stadtwerke metzingen nicht offener realisierungswettbewerb rpw

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STADTWERKE METZINGEN
NICHT OFFENER REALISIERUNGSWETTBEWERB RPW
ERWEITERUNG STADTWERKE METZINGEN
A U S L O B U N G A U G U S T 2013
NICHTOFFENER WETTBEWERB ERWEITRUNG STADTWERKE METZINGEN
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A A L L G E M E I N E W E T T B E W E R B S B E D I N G U N G E N
A1
Anlass, Zweck und Gegenstand des Wettbewerbs
A2
Auslober und Betreuer
A3
Wettbewerbsart
A4
Zulassungsbereich
A5
Bewerbung, Wettbewerbsteilnehmer
A6
Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung
A7
Wettbewerbsunterlagen
A8
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
A9
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
A 10
Preise und Anerkennungen
A 11
Abschluss des Wettbewerbs
A 12
Weitere Bearbeitung und Urheberrecht
A 13
Termine
TEIL B A U F G A B E N B E S C H R E I B U N G
B1
Stadtportrait Metzingen
B2
Die Stadtwerke Metzingen
B3
Das Baugrundstück
B4
Das Gebäude der Stadtwerke
B5
Aufgabenstellung
VERFAHRENSMANAGEMENT + ARCHITEKTUR DIPL.-ING. ARCHITEKT WILFRIED BORCHERS
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TEIL A A L L G E M E I N E W E T T B E W E R B S B E D I N G U N G E N
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der
Fassung vom 31 Januar 2013 mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Landes BadenWürttemberg vom 27.03.2013 zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW ist für Auslober und
Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer BadenWürttemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2013-2-10 registriert.
A1
Anlass, Zweck und Gegenstand des Wettbewerbs
Anlass und Zweck ist die Vorbereitung der Planung für die Erweiterung des Gebäudes der Stadtwerke
Metzingen, Stuttgarter Straße 59 in Metzingen. Durch diesen Wettbewerb sollen alternative Ideen und
optimierte Konzepte für die Lösung der Planungsaufgabe gefunden werden.
Die Aufgabe ist im Teil B näher beschrieben.
A2
Auslober und Betreuer
Auslober sind die
Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen
Tel: 07123 / 925-333, [email protected]
vertreten durch die Werkleitung
Kfm. Werkleiterin Frau Carmen Haberstroh
Techn. Werkleiter Herr Giancarlo Bragagnolo
die Betreuung seitens der Stadt Metzingen wird wahrgenommen von:
Baudezernat der Stadt Metzingen, Amt für Planen und Bauen
Stuttgarter Straße 2-4, 72555 Metzingen
vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Ulrich Neubrander
Tel.: 07123 / 925-277 Fax: 07123 / 925-4277
[email protected]
Betreuer und Vorprüfer ist:
Verfahrensmanagement + Architektur
Schäferbergweg 11, 71069 Sindelfingen
Tel.: 07031 / 382575, Fax: 07031 / 382595,
[email protected]
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt Wilfried Borchers,
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A3
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger und anonymer Realisierungswettbewerb ausgeschrieben und zielt auf die Vergabe eines Planungsauftrags.
A4
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
A5
Bewerbung Wettbewerbsteilnehmer
A 5.1
Teilnahmeberechtigte
Als Teilnehmer sind Architekten zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und
wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn
jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie
keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer begrenzt, davon ist die Arbeitsgemeinschaft Jörg Seidenspinner, Metzingen und Joachim Daller, Stuttgart vom Auslober als 1 Teilnehmer gesetzt. Es handelt sich
um die beiden Architekten des Bestandsgebäudes. Die gesetzten Teilnehmer sind entsprechend den
vorgenannten Kriterien teilnahmeberechtigt und erfüllen auch die Bewerbungsbedingungen.
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A 5.2
Bewerbung, Bewerbungsfrist (Submissionstermin)
Teilnahmeberechtigte können sich ab dem 03.08.2013 um eine Teilnahme am Wettbewerb beim Auslober bewerben. Die Bewerbungen sind bis zum Montag, dem 19.08.2013 bis 15:00 Uhr im Sekretariat
der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen abzugeben. Dies gilt auch für Bewerbungen, die mit der Post oder anderen Zustellern versandt werden. Der Abgabetermin ist als endgültiger Termin (Submissionstermin) festgesetzt, nach diesem Termin eingehende Bewerbungen sind
zum Verfahren nicht zugelassen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung
zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur
Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren
dokumentiert.
Berufsanfänger werden angemessen beteiligt. Als Berufsanfänger gelten Personen, deren Diplom
nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt – Stichtag: Tag der Bekanntmachung.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung beim Auslober abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
A 5.3
Zulassung zum Auswahlverfahren
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien
▪
▪
▪
▪
Fristgerechte Bewerbung
Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
(z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten
Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der oben genannten formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
A 5.4
Auswahlverfahren
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber (Einzelbüros/Arbeitsgemeinschaften) anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den dort genannten Auswahlkriterien genügen.
Zur Förderung von Berufsanfängern werden bei den geforderten Nachweisen Ersatzkriterien genannt.
Die Fertigstellung der Projekte, die Auszeichnung oder der Wettbewerbserfolg dürfen nicht weiter als 7
Jahre zurückliegen. Jedes Projektblatt darf nur ein Projekt enthalten, jedes Projekt darf nur einmal verwendet werden. Als Nachweis für ein weiteres Projektblatt ist ein bereits verwendetes Projekt ausgeschlossen.
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▪
Projektblatt P 1
Nachweis eines frei gewählten realisierten und mit einem Preis ausgezeichneten Projektes. Als
Nachweis wird gewertet: Hugo-Häring-Preis, Bonatzpreis, Auszeichnung Beispielhaftes Bauen,
Städtebaupreis o. ä.
