Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich
Vom 2. März 2016
154.
Liegenschaftenverwaltung, Wohnüberbauung Lachenacker 10, 14, 16, 18, Quartier
Höngg, Gesamtrenovation, gebundene Ausgaben; Zusammenlegung von vier
Wohnungen, Objektkredit
IDG-Status: öffentlich
1.
Zweck der Vorlage
Die 1953 erstellte und 1990 durch die Stadt erworbene Mehrfamilienhausüberbauung mit
34 Wohnungen bedarf aufgrund der Alterung einer umfassenden Renovation. Dabei sollen
gleichzeitig im Haus 10 und Haus 18 jeweils drei 2-Zimmer-Wohnungen zu jeweils zwei 3½Zimmer-Wohnungen zusammengelegt werden, um dem Bedarf an grösseren Wohneinheiten
gerecht zu werden. Zudem sind weitere bauliche Massnahmen an der Fassade und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Aussenbereich vorgesehen.
Die Aufwendungen betragen inklusive Reserven und Unvorhergesehenes Fr. 8 637 000.–.
Davon entfallen Fr. 7 726 000.– auf gebundene Ausgaben und Fr. 911 000.– auf neue Ausgaben, die vor allem auf die vier Wohnungszusammenlegungen zurückzuführen sind. Die
Bewilligung der gebundenen Ausgaben und des Objektkredits liegt in der Zuständigkeit des
Stadtrats.
2.
Ausgangslage
Die Wohnüberbauung Lachenacker 10, 14, 16 und 18 kam 1990 im Zuge der damaligen
städtischen Liegenschaftenpolitik (100-Millionen-Franken-Rahmenkredit) zum Preis von
6 Millionen Franken in den Besitz der Stadt Zürich (Finanzvermögen).
Die Wohnüberbauung umfasst 34 Kleinwohnungen und befindet sich an ruhiger Wohnlage
zwischen Meierhofplatz und Rütihof in Zürich-Höngg.
Situations-Plan, 1:2500 (Quelle: LV Inventar)
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Die Anlage besteht aus drei Gebäudekörpern. Die Parzellen, Kat.-Nrn. HG 5542, HG 5541,
HG 5540, befinden sich in der Wohnzone W2/90 und weisen insgesamt eine Fläche von
3687 m2 auf. Das Grundstück ist gut erschlossen und bietet in seiner Nähe neben sämtlichen
Grundschulen auch Naherholungsgebiete. Die Umgebung der Wohnsiedlung mit der
schwach befahrenen Strasse Lachenacker hat Quartiercharakter. Die Siedlung wurde 1953
im Auftrag der Universalen Rückversicherungs-Aktiengesellschaft Zürich vom Architekten
Hans Motycka geplant und realisiert. Denkmalpflegerisch ist die im Heimatstil erbaute Siedlung eher von geringer Bedeutung, weshalb sie nicht im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgeführt ist.
Im Jahr 2002 hat die Liegenschaftenverwaltung das Amt für Hochbauten beauftragt, mögliche strategische Handlungsalternativen für diese Wohnsiedlung zu erarbeiten. Das AHB hat
aufgrund seiner Abklärungen damals einen Ersatzneubau vorgeschlagen und die Varianten
mit Anbauten und blosser Instandsetzung verworfen. In der Folge ging die Bewirtschaftung
restriktiv mit der Instandhaltung der Gebäude um. Eine Neueinschätzung der Ausgangslage
im März 2012 hat ergeben, dass eine Instandsetzung aus ökonomischen Gründen einem
Ersatzneubau vorzuziehen und die Wohnhäuser für eine weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren instand zu setzen sind.
Ein Ersatzneubau könnte wegen der zu geringen Grundstücksfläche für eine ArealÜberbauung weder zusätzliche Wohnungen bereitstellen, noch würden die Mietzinse der
neuen Wohnungen – aufgrund der hohen Landkosten – ein preiswertes Niveau erreichen.
3.
Baulicher Zustand
Die Wohnüberbauung Lachenacker befindet sich in einem zwar allgemein noch gebrauchstauglichen, jedoch stark abgenutzten Zustand mit grossem Nachholbedarf beim Gebäudeunterhalt. Die Häuser befinden sich energetisch auf einem veralteten Stand.
