STADTWERKE METZINGEN NICHT OFFENER REALISIERUNGSWETTBEWERB RPW ERWEITERUNG STADTWERKE METZINGEN A U S L O B U N G A U G U S T 2013 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN INHALTSVERZEICHNIS TEIL A A L L G E M E I N E W E T T B E W E R B S B E D I N G U N G E N A1 Anlass, Zweck und Gegenstand des Wettbewerbs A2 Auslober und Betreuer A3 Wettbewerbsart A4 Zulassungsbereich A5 Bewerbung, Wettbewerbsteilnehmer A6 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung A7 Wettbewerbsunterlagen A8 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung A9 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten A 10 Preise und Anerkennungen A 11 Abschluss des Wettbewerbs A 12 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht A 13 Termine TEIL B A U F G A B E N B E S C H R E I B U N G B1 Stadtportrait Metzingen B2 Die Stadtwerke Metzingen B3 Das Baugrundstück B4 Das Gebäude der Stadtwerke B5 Aufgabenstellung VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 1 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN TEIL A A L L G E M E I N E W E T T B E W E R B S B E D I N G U N G E N Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31 Januar 2013 mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Landes BadenWürttemberg vom 27.03.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer BadenWürttemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2013-2-10 registriert. A1 Anlass, Zweck und Gegenstand des Wettbewerbs Anlass und Zweck ist die Vorbereitung der Planung für die Erweiterung des Gebäudes der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59 in Metzingen. Durch diesen Wettbewerb sollen alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung der Planungsaufgabe gefunden werden. Die Aufgabe ist im Teil B näher beschrieben. A2 Auslober und Betreuer Auslober sind die Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen Tel: 07123 / 925-333, [email protected] vertreten durch die Werkleitung Kfm. Werkleiterin Frau Carmen Haberstroh Techn. Werkleiter Herr Giancarlo Bragagnolo die Betreuung seitens der Stadt Metzingen wird wahrgenommen von: Baudezernat der Stadt Metzingen, Amt für Planen und Bauen Stuttgarter Straße 2-4, 72555 Metzingen vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Ulrich Neubrander Tel.: 07123 / 925-277 Fax: 07123 / 925-4277 [email protected] Betreuer und Vorprüfer ist: Verfahrensmanagement + Architektur Schäferbergweg 11, 71069 Sindelfingen Tel.: 07031 / 382575, Fax: 07031 / 382595, [email protected] vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt Wilfried Borchers, VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 2 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A3 Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger und anonymer Realisierungswettbewerb ausgeschrieben und zielt auf die Vergabe eines Planungsauftrags. A4 Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. A5 Bewerbung Wettbewerbsteilnehmer A 5.1 Teilnahmeberechtigte Als Teilnehmer sind Architekten zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer begrenzt, davon ist die Arbeitsgemeinschaft Jörg Seidenspinner, Metzingen und Joachim Daller, Stuttgart vom Auslober als 1 Teilnehmer gesetzt. Es handelt sich um die beiden Architekten des Bestandsgebäudes. Die gesetzten Teilnehmer sind entsprechend den vorgenannten Kriterien teilnahmeberechtigt und erfüllen auch die Bewerbungsbedingungen. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 3 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A 5.2 Bewerbung, Bewerbungsfrist (Submissionstermin) Teilnahmeberechtigte können sich ab dem 03.08.2013 um eine Teilnahme am Wettbewerb beim Auslober bewerben. Die Bewerbungen sind bis zum Montag, dem 19.08.2013 bis 15:00 Uhr im Sekretariat der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen abzugeben. Dies gilt auch für Bewerbungen, die mit der Post oder anderen Zustellern versandt werden. Der Abgabetermin ist als endgültiger Termin (Submissionstermin) festgesetzt, nach diesem Termin eingehende Bewerbungen sind zum Verfahren nicht zugelassen. Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Berufsanfänger werden angemessen beteiligt. Als Berufsanfänger gelten Personen, deren Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt – Stichtag: Tag der Bekanntmachung. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung beim Auslober abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. A 5.3 Zulassung zum Auswahlverfahren Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungskriterien ▪ ▪ ▪ ▪ Fristgerechte Bewerbung Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde) Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der oben genannten formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl. A 5.4 Auswahlverfahren Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber (Einzelbüros/Arbeitsgemeinschaften) anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den dort genannten Auswahlkriterien genügen. Zur Förderung von Berufsanfängern werden bei den geforderten Nachweisen Ersatzkriterien genannt. Die Fertigstellung der Projekte, die Auszeichnung oder der Wettbewerbserfolg dürfen nicht weiter als 7 Jahre zurückliegen. Jedes Projektblatt darf nur ein Projekt enthalten, jedes Projekt darf nur einmal verwendet werden. Als Nachweis für ein weiteres Projektblatt ist ein bereits verwendetes Projekt ausgeschlossen. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 4 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN ▪ Projektblatt P 1 Nachweis eines frei gewählten realisierten und mit einem Preis ausgezeichneten Projektes. Als Nachweis wird gewertet: Hugo-Häring-Preis, Bonatzpreis, Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Städtebaupreis o. ä. Ersatzkriterium für „Berufsanfänger: Nachweis eines ausgezeichneten Studien- oder Diplomentwurfes oder einer mit der Note sehr gut bewerteten Diplomarbeit Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen ▪ Projektblatt P 2 Nachweis eines Erfolgs (Preise und Ankäufe/Anerkennungen) in einem geregelten Wettbewerb (GRW, RAW, RPW) mit gleicher oder ähnlicher Komplexität. Ersatzkriterium für „Berufsanfänger“: Nachweis eines Erfolgs oder maßgebliche Mitarbeit an einem erfolgreichen (Preise und Anerkennung) geregelten beliebigen Wettbewerb. Die maßgebliche Mitarbeit muss vom Verfasser bestätigt sein. Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (= Name des Bewerbers bzw. Bestätigung der maßgebenden Mitarbeit durch den Verfasser), Art des Erfolgs, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen ▪ Projektblatt P 3 Nachweis eines realisierten öffentlichen oder privaten Projektes entsprechend der Komplexität und der Größe der Wettbewerbsaufgabe Ersatzkriterium für „Berufsanfänger“: Nachweis eines realisierten beliebigen Projektes. Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI (mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2-5 und 6-8), Erstellungskosten, Zeichnungen, Abbildungen des fertig gestellten Projekts, Erläuterungen. Die Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird von der Vorprüfung in Zusammenarbeit mit dem Auslober unter Hinzuziehung einer weiteren unabhängigen Person durchgeführt. Bei vollständiger Erfüllung der formalen- und Eignungskriterien sind die Bewerber als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber, entscheidet das Los; dabei werden Berufsanfänger anteilig zur Anzahl ihrer qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Metzingen. Bei der Auslosung werden 2 Töpfe gebildet: ▪ ▪ Lostopf A: Berufsanfänger Lostopf B: alle anderen Bewerber Die jeweilige Anzahl der zu ziehenden Teilnehmer richtet sich nach dem Verhältnis Berufsanfänger/andere der eingegangenen Bewerbungen. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 5 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A 5.5 Gesetzte Teilnehmer Die Architekten des Bestandsgebäudes bilden eine Arbeitsgemeinschaft ▪ ▪ Architekturbüro Jörg Seidenspinner, Metzingen Architekturbüro Joachim Daller, Stuttgart und werden vom Auslober als ein Teilnehmer gesetzt, sie erfüllen die vorgenannten Teilnahmebedingungen. A6 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung Das Preisgericht wird in folgender Besetzung gebildet und wurde vor der endgültigen Auslobung gehört: A 6.1 Fachpreisrichter ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ A 6.2 Stellvertretende Fachpreisrichter ▪ ▪ A 6.3 Herr Dipl.-Ing. Matthias Hähnig Freier Architekt, Tübingen Frau Dipl.-Ing. (FH) MS Bärbel Hoffmann Freie Architektin, Fellbach Sachpreisrichter ▪ ▪ ▪ ▪ A 6.4 Herr EBM Dietmar Bez Dezernent, Metzingen Frau Prof. M. Arch. Dipl.-Ing. Stefanie Eberding Freie Architektin, Stuttgart Herr Prof. Dipl.-Ing. Winfried Engels Freier Architekt, Reutlingen Herr Dipl.-Ing. Karl Haag Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart Herr Prof. Dipl.-Ing. Peter Schürmann Freier Architekt, Stuttgart Herr Dipl.-Ing. Dirk Vogel Architekt, Heilbronn Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler Frau Kfm. Werkleiterin Carmen Haberstroh Herr Techn. Werkleiter Giancarlo Bragagnolo Zwei Vertreter aus dem Gemeinderat Stellvertretende Sachpreisrichter ▪ Drei Vertreter aus dem Gemeinderat A 6.5 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) ▪ Herr Konrad Berger, Amtsleiter Planen und Bauen ▪ Herr Ulrich Neubrander, Abteilungsleiter Hochbau ▪ Herr Dipl.-Ing. (FH) Paul Gonser, Metzingen für die Statik A 6.6 Vorprüfung ▪ A7 Herr Dipl.-Ing. Architekt Wilfried Borchers Wettbewerbsunterlagen Die Planungsbüros erhalten beim Ausgabekolloquium folgende Unterlagen als DXF-, DWG- oder WordDatei: VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 6 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ A8 Auslobungstext mit der Aufgabenstellung Modellgutschein zur Abholung des Modells beim Modellbauer Formular für Verfassererklärung Lageplan 1:500 Anlage 2 Stadtgrundkarte (Ausschnitt) Anlage 3 Bestandspläne vom Gebäude Anlage 4 Wettbewerbsleistungen, und Kennzeichnung ▪ Lageplan im Maßstab 1:500 Darstellung der Baukörper mit Dachaufsicht, Dachformen und Gebäudehöhen ▪ Grundriss Erdgeschoss im Maßstab 1:200 Darstellung des Grundrisses mit direktem Bezug zu Freiflächen sowie deren Gestaltung und Organisation der Freilager. ▪ sonstige Grundrisse, Schnitte und Ansichten für das Gebäude im Maßstab 1:200 Sämtliche Grundrisse, 2 Schnitte und alle Ansichten sind darzustellen. In den Grundrissen sind die Raumbezeichnungen, die Raumnummer und die Raumgrößen einzutragen. ▪ Erläuterungen, auf den Plänen und separat DIN A4 erläuternde Texte und Skizzen ▪ Modell 1:200 In einfacher Darstellung auf der vom Auslober gelieferten Grundplatte in ausschließlich weißer Darstellung der Baukörper ▪ Berechnungsblätter mit folgenden Nachweisen (auch für den Bestandsbau) Raumprogrammflächen NF, VF, BGF, BRI und der Hüllflächen (DF, GF. WF) ▪ Kostenschätzung DIN 276 bezogen auf die BGF (für Neubau, Bestand bzw. Umbau) ▪ Verfassererklärung