2010: Zur Notwendigkeit einer europäischen Öffentlichkeit, in

Werbung
Europäische Demokratie und europäische Öffentlichkeit
von Andreas Fisahn
1. Das Problem der europäischen Öffentlichkeit
Das BVerfG hat im Urteil zum Lissabon Vertrag die europäische Demokratie klein
geschrieben und die Legitimation europäischer Regeln aus der Legitimation der
nationalen Parlamente abgeleitet. Eine der Begründungen für den nationalstaatlichen
Fokus in dem Urteil ist das „Problem“ der europäischen Öffentlichkeit. Im Urteil heißt es
wörtlich: „Demokratie bedeutet nicht nur die Wahrung formaler Organisationsprinzipien
und nicht allein eine korporative Einbindung von Interessengruppen. Demokratie lebt
zuerst von und in einer funktionsfähigen öffentlichen Meinung, die sich auf zentrale
politische Richtungsbestimmungen und die periodische Vergabe von politischen
Spitzenämtern im Wettbewerb von Regierung und Opposition konzentriert. Diese
öffentliche Meinung macht für Wahlen und Abstimmungen erst die Alternativen sichtbar
und ruft diese auch für einzelne Sachentscheidungen fortlaufend in Erinnerung, damit
die politische Willensbildung des Volkes über die für alle Bürger zur Mitwirkung
geöffneten Parteien und im öffentlichen Informationsraum beständig präsent und
wirksam bleiben. … Auch wenn durch die großen Erfolge der europäischen Integration
eine gemeinsame und miteinander im thematischen Zusammenwirken stehende
europäische Öffentlichkeit in ihren jeweiligen staatlichen Resonanzräumen ersichtlich
wächst, so ist doch nicht zu übersehen, dass die öffentliche Wahrnehmung von
Sachthemen
und
nationalstaatliche,
politischem
Führungspersonal
in
sprachliche,
historische
kulturelle
angeschlossen bleibt.“
Daraus
folgert
und
erheblichem
Umfang
an
Identifikationsmuster
1
das
Gericht,
dass
es
eine
sachliche
Begrenzung
der
Kompetenzübertragung an die EU geben müsse. Das ist erstens ein Schwindel oder
zumindest eine Selbsttäuschung, weil inzwischen alle wesentlichen Politikfelder, also
solche, die zentral die Lebensbedingungen der Bürger in der EU bestimmen, auch in
deren Kompetenzbereich fällt – mit dem Lissabon Vertrag nicht zuletzt das Strafrecht.
Zweitens ist die Forderung nach einer Begrenzung der Kompetenzen nur mittelbar eine
logische Schlussfolgerung – es fehlt der Zwischenschritt: ohne eine lebendige,
politische Öffentlichkeit mangelt es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine
1
BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. 250 f,
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html.
1
Europäische Demokratie. Weil diese nicht zu haben ist – und genau das wollte das
Gericht offenbar nicht explizit festhalten – bleibt es bei der Legitimation über die
nationalen Parlamente und der Fiktion begrenzter Einzelermächtigungen, also der
Übertragung einzelner Kompetenzen an die EU.
2
Dieter Grimm hat das problematische Verhältnis zwischen europäischer Öffentlichkeit
und demokratischer Konstitution der EU ausführlicher diskutiert. Sein vielleicht
überraschendes Fazit: eine „volle Parlamentarisierung der Europäischen Union nach
dem
Muster
des
nationalen
Verfassungsstaats
(würde)
das
europäische
3
Demokratieproblem eher verschärfen“ als lösen. Er weist zunächst darauf hin, dass
Demokratie nicht mit Parlamentarismus gleichgesetzt werden dürfe, sondern ein Mehr
beinhalte. „Der parlamentarische Betrieb allein gewährleistet jedoch noch keine
demokratischen Strukturen.“
4
Vielmehr brauche es intermediäre Vermittlungen und
Rückbindungen der parlamentarischen Willensbildung an die gesellschaftlichen
Meinungen und Interessen durch gesellschaftliche Arenen. Unter Berufung auf
Habermas (Faktizität und Geltung) konstatiert er: „Die Verbindung zwischen den
Einzelnen, ihren gesellschaftlichen Assoziationen und den staatlichen Organen (wird)
vor allem von den Kommunikationsmedien aufrecht erhalten, die jene Öffentlichkeit
herstellen, durch welche allgemeine Meinungsbildung und demokratische Teilhabe erst
5
möglich werden.“ Diese Vermittlung und Rückbindung, die erst die „demokratische
Substanz“ ausmachen, funktioniere auch in den Nationalstaaten wegen der
Selbstbezüglichkeit der Parteien, der Defizite im Kommunikationssystem und der
asymmetrischen Repräsentation der Interessen mit einem Vorrang „ökonomischer
Imperative“ nur höchst unzureichend. In Europa verschärfe sich das Problem aber
noch, weil es völlig an intermediären Strukturen mangele. Es fehle an einem
europäischen Parteiensystem, an europäischen Verbänden und Bürgerbewegungen
und vor allem an europäischen Medien. Und hier liegt die Schwachstelle seiner
Argumentation: europäische Medien seien deutlich von nationalen Medien, auch wenn
2
Die EU selbst denkt durchaus in Kategorien europäischer Demokratie und eines Konzeptes
aktiver Bürgerschaft, vgl. Lemke, Ch.: Aktive Bürgerschaft und Demokratie in der EU, in: Klein, A.
u.a. (Hrsg.): Bürgerschaft Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 101 ff.
3
4
5
Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung? Vortrag, gehalten in der Carl-Friedrich-vonSiemens-Stiftung am 19. Januar 1994, München, Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung, 1995,
S. 45.
Grimm, D.: a.a.O., S. 37.
Ebenda.
2
diese europäischen Themen ansprechen, zu unterscheiden, weil letztere sich an ein
„nationales
Publikum“
richten
und
„damit
Kommunikationsgewohnheiten verhaftet“ blieben.
nationalen
6
Sichtweisen
und
Europäische Medien müssten
vielmehr zwingend einen europäischen Markt bedienen, was voraussetze, dass die
europäischen Bürger eine gemeinsame Sprache (nicht sprechen, aber) verstehen.
„Damit ist das größte Hemmnis für eine Europäisierung der politischen Substruktur,
von der das Funktionieren eines demokratischen Systems und das Leistungsvermögen
7
eines Parlaments abhängt, benannt. Es liegt in der Sprache.“ Dabei sieht Grimm
durchaus kritisch, dass das Verständigungsproblem zu oligarchischen Tendenzen
führt, die den Abstand zwischen ökonomischen und politischen Eliten im Vergleich zum
Nationalstaat noch vergrößern. Der Grad der Oligarchisierung sei richtungsabhängig,
die Unterschichten hätten größere Probleme repräsentiert zu werden oder sich in ihrer
Repräsentation wiederzufinden als die Oberschichten „und ein ähnliches Gefälle muss
zwischen Verbänden, die massenhafte Mitgliederinteressen, und solchen, die anonyme
Unternehmensinteressen vertreten, erwartet werden.“
8
Die Diagnose lässt sich inzwischen empirisch bestätigen – die Befürchtungen sind
(leider) eingetreten. Die Wahlbeteiligung an den Europawahlen sinkt kontinuierlich,
wobei insbesondere die unteren Schichten zur Wahlenthaltung neigen. Dagegen ist in
Europa ein Lobbyismus entstanden, der die asymmetrische Interessenvertretung in
den Nationalstaaten als eher lässliche Verzerrung der Repräsentativität und der
demokratischen Rückbindung parlamentarischer Willensbildung erscheinen lässt.
Grimm argumentiert aus der Perspektive der Massengesellschaft, die auf intermediäre
Instanzen nicht verzichten kann.
Der naheliegende Einwand gegen die Diagnose „Es liegt in der Sprache“ ist der
Verweis auf bi- oder multilinguale Demokratien wie die Schweiz, Kanada oder auch die
USA.
Grimm
antwortet,
dass
„ein
Land
wie
die
Schweiz
lange
vor
der
Konstitutionalisierung eine nationale Identität ausgebildet“ hätten. Die USA hätten sich
auf
eine
Mehrheitssprache
als
Voraussetzung
landesweiter
Kommunikation
6
Zum Problem der Diagnose „europäisches Öffentlichkeitsdefizit“ vgl. Gerhards, J.: Das
Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien, in: Kaelble, H., u.a.
(Hrsg.): Transnationale Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert, (Frankfurt 2002), S.
135 ff m.w.N..
7
8
Grimm, a.a.O., S. 42.
Grimm, a.a.O., S. 40.
3
9
eingelassen. Für die EU treffen beide Kriterien nicht zu, englisch ist allenfalls die
lingua latina der Eliten. Die Frage ist allerdings, wie sich die berühmte nationale
Identität herausbildet. Meiste folgte historisch die Nationenbildung und Identitätsbildung
der Staatsbildung.
10
Wichtiger ist allerdings die Frage, ob es technisch ausgeschlossen
ist, europäische Kommunikationsmittel zu etablieren. Der deutsch-französische Sender
Arte zeigt, dass ein gemeinsamer Sender auch mit mehreren Sprachen funktionieren
kann. Das gleiche lässt sich für eine europäische Zeitung in mehrsprachigen Ausgaben
denken. Allerdings wird das etwas kosten und lässt sich kaum als private Einrichtung
denken – die Einrichtung europäischer Medien könnte so nicht nur ein Beitrag zur
Identitätsbildung der Europäer, sondern auch zur Anhebung des Niveaus in Rundfunk
und Printmedien und damit des öffentlichen Diskurses insgesamt sein. Die Sprache
wird so eher zur technischen Frage als zu einem grundsätzlichen Problem
europäischer Demokratie – was nicht heißt, das dieses Problem nicht existiert.
Multilinguale Medien garantieren nun keineswegs, dass die Politik der EU Thema des
öffentlichen Diskurses wird, dazu bedarf es intensiverer Umgestaltungen, die unten
diskutiert werden.
