Atomausstieg in Deutschland Rückbau des Gemeinschaftskraftwerkes Neckarwestheim Dipl.-Ing. Albrecht Tschackert Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Basisinformation | 29. September 2015 Deponie- und Energietechnik Bild: https://antiatomowl.files.wordpress.com/2011/06/201103_fukushima-explosion_block_3.jpg ) Anlass Explosion im KKW Fukushima Unfallserie vom 11. bis 16. März 2011 Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _2 Deponie- und Energietechnik ) Anlass Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _3 Deponie- und Energietechnik ) Anlass Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _4 Deponie- und Energietechnik ) Anlass – Daten zum Atomausstieg Quelle: www.kernenergie.de/kernenergie-wAssets/ img/entsorgung/rueckbau-in-deutschland.gif Basisinformation - Entsorgung KKW-Rückbauabfälle in BaWü - 23.09.2015 S _5 Deponie- und Energietechnik ) Warum nicht nur stilllegen ? ) Aktuell ist das qualifizierte Fachpersonal für den Rückbau der Kraftwerke noch verfügbar. Damit kann ein geordneter Rückbau wesentlich sicherer durchgeführt werden, als in ferner Zukunft. ) Diese Kompetenz wird in gleichem Maße zurückgehen, wie die technische Nutzung der Kernenergie durch die Energiewende. ) Man sollte den zukünftigen Generationen keine KKW-Ruinen zurücklassen. Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _6 Deponie- und Energietechnik ) Welcher Abfall entsteht beim Rückbau des GKN - 1 Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _7 Deponie- und Energietechnik ) Welcher Abfall entsteht beim Rückbau des GKN - 2 ) Gesamtmasse aus dem Rückbau des GKN Reaktor I + II – etwa 872.000 t ) Masse aus dem Rückbau des GKN I zur Deponierung – etwa 4.400 t – davon Landkreis Ludwigsburg etwa 3.350 t ) Abfallarten – überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik – in geringen Mengen Dämmmaterial und – asbesthaltige Baustoffe Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _8 Deponie- und Energietechnik ) Rechtliche Grundlagen - 1 I. Das Atomgesetz ist gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie regelt die Laufzeiten der Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 verlieren die letzten Kernkraftwerke ihre Genehmigung zum Leistungsbetrieb ist gesetzliche Grundlage für die Regelung zur Freigabe von radioaktiven Stoffen, Gegenständen, Anlagenteilen und Gebäuden …nur solche Strahlenexpositionen sind Regelungen zu unterwerfen die aus Sicht des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden können (§2 Abs. 1 AtG) §2 Abs. 2 AtG definiert, dass die Aktivität eines Stoffes außer Acht … gelassen werden kann, wenn dieser Stoff die festgelegten Freigabewerte unterschreitet und freigegeben worden ist. Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _9 Deponie- und Energietechnik ) Rechtliche Grundlagen - 2 II. Die Strahlenschutzverordnung regelt die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei a) der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, b) die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs, c) der Betrieb von Beschleunigern sowie d) die medizinische Anwendung und die Strahlentherapie Freigabe ist gemäß §3 Abs. 2 Nr. 15 Begriffsbestimmungen ein Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe regelt Stoffe sind danach formalrechtlich nicht mehr radioaktiv Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 10 Deponie- und Energietechnik ) Rechtliche Grundlagen – 3 II. Die Strahlenschutzverordnung §29 StrlSchV regelt, dass der Inhaber einer Genehmigung radioaktive Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude…als nicht radioaktive Stoffe nur verwenden, verwerten, beseitigen darf, wenn die Behörde die Freigabe erteilt hat… Freigabe wird nur erteilt, wenn die Aktivität des Stoffes aus Sicht des StrlSch außer Acht gelassen werden kann de-minimis-konzept: Für Einzelpersonen der Bevölkerung wird eine ….effektive