Beste Voraussetzungen für Veränderungen Chancen für geprellte

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M a n a g e m e n t Fa ct s
F l e x i b e l , ko n s e q u e n t , ko m m u n i k at i v
Beste Voraussetzungen für Veränderungen
so wichtig jedoch sei es, beständig das Ziel
im Auge zu haben und den Veränderungsprozess voranzutreiben – und dabei zugleich
flexibel zu bleiben und keine zu starre Linie
zu fahren.
Als besonders wichtige Voraussetzung für
das Gelingen einer Veränderung sehen Ex-
perten die Fähigkeit von Apothekenleiterin
und -leiter, ihre Mitarbeiter in den Prozess
einzubinden. Dies beginnt mit Motivation,
unterstützt durch gezielte Anreize, sich zu
verändern und endet noch lange nicht bei einer kontinuierlichen und ausführlichen Informationspolitik im Team.
Foto: iStockphoto
Wer mit guten Vorsätzen ins neue Jahr gestartet ist, wird jetzt mit Hochdruck an den
geplanten Veränderungen arbeiten. Und dabei, vermutlich, eines zu spüren bekommen:
Veränderungen durchzusetzen, bedeutet
zum einen beharrliches Dranbleiben an der
Sache, zum anderen aber auch einen ständigen Spagat. Denn viele Veränderungen scheitern schon daran, dass Pläne nicht weiter verfolgt werden, andere funktionieren nicht,
weil zu viel auf einmal verändert werden soll
– oder zu häufig Neues auf den Plan kommt.
Unternehmensberater kennen diese Probleme. Und halten eine ganze Reihe von
Tipps für jene parat, die einen Neuerungsprozess gezielt und konsequent durchziehen
wollen. Sie raten beispielsweise, die Zahl der
Veränderungen gering zu halten, diese dafür
konsequent durchzuziehen und sich dabei
ausreichend Zeit zu geben. Mindestens eben-
Fa l s c h e B e r at u n g b e i G e l da n l ag e n
Weihnachtsgeschäft 2008
Chancen für geprellte Kunden
Schon jetzt die ersten
Weichen stellen
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wirtschaftliche Verflechtungen von Beteiligten einer Geldanlage.
„Zu einer korrekten Aufklärung gehört
auch, dass Vermittler und Berater Kunden
über negative Presseberichte informieren“,
heißt es weiter. Ein Anlageberater müsse zudem prüfen, ob das Angebot zum finanziellen Hintergrund, den Anlagezielen und Vorkenntnissen seines Kunden passe. „Tut er das
nicht, muss er für Verluste haften.“
Info
Unseriöse Anbieter fasst Finanztext in einer
Warnliste zusammen – abrufbar im Internet
unter www.test.de/warnliste
Foto: iStockphoto
Wer in Geldanlagen falsch beraten und damit um sein Geld geprellt wurde, darf jetzt
Hoffnung schöpfen. Denn immer häufiger
verurteilen Gerichte Verantwortliche dazu,
geprellten Kunden Schadenersatz zu zahlen.
Die Zeitschrift Finanztest greift diese Problematik in ihrer aktuellen Ausgabe auf und
nennt darin u. a. eine Reihe von Beispielen,
die getäuschten Kunden Mut machen sollen.
Zugleich raten die Finanzspezialisten all jenen, die Angst um ihr Geld haben, sich von
einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Der Jurist könne prüfen, ob eine Schadenersatzforderung gegen Vermittler, Berater,
Anbieter, Treuhänder, die Herausgeber von
Prospekten oder sonstige Verantwortliche
Aussicht auf Erfolg habe.
Würden beispielsweise bereits die Prospekte für die Geldanlagen grobe Fehler enthalten, falle es in der Regel nicht schwer zu
beweisen, dass unvollständig oder falsch informiert wurde. Als typische Prospektfehler
nennt die Zeitschrift beispielsweise falsche
Renditeberechnungen, fehlende oder falsche
Angaben über Provisionen und Gebühren sowie fehlende Hinweise auf personelle und
Erfolgreiche Einzelhändler stellen bereits
jetzt die Weichen dafür, dass im Weihnachtsgeschäft 2008 die Kassen klingen: Im Januar
sind die Erinnerungen an die vergangenen
Wochen noch präsent, und die etwas ruhigeren Tage schaffen den nötigen Freiraum,
Zahlen und Daten abzugleichen – etwa die
Umsätze im November und Dezember 2007
mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Fielen die Zahlen schlechter aus, muss
die Planung und Organisation des Weihnachtsgeschäfts auf den Prüfstand. Positive
Ergebnisse dagegen gelten als Zielgrößen für
das laufende Jahr.
Einfließen sollten auch die Erfahrungen
der Mitarbeiter – etwa bei Fragen zum Kundenverhalten: Wie war die Resonanz bei den
Kunden, gab es aktive Nachfrage, wie kam
die Deko an? Oder bei Fragen zur Organisation: Wurde zu früh/ zu spät mit den Vorbereitungen begonnen, entstand Zeitdruck, war
die Personaleinsatzplanung richtig, gab es
Wartezeiten, Umtauschwünsche, Beschwerden? Zeigten sich Beratungsschwerpunkte?
