Sanktionslistenprüfung aufgrund von Terror

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Sanktionslistenprüfung aufgrund von Terror- und Embargoverordnungen der EU
Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in
allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen
erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten
Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land
befinden. Die darin genannten Personen, Gruppen und Organisationen werden mit bestimmten spezifischen
restriktiven Maßnahmen belegt. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das
bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und
Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder
zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen,
wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten.
Dieses Verbot ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen und bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte und
wirtschaftliche Vorteile aller Art. Hierunter fallen somit nicht nur Gelder oder sonstige finanzielle Werte, sondern
alle Vorteile, die zur Erzielung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können.
Insbesondere umfasst der Begriff der wirtschaftlichen Ressourcen alle Arten von Handelsgütern.
Daneben gibt es weitere EU-Sanktions-Verordnungen, durch die entsprechende Verfügungsverbote gegen die
darin aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen ausgesprochen werden. Verstöße gegen die
Bestimmungen dieser Verordnungen können Straftaten gemäß § 34 AWG darstellen.
Sofern die "Sanktionslistenprüfung" nicht unter Einsatz einer Compliance Software erfolgt, kann diese auch über
die nachfolgenden Datenbanken im Internet erfolgen:
Justizportal des Bundes und der Länder
http://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf
Datenbank der EU
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list/index_en.htm
Diese kostenlosen Datenbanken enthalten sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen, gegen die
Sanktionen angeordnet wurden und werden zeitnah gemäß den Rechtsänderungen aktualisiert.
Es wird empfohlen, hierbei alle am Geschäft beteiligten Personen, z. B. Empfänger, Bank, Spediteur,
Es wird empfohlen, hierbei alle am Geschäft beteiligten Personen, z. B. Empfänger, Bank, Spediteur,
Versicherungen, Notify-Adressen sowohl vor Geschäftsabschluss als auch vor konkreter Durchführung zu prüfen.
Sofern sich anhand der Prüfung eine positive Listung ergibt, ist für weitere Recherchen die entsprechende
Embargoverordnung heranzuziehen um genau zu ermitteln, ob das Geschäft vom Bereitstellungsverbot erfasst ist
oder u. U. mit Genehmigung möglich ist.
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http://www.bochum.ihk.de/international/ausfuhrkontrolle/sanktionslistenpruefung.html
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