Dosis im Bereich von 10 µSv nicht überschritten Freigabewerte der einzelnen Radionuklide sind in Anlage III Tabelle 1 zu finden es besteht die Möglichkeit einer a) uneingeschränkten oder einer b) eingeschränkten Freigabe Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 11 Deponie- und Energietechnik ) Rechtliche Grundlagen – 4 Auszug aus Anlage III Tabelle 1 der Strahlenschutzverordnung Siehe: Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032/ 1 Bq = 1 Zerfall / Sekunde Die Aktivität gibt die mittlere Anzahl der Atomkerne an, die pro Sekunde zerfallen Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 12 Deponie- und Energietechnik ) Rechtliche Grundlagen - 5 III. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz nach § 20 KrWG müssen die örE die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle …. verwerten oder beseitigen Welche Deponieklassen kommen für dieses Material in Frage? gemäß §29 Anlage IV Teil C Nr. 3 StrlSchV sind nur Deponien geeignet, die a) mindestens den Anforderungen der Deponieklassen nach § 2 Nummer 7 bis 10 der Deponieverordnung entsprechen b) und eine Jahreskapazität von mindestens 10.000 Mg/a oder 7.600 m³/a ….eingelagerte Menge, gemittelt über die letzten drei Jahre, aufweisen gemäß § 2 Nr. 7 bis 10 DepV sind Deponien der Klasse I-IV dafür geeignet Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 13 ) Was heißt „de-minimis-Konzept“ ? ) „de minimis non curat lex“ – allgemeines Rechtsprinzip – Bagatellen werden nicht in einer Norm geregelt ) Internationaler Standard für die Unbedenklichkeit hinsichtlich der zu unterstellenden Wirkung niedriger Strahlendosen – „einige 10 Mikro-Sievert“ pro Jahr – In Deutschland: 10 Mikro-Sievert pro Jahr • aktuell, aber auch langfristig • weder bei Fahrern von Transportern • noch bei Deponiearbeitern • noch bei Anwohnern – die natürliche Radioaktivität beträgt in Deutschland i. M. • 2.100 Mikro-Sievert Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 14 ) Was ist ein Sievert ? ) Das Sievert (Sv, nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert) ist die Maßeinheit verschiedener gewichteter Strahlendosen bei ionisierender Strahlung. ) Die Einheit dient zur Bestimmung der Strahlenbelastung biologischer Organismen und wird bei der Analyse des Strahlenrisikos verwendet. ) Da eine Dosis von 1 Sv ein sehr großer Wert ist, werden die üblicherweise vorkommenden Werte mithilfe eines Vorsatzes für Maßeinheiten in Millisievert (1 mSv = 0,001 Sv = 10−3 Sv) oder Mikrosievert (1 μSv = 0,000 001 Sv = 10−6 Sv) angegeben. Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 15 Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 1 jeder Mensch ist einer aus natürlichen Strahlenquellen herrührenden Strahlenbelastung ausgesetzt diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: a) Kosmische Strahlung b) Terrestrische Strahlung c) Interne Strahlung weitere Strahlenexpositionen werden durch a) medizinische Anwendung, b) Kernwaffentests und c) kerntechnische Anlagen verursacht. Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 16 Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 2 die durch kosmische Strahlung verursachte Strahlenbelastung beträgt im Mittel etwa 0,3 mSv/a kann durch längeren Aufenthalt in großer Höhe zunehmen insbesondere bei Interkontinentalflügen steigt die Dosisleistung erheblich an Abflug Ankunft Dosisbereich (µSv) Frankfurt Gran Canaria 10 – 18 Frankfurt New York 32 - 75 Frankfurt Rom 3-6 Frankfurt Singapur 28 - 50 Frankfurt San Francisco 45 - 110 Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 17 Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 3 die durch terrestrische Strahlung verursachte Strahlenbelastung beträgt im Mittel etwa 0,4 mSv/a die Strahlenbelastung ist stark ortsabhängig kann im Erzgebirge, im Bayerischen Wald Werte bis zu 1,3 mSv/a betragen zusätzlich sind wir noch einer durch