2. Intermediäre Instanzen
Die Grundposition Grimms ist mit Blick auf das Verhältnis Demokratie, Willensbildung
und Öffentlichkeit keineswegs unumstritten. Als erster hat wohl Rousseau die
Gegenthese vertreten, nämlich mit der Auffassung, dass intermediäre Instanzen der
Demokratie eher abträglich sind, weil sie die öffentliche Willensbildung oder den
Allgemeinwillen verfälschen. Mit der Bildung des allgemeinen Willens ist es
unvereinbar, wenn sich in der Gesellschaft Teilgesellschaften bilden, also die
Gesellschaft nach Ständen, Schichten, Klassen oder Religionsgemeinschaften
getrennt ist oder in Verbände, Parteien, Gewerkschaften usw. gespalten ist. Rousseau
schreibt: „Um die genaue Stimme des allgemeinen Willens zu erhalten, ist es wichtig,
dass es im Staat keine Teilgesellschaften gibt und dass jeder Bürger nur seinen
eigenen Standpunkt vertritt. ... Wenn es jedoch Teilgesellschaften gibt, muss ihre
Anzahl vermehrt und ihrer Ungleichheit vorgebeugt werden.“
11
Rousseau sieht
9
Grimm, a.a.O., S. 43.
10
11
Vgl. ausführlicher: Fisahn, A: Demokratie in Europa – ein Volk oder das Volk?, in: Bovenschulte/
Grub/ Löhr/ von Schwanenflügel/ Wietschel, Demokratie und Selbstverwaltung in Europa,
Festschrift für Dian Schefold zum 65. Geburtstag, Baden-Baden 2001, S. 131.
Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag, S. 43 f.
4
Repräsentation und die Vertretung von Interessen als Problem für die Demokratie,
deren Ideal für ihn die Meinungsbildung und die Abstimmung aller Bürger auf dem
Forum ist, also demokratische Entscheidung nach dem Vorbild des Kanton AppenzellInnerrhoden.
12
Jürgen Habermas präsentierte diese Grundposition eloquent ausgefeilt. Der Übergang
zur interventionistischen Massengesellschaft und die Entstehung intermediärer
Institutionen wird als "Strukturwandel der Öffentlichkeit" analysiert bzw. als Niedergang
der bürgerlich-liberalen Öffentlichkeit beklagt. Die Anfänge der bürgerlich-liberalen
Öffentlichkeit bilden für ihn literarische Klubs und Kaffeehäuser, die gegen Ende des
17. Jahrhunderts entstehen und sich allmählich zu einer räsonierenden Öffentlichkeit
entwickeln.
13
In den Salons, Kaffeehäusern und Tischgesellschaften sei eine
permanente Diskussion der Privatleute organisiert worden. Der öffentliche Diskurs wird
schon in dieser frühen Schrift zum Garanten der Rationalität, unterstellt wird ein Mehr
als die Rückbindung der Macht an Meinungen, Werte und Interessen. Das öffentliche
Räsonnement der Privatleute wird charakterisiert als "gewaltlose Ermittlung des
zugleich Richtigen und Rechten", das sich in der Gesetzgebung bzw. im Recht des
liberalen Rechtsstaates wiederfinde.
14
Der Interventionismus des Staates löse die Trennung zwischen Privatem und
Staatlichem auf, weil Interessenkonflikte aus der Privatsphäre (der Wirtschaft) in den
Staat getragen würden. Die staatliche Gewalt dehne sich so ins Private aus und
zerstöre die Grundlage der bürgerlichen Öffentlichkeit. Habermas formuliert das
komplizierter: "Erst diese Dialektik einer mit fortschreitender Verstaatlichung der
Gesellschaft sich gleichzeitig durchsetzenden Vergesellschaftung des Staates zerstört
allmählich die Basis der bürgerlichen Öffentlichkeit - die Trennung von Staat und
Gesellschaft. Zwischen beiden, und gleichsam 'aus' beiden, entsteht eine repolitisierte
Sozialsphäre, die sich der Unterscheidung von 'öffentlich' und 'privat' entzieht."
15
12
Abstimmungsberechtigt in den Gemeinden waren alle Säbelträger – in dem durchaus
doppeldeutigen Sinn. Erst 1990 wurde nach einer Klage vor dem Schweizer Bundesgericht in
Appenzell-Innerrhoden das Frauenstimmrecht eingeführt. Der Rest der Schweiz hatte sich
„schon“ 1971 dazu entschlossen.
13
14
15
Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit (Darmstadt und Neuwied 1962 ), S. 48.
Habermas, Strukturwandel, S. 103 f.
Habermas, Strukturwandel, S. 173.
5
Nun ist es prima facie nicht evident, dass mit der Verschränkung von Privatem und
Politischem das kritische Räsonnement leidet. Es muss ein weiteres Element
hinzutreten, das Habermas in der Verdrängung des kritischen Räsonnements durch
strategisches Handeln von Verbänden und Parteien ausmacht. Diese sind es, die sich
in der intermediären Sphäre, die einstmals den Raum der kritischen Öffentlichkeit
darstellte, breit gemacht haben und das an Wahrheit und Richtigkeit orientierte
Räsonnement verdrängt haben.
