Sanktionslistenprüfung aufgrund von Terror- und Embargoverordnungen der EU Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden. Die darin genannten Personen, Gruppen und Organisationen werden mit bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen belegt. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten. Dieses Verbot ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen und bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile aller Art. Hierunter fallen somit nicht nur Gelder oder sonstige finanzielle Werte, sondern alle Vorteile, die zur Erzielung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können. Insbesondere umfasst der Begriff der wirtschaftlichen Ressourcen alle Arten von Handelsgütern. Daneben gibt es weitere EU-Sanktions-Verordnungen, durch die entsprechende Verfügungsverbote gegen die darin aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen ausgesprochen werden. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnungen können Straftaten gemäß § 34 AWG darstellen. Sofern die "Sanktionslistenprüfung" nicht unter Einsatz einer Compliance Software erfolgt, kann diese auch über die nachfolgenden Datenbanken im Internet erfolgen: Justizportal des Bundes und der Länder http://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf Datenbank der EU http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list/index_en.htm Diese kostenlosen Datenbanken enthalten sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen, gegen die Sanktionen angeordnet wurden und werden zeitnah gemäß den Rechtsänderungen aktualisiert. Es wird empfohlen, hierbei alle am Geschäft beteiligten Personen, z. B. Empfänger, Bank, Spediteur, Es wird empfohlen, hierbei alle am Geschäft beteiligten Personen, z. B. Empfänger, Bank, Spediteur, Versicherungen, Notify-Adressen sowohl vor Geschäftsabschluss als auch vor konkreter Durchführung zu prüfen. Sofern sich anhand der Prüfung eine positive Listung ergibt, ist für weitere Recherchen die entsprechende Embargoverordnung heranzuziehen um genau zu ermitteln, ob das Geschäft vom Bereitstellungsverbot erfasst ist oder u. U. mit Genehmigung möglich ist. © IHK Mittleres Ruhrgebiet - All Rights reserved Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected] http://www.bochum.ihk.de/international/ausfuhrkontrolle/sanktionslistenpruefung.html