Geschäftsordnung Ethische Fallberatung vers 2.6_10.08.2016

Werbung
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
Geschäftsordnung "Ethische Fallberatung" St.-Antonius-Hospital Eschweiler
Version 2.5 (Überarbeitet nach Sitzung vom 19.09.2012)
Version 2.6 (Überarbeitet nach Sitzung vom 10.08.2016)
1. Präambel (1)
1.1.
Ethik-Fallberatung
Als Ethik-Fallberatungen werden strukturierte Besprechungen verstanden,
bei denen ein konkreter Behandlungsfall unter ethischen Gesichtspunkten
diskutiert wird. Diese Besprechung ist möglichst prospektiv, verschiedene
Behandlungsoptionen werden in ihren Konsequenzen und Gründen
erörtert, ethisch bewertet mit dem Ziel bei der Festlegung eines
gemeinsam getragenen Behandlungskonzepts zu helfen. EthikFallberatungen können von allen an der Entscheidung bzw. Behandlung
Beteiligten beantragt werden (z. B. Mitarbeitende aus den verschiedenen
Berufsgruppen).
1.2.
Konsensorientierung der ethischen Fallberatung
Das Ziel der ethischen Fallberatung ist eine im Konsens erarbeitete
Empfehlung, die in der Dokumentation dargelegt wird. Sie entbindet die
Beteiligten nicht von ihrer jeweiligen professionellen Verantwortung. In der
Beratung können verschiedene Handlungswege in Abhängigkeit von der
weiteren Entwicklung bezüglich medizinischer, pflegerischer oder anderer
Aspekte erörtert oder ein Katalog von ethisch empfehlenswerten
Maßnahmen entwickelt werden. Alle relevanten Entscheidungsträger des
Behandlungsteams oder ihre Vertreter sollten an der Besprechung
teilnehmen.
1.3.
Vertraulichkeit
Ethische Fallberatungen finden in einem Spannungsfeld zwischen den
moralisch-praktischen Diskursen, rechtlichen Vorgaben und persönlichen
Wertüberzeugungen statt und bedürfen einer besonderen Vertraulichkeit.
Anonymisierte Dokumentationen sollten daher so abgefasst werden, dass
einerseits wahrheitsgemäß die Ergebnisse der Beratung dargelegt werden,
-1-
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
andererseits ein offener und aufrichtiger Beratungsprozess dadurch nicht
gefährdet wird.
2. Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen:
2.1.
die Kompetenz für die verbindliche Einberufung einschließlich der
organisatorischen Vorbereitung liegt bei einer der folgenden
Personengruppen:
2.1.1.
Pflegedienstleitung oder Stellvertreter
2.1.2.
Ärztlicher Direktor oder Stellvertreter
2.1.3.
Leitender Seelsorger oder Stellvertreter
2.1.4.
Vorsitzender des Ethikkomitees oder Stellvertreter
3. Indikationen zu ethischen Fallberatungen
3.1.
Ethische Fallberatungen sind indiziert bei:
3.1.1.
Unsicherheiten bezüglich des bestehenden Behandlungskonzeptes
3.1.2.
Meinungsverschiedenheiten im Team, die nicht im Rahmen einer
Teambesprechung gelöst werden konnten
3.1.3.
Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Behandlungsstiles
3.1.4.
Unklarheiten über den aktuellen Patientenwillen (Bedeutung von
Patientenverfügungen)
3.1.5.
Strittigen Fragen zur Therapiezieländerung (Verzicht auf
Therapiemaßnahmen wie z. B. Beatmungstherapie, Dialyse,
Reanimation; Reduktion von Therapiemaßnahmen; Beendigung von
Therapiemaßnahmen)
3.1.6.
3.2.
Fragen der Mittelallokation
Beispiele für ethische Fallberatungen sind:
3.2.1.
schwierige Pflegesituationen, z.B. aufbrechende Tumore,
zerfallendes übelriechendes Gewebe;
3.2.2.
Verweigerung von Essen und Trinken
3.2.3.
Aggressivität oder grob störendes Verhalten;
3.2.4.
Entscheidung zwischen palliativem oder kurativem Therapieansatz;
3.2.5.
Urteil über den Sinn lebensverlängernder Maßnahmen;
-2-
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
3.3.
Ethische Fallberatungen sind nicht indiziert bei Nichtbeachtung
professioneller Richtlinien oder Nicht-Vorliegen eines ethischen
Problems, z.B. bei:
3.3.1.
Disput über rein fachlich-medizinische und / oder pflegerische
Inhalte
3.3.2.
Kooperations- und Kommunikationsdefiziten zwischen
Berufsgruppen
3.3.3.
Emotionaler Überforderung
3.3.4.
Akuten Notfallsituationen
4. Zeitpunkt der Einberufung einer ethischen Fallberatung:
4.1.
Eine ethische Fallberatung muss nach der Einberufung möglichst bald,
spätestens innerhalb von drei Werktagen stattfinden.
4.2.
Die Einberufung einer ethischen Fallberatung durch eine der genannten
Personen (siehe auch Punkt 2) ist bindend.
5. Teilnehmer der ethischen Fallberatung:
5.1.
Jedes Mitglied des Behandlungsteams (Ärzte, Pflege, Seelsorge, RehaTeam, Sozialdienst etc.), welches in die unmittelbare Problematik bzw.
Fragestellung eingebunden ist, kann an der ethischen Fallberatung
teilnehmen. Pro betroffener Berufsgruppe sollte mind. 1 Vertreter an der
Fallberatung teilnehmen.
