Informationsblatt „MRSA“ für betroffene Patienten und ihre Angehörigen Bei Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen wurde während des Krankenhausaufenthaltes ein bestimmter Erreger, nämlich ein Multi-Resistenter-Staphylococcus Aureus. (MRSA), festgestellt. Staphylococcus Aureus ist ein Bakterium, das bei annähernd 50% der Bevölkerung im Nasen-Rachenraum oder auf der Haut nachweisbar ist. Im Unterschied zu diesem "normalen" Bakterienkeim reagieren (falls eine antibiotische Behandlung notwendig ist) multi-resistente Staphylococcen (MRSA) nur noch auf wenige Antibiotika. Der bloße Nachweis von MRSA ohne Krankheitszeichen ist kein Problem und stellt im privaten Bereich keine Gefahr dar. Die meisten MRSA-Keimträger sind gesund, das heißt der Keim lebt auf der Haut ohne eine Infektion hervorzurufen. Entscheidend ist, dass diese Bakterien nicht in den eigenen Körper gelangen (z . B. über eine Wunde) und nicht auf andere Personen weiterverbreitet werden, deren Haut vorgeschädigt ist oder bei denen aufgrund schwerer Erkrankungen eine besondere Infektionsgefährdung besteht. Daher ist bei bloßer MRSA-Besiedlung der Haut, die mit einer MRSA-Infektion nicht gleichzusetzen ist, eine gezielte antibiotische Behandlung nicht angezeigt. Es sind jedoch insbesondere im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes spezielle Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um eine Weiterverbreitung dieser Bakterien auf eventuell gefährdete Patienten (z.B. mit Wunden) zu verhindern. Zum allgemein anerkannten Standard zählen hierbei vordringlich u. a. eine vorrübergehende Unterbringung im Einzelzimmer Vermeidung von Kontakten mit anderen Patienten Tragen von Schutzkleidung (ggf. auch Mund-Nasen-Schutz) durch Pflegepersonal und Besucher bei Aufenthalt im Krankenzimmer Händedesinfektion beim Verlassen des Krankenzimmers. Sonstige zusätzliche pflegerische Maßnahmen, wie z.B. eine regelmäßig durchzuführende Händedesinfektion, die Verwendung spezieller Artikel für die Körperpflege oder die Behandlung der Wäsche, werden individuell mit Ihnen besprochen. In bestimmten Fällen einer MRSA-Besiedlung werden außerdem die Sanierung mittels Nasensalbe und Spülungen bzw. Waschungen mit desinfizierenden Lösungen sowie die Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen durch Abstrich-Untersuchungen empfohlen. Nähere Informationen hierzu werden Ihnen vom Krankenhaus mitgeteilt. Eine Antibiotikabehandlung ist nur bei Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung auf Grund einer MRSA-Infektion angezeigt. Zusammenfassend stellt eine Besiedlung mit MRSA-Erregern keine Gefahr für Sie und die Allgemeinbevölkerung dar und erfordert nur für die Dauer der gemeinsamen Unterbringung bzw. Behandlung und Pflege mit schwer kranken oder gesundheitlich vorgeschädigten (geschwächten) Personen sowie Personen mit Wunden besondere Vorsichtsmaßnahmen. Mit diesen inzwischen kreisweit einheitlich umgesetzten Maßnahmen lässt sich eine Einschleppung der weltweit vorkommenden Problemkeime zwar nicht abwenden, deren Weiterverbreitung innerhalb der Einrichtungen aber adäquat verhindern. Die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein