Verhütung blutübertragbarer Infektionen in medizinischen

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Verhütung blutübertragbarer
Infektionen
in medizinischen Laboratorien
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Abteilung Arbeitsmedizin
Postfach, 6002 Luzern
Tel. 041 419 51 11
e-Mail: [email protected]
Für Bestellungen:
Internet www.suva.ch/waswo
Fax 041 419 59 17
Verhütung blutübertragbarer Infektionen
in medizinischen Laboratorien
Autoren: Dr. med. Marcel Jost, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern
Prof. Dr. med. Patrick Francioli, Division autonome de médecine préventive
hospitalière, CHUV, Lausanne
Frau Dr. med. Anne Iten, Département de médecine interne, HUG, Genève
Dr. med. Josef Jost, Zentrum für Infektionskrankheiten, Klinik im Park, Zürich
Carlo Colombo, Abteilung Infektionskrankheiten und Spitalhygiene,
UniversitätsSpital Zürich
Dr. med. Beat Cartier, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern
Dr. med. Martin Rüegger, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern
Dr. phil. II Alois Gutzwiller, Abteilung Präventionsdienste, Suva Luzern
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
1. Auflage – 1990
Überarbeitung Juni 1997
5., überarbeitete Auflage – Mai 2003 – 26’000 bis 48’000
Bestellnummer: 2869/19.d
2
Blut und Informationen
Weitere
Körperflüssigkeiten sind immer
als potenziell infektiös zu betrachten
Zahlreiche
können
Wenden SieInfektionskrankheiten
sich bei weiteren Fragen
im
durch
Blut
und
andere
KörperflüssigZusammenhang mit der Verhütung blutkeiten
übertragen
werden. Besondere
übertragbarer
Infektionskrankheiten
bei
Bedeutung
kommt
den Infektionen
durch
Ihrer beruflichen
Tätigkeit
an folgende
Retroviren
(HIV), Hepatitis-Viren (HepatiStellen:
tis B und Hepatitis C) und den hämorrhagische
verursachenden
Viren
■
In Ihrer Fieber
Institution:
Personalärztlicher
zu.Dienst
Im beruflichen
Bereich kommen
oder Sicherheits-Beauftragter
Übertragungen
vor allem
durch Schnitt■
Referenzzentrum
für blutübertragbare
und
Stichverletzungen,
sehr
selten durch
Infektionen im Gesundheitsbereich,
Kontamination
Haut oder Spritzer
c/o Abteilunglädierter
Infektionskrankheiten
aufund
Schleimhäute
undUniversitätsspital,
Augenbindehaut
Spitalhygiene,
zustande.
Rämistrasse 100, 8099 Zürich
(Tel. 01/255 33 22, Fax 01/255 44 99)
Nach
einer
Verletzung
mit
■
Centre
deperkutanen
référence pour
les infections
einem
durch infiziertes
transmissibles
par le Blut
sangkontaminierdans le sectenteur
Instrument
das Risiko
einer de
sanitaire wird
c/o Division
autonome
Serokonversion
für HIV hospitalière,
mit 0,3 %, für
médecine préventive
Hepatitis
(Patient HBe-Ag
negativ)
Centre B
Hospitalier
Universitaire
23-37
%, Hepatitis
B (Patient
HBe-Ag
Vaudois
(CHUV), Rue
du Bugnon
46,
positiv)
37-62 % (Tel.
und 021/314
für Hepatitis
C mit
1011 Lausanne
02 53,
1,8Fax
% 021/314
angegeben.
