Verhütung blutübertragbarer Infektionen in medizinischen Laboratorien Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Abteilung Arbeitsmedizin Postfach, 6002 Luzern Tel. 041 419 51 11 e-Mail: [email protected] Für Bestellungen: Internet www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Verhütung blutübertragbarer Infektionen in medizinischen Laboratorien Autoren: Dr. med. Marcel Jost, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern Prof. Dr. med. Patrick Francioli, Division autonome de médecine préventive hospitalière, CHUV, Lausanne Frau Dr. med. Anne Iten, Département de médecine interne, HUG, Genève Dr. med. Josef Jost, Zentrum für Infektionskrankheiten, Klinik im Park, Zürich Carlo Colombo, Abteilung Infektionskrankheiten und Spitalhygiene, UniversitätsSpital Zürich Dr. med. Beat Cartier, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern Dr. med. Martin Rüegger, Abteilung Arbeitsmedizin, Suva, Luzern Dr. phil. II Alois Gutzwiller, Abteilung Präventionsdienste, Suva Luzern Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage – 1990 Überarbeitung Mai 2003 6.Auflage – September 2003 – 48’000 bis 53’000 Bestellnummer: 2869/19.d 2 Blut und Informationen Weitere Körperflüssigkeiten sind immer als potenziell infektiös zu betrachten Zahlreiche können Wenden SieInfektionskrankheiten sich bei weiteren Fragen im durch Blut und andere KörperflüssigZusammenhang mit der Verhütung blutkeiten übertragen werden. Besondere übertragbarer Infektionskrankheiten bei Bedeutung kommt den Infektionen durch Ihrer beruflichen Tätigkeit an folgende Retroviren (HIV), Hepatitis-Viren (HepatiStellen: tis B und Hepatitis C) und den hämorrhagische verursachenden Viren ■ In Ihrer Fieber Institution: Personalärztlicher zu.Dienst Im beruflichen Bereich kommen oder Sicherheits-Beauftragter Übertragungen vor allem durch Schnitt■ Referenzzentrum für blutübertragbare und Stichverletzungen, sehr selten durch Infektionen im Gesundheitsbereich, Kontamination Haut oder Spritzer c/o Abteilunglädierter Infektionskrankheiten aufund Schleimhäute undUniversitätsspital, Augenbindehaut Spitalhygiene, zustande. Rämistrasse 100, 8099 Zürich (Tel. 01/255 33 22, Fax 01/255 44 99) Nach einer Verletzung mit ■ Centre deperkutanen référence pour les infections einem durch infiziertes transmissibles par le Blut sangkontaminierdans le sectenteur Instrument das Risiko einer de sanitaire wird c/o Division autonome Serokonversion für HIV hospitalière, mit 0,3 %, für médecine préventive Hepatitis (Patient HBe-Ag negativ) Centre B Hospitalier Universitaire 23-37 %, Hepatitis B (Patient HBe-Ag Vaudois (CHUV), Rue du Bugnon 46, positiv) 37-62 % (Tel. und 021/314 für Hepatitis C mit 1011 Lausanne 02 53, 1,8Fax % 021/314 angegeben. Das Risiko ist wahr02 62) scheinlich tiefer, wenn die Kontamination ■ Suva Schweizerische Unfallversichemitrungsanstalt, biologischenAbteilung Flüssigkeiten wie solchen Arbeitsmedizin, des Perikards, derLuzern Pleura, des PeritoPostfach, 6002 neums oder der51Synovia (Tel. 041/419 11, Fax erfolgt 041/419ist, 62oder 05) wenn es sich um Liquor cerebrospinalis, Amnionflüssigkeit, Ejakulat oder Vaginalsekret handelt. Faktoren, die das Risiko zusätzlich beeinflussen, sind die Menge und der Virusgehalt des Blutes oder der biologischen Flüssigkeit, gegenüber welchen die Exposition bestanden hat, die Art der verletzenden Instrumente, das Ausmass der Verletzung, das Tragen intakter Handschuhe sowie sekundäre Präventionsmassnahmen. Die Gefahr einer Infektion mit dem Ausführliche Informationen über die VerHepatitis B-Virus (HBV) kann durch hütung blutübertragbarer Infektionendie im Schutzimpfung wirkungsvoll Gesundheitswesen finden Sievermieden in der werden. Publikation: Die Möglichkeit einerblutübertragbarer Infektion mit andeSuva: Verhütung ren