Bodenuntersuchung im Bereich des

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Dr. Torsten Böcke
Thyssenstraße 123 - 125
46535 Dinslaken
Tel.: 0 20 64 / 470 420
Fax: 0 20 64 / 470 421
E-Mail: [email protected]
Bodenuntersuchung
im Bereich des
Bebauungsplans
Nr. 357 der Stadt Moers
„Vinn (Am Fusrath)“
Auftraggeber: Energie Wasser Niederrhein GmbH, Moers
Projekt-Nr.:
i 1002
Dinslaken
28.06.11
Inhaltsverzeichnis
1
Vorgang und Veranlassung ........................................................................................1
2
Verwendete Unterlagen ..............................................................................................1
3
Allgemeine Angaben....................................................................................................2
4
Durchgeführte Untersuchungen.................................................................................2
4.1
Rammkernsondierungen................................................................................................2
4.2
Sondierungen mit der leichten Rammsonde..................................................................3
4.3
Bodenprobennahmen.....................................................................................................3
4.4
Einmessen der Sondieransatzpunkte .............................................................................3
4.5
Korngrößenanalysen......................................................................................................3
5
Ergebnisse ....................................................................................................................4
5.1
Geländehöhen................................................................................................................4
5.2
Bodenaufbau..................................................................................................................4
5.3
Bodenwasserverhältnisse...............................................................................................5
5.4
Ergebnisse der Rammsondierungen ..............................................................................5
5.5
Bodenmechanische Kennwerte .....................................................................................5
5.6
Lösungsklassen nach DIN 18300 ..................................................................................6
5.7
Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB ..........................................................................6
5.8
Ergebnisse der Korngrößenanalysen .............................................................................6
6
Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen.................................................7
6.1
Hinweise zur Gründung nicht unterkellerter Gebäude ..................................................7
6.2
Hinweise zur Gründung unterkellerter Gebäude...........................................................8
7
Verzeichnis verwendeter Karten und Schriften .....................................................10
Anlage 1:
Lageplan im Maßstab von 1 : 500
Anlage 2:
Bohrprofile und Rammdiagramme RKS/DPL 1 – RKS 6
Anlage 3:
Bohrprofile und Rammdiagramme RKS/DPL 7 – RKS/DPL 9
Anlage 4:
Kornverteilungslinien der Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2
Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008
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1 Vorgang und Veranlassung
Derzeit wird das planungsrechtliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357 in
Moers-Vinn durchgeführt. In diesem Rahmen beauftragte die Enni (Energie Wasser Niederrhein
GmbH), Moers, das unterzeichnende Büro am 16.06.08 damit, die Baugrund- und Versickerungsverhältnisse zu beurteilen. Die hierfür erforderlichen Gelände- und Laboruntersuchungen erfolgten
auf Grundlage eines Angebots vom 14.03.08 im Juli 2008.
Danach wurden unterschiedliche Planungsvarianten geprüft und mit der Öffentlichkeit diskutiert.
Der abschließend festgelegte, städtebauliche Entwurf, der in der Anlage 1 dargestellt ist, wurde zur
Abfassung der vorliegenden Stellungnahme herangezogen. Darin wird ausschließlich auf die Baugrundverhältnisse eingegangen, da zwischenzeitlich von einer Versickerung der Niederschlagswasserabflüsse Abstand genommen worden ist (s. Abschn. 3).
2 Verwendete Unterlagen
Das Planungsbüro atelier stadt & haus, Essen, stellte die folgenden Unterlagen per E-Mail im dxf-,
dwg- und pdf-Format zur Verfügung:
• 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 07.04.08 (Variante 1)
• 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 08.04.08 (Variante 2)
• 1 Vermesserplan mit eingetragenen absoluten Höhen ohne Datum
• Protokoll einer Besprechung am 08.08.08 (Büro atelier stadt & haus, 13.08.08)
• 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 25.02.11
Herr Rogalli, Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel, sandte am 15.08.08 eine Stellungnahme
zum Mindestabstand der geplanten baulichen Anlagen zum höchsten Grundwasserstand zu.
Die ENNI übermittelte mit Schreiben vom 03.11.08 eine Beurteilung der höchsten Grundwasserstände, die die LINEG mit Datum vom 28.10.08 erstellt hat.
Die veröffentlichten Schriften und Karten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung verwendet wurden, sind im Verzeichnis des Abschnitts 7 aufgeführt.
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008
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3 Allgemeine Angaben
Das Plangebiet befindet sich südlich der Bebauung an der Vinner Straße auf einer Fläche, die zum
Zeitpunkt der Geländeuntersuchungen des unterzeichnenden Büros als Wiese genutzt worden ist.
Im Osten verläuft die Bogenstraße, über die das Gebiet ursprünglich erschlossen werden sollte.
Dort befanden sich in der Vergangenheit Gebäude, die bereits zurückgebaut worden sind.
Das Gebiet liegt in der Schutzzone III A, an die sich nach Westen die Schutzzone II der Wassergewinnungsanlagen Vinn anschließt. Im Rahmen einer Besprechung am 08.08.08, an der Vertreter
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel, der ENNI, des atelier stadt & haus sowie der Unterzeichner teilnahmen, äußerte der Kreis Wesel Bedenken gegen eine Niederschlagswasserversickerung in der Schutzzone III A. Daher sollen sämtliche Niederschlagswasserabflüsse in einen
Regenwasserkanal an der Vinner Straße abgeleitet werden.