Ersatzkriterium für „Berufsanfänger:
Nachweis eines ausgezeichneten Studien- oder Diplomentwurfes oder einer mit der Note sehr gut
bewerteten Diplomarbeit
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung,
Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen
▪
Projektblatt P 2
Nachweis eines Erfolgs (Preise und Ankäufe/Anerkennungen) in einem geregelten Wettbewerb
(GRW, RAW, RPW) mit gleicher oder ähnlicher Komplexität.
Ersatzkriterium für „Berufsanfänger“:
Nachweis eines Erfolgs oder maßgebliche Mitarbeit an einem erfolgreichen (Preise und Anerkennung) geregelten beliebigen Wettbewerb. Die maßgebliche Mitarbeit muss vom Verfasser bestätigt
sein. Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (= Name des Bewerbers bzw. Bestätigung der maßgebenden Mitarbeit durch
den Verfasser), Art des Erfolgs, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen
▪
Projektblatt P 3
Nachweis eines realisierten öffentlichen oder privaten Projektes entsprechend der Komplexität und
der Größe der Wettbewerbsaufgabe
Ersatzkriterium für „Berufsanfänger“:
Nachweis eines realisierten beliebigen Projektes.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (=
Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI
(mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2-5 und 6-8), Erstellungskosten, Zeichnungen,
Abbildungen des fertig gestellten Projekts, Erläuterungen.
Die Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird von der Vorprüfung in Zusammenarbeit mit
dem Auslober unter Hinzuziehung einer weiteren unabhängigen Person durchgeführt. Bei vollständiger
Erfüllung der formalen- und Eignungskriterien sind die Bewerber als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert.
Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber, entscheidet das Los; dabei werden Berufsanfänger anteilig zur
Anzahl ihrer qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Metzingen. Bei der Auslosung werden 2 Töpfe gebildet:
▪
▪
Lostopf A: Berufsanfänger
Lostopf B: alle anderen Bewerber
Die jeweilige Anzahl der zu ziehenden Teilnehmer richtet sich nach dem Verhältnis Berufsanfänger/andere der eingegangenen Bewerbungen.
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A 5.5
Gesetzte Teilnehmer
Die Architekten des Bestandsgebäudes bilden eine Arbeitsgemeinschaft
▪
▪
Architekturbüro Jörg Seidenspinner, Metzingen
Architekturbüro Joachim Daller, Stuttgart
und werden vom Auslober als ein Teilnehmer gesetzt, sie erfüllen die vorgenannten Teilnahmebedingungen.
A6
Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung
Das Preisgericht wird in folgender Besetzung gebildet und wurde vor der endgültigen Auslobung gehört:
A 6.1
Fachpreisrichter
▪
▪
▪
▪
▪
▪
A 6.2
Stellvertretende Fachpreisrichter
▪
▪
A 6.3
Herr Dipl.-Ing. Matthias Hähnig Freier Architekt, Tübingen
Frau Dipl.-Ing. (FH) MS Bärbel Hoffmann Freie Architektin, Fellbach
Sachpreisrichter
▪
▪
▪
▪
A 6.4
Herr EBM Dietmar Bez Dezernent, Metzingen
Frau Prof. M. Arch. Dipl.-Ing. Stefanie Eberding Freie Architektin, Stuttgart
Herr Prof. Dipl.-Ing. Winfried Engels Freier Architekt, Reutlingen
Herr Dipl.-Ing. Karl Haag Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
Herr Prof. Dipl.-Ing. Peter Schürmann Freier Architekt, Stuttgart
Herr Dipl.-Ing. Dirk Vogel Architekt, Heilbronn
Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler
Frau Kfm. Werkleiterin Carmen Haberstroh
Herr Techn. Werkleiter Giancarlo Bragagnolo
Zwei Vertreter aus dem Gemeinderat
Stellvertretende Sachpreisrichter
▪
Drei Vertreter aus dem Gemeinderat
A 6.5
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
▪ Herr Konrad Berger, Amtsleiter Planen und Bauen
▪ Herr Ulrich Neubrander, Abteilungsleiter Hochbau
▪ Herr Dipl.-Ing. (FH) Paul Gonser, Metzingen für die Statik
A 6.6
Vorprüfung
▪
A7
Herr Dipl.-Ing. Architekt Wilfried Borchers
Wettbewerbsunterlagen
Die Planungsbüros erhalten beim Ausgabekolloquium folgende Unterlagen als DXF-, DWG- oder WordDatei:
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▪
▪
▪
▪
▪
▪
A8
Auslobungstext mit der Aufgabenstellung
Modellgutschein zur Abholung des Modells beim Modellbauer
Formular für Verfassererklärung
Lageplan 1:500 Anlage 2
Stadtgrundkarte (Ausschnitt) Anlage 3
Bestandspläne vom Gebäude Anlage 4
Wettbewerbsleistungen, und Kennzeichnung
▪
Lageplan im Maßstab 1:500
Darstellung der Baukörper mit Dachaufsicht, Dachformen und Gebäudehöhen
▪
Grundriss Erdgeschoss im Maßstab 1:200
Darstellung des Grundrisses mit direktem Bezug zu Freiflächen sowie deren Gestaltung und Organisation der Freilager.
▪
sonstige Grundrisse, Schnitte und Ansichten für das Gebäude im Maßstab 1:200
Sämtliche Grundrisse, 2 Schnitte und alle Ansichten sind darzustellen. In den Grundrissen sind die
Raumbezeichnungen, die Raumnummer und die Raumgrößen einzutragen.
▪
Erläuterungen, auf den Plänen und separat DIN A4 erläuternde Texte und Skizzen
▪
Modell 1:200
In einfacher Darstellung auf der vom Auslober gelieferten Grundplatte in ausschließlich weißer
Darstellung der Baukörper
▪
Berechnungsblätter mit folgenden Nachweisen (auch für den Bestandsbau)
Raumprogrammflächen NF, VF, BGF, BRI und der Hüllflächen (DF, GF. WF)
▪
Kostenschätzung DIN 276 bezogen auf die BGF (für Neubau, Bestand bzw. Umbau)
▪
Verfassererklärung auf dem gelieferten Formblatt
▪
Vorprüfungsunterlagen
Für die Vorprüfung ist ein zusätzlicher gefalteter kompletter Plansatz einzureichen, der mit Maßangaben und Berechnungshinweisen versehen ist. Für die Vorprüfung müssen die Berechnungen
nachprüfbar vorgelegt werden, Summenergebnisse sind nicht ausreichend.