blutübertragbaren erfordert Infektionen imErregern Gesundheitsdagegen allgemeine Schutzmassnahmen: wesen, Arbeitsmedizin Nr. 30, Bestell-Nr. 2869/30d ■ Blut und Körperflüssigkeiten sind (Bestellung Tel. 041/419 51 11, grundsätzlich als potenziell infektiös Fax 041/419 59 17) zu betrachten. ■ Vermeiden von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines Patienten kontaminiert ist. ■ Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. ■ Reinigung, Desinfektion und/oder Sterilisation von Material, welches kontaminiert sein kann. ■ Impfung gegen Hepatitis B. 2869/19.d 3 7 Schutzziele zur Verhütung blutübertragbarer Infektionen ■ ■ Eine Übertragung von Infektionserregern mit Blut oder Körperflüssigkeiten durch Stich- und Schnittverletzungen, durch direkten Kontakt mit Haut und Schleimhäuten sowie durch Spritzer auf Augenbinde- und Schleimhäute ist mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmassnahmen zu verhindern. ■ Technische Schutzmassnahmen: Für die Verhütung blutübertragbarer Infektionen sollen erprobte technische Hilfsmittel eingesetzt werden. ■ Organisatorische Massnahmen: Das von der Institution erarbeitete Konzept zur Verhütung dieser Infektionen soll in detaillierten Richtlinien in den einzelnen Organisationseinheiten umgesetzt werden. Die Instruktion sämtlicher betroffener Arbeitnehmenden ist ein wesentliches Element der Prävention. In jeder Institution muss eine für die Arbeitssicherheit zuständige Person bestimmt sein. ■ Personenbezogene Schutzmassnahmen: Die persönlichen Schutzmassnahmen sind für die Verhütung wichtig. Dazu gehören das Tragen geeigneter Handschuhe bei allen Verrichtungen, bei denen ein Kontakt mit Blut, mit blutkontaminierten oder anderweitig potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten vorhersehbar ist. Andere persönliche Schutzmittel wie Schutzbrillen, Schutzschilde, Schutzmasken sowie wasserundurchlässige Überschürzen sollen verwendet werden, sofern Spritzer von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten sind. ■ Arbeitsmedizinische Massnahmen: Als primäre Präventionsmassnahme ist die aktive Schutzimpfung gegen Hepatitis B für alle Arbeitnehmenden erforderlich, bei denen ein Kontakt mit Blut oder potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten möglich ist. Die sekundäre Prävention nach Ereignissen wie Stich- und Schnittverletzungen oder mukokutanen Kontaminationen ist klar zu regeln. Alle Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen mit Kontaktmöglichkeiten zu Blut oder potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten sind aktiv gegen Hepatitis B zu impfen. Der Grundsatz, wonach Blut und Körperflüssigkeiten als potenziell infektiös zu betrachten sind, hat sich heute allgemein durchgesetzt. Entsprechend kommt den allgemeinen Schutzmassnahmen gegenüber selektiven Massnahmen, die auf den Umgang mit infektiösen Patienten beschränkt sind, Vorrang zu. ■ Körperflüssigkeiten, bei denen allgemeine Schutzmassnahmen zu treffen sind, sind Blut und alle sichtbar mit Blut kontaminierten Körperflüssigkeiten. Zusätzlich sind in jedem Fall im Umgang mit Perikard-, Pleura-, Peritoneal- und Synovialflüssigkeit, Liquor, Amnionflüssigkeit, Ejakulat sowie Vaginalflüssigkeit allgemeine Schutzmassnahmen einzuhalten. ■ In der zahnärztlichen Praxis gilt Speichel immer als mit Blut vermischt und ist daher ebenfalls als kontagiös zu betrachten. ■ Zur Verhütung nosokomialer Infektionen wird bei Kontaktmöglichkeiten mit allen Körperflüssigkeiten die Anwendung der allgemeinen Schutzmassnahmen empfohlen. 