Naturschutz Regula Billeter Institut für Integrative Biologie, Pflanzenökologie [email protected] Programm 14.3 21.3 28.3 04.4 11.4 18.4 25.4 02.5 09.5 16.5 23.5 30.5 Einführung, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes, gesetzl. Grundlagen, Gefährdung Effekte von Habitatzerstörung - Fragmentierung - Isolation Beeinträchtigung von Habitaten - Verschmutzung - Krankheiten Übernutzung - Exotische Arten - Klimawandel Naturschutz Genetik - Spezialvorlesung Andrea Plüss Exkursion Naturerlebnispark Sihlwald, Treffpunkt: 13.45 Bahnstation Sihlwald Ausfall Vorlesung, Pflichtlektüre Ostern frei Priorisierung und Artenschutz Schutz auf Landschaftsebene - Langzeitperspektive - Gesamtkonzepte Wiederherstellung - Naturschutz und Landwirtschaft Fallstudie Naturschutz-Genetik und Landwirtschaft Von der Wissenschaft zur Praxis: Sicht des Ökobüros - Fridli Marti (Quadra) Von der Wissenschaft zur Praxis: Sicht der NGO - Doris Calegari (WWF) Vorlesungsunterlagen: http://www.plantecology.ethz.ch/education/vvfs 701-0310-00 Naturschutz und Stadtbioökologie R. Billeter, F. Leutert Naturschutz • Gesamtheit der Massnahmen zur Erhaltung wildlebender Arten, ihrer Lebensgemeinschaften und -grundlagen • meistens nicht Schutz unberührter Natur sondern von Teilen der Kulturlandschaft (zumindest in der CH) – z.B. Hochstamm-Obstgärten, Hecken, Flachmoore, Ackerwildkrautstreifen, Kiesgruben etc. • Meistens nicht nur Schutz, sondern Bewirtschaftung und Pflege ➔ Naturschutz ist of Kulturlandschaftspflege ➔ Naturschutz beruht auf objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf subjektiven und gesellschaftlichen Wertsetzungen, also auf einer inneren Haltung (Ethik). Beispiel - Hochmoor Hochmoor Schlussvegetation Schutz ausreichend Beispiel - Flachmoor Flachmoor Anthropogene Vegetation Bewirtschaftung notwendig Motivationen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt Ökologische Gründe: Artenvielfalt kann die Funktionsfähgkeit der Ökosysteme erhöht (Beispiele: Produktivität, Nährstoffkreisläufe, Habitat für Tiere, Stabilität). Daneben gibt es zahlreiche wichtige biologische Funktionen, zum Beispiel: * biologische Filterfunktionen, Entgiftung * Nahrungsmittelproduktion * Ökosystemstabilität * biologische Schädlingsbekämpfung * Bestäubungsfunktion (auch für Kulturpflanzen) * Bioindikation * Humusbildung Wirtschaftliche Gründe: Potentielle Nutzbarkeit jeder Art als Lebensmittel, Heilpflanze, Rohstoff usw. Bedeutung einer attraktiven Landschaft für den Tourismus; Ästhetische Gründe: Vielfältige Landschaft und artenreiche Vegetation… sind attraktiv, … fördern das seelische Wohlbefinden, … gehören zu unserem kulturellen Erbe, … vermitteln Heimatgefühl; Ethische Gründe: unsere Verantwortung für die Arten; Artenvielfalt als Argument für den Artenschutz auf allen biologischen Ebenen (Molekulargenetik, Individuen, Populationen, Metapopulationen, Artebene… Naturschutz Naturschutzbiologie Naturwissenschaftliche Grundlagen Politisch-planerische Aspekte Ethisch-psychische Aspekte Naturschutz Gesetzliche Grundlagen Finanzierung Praktische Anwendung der naturwiss. Grundlagen Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes National (Auswahl): Bundesverfassung Natur- und Heimatschutzgesetz (1971) Fischerei-, Jagd-, Wald- und Landwirtschaftsgesetze Verordnungen Natur und Heimatschutz (NHV, 1991) Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN, 1977) Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (HMV, 1991) Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (FMV, 1994) Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (1992) Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (AlgV, 2001) Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (1996) Schutz der Arten (Artenschutzverordnung ASchV, 1981) Kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzte, Verordnungen, Reglemente, Inventare etc. Kommunale Verordnungen, Reglemente, Inventare etc. http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/02354/index.html?lang=de Bundesverfassung Art. 24 sexies der Bundesverfassung den Natur- und Heimatschutz (1962) 1. 