▪
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Sämtliche eingereichten Unterlagen sind in allen Stücken nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die
Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und in der oberen rechten Ecke
angebracht und 1 cm hoch und 6 cm lang sein.
Die Verfassererklärung ist mit der Kennzahl zu versehen und in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag, ebenfalls mit der Kennzahl und der Bezeichnung „Verfassererklärung“ versehen,
einzureichen.
Sämtliche Präsentationspläne (maximal 4 gerollt) sind in DIN A 1 Querformat und zusätzlich alle Unterlagen in digitaler Form (Pläne in DWG- Format und für die Dokumentation in JPG- Format bzw. Texte in
Word- Format sowie Pläne und Text zusätzlich in PDF- Format) abzugeben.
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A9
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
A 9.1
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
▪
▪
▪
▪
termingemäß eingegangen sind,
den formalen Bedingungen der Auslobung Teil A entsprechen,
keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die gegen die vorgenannten bindenden Vorgaben der
Auslobung verstoßen, vom weiteren Verfahren ausschließen, es kann derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen. Über diese formalen Forderungen hinaus werden keine weiteren
Vorgaben als bindend formuliert.
A 9.2
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden:
▪
▪
▪
▪
▪
▪
A 10
Vermittlung der Kernbotschaft der Stadtwerke Metzingen „Weil wir von hier sind“
Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
Wirtschaftlichkeit bei Bau (Höhe der Investitionskosten) und Betrieb (Betriebskosten)
Architektonische und gestalterische Qualität
Städtebauliche und freiräumliche Qualität
Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz, Erhaltung der architektonischen Qualität
Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober eine Gesamtsumme in Höhe von 30.000,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (brutto) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
▪
1. Preis 12.000,00 €
▪
2. Preis 9.000,00 €
▪
3. Preis 5.000,00 €
▪
Anerkennungen insgesamt 4.000,00 €
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung vorbehalten.
A 11
Abschluss des Wettbewerbs
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unverzüglich mit und
macht es öffentlich bekannt. Mit der Bekanntgabe ist der Wettbewerb abgeschlossen.
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A 12
Weitere Bearbeitung und Urheberrecht
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß
HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen.
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers
bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch RPW § 8 geregelt.
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte
Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren beim Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer.
A 13
Termine
A 13.1
Bekanntmachung und Bewerbungsfrist
Tag der Bekanntmachung ist der 03.08.2013 An diesem Tag wird die Wettbewerbsaufgabe öffentlich in
geeigneter Weise bekannt gemacht.
Interessenten, die die Bedingungen der Auslobung erfüllen, können sich ab dem Tag der Bekanntmachung bewerben.
Die Bewerbungen müssen bis Montag, den 19.08.2013, 15:00 Uhr im Sekretariat der Stadtwerke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen eingegangen sein. Dies gilt auch für Bewerbungen, die
mit der Post oder anderen Zustellern versandt werden.
Der Abgabetermin wird als endgültiger Termin (Submissionstermin) festgesetzt, nach diesem Termin
eingehende Bewerbungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
A 13.2
Ausgabekolloquium
Die gemäß den Auslobungsbedingungen und -kriterien festgelegten Teilnehmer werden bis zum
06.09.2013 benannt.
Am 11.09.2013 findet ab 09:00 Uhr im Rathaus Metzingen (Ratssaal) ein Kolloquium statt. Bei diesem
Kolloquium werden die Arbeitsunterlagen ausgegeben. An diesem Termin können Rückfragen an den
Auslober gestellt werden, die entweder sofort oder bis spätestens zum 19.09.2013 schriftlich beantwortet werden. Nach dem 11.09. sind weitere Rückfragen bis zum 16.09. möglich, die ebenfalls bis zum
19.09. beantwortet werden.
Die Modellgrundplatte kann gegen Vorlage des Modellgutscheins ab dem 11.09.2013 bei der noch zu
benennenden Modellbaufirma abgeholt werden.
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A 13.3
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Submissionstermin)
Die Arbeiten sind bis zum Donnerstag, dem 07.11.2013 bis 15:00 Uhr im Sekretariat der Stadtwerke
Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen abzugeben. Dies gilt auch für Arbeiten, die mit der
Post oder anderen Zustellern versandt werden. Modelle können bis zum 14.11.2013 bis 15:00 Uhr abgegeben werden. Die Abgabetermine sind in Abweichung zur RPW als endgültige Termine (Submissionstermine) festgesetzt, nach diesen Terminen eingehende Arbeiten/Modelle sind von der Beurteilung
ausgeschlossen.
A 13.4
Sitzung des Preisgerichts
Die Sitzung des Preisgerichts ist für Mittwoch, den 11.12.2013 vorgesehen.
A 13.5
Bekanntmachung und Ausstellung der Ergebnisse
Das Ergebnis wird den Preisträgern im Anschluss an die Preisgerichtssitzung mitgeteilt. Die Ausstellung
der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom 23.12.2013 bis einschließlich 06.01.2014 im Foyer
des Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten statt.
A 13.6
Abholung der nicht prämierten Arbeiten
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Nicht
prämierte Arbeiten sollen vom 13.01.2014 bis 20.01.2014 abgeholt werden.
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TEIL B A U F G A B E N B E S C H R E I B U N G
B1
Stadtportrait Metzingen
Die Große Kreisstadt Metzingen liegt ca. 40 km südlich der Landeshauptstadt Stuttgart im Landkreis
Reutlingen.
Das Mittelzentrum hat derzeit ca. 22.000 Einwohner, wovon ca. 17.000 Einwohner in der Kernstadt
Metzingen ihren Wohnsitz haben.
