Basisinformation: Rückbau des GKN

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Atomausstieg in Deutschland
 Rückbau des
Gemeinschaftskraftwerkes Neckarwestheim
Dipl.-Ing. Albrecht Tschackert
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Basisinformation | 29. September 2015
Deponie- und Energietechnik
Bild: https://antiatomowl.files.wordpress.com/2011/06/201103_fukushima-explosion_block_3.jpg
) Anlass
Explosion im KKW Fukushima
Unfallserie vom 11. bis 16. März 2011
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Deponie- und Energietechnik
) Anlass
Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015
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Deponie- und Energietechnik
) Anlass
Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015
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Deponie- und Energietechnik
) Anlass – Daten zum Atomausstieg
Quelle: www.kernenergie.de/kernenergie-wAssets/
img/entsorgung/rueckbau-in-deutschland.gif
Basisinformation - Entsorgung KKW-Rückbauabfälle in BaWü - 23.09.2015
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Deponie- und Energietechnik
) Warum nicht nur stilllegen ?
) Aktuell ist das qualifizierte Fachpersonal für den Rückbau der
Kraftwerke noch verfügbar. Damit kann ein geordneter Rückbau
wesentlich sicherer durchgeführt werden, als in ferner Zukunft.
) Diese Kompetenz wird in gleichem Maße zurückgehen, wie die
technische Nutzung der Kernenergie durch die Energiewende.
) Man sollte den zukünftigen Generationen keine KKW-Ruinen
zurücklassen.
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Deponie- und Energietechnik
) Welcher Abfall entsteht beim Rückbau des GKN - 1
Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015
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Deponie- und Energietechnik
) Welcher Abfall entsteht beim Rückbau des GKN - 2
) Gesamtmasse aus dem Rückbau des GKN Reaktor I + II
– etwa 872.000 t
) Masse aus dem Rückbau des GKN I zur Deponierung
– etwa 4.400 t
– davon Landkreis Ludwigsburg etwa 3.350 t
) Abfallarten
– überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
– in geringen Mengen Dämmmaterial und
– asbesthaltige Baustoffe
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Deponie- und
Energietechnik
) Rechtliche Grundlagen - 1
I. Das Atomgesetz
 ist gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie
 regelt die Laufzeiten der Kernkraftwerke
 spätestens mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 verlieren die letzten
Kernkraftwerke ihre Genehmigung zum Leistungsbetrieb
 ist gesetzliche Grundlage für die Regelung zur Freigabe von radioaktiven
Stoffen, Gegenständen, Anlagenteilen und Gebäuden
 …nur solche Strahlenexpositionen sind Regelungen zu unterwerfen die
aus Sicht des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden
können (§2 Abs. 1 AtG)
§2 Abs. 2 AtG definiert, dass die Aktivität eines Stoffes außer Acht
… gelassen werden kann, wenn dieser Stoff die festgelegten
Freigabewerte unterschreitet und freigegeben worden ist.
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Deponie- und
Energietechnik
) Rechtliche Grundlagen - 2
II. Die Strahlenschutzverordnung
 regelt die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und
Schutzmaßnahmen bei
a) der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe,
b) die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs,
c) der Betrieb von Beschleunigern sowie
d) die medizinische Anwendung und die Strahlentherapie
 Freigabe ist gemäß §3 Abs. 2 Nr. 15 Begriffsbestimmungen ein
Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe regelt
 Stoffe sind danach formalrechtlich nicht mehr radioaktiv
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Deponie- und
Energietechnik
) Rechtliche Grundlagen – 3
II. Die Strahlenschutzverordnung
 §29 StrlSchV regelt, dass der Inhaber einer Genehmigung radioaktive
Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude…als nicht radioaktive
Stoffe nur verwenden, verwerten, beseitigen darf, wenn die Behörde die
Freigabe erteilt hat…
 Freigabe wird nur erteilt, wenn die Aktivität des Stoffes aus Sicht des StrlSch
außer Acht gelassen werden kann
 de-minimis-konzept: Für Einzelpersonen der Bevölkerung wird eine
….effektive Dosis im Bereich von 10 µSv nicht überschritten
 Freigabewerte der einzelnen Radionuklide sind in Anlage III Tabelle 1 zu
finden
 es besteht die Möglichkeit einer
a) uneingeschränkten oder einer
b) eingeschränkten Freigabe
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Deponie- und
Energietechnik
) Rechtliche Grundlagen – 4
Auszug aus Anlage III Tabelle 1 der Strahlenschutzverordnung
Siehe: Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032/
1 Bq = 1 Zerfall / Sekunde
Die Aktivität gibt die mittlere Anzahl der Atomkerne an, die pro Sekunde zerfallen
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Deponie- und
Energietechnik
) Rechtliche Grundlagen - 5
III. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
 nach § 20 KrWG müssen die örE die in ihrem Gebiet angefallenen und
überlassenen Abfälle …. verwerten oder beseitigen
Welche Deponieklassen kommen für dieses Material in Frage?
