ZIS Infektionskrankheiten Empfehlungen für die Betreuung von MRSA- positiven Heimbewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) Ref.: REC-1887 Version: 3 Prozess: 3.4.1.2.4 Agents pathogènes 1. Definition des MRSA Bei einem MRSA handelt es sich um einen Staphylococcus aureus. Der Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, das sich auf der Haut jeder gesunden Person befinden kann (rund 30 % Träger in der Bevölkerung). Dieses Bakterium kann manchmal in den Körper gelangen und eine Infektion hervorrufen. Der MRSA ist ein besonderer Staphylococcus aureus, da er gegen zahlreiche Antibiotika resistent ist, die normalerweise zur Behandlung der Infektionen verwendet werden. Insbesondere ist er gegen Methizillin resistent, daher sein Name: Methicillin Resistant Staphylococcus Aureus. 2. Übertragung des MRSA Der MRSA kann wie jeder andere Staphylococcus aureus ohne besondere Folgen auf einen anderen Menschen übertragen werden. Für bereits erkrankte und in Gesundheitseinrichtungen behandelte Personen, welche Katheter (z.B. Blasenkatheter), Drains usw. haben, kann die Übertragung eines MRSA schwerwiegendere Folgen haben. Der MRSA wird durch den direkten körperlichen Kontakt zwischen zwei Personen, durch den indirekten Kontakt über die Hände des Personals, durch Medizinalprodukte oder die direkte Umgebung des Patienten übertragen. Die Übertragung durch die Luft ist wahrscheinlich sehr selten. Das Hauptreservoir des MRSA stellen Patienten dar, die einfach Träger dieses Bakteriums oder von diesem infiziert sind. Die direkte Umgebung eines Trägers kann ebenfalls eine Quelle des MRSA darstellen. Das Pflegepersonal kann – im allgemeinen vorübergehend – durch den Kontakt mit den Patienten oder ihrer Umgebung « kontaminiert werden » und den MRSA übertragen. Wie bei jedem Krankheitserreger ist eine gute Händedesinfektion unerlässlich, um eine MRSA-Übertragung zu verhindern. 3. Besondere Massnahmen in Bezug auf den MRSA Der MRSA ist nicht virulenter als andere Arten des Staphylococcus aureus. Im Falle einer Infektion ist er jedoch schwieriger zu behandeln. Daher erfordert dieses Bakterium besondere Massnahmen, zu denen auch die Überwachung gehört, damit seine Verbreitung weitgehend vermieden werden kann. In den Akutspitälern sind diese Massnahmen strikter, weil es dort mehr Patienten mit hohem Infektionsrisiko gibt. Solche Massnahmen sind in einem Alters- und Pflegeheim schwieriger umzusetzen, aber wegen des häufigen Austausches zwischen Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, müssen dennoch auch bei den Heimbewohnern besondere Massnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren. Erstellt von: Marguerite Métral Delalay Catherine Schüttel Erstellt am: 23/09/2015 Genehmigt von: Nicolas Troillet (24/09/2015) Verteilt am: 28/09/2015 Nicht verwaltetes Papierdokument – Gedruckt am: 2016-06-14 1/5 ZIS Infektionskrankheiten Empfehlungen für die Betreuung von MRSA- positiven Heimbewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) Ref.: REC-1887 Version: 3 Prozess: 3.4.1.2.4 Agents pathogènes 4. Das verhalten im Falle von MRSA-positiven Heimbewohnern 4.1. Zu benachrichtigende Personen Um koordiniert und in gegenseitiger Absprache vorzugehen, müssen der Arzt des Bewohners, die Pflegedienstleitung, der Vertrauensarzt des Altersheims und die Hygienefachfrau des ZIWS benachrichtigt werden. 4.2. Im Falle einer Verlegung: Den Arzt des Spitals und das Pflegefachpersonal der Abteilung darüber informieren, dass der Patient in der Vergangenheit MRSA-Träger war oder immer noch ist (in diesem Fall werden beim Patienten bei Eintritt ins Spital Abstriche abgenommen). 