4 Zur Verhütung von Berufskrankheiten ist folgende Hierarchie der Schutzmassnahmen zu beachten: Empfehlungen für Arbeiten in medizinischen Laboratorien Setzen Sie alles daran, Stich- und Schnittverletzungen zu vermeiden. ■ Stecken Sie Schutzhüllen nie zweihändig auf gebrauchte Kanülen: Zweihändiges Recapping ist verboten. ■ Sichern Sie ungeschützte kontaminierte Gegenstände unverzüglich an Ort und Stelle. ■ Entsorgen Sie scharfe Utensilien in geeigneten durchstichsicheren Behältern. ■ Überfüllen Sie Entsorgungsbehälter nie. Stellen Sie sicher, dass diese Behälter regelmässig entsorgt werden. ■ Kontaminiertes Glas, z. B. von zerbrochenen Probenbehältern, darf nur mit Instrumenten oder geeigneten Handschuhen angefasst werden. ■ Verwenden Sie die von der Institution zur Verfügung gestellten erprobten Sicherheitsprodukte, die Stichverletzungen oder Blutkontakte bei der Entsorgung verringern. Vermeiden Sie Kontakte mit Blut und Körperflüssigkeiten. ■ Transportieren Sie alle Proben in dichten und bruchsicheren Behältern. ■ Tragen Sie bei Verrichtungen mit offenen Probengefässen oder bei anderweitigen Kontakten mit Blut oder Körperflüssigkeiten geeignete Handschuhe. Wechseln Sie defekte Handschuhe. ■ Vermeiden Sie das Dekantieren von potenziell infektiösen Untersuchungsmaterialien. Verwenden Sie soweit wie möglich Primärgefässe oder mechanische Pipettierhilfen. ■ Beachten Sie, dass das Pipettieren mit dem Mund verboten ist. Verwenden Sie mechanische Pipettierhilfen. ■ Verwenden Sie nach Möglichkeit Einwegmaterialien, die Sie in bruchsicheren Behältern entsorgen können. ■ Desinfizieren Sie wiederverwendbare Materialien vor der Reinigung. ■ Verschliessen Sie vor dem Zentrifugieren Probengefässe und Gerätedeckel. ■ Arbeiten mit Aerosolbildung dürfen Sie nur in einer Sicherheitswerkbank der Klasse II oder III durchführen. Sorgen Sie sich um Sauberkeit und Hygiene bei der Arbeit. ■ Desinfizieren Sie die Hände nach jedem Ausziehen der Handschuhe. ■ Desinfizieren Sie nach Beendigung der Arbeit die Oberflächen und Ausrüstungen. ■ Nach einer Kontamination von Oberflächen mit Blut oder Körperflüssigkeiten soll die kontaminierte Stelle mit einem Einwegtuchlappen oder einem saugenden Papier gereinigt und anschliessend desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel soll nicht direkt auf die Körperflüssigkeiten gegeben werden. Sprühdesinfektion ist zu vermeiden. Tragen Sie für die Reinigung flüssigkeitsdichte Handschuhe. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Impfschutz gegen Hepatitis B gut ist. 2869/19.d 5 Massnahmen nach Expositionen mit Blut und andern Körperflüssigkeiten Sofortmassnahmen nach einer Exposition ■ ■ ■ Nach Stich- und Schnittverletzungen: Waschen Sie die betroffene Hautstelle sofort gründlich mit Wasser und Seife; desinfizieren Sie anschliessend mit Alkohol 70 %. Nach Schleimhautspritzern (Mund, Nase, Augen): Spülen Sie die kontaminierten Schleimhäute sofort reichlich mit Wasser oder einer physiologischen Flüssigkeit. Nach Kontakt mit lädierter Haut: Waschen Sie die betroffene Hautstelle sofort gründlich mit Wasser und Seife; desinfizieren Sie anschliessend mit Alkohol 70 %. Ärztliche Sofortmassnahmen Die/der zuständige Ärztin/Arzt wird sofort folgende Massnahmen einleiten: ■ Abklärung des Infektionsrisikos: Art der Exposition, Art und Menge der Körperflüssigkeit, involviertes Instrument, Infektionsnachweis beim IndexPatient/in (HIV, Hepatitis C, Hepatitis B) ■ Postexpositionsprophylaxe (PEP): Sofortiger Beginn einer HIV-PEP innerhalb von 1-2 Stunden je nach Situation; in der Regel 3er-Kombination antiretroviraler Medikamente. ■ Kontrolle des Impfstatus gegenüber Hepatitis B ■ Antikörperbestimmungen (HIV, Hepatitis B und C), evtl. Transaminasen Sofortige Meldung Nachsorge und Beratung ■ ■ 6 Melden Sie Zwischenfälle, bei denen ein Infektionsrisiko durch Blut oder biologische Flüssigkeiten gegeben ist, unverzüglich dem Vorgesetzten. Konsultieren Sie unverzüglich die/den zuständige/n Ärztin/Arzt (Personalärztlicher Dienst, Notfallstation). Die/der zuständige