Im Jahr 1998 wurden partielle Sanierungsmassnahmen umgesetzt: Die Decken über den
Kellern und unter den Estrichböden wurden mit einer Wärmedämmung versehen, teilweise
wurden die Küchen und Bäder ersetzt (11 von 34 Wohnungen, verteilt über alle Hauseingänge), die Wohnungstüren wurden gemäss den feuerpolizeilichen Anforderungen erneuert, in
den Waschküchen wurden teilweise die Waschmaschinen und Tumbler ersetzt und es wurde
eine neue Sonnerie-Anlage installiert.
Die heutige Wärmeerzeugung erfolgt mittels einer 25 Jahre alten Ölheizung. Der einwandige
Öltank müsste aktuell saniert werden. Da die vorhandene Heizung jedoch nicht mehr den
heutigen Anforderungen an eine ökologisch nachhaltige Wärmeerzeugung entspricht, drängt
sich ein Ersatz der Heizanlage auf. Die Sanitärinstallationen sind allgemein in einem
schlechten Zustand. Die Gebäudehülle genügt den heutigen energetischen Anforderungen
nicht. Ebenso sind die Fenster in einem baulich schlechten Zustand und führen durch die
veraltete und undichte Konstruktion zu grossen Wärmeverlusten.
Die Tragstruktur ist in gutem Zustand, lediglich die Tragsicherheit der Balkone ist ungenügend und muss ertüchtigt werden.
4.
Vorhaben
Durch die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, den Ersatz der Gebäudetechnik
und die partielle Erneuerung des Gebäudeinneren soll die Anlage auf pragmatische Weise
für weitere 30 Jahre gebrauchstauglich instandgesetzt werden. Dabei soll der charakteristischen architektonischen Qualität des Gebäudes aus den frühen 1950er-Jahren Rechnung
getragen werden und gleichzeitig soll der preisgünstige Wohnraum durch angemessene bauliche Massnahmen erhalten bleiben.
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Fassade
Die Gebäudehülle wird im Bereich der Fassade mit energetischen Verbesserungen instandgesetzt und erhält eine Aussenwärmedämmung. Um den Lichteinfall zu begünstigen, wird
die neue Aussendämmung im Bereich der Fenster profiliert ausgestaltet. An den Giebelfassaden werden die energetisch stark sanierungsbedürftigen Erkerfenster durch raumhohe
Fenster mit vorgesetzten Geländern (französische Fenster) ersetzt. Im Bereich der Balkone
werden die Fenster vergrössert, indem die Brüstungen entfernt und ebenfalls neue, raumhohe Fenster eingebaut werden. Auf diese Weise kann auf den Balkonen ein Platzverlust durch
die dicke Aussendämmung vermieden werden und es bietet sich die Möglichkeit, die notwendige statische Ertüchtigung der Balkone auf einfache Weise oberseitig umzusetzen. In
den einseitig orientierten Kleinwohnungen ohne Balkone wird im Wohnzimmer das Zimmerfenster durch ein französisches Fenster ersetzt. Die Radiatoren im Bereich der abgebrochenen Brüstungen werden ersetzt und unter Beibehalten der bestehenden Steigzonen umplatziert. Für den sommerlichen Wärmeschutz werden aussenliegende Rollläden eingebaut.
Innenbereich
Es erfolgt eine vollständige Sanierung der Küchen und der Bäder einschliesslich aller Oberflächen. Die zwischen Küche und Bad liegenden Steigzonen werden durch neue Installationswände ersetzt. Die Erneuerung sämtlicher Küchen und Bäder ist die wirtschaftlichste
Lösung, da die Steigzonen in den Trennwänden erneuerungsbedürftig sind. Die bestehenden einzeiligen Küchen werden durch zeitgemässe Kücheneinbauten ersetzt. In den Bädern
werden die Apparate sowie der Spiegelschrank ersetzt und neu in die Installationswand eingebaut.
Die Oberflächen in den anderen Wohnräumen werden auf pragmatische Weise instand gesetzt und wieder einem einheitlichen Standard zugeführt. In den Wohnungskorridoren werden Parkettböden verlegt (Ersatz Linoleumbelag mit Klinkeroptik). In den Zimmern wird der
bestehende Parkettboden im Bereich der Fensteranpassungen ergänzt. Alle bestehenden
und ergänzten Böden werden geschliffen und versiegelt. Wand- und Deckenoberflächen
werden instand gestellt und gestrichen.
