Broschüre Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Zeitplan Die Pflege Neuausrichtungsgesetz Broschüre für ambulante und stationäre Pflege Broschüre: Unsere Online Broschüre enthält zentrale Änderungen in Verbindung mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), die für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeheime wichtig sind und zeigt an, wann diese per Zeitplan verbindlich werden. Pflege Neuausrichtungsgesetz Broschüre PNG Broschüre Die Pflege Neuausrichtungsgesetz (1.1.2013 - ambulante Pflegedienste) Broschüre ist mit allen wichtigen Informationen online: Pflegesachleistungen, Pflegegeld etc. Private Pflegevorsorge Pflege Neuausrichtungsgesetz Erstmals wird es möglich sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Pflege-Zusatzvorsorge erhalten (Pflege-Bahr). Leistungskomplexe Zeitkontingente Einzelleistungen Neuerungen PNG: Wahlfreiheit Pflegebedürftige zwischen Leistungskomplexen und Zeitkontingenten (§ 89 SGB XI) bei der Berechnung der ambulanten Pflege. Betreute Wohngruppen PNG Mehr Unterstützung für Angehörige: Ambulante Pflegedienste können künftig neben Grundpflege, wie Waschen und Anziehen spezielle Leistungen der häuslichen Betreuung anbieten. Abrechnung Pflege Neuausrichtungsgesetz SGB V: Leistungserbringer können zur Leistungs-Abrechnung Rechenzentren einschalten. Diese Regelung wird auf die Pflegeversicherung ausgeweitet. PNG Gefahr Pflegedienste Ambulante Pflegedienste stellt Pflegereform 2013 Experten zufolge vor große Probleme. Neben Vergütung nach Leistungskomplexen, (Wege)pauschalen muss Zeit-Vergütung angeboten werden. Gefahr für Pflegedienste? Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Chancen und Fallstricke Was bringt ambulanten Pflegediensten das Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG), das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt? Wir haben einmal die Chancen und Fallstricke zusammengefasst. In der Pflege tut sich was. So tritt zum 1. Januar 2013 das Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft, das eine Menge Änderungen für ambulante Pflegedienste mit sich bringt. In dieser Broschüre möchten wir Pflegedienste umfassend informieren, was die Neuregelung des Pflegegesetzes bedeutet, wo Ihre Chancen liegen und auf was Sie bei der Umsetzung achten müssen. Die wichtigen Neuerungen: Das Pflege Neuausrichtungsgesetz für ambulante Pflegedienste An Neuerungen mangelt es dem neuen Gesetz nicht. Eines der Ziele des PNG ist es zunächst, die Leistungen für Demenzkranke zu verbessern (§ 123, in Verbindung mit § 45a SGB XI). Das hat allerdings seinen Preis. So steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 2013 von 1,95 % ). Das hat allerdings seinen Preis. So steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 2013 von 1,95 % auf 2,05 % - bei Kinderlosen sogar auf 2,3 %. Dafür gibt es im Pflegefall mehr Geld. Hier die wichtigen Änderungen des PNG in der Übersicht. 1.Bislang wurde Versicherten mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne Pflegestufe bis zu max. 200 Euro monatlich für Betreuungspflege und Tagesgruppen erstattet. Ab 2013 erhalten Versicherte mit den oben genannten Einschränkungen im Monat zusätzlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro. 2.Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten künftig ein auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die bis zu 665 Euro aufgestockt werden. In der Pflegestufe II wird ein höheres Pflegegeld von 525 Euro gezahlt, bei Pflegesachleistungen wird der Betrag auf 1.250 Euro angehoben. 3.Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig einen Aufschlag von 200 Euro im Monat, um eine Pflegekraft einstellen zu können. Die Gründung dieser Wohngruppen soll mit 2.500 Euro pro Person unterstützt werden, dafür stehen 30 Millionen Euro bereit. 4.Neben den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen können Pflege- und Betreuungsdienste häusliche Betreuung anbieten und erbringen. Dies kann neben den Leistungsmodulen künftig auch durch Stundensätze erfolgen. Betreuungsdienste erhalten die Möglichkeit, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen. 5.Ab 2013 gilt der sogenannte „Pflege-Bahr“: Wer dann eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat. Mindestens zehn Euro monatlich muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Umfassende Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Erfahren Sie mehr über weitere wichtige Änderungen durch das PNG Laut Gesetz Verbesserungen der Leistungen für Demenzkranke und alle Pflegebedürftigen Alle Änderungen für die ambulante Pflege Rechtliche Hinweise: *zzgl. MwSt. = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern, ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung, *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 5 = Bei der Nutzung mobiler Dienste fallen ggf. zusätzliche Verbindungskosten an. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit. 3 - "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, nicht inbegriffen ist die Abrechnung