2. 3. 4. 5. Der Naturschutz ist Sache der Kantone. Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten, sowie Natur- und Kunstdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Der Bund kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes durch Beiträge unterstützen, sowie Naturreservate, geschichtliche Stätten und Kunstdenkmäler von nationaler Bedeutung vertraglich oder auf dem Weg der Enteignung erwerben oder sichern. Er ist befugt, Bestimmungen zum Schutze der Tier- und Pflanzenwelt zu erlassen. Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung sind Schutzobjekte. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Schutzzweckes und der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dienen Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes www.bafu.admin.ch Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes: International International (Auswahl): Washingtoner Artenschutzabkommen (1973) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) Ramsar-Konvention (1975) über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung Berner Konvention (1979) über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Bonner Konvention (1979) zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten Rio-Konferenz (1992) Übereinkommen über die Biologische Vielfalt Europäische Abkommen und Empfehlungen des Europarates (Auswahl): FFH-Richtlinie (1992) (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie) Richtlinie zum Vogelschutz (1979) Smaragd-Projekt / Natura 2000: Netzt von Schutzflächen zwecks Erhaltung der Lebensräume von europäischer Bedeutung http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/02354/index.html?lang=de NATURSCHUTZ Nicht-staatliche Staatliche Organisation(en)2 Organisationen (NGO 1) "Privatrechtl. Naturschutz" Pro Natura, SVS, SL, FLS EDI, BUWAL, ENHK Kant. Regierung, Politische Ebene z.B. Zürcher Naturschutzbund, kantonale Sektion v. Pro da N'Sch. Sache der Kantone z.B. Kt. ZH: Volkswirtschaftsdirektor Kant. NHSKommission, beratend Baudirektor Natura Seit 1.1.87 Kant. Beschwerde- Amt für.. Landschaft u. Natur Verkehr .... recht 3 (wie WWF, ZHS, ZVS) Abfall, Wasser, Energie u. Luft Tiefbau Art. 12 NHG. Fachwissen und Politische Aktionen. Fachliche Ebene sowie: Schweiz. Vogelschutz mit kant. Sektionen (ZVS) und regionalen und kommunalen Vereinen Fachstelle Naturschutz berät Volkswirtschafts direktor; hat seine Entscheide auszuführen (auch wenn gegen eigene Überzeugung). Darf nur wenn beauftragt an Öffentlichkeit. Loyalitätsprinzip ! Fachstelle Bodenschutz Abt. Wald Abt. Landwirtschaft Fischereiu. Jagdverwaltung Naturschutz an UNI und ETH: Freiheit Lehre, Forschung. Dienstleistungen, Experten, Öffentlichkeitsarbeit ! Hinweise: 1 ) Non governmental organizations. 2 ) Naturschutzbemühungen gibt es direkt oder indirekt auch über Erziehungsdirektion und weitere Ämter. 3 ) Beschwerderecht der Umweltorganisationen auf Bundesebene Art. 55 USG vom 7.10. 