auf dem gelieferten Formblatt ▪ Vorprüfungsunterlagen Für die Vorprüfung ist ein zusätzlicher gefalteter kompletter Plansatz einzureichen, der mit Maßangaben und Berechnungshinweisen versehen ist. Für die Vorprüfung müssen die Berechnungen nachprüfbar vorgelegt werden, Summenergebnisse sind nicht ausreichend. ▪ Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Sämtliche eingereichten Unterlagen sind in allen Stücken nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und in der oberen rechten Ecke angebracht und 1 cm hoch und 6 cm lang sein. Die Verfassererklärung ist mit der Kennzahl zu versehen und in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag, ebenfalls mit der Kennzahl und der Bezeichnung „Verfassererklärung“ versehen, einzureichen. Sämtliche Präsentationspläne (maximal 4 gerollt) sind in DIN A 1 Querformat und zusätzlich alle Unterlagen in digitaler Form (Pläne in DWG- Format und für die Dokumentation in JPG- Format bzw. Texte in Word- Format sowie Pläne und Text zusätzlich in PDF- Format) abzugeben. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 7 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A9 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten A 9.1 Zulassung der Wettbewerbsarbeiten Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die ▪ ▪ ▪ ▪ termingemäß eingegangen sind, den formalen Bedingungen der Auslobung Teil A entsprechen, keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen. Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die gegen die vorgenannten bindenden Vorgaben der Auslobung verstoßen, vom weiteren Verfahren ausschließen, es kann derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen. Über diese formalen Forderungen hinaus werden keine weiteren Vorgaben als bindend formuliert. A 9.2 Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ A 10 Vermittlung der Kernbotschaft der Stadtwerke Metzingen „Weil wir von hier sind“ Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen Wirtschaftlichkeit bei Bau (Höhe der Investitionskosten) und Betrieb (Betriebskosten) Architektonische und gestalterische Qualität Städtebauliche und freiräumliche Qualität Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz, Erhaltung der architektonischen Qualität Preise und Anerkennungen Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober eine Gesamtsumme in Höhe von 30.000,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: ▪ 1. Preis 12.000,00 € ▪ 2. Preis 9.000,00 € ▪ 3. Preis 5.000,00 € ▪ Anerkennungen insgesamt 4.000,00 € Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung vorbehalten. A 11 Abschluss des Wettbewerbs Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unverzüglich mit und macht es öffentlich bekannt. Mit der Bekanntgabe ist der Wettbewerb abgeschlossen. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 8 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A 12 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch RPW § 8 geregelt. Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren beim Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer. A 13 Termine A 13.1 Bekanntmachung und Bewerbungsfrist Tag der Bekanntmachung ist der 03.08.2013 An diesem Tag wird die Wettbewerbsaufgabe öffentlich in geeigneter Weise bekannt gemacht. Interessenten, die die Bedingungen der Auslobung erfüllen, können sich ab dem Tag der Bekanntmachung bewerben. Die Bewerbungen müssen bis Montag, den 19.08.2013, 15:00 Uhr im Sekretariat der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen eingegangen sein. Dies gilt auch für Bewerbungen, die mit der Post oder anderen Zustellern versandt werden. Der Abgabetermin wird als endgültiger Termin (Submissionstermin) festgesetzt, nach diesem Termin eingehende Bewerbungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. A 13.2 Ausgabekolloquium Die gemäß den Auslobungsbedingungen und -kriterien festgelegten Teilnehmer werden bis zum 06.09.2013 benannt. Am 11.09.2013 findet ab 09:00 Uhr im Rathaus Metzingen (Ratssaal) ein Kolloquium statt. Bei diesem Kolloquium werden die Arbeitsunterlagen ausgegeben. An diesem Termin können Rückfragen an den Auslober gestellt werden, die entweder sofort oder bis spätestens zum 19.09.2013 schriftlich beantwortet werden. Nach dem 11.09. sind weitere Rückfragen bis zum 16.09. möglich, die ebenfalls bis zum 19.09. beantwortet werden. Die Modellgrundplatte kann gegen Vorlage des Modellgutscheins ab dem 11.09.2013 bei der noch zu benennenden Modellbaufirma abgeholt werden. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 9 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN A 13.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Submissionstermin) Die Arbeiten sind bis zum Donnerstag, dem 07.11.2013 bis 15:00 Uhr im Sekretariat der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen abzugeben. Dies gilt auch für Arbeiten, die mit der Post oder anderen Zustellern versandt werden. Modelle können bis zum 14.11.2013 bis 15:00 Uhr abgegeben werden. Die Abgabetermine sind in Abweichung zur RPW als endgültige Termine (Submissionstermine) festgesetzt, nach diesen Terminen eingehende Arbeiten/Modelle sind von der Beurteilung ausgeschlossen. A 13.4 Sitzung des Preisgerichts Die Sitzung des Preisgerichts ist für Mittwoch, den 11.12.2013 vorgesehen. A 13.5 Bekanntmachung und Ausstellung der Ergebnisse Das Ergebnis wird den Preisträgern im Anschluss an die Preisgerichtssitzung mitgeteilt. Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom 23.12.2013 bis einschließlich 06.01.2014 im Foyer des Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten statt. A 13.6 Abholung der nicht prämierten Arbeiten Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Nicht prämierte Arbeiten sollen vom 13.01.2014 bis 20.01.2014 abgeholt werden. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 10 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN TEIL B A U F G A B E N B E S C H R E I B U N G B1 Stadtportrait Metzingen Die Große Kreisstadt Metzingen liegt ca. 40 km südlich der Landeshauptstadt Stuttgart im Landkreis Reutlingen. Das Mittelzentrum hat derzeit ca. 22.000 Einwohner, wovon ca. 17.000 Einwohner in der Kernstadt Metzingen ihren Wohnsitz haben. Metzingen ist beliebt als Wohn- und Arbeitsstandort aufgrund der reizvollen landschaftlichen Lage, den vielfältigen kulturellen und sozialen Angeboten und den günstigen Verkehrsverbindungen. Weit über die Region hinaus ist Metzingen bekannt als Weinbaukommune, das Wahrzeichen der Stadt stellen die historischen Sieben Keltern auf dem Kelternplatz dar. Wegen dieser weltweit einmaligen Sehenswürdigkeit wird Metzingen auch als "Stadt der Sieben Keltern" bezeichnet. In Metzingen hat mit Beginn des 21. Jahrhunderts die Stadtentwicklung eine ganz entscheidende Phase erreicht. Das Mittelzentrum nach dem Landesentwicklungsplan und der Regionalplanung kommt verstärkt seinen Versorgungsfunktionen für den Verflechtungsbereich nach. Große Projekte wie Schulerweiterungs- und –Neubauten, Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, Sanierungsgebiete, Parkhauseinrichtungen und nicht zuletzt das „Jahrhundertprojekt Lindenplatz“ prägten die „Baustelle Metzingen“. Die Weichen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft und einen überdurchschnittlichen Standard bei den Bildungseinrichtungen wurden gestellt. Dabei wollte man die Tradition nicht verlassen, sondern Altund Neu-Metzingen miteinander verbinden. Restaurierungen wie beim Dorfgemeinschaftshaus „Bindhof“ in Neuhausen, die alte Frauenarbeitsschule, das Wengerter-Häusle, der Offenhäuser Pfleghof oder die Genossenschaftskelter in Metzingen und nicht zuletzt das Museumsprojekt „Obstbaukelter“ in Glems legen darüber Zeugnisse ab. Auch der Ausbau und die Gestaltung der historischen Plätze haben in Metzingen dazu beigetragen, das historische Flair der Stadt zu bewahren und zu mehr Attraktivität zu verhelfen. Weltweit bekannt wurde Metzingen mit zahlreichen Outlets und als Sitz der Hugo BOSS-AG. Durch die Ansiedlung weiterer Top-Designer-Fabrikverkäufe, deren Zahl weiter im Steigen ist, ist Metzingen auch „Hauptstadt des deutschen Fabrikverkaufs“. Eine maßvolle Erweiterung und Ergänzung des hochattraktiven, breit segmentierten Fabrikverkaufsangebots insbesondere an der „Nahtstelle“ zwischen der Toplage an der Reutlinger Straße und der weitgehend sanierten Innenstadt am Lindenplatz wurde realisiert. Die Neugestaltung dieses historischen Platzes wurde im September 2005 abgeschlossen. Mit der Fertigstellung der unmittelbar angrenzenden Fußgängerzone im Dezember 2010 ist es gelungen, der Bevölkerung und den Gästen eine attraktive von grün geprägter Flaniermeile anbieten zu können. Voraussetzung für ein optimales Gelingen, der Vernetzung der FOC-Magneten und Synergien für die Innenstadt, war die Vollendung des 2. Bauabschnitts der B 28 Ortsumfahrung von Metzingen. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 11 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN B2 Die Stadtwerke Metzingen Die Stadt Metzingen unterhält seit dem Jahr 1896 ein städtisches Wasserwerk und seit 1923 ein städtisches Gaswerk. Seit dem Jahr 1963 tragen die beiden Betriebe die Bezeichnung Stadtwerke. Ebenfalls im Jahr 1896 errichtete die Stadt Metzingen zusammen mit der Maschinenfabrik Esslingen (später Neckarwerke) ein Elektrizitätswerk, das aber 1907 vollständig auf die Neckarwerke übergeht. Im Jahre 1995 wurde nach einem Wettbewerb mit der Planung für einen Neubau auf dem Gelände des alten Gaswerks an der Stuttgarter Straße begonnen, der im Jahre 1998 fertiggestellt werden konnte. Der Neubau konnte im Herbst 1998 bezogen werden. Im Laufe der Jahre wurden den Stadtwerken Metzingen weitere Aufgaben übertragen, so wurde im Jahr 2007 das Hallenbad und das Freibad aus einem bestehenden Eigenbetrieb in die Stadtwerke Metzingen integriert Über die Markendefinition „Regionalversorger“ und unseren Claim „Weil wir von hier sind“ haben sich die Stadtwerke Metzingen klar als kompetenter Energiedienstleister in der Region positioniert und leben diese Marke auch. Der Kunde steht im Mittelpunkt des Handels. Dabei stehen Service und Vertrauen an erster Stelle. Ziel ist es, dass im Kundenzentrum alle Angelegenheiten rund um den großen Bereich „Ver- und Entsorgung“ (Gas, Wasser, Wärme, Abwasser, Strom, Abfall) aus „einer Hand“ abgewickelt werden können. Die Kunden sollen nur einen Ansprechpartner haben, der sich dann um alles kümmert. Die Stadtwerke Metzingen sind ein modernes Energiedienstleistungsunternehmen. Sie erfüllen einen wichtigen Beitrag zur örtlichen Infrastruktur, indem sie ihre Kunden mit Erdgas, Wasser, Wärme und elektrischen Strom beliefern, Tiefgaragen und Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung stellen und ein Hallen- und Freibad betreiben. Ab 2014 werden sie auch die Abwasserentsorgung betreiben sowie voraussichtlich ab 2015 auch für das Stromnetz und die Straßenbeleuchtung verantwortlich sein. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Metzingen Dienstleister für die Stadt Metzingen in allen energetischen Fragen und federführend bei der Klimaschutzkonzeption. Ihre unternehmerischen Entscheidungen treffen die Stadtwerke Metzingen nach qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Ökologie. Mit verschiedenen Projekten helfen sie mit, klima- und umweltschädliche Emissionen zu verringern. Dazu gehören unter anderem zwei Holzhackschnitzelanlagen, mehrere Blockheizkraftwerke, eine öffentliche Erdgastankstelle sowie den Betrieb von erdgasbetriebenen Carsharingfahrzeugen. Im Gebäude der Stadtwerke Metzingen ist auch die Finanzverwaltung der Stadt Metzingen untergebracht, für die die Kfm. Leiterin der Stadtwerke ebenfalls verantwortlich ist. Auch hier werden gegenseitig Synergien genutzt, indem man Dienstleistungen austauscht (z.B. Mahn- und Rechnungswesen) und personelle und sachliche Ressourcen miteinander teilt. (Büroausstattung, Sekretariat, etc.). Die Finanzverwaltung ist u.a. auch für die Abfallentsorgung zuständig, so dass diese Dienstleistung auch im Kundenzentrum abgedeckt werden kann. B 2.1 Anlass für die Erweiterung Rückblick 1998 haben die Stadtwerke Metzingen ihren Neubau an der Stuttgarter Straße bezogen. Damals ein Meilenstein, da zum ersten Mal in der Geschichte der Stadtwerke der kaufmännische und der technische Betrieb an einem Standort zusammengefasst worden sind. Zuvor war der kaufmännische Bereich im Rathaus und der technische Bereich samt (damaligem) Gaskessel am heutigen Standort untergebracht. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 12 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN Rückblickend kann man sicher sagen, dass dies eine wichtige und gute Entscheidung war. Sie war der Grundstein dafür, dass sich die Stadtwerke neu aufstellen und damit entwickeln und wachsen konnten. Heute werden die Stadtwerke in der Öffentlichkeit viel stärker wahrgenommen, und die Kunden nehmen wesentlich mehr Dienstleistungen und Angebote „ihrer“ Stadtwerke in Anspruch. Das moderne, helle und offene Gebäude hat sehr dabei geholfen, wegzukommen vom staubigen Behördenimage - selbstverständlich getragen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in dem Gebäude ebenfalls wohlfühlen, was sich zusätzlich positiv auf die Gesamtatmosphäre auswirkt. Die Zusammenlegung des kaufmännischen und technischen Bereichs hat zu Synergien, noch besserer Qualität, aber vor allem auch zu neuen innovativen Ideen geführt. Dies war mit ein wichtiger Grund für die in den letzten Jahren auch wirtschaftlich sehr erfolgreiche Entwicklung der Stadtwerke. Neben der Steigerung der Absatzzahlen in der Gasversorgung wurden auch neue Geschäftsfelder insbesondere im Bereich der Wärme- und Energiedienstleistungen erschlossen. Als 2006 die Verwaltung neu organisiert wurde und der Haushalt durch die Zusammenlegung von Ämtern und Aufgabenbereichen konsolidiert werden sollte, hat auch das die Entwicklung der Stadtwerke Metzingen beeinflusst. Durch das neu gegründete Amt Finanzen und Betriebe konnten zusätzliche personelle, organisatorische und räumliche Synergien geschaffen werden. Seither ist nun auch die Finanzverwaltung in den Räumlichkeiten der Stadtwerke untergebracht. Heute - Status Quo Zwischenzeitlich sind die Stadtwerke noch weiter gewachsen und weitere, neue Aufgaben und Anforderungen dazu gekommen. Das Gebäude platzt schon seit einiger Zeit aus allen Nähten. Deshalb musste nach und nach „geflickt“ werden. Die Büros sind momentan teilweise überbelegt, und auch die Halle musste für zusätzliche Räumlichkeiten verkleinert werden. Darüber hinaus mussten Sozial- und sogar Sanitärräume umgenutzt werden, sodass diese momentan fehlen. Einige Mitarbeiter wurden zudem vorübergehend in Behelfsbüros außerhalb des Gebäudes umquartiert. Darüber hinaus war es trotz eines ausgewiesenen höheren Personalbedarfs nicht möglich, neue Mitarbeiter einzustellen. Durch den Einstieg in den Stromvertrieb ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, die Gesamtkundenanzahl der Stadtwerke um 40 Prozent zu steigern - Tendenz weiter steigend. Für sehr viele der neuen Kunden war ein wichtiges Entscheidungskriterium, dass sie nun einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort haben und die Stadtwerke in ihrem Kundenzentrum eine umfassende Beratung anbieten. Das provisorische in der Halle eingerichtete Kundenzentrum ist sehr beengt und erfüllt nur bedingt die Anforderungen, die sich Kunden heutzutage für eine gute Beratungssituation wünschen. Auch die Finanzverwaltung hat seit der Neugründung des Amtes Finanzen und Betriebe zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen. Hier war es bisher unter anderem aufgrund der räumlichen Situation auch nicht möglich, personell auf die gestiegenen Anforderungen angemessen zu reagieren. Dazu kommt, dass drei Mitarbeiter der Finanzverwaltung (aus dem Bereich Steuern, Abgaben, Abfall) im Jahr 2006 nicht mit ins Gebäude der Stadtwerke umziehen konnten und heute noch Büros im Rathaus haben, was organisatorisch ebenfalls nicht optimal ist. Ausblick In den kommenden Jahren wird es - was die Aufgaben und die Entwicklung der Stadtwerke als auch der Finanzverwaltung angeht - weitere Meilensteine geben. Es kommen insbesondere folgende Aufgaben dazu: VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 13 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN Stadtwerke: ▪ ▪ ▪ die Übernahme des Stromnetzes und der Straßenbeleuchtung der weitere Ausbau des Energievertriebes und der Energiedienstleistungen (Folge: Zuwachs an Kundenzahlen) die Übernahme der Abwasserentsorgung sowie Integration der Abfallbeseitigung im Kundenzentrum (Ziel: „Ver- und Entsorgung aus einer Hand“) Finanzverwaltung: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Zusammenführung der Betriebe (Bauhof, Obstbau, Forst, Schlachthof) Umstellung auf Doppik Zentralisierung des bisher dezentralen Rechnungswesens Einführung eines Beteiligungsmanagements Zentralisierung von kaufmännischen Dienstleistungen Mit der Übertragung neuer Aufgabenbereiche auf die Stadtwerke Metzingen sind sowohl Neuschaffung von Personalstellen als auch Personalversetzungen verbunden, so dass für die neuen Aufgabenbereiche neue Räumlichkeiten notwendig werden. Im Zuge der Erweiterungsplanung sollen auch die vorhandenen Raumsituationen überprüft und der neuen Organisationsform angepasst werden. Das Raumprogramm enthält hierzu entsprechende Vorgaben. Hierbei wurde insbesondere Wert auf effiziente Prozessstrukturen und die Nutzung von Synergien (räumlich und personell) gelegt. B3 Das Baugrundstück B 3.1 Lage und Planungsrecht Katasterplan Bebauungsplan Das Grundstück der Stadtwerke Metzingen liegt an der Stuttgarter Straße (L208 b) am Stadteingang aus Richtung Stuttgart von der B 312 kommend auf der rechten, südlichen Straßenseite. Das Grundstück hat eine Fläche von 6.241 qm und ist etwas trapezartig geschnitten. Von der Stuttgarter Straße aus beträgt die Grundstückstiefe im Mittel ca. 74 m, an der Stuttgarter Straße eine Breite von ca. 77,50 m. Das Grundstück ist eben auf eine Geländehöhe von etwa 342 m ü. NN. In der Nachbarschaft an der Stuttgarter Straße befindet sich eine heterogene überwiegend gewerblich genutzte zwei- bis dreigeschossige Bebauung. Auf der Südseite ist das Grundstück durch die dort verlaufende Schützenstraße begrenzt. Hier befindet sich eine bis zu viergeschossige Wohnbebauung. An der Ostgrenze besteht in einer kleinen Grünanlage ein Fußweg von der Stuttgarter Straße zur Schützenstraße. Das Grundstück ist mit mehreren Gebäuden bebaut. Im rückwärtigen Bereich befinden sich an der Schützenstraße ein eingeschossiges und ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldächern. An der VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 14 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN Stuttgarter Straße steht der im Jahre 1995/98 errichtet Neubau der Stadtwerke, unter dem sich eine Tiefgarage befindet. Die Freiflächen auf dem Grundstück werden genutzt als Grünflächen, Werkhof, Freilager für Gasröhren etc., PKW-Parkplätzen und Zufahrten zum Grundstück und zum Untergeschoss bzw. Umfahrungsmöglichkeit für LKW. Zur planungsrechtlichen Beurteilung sind der Bebauungsplan Sannental vom 03.09.1976 und die BauNVO 1968 maßgebend. Zulässig ist im ausgewiesenen Mischgebiet eine zweigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1.1, derzeit werden vom Bestand bereits 892 m² der überbaubaren Fläche in Anspruch genommen. Die Baugrenze ist großzügig bemessen und lässt weitere Gebäude zu. B 3.2 Erschließung Das Wettbewerbsgrundstück wird über zwei Zufahrten von der Stuttgarter Straße erschlossen. Die Stuttgarter Straße (L 208 b) ist die Haupterschließungsstraße zur Innenstadt mit einer Verkehrsbelastung von 14.300 Fahrzeugen/24 Std. (Stand Juli 2012, Verkehrszählung) Zur Schützenstraße besteht ebenfalls eine Zufahrtsmöglichkeit, die ggf. aufgegeben werden kann. Versorgungsleitungen wie Gasleitung, Wasserleitung sowie der Abwasserkanal, elektrischer Strom, Telekom, Kabel B-W etc. liegen in der Stuttgarter Straße, das bestehende Stadtwerke-Gebäude ist bereits an alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen, neue Anschlüsse werden nicht notwendig. B4 Das Gebäude der Stadtwerke Das Gebäude der Stadtwerke wurde nach einem Wettbewerbserfolg von der ArchitektenArbeitsgemeinschaft Seidenspinner – Daller – Linder, später Planungsgruppe Seidenspinner-Daller, Metzingen-Stuttgart, seit 1996 geplant und unter der Bauleitung von Joachim Wezel, Metzingen in den Jahren 1997 bis 98 errichtet. Im Jahr 2006 und im Jahr 2011 wurden einige Räume im 1. Obergeschoss umgebaut. Entwurfskonzept Entwickelt wurde das Gebäude aus einem nahezu quadratischen, kubischen Baukörper mit dem Ziel, die Baumasse entsprechend ihren Funktionsbereichen zu gliedern und Gebäudeinhalte ablesbar zu gestalten. Der Baukörper wird in Flächen, Körper und Linien aufgelöst und gleichsam einer Collage mit unterschiedlichen Materialien und Oberflächen belegt und kontrastierend zu einer Komposition zusammengefügt: hart-weich, rau-glatt, hell-dunkel. VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 15 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN Unterstützt wird dieser Entwurfsansatz durch das gewählte Farbspektrum, vornehmlich in differenzierten Grautönen: von hellem metallischen Silbergrau bis hin zu dunklem Anthrazitgrau/Schwarz. Farben werden nur sehr bewusst und gezielt eingesetzt. Punktuelle blaue Akzente weisen auf Bewegungen hin (Zugänge, Fenster-, Türflügel, Windfangbox). Verfolgt wird eine zurückhaltende, unaufdringliche Gestaltung ohne aufgesetzte Farbigkeit: Lediglich die Architektursprache soll wirken. Konstruktion Die Konstruktionen bestehen im Wesentlichen aus Stahlbeton und Stahl. Im Fassadenbereich des 1. OG erfolgt die Lastabtragung über minimierte Stahlstützen – einerseits um den schwebenden Eindruck dieses