Religionsfreiheit

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Religionsfreiheit
Freiheit von Religion
Es will mir scheinen, als sei in jetziger Zeit vermehrt von der Religionsfreiheit
die Rede.
Gemeint ist nicht selten die Freiheit von Religion, etwa in dem Sinn, wie ihn
Richard Dawkins in seinem bemerkenswerten Werk Der Gotteswahn
propagiert. Es gibt eine ganze Reihe von lesenswerten Büchern in dieser
Richtung. Genannt sei hier Der Herr ist kein Hirte von Christopher
Hitchens. Auch das habe ich mit großem Vergnügen gelesen. Um dieses
spannende Thema aber geht es mir jetzt nicht in erster Linie. Ich möchte
hier Gedanken zur Religionsfreiheit im herkömmlichen Sinne formulieren.
Dieser Begriff bedarf der
Definition
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit
oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines
Ritus zu bekunden.
Dieser Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt
prägnant, worum es hier geht. Als Menschenrecht ist die Religionsfreiheit ein
hohes und schützenswertes Gut. Als solches wird es regelmäßig zu Recht
dargestellt.
Es scheint mir lohnend, die beiden Elemente des Begriffs Religionsfreiheit zu
analysieren. Beginnen möchte ich mit
Freiheit
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei –
mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer
Freiheit des Andersdenkenden.
Dieses Zitat stammt von Rosa Luxemburg. Sie kritisiert hier nach der
Oktoberrevolution die Tendenz der Bolschewiki zur Diktatur. Häufig wird
dieses Zitat von Minderheiten, den Andersdenkenden nämlich, genutzt, um
Freiheiten für sich zu reklamieren. Nicht selten allerdings wird dieses hehre
Wort vergessen, wenn diese Minderheit zur Macht kommt. Freiheit ist immer
Freiheit des Andersdenkenden. – Auch und gerade dann, wenn es nicht
darum geht, die Freiheit einzufordern sondern zu gewähren. In diesem Sinne
hat sich R. Luxemburg nämlich geäußert.
Freiheit ist ohne Frage ein hohes Rechtsgut und wird durch die Verfassung
geschützt. Wie alle Rechtsgüter hat der Rang der Freiheit Grenzen, nämlich
da, wo die eigene Freiheit die Freiheit anderer beschneidet. So trivial das ist
– es stellt sich nicht selten die Frage: Wie nun ist mit Menschen zu
verfahren, die für sich die Freiheit fordern, Unfreiheit zu etablieren?
Diese Menschen sind der Überzeugung, dass es Werte gibt, die weit wichtiger
als die Freiheit sind. Sie meinen damit ihre
Religion
Es gibt keine allgemein gültige Religionsdefinition. Das bedeutet, dass
Diskussionen
über
dieses
Thema
selbst
oder
über
hiermit
zusammenhängende Begriffe immer einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Das
Selbstverständnis der verschiedenen Religionen differiert in der eigenen
Historie einer jeden Religion und freilich zwischen den verschiedenen
Religionen.
Wenn ein Westeuropäer, vom Pluralismus durchdrungen, gleichwohl im
christlichen Kulturkreis aufgezogen, Freiheit für Religion befürwortet, meint
er eine ganz andere Art von Religion als der islamistische Fundamentalist.
Dessen ist er sich in der Regel nicht bewusst.
Christliches Religionsverständnis
Der
oben
zitierte
Westeuropäer
versteht
unter
Religion
eine
Privatangelegenheit, in der der Praktizierende tun und lassen kann, was
immer er will – es tangiert niemanden und geht auch niemanden etwas an.
Jeder soll nach seiner Façon selig werden, um es mit mit dem Alten Fritz zu
sagen. Die allermeisten Menschen aus diesem Kulturkreis haben ein
ausgesprochen diffuses Verhältnis zur Religion, geprägt von erheblicher
Ignoranz und hieraus resultierender Beliebigkeit.
Ganz anders das
Muslimische Religionsverständnis
Der Islam versteht sich als ganzheitlich – und zwar in einem uns
Westeuropäern ausgesprochen negativen Sinne. Ein fundamentalistischer
Muslim sieht seine Religion keineswegs als Privatangelegenheit sondern als
verbindliche und mit Gewalt durchzusetzende Richtschnur für alle.