Der abschließend festgelegte städtebauliche Entwurf ist in der Anlage 1 wiedergegeben. Demnach
wird das Gebiet über die Vinner Straße erschlossen. Es ist eine Wohnbebauung vorgesehen, über
deren Unterkellerung noch nicht entschieden ist. Gegenüber der Planung des Jahres 2008 hat sich
die Lage der Gebäude verändert. Zudem sind je ein Gebäude südöstlich der Erschließungsstraße
und im äußersten Norden des Gebiets in die Planung aufgenommen worden. Die zukünftigen Gelände- sowie die Erdgeschossfußbodenhöhen waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch
nicht festgelegt. Nach Mitteilung von Herrn Muhs, atelier stadt & haus, wird das Gelände unter
Umständen angehöht, um die Entwässerung des Gebiets an die Vinner Straße anzuschließen.
4 Durchgeführte Untersuchungen
Im Jahr 2008 erfolgten zur Erkundung der generellen Boden- und der Baugrundverhältnisse
9 Rammkern- und 5 Rammsondierungen. Sie wurden auf der Grundlage des damaligen Planungsstands größtenteils im Bereich der vorgesehenen Gebäude angesetzt. Da sich deren Lage zwischenzeitlich geändert, liegt zwar die Mehrzahl der Sondierungen außerhalb der nun geplanten Bebauung, doch ist das Bohrraster gleichwohl geeignet, einen flächendeckenden Überblick über die Baugrundverhältnisse zu geben.
4.1 Rammkernsondierungen
Am 04. und 10.07.08 wurden die Rammkernsondierungen RKS 1 bis RKS 9 durchgeführt, um den
Bodenaufbau zu erfassen. Sie reichten bis 6,0 m unter Geländeoberkante (GOK), um den Baugrund
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im Hinblick auf eine etwaige Unterkellerung der geplanten Gebäude zu erfassen. Lediglich die
Sondierung RKS 2 wurde zur Verdichtung des Aufschlussnetzes außerhalb der damals vorgesehenen Bebauung bis 4,0 m u. GOK geführt. Die Sondieransatzpunkte sind in der Anlage 1 und die
Ergebnisse in den Anlagen 2 bis 3 als Säulenprofile wiedergegeben.
4.2 Sondierungen mit der leichten Rammsonde
Neben den Ansatzpunkten der Rammkernsondierungen wurden 5 leichte Rammsondierungen nach
DIN 4094-3 mit einem Spitzenquerschnitt 10 cm2 bis in eine Tiefe von 6,0 m u. GOK niedergebracht. Hierbei wurde die Schlagzahl n10 ermittelt, die jeweils notwendig ist, um die Sonde 10 cm
tief in den Boden zu treiben. Die Nummerierung der Rammsondierungen entspricht den Kennzeichnungen der benachbarten Rammkernsondierungen. Die Ergebnisse sind den Rammdiagrammen der Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.
4.3 Bodenprobennahmen
Dem Bohrgut der Rammkernsondierungen wurden 11 Proben entnommen, um die Korngrößenverteilung und die Durchlässigkeit des nichtbindigen, gewachsenen Bodens zu bestimmen. Die Probenbezeichnungen und Entnahmetiefen sind in den Anlagen 2 bis 3 aufgeführt.
4.4 Einmessen der Sondieransatzpunkte
Die Lage der Sondieransatzpunkte wurde mit Hilfe eines Maßbands anhand des zur Verfügung
stehenden Lageplans eingemessen. Ihre Höhen ergaben sich aus einem Nivellement, das sich an
zwei Kanaldeckel auf der Bogenstraße anschloss (s. Anl. 1). Ihre Höhen von 26,94 m ü. NN und
von 26,96 m ü. NN sind dem Vermesserplan entnommen worden. Die auf dieser Basis ermittelten
Ansatzpunkthöhen sind in den Anlagen 2 bis 3 aufgeführt (s. a. Abschn. 5.1).
4.5 Korngrößenanalysen
Um die Kornverteilung und die Durchlässigkeit des oberflächennahen nichtbindigen Gesteins zu
ermitteln, erfolgten 3 Korngrößenanalysen an den Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2, die nach
DIN 18123 gesiebt wurden. Hierdurch ließen sich die Körnungslinien ermitteln, die in der Anlage 4 dargestellt sind. Auf dieser Basis wurde der Durchlässigkeitsbeiwert K nach DVGW W 113
bestimmt. Auf die Ergebnisse wird im Abschnitt 5.8 eingegangen.
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008
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5 Ergebnisse
5.1 Geländehöhen
Dem durchgeführten Nivellement und dem zur Verfügung gestellten Lageplan zufolge erreicht das
Gelände am West- und Ostrand des Plangebiets Höhen von knapp 27,0 m ü. NN. Von dort fällt es
zum mittleren Abschnitt auf etwa 26,6 m ü. NN und zum Südrand auf 26,3 m ü. NN ab. Dem Vermesserplan zufolge verspringt die Südgrenze des Gebiets an einer Böschung bis in eine geringste
Höhe von 25,5 m ü. NN.