Metzingen ist beliebt als Wohn- und Arbeitsstandort aufgrund der reizvollen landschaftlichen Lage, den
vielfältigen kulturellen und sozialen Angeboten und den günstigen Verkehrsverbindungen. Weit über die
Region hinaus ist Metzingen bekannt als Weinbaukommune, das Wahrzeichen der Stadt stellen die historischen Sieben Keltern auf dem Kelternplatz dar. Wegen dieser weltweit einmaligen Sehenswürdigkeit
wird Metzingen auch als "Stadt der Sieben Keltern" bezeichnet.
In Metzingen hat mit Beginn des 21. Jahrhunderts die Stadtentwicklung eine ganz entscheidende Phase
erreicht. Das Mittelzentrum nach dem Landesentwicklungsplan und der Regionalplanung kommt verstärkt seinen Versorgungsfunktionen für den Verflechtungsbereich nach. Große Projekte wie Schulerweiterungs- und –Neubauten, Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, Sanierungsgebiete, Parkhauseinrichtungen und nicht zuletzt das „Jahrhundertprojekt Lindenplatz“ prägten die „Baustelle Metzingen“.
Die Weichen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft und einen überdurchschnittlichen Standard bei
den Bildungseinrichtungen wurden gestellt. Dabei wollte man die Tradition nicht verlassen, sondern Altund Neu-Metzingen miteinander verbinden. Restaurierungen wie beim Dorfgemeinschaftshaus „Bindhof“ in Neuhausen, die alte Frauenarbeitsschule, das Wengerter-Häusle, der Offenhäuser Pfleghof oder
die Genossenschaftskelter in Metzingen und nicht zuletzt das Museumsprojekt „Obstbaukelter“ in
Glems legen darüber Zeugnisse ab. Auch der Ausbau und die Gestaltung der historischen Plätze haben
in Metzingen dazu beigetragen, das historische Flair der Stadt zu bewahren und zu mehr Attraktivität zu
verhelfen.
Weltweit bekannt wurde Metzingen mit zahlreichen Outlets und als Sitz der Hugo BOSS-AG. Durch die
Ansiedlung weiterer Top-Designer-Fabrikverkäufe, deren Zahl weiter im Steigen ist, ist Metzingen auch
„Hauptstadt des deutschen Fabrikverkaufs“.
Eine maßvolle Erweiterung und Ergänzung des hochattraktiven, breit segmentierten Fabrikverkaufsangebots insbesondere an der „Nahtstelle“ zwischen der Toplage an der Reutlinger Straße und der weitgehend sanierten Innenstadt am Lindenplatz wurde realisiert. Die Neugestaltung dieses historischen
Platzes wurde im September 2005 abgeschlossen.
Mit der Fertigstellung der unmittelbar angrenzenden Fußgängerzone im Dezember 2010 ist es gelungen, der Bevölkerung und den Gästen eine attraktive von grün geprägter Flaniermeile anbieten zu können.
Voraussetzung für ein optimales Gelingen, der Vernetzung der FOC-Magneten und Synergien für die
Innenstadt, war die Vollendung des 2. Bauabschnitts der B 28 Ortsumfahrung von Metzingen.
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B2
Die Stadtwerke Metzingen
Die Stadt Metzingen unterhält seit dem Jahr 1896 ein städtisches Wasserwerk und seit 1923 ein städtisches Gaswerk. Seit dem Jahr 1963 tragen die beiden Betriebe die Bezeichnung Stadtwerke. Ebenfalls
im Jahr 1896 errichtete die Stadt Metzingen zusammen mit der Maschinenfabrik Esslingen (später Neckarwerke) ein Elektrizitätswerk, das aber 1907 vollständig auf die Neckarwerke übergeht.
Im Jahre 1995 wurde nach einem Wettbewerb mit der Planung für einen Neubau auf dem Gelände des
alten Gaswerks an der Stuttgarter Straße begonnen, der im Jahre 1998 fertiggestellt werden konnte.
Der Neubau konnte im Herbst 1998 bezogen werden.
Im Laufe der Jahre wurden den Stadtwerken Metzingen weitere Aufgaben übertragen, so wurde im Jahr
2007 das Hallenbad und das Freibad aus einem bestehenden Eigenbetrieb in die Stadtwerke Metzingen integriert
Über die Markendefinition „Regionalversorger“ und unseren Claim „Weil wir von hier sind“ haben sich
die Stadtwerke Metzingen klar als kompetenter Energiedienstleister in der Region positioniert und leben
diese Marke auch. Der Kunde steht im Mittelpunkt des Handels. Dabei stehen Service und Vertrauen an
erster Stelle. Ziel ist es, dass im Kundenzentrum alle Angelegenheiten rund um den großen Bereich
„Ver- und Entsorgung“ (Gas, Wasser, Wärme, Abwasser, Strom, Abfall) aus „einer Hand“ abgewickelt
werden können. Die Kunden sollen nur einen Ansprechpartner haben, der sich dann um alles kümmert.
Die Stadtwerke Metzingen sind ein modernes Energiedienstleistungsunternehmen. Sie erfüllen einen
wichtigen Beitrag zur örtlichen Infrastruktur, indem sie ihre Kunden mit Erdgas, Wasser, Wärme und
elektrischen Strom beliefern, Tiefgaragen und Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung stellen und
ein Hallen- und Freibad betreiben. Ab 2014 werden sie auch die Abwasserentsorgung betreiben sowie
voraussichtlich ab 2015 auch für das Stromnetz und die Straßenbeleuchtung verantwortlich sein. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Metzingen Dienstleister für die Stadt Metzingen in allen energetischen
Fragen und federführend bei der Klimaschutzkonzeption. Ihre unternehmerischen Entscheidungen treffen die Stadtwerke Metzingen nach qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Ökologie. Mit verschiedenen Projekten helfen sie mit, klima- und umweltschädliche Emissionen zu verringern. Dazu gehören unter anderem zwei Holzhackschnitzelanlagen, mehrere Blockheizkraftwerke, eine öffentliche Erdgastankstelle sowie den Betrieb von erdgasbetriebenen Carsharingfahrzeugen.