Das Risiko ist wahr02 62)
scheinlich
tiefer, wenn die
Kontamination
■
Suva Schweizerische
Unfallversichemitrungsanstalt,
biologischenAbteilung
Flüssigkeiten
wie solchen
Arbeitsmedizin,
des
Perikards,
derLuzern
Pleura, des PeritoPostfach,
6002
neums
oder der51Synovia
(Tel. 041/419
11, Fax erfolgt
041/419ist,
62oder
05)
wenn es sich um Liquor cerebrospinalis,
Amnionflüssigkeit, Ejakulat oder Vaginalsekret handelt. Faktoren, die das Risiko
zusätzlich beeinflussen, sind die Menge
und der Virusgehalt des Blutes oder der
biologischen Flüssigkeit, gegenüber welchen die Exposition bestanden hat, die
Art der verletzenden Instrumente, das
Ausmass der Verletzung, das Tragen intakter Handschuhe sowie sekundäre Präventionsmassnahmen.
Die Gefahr einer
Infektion mit
dem
Ausführliche
Informationen
über
die VerHepatitis
B-Virus
(HBV)
kann
durch
hütung blutübertragbarer Infektionendie
im
Schutzimpfung wirkungsvoll
Gesundheitswesen
finden Sievermieden
in der
werden.
Publikation:
Die Möglichkeit
einerblutübertragbarer
Infektion mit andeSuva:
Verhütung
ren blutübertragbaren
erfordert
Infektionen imErregern
Gesundheitsdagegen allgemeine
Schutzmassnahmen:
wesen, Arbeitsmedizin
Nr. 30,
Bestell-Nr. 2869/30d
■ Blut und Körperflüssigkeiten sind
(Bestellung Tel. 041/419 51 11,
grundsätzlich als potenziell infektiös
Fax 041/419 59 17)
zu betrachten.
■
Vermeiden von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines Patienten kontaminiert ist.
■
Vermeiden eines direkten Kontaktes
mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.
■
Reinigung, Desinfektion und/oder
Sterilisation von Material, welches kontaminiert sein kann.
■
Impfung gegen Hepatitis B.
2869/19.d
3
7
Schutzziele zur Verhütung
blutübertragbarer Infektionen
■
■
Eine Übertragung von Infektionserregern mit Blut oder Körperflüssigkeiten
durch Stich- und Schnittverletzungen,
durch direkten Kontakt mit Haut und
Schleimhäuten sowie durch Spritzer
auf Augenbinde- und Schleimhäute
ist mit technischen, organisatorischen
und personenbezogenen Schutzmassnahmen zu verhindern.
■
Technische Schutzmassnahmen:
Für die Verhütung blutübertragbarer
Infektionen sollen erprobte technische
Hilfsmittel eingesetzt werden.
■
Organisatorische Massnahmen: Das
von der Institution erarbeitete Konzept
zur Verhütung dieser Infektionen soll
in detaillierten Richtlinien in den einzelnen Organisationseinheiten umgesetzt
werden. Die Instruktion sämtlicher
betroffener Arbeitnehmenden ist ein
wesentliches Element der Prävention.
In jeder Institution muss eine für die
Arbeitssicherheit zuständige Person
bestimmt sein.
■
Personenbezogene Schutzmassnahmen: Die persönlichen Schutzmassnahmen sind für die Verhütung
wichtig. Dazu gehören das Tragen geeigneter Handschuhe bei allen Verrichtungen, bei denen ein Kontakt mit Blut,
mit blutkontaminierten oder anderweitig potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten vorhersehbar ist. Andere persönliche Schutzmittel wie Schutzbrillen,
Schutzschilde, Schutzmasken sowie
wasserundurchlässige Überschürzen
sollen verwendet werden, sofern
Spritzer von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten sind.
■
Arbeitsmedizinische Massnahmen: Als
primäre Präventionsmassnahme ist die
aktive Schutzimpfung gegen Hepatitis B
für alle Arbeitnehmenden erforderlich,
bei denen ein Kontakt mit Blut oder
potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten möglich ist. Die sekundäre Prävention nach Ereignissen wie Stich- und
Schnittverletzungen oder mukokutanen
Kontaminationen ist klar zu regeln.
