M a n a g e m e n t Fa ct s F l e x i b e l , ko n s e q u e n t , ko m m u n i k at i v Beste Voraussetzungen für Veränderungen so wichtig jedoch sei es, beständig das Ziel im Auge zu haben und den Veränderungsprozess voranzutreiben – und dabei zugleich flexibel zu bleiben und keine zu starre Linie zu fahren. Als besonders wichtige Voraussetzung für das Gelingen einer Veränderung sehen Ex- perten die Fähigkeit von Apothekenleiterin und -leiter, ihre Mitarbeiter in den Prozess einzubinden. Dies beginnt mit Motivation, unterstützt durch gezielte Anreize, sich zu verändern und endet noch lange nicht bei einer kontinuierlichen und ausführlichen Informationspolitik im Team. Foto: iStockphoto Wer mit guten Vorsätzen ins neue Jahr gestartet ist, wird jetzt mit Hochdruck an den geplanten Veränderungen arbeiten. Und dabei, vermutlich, eines zu spüren bekommen: Veränderungen durchzusetzen, bedeutet zum einen beharrliches Dranbleiben an der Sache, zum anderen aber auch einen ständigen Spagat. Denn viele Veränderungen scheitern schon daran, dass Pläne nicht weiter verfolgt werden, andere funktionieren nicht, weil zu viel auf einmal verändert werden soll – oder zu häufig Neues auf den Plan kommt. Unternehmensberater kennen diese Probleme. Und halten eine ganze Reihe von Tipps für jene parat, die einen Neuerungsprozess gezielt und konsequent durchziehen wollen. Sie raten beispielsweise, die Zahl der Veränderungen gering zu halten, diese dafür konsequent durchzuziehen und sich dabei ausreichend Zeit zu geben. Mindestens eben- Fa l s c h e B e r at u n g b e i G e l da n l ag e n Weihnachtsgeschäft 2008 Chancen für geprellte Kunden Schon jetzt die ersten Weichen stellen 34 wirtschaftliche Verflechtungen von Beteiligten einer Geldanlage. „Zu einer korrekten Aufklärung gehört auch, dass Vermittler und Berater Kunden über negative Presseberichte informieren“, heißt es weiter. Ein Anlageberater müsse zudem prüfen, ob das Angebot zum finanziellen Hintergrund, den Anlagezielen und Vorkenntnissen seines Kunden passe. „Tut er das nicht, muss er für Verluste haften.“ Info Unseriöse Anbieter fasst Finanztext in einer Warnliste zusammen – abrufbar im Internet unter www.test.de/warnliste Foto: iStockphoto Wer in Geldanlagen falsch beraten und damit um sein Geld geprellt wurde, darf jetzt Hoffnung schöpfen. Denn immer häufiger verurteilen Gerichte Verantwortliche dazu, geprellten Kunden Schadenersatz zu zahlen. Die Zeitschrift Finanztest greift diese Problematik in ihrer aktuellen Ausgabe auf und nennt darin u. a. eine Reihe von Beispielen, die getäuschten Kunden Mut machen sollen. Zugleich raten die Finanzspezialisten all jenen, die Angst um ihr Geld haben, sich von einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Jurist könne prüfen, ob eine Schadenersatzforderung gegen Vermittler, Berater, Anbieter, Treuhänder, die Herausgeber von Prospekten oder sonstige Verantwortliche Aussicht auf Erfolg habe. Würden beispielsweise bereits die Prospekte für die Geldanlagen grobe Fehler enthalten, falle es in der Regel nicht schwer zu beweisen, dass unvollständig oder falsch informiert wurde. Als typische Prospektfehler nennt die Zeitschrift beispielsweise falsche Renditeberechnungen, fehlende oder falsche Angaben über Provisionen und Gebühren sowie fehlende Hinweise auf personelle und Erfolgreiche Einzelhändler stellen bereits jetzt die Weichen dafür, dass im Weihnachtsgeschäft 2008 die Kassen klingen: Im Januar sind die Erinnerungen an die vergangenen Wochen noch präsent, und die etwas ruhigeren Tage schaffen den nötigen Freiraum, Zahlen und Daten abzugleichen – etwa die Umsätze im November und Dezember 2007 mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Fielen die Zahlen schlechter aus, muss die Planung und Organisation des Weihnachtsgeschäfts auf den Prüfstand. Positive Ergebnisse dagegen gelten als Zielgrößen für das laufende Jahr. Einfließen sollten auch die Erfahrungen der Mitarbeiter – etwa bei Fragen zum Kundenverhalten: Wie war die Resonanz bei den Kunden, gab es aktive Nachfrage, wie kam die Deko an? Oder bei Fragen zur Organisation: Wurde zu früh/ zu spät mit den Vorbereitungen begonnen, entstand Zeitdruck, war die Personaleinsatzplanung richtig, gab es Wartezeiten, Umtauschwünsche, Beschwerden? Zeigten sich Beratungsschwerpunkte? Gab es Produktrenner, Nieten, Lieferengpässe? Funktionierte das „Gutscheingeschäft“? apotheke+marketing 01.2008 Kurz notiert Finanztipps: Mehr als 90 Tipps und Re- Online-Banking ports aus den letzten zwölf Monaten Zahlendreher können