16
Parteien und Verbände fungierten, so Habermas, als
Interessenvertreter, die nicht das Wahre und Richtige für das Allgemeinwohl im Auge
haben, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen bzw. derjenigen ihrer Klientel
verfolgen. Beim notwendigen Ausgleich der Interessen komme nun nicht das Wahre
und Richtige heraus, sondern der "faule" Kompromiss.
17
Auch das Parlament verliere
mit dem Interventionsstaat seinen räsonierenden Charakter, Ziel sei nicht die
Überzeugung anderer Parlamentarier, sondern die Mobilisierung des Publikums.
Massenpresse habe ihre politische Funktion eingebüßt
19
18
Die
und Funk und Fernsehen
verhinderten das kritische Räsonnement, weil sie die Distanz zum Verschwinden
brächten, die beim Buch existiert, die Privatheit seiner Aneignung garantiert und den
20
räsonierenden Austausch von Gedanken ermöglicht habe .
3. Der Einbruch der Massen in die Politik
Vor der Wertung muss eine Kontrastierung mit der Position Grimms erfolgen. Wenn es
mit Habermas die Organisationen der intermediären Sphäre sind, die den rationalen,
herrschaftsfreien Diskurs unterminieren, dann – müsste man gegen Grimm folgern – ist
es für die Europäische Union geradezu vorteilhaft, dass es diese Form der strategisch
handelnden Öffentlichkeit nicht gibt und der Bürger frei in seinen nationalen Klubs und
Vereinen über die europäische Politik räsonieren kann. Man bemerkt hoffentlich, dass
diese Schlussfolgerung eher ironisch gemeint ist. Was Habermas als Verfall
beschreibt, ist der Einbruch der Massen in das Politische und ihre Teilhabe an der
Öffentlichkeit. Die Mehrheit der Bevölkerung blieb von der von Habermas
beschriebenen bürgerlichen, den herrschaftsfreien Diskurs übenden Öffentlichkeit
16
17
18
19
20
Habermas, Strukturwandel, S. 183.
Habermas, Strukturwandel, S. 215.
Habermas, Strukturwandel, S. 215.
Habermas, Strukturwandel, S. 203.
Habermas, Strukturwandel, S. 205.
6
ausgeschlossen. Ihr mangelte es sowohl an Bildung wie an Zeit und Muße, um sich als
kritisches Publikum dem Räsonnement in Kaffeehäusern hinzugeben. Der zentrale
Einwand gegen die Idealisierung der bürgerlichen Öffentlichkeit bis zur Mitte des 19.
Jahrhunderts richtet sich gegen die Tatsache, dass es eine bürgerliche Öffentlichkeit
blieb, die Öffentlichkeit von Honoratioren. Massendemokratie funktioniert eben nicht in
elitären Klubs, die Victor Hugo – zeitlich deutlich näher dran – als Hort der Reaktion
gegen die Neuerungen der französischen Revolution beschreibt. Habermas beschreibt
die bürgerliche Gesellschaft als Gesellschaft der Bürger unter sich, die das allgemein
Beste herausfinden. In der Massengesellschaft kommen nun die Interessen
antagonistischer Klassen hinzu, das gerade ist Evolution und nicht Verfall. Die
Interessensunterschiede lassen sich aber nur teilweise zum „Allgemeinen“ destillieren,
der Rest ist „fauler“ Kompromiss, aber der ist ebenso notwendig wie die
Interessensvertretung
realitätstauglicher
ein
als
demokratischer
Habermas,
wenn
Fortschritt
er
ist.
befürchtet,
Grimm
die
ist
deutlich
unzureichende
Kommunikation wegen fehlender intermediärer Instanzen in der EU führe zu einer
Oligarchisierung der Politik.
Habermas hat in Faktizität und Geltung die Position gewendet. Der rationale Diskurs,
21
meint er nun, finde im Parlament statt , die Öffentlichkeit steht außerhalb und fungiert
in Arenen des Diskurses als Seismograf für politische Verwerfungen, die das
Parlament nicht wahrnehmen kann, nach dem Hinweis der Öffentlichkeit aber einer
rationalen und effektiven Bearbeitung zuführen kann, welche die Öffentlichkeit gerade
nicht
22
leistet. Habermas fasst das Verhältnis von allgemeiner Öffentlichkeit und
politischem
System
so
zusammen:
„Die
politische
Öffentlichkeit
wurde
als
Resonanzboden für Probleme beschrieben, die vom politischen System bearbeitet
werden müssen, weil sie andernorts nicht gelöst werden. Insoweit ist die Öffentlichkeit
ein Warnsystem mit unspezialisierten, aber gesellschaftsweit empfindlichen Sensoren.
Aus demokratietheoretischer Sicht muss die Öffentlichkeit darüber hinaus den
Problemdruck verstärken, d.h. Probleme nicht nur wahrnehmen und identifizieren,
sondern auch überzeugend und einflussreich thematisieren, mit Beiträgen ausstatten
und so dramatisieren, dass sie vom parlamentarischen Komplex übernommen und
21
Habermas, Faktizität und Geltung (Frankfurt 1992), S. 413
22
Vielleicht auch nicht mehr leistet – das würde eine Kontinuität zum Strukturwandel darstellen.