1983 Auf Gemeindeebene: Natur- und Heimatschutzkommission als Beratung des Gemeinderates. Raumordn. u. Vermessung .... Ziele und Aufgaben des Naturschutz Ziele des Naturschutzes gemäss World Conservation Strategy (1980): 1.Erhaltung wesentlicher ökologischer Prozesse und Lebensgrundlagen 2.Erhaltung der genetischen Vielfalt 3.Sicherstellung nachhaltiger Nutzung von Arten und Ökosystemen Ziele und Aufgaben des Naturschutz Ziele für den Naturschutz im Kanton Zürich aus Naturschutz-Gesamtkonzept Kanton Zürich (KUHN et al. 1982) 1. Schutz der Arten Die Vielfalt der im Kanton Zürich heimischen Tiere und Pflanzen soll so erhalten und gefördert werden, dass - seltene und heute bedrohte Arten in langfristig gesicherten Beständen vorkommen - häufige Arten weiterhin häufig und verbreitet sind 2. Schutz der Lebensräume Biologisch wertvolle Lebensräume sollten so behandelt und gefördert werden, dass - ihre Anzahl nicht verringert wird und für den nötigen biologischen Zusammenhang genügt, - ihre räumliche Verteilung den topographischen, standörtlichen und kulturhistorisch gewachsenen Gegebenheiten entspricht - ihre herkömmliche Artenvielfalt gesichert bleibt oder sich wieder entwickeln kann 3. Schutz der Landschaft Im Kanton Zürich sollen alle landschaftswirksamen Entwicklungen so gerichtet sein, dass - die Vielfalt, Schönheit und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften bewahrt bleiben - landschaftlich verarmte Gebiete wieder einen vielfältigen Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen bieten Ziele und Aufgaben des Naturschutz Naturschutz (nach Prof. J. Pfadenhauer TU München) 1. Objekte Biotische Ressourcen (Arten, Populationen, Biozönosen, Biotope) Abiotische Ressourcen (Boden, Luft, Wasser) Ästhetische Ressourcen (Landschaftsbild) 2. Prozesse Nachhaltigkeit - langfristige Sicherstellung der Nutzbarkeit von Ressourcen Leistungsfähigkeit - Retentionsvermögen, Abbauvermögen - Speichervermögen, Filter- und Puffervermögen Ökolgische Prozesse - Sukzession - Erosion, Waldbrand etc. 3. Massnahmen - Schutz (Sicherung) einer bestimmten (gesellschaftlich gewünschten) Qualität von Objekten und Prozessen - Entwicklung einer bestimmten (gesellschaftlich gewünschten) Qualität von Objekten und Prozessen (Renaturierungsgebot) Aufgabenbereich des Naturschutz 1. Erhaltender Naturschutz • Einzelne Objekte • • • • Ökosysteme • • • • • • Natürliche Ökosysteme Naturnahe Ökosysteme Halbnatürliche Ökosysteme Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme („Nutz-Ökosysteme) Techno-Ökosysteme z.B. Stausee, Kiesgrube, Kirchturm Landschaften • • • • • Geologisch-hydrologische Objekte (Geotopschutz): Findlinge, Quellen etc. Arten (Rassen) von Tieren, Pflanzen, Pilzen etc. Einzelne Individuen z.B. Einzelbäume, einzelne Tiere z.B. Storchenpaar etc. Natürliche Landschaften Wildnis Naturlandschafen Kulturlandschaften Internationaler Naturschutz (Zugvögel, Wintergäste, Wanderfalter, wandernde Fische) Beispiel für internationalen (kontinentalen) Naturschutz http://www.nabu.de Aufgabenbereich des Naturschutz 1. Erhaltender Naturschutz 2. Wiederherstellender/neuschaffender Naturschutz (Renaturierungsökologie) • Wiedereinführung lokal ausgestorbener bzw. ausgerotteter Arten • Wiederherstellung von Ökosystemen • 3. • Wiederherstellung ehemals genutzter Ökosysteme (z.B. Ausmagerung von Düngewiesen, verbrachte Flachmoore) • Neuschaffung naturnaher Ökosysteme (z.B. Buntbrachen) • Schaffung von Totalreservaten (Entwicklung zu natürlichen Ökosystemen, z.B. Schweizer Nationalpark) Wiederherstellung ganzer Landschaften • Wiederherstellung ehemals genutzter Landschaften • Neuschaffung halbnatürlicher