ZAHNAMBULATORIUM ST. PÖLTEN und WR. NEUSTADT Ärztlicher Leiter: Prim. DDr. Franz Schuster, MSc, MSc Kremser Landstraße 3 3100 St. Pölten Telefon: 050899-1860 Telefax: 050899-1880 Wiener Straße 69 2700 Wr. Neustadt 050899-2260 050899-2280 Angaben zum Patienten: Name:____________________________________ SV-Nr.: ___________________________________ Aufklärungsgespräch am: ____________________ Tag des Eingriffs: ___________________________ Patientenaufklärung Zahnsanierung und Zahnextraktion in Vollnarkose Zuständige/r Anästhesist/in:___________________ Liebe Eltern! Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Bei Ihnen/Ihrem Kind soll eine Zahnbehandlung in Narkose durchgeführt werden. Der Eingriff in Narkose ist notwendig, weil Art und Umfang der Zahnbehandlung in örtlicher Betäubung nicht durchführbar ist. Jede Vollnarkose birgt das Risiko von Komplikationen. Nach dem Eingriff lassen Sie/bei Ihrem Kind bitte innerhalb der nächsten drei Monate eine zahnärztliche Kontrolle durchführen. Prinzipiell wird die Erhaltung von Milchzähnen und bleibenden Zähnen angestrebt. Nach sorgfältiger Prüfung jedes Zahnes wird während des Eingriffs entschieden, ob ein Zahn saniert (gefüllt) werden kann oder gezogen werden muss. 1. Füllung von Milchzähnen Wir verwenden amalgamfreie, zahnfarbene Zemente. MIT WELCHEN STÖRUNGEN IST ZU RECHNEN? Das Füllen eines Zahnes ist normalerweise ein risikoarmes Routineverfahren. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der geplanten Behandlung vereinzelt zu folgenden Störungen kommen: Verletzung an Schleimhaut, Zunge und seltener an Knochengewebe durch notwendige Einspritzungen und zahnärztliche Instrumente, die meist harmlos sind und von selbst abheilen sehr selten Unverträglichkeitsreaktionen auf das Füllungsmaterial, die sich als Schwellung und als Juckreiz zeigen, die in den meisten Fällen von selbst wieder abklingen bzw. gut behandelt werden können. Aufgetretene Überempfindlichkeiten bedürfen einer weiteren allergologischen Abklärung – die Füllung muss ggf. entfernt/ersetzt werden. Bitte wenden! Absterben des Zahnnerves; weitere Behandlungsmaßnahmen, insbesondere eine Wurzelbehandlung, sind dann notwendig Über Ihre speziellen Risiken/die Ihres Kindes und die damit verbundenen möglichen Komplikationen informiert Sie ihr Zahnarzt im Aufklärungsgespräch. 2. Extraktion Milchzähne erfüllen eine wichtige Funktion als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen benötigt laufende Kontrolle durch den Zahnarzt/die Zahnärztin. Dieser/Diese entscheidet, ob eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen muss. Milchzahnverlust vor dem 6. Lebensjahr benötigt in der Regel eine kieferorthopädische Nachbehandlung (Zahn-spange) während des Schulalters. DURCHFÜHRUNG DER ZAHNEXTRAKTION Der Zahn wird gelockert und mit einer Zange oder einem Hebelinstrument aus seinem Zahnfach herausgehoben. Das Zahnfach wird ggf. gereinigt und eventuell vernäht. Bricht der Zahn während der Extraktion ab oder fehlt bereits die Krone und kann die Wurzel nicht mit der Zange gefasst werden, kann es notwendig werden, nach Ablösen der Schleimhaut Teile der äußeren Knochenwand abzutragen. Dies gilt auch für die Entfernung verbleibender Wurzelreste und tief zerstörter Zähne sowie von Zahnimplantaten. Etwaige Fäden können nach etwa acht Tagen entfernt werden. Der gesamte Heilungsprozess, auch des Knochens, dauert bis zu zwölf Wochen. WELCHE NEBENWIRKUNGEN UND KOMPLIKATIONEN KÖNNEN BEI ZAHNEXTRAKTIONEN AUFTRETEN? Allgemeine Risiken: Schwellungen, Flüssigkeitsansammlungen und Schmerzen bilden sich nach dem Eingriff meist von selbst zurück. Bei Bedarf erhalten Sie ein Schmerzmittel. Leichte Blutungen, Blutergüsse und Nachblutungen kommen durch örtliche Behandlungsmaßnahmen meist schnell zum Stehen. Stärkere Nachblutungen sind selten. Komplikationen können sich jedoch bei Blutungsneigung (Blutgerinnungsstörung) oder durch die Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten ergeben. Selten wird durch den Eingriff ein Nachbarzahn geschädigt. Eine Wurzelkanalbehandlung kann dann erforderlich sein. Zahntragende Knochenteile