Elektroanlagen
Die Elektroinstallationen stammen weitgehend aus der Erstellungszeit und werden neu erstellt. Hierbei werden wo möglich die bestehenden Leitungsführungen und Standorte genutzt
und der Ausbaustandard wird beibehalten.
Heizungsanlagen
Die bisherige Wärmeerzeugung erfolgt durch eine Ölheizung. Neu ist die Wärmeerzeugung
durch eine Erdsonden-Wärmepumpenanlage vorgesehen und die erdverlegte Öltankanlage
wird stillgelegt.
Allgemeines und Umgebung
Die Siedlung erhält wieder ein einheitliches Material- und Farbkonzept. Dies betrifft neben
den Fassaden auch den Innenbereich. Die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlichen
Räume werden neu gestrichen.
Aufgrund der aufwendigen Bohrungsarbeiten für die neue Erdwärmenutzung (zwölf Erdsonden-Bohrungen) ist eine Wiederinstandsetzung der Umgebung zwingend erforderlich. Die
Bepflanzung wird dabei teilweise erneuert und die Aussenbeleuchtung ersetzt. Der Haupterschliessungsweg zu den Gebäuden wird an die heutigen Ansprüche angepasst. Für den
Eingangsbereich sind neu einfache Sitzgelegenheiten im Zusammenhang mit der neuen
Briefkastenanlage vorgesehen. Es wird eine Vegetation gewählt, die keinen intensiven Unterhalt erfordert.
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Durch die projektierte Instandsetzung ergeben sich keine neuen verbindlichen Anforderungen bezüglich der Anzahl privater Fahrzeugabstellplätze. Die Zahl der Abstellplätze für Personenwagen bleibt unverändert. Aufgrund des Bedarfs und zur Verbesserung der aussenräumlichen Erschliessungsqualität wird die Anzahl an Veloabstellplätzen für die Bewohnerschaft und für Besucherinnen und Besucher in Anlehnung an die Parkplatzverordnung der
Stadt Zürich (2010) jedoch auf mehr als das Doppelte erhöht:
Private Abstellplätze
Personenwagen gedeckt
Personenwagen ungedeckt
Personenwagen gesamt
Veloabstellplätze gedeckt
Veloabstellplätze ungedeckt
Veloabstellplätze gesamt
Bestehend
6
5
11
24
0
24
Neu
6
5
11
32
24
56
Veränderung in %
–
–
0
+133
Kanalisation
Gemäss Inspektion sind diverse Leitungsabschnitte der Kanalisation schadhaft. In Absprache mit ERZ Entsorgung + Recycling Zürich erfolgt eine Inline-Sanierung.
Wohnungszusammenlegung
Um dem Bedarf an grösseren Wohneinheiten zu entsprechen, werden aufgrund der idealen
bautechnischen Voraussetzungen in Haus 10 und Haus 18 jeweils drei 2-Zimmer-Wohnungen (insgesamt sechs Wohnungen) zu jeweils zwei gut geschnittenen neuen 3½-ZimmerWohnungen umgebaut (insgesamt vier Wohnungen).
Daraus ergibt sich der folgende neue Wohnungsspiegel:
Wohnungstyp
1 Zimmer-Wohnungen
2 Zimmer-Wohnungen
2½ Zimmer-Wohnungen
3 Zimmer-Wohnungen
3½ Zimmer-Wohnungen NEU
Total
Einzelzimmer Soussol
Fläche m2
37
51
59
65
87
21
Anzahl alt
2
14
12
6
–
34
2
Veränderung
–
–2
-4
–
+4
–2
Anzahl NEU
2
12
8
6
4
32
2
Anteil in%
6
37,5
25
19
12,5
100
Trotz verringerter Wohnungszahl wird die sanierte Wohnüberbauung gemäss Mindestbelegung (Zimmerzahl einer Wohnung höchstens um eins grösser als Personenzahl) mehr Personen Wohnraum bieten als mit dem aktuellen Wohnungsmix.
Hindernisfreies Bauen
Mit je acht Wohnungen pro Treppenhaus fällt das Projekt nicht unter das Behindertengleichstellungsgesetz und es werden keine Anforderungen an das hindernisfreie Bauen gestellt.