Alle Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen mit Kontaktmöglichkeiten
zu Blut oder potenziell infektiösen
Körperflüssigkeiten sind aktiv gegen
Hepatitis B zu impfen.
Der Grundsatz, wonach Blut und Körperflüssigkeiten als potenziell infektiös zu
betrachten sind, hat sich heute allgemein
durchgesetzt. Entsprechend kommt den
allgemeinen Schutzmassnahmen gegenüber selektiven Massnahmen, die auf den
Umgang mit infektiösen Patienten beschränkt sind, Vorrang zu.
■
Körperflüssigkeiten, bei denen allgemeine Schutzmassnahmen zu treffen
sind, sind Blut und alle sichtbar mit
Blut kontaminierten Körperflüssigkeiten.
Zusätzlich sind in jedem Fall im Umgang
mit Perikard-, Pleura-, Peritoneal- und
Synovialflüssigkeit, Liquor, Amnionflüssigkeit, Ejakulat sowie Vaginalflüssigkeit allgemeine Schutzmassnahmen
einzuhalten.
■
In der zahnärztlichen Praxis gilt Speichel immer als mit Blut vermischt und
ist daher ebenfalls als kontagiös zu
betrachten.
■
Zur Verhütung nosokomialer Infektionen wird bei Kontaktmöglichkeiten mit
allen Körperflüssigkeiten die Anwendung der allgemeinen Schutzmassnahmen empfohlen.
4
Zur Verhütung von Berufskrankheiten ist
folgende Hierarchie der Schutzmassnahmen zu beachten:
Empfehlungen für Arbeiten
in medizinischen Laboratorien
Setzen Sie alles daran, Stich- und
Schnittverletzungen zu vermeiden.
■
Stecken Sie Schutzhüllen nie zweihändig auf gebrauchte Kanülen:
Zweihändiges Recapping ist verboten.
■
Sichern Sie ungeschützte kontaminierte Gegenstände unverzüglich an Ort
und Stelle.
■
Entsorgen Sie scharfe Utensilien in geeigneten durchstichsicheren Behältern.
■
Überfüllen Sie Entsorgungsbehälter
nie. Stellen Sie sicher, dass diese
Behälter regelmässig entsorgt werden.
■
Kontaminiertes Glas, z. B. von zerbrochenen Probenbehältern, darf nur mit
Instrumenten oder geeigneten Handschuhen angefasst werden.
■
Verwenden Sie die von der Institution
zur Verfügung gestellten erprobten
Sicherheitsprodukte, die Stichverletzungen oder Blutkontakte bei der Entsorgung verringern.
Vermeiden Sie Kontakte mit Blut und
Körperflüssigkeiten.
■
Transportieren Sie alle Proben in dichten und bruchsicheren Behältern.
■
Tragen Sie bei Verrichtungen mit offenen Probengefässen oder bei anderweitigen Kontakten mit Blut oder
Körperflüssigkeiten geeignete Handschuhe. Wechseln Sie defekte Handschuhe.
■
Vermeiden Sie das Dekantieren von
potenziell infektiösen Untersuchungsmaterialien. Verwenden Sie soweit wie
möglich Primärgefässe oder mechanische Pipettierhilfen.
■
Beachten Sie, dass das Pipettieren mit
dem Mund verboten ist. Verwenden
Sie mechanische Pipettierhilfen.
■
Verwenden Sie nach Möglichkeit Einwegmaterialien, die Sie in bruchsicheren
Behältern entsorgen können.
■
Desinfizieren Sie wiederverwendbare
Materialien vor der Reinigung.
■
Verschliessen Sie vor dem Zentrifugieren Probengefässe und Gerätedeckel.
■
Arbeiten mit Aerosolbildung dürfen Sie
nur in einer Sicherheitswerkbank der
Klasse II oder III durchführen.
Sorgen Sie sich um Sauberkeit und
Hygiene bei der Arbeit.