5.2 Bodenaufbau
Der erbohrte Bodenaufbau ist den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Sondierungen trafen einen
sehr schwach humosen bis humosen Oberboden aus Fein- und Mittelsanden an, die zum Teil
(sehr) schwach schluffig ausfallen und Einzelfunde an Ziegelbruch, Schlacke und Tonschieferbruchstücken führten. Der Oberboden reicht bis in Tiefen zwischen 0,25 und 0,45 m u. GOK
(rd. 26,15 bis 26,4 m ü. NN).
Das anstehende Lockergestein setzt mit geringmächtigen Hochflutablagerungen ein, in denen
braune und ockerbraune Farben vorherrschen. Sie führen Fein- und Mittelsande, die häufig
schwach bis stark schluffig ausfallen. Demnach sind sie den Bodengruppen SE, SU und SU* nach
DIN 18196 zuzuordnen. Untergeordnet sind (stark) feinsandige Schluffe enthalten (Bodengruppe
UL), die in steifer und steif-halbfester Konsistenz vorlagen. Die Hochflutablagerungen reichen bis
in Tiefen zwischen 0,45 und 1,8 m u. GOK. Demnach liegt ihre Basis im Nordwesten und Südosten
des Gebiets in einer niedrigen Höhe von rd. 25,0 m ü. NN. Zwischen diesen Abschnitten steigt die
Unterkante der Hochflutablagerungen auf ein Niveau von rd. 25,7 bis 26,0 m ü. NN an.
Den Abschluss der erbohrten Schichtenfolge bilden Terrassenablagerungen, die sich aus überwiegend beige(grau-) und hellbraunen Sanden sowie Kiesen zusammensetzen. Sie sind in den höheren Partien zunächst eng gestuft, während zur Tiefe eng- und weitgestufte Gesteine miteinander
wechseln (Bodengruppe SE, SW, GE und GW). Untergeordnet treten Einschaltungen aus
(schwach) schluffigen Feinsanden und aus stark feinsandigen, steifen Schluffen auf, die in unterschiedlichen Tiefenintervallen eine größte erbohrte Mächtigkeit von 0,15 m erreichen. Den zur
Verfügung stehenden Karten zufolge erstrecken sich sie Terrassenablagerungen bis mehr als 20 m
unter Gelände.
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008
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5.3 Bodenwasserverhältnisse
Das Grundwasser stellte sich im Juli 2008 am Ansatzpunkt RKS 5 ab 5,9 m u. GOK bzw. in einer
Höhe von rd. 20,7 m ü. NN ein. Es deutet sich in weiteren Sondierungen durch einen stark feuchten
Zustand des Bohrguts im Niveau der Endteufe an.
Angaben zu den langfristigen Grundwasserverhältnissen sind einem Schreiben der LINEG vom
28.10.08 zu entnehmen. Demnach ist das Grundwasser in den vergangenen 50 Jahren bis in eine
Höhe von 22,60 m ü. NN + 0,1 m aufgestiegen. Sofern die Grundwasserförderung der benachbarten Gewinnungsanlagen eingeschränkt oder eingestellt wird, ergibt sich der LINEG zufolge ein
höchster Grundwasserstand von 23,50 m ü. NN.
Unabhängig hiervon können sich versickernde Niederschläge in und über den gemischtkörnigen bis
bindigen Hochflutablagerungen als Stauwässer sammeln.
5.4 Ergebnisse der Rammsondierungen
Die Ergebnisse der Rammsondierungen sind in den Diagrammen der Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Sie geben für die Hochflutablagerungen wechselnde Schlagzahlen wieder. So sind ihre enggestuften Sande überwiegend mitteldicht gelagert, während die gemischtkörnigen und bindigen Partien
teilweise durch Schlagzahlen n10 < 10 zum Ausdruck kommen. Sie deuten auf eine vergleichsweise
große Zusammendrückbarkeit dieses Gesteins hin. Die Terrassenablagerungen weisen zunächst
einen Wechsel aus lockeren und mitteldichten Lagerungsverhältnisse auf, der bis in Tiefen zwischen 3,0 und 3,8 m u. GOK erfasst wurde (rd. 23,0 bis 23,7 m ü. NN). Darunter überwiegen mitteldicht gelagerte Gesteine. Lediglich am Ansatzpunkt DPL 3 wurden ausschließlich eine mitteldichte und dichte Lagerung angetroffen.
5.5 Bodenmechanische Kennwerte
Gestein
(Bodengruppe nach DIN 18196)
Hochflutablagerungen
- SE, SU
- SU*, UL
Terrassenablagerungen
(SE, SW, GE, GW)
Wichte erdfeucht γ
[kN/m3]
Wichte u.
Auftrieb γ'
[kN/m3]
Kohäsion
c’
[kN/m2]
Reibungswinkel ϕ'
[°]
Steifemodul Es
[MN/m2]
18 – 20
19 – 21
9 – 11
10 – 12
0
0-5
32 – 35
30 - 32
20 – 50
10 – 20
18 – 21
9 – 12
0
32,5 – 37,5
30 – 100
Tabelle 1: Bodenmechanische Kennwerte
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
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5.6 Lösungsklassen nach DIN 18300
Gestein
DIN 18196
DIN 18300
Hochflutablagerungen
SE, SU, SU*, UL
Klasse 3 – 4 (leicht bis mittelschwer lösbar)
Terrassenablagerungen
SE, SW, GE, GW
Klasse 3 (leicht lösbar)
Tabelle 2: Lösungsklassen der Gesteine nach DIN 18300
Die bindigen Gesteine der Hochflutablagerungen können infolge von Witterungseinflüssen in einen
breiigen und flüssigen Zustand bzw. in die Klasse 2 übergehen (fließende Bodenart).