Bürogeschosses zu stärken, zum anderen, um störende Konstruktionen in den Büroflächen zu vermeiden. Die Stahl-Glasfassaden sowie die gläserne Hallendecke wurden in minimierten Pfosten-RiegelKonstruktionen ausgeführt. Als außenliegender Sonnenschutz wurden an der Südfassade zunächst Lightshelves installiert. Diese wurden allerdings bald deinstalliert, da sie als Sonnenschutz ungeeignet waren und anschließend Alu-Lamellenstores angebracht. An der West- und Ostfassade sind ebenfalls Alu-Lamellenstores installiert. Die zentrale Sichtbetonscheibe dient als Installationswand für die Haustechnik und bildet eines der wichtigsten Elemente des Energiekonzeptes. Ausgezeichnete Architektur Das Gebäude wurde im Jahr 1999/2000 von der BDA-Kreisgruppe Neckar-Alb im Rahmen der „HugoHäring-Preis“ Ausschreibung ausgezeichnet. Die Jury schreibt zur Beurteilung: „In einer Komposition aus Volumen und Scheiben entsteht ein von allen Seiten stimmiger Solitär mit einem in Proportion, Farbgebung und Detail eleganten Erscheinungsbild. Mit dieser ausgewogenen Ästhetik verbindet sich ein ökologisches Energiekonzept, das seinen zentralen funktionsbedingten Aufgaben gerecht wird und auf eine rein demonstrative Vorführung alternativer Konzepte verzichtet.“ Nordansicht VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 16 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN B5 AUFGABENSTELLUNG B 5.1 Corporate Identity Wie auf den Seiten 12 und 13 unter B 2 ausgeführt, haben sich die Stadtwerke Metzingen über die Markendefinition „Regionalversorger“ und dem Claim „Weil wir von hier sind“ klar als kompetenter Energiedienstleister in der Region positioniert und leben diese Marke auch. Der Kunde steht im Mittelpunkt des Handels. Dabei stehen Service und Vertrauen an erster Stelle. Ziel ist es, dass im Kundenzentrum alle Angelegenheiten rund um den großen Bereich „Ver- und Entsorgung“ aus „einer Hand“ abgewickelt werden können. Die Kunden sollen nur einen Ansprechpartner haben, der sich dann um alles kümmert. „Weil wir von hier sind“ soll der Kunde in den Stadtwerken und insbesondere im Kundenzentrum mit seinen Fragen und Anliegen im Bereich Ver- und Entsorgung willkommen und nicht auf ein anonymes Callcenter angewiesen sein sowie sich in einer offenen und freundlichen Atmosphäre aufgehoben fühlen. B 5.2 Städtebauliche Anforderungen Die Stadtwerke Metzingen sollen auch mit dem Erweiterungsbau als prägnanter, stadtbildprägender Solitärbau erhalten bleiben. Auf die städtebauliche Wirkung von Erweiterungsbauten in Verbindung mit dem Bestandsbau ist deshalb besonders zu achten. Es soll hierbei untersucht werden, ob unter Einhaltung der Baugrenzen eine deutlichere Präsenz des Stadtwerke-Gebäudes zur Stuttgarter Straße möglich ist, ohne das bisherige Erscheinungsbild zu beeinträchtigen, damit die Stadtwerke im Straßenbild besser wahrgenommen werden. Die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich der GRZ, GFZ und der Geschossigkeit sind einzuhalten. B 5.3 Architektonische Anforderungen Der Erweiterungsbau der Stadtwerke Metzingen soll die unter B 5.1 dargestellte Philosophie deutlich gebäudetypologisch und architektonisch vermitteln. Dies kann beispielsweise auch durch einen von außen sichtbaren offenen Eingangs-, Ausstellungs- und Kunden-Bereich, das „Front-Office“ erreicht werden. Der schon jetzt in der Halle im Inneren des Gebäudes offene Charakter soll auch nach außen hin erlebbar werden. Es soll nach außen hin und im Innenraum architektonisch vermittelt werden, dass der Kunde hier willkommen ist und auf kurzem Wege ohne Barrieren seine Ansprechpartner aufsuchen kann. Mit dem Erweiterungs- oder Ergänzungsbau für die notwendigen neuen Flächen und Funktionen soll die oben beschriebene architektonische Qualität des Bestandsgebäudes Stadtwerke in keiner Weise beeinträchtigt oder verunstaltet werden. Es wird erwartet, dass die neuen Ergänzungsbauten diese Qualität fortschreiben oder mit eigener gleichwertiger Qualität ein neues spannungsvolles Ensemble schaffen. B 5.4 Raumprogramm In der Zusammenstellung des Raumprogramms auf den Seiten 20 bis 22 sind die vorhandenen Raumflächen mit Angaben Nutzung und Raumgröße aufgeführt. Diesem Bestand sind die neu geforderten Raumflächen unter der Rubrik Planung mit der zukünftigen Raumgröße gegenübergestellt. Hier wurden für die Planung kleinere Raumgrößen pro Mitarbeiter angenommen als bisher beim Bestand. Der Bestand wurde - zur besseren Vergleichbarkeit - mit dem Raster der „Planung“ dargestellt. Teilweise ergibt die Gegenüberstellung einen Flächengewinn, wenn die zukünftigen Räume gegenüber der derzeitigen Flächengröße kleiner werden können. Dieser Flächengewinn soll bei der Neuorganisation der Grundrisse in Zusammenhang mit Erweiterungsflächen aus wirtschaftlichen Gründen genutzt werden. Insgesamt VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 17 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN ergibt sich aber durch den Neubedarf eine Erweiterung der vorhandenen Gebäudenutzflächen von bisher 1.270 m² NF auf nunmehr 1.697 m² NF. Hierbei wird es vom Entwurf abhängen, ob die im Raumprogramm rein rechnerisch dargestellten Flächengewinne durch Verringerung zukünftiger Raumzuteilungen auch tatsächlich auf wirtschaftliche Weise erreicht werden können. Grundsätzlich sind alle Flächen des bestehenden Gebäudes, einschließlich Wohnung, disponibel. Bei Veränderungen im Bestand werden die finanziellen Auswirkungen sowohl bei den Investitionskosten