Quelle: BMWi/Holger Vonderlind KURZ & KNAPP: NETZAUSBAU UND NATURSCHUTZ ENERGIEWENDE SCHAFFEN, NATUR SCHONEN Die Energiewende sorgt dafür, dass die Energieversorgung in Deutschland immer klima- und umweltfreundlicher wird. Damit sie gelingt, brauchen wir den Um- und Ausbau des Stromnetzes. Doch wie werden Umweltund Naturschutz beim Netzausbau berücksichtigt? NATURSCHUTZ BEI DER PLANUNG Der Naturschutz beim Netzausbau beginnt, bevor neue Netzvorhaben geplant werden. Es gilt das NOVA-Prinzip: „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau“. Es besagt, dass nur dann neu gebaut wird, wenn sich keine eingriffsärmere Alternative finden lässt. Eine solche wäre zum Beispiel, bestehende Leitungen zu verstärken, anstatt weitere Masten aufzustellen. Das NOVA-Prinzip hilft, beim Netzausbau die Auswirkungen für Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Darüber hinaus spielen bei der Netzausbauplanung gesetzliche Regelungen für den Naturschutz eine wesentliche Rolle. Zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz. Es ist die rechtliche Basis zum Schutz von Natur und Landschaft und regelt, welche Maßnahmen angewendet werden müssen, wenn Eingriffe stattfinden. Zudem ist darin festgelegt, welche Tier- und Pflanzenarten unter gesetzlichem Schutz stehen. Es regelt auch den Schutzstatus bestimmter Gebiete, also was dort erlaubt ist und was nicht. Bei der Netzausbauplanung werden diese Gebiete und Arten besonders berücksichtigt. Ein Beispiel ist das Europäische Der Naturschutz beim Netzausbau beginnt, bevor neue Netzvorhaben geplant werden. Foto: Holger Vonderlind/BMUB Schutzgebietsnetz „NATURA 2000“. Hier sollen heimische Tier- und Pflanzenarten und die biologische Vielfalt besonders gesichert werden. Nur wenn dieser Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigt wird, sind dort neue Leitungen zulässig. Gelingt es bei der Planung neuer Stromleitungen nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Beispiel Rodung: Müssen für eine Leitung Gehölze weichen, kann dieser Eingriff kompensiert werden, indem an anderer Stelle Gehölze gepflanzt werden. Beispiel Vogelschutz: Beeinträchtigt der Netzausbau Lebensräume bestimmter Vogelarten, dann müssen an anderer Stelle – möglichst in der Nähe – Lebensräume für diese Vögel aufgewertet oder geschaffen werden. NATURSCHUTZ WÄHREND DER BAUPHASE Beim Bau neuer Stromleitungen lassen sich Auswirkungen auf die Natur kaum verhindern. Pflanzen, Tiere und Lebensräume werden vor allem durch Rodungen, Bodenaushub, Baustraßen, Lärm und Grundwasserabsenkung beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf den Boden sind bei Erdkabeln deutlich größer als bei Freileitungen. Mensch (einschl. Gesundheit), Tier , Pflanzen, bioPlanungsphase I logischerVielfalt,abiot. U m w e l t , L a n d s c h a f t , Bundesfachplanung K u l t u r u n d S a c h g ü t e r Raumordnungsverfahren Einige Beeinträchtigungen können durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehören zum Beispiel zeitliche Einschränkungen, also etwa keine Bauarbeiten während der Brutzeit von Vögeln. Außerdem können gefährdete Tiere vor Baubeginn umgesiedelt werden. Baulärm lässt sich durch lärmarme Baumaschinen abmildern. Die Veränderung der Bodenstruktur kann durch besondere Grabungstechniken oder das Verlegen spezieller Bodenschutzmatten verringert werden. NATURSCHUTZ WÄHREND DER BETRIEBSPHASE Freileitungen und Erdkabel wirken sich unterschiedlich auf Natur und Umwelt aus. Die Intensität der Auswirkungen hängt immer vom jeweiligen Landschaftsraum und von den betroffenen Arten ab. Landschaft Freileitungen sind mit ihren Leiterseilen und hohen Masten weithin sichtbar. In manchen Landschaften werden sie störender wahrgenommen als in anderen. Erdkabel beeinträchtigen das Landschaftsbild deutlich weniger. Leitungstrassen können Lebensräume beeinträchtigen und bauen möglicherweise Barrieren für die Wanderung von Tieren auf. NATURSCHUTZ IM PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN Grobplanung Sowohl in der Grob- als auch in der Feinplanungsphase von Netzvorhaben spielen die Auswirkungen auf die Umwelt eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Netzentwicklungsplanung untersucht die Bundesnetzagentur (BNetzA) großräumig mögliche Folgen für die Umwelt. Die Rede ist von der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Die Ergebnisse dieser Prüfung berücksichtigt die BNetzA bei der Bestätigung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans. Die SUP wird in der Bundesfachplanung fortgesetzt und hilft bei der Entscheidung für einen Trassenkorridor. Ist ein Korridor mit einer Breite von 500 bis 1.000 Metern gefunden, übernimmt die zuständige Behörde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ist Teil des Planfeststellungsverfahrens und sehr viel kleinräumiger angelegt als die SUP. In der UVP wird detailliert untersucht, welche Auswirkungen auf Naturschutzgüter durch das Vorhaben zu erwarten