Im Gebäude der Stadtwerke Metzingen ist auch die Finanzverwaltung der Stadt Metzingen untergebracht, für die die Kfm. Leiterin der Stadtwerke ebenfalls verantwortlich ist. Auch hier werden gegenseitig Synergien genutzt, indem man Dienstleistungen austauscht (z.B. Mahn- und Rechnungswesen) und
personelle und sachliche Ressourcen miteinander teilt. (Büroausstattung, Sekretariat, etc.). Die Finanzverwaltung ist u.a. auch für die Abfallentsorgung zuständig, so dass diese Dienstleistung auch im Kundenzentrum abgedeckt werden kann.
B 2.1
Anlass für die Erweiterung
Rückblick
1998 haben die Stadtwerke Metzingen ihren Neubau an der Stuttgarter Straße bezogen. Damals ein
Meilenstein, da zum ersten Mal in der Geschichte der Stadtwerke der kaufmännische und der technische Betrieb an einem Standort zusammengefasst worden sind. Zuvor war der kaufmännische Bereich
im Rathaus und der technische Bereich samt (damaligem) Gaskessel am heutigen Standort untergebracht.
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Rückblickend kann man sicher sagen, dass dies eine wichtige und gute Entscheidung war. Sie war der
Grundstein dafür, dass sich die Stadtwerke neu aufstellen und damit entwickeln und wachsen konnten.
Heute werden die Stadtwerke in der Öffentlichkeit viel stärker wahrgenommen, und die Kunden nehmen
wesentlich mehr Dienstleistungen und Angebote „ihrer“ Stadtwerke in Anspruch. Das moderne, helle
und offene Gebäude hat sehr dabei geholfen, wegzukommen vom staubigen Behördenimage - selbstverständlich getragen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in dem Gebäude ebenfalls
wohlfühlen, was sich zusätzlich positiv auf die Gesamtatmosphäre auswirkt. Die Zusammenlegung des
kaufmännischen und technischen Bereichs hat zu Synergien, noch besserer Qualität, aber vor allem
auch zu neuen innovativen Ideen geführt. Dies war mit ein wichtiger Grund für die in den letzten Jahren
auch wirtschaftlich sehr erfolgreiche Entwicklung der Stadtwerke. Neben der Steigerung der Absatzzahlen in der Gasversorgung wurden auch neue Geschäftsfelder insbesondere im Bereich der Wärme- und
Energiedienstleistungen erschlossen.
Als 2006 die Verwaltung neu organisiert wurde und der Haushalt durch die Zusammenlegung von Ämtern und Aufgabenbereichen konsolidiert werden sollte, hat auch das die Entwicklung der Stadtwerke
Metzingen beeinflusst. Durch das neu gegründete Amt Finanzen und Betriebe konnten zusätzliche personelle, organisatorische und räumliche Synergien geschaffen werden. Seither ist nun auch die Finanzverwaltung in den Räumlichkeiten der Stadtwerke untergebracht.
Heute - Status Quo
Zwischenzeitlich sind die Stadtwerke noch weiter gewachsen und weitere, neue Aufgaben und Anforderungen dazu gekommen. Das Gebäude platzt schon seit einiger Zeit aus allen Nähten. Deshalb musste
nach und nach „geflickt“ werden. Die Büros sind momentan teilweise überbelegt, und auch die Halle
musste für zusätzliche Räumlichkeiten verkleinert werden. Darüber hinaus mussten Sozial- und sogar
Sanitärräume umgenutzt werden, sodass diese momentan fehlen. Einige Mitarbeiter wurden zudem vorübergehend in Behelfsbüros außerhalb des Gebäudes umquartiert. Darüber hinaus war es trotz eines
ausgewiesenen höheren Personalbedarfs nicht möglich, neue Mitarbeiter einzustellen.
Durch den Einstieg in den Stromvertrieb ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, die Gesamtkundenanzahl der Stadtwerke um 40 Prozent zu steigern - Tendenz weiter steigend. Für sehr viele der neuen
Kunden war ein wichtiges Entscheidungskriterium, dass sie nun einen persönlichen Ansprechpartner
vor Ort haben und die Stadtwerke in ihrem Kundenzentrum eine umfassende Beratung anbieten. Das
provisorische in der Halle eingerichtete Kundenzentrum ist sehr beengt und erfüllt nur bedingt die Anforderungen, die sich Kunden heutzutage für eine gute Beratungssituation wünschen.
Auch die Finanzverwaltung hat seit der Neugründung des Amtes Finanzen und Betriebe zusätzliche
Aufgaben übertragen bekommen. Hier war es bisher unter anderem aufgrund der räumlichen Situation
auch nicht möglich, personell auf die gestiegenen Anforderungen angemessen zu reagieren. Dazu
kommt, dass drei Mitarbeiter der Finanzverwaltung (aus dem Bereich Steuern, Abgaben, Abfall) im Jahr
2006 nicht mit ins Gebäude der Stadtwerke umziehen konnten und heute noch Büros im Rathaus haben, was organisatorisch ebenfalls nicht optimal ist.
Ausblick
In den kommenden Jahren wird es - was die Aufgaben und die Entwicklung der Stadtwerke als auch der
Finanzverwaltung angeht - weitere Meilensteine geben. Es kommen insbesondere folgende Aufgaben
dazu:
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Stadtwerke:
▪
▪
▪
die Übernahme des Stromnetzes und der Straßenbeleuchtung
der weitere Ausbau des Energievertriebes und der Energiedienstleistungen (Folge: Zuwachs an
Kundenzahlen)
die Übernahme der Abwasserentsorgung sowie Integration der Abfallbeseitigung im Kundenzentrum (Ziel: „Ver- und Entsorgung aus einer Hand“)
Finanzverwaltung:
▪
▪
▪
▪
▪
Zusammenführung der Betriebe (Bauhof, Obstbau, Forst, Schlachthof)
Umstellung auf Doppik
Zentralisierung des bisher dezentralen Rechnungswesens
Einführung eines Beteiligungsmanagements
Zentralisierung von kaufmännischen Dienstleistungen
Mit der Übertragung neuer Aufgabenbereiche auf die Stadtwerke Metzingen sind sowohl Neuschaffung
von Personalstellen als auch Personalversetzungen verbunden, so dass für die neuen Aufgabenbereiche neue Räumlichkeiten notwendig werden. Im Zuge der Erweiterungsplanung sollen auch die vorhandenen Raumsituationen überprüft und der neuen Organisationsform angepasst werden. Das Raumprogramm enthält hierzu entsprechende Vorgaben. Hierbei wurde insbesondere Wert auf effiziente Prozessstrukturen und die Nutzung von Synergien (räumlich und personell) gelegt.
B3
Das Baugrundstück
B 3.1
Lage und Planungsrecht
Katasterplan
Bebauungsplan
Das Grundstück der Stadtwerke Metzingen liegt an der Stuttgarter Straße (L208 b) am Stadteingang
aus Richtung Stuttgart von der B 312 kommend auf der rechten, südlichen Straßenseite. Das Grundstück hat eine Fläche von 6.241 qm und ist etwas trapezartig geschnitten. Von der Stuttgarter Straße
aus beträgt die Grundstückstiefe im Mittel ca. 74 m, an der Stuttgarter Straße eine Breite von ca. 77,50
m. Das Grundstück ist eben auf eine Geländehöhe von etwa 342 m ü. NN. In der Nachbarschaft an der
Stuttgarter Straße befindet sich eine heterogene überwiegend gewerblich genutzte zwei- bis dreigeschossige Bebauung. Auf der Südseite ist das Grundstück durch die dort verlaufende Schützenstraße
begrenzt. Hier befindet sich eine bis zu viergeschossige Wohnbebauung. An der Ostgrenze besteht in
einer kleinen Grünanlage ein Fußweg von der Stuttgarter Straße zur Schützenstraße.
Das Grundstück ist mit mehreren Gebäuden bebaut. Im rückwärtigen Bereich befinden sich an der
Schützenstraße ein eingeschossiges und ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldächern. An der
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Stuttgarter Straße steht der im Jahre 1995/98 errichtet Neubau der Stadtwerke, unter dem sich eine
Tiefgarage befindet. Die Freiflächen auf dem Grundstück werden genutzt als Grünflächen, Werkhof,
Freilager für Gasröhren etc., PKW-Parkplätzen und Zufahrten zum Grundstück und zum Untergeschoss
bzw. Umfahrungsmöglichkeit für LKW.
Zur planungsrechtlichen Beurteilung sind der Bebauungsplan Sannental vom 03.09.1976 und die
BauNVO 1968 maßgebend. Zulässig ist im ausgewiesenen Mischgebiet eine zweigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1.1, derzeit werden vom Bestand bereits 892 m² der
überbaubaren Fläche in Anspruch genommen. Die Baugrenze ist großzügig bemessen und lässt weitere Gebäude zu.
B 3.2
Erschließung
Das Wettbewerbsgrundstück wird über zwei Zufahrten von der Stuttgarter Straße erschlossen. Die
Stuttgarter Straße (L 208 b) ist die Haupterschließungsstraße zur Innenstadt mit einer Verkehrsbelastung von 14.300 Fahrzeugen/24 Std. (Stand Juli 2012, Verkehrszählung) Zur Schützenstraße besteht
ebenfalls eine Zufahrtsmöglichkeit, die ggf. aufgegeben werden kann.
Versorgungsleitungen wie Gasleitung, Wasserleitung sowie der Abwasserkanal, elektrischer Strom, Telekom, Kabel B-W etc. liegen in der Stuttgarter Straße, das bestehende Stadtwerke-Gebäude ist bereits
an alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen, neue Anschlüsse werden nicht
notwendig.
B4
Das Gebäude der Stadtwerke
Das Gebäude der Stadtwerke wurde nach einem Wettbewerbserfolg von der ArchitektenArbeitsgemeinschaft Seidenspinner – Daller – Linder, später Planungsgruppe Seidenspinner-Daller,
Metzingen-Stuttgart, seit 1996 geplant und unter der Bauleitung von Joachim Wezel, Metzingen in den
Jahren 1997 bis 98 errichtet. Im Jahr 2006 und im Jahr 2011 wurden einige Räume im 1. Obergeschoss
umgebaut.
Entwurfskonzept
Entwickelt wurde das Gebäude aus einem nahezu quadratischen, kubischen Baukörper mit dem Ziel,
die Baumasse entsprechend ihren Funktionsbereichen zu gliedern und Gebäudeinhalte ablesbar zu gestalten. Der Baukörper wird in Flächen, Körper und Linien aufgelöst und gleichsam einer Collage mit unterschiedlichen Materialien und Oberflächen belegt und kontrastierend zu einer Komposition zusammengefügt: hart-weich, rau-glatt, hell-dunkel.
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Unterstützt wird dieser Entwurfsansatz durch das gewählte Farbspektrum, vornehmlich in differenzierten
Grautönen: von hellem metallischen Silbergrau bis hin zu dunklem Anthrazitgrau/Schwarz. Farben werden nur sehr bewusst und gezielt eingesetzt. Punktuelle blaue Akzente weisen auf Bewegungen hin
(Zugänge, Fenster-, Türflügel, Windfangbox). Verfolgt wird eine zurückhaltende, unaufdringliche Gestaltung ohne aufgesetzte Farbigkeit: Lediglich die Architektursprache soll wirken.
Konstruktion
Die Konstruktionen bestehen im Wesentlichen aus Stahlbeton und Stahl.
Im Fassadenbereich des 1. OG erfolgt die Lastabtragung über minimierte Stahlstützen – einerseits um
den schwebenden Eindruck dieses Bürogeschosses zu stärken, zum anderen, um störende Konstruktionen in den Büroflächen zu vermeiden.