5.7 Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB
Gestein
DIN 18196
ZTVE-StB
Hochflutablagerungen
SE, SU, SU*, UL
F1 – F3 (nicht bis sehr frostempfindlich)
Terrassenablagerungen
SE, SW, GE, GW
Klasse F1 (nicht frostempfindlich)
Tabelle 3: Frostempfindlichkeit der Gesteine nach ZTVE-StB
5.8 Ergebnisse der Korngrößenanalysen
Um die Korngrößenverteilung und die Durchlässigkeit der nichtbindigen Terrassenablagerungen zu
beurteilen, wurden die Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2 nach DIN 18123 gesiebt. Die Körnungslinien
sind in der Anlage 4 dargestellt. Demnach geben die Proben ein Spektrum wieder, das von einem
feinsandigen Mittelsand bis zu einem kiesigen Sand reicht (vgl. Tab. 4). Diese Gesteine weisen bei
einer Ungleichförmigkeit U < 6 eine enge Stufung auf, so dass sie der Bodengruppe SE nach DIN
18196 entsprechen.
Aus den Kornverteilungslinien wurde nach DVGW W 113 die Durchlässigkeit K mit Hilfe der
Methoden von HAZEN und von BEYER bestimmt. Hieraus folgen K-Werte von 1,6 x 10-4 m/s bis
7,6 x 10-4 m/s.
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
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Formel
Randbedingung
Nach HAZEN: K = 0,0116 x (d10)
Nach BEYER: K = C x (d10)
Probe
Tiefe
2
2
5 ≥ U = d60/d10, d10 = 0,1 - 3,0 mm
U = 1 – 20, d10 = 0,06 - 0,6 mm
Gestein
[m u. GOK]
d60
[mm]
d10
[mm]
U
C
KBeyer
[m/s]
KHazen
[m/s]
P 1.1
1,70 - 3,00
Mittelsand, grobsandig,
schwach feinsandig
0,5151
0,1718
3,0
0,009
2,7 x 10-4
3,4 x 10-4
P 4.1
0,95 - 1,65
Mittelsand, feinsandig,
schwach grobsandig
0,3233
0,1255
2,6
0,010
1,6 x 10-4
1,8 x 10-4
P 7.2
0,95 - 3,20
Sand, stark kiesig
1,3015
0,2561
5,1
0,008
5,2 x 10-4
7,6 x 10-4
Tabelle 4: Durchlässigkeitsbeiwerte K nach Beyer und nach Hazen (d60: Korndurchmesser bei 60 % Siebdurchgang; d10: Korndurchmesser bei 10 % Siebdurchgang; U = Ungleichförmigkeit; C: Proportionalitätsfaktor)
6 Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen
Die durchgeführten Geländeuntersuchungen geben einen flächigen Überblick über die Baugrundverhältnisse des Plangebiets, so dass sich auf dieser Basis die generellen Baugrundverhältnisse
beurteilen lassen. Die folgenden Ausführungen haben einen orientierenden Charakter. Sie können
eine detaillierte Beurteilung einzelner Bauvorhaben schon deshalb nicht ersetzen, weil Erdgeschossfußboden- bzw. Kellersohlhöhen noch nicht festgelegt sind und über eine etwaige Geländeanhöhung noch nicht entschieden ist. Nach Abschluss der Geländeuntersuchungen sind südöstlich der Planstraße und im äußersten Norden des Gebiets 2 Flächen in die Wohnbebauung einbezogen worden sind. Sie liegen zwar außerhalb des Bereichs, der durch das Bohrraster abgedeckt ist,
doch können die vorliegenden Ergebnisse aufgrund der relativ einheitlichen Baugrundverhältnisse
in ihren Grundzügen auch auf diese Grundstücke übertragen werden. Südöstlich der Planstraße
befand sich ehemals eine Bebauung, so dass der dort vorhandene Baugrund auch in Abhängigkeit
von den Erdarbeiten zu beurteilen ist, die im Rahmen des Rückbaus erfolgten.
6.1 Hinweise zur Gründung nicht unterkellerter Gebäude
Um die Gründung nicht unterkellerter Gebäude zu beurteilen, wird zunächst angenommen, dass die
derzeitigen Geländehöhen in etwa beibehalten werden. In diesem Fall binden Streifenfundamente,
die eine frostsichere Einbindetiefe von 0,8 m erhalten, in die Hochflutablagerungen und im Süden
des Gebiets unter Umständen in die Terrassengesteine ein.
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Die Hochflutablagerungen werden untergeordnet durch nichtbindige und im Wesentlichen durch
gemischtkörnige bis bindige Gesteine aufgebaut. Die bindigen Partien traten im Jahr 2008 in einer
steifen bis steif-halbfesten Konsistenz auf. In der erbohrten Beschaffenheit ist das Gestein für einen
Lastabtrag geeignet. Die gemischtkörnigen und bindigen Gesteine reagieren sehr empfindlich auf
Frost, Vernässung und dynamische Beanspruchung. Etwaige aufgeweichte oder durch Befahren
gestörte Partien, die in den Gründungsebenen angetroffen werden, sind zu entfernen.