Aufgrund der Gebäudestruktur und aufgrund des vorhandenen konstruktiven Aufbaus sind
Verbesserungen der Hindernisfreiheit nur mit äusserst aufwendigen baulichen Massnahmen
und damit nur mit unverhältnismässigem finanziellen Aufwand zu erreichen, weshalb auf
ergänzende Massnahmen im Projekt verzichtet wird. Im Aussenraum wird jedoch die Wegführung zu den Hauseingängen instandgesetzt und verbreitert, womit die Befahrbarkeit für
Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen verbessert wird.
Etappierung
In den Erstellungskosten ist eine Instandsetzung in zwei Etappen in unbewohntem Zustand
mit ungekündigten Mietverhältnissen enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten an der Fassade in der warmen Jahreszeit realisiert werden können. Sollte aufgrund verfügbarer Tauschwohnungen eine Umsetzung in nur einer Etappe möglich werden, wird diese
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Variante aufgrund der erwarteten Kosteneinsparungen und der Verkürzung der Bauzeit bevorzugt.
5.
Energetische Massnahmen
Die Gebäudehülle wird den Grenzwert nach Minergie-Umbau Stand 2015 einhalten. Aufgrund der Fassadenlage von Küchen und Bädern wird auf den unverhältnismässigen Einbau
einer Lüftungsanlage verzichtet, womit eine Minergie-Zertifizierung nicht möglich ist. Durch
die neue Wärmeerzeugung mit einer Erdsonden-Wärmepumpe wird der Anteil der erneuerbaren Energie gemäss den städtischen Richtlinien «7-Meilenschritte zum umwelt- und energiegerechten Bauen» hingegen eingehalten.
Für die Fassaden- und Fenstersanierung werden Fördergelder des kantonalen Gebäudeprogramms in Höhe von insgesamt rund Fr. 42 000.– (prognostiziert, ±10 Prozent Genauigkeit)
beantragt. Für die Wärmepumpe und die stromsparenden Küchengeräte wird um Förderbeiträge beim ewz-Stromsparfonds ersucht. Beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des
Kantons Zürich (AWEL) werden Förderbeiträge für die Neuinstallationen im Zusammenhang
mit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) beantragt.
6.
Kosten
6.1 Gesamtkosten
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag des Architekturbüros Holzer Roth Architektinnen
SIA GmbH ist für die Instandsetzung und die Ausbauten mit Erstellungskosten von 7,5 Millionen Franken (einschliesslich Mehrwertsteuer) zu rechnen. Der erforderliche Kredit (einschliesslich Reserven) beläuft sich gemäss Schreiben des Amts für Hochbauten vom
4. Dezember 2015 auf insgesamt 8,6 Millionen Franken und setzt sich aus gebundenen und
neuen Ausgaben zusammen:
Vorbereitungsarbeiten
Gebäude
Umgebung
Baunebenkosten
Erstellungskosten
Kreditreserve 1 (Unvorhergesehenes 5 %)
Kreditreserve 2 (Zuschlag Ungenauigkeit
in den Berechnungsgrundlagen 10 %)
Total Kredit
(Stichtag der Preise: 1. April 2015)
gebundene
Ausgaben
(Instandsetzung)
Fr.
392 000
5 204 000
225 000
897 000
6 718 000
336 000
neue
Ausgaben
Total
Fr.
58 000
569 000
42 000
123 000
792 000
40 000
Fr.
450 000
5 773 000
267 000
1 020 000
7 510 000
376 000
672 000
7 726 000
79 000
911 000
751 000
8 637 000
6.2 Gebundene Ausgaben
Von den Gesamtkosten entfallen Fr. 7 726 000.– auf technisch bedingte Erneuerungsarbeiten und zurückhaltende Modernisierungen. Diese Kosten sind somit gebunden i.S.v. § 121
des Gemeindegesetzes sowie § 28 des Kreisschreibens der Direktion der Justiz und des
Innern des Kantons Zürich über den Gemeindehaushalt. Es besteht auch kein erheblicher
Entscheidungsspielraum i.S.v. Art. 10bis Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung. Der Stadtrat ist
zudem gemäss übergeordnetem Recht verpflichtet, die Substanz eines Gebäudes zu erhalten bzw. die Gebrauchstauglichkeit und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten (§ 15 der Verordnung über den Gemeindehaushalt). Dazu gehören auch die erwähnten Modernisierungen. Die Ausgaben sind deshalb ungeachtet ihrer Höhe durch den Stadtrat zu beschliessen.