 gemäß §29 Anlage IV Teil C Nr. 3 StrlSchV sind nur Deponien geeignet, die
a) mindestens den Anforderungen der Deponieklassen nach § 2 Nummer
7 bis 10 der Deponieverordnung entsprechen
b) und eine Jahreskapazität von mindestens 10.000 Mg/a oder 7.600 m³/a
….eingelagerte Menge, gemittelt über die letzten drei Jahre, aufweisen
 gemäß § 2 Nr. 7 bis 10 DepV sind Deponien der Klasse I-IV dafür geeignet
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) Was heißt „de-minimis-Konzept“ ?
) „de minimis non curat lex“
– allgemeines Rechtsprinzip
– Bagatellen werden nicht in einer Norm geregelt
) Internationaler Standard für die Unbedenklichkeit hinsichtlich
der zu unterstellenden Wirkung niedriger Strahlendosen
– „einige 10 Mikro-Sievert“ pro Jahr
– In Deutschland: 10 Mikro-Sievert pro Jahr
• aktuell, aber auch langfristig
• weder bei Fahrern von Transportern
• noch bei Deponiearbeitern
• noch bei Anwohnern
– die natürliche Radioaktivität beträgt in Deutschland i. M.
• 2.100 Mikro-Sievert
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) Was ist ein Sievert ?
) Das Sievert (Sv, nach dem schwedischen Mediziner und
Physiker Rolf Sievert) ist die Maßeinheit verschiedener
gewichteter Strahlendosen bei ionisierender Strahlung.
) Die Einheit dient zur Bestimmung der Strahlenbelastung
biologischer Organismen und wird bei der Analyse des
Strahlenrisikos verwendet.
) Da eine Dosis von 1 Sv ein sehr großer Wert ist, werden die
üblicherweise vorkommenden Werte mithilfe eines Vorsatzes
für Maßeinheiten in Millisievert (1 mSv = 0,001 Sv = 10−3 Sv)
oder Mikrosievert (1 μSv = 0,000 001 Sv = 10−6 Sv)
angegeben.
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Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 1
 jeder Mensch ist einer aus natürlichen Strahlenquellen herrührenden
Strahlenbelastung ausgesetzt
 diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
a) Kosmische Strahlung
b) Terrestrische Strahlung
c) Interne Strahlung
 weitere Strahlenexpositionen werden durch
a) medizinische Anwendung,
b) Kernwaffentests und
c) kerntechnische Anlagen verursacht.
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Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 2
 die durch kosmische Strahlung verursachte Strahlenbelastung
beträgt im Mittel etwa 0,3 mSv/a
 kann durch längeren Aufenthalt in großer Höhe zunehmen
 insbesondere bei Interkontinentalflügen steigt die Dosisleistung
erheblich an
Abflug
Ankunft
Dosisbereich (µSv)
Frankfurt
Gran Canaria
10 – 18
Frankfurt
New York
32 - 75
Frankfurt
Rom
3-6
Frankfurt
Singapur
28 - 50
Frankfurt
San Francisco
45 - 110
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Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 3
 die durch terrestrische Strahlung verursachte Strahlenbelastung
beträgt im Mittel etwa 0,4 mSv/a
 die Strahlenbelastung ist stark ortsabhängig
 kann im Erzgebirge, im Bayerischen Wald Werte bis zu 1,3 mSv/a
betragen
 zusätzlich sind wir noch einer durch Radon verursachten
Strahlenbelastung ausgesetzt
 beträgt in Deutschland im Mittel etwa 1,1 mSv/a
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Ablagerung freigemessener Rückbauabfälle aus GKN I
Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 4
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Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 5
 die medizinische Strahlenbelastung wird durch
a) Untersuchungen wie z.B. der Röntgendiagnostik sowie durch
b) therapeutische Anwendungen verursacht.