7
bearbeitet werden.“
23
Folgt man dieser Analyse einer doch sehr bescheidenen Bedeutung öffentlicher
Diskurse, braucht es nicht zwingend europäischer Diskurse, sehr wohl aber europäisch
wirksamer
Mechanismen,
parlamentarischen
Diskurs
um
oder
wahrgenommene
besser
in
den
Problemlagen
in
Entscheidungsprozess
den
der
europäischen Organe einzuspeisen. Die Machtasymmetrien oder normativ gewendet
das
Postulat
gleicher
Teilhabemöglichkeiten,
auf
das
Grimm
richtigerweise
insbesondere mit Blick auf den Einfluss „der Wirtschaft“ in Europa hingewiesen hat, ist
aus dieser Perspektive weniger relevant. Ein Resonanzboden funktioniert nicht unter
Berücksichtigung von Gleichheitsgesichtspunkten, sondern von Lautstärke. Grimms
klassische Repräsentationslehre führt hier zu deutlich kritischeren Ergebnissen als die
Nachfolge „kritischer Theorie“, die dem Einfluss der Massen und der Legitimität einer
Repräsentanz schnöder Interessen immer noch distanziert gegenüber steht. Eben
diese Machtasymmetrien sind nicht nur ein Problem der Öffentlichkeit, sondern der
europäischen Integration insgesamt, wie zu zeigen ist.
Interessant ist aber ein anderer Gesichtspunkt: Grimm versteht die Öffentlichkeit als
Voraussetzung
der
Demokratie
im
Sinne
einer
der
politischen
Demokratie
vorgelagerten Sphäre oder Substanz, die nicht durch das demokratische Verfahren
erzeugt werden kann.
24
Im Strukturwandel der Öffentlichkeit wird implizit ein anderer
Zusammenhang sichtbar. Die räsonierende Öffentlichkeit der Privatleute entsteht in
einem Prozess der Entfeudalisierung, in dem sich das Öffentliche und das Private
sowie die politische Macht von der ökonomischen Sphäre trennt. Das ist gleichsam die
Bedingung und Folge der Entstehung eines kapitalistischen Marktes, weil u.a. die
Garantie des Marktgeschehens nicht den Marktteilnehmern selbst überlassen werden
kann. Der Strukturwandel setzt dann ein als Folge der Industrialisierung und der
Entstehung von Massengesellschaften, die mehr oder weniger zusammen fällt mit der
Entstehung repräsentativer Systeme. Für Habermas degeneriert der rationale Diskurs
der Öffentlichkeit durch den Einfluss neuer Institutionen, Verfahren und einer
Veränderung der sozio-ökonomischen Situation. Im Hintergrund wird die Dialektik von
institutionellen Verschiebungen und parallel verlaufenden Verschiebungen der
23
Habermas, a.a.O., S. 435; ausführlicher: Fisahn, A.: Plurale Kommunikation und Demokratie, in:
Bisky, Kriese, Scheele (Hrsg.), Medien-Macht-Demokratie. Neue Perspektiven, S. 70 – 90.
24
Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung?, S. 25.
8
Diskurskultur sichtbar, die Grimm nicht sieht bzw. explizit leugnet. Politische
Institutionen
und
Öffentlichkeit
stehen
für
ihn
nebeneinander
oder
zeitlich
hintereinander. Die Öffentlichkeit beeinflusst die Politik oder soll dies zumindest – der
Weg umgekehrt ist aber seltsamerweise versperrt.
4. Personalisierung der Politik
Ziehen wir noch eine andere berühmt gewordene Diagnose zur Entwicklung der
Öffentlichkeit zu Rate. Für Richard Sennett dringt in "Verfall und Ende des öffentlichen
Lebens“ nicht der Staat in die Privatsphäre vor, sondern die Privatsphäre in den
öffentlichen Bereich. Die Persönlichkeit erobere die öffentliche Sphäre, was zu einem
Strukturwandel der öffentlichen wie der privaten Sphäre führe. Er beklagt gleichsam die
Entpolitisierung der (amerikanischen) Politik und Gesellschaft, in der Politiker nicht
nach ihren Programmen und der tatsächlich verwirklichten Politik beurteilt werden,
sondern aufgrund ihrer Person, nach ihrer Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit, zu
deren Beurteilung auch alle nicht-politischen oder privaten Lebensäußerungen
herangezogen würden.
Die Persönlichkeit als Ausdruck des individuellen Charakters ist nach Sennett eine
Erfindung oder
Entwicklung des
späten
19. Jahrhunderts.
Den Wandel der
Persönlichkeitsauffassung könnte man als ersten Individualisierungsschub bezeichnen.
Der Charakter war keine Rolle mehr, die den Personen nach Stand und sozialer
Stellung zufiel und den sie deshalb in der Öffentlichkeit zu spielen hatten, sondern er
wurde aufgefasst als Ausdruck der individuellen Persönlichkeit, deren Innerstes sich
durch unterschiedliche Merkmale offenbart, die in der Öffentlichkeit gezeigt werden.
