AK-173.4 Aktuelle Aspekte zur Abbildung der Intensivmedizin im DRGSystem H. Burchardi Universitätsklinikum Göttingen Deutschland ging bei Einführung des DRG-Systems den außergewöhnlichen Weg des 100%igen Deckungsansatzes. Für die Intensivmedizin ist das kritisch, da ein diagnose-orientiertes System der Komplexität der Intensivmedizin kaum gerecht wird. 2004 wurden in der MHH Hannover 294 Intensivpatienten gefunden, deren Kosten zu weniger als 50% vergütet wurden (Unterdeckung 7,1 Mio EURO) [1]. Zu Beginn des DRG-Systems bestanden große Unzulänglichkeiten, wie etwa Fehlanreize durch Überbewertung der maschinellen Beatmung, die wir ja eigentlich möglichst kurz halten möchten. Mit Einführung eines OPS-Kodes 8-890 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) wird ein neuer Weg beschritten: 1. Die intensivmedizinische Behandlung wird diagnose-unabhängig als Prozedur gewürdigt, 2. die Vergütung wird an Kriterien der Strukturqualität gebunden (kontinuierliche Anwesenheit eines Arztes (DIVIKriterien) [1]). 3. der Aufwand wird mittels eines Aufwandmarkers quantifiziert (tägliche SAPS-II-Punkte plus TISS-Punkte für aufwändige Leistungen, über die Intensivdauer aufsummiert). Das zuständigen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat in der G-DRG-Version 2007 diese Quantifizierung bereits zunehmend breiter eingesetzt. Gleichzeitig wurde die Diagnose- und Prozedurenkodierung erheblich ausgebaut. So wurde die Beatmungskodes weiter differenziert, 2 weitere OPS-Kodes für multimodale intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eingeführt und die Komplexbehandlung bei Infektion/ Besiedlung mit multiresistenten Erregern wurden entgeltrelevant. Auch die Vergütung für Polytrauma-Behandlung (ORProzeduren) wurde ergänzt. Ferner wurden die über Zusatzentgelt vergütbaren hochpreisigen Arzneimittel, Sachmittel und therapeutischen Verfahren verrmehrt. Insgesamt ist das G-DRG-System für die Vergütung der intensivmedizinischen Leistungen nun mit der letzten Version deutlich verbessert worden. Dennoch wird es nicht vermeidbar sein, dass einzelne Ausreißer-Fälle besonders hohe Kosten verursachen, die über das DRG-System nicht adäquat vergütet werden können. Es liegt auf der Hand, dass solche Fälle sich besonders in den Krankenhäusern der Maximalversorgung häufen. Literatur: 1. Tecklenburg A et al.: f&w 2006; 23: 148-152 2. DIVI-Statement: www.divi-org.de/ (s. Publikationen: G-DRG – OPS-Code)