Patientenaufklärung

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ZAHNAMBULATORIUM
ST. PÖLTEN und WR. NEUSTADT
Ärztlicher Leiter: Prim. DDr. Franz Schuster, MSc, MSc
Kremser Landstraße 3
3100 St. Pölten
Telefon: 050899-1860
Telefax: 050899-1880
Wiener Straße 69
2700 Wr. Neustadt
050899-2260
050899-2280
Angaben zum Patienten:
Name:____________________________________
SV-Nr.: ___________________________________
Aufklärungsgespräch am: ____________________
Tag des Eingriffs: ___________________________
Patientenaufklärung
Zahnsanierung und
Zahnextraktion
in Vollnarkose
Zuständige/r Anästhesist/in:___________________
Liebe Eltern!
Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Bei Ihnen/Ihrem Kind soll eine Zahnbehandlung in Narkose durchgeführt werden. Der Eingriff
in Narkose ist notwendig, weil Art und Umfang der Zahnbehandlung in örtlicher Betäubung
nicht durchführbar ist. Jede Vollnarkose birgt das Risiko von Komplikationen. Nach dem
Eingriff lassen Sie/bei Ihrem Kind bitte innerhalb der nächsten drei Monate eine zahnärztliche
Kontrolle durchführen.
Prinzipiell wird die Erhaltung von Milchzähnen und bleibenden Zähnen angestrebt. Nach
sorgfältiger Prüfung jedes Zahnes wird während des Eingriffs entschieden, ob ein Zahn saniert
(gefüllt) werden kann oder gezogen werden muss.
1.
Füllung von Milchzähnen
Wir verwenden amalgamfreie, zahnfarbene Zemente.
MIT WELCHEN STÖRUNGEN IST ZU RECHNEN?
Das Füllen eines Zahnes ist normalerweise ein risikoarmes Routineverfahren. Trotz größter
Sorgfalt kann es bei der geplanten Behandlung vereinzelt zu folgenden Störungen kommen:
Verletzung an Schleimhaut, Zunge und seltener an Knochengewebe durch notwendige
Einspritzungen und zahnärztliche Instrumente, die meist harmlos sind und von selbst
abheilen
sehr selten Unverträglichkeitsreaktionen auf das Füllungsmaterial, die sich als
Schwellung und als Juckreiz zeigen, die in den meisten Fällen von selbst wieder abklingen
bzw. gut behandelt werden können. Aufgetretene Überempfindlichkeiten bedürfen einer
weiteren allergologischen Abklärung – die Füllung muss ggf. entfernt/ersetzt werden.
Bitte wenden!
Absterben des Zahnnerves; weitere Behandlungsmaßnahmen, insbesondere eine Wurzelbehandlung, sind dann notwendig
Über Ihre speziellen Risiken/die Ihres Kindes und die damit verbundenen möglichen
Komplikationen informiert Sie ihr Zahnarzt im Aufklärungsgespräch.
2.
Extraktion
Milchzähne erfüllen eine wichtige Funktion als Platzhalter für die bleibenden Zähne.
Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen benötigt laufende Kontrolle durch den Zahnarzt/die
Zahnärztin. Dieser/Diese entscheidet, ob eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen muss.
Milchzahnverlust vor dem 6. Lebensjahr benötigt in der Regel eine kieferorthopädische
Nachbehandlung (Zahn-spange) während des Schulalters.
DURCHFÜHRUNG DER ZAHNEXTRAKTION
Der Zahn wird gelockert und mit einer Zange oder einem Hebelinstrument aus seinem
Zahnfach herausgehoben. Das Zahnfach wird ggf. gereinigt und eventuell vernäht. Bricht der
Zahn während der Extraktion ab oder fehlt bereits die Krone und kann die Wurzel nicht mit der
Zange gefasst werden, kann es notwendig werden, nach Ablösen der Schleimhaut Teile der
äußeren Knochenwand abzutragen. Dies gilt auch für die Entfernung verbleibender Wurzelreste und tief zerstörter Zähne sowie von Zahnimplantaten.
Etwaige Fäden können nach etwa acht Tagen entfernt werden. Der gesamte Heilungsprozess,
auch des Knochens, dauert bis zu zwölf Wochen.
WELCHE NEBENWIRKUNGEN UND KOMPLIKATIONEN KÖNNEN BEI ZAHNEXTRAKTIONEN AUFTRETEN?
Allgemeine Risiken:
Schwellungen, Flüssigkeitsansammlungen und Schmerzen bilden sich nach dem Eingriff
meist von selbst zurück. Bei Bedarf erhalten Sie ein Schmerzmittel.
Leichte Blutungen, Blutergüsse und Nachblutungen kommen durch örtliche Behandlungsmaßnahmen meist schnell zum Stehen. Stärkere Nachblutungen sind selten. Komplikationen
können sich jedoch bei Blutungsneigung (Blutgerinnungsstörung) oder durch die Behandlung
mit gerinnungshemmenden Medikamenten ergeben.
