20 Ökologisches Modellvorhaben wegen überzogener Nutzerforderungen unwirtschaftlich und ohne Vorbildwirkung (Kapitel 1226 Titel 732 01 und 526 45) 20.0 Die Baumaßnahme für den Berliner Dienstsitz des Bundesumweltministeriums wird dem von der Behörde formulierten Anspruch an ein ökologisches Modellvorhaben nicht gerecht. Das Bundesumweltministerium bewertete seine Komfort- und Repräsentationsansprüche höher als die an ein ökologisches Modellvorhaben zu stellenden Ansprüche. Das Bundesbauministerium plante kostenaufwendige und im Hinblick auf den Verbrauch von Ressourcen letztlich unökologische Lösungen. Die Baumaßnahme ist daher als Vorbild für andere Bauvorhaben ungeeignet. 20.1 20.1.1 Das Bundesumweltministerium wird seinen Berliner Dienstsitz in der Stresemannstraße 128 unterbringen. Für diese Liegenschaft hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Bundesamt) bereits im Jahre 2002 ein Planungskonzept für ein anderes Bundesministerium erarbeitet. Es sah die Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus und einen Neubau vor. Das Bundesumweltministerium wollte seinen Berliner Dienstsitz entsprechend der Absicht der Bundesregierung, bundeseigene Gebäude in vorbildhafter Weise ressourcensparend zu gestalten, als ökologisches Modellvorhaben für nachhaltiges Bauen errichten. Nachhaltiges Bauen strebt insbesondere an, über den Lebenszyklus eines Gebäudes möglichst wenig Ressourcen zu verbrauchen. Das Bundesbauministerium beauftragte das Bundesamt, das Planungskonzept aus dem Jahre 2002 für das Bundesumweltministerium zu verwenden und dessen Ansprüche zu berücksichtigen. Das Bundesamt geht nunmehr davon aus, die Baumaßnahme bis Ende 2010 abzuschließen. Der Bundesrechnungshof hatte im Jahre 2005 die Planung mit genehmigten Kosten von 47,7 Mio. Euro geprüft und ein Einsparpotenzial von 9 Mio. Euro aufgezeigt, das sich vor allem aus dem Verzicht auf überflüssige Flächen und kostenintensive Lösungen ergab. Bei einer Kontrollprüfung der fortgeschriebenen Planung im Jahre 2008 stellte er fest, dass das Bundesbauministerium das aufgezeigte Einsparpotenzial nicht genutzt hat. Das Bundesamt beantragte im März 2009 zusätzliche Haushaltsmittel von 17,7 Mio. Euro, sodass nunmehr von 65,4 Mio. Euro Gesamtbaukosten auszugehen ist. 20.1.2 Den Innenhof im Altbau wollte das Bundesumweltministerium überdachen, um ihn als repräsentativen Veranstaltungshof zu nutzen. Im Raumbedarfsplan forderte es dafür einen „Besprechungsraum“, für den es später eine Nutzung für bis zu 199 Personen vorgab. Im Innenhof verlangte es, ganzjährig Raumtemperaturen zwischen 18 und 27 Grad Celsius zu gewährleisten. Das Bundesamt plante über dem Innenhof ein Glasdach in 25 Metern Höhe. Diese Konstruktion erforderte Schallschutzmaßnahmen für die 80 zum Hof orientierten Büros sowie eine Akustikzwischendecke für die Sprachverständlichkeit bei Veranstaltungen. Wegen der Behaglichkeitsansprüche des Bundesumweltministeriums entwickelte das Bundesamt ein Klimakonzept für den Veranstaltungshof; danach werden im Winter, zusätzlich zur Lüftungswärme, der Fußboden und die Stahlkonstruktion des Glasdaches beheizt und im Sommer Fußboden und Raumluft gekühlt. Der Energiebeauftragte für die umzugsbedingten Bundesbaumaßnahmen in Berlin äußerte Bedenken gegen das Klimakonzept, denen das Bundesbauministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundesamt jedoch nicht entsprachen. Die Fläche des Innenhofes ermöglicht Veranstaltungen mit bis zu 600 Personen. Das Bundesumweltministerium war nicht bereit, auf das Glasdach zu verzichten und den Besprechungsraum an anderer Stelle unterzubringen oder das Glasdach auf die Höhe der Akustikzwischendecke abzusenken, um Folgekosten zu reduzieren. 20.1.3 Für den Neubau forderte das Bundesumweltministerium den Passivhausstandard. Ein Passivhaus zeichnet sich durch hohe Behaglichkeit bei jährlich geringem Energiebedarf aus. Dabei soll im Winter auf das Heizen und im Sommer auf das Kühlen weitgehend verzichtet werden. Die auf dem ursprünglichen Konzept basierende Planung verfehlte diesen Standard. Um den Passivhausstandard rechnerisch nachzuweisen, sah das Bundesamt für den ursprünglich offen geplanten Nordhof ebenfalls ein Glasdach in 25 Metern Höhe vor. Zugleich verzichtete das Bundesamt aus gestalterischen Gründen auf die geschlossenen Außenwände zum Nordhof. Daraus ergab sich u. a. das Erfordernis, das gesamte Luftvolumen im Nordhof und in den Fluren zu temperieren. Der überdachte Nordhof bietet zusätzlich 250 m² Nutzfläche, für die das Bundesumweltministerium keinen Raumbedarf nachweisen konnte. Bei entsprechender Herrichtung ermöglichte diese Fläche Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen und damit einen Besprechungsraum für 199 Personen. Das Bundesbauministerium und das Bundesamt betrachteten weder die Folgekosten noch die Wirtschaftlichkeit der Überdachung des Nordhofes in allen Aspekten. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Altbau mit überdachtem Veranstaltungshof Neubau mit überdachtem Nordhof Perspektive und schematischer Grundriss 20.1.4 Die Büros des Neubaus orientieren sich überwiegend zur Nordseite. Das Bundesamt ließ von einem externen Gutachter die zu erwartenden sommerlichen Temperaturverläufe für ein Standardbüro im 4. Obergeschoss auf Wunsch des Bundesumweltministeriums mehrfach simulieren. Die Simulationen berücksichtigten eine sogenannte passive Nachtkühlung, bei der den Büros im Sommer über die geplante Lüftungsanlage kühlere Nachtluft zugeführt wird. Die dafür vom Bundesumweltministerium vorgegebenen Klimadaten waren nach Auffassung des Gutachters zum Teil unrealistisch ungünstig. Der Gutachter stellte fest, dass eine passive Nachtkühlung zur Temperierung der Räume ausreiche und es keiner aktiven Kühlung mit einem zuvor technisch gekühlten Medium (Luft, Wasser oder Kühlmittel) bedürfe. Dennoch bezweifelte das Bundesamt, mit einer passiven Nachtkühlung den Behaglichkeitsansprüchen des Bundesumweltministeriums genügen zu können. Zudem sei auch bei einer passiven Nachtkühlung Energie für das Umwälzen der Luft erforderlich. Das Bundesamt befürchtete ferner, dass „beim unkontrollierten Öffnen von Fenstern durch 'unvernünftige' Mitarbeiter des Bundesumweltministeriums unkontrollierbare Luft- und Temperaturzustände eintreten können“. Daher plante es, die Behaglichkeit durch das technisch aufwendigere aktive Kühlen mit Wasser über Heiz- und Kühldecken sicherzustellen. Gegen diese Planungsänderung äußerten der Energiebeauftragte für die umzugsbedingten Bundesbaumaßnahmen in Berlin und mehrere beteiligte Fachplaner Bedenken im Hinblick auf die beabsichtigte Nachhaltigkeit und Vorbildwirkung der Baumaßnahme. Gleichwohl entschieden das Bundesbauministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundesamt ohne weiteren Nachweis, alle Büros aktiv zu kühlen. Nach Aussage des Bundesamtes handele es sich dabei lediglich um eine „Notkühlung“ bzw. im Winter um eine „Zusatzheizung“. 