 im Mittel liegt die Strahlenbelastung bei etwa 1,9 mSv/a
Untersuchungsart
effektive Dosis, mSv
Computertomographie
Bauchraum
8,8 – 16,4
Brustkorb
4,2 – 6,7
Röntgen-Aufnahmen und Durchleuchtung
Darm
5 - 12
Röntgen-Aufnahme
Mammographie beidseits
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0,2 – 0,04
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Deponie- und
Energietechnik
) Strahlenexposition des Menschen - 6
Zusammenfassung der Strahlenexposition
 die mittlere natürliche und
zivilisatorische Strahlenbelastung beträgt in
Deutschland etwa
4,0 mSv/a bzw. 4.000 µS/a
 nach dem de-minimis-Konzept
werden für die Beseitigung auf
Deponien nur 10 µSv/a
zugelassen
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) Handlungsanleitung des Landkreistages
) Warum diese Handlungsanleitung ?
– Rückbau von fünf Kernkraftwerken und noch von Teilen
der beiden Kernforschungsreaktoren
– Betroffenheit von vier Landkreisen als
entsorgungspflichtige Körperschaften
• LB, HN, KA und Neckar-Odenwald
– Einheitliche Handhabung auf höchstem
Sicherheitsniveau für alle Beteiligten
• Transporteure, Deponiearbeiter, Anwohner
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) Was ist eine Freimessanlage ?
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Deponie- und
Energietechnik
) Wie läuft eine Freimessung ab ?
1. Voruntersuchungen
2. Vorbehandlung
3. ggf. Dekontamination
4. Orientierungs- oder Vormessung
5. Entscheidungsmessung
6. Kontrollmessungen
 dienen dem Betreiber zur Qualitätssicherung
 werden zusätzlich durch einen Sachverständigen durchgeführt
7. Dokumentation
8. Freigabe durch Strahlenschutzbeauftragten (Betreiber)
und die Atomaufsichtsbehörde
9. Überwachung des gesamten Freigabeverfahrens durch Gutachter
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) Inhalte der Handlungsanleitung - 2
) Einzelne Schritte des Kontrollverfahrens
– Lückenlose Überprüfung der Messdokumentation der
„Freimessung“ durch den Gutachter der Atomaufsichtsbehörde, als absolute Voraussetzung des Landkreises LB
– Lückenlose Dokumentation der Freimessvorgänge durch
Bildaufzeichnungssysteme
– Stichprobenweise Überprüfung der Messungen durch
Gutachter der Landkreise
– Chemische Untersuchung der Abfälle im üblichen Umfang
der Deponieverordnung
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) Inhalte der Handlungsanleitung - 3
) Einzelne Schritte des Kontrollverfahrens
– Überführung der freigemessenen Einzelpartien in einen
verplombaren kleinen Ladungsträger, z. B. BigBag
– Kontrolle und Identifizierung der einzelnen Ladungsträger
durch den Gutachter, anschließend …
– Überführung der kleinen Ladungsträger in einen
verschließbaren Transportcontainer, der im KKW
verplombt und so zur Deponie transportiert wird.
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Deponie- und Energietechnik
) Inhalte der Handlungshilfe – 4
) Dokumentation
– Dokumentation aller Messprotokolle beim Umweltministerium
 Atomaufsichtsbehörde
– Dokumentation der Messprotokolle und der Freigaben zur
Beseitigung durch die Atomaufsicht als Bestandteil der
grundlegenden Charakterisierung des Abfalls beim
Deponiebetreiber, bis zum Ende der Deponie-Nachsorge
– Dokumentation der Kontrollen des AVL-Sachverständigen
bei der AVL
– Einmessung der Ablagerungsstellen in der Deponie,
wie bei allen anderen Abfällen auch (GPS-System)
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