Landschaften (z.B.Auried) • „Verwilderung ehemals genutzter Landschaften (z.B. Naturlandschaft Sihlwald) Naturdynamik-Schutz, Schutz von Naturprozessen z.B. Dynamik in Flusslandschaften, Sukzession etc. Kriterien für Schutzwürdigkeit Zwischen diesen Kriterien gibt es einerseits Überschneidungen und andererseits Gegensätze. Die Reihenfolge ist ohne Priorisierung. • • • • • • • • Vielfalt an Arten bzw. Ökosystemen Seltenheit des Landschafts- bzw. Ökosystemtyps Natürlichkeit im Sinne von unberührt natürlich, naturnah bis halbnatürlich Kulturhistorischer Wert Repräsentativität: Wie typisch für das Gebiet, wie gut ausgebildet? Einzigartigkeit Gefährdungssituation: Wie gut lässt sich der Landschafts- oder Ökosystemtyp erhalten bzw. wie stark gefährdet ist er? Renaturierbarkeit. Wie gross ist der materielle und zeitliche Aufwand, um den Landschafts- bzw. Ökosystemtyp zu regenerieren? Kriterien für die Schutzwürdigkeit von Arten können zum Teil von oben abgeleitet werden. Zusätzliche: • • • Grösse der Population. Diese beeinflusst die Aussterbewahrscheinlichkeit Nähe zur nächsten, erreichbaren Population (Metapopulationstheorie) Möglichkeit die Population wieder zu stärken oder gar zu regenerieren Schutzwürdigkeit Arten mit spezieller Bedeutung, vor allem im Bereich Naturschutz - Flaggschiffart (flagship species) - Schirmart (umbrella species) - Indikatorart = Zeigerart = Bioindikatoren - Zielart - Schlüsselart (Key-stone species) - Verantwortungsart - Prioritätsart - Rote-Liste-, Blaue-Liste- und Schwarze-Liste-Art Biodiversität - Vielfalt Griech: ‘bios’ = das Leben, Lat: diversitas = Vielfalt Definition (nach Übereinkommen über Biologische Vielfalt (CBD) 1992): “Vielfalt der Arten auf der Erde, Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Unterschiede zwischen Individuen und Populationen), sowie die Vielfalt von Ökosystemen.” 4 Stufen der Biodiversität • Genetische Diversität: genetische Variation (Diversität aller Gene innerhalb einer Art), Vielfalt der Taxa in einer Biozönose • Organismische Diversität: Reiche, ..., Gattungen, Familien, Arten, Unterarten, ... • Ökosystem-Diversität: Biome, Bioregionen, Landschaften, Ökosysteme, Habitate, Nische • Funktionelle Biodiversität: Vielfalt der biologischen Interaktionen, z.B. im Nahrungsnetz, bekannt Arten-Biodiversität in der Schweiz - Tiere TIERE Wirbeltiere Gliedertiere Säugetiere Vögel inkl. Gastvögel Reptilien (Kriechtiere) Amphibien (Lurc h e ) Fische Insekten Spinnentiere Krebse Tausendfüssler 557 83 386 15 20 53 25’330 22’330 2375 415 200 bekannt total geschätzt 30’000 42’000 35‘000 30’500 3’000 500 Bärtierchen Moostierche n Ringelwürmer (Regenwurm usw . ) Weichtiere Schnecken Muscheln Rundwürmer (Fadenwürmer, Rädertierchen usw.) Schnurwürmer Plattwürmer (Strudel-, Saug- und Bandwürmer ) Nesseltiere (Süsswasserpolypen) Schwämme Total 40‘000 wildlebende Arten bekannt, von ca. 70‘000! 60 12 225 317** 250 30 3’175 244 26 3 2’600 6 6 URTIERCHEN (Protozoen) !1000? PILZE “Grosspilz e ” “Kleinpilze” FLECHTEN (vereinfacht nach Baur et al. 2004 u. Duelli 2004, Clerc 2004, Senn-Irlet et al. 2007; ** nach CSCF) 5’350 16’055 8’327 7’728 1’660 2’200 4’002 1’348 Arten-Biodiversität in der Schweiz Pflanzen bekannt bekannt total SAMENPFLANZEN Bedecktsamige Blütenpflanzen Einkeimblättrige (Gräser, Lilien, Orchideen) Zweikeimblättrige (übrige Blütenpflanzen) Nacktsamige Blütenpflanzen Meerträubchengewächse Kieferngewächse Eibengewächse SPORENPFLANZEN mit Leitgefässen Farnpflanze n Schachtelhalme Bärlappgewächs e MOOSE Laubmoos e Lebermoos e Hornmoos e ALGEN (ausser Grünalgen) BLAUALGEN, BAKTERIEN 2’917 624 2’272 2 18 1 85 62 10 13 811 279 3 GRÜNALGEN i.w.S. geschätzt 1’093 1’200 1’0003’000 Kiesel-, Braun-, Rot- und Goldalgen, Dinoflagellaten... 