brechen sehr selten ab, Brüche des Kieferkörpers sind extrem selten. Der Kiefer muss dann geschient werden. In aller Regel verheilt der Bruch jedoch komplikationslos. Verletzungen der Mundschleimhaut, der Zunge, der Lippe und seltener von Knochengewebe durch die Instrumente sind meist harmlos. Weichteilinfektionen lassen sich durch eine örtliche und/oder medikamentöse Behandlung meist gut beherrschen. Knocheninfektionen sind sehr selten, erfordern aber oft eine langwierige Behandlung (z.B. mit Antibiotika) und weitere Operationen. Bei Allergie oder Überempfindlichkeit (z.B. auf Medikamente, Betäubungsmittel, Desinfektionsmittel, Latex) können vorübergehend Schwellung, Juckreiz, Niesen, Hautausschlag, Schwindel oder Erbrechen und ähnliche leichtere Reaktionen auftreten. Schwerwiegende Komplikationen im Bereich lebenswichtiger Funktionen (Herz, Kreislauf, Atmung, Nieren) und bleibende Schäden (z.B. Organversagen, Lähmungen) sind sehr selten. Seite 2 von 6 Haben Sie versehentlich einen gezogenen Zahn oder ein kleines Instrument verschluckt, genügt meist eine Überwachung. Gelangen Fremdkörper in die Luftröhre, müssen Sie im Rahmen einer Spiegelung entfernt werden. Spezielle Risiken bei der Zahnextraktion im Unterkiefer: Selten wird der Zungen- und /oder Unterkiefernerv durch den Eingriff verletzt/durchtrennt. Meist vorübergehende, nur selten bleibende Geschmacksstörungen, Schmerzen und/oder ein Taubheitsgefühl der betroffenen Zungenseite können die Folge sein. Insbesondere bei einem tief im Unterkiefer steckenden Zahn oder einem Backenzahn kann trotz aller Vorsicht der Nervenkanal im Knochen eröffnet werden. Eine Verletzung des darin verlaufenden Nervs führt auf der betroffenen Seite zu meist vorübergehenden, sehr selten zu bleibenden Schmerzen und/oder Taubheitsgefühl der unteren Lippenhälfte. Die Lippe lässt sich trotzdem bewegen. Spezielle Risiken bei der Zahnextraktion im Oberkiefer: Sehr selten kommt es im Oberkiefer durch den Eingriff zu einer Nervenverletzung bzw. einer Nervendurchtrennung. Vorübergehende, sehr selten bleibende Gefühlsstörungen und andauernde Schmerzzustände sind, je nach Lage des Zahnes, an den Oberkieferfrontzähnen, dem Zahnfleisch und der Gaumenschleimhaut nicht mit Sicherheit zu vermeiden. Zwischen den Zähnen im Oberkiefer und der Nasen- bzw. Kieferhöhle befindet sich eine sehr dünne Knochenwand, die bei dem Eingriff durchbrochen werden kann. Sie wird durch die Naht der Operationswunde wieder verschlossen. Selten entzündet sich die eröffnete Nasen- bzw. Kieferhöhle oder es bildet sich eine Fistel; eine Behandlung mit Antibiotika oder eine Operation können dann erforderlich werden. Wird ein Nerv durchtrennt, gelingt es in vielen Fällen die Nervenenden durch eine Nervennaht wieder zu vereinigen; es ist jedoch nicht sicher, dass die volle Funktionsfähigkeit des Nerves dadurch wiederhergestellt wird. 3. Bleibende Zähne Bereits vor dem Wechsel der Milchschneidezähne bricht der erste bleibende Backenzahn (6er mit etwa 6. Lebensjahr) durch. Dieser wichtige Zahn wird oft für einen Milchzahn gehalten. Die so genannte Fissurenversiegelung beim Zahnarzt schützt vor Karies der Kauflächen. Als Füllungsmaterial für bleibende Zähne verwenden wir Kunststoff oder Amalgam. 4. Extraktion von bleibenden Zähnen Selten müssen bleibende Zähne entfernt werden. Eine nachfolgende kieferorthopädische Betreuung ist notwendig, um einen Lückenschluss durchzuführen. 5. Vorbeugung Zahnpflege beginnt mit dem Durchbruch des ersten Milchzahnes im Alter von vier bis sechs Monaten und ist Sache der Eltern. Mit dem Eintritt in die Schule sollen die Kinder unter Kontrolle der Eltern ihre Zähne zweimal täglich selbst reinigen. Die regelmäßige Kontrolle bei Kindern und Jugendlichen erfolgt alle 3 Monate beim Zahnarzt. Nur so lässt sich Karies rechtzeitig erkennen. Die Behandlung im Frühstadium ist in der Regel schmerzfrei. Wenn Ihr Kind gerne nascht geben sie lieber die Süßigkeiten auf einmal und reinigen Sie anschließend die Zähne. Kinder sind bei der Zahnpflege auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen und müssen zur richtigen Zahnpflege erzogen werden. Bitte wenden! WAS DER ZAHNARZT WISSEN SOLLTE … Um Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen zu können, ersuchen wir Sie, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind Störungen des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit) oder wichtiger Organe (Kreislauf, Herz, Nieren, Schilddrüse, Nervensystem) bekannt? nein ja Wenn ja, welche?