20.1.5 Die Fassadenkonstruktion eines Passivhauses soll das Übertragen von Wärme aus dem Gebäude weitgehend vermeiden. Dafür ist ein mehrschichtiger Verbund eines Wärmedämmstoffes mit einem Außenputz üblich, das sogenannte Wärmedämmverbundsystem. Es ermöglicht gegenüber anderen Konstruktionen höhere Dämmstoffdicken bei gleicher Konstruktionstiefe und damit eine energetisch wirksamere Fassadenkonstruktion. Für den Neubau jedoch plante das Bundesamt Fassadenelemente aus Beton, die mit vielen Fassadenankern vor dem Wärmedämmstoff in der Außenwand befestigt werden. Fassadenanker übertragen konstruktionsbedingt Wärme aus dem Gebäude. Eine Betonfassade ist zudem erheblich teurer als ein Wärmedämmverbundsystem. Das Bundesbauministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundesamt lehnten trotz der anerkannten finanziellen und energetischen Vorteile ein Wärmedämmverbundsystem ab. Dieses könne die gestalterischen Anforderungen an ein repräsentatives Verwaltungsgebäude des Bundes in innerstädtischer Lage nicht erfüllen. Sie ignorierten damit auch die Empfehlung eines Gutachters, den das Bundesamt eigens für die Beratung zum Erreichen des Passivhausstandards beauftragt hatte. 20.2 Der Bundesrechnungshof hat die kostenaufwendigeren und energetisch ungünstigeren Lösungen als nicht vorbildhaft für ein ökologisches Modellvorhaben kritisiert. Das Bundesbauministerium und das Bundesumweltministerium haben die Möglichkeiten für ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen und Betreiben ungenutzt gelassen. Sie haben das Ziel des ökologischen Modellvorhabens an einem innerstädtischen Standort nicht mit Konsequenz verfolgt. Sie hätten insbesondere nicht die Bedenken des Energiebeauftragten für die umzugsbedingten Bundesbaumaßnahmen in Berlin ignorieren dürfen. Letztlich hat das Bundesumweltministerium seine Komfort- und Repräsentationsansprüche höher bewertet als die an ein ökologisches Modellvorhaben. Die Baumaßnahme wird daher dem Anspruch an ein ökologisches Modellvorhaben nicht gerecht. Das Bundesbauministerium hat versäumt, das Planungskonzept gezielt auf die anspruchsvolle Bauaufgabe des Bundesumweltministeriums auszurichten. Es hätte konsequent die für Passivhäuser allgemein anerkannten Planungsprinzipien herausarbeiten und durchsetzen müssen. Das Bundesumweltministerium andererseits hatte bereits seine eigenen Forderungen für die Baumaßnahme nicht ganzheitlich betrachtet. So hat es darauf bestanden, den Innenhof im Altbau für Veranstaltungen zu überdachen, wenngleich er viel zu groß und die technische Ausstattung zu aufwendig ist. Der daraus folgende erhöhte Betriebsaufwand widerspricht den ökologischen Ansprüchen. Die beabsichtigte Repräsentationswirkung hätte das Bundesumweltministerium kostengünstiger und öffentlichkeitswirksamer im Neubau erreichen können. Ferner hat der Bundesrechnungshof das Bauen und Unterhalten von Flächen, für die das Bundesumweltministerium keinen Bedarf nachgewiesen hatte, als unwirtschaftlich beanstandet. Das Bundesbauministerium und das Bundesamt hätten die Planung auch hinsichtlich des Flächenverbrauchs optimieren müssen, um nachhaltig zu bauen. Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof den Verzicht auf eine energetisch wirksamere und kostengünstigere Fassade im Neubau allein wegen gestalterischer Belange bemängelt. Für ein Modellvorhaben wäre es gerade eine Herausforderung gewesen, dessen Vorbildwirkung mit der gutachterlich empfohlenen Ausführungsart zu verstärken. Der Bundesrechnungshof hat die Entscheidung für das aktive Kühlen des gesamten nordorientierten Neubaus ohne hinreichenden Nachweis und die Begründung mit befürchteter Unvernunft von Bediensteten als nicht vermittelbar kritisiert. Ferner hat der Bundesrechnungshof auf die Gefahr hoher Folgekosten verwiesen, wenn die Heiz- und Kühldecken weitaus häufiger betrieben werden als rechnerisch angenommen. Bei ihren Entscheidungen hätten das Bundesbauministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundesamt jeweils die Investitions- und Folgekosten angemessen berücksichtigen müssen, wozu nicht nur die Forderung nach einem Passivhaus, sondern insbesondere sein vorbildhaftes Nutzen und Betreiben gehören. Nur so lässt sich das wirtschaftliche Betreiben eines Gebäudes über seinen Lebenszyklus sicherstellen. 20.3 Das Bundesbauministerium hat die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes als Generalabwertung ökologischer Maßnahmen zurückgewiesen. Es hat erwidert, dass die Baumaßnahme für das Bundesumweltministerium durchaus ökologische Qualitäten aufweise, auch wenn der Passivhausstandard nicht vollständig in allen Bauabschnitten auf hohem Niveau gehalten werden könne. Das Umsetzen der ökologischen Ziele ließe sich nach Meinung des Bundesbauministeriums erst in der Betriebsphase bewerten. Ferner hat es erklärt, der Bundesrechnungshof habe nicht berücksichtigt, dass sich die Kriterien für energetisches und nachhaltiges Bauen in den letzten Jahren erheblich entwickelt hätten und als Variable im Planungsprozess gesehen werden müssten. Auch der Lebenszyklusgedanke werde gerade jetzt erst entwickelt; es sei daher nicht angemessen, einen langjährigen Planungsprozess mit Kriterien von morgen zu bewerten. Das Bundesbauministerium hat zudem ausgeführt, dass die vom Bundesrechnungshof im Jahre 2005 aufgezeigten Einsparpotenziale überwiegend wegen planungsrechtlicher Anforderungen und des damals bereits fortgeschrittenen Planungsprozesses nicht realisierbar gewesen seien. Der Nachtrag umfasse unabwendbaren Mittelbedarf wegen Baupreissteigerungen, unvorhersehbarer Mehrleistungen im Bestandsgebäude und erheblicher Bauzeitverzögerung von einem Jahr. Das Bundesbauministerium hat bestritten, den Veranstaltungshof im Altbau zu großzügig geplant zu haben. Dieser sei bereits zu Beginn der Baumaßnahme als zentraler Ort im Bundesumweltministerium vorgesehen gewesen und seine Abmessungen seien durch den Bestand vorgegeben. Das zusätzliche Überdachen des Nordhofes hat das Bundesbauministerium als einen „klassischen Zielkonflikt“ bezeichnet, da der Passivhausstandard nur mit beiden überdachten Innenhöfen zu erreichen sei. Das Bundesbauministerium hat eingeräumt, dass das ursprüngliche Planungskonzept nicht primär die Aufgabenstellung „Passivhaus“ zum Inhalt gehabt habe. Für das effektive Nutzen einer Nachtauskühlung müssten nach Aussage des Bundesbauministeriums die Fenster großflächig elektrisch geöffnet werden. Seine Entscheidung für das aktive Kühlen der Büros im Neubau hat das Bundesbauministerium mit Sicherheitsbedenken bei „großflächiger Fensterlüftung“ und mit der Annahme begründet, das nächtliche Absinken der Außentemperaturen reiche in heißen Sommern für das passive Kühlen nicht aus. Hinsichtlich der Fassadenkonstruktion hat das Bundesbauministerium erklärt, es sei zwar theoretisch nachvollziehbar, dass der Bundesrechnungshof für den Neubau ein Wärmedämmverbundsystem gegenüber der geplanten Fassade aus Betonelementen vorziehe; jedoch sei das Wärmedämmverbundsystem im innerstädtischen Geschossbau nicht zweckmäßig, weil es sehr empfindlich gegenüber mechanischen Außeneinwirkungen sei und ca. alle zwei Jahre einen neuen Farbanstrich benötige. 