Die höheren Partien der Terrassenablagerungen werden durch nichtbindige und zum Teil kiesige
Sande gestellt, die eine lockere bis mitteldichte Lagerung aufweisen. Sie stellen ebenfalls einen
geeigneten Baugrund dar.
Um die zulässige Belastung von Streifenfundamenten nach DIN 1054-2005 für den Lastfall 1 einzuschätzen, erfolgte eine Grundbruchberechnung für einen lotrechten und mittigen Lastangriff. Der
Anteil der veränderlichen Lasten ist mit 50 % angenommen worden. Für Streifenfundamente mit
einer Einbindetiefe von 0,8 m und Breiten von 0,4 bis 0,7 m ergibt sich eine überschlägig ermittelte
zulässige Bodenpressung σzul. = 200 kN/m2. Bei einem ausmittigen Lastangriff ist auf die Ersatzbreite nach DIN 1054 umzurechnen. Die angegebene Pressung ruft Setzungen in einer Größenordnung von etwa 0,2 bis 1,2 cm hervor.
Diese Angaben dokumentieren lediglich, dass der Baugrund für einen Lastabtrag über Streifenfundamente nicht unterkellerter Gebäude geeignet ist. Es wird empfohlen, die tatsächlich anzusetzende
Pressung und die Setzungen im Rahmen von Einzelfallbeurteilungen zu bestimmen.
Sofern eine Geländeanhöhung vorgenommen wird, ist nach dem Oberbodenabtrag unter geplanten
Gründungen ggf. ein ausreichend tragfähiges und verdichtungsgeeignetes Material einzubauen. Um
Stauwässer zu vermeiden, empfiehlt sich, ein nichtbindiges Gestein der Bodengruppen SE, SW
oder GW nach DIN 18196, das eine Durchlässigkeit K > 1 x 10-4 m/s besitzt. Weitergehende Hinweise zur Beschaffenheit und zur Verdichtung des Gesteins ergeben sich aus Anforderungen an die
Tragfähigkeit des Materials, die im Einzelfall festgelegt werden müssen.
6.2 Hinweise zur Gründung unterkellerter Gebäude
Der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel zufolge müssen bauliche Anlagen des Plangebiets
oberhalb des höchsten Grundwassertands liegen. Herr Rogalli, Untere Wasserbehörde, empfahl in
einer E-Mail vom 15.08.08, zu diesem Zweck auf eine Grundwasserauskunft der LINEG zurückzugreifen, die einen höchsten Grundwasserstand von 23,50 m ü. NN angibt (s. Abschn. 5.3).
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008
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Auf Grundwassereingriffe in Form von Absenkungen und offenen Wasserhaltungen kann im Rahmen von Erdarbeiten verzichtet werden, wenn Ausschachtungssohlen einen Abstand zum Grundwasser von zumindest 0,5 m aufweisen. Wird dieses Kriterium in fernmündlicher Abstimmung mit
Herrn Rogalli angelegt, so dürfen die Sohlen baulicher Anlagen eine Höhe von 24,0 m ü. NN nicht
unterschreiten.
Werden für die geplante Bebauung überschlägig vorhandene Geländehöhen zwischen etwa 26,6
und 27,0 m ü. NN angesetzt, so ergeben sich bei einer angenommenen Ausschachtungstiefe von ca.
3 m unter derzeitigem Gelände Sohlhöhen zwischen 23,6 und 24,0 m ü. NN. Unter diesen Randbedingungen müssen die geplanten Erdgeschossfußböden um bis zu 0,4 m über dem vorhandenen
Gelände liegen, um den erforderlichen Sohlabstand zum Grundwasser großflächig zu gewährleisten. Er muss Herrn Rogalli zufolge durch sämtliche bauliche Anlagen eingehalten werden. Daher
sind die tatsächlichen Erdgeschossfußboden- und Kellersohlhöhen abschließend auch in Abhängigkeit von der Höhe der Ver- und Entsorgungsleitungen festzulegen.
Die gemischtkörnigen bis bindigen Hochflutablagerungen reichen an den Sondieransatzpunkten bis
in Tiefen zwischen 0,45 und 1,8 m unter vorhandenem Gelände. Daher werden die Kellersohlen
voraussichtlich bis in die nichtbindigen, locker bis mitteldicht gelagerten Terrassengesteine reichen. Sie stellen einen geeigneten Baugrund dar. Unter Umständen bindet die Gründung, z. B. aufgrund von Geländeanhöhungen, in die gemischtkörnigen und bindigen Hochflutablagerungen ein,
die nur in vergleichsweise geringen Stärken unter der Ausschachtungssohle verbleiben. Für diesen
Fall lässt sich prüfen, ob ein (Teil)austausch dieser Gesteine sinnvoll ist.
Um die Ausschachtungstiefen aufgrund des erforderlichen Sohlabstands zum Grundwasser zu begrenzen, bieten sich Gründungen über eine tragende Bodenplatte an. Die Setzungen und die Bettungsziffer zur Bemessung von elastisch gebetteten Bodenplatten lassen sich anhand von noch festzulegenden Planungshöhen und Lastangaben bestimmen.