Die Stahl-Glasfassaden sowie die gläserne Hallendecke wurden in minimierten Pfosten-RiegelKonstruktionen ausgeführt. Als außenliegender Sonnenschutz wurden an der Südfassade zunächst
Lightshelves installiert. Diese wurden allerdings bald deinstalliert, da sie als Sonnenschutz ungeeignet
waren und anschließend Alu-Lamellenstores angebracht. An der West- und Ostfassade sind ebenfalls
Alu-Lamellenstores installiert. Die zentrale Sichtbetonscheibe dient als Installationswand für die Haustechnik und bildet eines der wichtigsten Elemente des Energiekonzeptes.
Ausgezeichnete Architektur
Das Gebäude wurde im Jahr 1999/2000 von der BDA-Kreisgruppe Neckar-Alb im Rahmen der „HugoHäring-Preis“ Ausschreibung ausgezeichnet.
Die Jury schreibt zur Beurteilung:
„In einer Komposition aus Volumen und Scheiben entsteht ein von allen Seiten stimmiger
Solitär mit einem in Proportion, Farbgebung
und Detail eleganten Erscheinungsbild.
Mit dieser ausgewogenen Ästhetik verbindet
sich ein ökologisches Energiekonzept, das
seinen zentralen funktionsbedingten Aufgaben
gerecht wird und auf eine rein demonstrative
Vorführung alternativer Konzepte verzichtet.“
Nordansicht
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B5
AUFGABENSTELLUNG
B 5.1
Corporate Identity
Wie auf den Seiten 12 und 13 unter B 2 ausgeführt, haben sich die Stadtwerke Metzingen über die
Markendefinition „Regionalversorger“ und dem Claim „Weil wir von hier sind“ klar als kompetenter Energiedienstleister in der Region positioniert und leben diese Marke auch. Der Kunde steht im Mittelpunkt
des Handels. Dabei stehen Service und Vertrauen an erster Stelle. Ziel ist es, dass im Kundenzentrum
alle Angelegenheiten rund um den großen Bereich „Ver- und Entsorgung“ aus „einer Hand“ abgewickelt
werden können. Die Kunden sollen nur einen Ansprechpartner haben, der sich dann um alles kümmert.
„Weil wir von hier sind“ soll der Kunde in den Stadtwerken und insbesondere im Kundenzentrum mit
seinen Fragen und Anliegen im Bereich Ver- und Entsorgung willkommen und nicht auf ein anonymes
Callcenter angewiesen sein sowie sich in einer offenen und freundlichen Atmosphäre aufgehoben fühlen.
B 5.2
Städtebauliche Anforderungen
Die Stadtwerke Metzingen sollen auch mit dem Erweiterungsbau als prägnanter, stadtbildprägender Solitärbau erhalten bleiben. Auf die städtebauliche Wirkung von Erweiterungsbauten in Verbindung mit
dem Bestandsbau ist deshalb besonders zu achten.
Es soll hierbei untersucht werden, ob unter Einhaltung der Baugrenzen eine deutlichere Präsenz des
Stadtwerke-Gebäudes zur Stuttgarter Straße möglich ist, ohne das bisherige Erscheinungsbild zu beeinträchtigen, damit die Stadtwerke im Straßenbild besser wahrgenommen werden.
Die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich der GRZ, GFZ und der Geschossigkeit sind einzuhalten.
B 5.3
Architektonische Anforderungen
Der Erweiterungsbau der Stadtwerke Metzingen soll die unter B 5.1 dargestellte Philosophie deutlich
gebäudetypologisch und architektonisch vermitteln. Dies kann beispielsweise auch durch einen von außen sichtbaren offenen Eingangs-, Ausstellungs- und Kunden-Bereich, das „Front-Office“ erreicht werden. Der schon jetzt in der Halle im Inneren des Gebäudes offene Charakter soll auch nach außen hin
erlebbar werden. Es soll nach außen hin und im Innenraum architektonisch vermittelt werden, dass der
Kunde hier willkommen ist und auf kurzem Wege ohne Barrieren seine Ansprechpartner aufsuchen
kann.
Mit dem Erweiterungs- oder Ergänzungsbau für die notwendigen neuen Flächen und Funktionen soll die
oben beschriebene architektonische Qualität des Bestandsgebäudes Stadtwerke in keiner Weise beeinträchtigt oder verunstaltet werden. Es wird erwartet, dass die neuen Ergänzungsbauten diese Qualität
fortschreiben oder mit eigener gleichwertiger Qualität ein neues spannungsvolles Ensemble schaffen.
B 5.4
Raumprogramm
In der Zusammenstellung des Raumprogramms auf den Seiten 20 bis 22 sind die vorhandenen Raumflächen mit Angaben Nutzung und Raumgröße aufgeführt. Diesem Bestand sind die neu geforderten
Raumflächen unter der Rubrik Planung mit der zukünftigen Raumgröße gegenübergestellt. Hier wurden
für die Planung kleinere Raumgrößen pro Mitarbeiter angenommen als bisher beim Bestand. Der Bestand wurde - zur besseren Vergleichbarkeit - mit dem Raster der „Planung“ dargestellt. Teilweise ergibt
die Gegenüberstellung einen Flächengewinn, wenn die zukünftigen Räume gegenüber der derzeitigen
Flächengröße kleiner werden können. Dieser Flächengewinn soll bei der Neuorganisation der Grundrisse in Zusammenhang mit Erweiterungsflächen aus wirtschaftlichen Gründen genutzt werden. Insgesamt
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ergibt sich aber durch den Neubedarf eine Erweiterung der vorhandenen Gebäudenutzflächen von bisher 1.270 m² NF auf nunmehr 1.697 m² NF. Hierbei wird es vom Entwurf abhängen, ob die im Raumprogramm rein rechnerisch dargestellten Flächengewinne durch Verringerung zukünftiger Raumzuteilungen auch tatsächlich auf wirtschaftliche Weise erreicht werden können.
Grundsätzlich sind alle Flächen des bestehenden Gebäudes, einschließlich Wohnung, disponibel. Bei
Veränderungen im Bestand werden die finanziellen Auswirkungen sowohl bei den Investitionskosten als
auch bei den Betriebskosten bzw. Mieteinnahmen berücksichtigt. Im Untergeschoss wird vom Auslober
unabhängig vom Wettbewerb ein Archivraum vom großen Lager 2 (Raum 6.4) abgetrennt. Darüber hinaus sind im Untergeschoss vom Auslober keine Veränderungen geplant und es bietet sich auch nicht
an, in diesem Bereich notwendige Flächen einzuplanen.