Selten wird durch den Eingriff ein Nachbarzahn geschädigt. Eine Wurzelkanalbehandlung
kann dann erforderlich sein. Zahntragende Knochenteile brechen sehr selten ab, Brüche des
Kieferkörpers sind extrem selten. Der Kiefer muss dann geschient werden. In aller Regel
verheilt der Bruch jedoch komplikationslos.
Verletzungen der Mundschleimhaut, der Zunge, der Lippe und seltener von Knochengewebe
durch die Instrumente sind meist harmlos. Weichteilinfektionen lassen sich durch eine örtliche
und/oder medikamentöse Behandlung meist gut beherrschen. Knocheninfektionen sind sehr
selten, erfordern aber oft eine langwierige Behandlung (z.B. mit Antibiotika) und weitere
Operationen.
Bei Allergie oder Überempfindlichkeit (z.B. auf Medikamente, Betäubungsmittel, Desinfektionsmittel, Latex) können vorübergehend Schwellung, Juckreiz, Niesen, Hautausschlag,
Schwindel oder Erbrechen und ähnliche leichtere Reaktionen auftreten. Schwerwiegende
Komplikationen im Bereich lebenswichtiger Funktionen (Herz, Kreislauf, Atmung, Nieren) und
bleibende Schäden (z.B. Organversagen, Lähmungen) sind sehr selten.
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Haben Sie versehentlich einen gezogenen Zahn oder ein kleines Instrument verschluckt,
genügt meist eine Überwachung. Gelangen Fremdkörper in die Luftröhre, müssen Sie im
Rahmen einer Spiegelung entfernt werden.
Spezielle Risiken bei der Zahnextraktion im Unterkiefer:
Selten wird der Zungen- und /oder Unterkiefernerv durch den Eingriff verletzt/durchtrennt.
Meist vorübergehende, nur selten bleibende Geschmacksstörungen, Schmerzen und/oder ein
Taubheitsgefühl der betroffenen Zungenseite können die Folge sein.
Insbesondere bei einem tief im Unterkiefer steckenden Zahn oder einem Backenzahn kann
trotz aller Vorsicht der Nervenkanal im Knochen eröffnet werden. Eine Verletzung des darin
verlaufenden Nervs führt auf der betroffenen Seite zu meist vorübergehenden, sehr selten zu
bleibenden Schmerzen und/oder Taubheitsgefühl der unteren Lippenhälfte. Die Lippe lässt
sich trotzdem bewegen.
Spezielle Risiken bei der Zahnextraktion im Oberkiefer:
Sehr selten kommt es im Oberkiefer durch den Eingriff zu einer Nervenverletzung bzw. einer
Nervendurchtrennung. Vorübergehende, sehr selten bleibende Gefühlsstörungen und
andauernde Schmerzzustände sind, je nach Lage des Zahnes, an den Oberkieferfrontzähnen,
dem Zahnfleisch und der Gaumenschleimhaut nicht mit Sicherheit zu vermeiden.
Zwischen den Zähnen im Oberkiefer und der Nasen- bzw. Kieferhöhle befindet sich eine sehr
dünne Knochenwand, die bei dem Eingriff durchbrochen werden kann. Sie wird durch die Naht
der Operationswunde wieder verschlossen. Selten entzündet sich die eröffnete Nasen- bzw.
Kieferhöhle oder es bildet sich eine Fistel; eine Behandlung mit Antibiotika oder eine
Operation können dann erforderlich werden.
Wird ein Nerv durchtrennt, gelingt es in vielen Fällen die Nervenenden durch eine Nervennaht
wieder zu vereinigen; es ist jedoch nicht sicher, dass die volle Funktionsfähigkeit des Nerves
dadurch wiederhergestellt wird.
3.
Bleibende Zähne
Bereits vor dem Wechsel der Milchschneidezähne bricht der erste bleibende Backenzahn (6er
mit etwa 6. Lebensjahr) durch. Dieser wichtige Zahn wird oft für einen Milchzahn gehalten. Die
so genannte Fissurenversiegelung beim Zahnarzt schützt vor Karies der Kauflächen. Als
Füllungsmaterial für bleibende Zähne verwenden wir Kunststoff oder Amalgam.
4.
Extraktion von bleibenden Zähnen
Selten müssen bleibende Zähne entfernt werden. Eine nachfolgende kieferorthopädische
Betreuung ist notwendig, um einen Lückenschluss durchzuführen.
5.
Vorbeugung
Zahnpflege beginnt mit dem Durchbruch des ersten Milchzahnes im Alter von vier bis sechs
Monaten und ist Sache der Eltern. Mit dem Eintritt in die Schule sollen die Kinder unter
Kontrolle der Eltern ihre Zähne zweimal täglich selbst reinigen. Die regelmäßige Kontrolle bei
Kindern und Jugendlichen erfolgt alle 3 Monate beim Zahnarzt. Nur so lässt sich Karies
rechtzeitig erkennen. Die Behandlung im Frühstadium ist in der Regel schmerzfrei.
