Darmkrebsvorsorge: Schöpfen Sie Ihr Potenzial aus?

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Darmkrebsvorsorge:
Schöpfen Sie Ihr Potenzial aus?
Bei Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung bietet sich in der
Hausarztpraxis vor allem die Beratung zur Darmkrebsvorsorge an.
Denn dafür gibt es eine eigene EBM-Ziffer. Um das Potenzial der
Praxis zu erkennen, hilft ein Blick in die EDV, so Dr. Heiner Pasch.
Kein g-FOBT mehr!
bietet sich dafür an, da es im Unterschied zu anderen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen dafür im EBM
eine Gebührenordnungsposition (GOP)
gibt. Diese GOP 01740 können Hausärzte bei Beratung zur Darmkrebsvorsorge
von Personen ab 55 Jahren einmalig im
Leben abrechnen. Bei einem Honorar
von 10,75 Euro pro Beratung und einer
Prüfzeit von sieben Minuten im Tagesprofil ergibt sich ein Stundenhonorar
von 92,14 Euro, was immerhin 45 Prozent mehr als eine Stunde Psychosomatik (viermal GOP 35110) ist.
Oft nicht bekannt ist auch die Richtlinie, dass Patienten bereits mit 50 Jahren
EBM GOP
Leistung
Punkte
Honorar Prüfzeit
01740
Beratung zur Früherkennung
des kolorektalen Karzinoms
103
10,75 Euro
7 Min TP
90
Zum 1. 10.2016 ändert sich die Krebsfrüherkennungsrichtlinie, wie der G-BA
Ende April beschlossen hat (vgl. DHA 9).
Der Test auf okkultes Blut erfolgt dann
nicht mehr durch direkten Blutnachweis (g-FOBT; z.B. Haemoccult®), sondern durch einen quantitativen immunologischen Test (i-FOBT). Der Arzt, der
die Früherkennung durchführt, händigt
den Patienten den Test aus und nimmt
diesen auch wieder von ihnen zurück.
Die Analyse am Folgetag sollte zwingend ein Laborfacharzt übernehmen
oder ein Arzt, der Leistungen des Kapitels 32.2 (Speziallabor) abrechnen darf.
Mit anderen Worten: Hausärzte können
dann zur Vorsorge einen g-FOBT nicht
mehr durchführen und abrechnen. Details, wie sich die Abrechnung ändert,
sind noch nicht bekannt.
Quellen: EBM 2016
Der Hausarzt 11/2016
Foto: ankomando - Fotolia
Einladungsprogramme und funktionierende Recall-Systeme unterstützen
dabei, dass Versicherte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch
nehmen (wir berichteten in DHA 10).
Dies belegt z.B. auch die Aktion „DarmCheck“ von AOK, Hausärzteverband und
MEDI in Baden-Württemberg (ab 2011).
Dabei werden Teilnehmer des Hausarztvertrags (HZV) ab dem 55. Lebensjahr
jährlich zur Darmkrebsvorsorge informiert und eingeladen. Nun wurden die
Daten von AOK-Versicherten zwischen
55 und 85 Jahren von 2009 bis 2014 ausgewertet: Im Vergleich zur Regelversorgung ist die Zahl der Koloskopien bei
HZV-Teilnehmern um circa 50 Prozent
gestiegen. Zudem kam es zu weniger
Neuerkrankungen unter HZV-Versicherten, wie MEDI berichtete: Bei Männern reduzierte sich die Rate um 24,5
pro 100.000 Versicherte (Regelversorgung 8,5), bei Frauen um 9,6 (Regelversorgung 1,8).
Solche Maßnahmen können Hausärzte
im Kleinen auch in ihrer Praxis umsetzen. Gerade die Darmkrebsvorsorge
ausführlich über das Gesamtprogramm
zur Früherkennung des kolorektalen
Karzinoms beraten werden sollten. Dies
können Ärzte allerdings nicht in Rechnung stellen.
Bundesweit sind laut Statistischem
Bundesamt circa 1,2 Millionen Deutsche älter als 55, das sind jährlich 1,2
Millionen, die zur Darmkrebsvorsorge
beraten werden sollten. Über die PraxisSoftware kann der Anteil der über
55-Jährigen in der Praxis gefiltert und
angeschrieben werden. Gleichzeitig
können bei der anschließenden Beratung auch andere Vorsorgemaßnahmen
besprochen und angeregt werden.
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