17. Klinisch-Mikrobiologisch-Infektiologisches Symposium Virale

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17. Klinisch-Mikrobiologisch-Infektiologisches Symposium
Virale Atemwegsinfektionen
Respiratorische Viren bei Immunsuppression – Nachweis gleich Infektion?
O. Adams, Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf
Die klassische Virusisolierung hat ihren Stellenwert als "Goldstandard" in der Diagnostik der meisten
humanen Viren verloren und ist durch molekulare Nachweise ersetzt worden. Die damit verbundene
Erhöhung der Sensitivität und die Möglichkeit, in früheren Zeiten nicht nachweisbare Erreger nun zu
detektieren hat zu einer erheblichen Zunahme von positiven Befunden in der Diagnostik geführt. An
diese Erhebung von Befunden schließt sich zwangsläufig die Interpretation an, welche Relevanz denn
der nachgewiesene Erreger hat. Der letztere Punkt erweist sich in vielen Fällen aber als
problematisch, insbesondere wenn es sich um immunsupprimierte Patienten handelt.
Obwohl es bei den respiratorischen Viren im Gegensatz zu den Bakterien keine "Normalflora" im
Atemtrakt gibt, ist dennoch zu bedenken, dass einige Virusinfektionen wie z.B. die Infektion mit
Rhinoviren mehrfach im Jahr erfolgen können und die Erreger schon beim nicht immunsupprimierten
Patienten manchmal über Wochen nachweisbar sind. Die Ausscheidungsdauer kann sich unter
Immunsuppression drastisch verlängern, eine klinische Symptomatik muss dabei nicht zwingend
vorhanden sein. In ungefähr 10-15% liegen Koinfektionen mit mehreren Viren vor, was die Frage
aufwirft, welcher Erreger von größerer Relevanz ist oder ob möglicherweise mit Synergismen
zwischen den Erregern zu rechnen ist.
Desweiteren haben wir es bei der Familie der humanen Herpesviren mit Erregern zu tun, die bei
jedem Infizierten lebenslang persistieren und unter Immunsuppression reaktiviert werden können.
Das Humane Cytomegalievirus und das Herpes simplex Virus können sich im Rahmen eine
Reaktivierung in der Lunge mit den Zeichen einer viralen Pneumonie manifestieren, was als ernstafte
und lebensgefährdende Komplikation zu werten ist. Der Nachweis beider Viren im Rachen und selbst
in der Bronchiallavage ist aber keineswegs als Beweis einer solchen Manifestation zu werten, da die
Ausscheidung über den Rachen bei diesen Viren zum natürlichen Weg der Übertragung gehört. Dies
gilt ebenso für die anderen Herpesviren (Epstein-Barr-Virus, Humanes Herpesvirus 6 u.a.) sowie für
weitere Virusfamilien wir z.B. die Adenoviren.
Eine teilweise Abhilfe aus dem beschriebenen diagnostischen bzw. interpretatorischen Dilemma
kann dabei die Quantifizierung der Erreger, das frühzeitige Screening und anschließende Monitoring
sowie die zusätzliche Untersuchungen weiterer Untersuchungsmaterialien schaffen. Invasivere
Untersuchungen wie z.B. Biopsien können möglicherweise der Diagnosesicherung dienen.
Darüberhinaus sind prospektive Studien, die Kontrollgruppen einschließen, vonnöten, um bessere
Aussagen über die Wertigkeit von Virusnachweisen in respiratorischen Materialien treffen zu
können.
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