2’000-4’00 0 viele 1’000 (nach Lauber & Wagner 2007, nach Schnyder et al. 2004, nach Deutsch BfN 1996) Artenvielfalt der Erde und Biodiversitäts-Hotspots Stämme , Klassen Viren Bekannte Bekannt Geschätzte Stämme , Artenzahl Total Artenzahl Klassen 5000 500’000 Protozoen Monoeren, Prokaryonten 20’000 Bekannte Bekannt Artenzahl Total 40’000 Geschätzte Artenzahl 200’000 3’000’000 Tiere Insekten Wirbellose und Chordatiere total 980’000 Fische Amphibien 28’500 5’743 !28’500 !5’743 Repilien Vögel Säugetiere Wirbeltiere total 8’163 9’917 5’416 !8’163 !9’917 !5’416 >58’000 Pilze 77’000 1’500’000 Algen 40’000 350’000 Farn- und Blütenpflanzen Moose 15’000 Gefässpflanzen 270’935 287’655 450’000 Gesamtartenzahl Andere Schätzungen 1’273’075 22’013’830 1’190’200 20’000’000 21’963’380 57’739 1’660’000 >28’000’000 5-50 Mio. http://www.iucnredlist.org http://www.biodiversityhotspots.org Artenvielfalt der Erde und Biodiversitäts-Hotspots 34 Hotspots, 2.3 % der Erdoberfläche 50% aller Pflanzenarten, 42% aller terrrestrischen Wirbeltierarten endemisch in diesen Hotspots http://www.iucnredlist.org http://www.biodiversityhotspots.org Gefährdete Arten, global bewertete Arten beschriebene Arten 4’853 5’416 9’917 9’917 499 8’163 5’743 5’743 1’721 28’500 771 950’000 2’163 70’000 498 40’000 55 130’200 11’824 287’655 Gefährdete Arten und Artenvielfalt in der Schweiz Arten weltweit Arten gesamt Farn- und Blütenpflanzen Arten in der Schweiz Gefährdete, bedrohte und verletzliche Arten, CH* 2.5 – 30 Mio** davon weltweit bedroht (IUCN) 38 % ca. 260’000 3’144 31 % 28 ca. 50’000 370 40 % 7 82 37 % 195 39 % -- Reptilien+Amphibien 39 79 % + 70 % -- Fische 54 54 % 2’090 40 % 17 (Gliedertiere) 270 33 % 6 ca. 1’093 38 % 2 ca. 786 38 % Wirbeltiere, gesamt -- Säugetiere -- Vögel Insekten Weichtiere Moose Flechten Pilze ca. 750’000 ca. 5’000 * Rote Listen der Schweiz, Kategorien CR, EN, VU, Prozent der jeweiligen Artenzahl in der Schweiz. ** Zahl geschätzt, nicht alle Arten sind schon erfasst http://w w w.bafu.admin.ch/artenvielfalt/01010/index.html?lang=de Hauptgründe für den Verlust biologischer Vielfalt Der Mensch: – Zerstörung/Verlust von Habitaten – Beeinträchtigung von Habitaten – Übernutzung Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft Zeitraum Landnutzungssystem Biotopvielfalt Artenvielfalt Nacheiszeit / Früheres MA Naturlandschaften, keine bzw. geringe Nutzung. Grossräumig sehr gross; Kleinräumig unterschiedlich je nach Landschaftstyp und natürlicher Dynamik. Grossräumig sehr gross; Kleinräumig v.a. Waldarten, Offenlandarten nur an natürlicherweise waldfreien Standorten. Ca. 8./9. Jh bis ca. 1750 Mittelalterliches Agrarsystem. Grossräumig sehr gross; Kleinräumig zunehmend, durch Entstehung vielfältiger oligotropher Offenland- und Sukzessionsbiotope; Verlust von Urwaldtypen. Klein- und grossräumig sehr hoch, Zurückdrängen vieler Waldarten (Verlust von Grosssäugern); starke ausbreitung von Offenlandarten; Einwanderung von Archäophyten und den ersten Neophyten. Ca. 1750 bis 1950 Neuzeitliche bäuerlich-extensive Landwirtschaft und geregelte Forstwirtschaft. Gross- und kleinräumig grosses BiotopMosaik; zunehmende Vernichtung natürlicher Lebensräume (Moore, Sümpfe, u.