Dinslaken, den 28.06.11
(Dr. Torsten Böcke, Dipl.-Geol.)
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
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Seite 10
7 Verzeichnis verwendeter Karten und Schriften
DIN 1054: Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Januar 2005
DIN 4022-1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten
Proben im Boden und im Fels. September 1987
DIN 4023: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen. Februar 2006
DIN 4094-3: Rammsondierungen. Januar 2002
DIN 18123: Bestimmung der Korngrößenverteilung. November 1996
DIN 18196: Erd- und Grundbau.- Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke. Juni 2006
DIN 18300: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen „Erdarbeiten“. Oktober 2006
DIN EN ISO 22476-2: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Felduntersuchungen . Teil 2:
Rammsondierungen. April 2005
DVGW W 113: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs: Ermittlung, Darstellung und Auswertung der Korngrößenverteilung wasserleitender Lockergesteine für geohydrologische Untersuchungen und für den Bau von Brunnen. Merkblatt W 113. April 1983. 17 S.
GLA (1998): Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Bodenkarte 1 : 50.000 Blatt L 4504
Moers.
MELF (1963a): Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes NordrheinWestfalen: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 25.000. Grundrisskarte.
Blatt 4505 Moers.
MELF (1963b): Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes NordrheinWestfalen: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 25.000. Profilkarte. Blatt
4505 Moers.
LWA (1976): Landesamt für Wasser und Abfall: Grundwasserstände unter Flur 1 : 50.000, Stand:
Oktober 1963, Blatt L 4504 Moers.
LWA (1978): Landesamt für Wasser und Abfall: Grundwassergleichenkarte 1 : 50.000, Stand:
Oktober 1973, Blatt L 4504 Moers.
LUA (1995): Landesumweltamt: Grundwassergleichenkarte 1 : 50.000, Stand: April 1988, Blatt L
4504 Moers.
ZTVE-StB 09: Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau.
Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2009
Bebauungsplan Nr. 357 „Vinner Straße“ in Moers-Vinn
RKS/DPL 3
RKS/DPL 1
RKS 2
KD 26,94
KD 26,96
RKS 4
RKS/DPL 5
RKS 6
Legende
Rammkern- und leichte
Rammsondierung
RKS/DPL 1
Rammkernsondierung
RKS 4
KD 26,94 Kanaldeckel [m ü. NN]
RKS/DPL 7
Anlage 1
RKS/DPL 9
RKS 8
Juni 2011
Lageplan
Maßnahme:
Bodenuntersuchung für den
Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt
Moers, Vinn (Am Fusrath)
Auftraggeber: ENNI, Energie Wasser
Niederrhein GmbH
Maßstab: 1 : 500
Proj.-Nr.: i 1002
m ü. NN
RKS 1
27
0
fS, h', ms'', Einzelfunde an Ziegelbruch,
(Oberboden), f', graubraun, braun
0.30 (26.37)
DPL 3
26.67 m ü. NN
26.70 m ü. NN
10
20
30
40
0.40 (26.19)
25.5
25
_
U, fs, stf, braun, ockerbraun
_
fS, u, ms'', f, braun, ockerbraun
_
U, fs, stf, braun, ockerbraun
0.85 (25.74)
1.0
1.05 (25.54)
1.30 (25.37)
1.50 (25.17)
mS - gS, f, beigebraun
1.70 (24.97)
mS, u, fs', f, braun
0.40 (26.30)
1.0
25.5
25
24.5
mS, gs, fs', f, braun, beigebraun
2.70 (24.00)
2.75 (23.95)
24
fG, gs, f, bunt
3.0
_
_
G, s, f - f, bunt, beigebraun
_
S, fg', f - f, beigebraun, hellbraun
23.5
75
60
23
3.90 (22.80)
4.0
4.00 (22.59)
4.0
52
63
64
3.0
mS, gs, fs', fg'', f, beigebraun
3.25 (23.45)
3.55 (23.04)
_
S, g, f, beigebraun
2.0
2.40 (24.30)
23
22.5
26
0.90 (25.80)
mS, gs, fs', fg', f, beigebraun
3.55 (23.12)
26.5
_
gS, ms, fg', f - f, beigebraun, hellbraun
_
mS - gS, g'', f - f, beigebraun, braun