■
Desinfizieren Sie die Hände nach
jedem Ausziehen der Handschuhe.
■
Desinfizieren Sie nach Beendigung der
Arbeit die Oberflächen und Ausrüstungen.
■
Nach einer Kontamination von Oberflächen mit Blut oder Körperflüssigkeiten soll die kontaminierte Stelle mit
einem Einwegtuchlappen oder einem
saugenden Papier gereinigt und anschliessend desinfiziert werden. Das
Desinfektionsmittel soll nicht direkt
auf die Körperflüssigkeiten gegeben
werden. Sprühdesinfektion ist zu vermeiden. Tragen Sie für die Reinigung
flüssigkeitsdichte Handschuhe.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr
Impfschutz gegen Hepatitis B gut ist.
2869/19.d
5
Massnahmen nach Expositionen
mit Blut und andern Körperflüssigkeiten
Sofortmassnahmen
nach einer Exposition
■
■
■
Nach Stich- und Schnittverletzungen:
Waschen Sie die betroffene Hautstelle
sofort gründlich mit Wasser und Seife;
desinfizieren Sie anschliessend mit
Alkohol 70 %.
Nach Schleimhautspritzern (Mund,
Nase, Augen): Spülen Sie die kontaminierten Schleimhäute sofort reichlich
mit Wasser oder einer physiologischen
Flüssigkeit.
Nach Kontakt mit lädierter Haut:
Waschen Sie die betroffene Hautstelle
sofort gründlich mit Wasser und Seife;
desinfizieren Sie anschliessend mit
Alkohol 70 %.
Ärztliche Sofortmassnahmen
Die/der zuständige Ärztin/Arzt wird sofort
folgende Massnahmen einleiten:
■
Abklärung des Infektionsrisikos:
Art der Exposition, Art und Menge der
Körperflüssigkeit, involviertes Instrument, Infektionsnachweis beim IndexPatient/in (HIV, Hepatitis C, Hepatitis B)
■
Postexpositionsprophylaxe (PEP):
Sofortiger Beginn einer HIV-PEP innerhalb von 1-2 Stunden je nach Situation;
in der Regel 3er-Kombination antiretroviraler Medikamente.
■
Kontrolle des Impfstatus gegenüber
Hepatitis B
■
Antikörperbestimmungen (HIV, Hepatitis B und C), evtl. Transaminasen
Sofortige Meldung
Nachsorge und Beratung
■
■
6
Melden Sie Zwischenfälle, bei denen
ein Infektionsrisiko durch Blut oder
biologische Flüssigkeiten gegeben ist,
unverzüglich dem Vorgesetzten.
Konsultieren Sie unverzüglich die/den
zuständige/n Ärztin/Arzt (Personalärztlicher Dienst, Notfallstation).
Die/der zuständige Ärztin/Arzt wird mit
Ihnen folgende Massnahmen besprechen
und veranlassen:
■
Je nach Situation Fortsetzung der HIVPEP/ evtl. HBV-Globulingabe und/oder
Auffrischimpfung
■
Nachkontrollen der Serologien und
allenfalls Transaminasen
■
Verhaltensänderungen («Safer-Sex»,
nicht Stillen)
■
Symptome einer allfälligen Primoinfektion
■
Meldung an UVG-Versicherer und
Referenzzentren für blutübertragbare
Infektionskrankheiten im Gesundheitsbereich
Weitere
Blut
und Informationen
Körperflüssigkeiten sind immer
als potentiell infektiös zu betrachten
Zahlreiche
können
Wenden
SieInfektionskrankheiten
sich bei weiteren Fragen
im
durch
Blut
und
andere
KörperflüssigZusammenhang mit der Verhütung blutkeiten übertragen
werden. Besondere
übertragbarer
Infektionskrankheiten
bei
Bedeutung
kommt
den Infektionen
durch
Ihrer
beruflichen
Tätigkeit
an folgende
Retroviren (HIV), Hepatitis-Viren (HepatiStellen:
tis B und Hepatitis C) und den hämorr■ In Ihrer Institution: Personalärztlicher
hagische Fieber verursachenden Viren
Dienst oder Sicherheitsbeauftragter
zu. Im beruflichen Bereich kommen
Übertragungen
vor allem
durch Schnitt■
Referenzzentrum
für blutübertragbare
und
Stichverletzungen,
Kontamination
Infektionen im Gesundheitsbereich,
lädierter
Haut oder
Spritzer auf Schleimc/o Abteilung
Infektionskrankheiten
häute
Augenbindehaut
zustande.