ä.); Rückgang mittelalterl. Offenlandbiotope (z.T. Ersatz durch Extensivwiesen oder Forst). Kleinräumig zurückgehend, grossräumig anhaltend gross; Gefährdung von Arten v.a. von bislang ungenutzten Biotopen; Zurückdrängen von Arten oligotropher Standorte, Einwanderung von Neophyten. Ab 1950 Industrialisierte und technisierte intensive Land- und Forstwirtschaft. Vielfach Verlust des kleinräumigen Biotopmosaiks im Agrarraum; grossräumige Vernichtung von Biotoptypen (z.B. Hoch-, Niedermoore, Flussauen); wenige Strukturen der mittelalterl. Offenlandschaften; grossflächige Nivellierung von Nährstoff- und Wasserverhältnissen. Klein- und grossräumig starker Rückgang von indigenen Arten; sehr grosse Gefährdung von Arten oligotropher Standorte; 30-70% der Arten pro Land auf der Roten Liste; Verdrängung durch Neophyten. Bilder: Wikipedia, ausser Solidago Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft Aus Wildermuth 1985 Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft 1850 Gewässernetz, Streuwiesen, Flach- und Hochmoore der Gemeinde Gossau ZH 1975 Aus Wildermuth 1985 Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft 1850 Wald, Kulturland und Siedlungsfläche der Gemeinde Gossau ZH 1975 Aus Wildermuth 1985 Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft Abnahme von landwirtschaftlichen Strukturelementen in der Gemeinde Gossau ZH zwischen 1850 und 1975 Aus Wildermuth 1985 Gefährdung der Vielfalt, Pflanzenvielfalt Anzahl betroffener Arten 0 100 Änderung der Nutzung Aufgabe der Nutzung Beseitigung von Sonderstandorten Auffüllung, Bebauung Entwässerung Bodeneutrophierung Abbau & Abgrabung Mechanische Einwirkungen Entkrautung, Rodung, Brand Sammeln Gewässerausbau und -unterhaltung Aufhören von Bodenverwundungen Einführung von Exoten Luft- und Bodenverunreinigung Gewässereutrophierung Gewässerverunreinigung Schaffung künstlicher Gewässer Herbizide, Saatgutreinigung Verstädterung von Dörfern Aufgabe bestimmter Feldfrüchte Auswertung der Roten Liste für Deutschland (Korneck & Sukopp 1988). 200 300 Anzahl betroffener Arten 0 Landwirtschaft Forstwirtschaft und Jagd Tourismus und Erholung Rohstoffgewinnung Gewerbe, Siedlung, Industrie Wasserwirtschaft Teichwirtschaft Verkehr und Transport Abfall- und Abwasserbeseitigung Militär Wissenschaft, Bildung, Kultur Lebensmittelindustrie 100 200 300 400 500 Gefährdung der Vielfalt - globale Betrachtung Tab. Faktoren, die für das globale Aussterben von Wirbertierarten verantwortlich waren, und eine Risikoabschätzung für Arten, die durch die IUCN als gefährdet, empfindlich oder selten eingestuft wurden. (Nach Reid & Miller 1989, aus Primack 1995). (In Klammern: Anzahl vom Aussterben bedrohte, gefährdete oder verletzliche Arten nach IUCN 2003). Verlustrate* Gruppe Habitat zerstörung Übermassige Ausbeutung** Einführung fremder Arten Räuber Ausrottungen Säugetiere Vögel Reptilien Fische 19% 20 5 35 23% 11 32 4 20% 22 42 30 1% 0 0 0 Gefährdete Arten Säugetiere (1130) Vögel (1194) Reptilien (293) Amphibien (157) Fische (750) 68 58 53 77 78 54 30 63 29 12 6 28 17 14 28 8 1 3 andere 1% 2 0 4 unbekannt 36% 37 21 48 12 1 6 3 2 * Die angegebenen Zahlen stellen den prozentualen Anteil der Arten dar, die durch den jeweiligen Faktor beeinflusst wurden. Einige Arten wurden wahrscheinlich durch mehr als einen Parameter beeinträchtigt, so dass in manchen Fällen der Gesamtwert 100% überschreitet. ** übermässige Ausbeutung beinhaltet jede Art der Bejagung und des Fanges . Gefährdung von Naturprozessen Mäandrieren von Flüssen Sukzession von Wäldern Brände Pionierstandorte Aus Wildermuth 1985 Hauptgründe für den Verlust biologischer Vielfalt Der Mensch: – Zerstörung/Verlust von Habitaten – Beeinträchtigung von Habitaten – Übernutzung