5.2.
Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen soll alle
relevanten Mitglieder des Behandlungsteams, die für die Klärung der
betreffenden Fragestellungen notwendig sind, identifizieren und benennen.
Hierzu können ggf. auch Angehörige oder der Patient selbst geladen
werden, wenn das Behandlungsteam des Patienten dies für sinnvoll
erachtet.
5.3.
Die Organisation der ethischen Fallberatung erfolgt durch den
Verantwortlichen für die Einberufung der Fallberatung in Kooperation mit
dem Sekretariat der Geschäftsleitung.
-3-
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
6. Ablauf
6.1.
Der Antragsteller wendet sich an eine der unter 2.1 genannten
Verantwortlichen mit der Bitte um Einberufung einer ethischen
Fallberatung.
6.2.
Der Antragsteller füllt einen kurzen schriftlichen Antrag (siehe Formblatt)
aus.
6.3.
Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen prüft, ob
es sich um ein ethisches Problem im Sinne von 3.1 handelt und nicht
andere Probleme im Vordergrund stehen.
6.4.
Handelt es sich nicht um ein ethisches Problem im Sinne von 3.1, klärt der
Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen
gegebenenfalls zusammen mit dem Dienstvorgesetzten oder
interdisziplinär, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind (zum
Beispiel Teambesprechung).
6.5.
Wird der Antrag durch den Verantwortlichen für die Einberufung ethischer
Fallberatungen nach gründlicher Prüfung abgelehnt, hat der Antragsteller
die Möglichkeit in einem zweiten Schritt diesen Antrag auf ethische
Fallberatung dem Ethikkomitee zur Prüfung vorzulegen. Dieses
entscheidet dann endgültig.
6.6.
Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen nimmt
Kontakt mit einem der Moderatoren auf.
6.7.
Der Verantwortliche für die Einberufung ethischer Fallberatungen legt
zusammen mit dem Moderator, Co-Moderator, Beobachter, Teilnehmer,
Zeitpunkt und Ort fest und lädt die Teilnehmer schriftlich ein in Kooperation
mit dem Sekretariat der Geschäftsleitung.
6.8.
Der Chefarzt/die Abteilungsleitung wird über die Einberufung einer
ethischen Fallberatung informiert.
6.9.
Der Moderator führt die ethische Fallberatung nach dem Arbeitsschema
"Ethische Fallberatung" durch. Der Co-Moderator führt das Protokoll als
Ergebnisbericht nach der Vorlage Arbeitsschema Ethische Fallberatung.
6.10. Der Zeitbedarf für eine ethische Fallberatung beträgt ca. 60 Minuten.
-4-
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
6.11. Die Evaluation des Protokolls erfolgt innerhalb 1 Stunde nach der Sitzung
durch den Moderator: Unterschrieben, dokumentenecht, kurz und knapp,
sachlich richtig, mit Bemerkung versehen: vorgelesen und bestätigt?
Die Evaluation des Moderators durch den Beobachter erfolgt innerhalb von
24 Stunden nach der Fallberatung.
Die Evaluation des Moderators: Gesamtbewertung, Atmosphäre, alle zu
Wort gekommen, alles nach Fragebogen erfasst, ethischer Konflikt
formuliert, Empfehlung und Ergebnis verfasst, Schwächen benannt,
Verbesserungsmöglichkeiten formuliert?
6.12. Das Protokoll der ethischen Fallberatung wird beim Vorsitzenden des
Ethikkomitees hinterlegt. Auf Verlangen wird dem Personenkreis unter 2.1.
sowie dem Chefarzt/Stellvertreter der jeweiligen Klinik durch den
Vorsitzenden Einsicht gewährt werden. In der Patientenakte erfolgt durch
den behandelnden Arzt eine entsprechende Dokumentation, dass eine
ethische Fallberatung stattgefunden hat mit Datum, Zeit und Ergebnis der
Fallberatung.
7. Planung des weiteren Vorgehens
7.1.
Das Ergebnis der Fallberatung beinhaltet die konkreten Empfehlungen bzw.
Mitteilungen einschließlich der Festlegung, wer diese überbringt bzw.
mitteilt. Die Empfehlungen enthalten auch ggf. weitere organisatorisch zu
planende Schritte, z.B. auch notwendige weitere Besprechungen, die sich
unmittelbar aus der ethischen Fallberatung ergeben.
-5-
Ethische Fallberatung ■ Geschäftsordnung Version 2.5 vom 18.01.12, Rev. 29.09.12, Rev. 10.08.16
Formular Antrag /Ablauf-Dokumentation
Ethische Fallberatung, St.-Antonius-Hospital
Antragsteller(in) ethische
Fallberatung:
Hiermit beantrage ich eine ethische
Fallberatung mit folgendem Thema
(kurz darstellen):
Name des betroffenen Patienten
Geburtsdatum:
Station / Bereich
Datum / Unterschrift Antragsteller
Name des Verantwortlichen für die
ethische Fallberatung
Entscheidung über den Antrag:
Dem Antrag wurde stattgegeben
Ja
Nein
Begründung der Entscheidung
(nach Kriterien Geschäftsordnung Punkt 3)
Benennung des Moderators
Benennung des Protokollführers
Festlegung des Co-Moderators
Datum, Unterschrift, Funktion
(1) U Fahr et al. Empfehlungen für die Dokumentation von Ethik-Fallberatungen. Ethik Med 2010
-6-
Herunterladen