KW 2016/29: Kalender: Werbung oder Geschenk?

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Beitrag: Lohnbuchhaltung - KW 29
Kalender: Werbung oder Geschenk?
Es ist besonders wichtig, das Geschenke ordnungsgemäß verbucht werden. Das bedeutet, dass die
Geschenke für den Abzug als Betriebsausgaben getrennt erfasst werden müssen. Im Urteilsfall hat
die Finanzbehörde den Abzug von Werbekalendern mit Firmenlogo versagt, weil diese nicht auf
einem eigenständigen Konto standen, sondern auf dem Konto Geschenke mit anderen Geschenken
aufgezeichnet wurden. Das zuständige Finanzgericht hat auch in diesem Fall einen Verstoß gegen die
Aufzeichnungspflichten gesehen und die Werbekalender nicht dem Betriebsausgabenabzug
zugelassen. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
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