________________________________________ 2. Besteht bei Ihnen das Risiko einer Endokarditis (Herzinnenhautentzündung)? nein ja nein ja 4. Wurden Allergien oder Überempfindlichkeitsreaktionen (z.B. gegen Metalle, Latex, Medikamente, Nahrungsmittel) beobachtet? nein ja 5. Kam es bei früheren Verletzungen oder Zahnbehandlungen zu verstärkter Blutung/Blutverlust? nein ja nein ja nein ja Nehmen Sie blutgerinnungshemmende Mittel (z.B. Aspirin, Heparin, Marcoumar)? nein ja Gibt es Medikamente, die Sie/Ihr Kind nicht vertragen? nein ja nein ja 3. Leiden Sie/leidet Ihr Kind an einer Infektionskrankheit (z.B.: Hepatitis, AIDS, Tbc)? Wenn ja, an welcher?_____________________________________ 6. Traten Komplikationen nach Betäubungsspritzen, einer Zahnentfernung oder sonstigen zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen auf? 7. Nehmen Sie/nimmt Ihr Kind regelmäßig Medikamente (z.B. Herz- oder Schmerztabletten) ein? Wenn ja, welche?________________________________________ Wenn ja, welche?________________________________________ 8. Für Frauen im gebärfähigen Alter: Könnten Sie schwanger sein? Wenn ja, in welchem Monat? ______________________________ Seite 4 von 6 ANMERKUNG DER ÄRZTIN/DES ARZTES ZUM AUFKLÄRUNGSGESPRÄCH (z.B. individuelle Risiken und damit verbundene Komplikationen; spezielle Fragen seitens des Patienten; Neben- und Folgemaßnahmen; mögliche Nachteile im Falle einer Ablehnung/Verschiebung der Behandlung; Gründe des Patienten für die Ablehnung; Beschränkung der Einwilligung (z.B. wg. Füllungsmaterialien), Betreuungsfall) _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ ________________________ Ort/Datum/Gesprächsdauer __________________________________ Unterschrift des Patienten/eines Erziehungsberechtigten/eines Sachwalters NUR FÜR DEN FALL EINER ABLEHNUNG DER BEHANDUNG: Die vorgeschlagene Behandlung wurde nach ausführlicher Aufklärung abgelehnt. Über die sich daraus ergebenden möglichen gesundheitlichen Nachteile (z.B. weiterer Zahnverfall) wurde informiert. ______________________________________________________________________________ Ort/Datum/Uhrzeit Unterschrift Zahnärztin/Zahnarzt Unterschrift des Patienten/eines Erziehungsberechtigten/eines Sachwalters Bitte wenden! EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG: Über die geplante Behandlung hat mich/uns Frau/Herr Dr. _____________________________________________ in einem Aufklärungsgespräch ausführlich informiert. Dabei konnte ich alle mir wichtig erscheinenden Fragen zu Art und Bedeutung der Behandlung, zu speziellen Risiken in meinem Fall und zu möglichen Komplikationen sowie zu Neben- und Folgemaßnahmen (z.B. Einspritzungen) stellen. Ich habe keine weiteren Fragen, fühle mich genügend informiert und willige hiermit nach angemessener Bedenkzeit in die geplante Behandlung ein. Ich wurde sorgfältig über alternative Behandlungsmethoden (wie z.B. Hypnose, Akupunktur, Weiterbehandlung durch einen Kinderzahnspezialisten etc.) aufgeklärt und entscheide mich/für mein Kind trotz allem für die Durchführung einer Zahnbehandlung in Vollnarkose. Mit medizinisch erforderlich werdenden Neben- und Folgemaßnahmen während der Behandlung bin ich ebenfalls einverstanden. Falls aufgrund eines zu schlechten Zustandes des Zahnes/der Zähne eine Zahnsanierung nicht mehr möglich sein sollte, bin ich damit einverstanden, dass eine Extraktion des betroffenen Zahnes/der betroffenen Zähne vorgenommen wird. Sollte sich im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung herausstellen, dass eine Wiederholung desselben Eingriffs notwendig ist, gebe ich hierzu ebenfalls meine Zustimmung. Ort/Datum/Uhrzeit Unterschrift des Patienten/eines Erziehungsberechtigen/eines Sachwalters Seite 6 von 6