Gab es Produktrenner, Nieten, Lieferengpässe? Funktionierte das „Gutscheingeschäft“?
apotheke+marketing 01.2008
Kurz notiert
Finanztipps: Mehr als 90 Tipps und Re-
Online-Banking
ports aus den letzten zwölf Monaten
Zahlendreher können teuer werden
fasst das Finanztest-Jahrbuch 2008 zusammen. Das kleine aber umfangreiche Heft befasst sich nicht nur mit
den besten Zinsangeboten oder den
erfolgreichsten Fonds, sondern stellt
auch die neusten Tests von Versicherungen zusammen oder informiert
über das aktuelle Thema Nummer eins
für Zinsanleger, die Abgeltungssteuer.
Darüber hinaus hat das Jahrbuch auch
die zunehmende Kontrolle der Steuerzahler durch die Finanzämter zum Thema. (Für 9,90 Euro im Zeitschriftenund im Buchhandel oder über www.
test.de/shop) +++ Geschenke mit Risiko: „Vorteilsgewährung“ heißt es im
Juristendeutsch, wenn allzu großzügig
Geschenke an sogenannte Amtsträger
verteilt werden. Eines der Beispiele,
Das Internet wird zunehmend zur Bankfiliale. Im Jahr 2006 führten 32 Prozent der Bundesbürger zwischen 16 und 74 Jahren (und
damit jeder dritte Deutsche) online ein Konto, meldet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (Bitkom). Dort schätzt man zudem,
dass die Quote der „Online-Banker“ im Jahr
2007 weiter zunahm, auf mittlerweile insgesamt 35 Prozent.
Wesentlicher Diskussionspunkt ist dabei
nach wie vor die Sicherheit bei Online-Geschäften. Probleme jedoch kann es auch
dann geben, wenn sich so etwas – vermeintlich – Banales wie Schreibfehler oder ein Zahlendreher beim Ausfüllen einer Überweisung
einschleichen. Denn dies geht in der Regel zu
Lasten des Bankkunden.
Deshalb raten Experten einmal mehr dazu,
auch hier, insbesondere bei der Eingabe der
Kontonummer des Empfängers der Überweisung, sehr sorgfältig vorzugehen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen schriftlichen
Überweisung sei die Bank bei einer Online-
Überweisung per Internet nicht dazu verpflichtet, Namen und Kontonummer des
Adressaten zu vergleichen. Damit ist allein
der Nutzer des Online-Bankings bei beleglosem Zahlungsverkehr für die Richtigkeit der
Angaben verantwortlich. Anders ist die
Rechtslage, wenn Bankmitarbeiter mitwirken
oder mit herkömmlichen Überweisungsträgern bezahlt wird. So gleicht die Empfängerbank bei einem schriftlichen Überweisungsbeleg die Kontonummern ab. Wird ein
Schreibfehler nicht entdeckt, haften hier Bank
und Kunde gleichermaßen.
Trägt der Bankkkunde beim Onlinebanking
beispielsweise eine falsche Kontonummer
ein, hat er jedoch keinen Anspruch gegen die
Bank oder Sparkasse, die den Auftrag ausführt, sondern gegenüber jenem der unberechtigt dieses Geld bekam.
Werde das Geld irrtümlich auf ein anderes
Konto überwiesen, müsse sich der Bankkunde selbst um die Rückerstattung kümmern,
so die Ansicht der Richter in einem Urteil am
Landgericht Berlin (Az.: 57 S 116/00).
die dazu in der jüngsten Vergangenheit Wellen schlugen: Ein Energieunternehmen hatte Karten zur FußballWM an Politiker verschenkt. Hier entschieden die Richter zwar, dass es sich,
wie es Experten formulieren, „nicht um
eine strafrechtlich relevante geschäftliche Kontaktpflege“ gehandelt habe,
sondern lediglich das Sponsoringkonzept des Unternehmens umgesetzt
worden sei. In der Praxis jedoch raten
Fachleute: Wer Geschenke an Amtsträger verteilt, die mehr als 30 Euro wert
sind, kann sich durchaus strafbar machen. Wer Manager aus der Wirtschaft
beschenkt, kommt zwar normalerweise nicht mit dem Gesetz in Konflikt –
hier aber könnte das Arbeitsrecht den
Beschenkten Probleme machen. +++
apotheke +marketing 01.2008
Buchtipp
Auf der Fährte des Alphawolfs
Er ist beinahe legendär: der
Alphawolf, der sein Rudel unbeirrt durch die Wälder führt.
Und er bringt jene Eigenschaften mit, die zu den wesentlichen Zielen einer Führungsperson gehören: Den Ton
angeben im Rudel, entscheiden, wann und was gejagt
wird, das Schlichten von Konflikten, das Anordnen von Ruhepausen und die Sorge für den Nachwuchs.
Nicht zu vergessen ein weiteres, ganz wesentliches Plus des Alphawolfs: Er wird
vom Rudel akzeptiert.
Alle diese Fähigkeiten, die dem Alphawolf angeboren sind, von denen so manche Führungskraft jedoch nur träumen
kann, haben Johannes Voss (der seit Jah-
ren Wölfe beobachtet) inspiriert, das Thema Führung einmal in anderer Art und Weise
anzugehen. Der Autor verbindet das Führungsverhalten des
Wolfs mit Managerkompetenz
und entwickelt daraus eine Fülle von Ideen, Anregungen und
Tipps für den Führungsalltag.
Statt den Listen der „zehn goldenen Regeln“ eine weitere hinzu zu fügen, setzt er auf den scharfen Blick
– und verschafft dem Leser ein Aha-Erlebnis nach dem anderen.
Info
Johannes Voss „Die Führungsstrategien
des Alphawolfs. Ideenpool für Manager“,
Carl Hanser Verlag, München 2007, ISBN
978-3-446-41242-2, 19,90 Euro.
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