6.3 Neue Ausgaben
Die neuen Ausgaben betragen insgesamt Fr. 911 000.– und sind aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs mit den gebundenen Ausgaben ebenfalls durch den Stadtrat zu beschliessen.
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Die neuen Ausgaben umfassen folgende bauliche Massnahmen:
–
zwei Wohnungszusammenlegungen (einschliesslich aller damit zusammenhängender
allgemeiner Renovationsarbeiten),
–
Fenstervergrösserungen (Französische Fenster),
–
neuer Gemeinschafts- und Spielbereich in der Umgebung,
–
neue Velostellplätze im Aussenbereich und teilweise im Gebäude.
7.
Finanzierung, Mietzinse
7.1 Wertvermehrende Investition
Angesichts der geringen vorhandenen Rückstellungen aus den vergangenen Jahren sowie
unter Berücksichtigung der weitgehenden baulichen Massnahmen werden 80 Prozent der
gebundenen Ausgaben sowie 100 Prozent der neuen Aufwendungen (nach Abzug der in
Ziff. 5 genannten Förderbeiträge) auf die neuen Mietzinse überwälzt. Unter Berücksichtigung
des hypothekarischen Referenzzinssatzes von aktuell 1,75 Prozent und der im gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehenen Bewirtschaftungsquote von 3,25 Prozent des künftigen
Gebäudeversicherungswerts ergeben sich folgende Nettomietzinse (Kostenmiete):
Kostenmieteberechnung
Kapitalkosten
Anlagekosten heute
Wertvermehrende Investition 82 %
(80 % der gebundenen Ausgaben + 100 % der neuen Ausgaben)
Anlagekosten neu
Verzinsung 1,75 % (gerundet)
Bewirtschaftung
Gebäudeversicherungswert heute
Erhöhung Gebäudeversicherungswert (Schätzung 25 %)
Gebäudeversicherungswert nach Renovation etwa
Bewirtschaftungsquote 3,25 % (gerundet)
Jährlicher Mietzins
./. Aussenabstellplätze (unverändert)
./. Garagenboxen
Fr.
Mietzins Fr./jährl.
6 010 000
6 160 000
12 170 000
213 000
6 410 000
1 600 000
8 010 000
260 000
473 000
3 600
10 800
Jährlicher Mietzins Wohnen (gerundet)
460 000
Nach erfolgter Renovation ergeben sich für den neuen Wohnungsmix folgende freitragende
monatliche Nettomietzinse:
Wohnungstyp
1-Zimmer-Wohnungen
2-Zimmer-Wohnungen
2½-Zimmer-Wohnungen
3-Zimmer-Wohnungen
3½-Zimmer-Wohnungen neu
Total
Einzelzimmer Soussol
Anzahl
Ø Fläche
2
12
8
6
4
32
2
37
51
59
65
87
21
Ø-Mietzins neu
Fr./mtl.
m²/Jahr
890
289
1080
254
1180
240
1260
233
1550
214
280
159
Aufschlag
%
36
42
18
35
–
50
Die definitiven Mietzinse werden aufgrund der prognostizierten Bauabrechnung ermittelt.
Dabei werden auch die gesprochenen Beiträge (vgl. Ziff. 5 vorn) berücksichtigt.
Die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser betragen nach der Renovation mit Heizungsersatz voraussichtlich durchschnittlich rund Fr. 90.– pro Monat und Wohnung. Zusammen mit den anteiligen Kosten für Kabelnetzgebühren, Treppenhausreinigung und den
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Energiekosten Waschmaschine / Tumbler ist von gesamten Nebenkosten von durchschnittlich rund Fr. 220.– pro Monat und Wohnung auszugehen.
7.2 Werterhaltende Investition
Der werterhaltende Teil der Investition (18 Prozent der Gesamtinvestition bzw. 20 Pozent der
gebundenen Ausgaben) wird über vorhandene Rückstellungen auf der Liegenschaft finanziert:
Rückstellungen bei Baubeginn (Schätzung)
Werterhaltender Anteil Baukosten, 18 % (inkl. Reserven)
Rückstellungen neu
8.
Fr.