4.3. Massnahmen bei MRSA-positiven Heimbewohnern 4.3.1 Platzieren eines MRSA-positiven heimbewohners : Vorzugsweise ein Einzelzimmer. Falls nicht möglich, in ein Zimmer mit einem Bewohner, welcher keine Risikofaktoren aufweist (chronische Wunde, Dauerkatheter…) 4.3.2 Topische Dekolonisation: dieses Schema muss während 7 Tagen angewendet werden Tägliche Dusche oder Ganzkörperwäsche, einschliesslich der Kopfhaut mit Chlorhexidin 4% (Lifoscrub, Hibiscrub). Bettwäsche- und Kleiderwechsel 1-2 Mal pro Woche nach dem Duschen Applizieren von Bactroban Nasal Nasensalbe (Mupirocin) 2x täglich in beide Nasenlöcher Im Falle einer Resistenz auf Mupirocin, benützen von Fucidin Creme (in jedes Nasenloch, eine haselnussgrosse Portion einmassieren) Gurgeln oder Rachenspray benutzen: Chlorhexamed forte 0.2% 4x täglich jeweils nach dem Essen und vor dem Schlafen, 20 Minuten einwirken lassen, erst danach wieder trinken oder essen. Tägliche Desinfektion von Zahnprothesen: o Reinigung der Prothese mit einem üblichen Präparat o Abspülen o Einlegen in eine Chlorhexamed® forte 0,2 % Lösung für 30 Minuten o Abspülen mit Leitungswasser Nur auf ärztliche Verordnung Betadine oder Bactroban Salbe auf die besiedelten Wunden 2x täglich auftragen. gegebenenfalls Therapie mit Antibiotika gemäss ärztlicher Verordnung, falls es sich um eine Infektion und nicht nur um eine Besiedelung handelt. Der Infektiologe der AIK kann bei Bedarf konsultiert werden. Ein Wechsel des Blasen- oder suprapubischen Katheters kann angezeigt sein, bei der Behandlung einer Harnwegsinfektion. Erstellt von: Marguerite Métral Delalay Catherine Schüttel Erstellt am: 23/09/2015 Genehmigt von: Nicolas Troillet (24/09/2015) Verteilt am: 28/09/2015 Nicht verwaltetes Papierdokument – Gedruckt am: 2016-06-14 2/5 ZIS Infektionskrankheiten Empfehlungen für die Betreuung von MRSA- positiven Heimbewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) Ref.: REC-1887 Version: 3 Prozess: 3.4.1.2.4 Agents pathogènes 4.3.3 Kontrollabstriche 3 Tage nach Ende der topischen Dekolonisation Nase : 1 einziges Wattestäbchen für beide Nasenlöcher, anfeuchten (mit sterilem NaCl 0.9%), 1-2 cm weit einführen und 3x drehen. Rachen : 1 Wattestäbchen, im hinteren Rachenbereich abstreichen. Leistenfalten : 1 einziges Wattestäbchen für beide Leistenfalten, anfeuchten (mit sterilem NaCl 0.9%), in Richtung Damm (feuchter Bereich) abstreichen. Wunden und Ulcera : 1 Wattestäbchen pro Stelle/Wunde gegebenenfalls anfeuchten. Urinkultur : falls der Heimbewohner einen Blasenkatheter trägt. Nicht natürliche Öffnungen : Tracheostoma, Kolostomie (Anus präter), PEG- oder suprapubische Katheter Eintrittsstelle. Im Erfolgsfall (MRSA-negative Kontrollabstriche), aufheben der Vorsichtsmassnahmen und wiederholen der Kontrollabstriche nach 15 Tagen und dann nach 2 und 6 Monaten nach dem ersten negativen Resultat. Wenn die Kontrollabstriche immer noch MRSA-positiv sind: eine zweite topische Dekolonisation versuchen. Bei Misserfolg der zweiten Dekolonisation, sollte der Fall mit der Hygienefachfrau und den Verantwortlichen der AIK, dem behandelnden Arzt , dem Vertrauensarzt und der Pflegedienstleitung des Altersheims besprochen werden. 4.3.4 Laboruntersuchungsauftrag Für die Kontrolle der verschiedenen Untersuchungsmaterialien/Proben auf dem Auftragsblatt für mikrobiologische Untersuchungen folgende Angaben machen: MRSA-Nachweis ankreuzen. Für die Nase, Rachen und Leistenfalten „pool“ ankreuzen (die drei Abstriche werden gemeinsam kultiviert). Nur auf ärztliche Verordnung „Bakteriologie Routine“ ankreuzen, wenn nach anderen Krankheitserregern gesucht werden soll. 4.4. Massnahmen um eine MRSA-Übertragung unter den Heimbewohnern zu verhindern 4.4.1 Verschärfte Standardmassnahmen Heimbewohner : das Verlassen des Zimmers limitieren. o Bei Vorhandensein einer Infektion: die infizierte Stelle gut isolieren d.h. mit einem dichten sauberen Verband abdecken, effiziente Einlagen verwenden, Blasenkatheter ohne Leck. o Häufiges Desinfizieren der Hände des Heimbewohners während des Tages mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel. o Während des Tages, vorzugsweise die Toilette in seinem Zimmer benutzen. o Bei Benützung der gemeinsamen Toiletten: Tragen von Einweghandschuhen für die Pflegefachperson, welche den Heimbewohner pflegt und Desinfektion der WC-Brille und des Haltegriffs nach Gebrauch. o Nach Rücksprache mit der Hygienefachfrau Teilnahme an den allgemeinen gemeinsamen Aktivitäten je nach Zustand des Heimbewohners und der kolonisierten und/oder infizierten Stelle. Erstellt von: Marguerite Métral Delalay Catherine Schüttel Erstellt am: 23/09/2015 Genehmigt von: Nicolas Troillet (24/09/2015) Verteilt am: 28/09/2015 Nicht verwaltetes Papierdokument – Gedruckt am: 2016-06-14 3/5 ZIS Infektionskrankheiten Empfehlungen für die Betreuung von MRSA- positiven Heimbewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) Ref.: REC-1887 Version: 3 Prozess: 3.4.1.2.4 Agents pathogènes Material : o Desinfektion der Hilfsmittel (Krücken, Rollator, Rollstuhl), vor Verlassen des Zimmers. o Das umfangreiche Lagern von Einweg-/Pflegematerial im Zimmer des Heimbewohners verhindern. Personal : In einem Zweierzimmer darauf achten, die Zone des MRSA-Bewohners zu kennzeichnen, in welcher die verschärften Standardmassnahmen angewendet werden müssen. Die Markierung kann mit einem farbigen Klebeband am Boden erfolgen. o o o Tragen von Einweghandschuhen und -schürzen beim Kontakt mit dem Heimbewohner (Waschen, Pflegen, Mobilisation, technische Pflegehandlungen wie verabreichen einer Injektion) und bei der Raumpflege. Die Schürze bleibt im Zimmer und ist Einmalgebrauch oder wird mindestens einmal im Tag gewechselt. Tragen einer chirugischen Maske beim Verbandwechsel von MRSA kolonisierten oder infizierten Wunden, oder wenn der Heimbewohner hustet und MRSA im Sputum hat. Desinfektion der Hände nach jedem Kontakt und bei Verlassen des Zimmers oder vor dem Kontakt mit dem Zimmernachbarn. Umgebung : o Tägliche Desinfektion des Zimmers, vor allem der direkten Umgebung des Heimbewohners (Bettbügel, Bettgitter, Nachttisch, Lehnstuhl) mit einem hierzu geeigneten Desinfektionsmittel. Das Zimmer, wenn möglich, als letztes auf der Abteilung desinfizieren. o Das Essplateau mit Einmalhandschuhen als letztes in den Esswagen und danach zur üblichen Reinigung in die Küche transportieren. Es wird nicht empfohlen Einmalgeschirr zu benutzen. Umgang mit der Wäsche : o Die benutzte Wäsche (Bettwäsche, Handtücher usw.) wird in einem verschlossenen Plastiksack entsorgt und danach vor Verlassen des Zimmers desinfiziert und in die Wäscherei befördert. Die Wäsche sollte sofort gewaschen werden. Die Wäsche kann unter Umständen mit derjenigen der anderen Heimbewohner mit der üblichen Temperatur aber im Minimum mit 60° C. gewaschen werden. o Die Kleider des Heimbewohners werden in gleicher Weise in einem Sack befördert und mit einem Minimum von 40° C. gewaschen. Das Trocknen + Bügeln hat auch einen mikrobioziden Effekt. Umgang mit dem Abfall : o Dieser wird mit dem Haushaltkehricht entsorgt. Kontaminiertes Material (z.B. Einlagen, Verbände,...) werden in einem kleinen geschlossenen Plastiksack entsorgt und in den normalen Abfalleimer geworfen. Besucher : Händedesinfektion beim Verlassen des Zimmers. Erstellt von: Marguerite Métral Delalay Catherine Schüttel Erstellt am: 23/09/2015 Genehmigt von: Nicolas Troillet (24/09/2015) Verteilt am: 28/09/2015 Nicht verwaltetes Papierdokument – Gedruckt am: 2016-06-14 4/5 ZIS Infektionskrankheiten Empfehlungen für die Betreuung von MRSA- positiven Heimbewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) Ref.: REC-1887 Version: 3 Prozess: 3.4.1.2.4 Agents pathogènes Aufheben der Massnahmen : o Wegwerfen des Einwegmaterials welches im Zimmer gelagert wurde. o Desinfizieren der Medizinalprodukte (Thermometer, BD-Apparat,...). o Reinigung-Desinfektion des Zimmers (senkrechte Oberflächen bis auf Manneshöhe, direkte Umgebung). o Waschen des Duvets und der Kissen 4.5. Massnahmen in Bezug auf die Umgebung (innerhalb des Altersheims) eines MRSA-positiven Heimbewohners 4.5.1 Folgende Untersuchungsabstriche : Nase, Rachen, Leistenfalten, Wunden sofern vorhanden und Urinkultur bei Blasenkatheter (siehe Punkt 4.3) Wenn eine einzige Person MRSA-positiv ist, beschränken sich die Untersuchungsabstriche in Bezug auf die Umgebung auf den möglicherweise vorhandenen Zimmernachbarn. Wenn der Heimbewohner das Zimmer allein bewohnt, Abstriche bei 1 bis 2 anderen Heimbewohnern durchführen, zu denen der Betroffene den engsten Kontakt hat (zum Beispiel bei gemeinsamen Aktivitäten : Tischnachbar, Spielpartner usw). Wenn mehrere Heimbewohner MRSA-positiv sind, kann eine umfangreichere Untersuchung erforderlich sein, welche gegebenenfalls das Personal und andere Heimbewohner einschliesst. Diese Situation muss von der Hygienefachfrau, den Verantwortlichen der AIK, dem Vertrauensarzt und der Pflegedienstleitung des Altersheims beurteilt werden. Erstellt von: Marguerite Métral Delalay Catherine Schüttel Erstellt am: 23/09/2015 Genehmigt von: Nicolas Troillet (24/09/2015) Verteilt am: 28/09/2015 Nicht verwaltetes Papierdokument – Gedruckt am: 2016-06-14 5/5