Prävention Wirtschaft + Praxis Darmkrebsvorsorge: Schöpfen Sie Ihr Potenzial aus? Bei Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung bietet sich in der Hausarztpraxis vor allem die Beratung zur Darmkrebsvorsorge an. Denn dafür gibt es eine eigene EBM-Ziffer. Um das Potenzial der Praxis zu erkennen, hilft ein Blick in die EDV, so Dr. Heiner Pasch. Kein g-FOBT mehr! bietet sich dafür an, da es im Unterschied zu anderen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen dafür im EBM eine Gebührenordnungsposition (GOP) gibt. Diese GOP 01740 können Hausärzte bei Beratung zur Darmkrebsvorsorge von Personen ab 55 Jahren einmalig im Leben abrechnen. Bei einem Honorar von 10,75 Euro pro Beratung und einer Prüfzeit von sieben Minuten im Tagesprofil ergibt sich ein Stundenhonorar von 92,14 Euro, was immerhin 45 Prozent mehr als eine Stunde Psychosomatik (viermal GOP 35110) ist. Oft nicht bekannt ist auch die Richtlinie, dass Patienten bereits mit 50 Jahren EBM GOP Leistung Punkte Honorar Prüfzeit 01740 Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms 103 10,75 Euro 7 Min TP 90 Zum 1. 10.2016 ändert sich die Krebsfrüherkennungsrichtlinie, wie der G-BA Ende April beschlossen hat (vgl. DHA 9). Der Test auf okkultes Blut erfolgt dann nicht mehr durch direkten Blutnachweis (g-FOBT; z.B. Haemoccult®), sondern durch einen quantitativen immunologischen Test (i-FOBT). Der Arzt, der die Früherkennung durchführt, händigt den Patienten den Test aus und nimmt diesen auch wieder von ihnen zurück. Die Analyse am Folgetag sollte zwingend ein Laborfacharzt übernehmen oder ein Arzt, der Leistungen des Kapitels 32.2 (Speziallabor) abrechnen darf. Mit anderen Worten: Hausärzte können dann zur Vorsorge einen g-FOBT nicht mehr durchführen und abrechnen. Details, wie sich die Abrechnung ändert, sind noch nicht bekannt. Quellen: EBM 2016 Der Hausarzt 11/2016 Foto: ankomando - Fotolia Einladungsprogramme und funktionierende Recall-Systeme unterstützen dabei, dass Versicherte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen (wir berichteten in DHA 10). Dies belegt z.B. auch die Aktion „DarmCheck“ von AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg (ab 2011). Dabei werden Teilnehmer des Hausarztvertrags (HZV) ab dem 55. Lebensjahr jährlich zur Darmkrebsvorsorge informiert und eingeladen. Nun wurden die Daten von AOK-Versicherten zwischen 55 und 85 Jahren von 2009 bis 2014 ausgewertet: Im Vergleich zur Regelversorgung ist die Zahl der Koloskopien bei HZV-Teilnehmern um circa 50 Prozent gestiegen. Zudem kam es zu weniger Neuerkrankungen unter HZV-Versicherten, wie MEDI berichtete: Bei Männern reduzierte sich die Rate um 24,5 pro 100.000 Versicherte (Regelversorgung 8,5), bei Frauen um 9,6 (Regelversorgung 1,8). Solche Maßnahmen können Hausärzte im Kleinen auch in ihrer Praxis umsetzen. Gerade die Darmkrebsvorsorge ausführlich über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms beraten werden sollten. Dies können Ärzte allerdings nicht in Rechnung stellen. Bundesweit sind laut Statistischem Bundesamt circa 1,2 Millionen Deutsche älter als 55, das sind jährlich 1,2 Millionen, die zur Darmkrebsvorsorge beraten werden sollten. Über die PraxisSoftware kann der Anteil der über 55-Jährigen in der Praxis gefiltert und angeschrieben werden. Gleichzeitig können bei der anschließenden Beratung auch andere Vorsorgemaßnahmen besprochen und angeregt werden.