Konsequent bestrebt er die Errichtung eines Gottesstaates unter dem Diktat
Ayatollahs, die nach ihrer Interpretation der Schari'a schalten und walten.
Die Prinzipien des Islam sind denen der Menschenrechte zum Teil diametral
entgegengesetzt, wie ich in meinem Aufsatz Gedanken zum Islam schon
hinreichend belegte. Von besonderem Interesse ist hier das bemerkenswerte
Verhältnis Islam zur Religionsfreiheit.
2. Sure, Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt,
Vers
und vertreibt sie von dannen, wie sie euch vertrieben; denn
191:
Verführung ist schlimmer als Totschlag. Bekämpft sie jedoch nicht
bei der heiligen Moschee, es sei denn, sie bekämpfen euch in ihr.
Greifen sie jedoch an, dann schlagt sie tot. Also ist der Lohn der
Ungläubigen.
8. Sure, Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die
Vers
nicht glauben.
55:
47.
Sure,
Vers 4:
Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem
Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann
schnüret die Bande...
Es ist nun keineswegs so, dass diese Zitate durch die Menschenrechte
relativiert
werden,
denn
jeder
Vers
des
Koran
wiegt
nach
fundamentalistisch-muslimischem Verständnis weit mehr als alle Artikel der
Menschenrechte und des Grundgesetzes zusammen.
Gemäßigter Islam
Bisher war die Rede von fundamentalistischen Muslims. Es stellt sich die
Frage, welche Position die Mehrheit einnimmt. Von der Mehrheit der Türken
gewählt wurde Recep Tayyip Erdogan, der türkische Ministerpräsident. Er
meinte, auf einer Wahlveranstaltung 1997 von sich geben zu müssen:
Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.
Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die
Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.
Bemerkenswert ist auch sein Statement gegenüber der New York Times:
Demokratie ist wie eine Straßenbahn. Wenn du an deiner Haltestelle
angekommen bist, steigst du aus.
Diese Sprüche sind entlarvend für das Demokratieverständnis dieses
mehrheitlich gewählten Mannes. Er stellt auch in einer Rede in der
Kölnarena vor rund 20.000 Landsleuten am 10. Februar 2008 klar, was von
den gutmenschlichen Beschwörungen der Integration zu halten ist:
Assimilierung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich verstehe sehr
gut, dass ihr gegen die Assimilierung seid. Man kann von euch nicht
erwarten, euch zu assimilieren.
Es ist zu prüfen, wie weit dieses Demokratie-Verständnis unter den hier
lebenden Muslims verbreitet ist. Das Wahlergebnis in der Türkei und die
Begeisterung, die diesem Menschen entgegengebracht wird, lassen
Schlimmes befürchten.
Fazit: Keine Religionsfreiheit für Islamisten
Wer Freiheit als Mittel zum totalitären Zweck (herunter mit dem Haupt, bis
ihr ein Gemetzel angerichtet habt) ansieht, aus der man nach Belieben
aussteigt wie aus einer Straßenbein, ist erklärter Feind der Freiheit. Toleranz
predigende Gutmenschen laufen Gefahr, nützliche Idioten für derartige
Agitatoren zu werden. Es gilt, sich gegen solche Feinde der Freiheit zu
wehren, mögen sie noch so zahlreich sein.
Es gibt allen Grund, unsere Werte in unserem Land zu verteidigen, sie sind
es wert. Es gilt, jeden Angriff abzuwehren und zwar im Ansatz. Wenn nun
Minarette als Bajonette eingesetzt werden – wohl gemerkt: das ist keine
bösartige Interpretation von Islamophoben, sondern Wortwahl eines
islamischen Schriftstellers, vom derzeitigen türkischen Ministerpräsidenten
zitiert – wenn also Minarette als Kampfmittel gegen unsere Werte eingesetzt
werden, so müssen wir auch dagegen vorgehen.
Wir müssen um der Religionsfreiheit Willen die Freiheit derjenigen
beschneiden, die Religionsfreiheit bekämpfen.
Osnabrück, Dezember 2009
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