Broschüre Pflege-Neuausrichtungsgesetz Zeitplan

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Broschüre Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Zeitplan
Die Pflege Neuausrichtungsgesetz Broschüre für ambulante
und stationäre Pflege
Broschüre: Unsere Online Broschüre enthält zentrale Änderungen in Verbindung mit dem
Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), die für ambulante Pflegedienste und stationäre
Pflegeheime wichtig sind und zeigt an, wann diese per Zeitplan verbindlich werden.
Pflege Neuausrichtungsgesetz Broschüre
PNG Broschüre
Die Pflege Neuausrichtungsgesetz (1.1.2013 - ambulante Pflegedienste) Broschüre ist mit allen
wichtigen Informationen online: Pflegesachleistungen, Pflegegeld etc.
Private Pflegevorsorge Pflege Neuausrichtungsgesetz
Erstmals wird es möglich sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer staatlich
geförderten privaten Pflege-Zusatzvorsorge erhalten (Pflege-Bahr).
Leistungskomplexe Zeitkontingente Einzelleistungen
Neuerungen PNG: Wahlfreiheit Pflegebedürftige zwischen Leistungskomplexen und
Zeitkontingenten (§ 89 SGB XI) bei der Berechnung der ambulanten Pflege.
Betreute Wohngruppen PNG
Mehr Unterstützung für Angehörige: Ambulante Pflegedienste können künftig neben Grundpflege,
wie Waschen und Anziehen spezielle Leistungen der häuslichen Betreuung anbieten.
Abrechnung Pflege Neuausrichtungsgesetz
SGB V: Leistungserbringer können zur Leistungs-Abrechnung Rechenzentren einschalten. Diese
Regelung wird auf die Pflegeversicherung ausgeweitet.
PNG Gefahr Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste stellt Pflegereform 2013 Experten zufolge vor große Probleme. Neben
Vergütung nach Leistungskomplexen, (Wege)pauschalen muss Zeit-Vergütung angeboten
werden.
Gefahr für Pflegedienste? Das
Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Chancen und Fallstricke
Was bringt ambulanten Pflegediensten das Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG), das am 1.
Januar 2013 in Kraft tritt? Wir haben einmal die Chancen und Fallstricke zusammengefasst.
In der Pflege tut sich was. So tritt zum 1. Januar 2013 das Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG)
in Kraft, das eine Menge Änderungen für ambulante Pflegedienste mit sich bringt. In dieser
Broschüre möchten wir Pflegedienste umfassend informieren, was die Neuregelung des
Pflegegesetzes bedeutet, wo Ihre Chancen liegen und auf was Sie bei der Umsetzung achten
müssen.
Die wichtigen Neuerungen: Das Pflege Neuausrichtungsgesetz für ambulante
Pflegedienste
An Neuerungen mangelt es dem neuen Gesetz nicht. Eines der Ziele des PNG ist es zunächst, die
Leistungen für Demenzkranke zu verbessern (§ 123, in Verbindung mit § 45a SGB XI). Das hat
allerdings seinen Preis. So steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 2013 von 1,95 %
). Das hat
allerdings seinen Preis. So steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 2013 von 1,95 %
auf 2,05 % - bei Kinderlosen sogar auf 2,3 %. Dafür gibt es im Pflegefall mehr Geld. Hier die
wichtigen Änderungen des PNG in der Übersicht.
1.Bislang wurde Versicherten mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne
Pflegestufe bis zu max. 200 Euro monatlich für Betreuungspflege und Tagesgruppen
erstattet. Ab 2013 erhalten Versicherte mit den oben genannten Einschränkungen im
Monat zusätzlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von
225 Euro.
2.Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten künftig ein auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld
oder Pflegesachleistungen, die bis zu 665 Euro aufgestockt werden. In der Pflegestufe II
wird ein höheres Pflegegeld von 525 Euro gezahlt, bei Pflegesachleistungen wird der
Betrag auf 1.250 Euro angehoben.
3.Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten
künftig einen Aufschlag von 200 Euro im Monat, um eine Pflegekraft einstellen zu können.
Die Gründung dieser Wohngruppen soll mit 2.500 Euro pro Person unterstützt werden,
dafür stehen 30 Millionen Euro bereit.
4.Neben den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen können Pflege- und
Betreuungsdienste häusliche Betreuung anbieten und erbringen. Dies kann neben den
Leistungsmodulen künftig auch durch Stundensätze erfolgen. Betreuungsdienste erhalten
die Möglichkeit, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen.
5.Ab 2013 gilt der sogenannte „Pflege-Bahr“: Wer dann eine private
Pflege-Zusatzversicherung abschließt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von fünf
Euro im Monat. Mindestens zehn Euro monatlich muss der Versicherte aus eigener
Tasche bezahlen.
Umfassende Informationen zum
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Erfahren Sie mehr über weitere wichtige Änderungen durch das PNG
Laut Gesetz Verbesserungen der Leistungen für Demenzkranke und alle Pflegebedürftigen
Alle Änderungen für die ambulante Pflege
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Kostenträgern, ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus
der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung, *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie
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