Wenn Ihr Kind gerne nascht geben sie lieber die Süßigkeiten auf einmal und reinigen Sie
anschließend die Zähne. Kinder sind bei der Zahnpflege auf die Unterstützung ihrer Eltern
angewiesen und müssen zur richtigen Zahnpflege erzogen werden.
Bitte wenden!
WAS DER ZAHNARZT WISSEN SOLLTE …
Um Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen zu können, ersuchen wir Sie, folgende
Fragen zu beantworten:
1. Sind Störungen des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit)
oder wichtiger Organe (Kreislauf, Herz, Nieren,
Schilddrüse, Nervensystem) bekannt?
nein
ja
Wenn ja, welche?________________________________________
2. Besteht bei Ihnen das Risiko einer Endokarditis (Herzinnenhautentzündung)?
nein
ja
nein
ja
4. Wurden Allergien oder Überempfindlichkeitsreaktionen
(z.B. gegen Metalle, Latex, Medikamente, Nahrungsmittel) beobachtet?
nein
ja
5. Kam es bei früheren Verletzungen oder Zahnbehandlungen
zu verstärkter Blutung/Blutverlust?
nein
ja
nein
ja
nein
ja
Nehmen Sie blutgerinnungshemmende Mittel
(z.B. Aspirin, Heparin, Marcoumar)?
nein
ja
Gibt es Medikamente, die Sie/Ihr Kind nicht vertragen?
nein
ja
nein
ja
3. Leiden Sie/leidet Ihr Kind an einer
Infektionskrankheit (z.B.: Hepatitis, AIDS, Tbc)?
Wenn ja, an welcher?_____________________________________
6. Traten Komplikationen nach Betäubungsspritzen, einer
Zahnentfernung oder sonstigen zahnärztlichen
Behandlungsmaßnahmen auf?
7. Nehmen Sie/nimmt Ihr Kind regelmäßig
Medikamente (z.B. Herz- oder Schmerztabletten) ein?
Wenn ja, welche?________________________________________
Wenn ja, welche?________________________________________
8. Für Frauen im gebärfähigen Alter:
Könnten Sie schwanger sein?
Wenn ja, in welchem Monat? ______________________________
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ANMERKUNG DER ÄRZTIN/DES ARZTES ZUM AUFKLÄRUNGSGESPRÄCH
(z.B. individuelle Risiken und damit verbundene Komplikationen; spezielle Fragen seitens des
Patienten; Neben- und Folgemaßnahmen; mögliche Nachteile im Falle einer
Ablehnung/Verschiebung der Behandlung; Gründe des Patienten für die Ablehnung;
Beschränkung der Einwilligung (z.B. wg. Füllungsmaterialien), Betreuungsfall)
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Ort/Datum/Gesprächsdauer
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Unterschrift des Patienten/eines
Erziehungsberechtigten/eines Sachwalters
NUR FÜR DEN FALL EINER ABLEHNUNG DER BEHANDUNG:
Die vorgeschlagene Behandlung wurde nach ausführlicher Aufklärung abgelehnt. Über die sich
daraus ergebenden möglichen gesundheitlichen Nachteile (z.B. weiterer Zahnverfall) wurde
informiert.
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Ort/Datum/Uhrzeit
Unterschrift Zahnärztin/Zahnarzt
Unterschrift des Patienten/eines Erziehungsberechtigten/eines Sachwalters
Bitte wenden!
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG:
Über die geplante Behandlung hat mich/uns
Frau/Herr
Dr.
_____________________________________________
in
einem
Aufklärungsgespräch ausführlich informiert. Dabei konnte ich alle mir wichtig erscheinenden
Fragen zu Art und Bedeutung der Behandlung, zu speziellen Risiken in meinem Fall und zu
möglichen Komplikationen sowie zu Neben- und Folgemaßnahmen (z.B. Einspritzungen)
stellen.
Ich habe keine weiteren Fragen, fühle mich genügend informiert und willige hiermit nach
angemessener Bedenkzeit in die geplante Behandlung ein.
Ich wurde sorgfältig über alternative Behandlungsmethoden (wie z.B. Hypnose, Akupunktur,
Weiterbehandlung durch einen Kinderzahnspezialisten etc.) aufgeklärt und entscheide
mich/für mein Kind trotz allem für die Durchführung einer Zahnbehandlung in Vollnarkose.
Mit medizinisch erforderlich werdenden Neben- und Folgemaßnahmen während der
Behandlung bin ich ebenfalls einverstanden.
Falls aufgrund eines zu schlechten Zustandes des Zahnes/der Zähne eine
Zahnsanierung nicht mehr möglich sein sollte, bin ich damit einverstanden, dass eine
Extraktion des betroffenen Zahnes/der betroffenen Zähne vorgenommen wird.
Sollte sich im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung herausstellen, dass eine Wiederholung
desselben Eingriffs notwendig ist, gebe ich hierzu ebenfalls meine Zustimmung.
Ort/Datum/Uhrzeit
Unterschrift des Patienten/eines Erziehungsberechtigen/eines Sachwalters
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