Radon verursachten Strahlenbelastung ausgesetzt beträgt in Deutschland im Mittel etwa 1,1 mSv/a Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 18 Ablagerung freigemessener Rückbauabfälle aus GKN I Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 4 Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 19 Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 5 die medizinische Strahlenbelastung wird durch a) Untersuchungen wie z.B. der Röntgendiagnostik sowie durch b) therapeutische Anwendungen verursacht. im Mittel liegt die Strahlenbelastung bei etwa 1,9 mSv/a Untersuchungsart effektive Dosis, mSv Computertomographie Bauchraum 8,8 – 16,4 Brustkorb 4,2 – 6,7 Röntgen-Aufnahmen und Durchleuchtung Darm 5 - 12 Röntgen-Aufnahme Mammographie beidseits Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 0,2 – 0,04 S _ 20 Deponie- und Energietechnik ) Strahlenexposition des Menschen - 6 Zusammenfassung der Strahlenexposition die mittlere natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung beträgt in Deutschland etwa 4,0 mSv/a bzw. 4.000 µS/a nach dem de-minimis-Konzept werden für die Beseitigung auf Deponien nur 10 µSv/a zugelassen Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 21 ) Handlungsanleitung des Landkreistages ) Warum diese Handlungsanleitung ? – Rückbau von fünf Kernkraftwerken und noch von Teilen der beiden Kernforschungsreaktoren – Betroffenheit von vier Landkreisen als entsorgungspflichtige Körperschaften • LB, HN, KA und Neckar-Odenwald – Einheitliche Handhabung auf höchstem Sicherheitsniveau für alle Beteiligten • Transporteure, Deponiearbeiter, Anwohner Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 22 ) Was ist eine Freimessanlage ? Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 23 Deponie- und Energietechnik ) Wie läuft eine Freimessung ab ? 1. Voruntersuchungen 2. Vorbehandlung 3. ggf. Dekontamination 4. Orientierungs- oder Vormessung 5. Entscheidungsmessung 6. Kontrollmessungen dienen dem Betreiber zur Qualitätssicherung werden zusätzlich durch einen Sachverständigen durchgeführt 7. Dokumentation 8. Freigabe durch Strahlenschutzbeauftragten (Betreiber) und die Atomaufsichtsbehörde 9. Überwachung des gesamten Freigabeverfahrens durch Gutachter Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 24 ) Inhalte der Handlungsanleitung - 2 ) Einzelne Schritte des Kontrollverfahrens – Lückenlose Überprüfung der Messdokumentation der „Freimessung“ durch den Gutachter der Atomaufsichtsbehörde, als absolute Voraussetzung des Landkreises LB – Lückenlose Dokumentation der Freimessvorgänge durch Bildaufzeichnungssysteme – Stichprobenweise Überprüfung der Messungen durch Gutachter der Landkreise – Chemische Untersuchung der Abfälle im üblichen Umfang der Deponieverordnung Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 25 ) Inhalte der Handlungsanleitung - 3 ) Einzelne Schritte des Kontrollverfahrens – Überführung der freigemessenen Einzelpartien in einen verplombaren kleinen Ladungsträger, z. B. BigBag – Kontrolle und Identifizierung der einzelnen Ladungsträger durch den Gutachter, anschließend … – Überführung der kleinen Ladungsträger in einen verschließbaren Transportcontainer, der im KKW verplombt und so zur Deponie transportiert wird. Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 26 Deponie- und Energietechnik ) Inhalte der Handlungshilfe – 4 ) Dokumentation – Dokumentation aller Messprotokolle beim Umweltministerium Atomaufsichtsbehörde – Dokumentation der Messprotokolle und der Freigaben zur Beseitigung durch die Atomaufsicht als Bestandteil der grundlegenden Charakterisierung des Abfalls beim Deponiebetreiber, bis zum Ende der Deponie-Nachsorge – Dokumentation der Kontrollen des AVL-Sachverständigen bei der AVL – Einmessung der Ablagerungsstellen in der Deponie, wie bei allen anderen Abfällen auch (GPS-System) Basisinformation - Rückbau GKN - 29.09.2015 S _ 27