Den Wandel der Auffassung vom Charakter oder der Persönlichkeit führt Sennett auf
die gewandelten gesellschaftlichen Strukturen, die sich durchsetzende Dominanz der
kapitalistischen Warenproduktion und den Übergang zur Massengesellschaft zurück.
So entstehe eine Ideologie der Intimität, wonach soziale Beziehungen um so
glaubhafter und realer seien, je näher sie den inneren, psychischen Bedürfnissen der
einzelnen kämen. Ergebnis dieser Ideologie sei die Zerstörung der Öffentlichkeit und
das Entstehen einer unzivilisierten Kultur. Es werde erwartet, dass die Person in der
Öffentlichkeit ihr Selbst zur Schau stelle oder offenbare. Zivilisiertheit setze Distanz
voraus, die durch das Vordringen der Persönlichkeit in die öffentliche Sphäre verloren
9
gegangen sei.
25
Den Verfall der Öffentlichkeit spitzt Sennett schließlich zur Tyrannei
der Intimität zu: die Intimität beherrsche das Alltagsleben, ihre Tyrannei bestehe darin,
dass sie zum einzigen Wahrheitskriterium werde, nach dem die Wirklichkeit erfasst und
strukturiert werde.
26
Obwohl die Tyrannei der Intimität einen spezifischen Narzissmus
mobilisiere, zu einer Gesellschaft narzisstischer Persönlichkeiten führe, finde eine
öffentliche Artikulation von Interessen nicht statt. Die Persönlichkeit beziehe sich nur
auf sich selbst, mache auch sich selbst für ihr Schicksal verantwortlich, was sie davon
abhalte, soziale Interessen zu formulieren, individuelle Interessen auch als
Gruppeninteressen zu erkennen.
27
Zunächst ist zu bemerken, dass auch Sennett die Öffentlichkeit als abhängige Variable
analysiert, als in gesellschaftliche Strukturen eingebettet und keineswegs diesen
vorgelagert. Weiter lässt sich Sennetts Beschreibung folgen. Die Entstehung
demokratischer Massengesellschaften ist mit einer Personalisierung der Politik
verbunden. Die normative Bewertung muss allerdings ambivalent ausfallen: die
Personalisierung bedeutet einerseits eine Abdrängung der politischen Inhalte und
Programme aus dem öffentlichen Diskurs und führt angesichts der Dominanz des
Fernsehens tendenziell zu einer Annäherung der politischen Sphäre an das
Showbusiness zumindest zur Übernahme von Show-Elementen, die in den
Phänomenen
Reagan,
Berlusconi,
Schwarzenegger
oder
Erdogan
auch
als
Degeneration des Politischen begriffen werden kann. Umgekehrt wird durch die
Personalisierung Politik verständlich und gleichsam transportabel und vermittelbar.
Personen stehen für eine politische Richtung, verkörpern gleichsam ein politisches
Programm, das erst über die personale Vermittlung die Mehrheit der Menschen, die
Politik nur neben ihrem arbeitsintensiven Alltag verfolgen können, erreichen kann. Der
Charakter der Person wird dann auch Teil des Programms, aber das politische
Programm eben auch Teil des Charakters der politischen Persönlichkeit.
5. Öffentlichkeit und Europäische Institutionen
Folgt man der Beobachtung, dass die Öffentlichkeit eine abhängige Variable ist oder
Teil einer relationalen Beziehung zwischen sozio-ökonomischen Strukturen und
25
26
27
Sennett, Verfall und Ende, S. 335 ff. Umgekehrt führe der Verfall der Öffentlichkeit auch zu einer
Deformation des Privaten, die hier aber nicht von Interesse ist.
Sennett, Verfall und Ende, S. 425.
Sennett, Verfall und Ende, S. 334.
10
politischen Institutionen, dann ist ein Blick auf diese Beziehungen und die potenziellen
Wirkungen auf die europäische Öffentlichkeit zu richten. Eine politische Öffentlichkeit
entsteht, wandelt sich oder bleibt fragmentiert auch in Abhängigkeit von der Anordnung
der
politischen
Institutionen.