und und
Spitalhygiene,
UniversitätsSpital,
Rämistrasse 100, 8091 Zürich
Nach
perkutanen
Verletzung
(Tel.einer
01 255
33 22, Fax
01 255 44mit
99,
einem
durch
infiziertes Blut kontaminiere-Mail:
[email protected])
ten Instrument wird das Risiko einer
■ Centre de référence pour les infections
Serokonversion für HIV mit 0,2-0,4%,
transmissibles par le sang dans le secfür Hepatitis B (Patient HBe-Ag negativ)
teur sanitaire c/o Division autonome de
5-10%, Hepatitis B (Patient HBe-Ag
médecine préventive hospitalière,
positiv) 35-40% und für Hepatitis C mit
Centre Hospitalier Universitaire
2,7-10% angegeben. Es ist wahrscheinVaudois (CHUV), Rue du Bugnon 46,
lich tiefer, wenn die Kontamination mit
1011 Lausanne (Tel. 021 314 02 75,
biologischen Flüssigkeiten wie solchen
Fax 021 314 02 49)
des Perikards, der Pleura, des Peritoneums
der SynoviaUnfallversicheerfolgt ist, oder
■
Suva oder
Schweizerische
wenn
es sich um
Liquor cerebrospinalis,
rungsanstalt,
Abteilung
Arbeitsmedizin,
Amnionflüssigkeit,
Sperma
Postfach, 6002 Luzern oder
Vaginalsekret
Faktoren,
(Tel. 041 419handelt.
51 11, Fax
041 419die
62 das
05,
Risiko
zusätzlich
beeinflussen,
sind
die
e-Mail: [email protected])
Menge und der Virusgehalt des Blutes
■ www.hivpep.ch
oder der biologischen Flüssigkeit,
Anleitung welchen
über dasdie
Vorgehen
nach
gegenüber
Exposition
einer Exposition
bestanden
hat, die Art der verletzenden
Instrumente, das Ausmass der Verletzung, das Tragen intakter Handschuhe
sowie sekundäre Präventionsmassnahmen.
Die Gefahr einer
Infektion mit
dem
Ausführliche
Informationen
über
die VerHepatitis
B-Virus
(HBV)
kann
durch
hütung blutübertragbarer Infektionendie
im
Schutzimpfung wirkungsvoll
Gesundheitswesen
finden Sievermieden
in der
werden.
Publikation:
Suva:
Verhütung blutübertragbarer
Die Möglichkeit einer Infektion mit andeInfektionen im Gesundheitsren blutübertragbaren Erregern erfordert
wesen, Arbeitsmedizin Nr. 30,
dagegen allgemeine VorsichtsmassBestell-Nr. 2869/30d
nahmen:
(Bestellung: Tel. 041 419 51 11,
Fax 041 419 59 17,
■ Blut und Körperflüssigkeiten sind
www.suva.ch/waswo)
grundsätzlich als potentiell infektiös
zu betrachten.
■ Vermeiden von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines Patienten kontaminiert ist.
■ Vermeiden eines direkten Kontaktes
mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.
■ Desinfektion und/oder Sterilisation
von Material, welches kontaminiert
sein kann.
■ Impfung gegen Hepatitis B.
2869/19.d
2869/19.d
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