gS, fg', f, beigebraun, hellbraun
27
50
ms, fs, gs, f, beigebraun, braun
mS, gs, fs', fg'', f, beigebraun
3.20 (23.47)
40
_
fS, u, ms', f, braun
2.0
P 1.1 (1.70 - 3.00 m) 3.00 (23.67)
30
P 3.1 (0.90 - 1.90 m) 1.90 (24.80)
24
23.5
20
mS, gs, fs', f, beigebraun, braun
P 2.1 (1.35 - 1.75 m) 1.75 (24.84)
24.5
10
fS, h, u', ms' (Oberboden), f' - f, braun,
mittelbraun
fS, u, ms', f, braun
1.35 (25.24)
0
0.0
fS, h'', u'', ms'' (Oberboden), f', braun
0.90 (25.77)
m ü. NN
Schlagzahlen je 10 cm
26.70 m ü. NN
26.59 m ü. NN
50
0.0
_
fS, u, ms'', f, braun, ockerbraun
26
RKS 3
RKS 2
Schlagzahlen je 10 cm
26.67 ü. NN
26.5
DPL 1
Endteufe erreicht
22.5
mS, gs, fs', fg'', f, beigebraun
4.50 (22.17)
4.55 (22.15)
22
22
S, g', f, beigebraun, hellbraun
21.5
_
fG, s, f, bunt, beigebraun
5.0
5.0
21.5
5.40 (21.30)
5.55 (21.12)
21
_
_
S, g, f - f, hellbraun
6.00 (20.67)
6.0
Endteufe erreicht
20.5
21
mS, fs, gs, f, beigebraun
5.95 (20.75)
6.00 (20.70)
Endteufe erreicht
_
G, s, f, bunt
6.0
Endteufe erreicht
Endteufe erreicht
20.5
20
20
DPL 5
RKS 4
m ü. NN
27
0.45 (26.34)
0.75 (26.04)
0.95 (25.84)
fS, h', ms', Einzelfunde an Tonschieferbruchstücken,
(Oberboden), f', braun
fS, ms', u'', sehr schwach durchwurzelt, f', graubraun
_
fS, u, ms', f, braun
0.35 (26.27)
0.50 (26.12)
0.90 (25.72)
10
20
30
40
0.0
_
U, fs, stf, braun
fG, s, f, braun
fS, h', ms', fg'' (Oberboden), f', dunkelbraun
27
26.5
fS, u', ms', f', braun
0.80 (26.07)
26
mS, fs, u', f, ockerbraun
mS,_fs', gs', f, beigebraun
fS, u, ms', f, braun
25
U, fs, stf, braun
2.0
24.5
24.5
mS, fs, gs'', f', beigebraun
mS, fs', gs', f' - f, braun
24
23.5
mS, fs, gs, f', beigebraun
3.30 (23.49)
23
22.5
3.20 (23.42)
3.35 (23.27)
fS, u, ms', f, graubraun
3.60 (23.02)
mS, gs, fg', f, beigegraubraun, hellbraun
3.85 (22.77)
G, s, f, hellbraun
Feuchtigkeit
f feucht
P 6.1 (1.75 - 3.30 m) 3.30 (23.57)
fS, u, ms', f, beigegraubraun
3.40 (23.47)
5.20 (21.59)
mS, gs, fg', fs'', f, beigegraubraun
5.55 (21.24)
_
fS - mS, gs'', f - f, grau
6.00 (20.79)
5.90 (20.72)
Endteufe erreicht
5.90 (20.72)
6.00 (20.62)
_
mS, fs, f, beigegraubraun
_
fS, u', ms', f - f, grau, braun
5.25 (21.62)
5.35 (21.52)
5.0
_
S, fg, mg'', f - f, hellbraun, beigebraun
_
S, g, f - f, beigebraun, hellbraun
21
20.5
5.10 (21.52)
5.20 (21.42)
Endteufe erreicht
Feinkies (fG)
feinsandig (fs)
feinkiesig (fg)
Sand (S)
kiesig (g)
sandig (s)
Grobsand (gS)
Schluff (U)
grobsandig (gs)
schluffig (u)
Mittelsand (mS)
23.5
22.5
S, fg'', f, beigebraun
6.00 (20.87)
22
Juni 2011
21.5
Bohr- und Rammprofile RKS/DPL 1 - RKS 6
21
Maßnahme:
Endteufe erreicht
S, fg, mg'', hellbraun, beigebraun
Feinsand (fS)
Anlage 2
S, fg'', f, hellbraun, beigebraun
5.05 (21.82)
21.5
mittelkiesig (mg)
23
G, S, f, hellbraun, bunt
22
mittelsandig (ms)
S, fg', f, hellbraun, beigebraun
3.80 (23.07)
4.0
S, g', f, braun
GW angebohrt
Nebenanteile
'' sehr schwach
'_ schwach
stark
24
3.0
humos (h)
weich - steif
25.5
1.40 (25.47)
1.50 (25.37)
1.60 (25.27)
1.75 (25.12)
P 5.1 (0.90 - 1.70 m) 1.70 (24.92)
1.75 (24.87)
steif
_
fS, u, ms'', f, braun, ockerbraun
mS, fs, gs, f', beigebraun
1.80 (24.99)
1.90 (24.89)
50
0.45 (26.42)
mS, fs, gs', f, braun
P 4.1 (0.95 - 1.65 m) 1.65 (25.14)
25
Legende
steif - halbfest
0
1.0
25.5
m ü. NN
26.87 m ü. NN
Schlagzahlen je 10 cm
26.62 m ü. NN
fS, h', u', ms', Einzelfunde an Schlacke,
(Oberboden), f', dunkelbraun
_
fS, u, f, braun, ockerbraun
_
U, fs, stf - hfst, ockerbraun, braun
26.5
26
RKS 5
26.79 m ü. NN
RKS 6
26.62 m ü. NN
6.0
Endteufe erreicht
Bodenuntersuchung für den
Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers,
Vinn (Am Fusrath)
20.5
Auftraggeber:
Maßstab: 1 : 50
ENNI, Energie Wasser Niederrhein GmbH
Proj.-Nr.: i 1002
m ü. NN
RKS 7
27
DPL 7
DPL 9
26.76 m ü. NN
26.79 m ü. NN
RKS 9
Schlagzahlen je 10 cm
26.76 m ü. NN
0
10
20
30
40
0.0
26.5
26
0
10
20
30
40
27
50
0.0
26.40 m ü. NN
fS - mS, h, fg'' (Oberboden), f', braun
Schlagzahlen je 10 cm
26.79 m ü. NN
RKS 8
50
m ü. NN
0.40 (26.36)
fS, h', u', ms' (Oberboden), f', mittelbraun
26.5
_
fS, u, ms'', f, braun
26
0.45 (26.34)
0.95 (25.81)
fS - mS, h, u'', fg'' (Oberboden), f',
braun, dunkelbraun
fS, ms'', fg'', sehr schwach durchwurzelt,
f'' - f', graubraun
fS - mS, gs'', f', beigegraubraun
mS, gs, fs', f', beigebraun
0.25 (26.15)
fS - mS, f', beigebraun
_
mS, gs, fg, fs', f' - f, beigebraun
P 7.1 (0,40 - 0,80 m) 0.80 (25.96)
0.45 (25.95)
0.70 (25.70)
P 8.1 (0.70 - 0.90 m)
0.90 (25.50)
1.0
25.5
25
S, g', f, beigebraun
_
S, g, f, beigebraun
1.35 (25.44)
1.50 (25.29)
1.65 (25.14)
1.80 (24.99)
1.0
25.5
_
U, fs, stf, ockerbraun
fS, u,
_ ms', f, braun, ockerbraun
U, fs, stf, braun
25
2.0
2.0
P 8.2 (0.90 - 1.90 m) 1.90 (24.50)
24.5
24.5
_
S, fg, mg'', f - f, beigebraun
24
23.5
24
mS, gs, fs', fg'', f, beigebraun
3.0
P 7.2 (0,95 - 3,20 m) 3.20 (23.56)
mS, gs, fs', f', beigebraun
3.50 (23.26)
23
_
mS, gs, fg', f' - f, beigebraun
22.5
3.0
P 9.1 (1.80 - 3.20 m) 3.20 (23.59)
3.00 (23.40)
3.05 (23.35)
_
U, fs, ms, wch - stf, braun
3.45 (22.95)
mS, gs, fs', f, beigebraun
_
mS, fs, gs', u'', f_, braun
gS, fs, ms', f - f, gelbbraun, braun
3.25 (23.54)
3.50 (23.29)
23.5
23
4.0
4.0
22.5
S, f', beigegraubraun
_
S, fg', mg'', f - f, beigebraun
22
22
4.90 (21.86)
5.05 (21.74)
5.0
4.90 (21.50)
21.5
_
S, g, f - f, beigebraun
5.0
21.5
_
_
S, g, f - f, beigebraun, hellbraun
5.25 (21.15)
_
G, S, f - f, beigegraubraun, bunt
21
21
6.00 (20.76)
20.5
Endteufe erreicht
_
G, S, f - f, beigebraun, bunt
6.0
Endteufe erreicht
6.00 (20.79)
Endteufe erreicht
6.0
Endteufe erreicht
20.5
6.00 (20.40)
Endteufe erreicht
20
20
Legende
steif - halbfest
humos (h)
mittelsandig (ms)
mittelkiesig (mg)
Feinsand (fS)
Feinkies (fG)
feinsandig (fs)
feinkiesig (fg)
Sand (S)
Nebenanteile
'' sehr schwach
'_ schwach
stark
kiesig (g)
sandig (s)
Grobsand (gS)
Schluff (U)
Feuchtigkeit
f feucht
grobsandig (gs)
schluffig (u)
steif
weich - steif
naß
Mittelsand (mS)
Anlage 3
Juni 2011
Bohr- und Rammprofile RKS/DPL 7 - RKS/DPL 9
Maßnahme:
Bodenuntersuchung für den
Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers,
Vinn (Am Fusrath)
Auftraggeber:
Maßstab: 1 : 50
ENNI, Energie Wasser Niederrhein GmbH
Proj.-Nr.: i 1002
Projekt: Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt
Thyssenstraße 123 - 125
Kornverteilung nach DIN 18123 - 4
Moers, Vinn (Am Fusrath)
46535 Dinslaken
Tel.: 0 20 64 / 470 420
Probe entnommen am: 04.07.2008
Bearbeiter: Ute Beckelmann
Fax: 0 20 64 / 470 421
Datum: 31.07.2008
Schlämmkorn
Siebkorn
Schluffkorn
Sandkorn
Kieskorn
Feinstes
Steine
Fein-
100
Mittel-
Grob-
Fein-
Mittel-
Grob-
Fein-
Mittel-
Grob-
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0.001
0.002
0.006
0.01
0.02
0.06
0.1
0.2
0.6
1
2
6
10
20
60
100
Korndurchmesser d in mm
Probennummer:
Entnahmestelle:
Entnahmetiefe:
Ungleichförmigkeit/
Krümmungszahl
60%=d60
10%=d10
P 1.1
RKS 1
1.70 - 3.00 m
3.0/1.0
0.5151
0.1718
P 4.1
RKS 4
0.95 - 1.65 m
2.6/1.0
0.3233
0.1255
P 7.2
RKS 7
0.95 - 3.20 m
5.1/0.6
1.3015
0.2561
Bemerkungen:
Projekt-Nr.:
i 1002
Anlage:
4
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