Der ordo equester in der frühen Kaiserzeit Historische Entwicklung und Zusammensetzung: Ursprünglich stellten die „Ritter“ /lat. equites, Sg.: eques) in der römischen Armee die Kavallerie. Gemäß dem Aufbau des Heeres nach Vermögensklassen entstammten die equites der höchsten Vermögensstufe; sie stellten in der Centurienversammlung 18 Centurien. Der Überlieferung zufolge erhielten sie vom Staat Geld zum Kauf eines Pferdes („Staatspferd“, lat. equus publicus) sowie für den Unterhalt des Tieres. Ursprünglich gehörten auch die Senatoren (sofern sie über ausreichend Vermögen verfügten) in diese Censuskategorie. In der Mittleren Republik wurden die Senatoren von den Rittern auch censusrechtlich unterschieden, d.h. sie schieden aus den Centurien der equites aus. Zudem sah ein Gesetz von 129 v. Chr. vor, daß Senatoren ihr Staatspferd zurückgeben mußten. In der frühen Kaiserzeit wurde der ordo equester als nicht-erblicher Stand (G. Alföldy: „Personenadel“) neu konstituiert. Voraussetzung für die Mitgliedschaft war römisches Bürgerrecht sowie ein Mindestvermögen von 400.000 Sesterzen. Offenbar gab es innerhalb des Ritterstandes nun eine engere Elite aus Personen mit ritterlichem Census, denen vom Princeps der equus publicus verliehen wurde („römische Ritter mit Staatspferd“, lat. equites Romani equo publico). Augustus revitalisierte die jährliche Musterung dieser Ritter in Form einer Parade (transvectio equitum), in deren Verlauf das Urteil des Princeps über die Eignung der einzelnen equites verlesen wurde. In augusteischer Zeit betrug die Zahl der equites equo publico 5.000, während die Gesamtzahl der Ritter auf ca. 20.000 geschätzt wird. Als weiterer Ehrenerweis seitens des Princeps ist die Aufnahme in eine der Abteilungen (decuriae) der stadtrömischen Geschworenengerichte anzusehen. Standesprivilegien waren der schmale purpurne Streifen auf der Tunica (angustus clavus), ein goldener Ring, das Tragen eines Olivenkranzes bei Prozessionen sowie das Recht, in den ersten 14 Reihen im Theater zu sitzen. Laufbahn: Die Mehrzahl der Ritter ist einem „Privatberuf“ nachgegangen, insb. Investition in Grundbesitz und Zollpachtgesellschaften. Sie stellten in ihren Heimatstädten oft die lokale Elite und hatten Sitze im Stadtrat inne, gehörten also ebenso dem lokalen ordo decurionum an. Daneben hat sich im 1. Jh. n. Chr. aber auch eine Laufbahn in der kaiserlichen Verwaltung herausgebildet. Charakteristisch hierfür ist eine erste Dienstphase im Militär (tres militiae, insg. im 2. Jh. ca. 550 Stellen), der sich eine zivile Verwaltungstätigkeit anschließen konnte (Prokuratorenlaufbahn, ca. 100 Dienststellen). Der militärische Dienst umfaßte neben dem Kommando über Auxiliarkontingente auch die Tätigkeit als tribunus militum angustusclavus in einer Legion. Die Prokuratorenlaufbahn besteht aus administrativen Tätigkeiten in der Verwaltung kaiserlicher Besitztümer (Patrimonialprokuratoren) bzw. der Finanzverwaltung der kaiserlichen Provinzen (Finanzprokuratur). Sie konnte bis zur Übernahme von Statthalterschaften in kleineren Provinzen führen (als praefectus bzw. Praesidialprokurator). Absolute Vertrauensstellungen waren die ritterlichen Spitzenämter des praefectus vigilum (Kommandeur der römischen Feuerwehr), des praefectus annonae (Organisation der Getreideversorgung Roms), des praefectus Aegypti (Statthalter von Ägypten) sowie des Praetorianerpraefekten. Die Besoldung wurde nach dem Rang der jeweiligen Prokuratur gestaffelt (60.000—300.000 Sesterzen Jahresgehalt) vorgenommen. Soziale Mobilität: Die Rekrutierung des Ritterstandes erfolgte neben der Vererbung des Vermögens innerhalb der Familie als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum ordo aus den Offiziersrängen des Heeres, hier insbesondere den langgedienten Centurionen. Ritter waren andererseits prädestiniert für die Aufnahme in den Senatorenstand durch Verleihung des latus clavus bzw. durch die adlectio in den Senat. Literatur: Géza Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 4. Aufl. Stuttgart 2011. LMU München, Abt. Alte Geschichte – Dr. Christian Reitzenstein-Ronning aus: François Jacques; John Scheid: Rom und das Reich, Stuttgart/Leipzig 1998 (ND 2008,frz. 1996), 384-385. LMU München, Abt. Alte Geschichte – Dr. Christian Reitzenstein-Ronning aus: François Jacques; John Scheid: Rom und das Reich, Stuttgart/Leipzig 1998 (ND 2008,frz. 1996), 114. LMU München, Abt. Alte Geschichte – Dr. Christian Reitzenstein-Ronning