Ihr
Funktionieren
hängt
davon
ab,
dass
die
Institutionenordnung das Entstehen der Öffentlichkeit befördern. Eine demokratischer
Verfahren angemessene politische Öffentlichkeit kann nur entstehen, wenn die
politische Institutionenordnung den politischen Konflikt, den Streit um politische
Richtungen, Werte und Interessen in den Mittelpunkt des Geschehens stellt. Denn nur
in diesem Fall besteht die Möglichkeit der politischen Repräsentanz unterschiedlicher
Weltbilder oder Interessen: Die Repräsentanz ist bekanntlich keine Einbahnstraße. Die
Repräsentanten wirken – nach dem GG ausdrücklich – über die Parteien an der
politischen Willensbildung des Volkes mit. Die politische Willensbildung ist kein dem
demokratischen
Prozess
vorgelagerter
Akt,
sondern
inklusiver
Bestandteil
demokratischer Entscheidungsverfahren. Stehen andere Konflikte wie ethnische,
religiöse oder nationale Konflikte im Vordergrund oder anders gesagt, gibt es
strukturelle Minderheiten, stößt das demokratische Verfahren an seine Grenzen, weil
die Minderheiten über kurz oder lang oder in schwierigen Zeiten die Legitimität der
Mehrheits-Entscheidungen zur Disposition stellen. Nur der politische Konflikt erlaubt
Überzeugungsarbeit mittels der Öffentlichkeit oder umgekehrt: die Öffentlichkeit ist
Bestandteil und in diesem Sinne Voraussetzung demokratischer Verfahren, wenn diese
auf die reale Chance angelegt sind, dass Minderheiten und Mehrheiten sich
gegenseitig ablösen. Diese Chance muss wiederum begriffen werden als normatives
Postulat an einen demokratischen Prozess mit einem Minimum an Substanz. Kurz: die
Institutionen müssen eine Zentralität des politischen Konflikts organisieren, wenn eine
demokratische Öffentlichkeit funktionieren soll.
Die Zentralität des politischen Konflikts fehlt aber in der Konstitution der Europäischen
Union.
Dabei
spielen
zwei
Gesichtspunkte
eine
wesentliche
Rolle:
die
Entpersonalisierung der Politik und die Zentralität des Ausgleichs nationaler
Interessen. Akzeptiert man zunächst bei aller Ambivalenz des Phänomens, dass Politik
faktisch über ihre Personalisierung in dem Sinne vermittelt wird, dass der Unterschied
politischer Inhalte sichtbar und „verständlich“ wird, dann müsste die Europäische
Konstitution eine Personalisierung von Politik zulassen. Das Gegenteil ist der Fall, die
Personalauswahl in der EU läuft weitgehend unabhängig vom Parlament, wird hinter
verschlossenen Türen im Rat (vor)entschieden und kann so in der Öffentlichkeit
allenfalls am Rande wahrgenommen werden. Das Parlament bestätigt die Kommission
11
weiterhin nur, wählt aber nicht nach eigenen Vorschlägen. Im Ergebnis dürfte eine
übergroße Mehrheit der Bevölkerung die Namen der EU-Kommissare noch weniger
kennen als diejenigen der Bundesminister. Grimm hat richtig darauf hingewiesen, dass
es europäische, politische Parteien nicht gibt, sondern nur Fraktionsbündnisse
nationaler Parteien im EU-Parlament. Das ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass
die europäischen Parteien weder einen Spitzenkandidaten für das Amt des
Kommissionspräsidenten noch für irgendein anderes Amt nominieren müssen
28
und
die Wahl zum EU-Parlament als nationale Wahl mit nationalem Wahlrecht organisiert
ist und nicht als europäische Wahl.
Wenn politische Richtungsunterschiede innerhalb der EU als Differenz über Weltbilder,
Werte und soziale Interessen sichtbar werden, dann als erstes im europäischen
Parlament. Das Parlament ist durch die Erweiterung der zustimmungspflichtigen
Rechtsakte im Lissaboner Vertrag zwar in seinen Rechten gestärkt worden, dennoch
bleibt es gegenüber dem Rat zweite Kammer mit weniger und weniger wahrnehmbaren
Entscheidungskompetenzen. Nur wenn das Parlament einheitlich gegen den Rat
auftritt, seine Interessen gegenüber den anderen Institutionen vertritt, wie im Fall des
Initiativrechts für Rechtsakte, das nach den Verträgen nur der Kommission zusteht,
bekommt es eine entsprechende öffentliche Resonanz, dann geht es aber grade nicht
um den Richtungsstreit zwischen den politischen Farben. So lässt sich das
„Öffentlichkeitsdefizit der Europäischen Union als institutionelles Problem fassen.“
29
Die von Grimm richtigerweise geforderte Anbindung des Parlaments, seiner
Diskussionen und Willensbildung an die Diskurse, Meinungen und Interessen in der
Bevölkerung, die Herstellung einer öffentlich kontrollierten Repräsentanz bleibt Illusion,
wenn das Parlament wenig zu entscheiden hat. Das Ohnmachtsgefühl der unteren
Klassen, das sich angesichts der unzureichenden Repräsentation schon im nationalen
Raum breit macht, verschärft sich auf europäischer Ebene und wird zur Wahlabstinenz
und zum Desinteresse. Umgekehrt ist richtig: „In der Europapolitik erlangen unter
28
Ähnlich: Gerhards, J.: Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer
Öffentlichkeitstheorien, in: Kaelble, H., u.a. (Hrsg.): Transnationale Öffentlichkeiten und
Identitäten im 20. Jahrhundert, (Frankfurt 2002), S. 154.
29
Kanter, C.: Öffentliche politische Kommunikation in der EU, in: Klein, A. u.a. (Hrsg.): Bürgerschaft
Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 227.