als auch bei den Betriebskosten bzw. Mieteinnahmen berücksichtigt. Im Untergeschoss wird vom Auslober unabhängig vom Wettbewerb ein Archivraum vom großen Lager 2 (Raum 6.4) abgetrennt. Darüber hinaus sind im Untergeschoss vom Auslober keine Veränderungen geplant und es bietet sich auch nicht an, in diesem Bereich notwendige Flächen einzuplanen. Die Hinweise zu den Raumfunktionen müssen beachtet werden. Wünschenswert wäre, dass während der Bauphase möglichst keine oder nur wenig Umzüge der Mitarbeiter notwendig sind und der Betrieb weiter laufen kann. Dies wird bei der Beurteilung der Entwürfe ein zusätzliches Kriterium sein. B 5.5 Funktionen und räumliche Anforderungen Zu den im anschließenden Raumprogramm gemachten Hinweisen zur Raumnutzung sollen noch folgende Ergänzungen für die genannten Bereiche beachtet werden Nr. Raumbezeichnung Anmerkung zur Funktion 2.8 zentraler Empfang / Wartebe- Wartebereich für Besucher des Kundenzentrums und für Besureich cher die Termine mit anderen Mitarbeitern im Hause haben (Wartebereich als "Lotsenfunktion"). Empfang und Wartebereich sollte zwar in Sichtnähe des Kundenzentrums sein, aber nicht so dicht wie momentan, wegen Lärm und Datenschutz; das Foyer kann ggf. in den Wartebereich integriert werden. 2.9 Kundenzentrum Zukünftig 3 Arbeitsplätze, bei denen alle Angelegenheiten Gas, Front-Office Wasser, Wärme, Strom, Abfall abgewickelt und beraten werden können; wichtig sind hierbei ausreichender Diskretionsabstand und eine möglichst geringe Lärm/Geräuschbelastung für Kunde und Mitarbeiter. 2.10 Kundenzentrum Back-Office Büro so anordnen und ausstatten, dass bei Bedarf (wenn viele inkl. Azubimöglichkeit Besucher im Kundenzentrum sind) auch hier beraten werden kann (Rückzugsbüro, daher Null Personen). 2.11 Kundenzentrum Back-Office Shared Services Büro so anordnen und ausstatten, dass bei Bedarf (wenn viele Besucher im Kundenzentrum sind) auch hier beraten werden kann zusätzlich auch Shared Services wie Netznutzungsabrechnungen oder zusätzlicher Mitarbeiter Kundenservice. 4.1 Erwünscht ist ein flexibel nutzbarer Raum, der als Sitzungszimmer sowie als Besprechungsraum und Veranstaltungsraum genutzt werden kann, teilbar in 2 oder 3 Räume (variable Wände). Der Raum soll geeignet sein für 30 Personen mit parlamentarischer oder Seminar-Möblierung oder 60 Personen bei Reihenbestuhlung. Vor dem Veranstaltungsraum sollte der Flur bzw. ein Foyer mit Treffpunktcharakter vorgesehen werden möglicherweise in Verbindung mit der Teeküche. Eine zentrale Lage in der Nähe der Erschließungselemente ist erwünscht. Veranstaltungsraum / Sitzungszimmer / Besprechungsraum VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 18 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN 4.9 Eingangshalle / Ausstellung heutige Verkehrsflächen; evtl. zukünftig teilweise für Empfang EG nutzbar? 4.10 Aufenthaltsraum EG/ Teekü- Momentan wird dieser Raum als Besprechungsraum genutzt che und soll zukünftig als gemeinsamer Aufenthaltsraum für alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (keine Trennung mehr zwischen Kfm. Mitarbeitern und techn. Mitarbeitern, um die Kommunikation und den Teamgedanken zu fördern); die davor liegende Außenbereichsfläche soll mit genutzt werden (für Pausen im Freien). B 5.6 7.1 Lagerflächen für Technik au- Ist reduzierbar auf 400 m² (inkl. Material Strom); eventuell noch ßen EG weiter reduzierbar, wenn Materialien in Regalsystemen gelagert werden (dann aber evtl. andere Anforderungen an Hubtechnik etc.) 6.6 7.2 PKW Stellplätze EG ca. 15 Stpl. PKW-Stellplätze TG 15 Stpl. Unter den Stellplätzen im Außenbereich liegen Röhrenkollektoren zur Energiegewinnung, sie können nicht überbaut werden. Die Stellplätze reichen insgesamt aus. Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens Für die Planung, den Bau und die Ausstattung der Erweiterung einschließlich eventueller Umbauten im Bestand wird von maximal 1.500.000,00 Euro (netto) als Gesamtkosten ausgegangen. Mit dem Beschluss zur Durchführung dieses Wettbewerbs geht der Gemeinderat davon aus, dass diese Summe nicht überschritten wird. Bei der Beurteilung der Entwürfe wird deshalb besonderer Wert auf die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Bau und Betrieb gelegt. Die Planung ist dringend auf die Einhaltung der Kosten abzustellen. Es werden Entwürfe erwartet, die unter diesem Aspekt das Raumprogramm und die verlangte hohe Raumqualität und Architektur kreativ umsetzen und Funktionen und Nutzungen so kombinieren, dass optimale und wirtschaftliche Raumgrößen und Raumfunktionen entstehen. Im Erläuterungsbericht werden besonders hierzu Aussagen erwartet. B 5.7 Zu beachtende Vorschriften Bei der Planung für den Um- und Erweiterungsbau der Stadtwerke Metzingen sind die üblichen Gesetze beziehungsweise Vorschriften zu beachten, beispielsweise sind genannt: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan Landesbauordnung (LBO) Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 19 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 20 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 21 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 22 NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen Tel: 07123 / 925-333, [email protected] Verfahrensmanagement + Architektur Schäferbergweg 11, 71069 Sindelfingen Tel.: 07031 / 382575, Fax: 07031 / 382595, [email protected] Sindelfingen 31.07.2013 VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS 23