Die Hinweise zu den Raumfunktionen müssen beachtet werden. Wünschenswert wäre, dass während
der Bauphase möglichst keine oder nur wenig Umzüge der Mitarbeiter notwendig sind und der Betrieb
weiter laufen kann. Dies wird bei der Beurteilung der Entwürfe ein zusätzliches Kriterium sein.
B 5.5
Funktionen und räumliche Anforderungen
Zu den im anschließenden Raumprogramm gemachten Hinweisen zur Raumnutzung sollen noch folgende Ergänzungen für die genannten Bereiche beachtet werden
Nr.
Raumbezeichnung
Anmerkung zur Funktion
2.8
zentraler Empfang / Wartebe- Wartebereich für Besucher des Kundenzentrums und für Besureich
cher die Termine mit anderen Mitarbeitern im Hause haben
(Wartebereich als "Lotsenfunktion"). Empfang und Wartebereich
sollte zwar in Sichtnähe des Kundenzentrums sein, aber nicht so
dicht wie momentan, wegen Lärm und Datenschutz; das Foyer
kann ggf. in den Wartebereich integriert werden.
2.9 Kundenzentrum
Zukünftig 3 Arbeitsplätze, bei denen alle Angelegenheiten Gas,
Front-Office
Wasser, Wärme, Strom, Abfall abgewickelt und beraten werden
können; wichtig sind hierbei ausreichender Diskretionsabstand
und eine möglichst geringe Lärm/Geräuschbelastung für Kunde
und Mitarbeiter.
2.10 Kundenzentrum Back-Office
Büro so anordnen und ausstatten, dass bei Bedarf (wenn viele
inkl. Azubimöglichkeit
Besucher im Kundenzentrum sind) auch hier beraten werden
kann (Rückzugsbüro, daher Null Personen).
2.11 Kundenzentrum Back-Office
Shared Services
Büro so anordnen und ausstatten, dass bei Bedarf (wenn viele
Besucher im Kundenzentrum sind) auch hier beraten werden
kann zusätzlich auch Shared Services wie Netznutzungsabrechnungen oder zusätzlicher Mitarbeiter Kundenservice.
4.1
Erwünscht ist ein flexibel nutzbarer Raum, der als Sitzungszimmer sowie als Besprechungsraum und Veranstaltungsraum genutzt werden kann, teilbar in 2 oder 3 Räume (variable Wände).
Der Raum soll geeignet sein für 30 Personen mit parlamentarischer oder Seminar-Möblierung oder 60 Personen bei Reihenbestuhlung.
Vor dem Veranstaltungsraum sollte der Flur bzw. ein Foyer mit
Treffpunktcharakter vorgesehen werden möglicherweise in Verbindung mit der Teeküche. Eine zentrale Lage in der Nähe der
Erschließungselemente ist erwünscht.
Veranstaltungsraum / Sitzungszimmer / Besprechungsraum
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4.9
Eingangshalle / Ausstellung heutige Verkehrsflächen; evtl. zukünftig teilweise für Empfang
EG
nutzbar?
4.10 Aufenthaltsraum EG/ Teekü- Momentan wird dieser Raum als Besprechungsraum genutzt
che
und soll zukünftig als gemeinsamer Aufenthaltsraum für alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (keine Trennung mehr zwischen
Kfm. Mitarbeitern und techn. Mitarbeitern, um die Kommunikation und den Teamgedanken zu fördern); die davor liegende Außenbereichsfläche soll mit genutzt werden (für Pausen im Freien).
B 5.6
7.1
Lagerflächen für Technik au- Ist reduzierbar auf 400 m² (inkl. Material Strom); eventuell noch
ßen EG
weiter reduzierbar, wenn Materialien in Regalsystemen gelagert
werden (dann aber evtl. andere Anforderungen an Hubtechnik
etc.)
6.6
7.2
PKW Stellplätze EG
ca. 15 Stpl.
PKW-Stellplätze TG
15 Stpl.
Unter den Stellplätzen im Außenbereich liegen Röhrenkollektoren zur Energiegewinnung, sie können nicht überbaut werden.
Die Stellplätze reichen insgesamt aus.
Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens
Für die Planung, den Bau und die Ausstattung der Erweiterung einschließlich eventueller Umbauten im
Bestand wird von maximal
1.500.000,00 Euro (netto) als Gesamtkosten ausgegangen.
Mit dem Beschluss zur Durchführung dieses Wettbewerbs geht der Gemeinderat davon aus, dass diese
Summe nicht überschritten wird.
Bei der Beurteilung der Entwürfe wird deshalb besonderer Wert auf die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf
Bau und Betrieb gelegt. Die Planung ist dringend auf die Einhaltung der Kosten abzustellen. Es werden
Entwürfe erwartet, die unter diesem Aspekt das Raumprogramm und die verlangte hohe Raumqualität
und Architektur kreativ umsetzen und Funktionen und Nutzungen so kombinieren, dass optimale und
wirtschaftliche Raumgrößen und Raumfunktionen entstehen.
Im Erläuterungsbericht werden besonders hierzu Aussagen erwartet.
B 5.7
Zu beachtende Vorschriften
Bei der Planung für den Um- und Erweiterungsbau der Stadtwerke Metzingen sind die üblichen Gesetze
beziehungsweise Vorschriften zu beachten, beispielsweise sind genannt:
▪
▪
▪
▪
▪
▪
Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan
Landesbauordnung (LBO)
Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
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Stuttgarter Straße 59,
72555 Metzingen
Tel: 07123 / 925-333,
[email protected]
Verfahrensmanagement + Architektur
Schäferbergweg 11,
71069 Sindelfingen
Tel.: 07031 / 382575,
Fax: 07031 / 382595,
[email protected]
Sindelfingen 31.07.2013
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