Ärztin/Arzt wird mit Ihnen folgende Massnahmen besprechen und veranlassen: ■ Je nach Situation Fortsetzung der HIVPEP/ evtl. HBV-Globulingabe und/oder Auffrischimpfung ■ Nachkontrollen der Serologien und allenfalls Transaminasen ■ Verhaltensänderungen («Safer-Sex», nicht Stillen) ■ Symptome einer allfälligen Primoinfektion ■ Meldung an UVG-Versicherer und Referenzzentren für blutübertragbare Infektionskrankheiten im Gesundheitsbereich Weitere Blut und Informationen Körperflüssigkeiten sind immer als potentiell infektiös zu betrachten Zahlreiche können Wenden SieInfektionskrankheiten sich bei weiteren Fragen im durch Blut und andere KörperflüssigZusammenhang mit der Verhütung blutkeiten übertragen werden. Besondere übertragbarer Infektionskrankheiten bei Bedeutung kommt den Infektionen durch Ihrer beruflichen Tätigkeit an folgende Retroviren (HIV), Hepatitis-Viren (HepatiStellen: tis B und Hepatitis C) und den hämorr■ In Ihrer Institution: Personalärztlicher hagische Fieber verursachenden Viren Dienst oder Sicherheitsbeauftragter zu. Im beruflichen Bereich kommen Übertragungen vor allem durch Schnitt■ Referenzzentrum für blutübertragbare und Stichverletzungen, Kontamination Infektionen im Gesundheitsbereich, lädierter Haut oder Spritzer auf Schleimc/o Abteilung Infektionskrankheiten häute Augenbindehaut zustande. und und Spitalhygiene, UniversitätsSpital, Rämistrasse 100, 8091 Zürich Nach perkutanen Verletzung (Tel.einer 01 255 33 22, Fax 01 255 44mit 99, einem durch infiziertes Blut kontaminiere-Mail: [email protected]) ten Instrument wird das Risiko einer ■ Centre de référence pour les infections Serokonversion für HIV mit 0,2-0,4%, transmissibles par le sang dans le secfür Hepatitis B (Patient HBe-Ag negativ) teur sanitaire c/o Division autonome de 5-10%, Hepatitis B (Patient HBe-Ag médecine préventive hospitalière, positiv) 35-40% und für Hepatitis C mit Centre Hospitalier Universitaire 2,7-10% angegeben. Es ist wahrscheinVaudois (CHUV), Rue du Bugnon 46, lich tiefer, wenn die Kontamination mit 1011 Lausanne (Tel. 021 314 02 75, biologischen Flüssigkeiten wie solchen Fax 021 314 02 49) des Perikards, der Pleura, des Peritoneums der SynoviaUnfallversicheerfolgt ist, oder ■ Suva oder Schweizerische wenn es sich um Liquor cerebrospinalis, rungsanstalt, Abteilung Arbeitsmedizin, Amnionflüssigkeit, Sperma Postfach, 6002 Luzern oder Vaginalsekret Faktoren, (Tel. 041 419handelt. 51 11, Fax 041 419die 62 das 05, Risiko zusätzlich beeinflussen, sind die e-Mail: [email protected]) Menge und der Virusgehalt des Blutes ■ www.hivpep.ch oder der biologischen Flüssigkeit, Anleitung welchen über dasdie Vorgehen nach gegenüber Exposition einer Exposition bestanden hat, die Art der verletzenden Instrumente, das Ausmass der Verletzung, das Tragen intakter Handschuhe sowie sekundäre Präventionsmassnahmen. Die Gefahr einer Infektion mit dem Ausführliche Informationen über die VerHepatitis B-Virus (HBV) kann durch hütung blutübertragbarer Infektionendie im Schutzimpfung wirkungsvoll Gesundheitswesen finden Sievermieden in der werden. Publikation: Suva: Verhütung blutübertragbarer Die Möglichkeit einer Infektion mit andeInfektionen im Gesundheitsren blutübertragbaren Erregern erfordert wesen, Arbeitsmedizin Nr. 30, dagegen allgemeine VorsichtsmassBestell-Nr. 2869/30d nahmen: (Bestellung: Tel. 041 419 51 11, Fax 041 419 59 17, ■ Blut und Körperflüssigkeiten sind www.suva.ch/waswo) grundsätzlich als potentiell infektiös zu betrachten. ■ Vermeiden von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines Patienten kontaminiert ist. ■ Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. ■ Desinfektion und/oder Sterilisation von Material, welches kontaminiert sein kann. ■ Impfung gegen Hepatitis B. 2869/19.d 2869/19.d 3 7 Bestellnummer: 2869/19.d