sind. Planungsphase I Netzentwicklungsplan, Planungsphase Bundesbedarfsplan I Netzentwicklungsplan, Bundesbedarfsplan Planungsphase II Bundesfachplanung, Planungsphase II Raumordnungsverfahren Bundesfachplanung, Raumordnungsverfahren Grobplanung Strategische Umweltprüfung Strategische (SUP) Umweltprüfung (SUP)GesundMensch (einschl. heit), Tiere, Pflanzen, biologische Mensch Vielfalt, (einschl.abiotische GesundUmwelt, heit), Tiere,Landschaft, Pflanzen, bioKultur-Vielfalt, und Sachgüter logische abiotische Umwelt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter Feinplanung Feinplanung Zulassungsphase Planfeststellung, Zulassungsphase Entwurf, Genehmigung Planfeststellung, Entwurf, Genehmigung Quelle: Bürgerdialog Stromnetz, eigene Darstellung nach Bundesamt für Naturschutz, AS Leipzig, 2013 UmweltverträglichkeitsUmweltverprüfung (UVP) träglichkeits- Feinplanung prüfung (UVP) Mensch (einschl. Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Mensch Vielfalt, (einschl.abiotische GesundUmwelt, heit), Tiere,Landschaft, Pflanzen, bioKultur-Vielfalt, und Sachgüter logische abiotische Umwelt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter Diese Barrierewirkung hängt jedoch davon ab, wie die Flächen unter bzw. über der Leitung gestaltet und gepflegt werden. Vogelschlag Vor allem große Vögel mit einem geringen dreidimensionalen Sehvermögen, wie etwa Fluggänse, können mit den Blitzschutz- oder Leiterseilen kollidieren. Um diesen sogenannten Vogelschlag zu vermeiden, wird insbesondere das zuoberst liegende Blitzschutzseil mit Markierungen ausgerüstet. Besonders wirksam sind Marker mit schwarzen und weißen beweglichen Fähnchen. Sie machen Leitungen für Vögel leichter erkennbar und reduzieren das Vogelschlag-Risiko um etwa 90 Prozent. Alternativ kommen auch Marker in Form einer Spirale zum Einsatz. Auch sie helfen dabei, dass Vögel die Leitung deutlicher wahrnehmen. Schwarz-Weiß-Vogelmarkierungen machen Leitungen für Vögel besser sichtbar. Foto: Amprion Zu den Auswirkungen im Betrieb gehören auch elektromagnetische Felder. Dazu hat der Bürgerdialog Stromnetz unter www.buergerdialogstromnetz.de ein eigenes Infoblatt veröffentlicht. Spiralmarkierungen helfen, Kollisionen zu vermeiden. Foto: 50Hertz MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN WÄHREND DER BAUPHASE Freileitung Erdkabel • Mechanische Belastungen des Bodens durch Baustraßen und Bauplätze • Mechanische Belastungen des Bodens durch Baustraßen (hier auf der gesamten Trassenlänge) und Bauplätze • Betroffenes Bodenvolumen (Aushub) und verdrängtes Boden­volumen (Fundamente) im Vergleich gering • Betroffenes Bodenvolumen durch Bodenaushub für Gräben und Bettung der Kabel sehr groß (Freileitung zu Erdkabel: Faktor 1 : 30) • Beeinträchtigung der lokalen Flora und Fauna • Beeinträchtigung der lokalen Flora und Fauna • Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch Grundwasserabsenkung MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN WÄHREND DER BETRIEBSPHASE Freileitung Erdkabel • Keine Bodenerwärmung • Bodenerwärmung, aber lt. aktuellem Forschungsstand zu vernachlässigen • Kollision von Vögeln • Starke Veränderung des Landschaftsbildes • Wanderungsbarriere für Tiere • Keine Kollision von Vögeln • Lokale Landschaftsbildveränderung bei Trassen durch Wälder • Wanderungsbarriere für Tiere • Hydrologische Wirkungen (Dräng- oder Stauwirkung) abhängig vom Bettungsmaterial und von den Bodeneigenschaften Ökologische Trassenpflege Nach der Inbetriebnahme hält der Übertragungsnetzbetreiber die Leitung und die Trasse instand. Dabei muss er eventuelle naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigen. Eine geeignete Trassenpflege kann helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren. Wenn Trassen zum Beispiel durch Wälder führen, können statt eines regelmäßigen Kahlschlags nur einzelne, zu groß gewachsene Bäume herausgenommen werden. Außerdem ist die Trasse kaum noch eine Wanderungsbarriere für Tiere, wenn Halbstämme und Büsche stehen bleiben. Niedrige Gehölze unter der Leitung können die zerschneidende Wirkung abmildern. Foto: L. Becker/DUH Weiterführende Informationen im Netz Netzbetreiber Bundesnetzagentur www.netzausbau.de Forum Netzintegration www.forum-netzintegration.de Deutsche Umwelthilfe www.duh.de Naturschutzbund Deutschland NABU www.nabu.de Bundesamt für Naturschutz www.bfn.de Deutscher Naturschutzring www.dnr.de Aktuelle Versionen der Gesetze sind unter www.gesetze-im-internet.de verfügbar. Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem www.bmwi.de > Energie > Energiewende > Gesetzeskarte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de TransnetBW GmbH www.transnetbw.de 50Hertz Transmission GmbH www.50hertz.com TenneT TSO GmbH www.tennet.eu Amprion GmbH www.amprion.net Kontakt Bürgerdialog Stromnetz GbR Schlesische Straße 26 10997 Berlin E-Mail: [email protected] Tel.: 030 609871-670 www.buergerdialog-stromnetz.de V. i. S. d. P.: Dr. Peter Ahmels