12
solchen Umständen fachlich-technische Gesichtspunkte, namentlich ökonomischer Art,
übermäßiges Gewicht.“
30
Die Entscheidungen im Rat werden dagegen nicht öffentlich getroffen, eine kritische
Beobachtung des Verhaltens der nationalen Regierung ist kaum möglich – die
Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, ein Diskurs über das Ratsverfahren soll nicht
stattfinden. Die Institutionen der EU sind nicht um den politischen Konflikt, sondern um
nationale Interessen zentralisiert, die im Rat ausgehandelt werden und vom Parlament
nur nachvollzogen werden können. Im Rat treffen die Regierungsvertreter aufeinander,
die versuchen, unter Ausgleich der nationalen Interessen eine gemeinsame Politik zu
formulieren, wobei die nationalen Interessen meist über die Interessen der „nationalen“
Ökonomie definiert werden. So wird die politische Richtungsentscheidung nicht mehr
sichtbar – was in Diskussionen um europäische Politik, wo sie denn stattfinden, sich
offenbart: Kritik wird allzu schnell zur Kritik an der europäischen Integration, nicht Kritik
bestimmter Politiken.
Das Arrangement der europäischen Institutionen ist so angeordnet, dass eine
europäische Öffentlichkeit nicht entstehen kann
31
und nicht entstehen soll. Grimm und
das BVerfG haben insofern recht: Eine europäische Demokratie ist problematisch, was
in erster Linie am Aufbau der Institutionen der EU liegt. Woraus zwanglos gefolgert
werden kann, dass eine europäische Demokratie nicht gewollt ist. Die Konstitution der
EU verschiebt gleichsam den nationalen Klassenkompromiss und organisiert eine
Dominanz wirtschaftlicher Interessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die EU ist als
Wirtschafts- und Währungsunion konzipiert, nicht als Sozialunion, nicht als
Solidargemeinschaft und nicht als Union der abhängig Beschäftigten. Dominant sind
die wirtschaftlichen Freiheiten einschließlich der Kapitalverkehrsfreiheit mit der
Forderung nach liberalisierten Finanzmärkten. Eine Kontrolle oder ein Gegendiskurs
durch eine demokratische Öffentlichkeit findet nicht oder nur sehr begrenzt statt. Die
Entscheidungen der EU schlagen sich schließlich als scheinbarer Sachzwang
„unvereinbar mit Europarecht“ in der nationalen Politik nieder und höhlen die Substanz
auch der nationalen Demokratie aus. Sie müssen zwangsläufig den Anteil des Showbiz
erhöhen, wenn nationale Politik in ihren Entscheidungsbefugnissen europäisch streng
30
Grimm, D.: Braucht Europa eine Verfassung?, S. 44.
31
Zur Reformdiskussion vgl. Liebert, U.: Transformationen europäischen Regierens: Grenzen und
Chancen transnationaler Öffentlichkeiten, in: Klein, A. u.a. (Hrsg.): Bürgerschaft Öffentlichkeit und
Demokratie in Europa, (Opladen 2003), S. 75 ff.
13
limitiert wird; kurz: mit dem Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit degeneriert
auch die nationale Öffentlichkeit.
Die
Parlamentarisierung
der
EU,
hatte
Grimm
argumentiert,
würde
das
Demokratieproblem eher verschärfen als lösen, weil bei fehlender Öffentlichkeit die
ökonomischen Interessen eine ungerechtfertigte Dominanz erhielten. Die Diagnose ist
richtig, aber die Ursache-Folge Wirkung umgekehrt. Die Interessen „der Wirtschaft“
sind auch deshalb so dominant, weil eine demokratische Kontrolle auf europäischer
Ebene fehlt und dennoch die wirtschaftspolitischen Weichenstellungen in der EU
getroffen werden. Die demokratische Kontrolle durch das Parlament und eine kritische
Öffentlichkeit oder eine Öffentlichkeit, in der sich andere als wirtschaftliche Interessen
artikulieren, ist unzureichend, weil das Institutionengefüge geradezu als Abschottung
gegenüber der Öffentlichkeit funktioniert.
Die Dominanz wirtschaftlicher Interessen hat aber nicht nur – hier nicht zu
diskutierende – Folgen auf die sozialen Beziehungen in den Nationalstaaten und
zwischen diesen. Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt vielmehr, dass
eine europäische Integration, deren Grundlage die Koordinierung und der Ausgleich
nationaler ökonomischer Interessen ist, in ökonomisch schwierigen Zeiten ins
Straucheln gerät. Die EU ist konstitutionell auf eine Krisensituation nicht eingestellt,
deshalb lief das Krisenmanagement bisher zu großen Teilen neben den Verträgen ab
32
oder gar gegen sie , d.h. über Konsense der Nationalstaaten, die aber brüchig
werden, wenn Interessenkonflikte auftreten. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus:
Die europäische Union benötigt eine politische Vertiefung und Demokratisierung
inklusive einer europäischen Öffentlichkeit, wenn sie stabil bleiben soll. Die Chancen
stehen nicht gut, weil Akteure und Perspektiven für eine Weiterentwicklung der EU in
der herrschenden Politik fehlen.
32
Wie der Ankauf griechischer Staatsanleihen durch die EZB, was politisch richtig ist, aber durch
Art. 123 AEUV verboten wird.
14
Herunterladen