1 Aufgabenbereiche - Evangelischer Kirchenkreis Steinfurt

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Aufgabenbeschreibung
für Pfarrer*in ____________
als Inhaber*in der 6. Kreispfarrstelle
des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken
»Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung«
Als Inhaber*in der auf sechs Jahre befristeten 6. Kreispfarrstelle des Evangelischen Kirchenkreises
Steinfurt-Coesfeld-Borken mit einem Dienstumfang von 100 % richtet sich Ihr Dienst gemäß Ihrer
Ordinationsverpflichtung nach den in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) geltenden
Ordnungen, Kirchengesetzen und Einzelbestimmungen.
§ 1 Aufgabenbereiche
Ihre Aufgaben liegen im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung und des diakonischen
Handelns der Kirche Jesu Christi. Es entspricht der politisch-diakonischen Verantwortung der
Kirche und ihres seelsorglichen Auftrags, die politische Gemeinschaft zur Wahrnehmung von
Verantwortung in der Demokratie aufzurufen und zu ermutigen.
Daraus folgt für Ihren konkreten Aufgabenbereich:
I. Diakonie (ca. 50 %)
1. Als Inhaber*in der Pfarrstelle »Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung« sind Sie
gemäß der geltenden Satzung Mitglied des Vorstands des »Diakonischen Werkes des Ev.
Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V.«. Gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand (Stellenumfang 100 %) tragen Sie als theologischer Vorstand (50 %) Verantwortung
im Sinne des Vereinsrechts. Die Aufgabenverteilung wird durch einen Geschäftsverteilungsplan geregelt.
2. Strategische und inhaltliche Entscheidungen kommunizieren Sie gemeinsam in vertrauensvoller Kooperation und vertreten sie gemeinsam gegenüber dem Verwaltungsrat bzw. der
Öffentlichkeit.
3. Als Synodalbeauftragte*r für Diakonie vernetzen Sie die diakonischen Handlungsfelder der
Kirchengemeinden mit den besonderen Aufgabenfeldern des Diakonischen Werkes e.V.
Dies geschieht durch die Schärfung des evangelischen Profils in der Arbeit der Diakonie an
den unterschiedlichen Standorten, durch Mitarbeit an Konzepten, der Weiterarbeit am Leitbild und durch die Kontaktpflege zu den Kirchengemeinden und ihren Leitungsorganen.
4. Zu Ihren Aufgaben gehören das Führen von regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen und
die Mitarbeit im Leitungsteam des Diakonischen Werkes. Die konzeptionelle Weiterentwicklung des DW e.V. fördern Sie durch die Erarbeitung von Fortbildungskonzepten und
die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende.
5. Durch die Gestaltung von Andachten und Gottesdiensten setzen Sie theologische und spirituelle Impulse, die der Vergewisserung des kirchlichen Auftrags dienen und eine christliche Kultur des Miteinanders fördern; dies gilt insbesondere auch für die Mitarbeitenden im
Diakonischen Werk.
Durch jährliche Tagungen für Diakonie-Presbyter*innen wirken Sie daran mit, Themen der
Diakonie in den Kirchengemeinden wachzuhalten und sie in der Wahrnehmung ihrer diakonischen Verantwortung zu stärken.
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6. Es gehört zu Ihren Aufgaben, laufend über aktuelle Entwicklungen und fachliche Diskussionen im Bereich der Diakonie informiert zu sein. Sie pflegen Kontakt zum Spitzenverband
sowie zu weiteren diakonischen Trägern in der Region, fördern den Informationsaustausch
und bringen sich in die Entwicklung fach- und sozialpolitischer Positionen ein.
II. Gesellschaftliche Verantwortung (ca. 50 %)
1. Sie verfolgen im Westmünsterland relevante gesellschaftspolitische Prozesse und Diskussionen und stehen dazu im Austausch mit politischen Amts- und Mandatsträgern, politischen Parteien, zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie sozialen Bewegungen und Netzwerken.
2. Als Inhaber*in der kreiskirchlichen Pfarrstelle für »Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung« sind Sie geborenes Mitglied des kreiskirchlichen Ausschusses für gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern und in enger Abstimmung
mit dem Kreissynodalvorstand und dem Superintendenten oder der Superintendentin identifizieren Sie für den Kirchenkreis relevante gesellschaftspolitische Themen und Prozesse
und formulieren bei Bedarf kirchliche Positionen im Blick auf eine synodale und ggf. öffentliche Diskussion.
3. Im Kirchenkreis halten Sie Kontakt zu den für das Arbeitsfeld relevanten Gruppen und
Gremien der Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden.
Im Gestaltungsraum streben Sie eine Vernetzung der Ausschüsse für gesellschaftliche Verantwortung an und fördern gemeinsame Aktionen.
Auf Ebene der Westfälischen Landeskirche sorgen Sie für einen Informationsaustausch mit
dem »Institut für Kirche und Gesellschaft« der EKvW.
§ 2 Weitere Bestimmungen
1. Die Dienstaufsicht liegt beim Superintendenten oder bei der Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken.
2. In Ihrer Amtsführung sind Sie dem Kreissynodalvorstand verantwortlich. Diesem erstatten
Sie jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht.
3. Als Inhaber*in einer kreiskirchlichen Pfarrstelle sind Sie ordentliches Mitglied der Kreissynode und nehmen an den Pfarrkonferenzen des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken teil.
4. Sie sind dem Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde __________ (in der Regel Wohnort
im Kirchenkreis) mit beratender Stimme zugeordnet.
5. Ihr Dienstsitz ist das Kreiskirchenamt Steinfurt, Bohlenstiege 34. Dort steht Ihnen zur Ausübung Ihres Dienstes ein Dienstzimmer zur Verfügung.
6. Zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Dienstaufgaben bedarf es der regelmäßigen Teilnahme an themenspezifischen Fortbildungen gemäß der aktuellen EKvW-Fortbildungsverordnung für Pfarrstelleninhaber*innen vom 13.12.2012.
7. Als Pfarrer*in sind Sie zur Wahrung des Dienstgeheimnisses nach dem Kirchengesetz über
den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Dazu wird auf die grundlegende Dienstanweisung des Landeskirchenamtes verwiesen.
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8. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt haben Sie sämtliche vertraulichen und anderen Geschäftsunterlagen an den Superintendenten oder die Superintendentin bzw. an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Verwaltungsrates zurückzugeben.
§ 3 Änderungen der Aufgabenbeschreibung
Änderungen und Erweiterung dieser Aufgabenbeschreibung bedürfen der Beschlussfassung
des Kreissynodalvorstandes sowie der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.
Steinfurt, den ……………
Der Kreissynodalvorstand
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Superintendent
Assessor
Siegel
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Pfarrstelleninhaber*in
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