teuer werden fasst das Finanztest-Jahrbuch 2008 zusammen. Das kleine aber umfangreiche Heft befasst sich nicht nur mit den besten Zinsangeboten oder den erfolgreichsten Fonds, sondern stellt auch die neusten Tests von Versicherungen zusammen oder informiert über das aktuelle Thema Nummer eins für Zinsanleger, die Abgeltungssteuer. Darüber hinaus hat das Jahrbuch auch die zunehmende Kontrolle der Steuerzahler durch die Finanzämter zum Thema. (Für 9,90 Euro im Zeitschriftenund im Buchhandel oder über www. test.de/shop) +++ Geschenke mit Risiko: „Vorteilsgewährung“ heißt es im Juristendeutsch, wenn allzu großzügig Geschenke an sogenannte Amtsträger verteilt werden. Eines der Beispiele, Das Internet wird zunehmend zur Bankfiliale. Im Jahr 2006 führten 32 Prozent der Bundesbürger zwischen 16 und 74 Jahren (und damit jeder dritte Deutsche) online ein Konto, meldet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Dort schätzt man zudem, dass die Quote der „Online-Banker“ im Jahr 2007 weiter zunahm, auf mittlerweile insgesamt 35 Prozent. Wesentlicher Diskussionspunkt ist dabei nach wie vor die Sicherheit bei Online-Geschäften. Probleme jedoch kann es auch dann geben, wenn sich so etwas – vermeintlich – Banales wie Schreibfehler oder ein Zahlendreher beim Ausfüllen einer Überweisung einschleichen. Denn dies geht in der Regel zu Lasten des Bankkunden. Deshalb raten Experten einmal mehr dazu, auch hier, insbesondere bei der Eingabe der Kontonummer des Empfängers der Überweisung, sehr sorgfältig vorzugehen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen schriftlichen Überweisung sei die Bank bei einer Online- Überweisung per Internet nicht dazu verpflichtet, Namen und Kontonummer des Adressaten zu vergleichen. Damit ist allein der Nutzer des Online-Bankings bei beleglosem Zahlungsverkehr für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Anders ist die Rechtslage, wenn Bankmitarbeiter mitwirken oder mit herkömmlichen Überweisungsträgern bezahlt wird. So gleicht die Empfängerbank bei einem schriftlichen Überweisungsbeleg die Kontonummern ab. Wird ein Schreibfehler nicht entdeckt, haften hier Bank und Kunde gleichermaßen. Trägt der Bankkkunde beim Onlinebanking beispielsweise eine falsche Kontonummer ein, hat er jedoch keinen Anspruch gegen die Bank oder Sparkasse, die den Auftrag ausführt, sondern gegenüber jenem der unberechtigt dieses Geld bekam. Werde das Geld irrtümlich auf ein anderes Konto überwiesen, müsse sich der Bankkunde selbst um die Rückerstattung kümmern, so die Ansicht der Richter in einem Urteil am Landgericht Berlin (Az.: 57 S 116/00). die dazu in der jüngsten Vergangenheit Wellen schlugen: Ein Energieunternehmen hatte Karten zur FußballWM an Politiker verschenkt. Hier entschieden die Richter zwar, dass es sich, wie es Experten formulieren, „nicht um eine strafrechtlich relevante geschäftliche Kontaktpflege“ gehandelt habe, sondern lediglich das Sponsoringkonzept des Unternehmens umgesetzt worden sei. In der Praxis jedoch raten Fachleute: Wer Geschenke an Amtsträger verteilt, die mehr als 30 Euro wert sind, kann sich durchaus strafbar machen. Wer Manager aus der Wirtschaft beschenkt, kommt zwar normalerweise nicht mit dem Gesetz in Konflikt – hier aber könnte das Arbeitsrecht den Beschenkten Probleme machen. +++ apotheke +marketing 01.2008 Buchtipp Auf der Fährte des Alphawolfs Er ist beinahe legendär: der Alphawolf, der sein Rudel unbeirrt durch die Wälder führt. Und er bringt jene Eigenschaften mit, die zu den wesentlichen Zielen einer Führungsperson gehören: Den Ton angeben im Rudel, entscheiden, wann und was gejagt wird, das Schlichten von Konflikten, das Anordnen von Ruhepausen und die Sorge für den Nachwuchs. Nicht zu vergessen ein weiteres, ganz wesentliches Plus des Alphawolfs: Er wird vom Rudel akzeptiert. Alle diese Fähigkeiten, die dem Alphawolf angeboren sind, von denen so manche Führungskraft jedoch nur träumen kann, haben Johannes Voss (der seit Jah- ren Wölfe beobachtet) inspiriert, das Thema Führung einmal in anderer Art und Weise anzugehen. Der Autor verbindet das Führungsverhalten des Wolfs mit Managerkompetenz und entwickelt daraus eine Fülle von Ideen, Anregungen und Tipps für den Führungsalltag. Statt den Listen der „zehn goldenen Regeln“ eine weitere hinzu zu fügen, setzt er auf den scharfen Blick – und verschafft dem Leser ein Aha-Erlebnis nach dem anderen. Info Johannes Voss „Die Führungsstrategien des Alphawolfs. Ideenpool für Manager“, Carl Hanser Verlag, München 2007, ISBN 978-3-446-41242-2, 19,90 Euro. 35