1 600 000
–1 555 000
45 000
Termine
Das Baugesuch wurde mit Abschluss der Planungsphase «Bauprojekt» im Dezember 2015
eingereicht und per 6. Januar 2016 im Städtischen Amtsblatt publiziert. Der Baubeginn ist
auf Mitte 2016 und die Fertigstellung auf Ende 2017 geplant.
9.
Information der Mieterinnen und Mieter
Die Mieterinnen und Mieter wurden mit einem Informationsschreiben am 30. November 2015
über den Projektstand orientiert und sie werden an einer Mieterversammlung, nach Bewilligung des Ausführungskredits, über die baulichen Massnahmen sowie die Etappierung informiert.
Aufgrund der hohen Eingriffstiefe kann die bauliche Umsetzung nicht im bewohnten Zustand
erfolgen. Die Instandsetzung erfolgt voraussichtlich in zwei Etappen. Zu Beginn der 1. Etappe ziehen rund 50 Prozent der Mieterschaft mit bereits heute befristeten Mietverhältnissen
aus und die andere Hälfte der Mieterschaft zieht provisorisch in die Gebäude ein, die erst in
der 2. Etappe geräumt und renoviert werden. Nach Abschluss der 1. Etappe zieht die provisorisch einquartierte Mieterschaft in die renovierten Wohnungen, falls sie sich dafür interessieren, oder suchen auf diesen Zeitpunkt anderweitig im Portefeuille der Liegenschaftenverwaltung oder bei Dritten Ersatzwohnungen. Die Liegenschaftenverwaltung wird wie üblich
zur Vermeidung von Härtefällen aus ihrem Bestand Ersatzwohnungen anbieten.
10. Budgetnachweis
Die Ausgaben sind im Budget 2016 eingestellt und im Ausgaben- und Finanzplan 2016–
2019 vorgemerkt.
Auf den im Einvernehmen mit dem Vorsteher des Hochbaudepartements gestellten Antrag
des Vorstehers des Finanzdepartements beschliesst der Stadtrat:
1.
Das Projekt für die Gesamtrenovation der Wohnüberbauung Lachenacker 10, 14, 16,
18, Quartier Höngg, gemäss Projekt und Kostenvoranschlag des Architekturbüros Holzer Roth Architektinnen SIA GmbH, Zürich, vom 26. November 2015 wird genehmigt.
2.
Die Ausgaben von Fr. 8 637 000.– (Preisstand 1. April 2015) werden wie folgt bewilligt.
a)
b)
als gebundene Ausgaben
als neue Ausgaben
Fr. 7 726 000.–
Fr. 911 000.–
Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich entsprechend der Änderung des Zürcher
Index der Wohnbaupreise zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags und der
Bauvollendung.
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3.
4.
Die gebundenen Ausgaben von Fr. 7 726 000.– (Preisstand 1. April 2015) sind wie folgt
zu verbuchen:
Wertvermehrende Investitionen (80 Prozent)
Konto-Nr. (2022) 1023 0000,Wohnliegenschaften
Fr. 6 171 000.–
Werterhaltende Investitionen (20 Prozent)
Konto-Nr. (2022) 3142 0102, Renovation der Liegenschaften des FV
Fr. 1 555 000.–
Die neuen Ausgaben (Objektkredit) von Fr. 911 000.– (Preisstand 1. April 2015) sind wie
folgt zu verbuchen:
Wertvermehrende Investitionen (100 Prozent)
Konto-Nr. (2022) 1023 0000,Wohnliegenschaften
Fr. 911 000.–
5.
Bis zur Bauabrechnung sind die Rechnungen über das Baukonto BV27341 der Liegenschaftenverwaltung zu verbuchen.
6.
Der Vorsteher des Hochbaudepartements wird ermächtigt, die Verträge für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Spezialistinnen und Spezialisten abzuschliessen und die Bauarbeiten unter der Leitung der Projektverfassenden
und unter Aufsicht des Amts für Hochbauten im Einvernehmen mit der Liegenschaftenverwaltung ausführen zu lassen.
7.
Mitteilung an die Vorstehenden des Finanz-, des Gesundheits- und Umwelt- sowie des
Hochbaudepartements, die Liegenschaftenverwaltung, den Umwelt- und Gesundheitsschutz (Energieberatung) und das Amt für Hochbauten.
Für getreuen Auszug
die Stadtschreiberin
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