20.4 Die Erklärungen des Bundesbauministeriums überzeugen den Bundesrechnungshof nicht. Er sieht sich in seiner Kritik bestätigt, dass das Bundesbauministerium und das Bundesumweltministerium die ökologischen Ziele nicht konsequent verfolgt haben. Der Bundesrechnungshof hat seiner Bewertung keine „Kriterien von morgen“ zugrunde gelegt. Bereits in der Planungsphase sind regelmäßig zuverlässige und nachvollziehbare Aussagen zum Erreichen der Planungsziele sowohl hinsichtlich der Baukosten als insbesondere auch der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen erforderlich. Im Übrigen ist die Aussage des Bundesbauministeriums unzutreffend, der Passivhausstandard sei nur mit beiden überdachten Höfen (Innenhof im Altbau und Nordhof im Neubau) zu erreichen gewesen und daher ein „klassischer Zielkonflikt“. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes lässt sich die Überdachung des Innenhofes im Altbau nicht mit dem Passivhausstandard rechtfertigen, weil das Bundesumweltministerium diesen ausschließlich im Neubau erreichen wollte. Der Bundesrechnungshof kann daher den behaupteten „klassischen Zielkonflikt“ nicht erkennen. Auch hatte das Bundesamt die passive Nachtkühlung im Neubau nicht – wie vom Bundesbauministerium dargelegt – über „großflächige Fensterlüftung“ geplant, sondern über die im Passivhaus ohnehin erforderliche Lüftungsanlage; daher konnten sich aus dieser ursprünglichen Planung, die auf aktives Kühlen der Büros verzichtete, keine Sicherheitsbedenken ergeben. Die grundlegenden Bedenken des Bundesbauministeriums gegen den Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen teilt der Bundesrechnungshof nicht. In der hochbeanspruchten Erdgeschosszone kann diese energetisch wirksamere Fassadenkonstruktion mit einem ausreichend widerstandsfähigen Fassadenmaterial versehen werden. Der Bundesrechnungshof unterstützt die Absicht der Bundesregierung, bundeseigene Gebäude in vorbildhafter Weise ressourcensparend zu errichten bzw. zu sanieren und somit auch langfristig wirtschaftlich zu betreiben. Die Baumaßnahme für das Bundesumweltministerium überzeugt jedoch in der geplanten Form als ökologisches Modellvorhaben nicht. Gerade der mit einem Modellvorhaben verbundene Mehraufwand verpflichtet alle Beteiligten, die Ziele konsequent und wirtschaftlich umzusetzen. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass sich das Bundesbauministerium intensiv mit der Aufgabenstellung und mit den kostenverursachenden Planungszusammenhängen von Hochbaumaßnahmen des Bundes befasst. Es wird ansonsten auch künftig nicht in der Lage sein, die Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme und die Angemessenheit der dafür erforderlichen Haushaltsmittel nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen zu bewerten. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, dass das Bundesbauministerium, insbesondere bei einem ökologischen Modellvorhaben, alle Planungsparameter zu Beginn der Planung verbindlich mit dem Nutzer festlegt und die Baumaßnahme im weiteren Verlauf streng daran ausrichtet. Dabei hat das Bundesbauministerium Planungskonflikte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so zu lösen, dass der vorbildhafte Modellcharakter der Baumaßnahme gewahrt bleibt. Insbesondere hat es den Planungsprozess konsequent so zu steuern, dass auf überflüssige Flächen verzichtet und überhöhter Standard vermieden wird. Andernfalls können und dürfen von einem solchen Gebäude keine Initialwirkungen für andere Baumaßnahmen ausgehen.