Offenlegungsbericht nach § 26a Kreditwesengesetz (KWG) i. V. m. §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) per 31.12.2013 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Risikomanagements ............................................................... 3 2 Eigenmittel ............................................................................................................... 4 3 Adressenausfallrisiko ............................................................................................. 6 4 Marktrisiko ............................................................................................................... 9 5 Operationelles Risiko.............................................................................................. 9 6 Beteiligungen im Anlagebuch ................................................................................ 9 7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch .................................................................. 10 8 Verbriefungen ........................................................................................................ 12 9 Kreditrisikominderungstechniken ....................................................................... 12 10 Instituts-Vergütungsverordnung ......................................................................... 13 Seite 2 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 1 Beschreibung des Risikomanagements Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Operationelle Risiko, sowie das Geschäfts-/Vertriebsrisiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Darüber hinaus stellt das Liquiditätsrisiko für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategien bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Seite 3 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 2 Eigenmittel Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 75 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 7,50 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 150 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist – in Abhängigkeit zur Intensität der Geschäftsverbindung - auf maximal 40 Anteile begrenzt. Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen: Eigenkapitalposition Kernkapital - davon: Eingezahltes Kapital 31.12.2013 6.854 866 - davon: Sonstige anrechenbare Rücklagen 4.430 - darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz 0 - davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB - davon: Andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile - darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz - davon bereits abgezogen: Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG - darunter: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 1.600 0 0 42 40 + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 1.785 = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 8.639 Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 0 Nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 79 Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 39 Werte in TEUR. Seite 4 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Adressenausfallrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikoposition Adressenausfallrisiken gemäß Standardansatz 31.12.2013 3.741 - davon: Zentralregierungen 0 - davon: Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - davon: Sonstige öffentliche Stellen 0 - davon: Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - davon: Internationale Organisationen 0 - davon: Institute - davon: von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - davon: Unternehmen - davon: Mengengeschäft 16 0 858 2.316 - davon: Durch Immobilien besicherte Positionen 0 - davon: Investmentanteile 0 - davon: Beteiligungen 47 - davon: Sonstige Positionen 260 - davon: Überfällige Positionen 244 - davon: Verbriefungen + Marktrisiken gemäß Standardansatz + Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz = Eigenkapitalanforderung insgesamt 0 0 385 4.126 Werte in TEUR. Unsere Gesamtkennziffer betrug 16,74%, unsere Kernkapitalquote 13,28%. Seite 5 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 3 Adressenausfallrisiko Definition „in Verzug“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Forderungen Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Position Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 62.704 19.220 0 60.512 16.166 0 2.149 2.595 0 43 459 0 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU Verteilung nach Hauptbranchen Privatkunden 46.721 0 0 Firmenkunden 15.983 19.220 0 4.577 16.864 0 11.406 2.356 0 - Kreditinstitute - Sonstige Branchen Verteilung nach vertraglichen Restlaufzeiten < 1 Jahr 12.456 789 0 1 bis 5 Jahre 16.869 13.116 0 > 5 Jahre 33.379 5.315 0 Werte in TEUR. Aufgrund der regionalen Begrenzung unseres Geschäftsgebietes wird auf eine weitergehende Abgrenzung nach Regionen verzichtet. Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapiere oder Derivative Instrumente). Seite 6 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken gem. §§ 340g und 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen Hauptbranche Notleidende Kredite Bestand EWB/RST Bestand PWB Zuführung/ Zuführung/ Auflösung Auflösung von EWB von PWB Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschrieb. Forderungen Privatkunden 137 135 26 1 0 Firmenkunden 160 32 32 0 0 Gesamt 297 167 1 0 67 58 -7 Werte in TEUR. Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtbestand der notleidenden Forderungen. Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen Bedeutende Region Notleidende Kredite Bestand EWB/RST 282 152 15 15 0 0 297 167 Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Bestand PWB 67 Werte in TEUR. Aufgrund der regionalen Begrenzung unseres Geschäftsgebietes wird auf eine weitergehende Abgrenzung nach Regionen verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge Risikovorsorge Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen Gesamt Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch sonst. Veränderungen Endbestand der Periode 109 76 18 0 0 167 0 0 0 0 0 0 74 0 7 0 0 67 183 76 25 0 0 234 Werte in TEUR. Seite 7 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV KSA-Forderungsklassen Im Januar 2013 hat die OECD die Country Risk Classification für 33 einkommensstarke EU bzw. OECDStaaten eingestellt. Daher wurde gegenüber der Bankenaufsicht mit Schreiben vom 27.03.2013 für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten die Länderklassifizierung der Euler Hermes Deutschland AG nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtbetrag der Positionswerte vor Kreditrisikominderung Standardansatz (KSA) Gesamtbetrag der Positionswerte nach Kreditrisikominderung Standardansatz (KSA) 22.488 22.932 10 0 0 20 1.002 1.002 35 0 0 50 0 0 70 0 0 75 45.416 45.065 90 0 Risikogewicht in % 0 100 15.096 115 0 150 2.110 2.110 350 0 0 1250 0 0 Sonstiges 0 0 79 79 Abzug von den Eigenmitteln 15.004 Werte in TEUR. Derivative Adressenausfallrisikopositionen Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Seite 8 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 4 Marktrisiko Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. 5 Operationelles Risiko Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. 6 Beteiligungen im Anlagebuch Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Gesamt Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert 0 0 0 459 459 0 0 0 459 459 0 Werte in TEUR. Auf die Angabe der beizulegenden Zeitwerte wird verzichtet, da diese weder für interne noch für externe Zwecke ermittelt werden. Insofern wird der Buchwert als beizulegender Wert angegeben. Kumulierte Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen liegen keine vor. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden stillen Reserven betragen 74 TEUR. Eine Zurechnung der stillen Reserven zum haftenden Eigenkapital erfolgt nicht. Seite 9 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg bzw. einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Zinsänderungsrisiken werden in unserem Hause sowohl barwertig als auch periodisch gemessen. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Für die barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: § Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. § Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. § Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Entwicklung Zinsbuchbarwert Zinsschock +200 BP Zinsschock -200 BP -1.372 +985 Werte in TEUR. Seite 10 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV Periodische Messung des Zinsänderungsrisikos Zusätzlich zur barwertigen Messung wird das Zinsänderungsrisiko in unserem Hause auch periodisch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: § Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. § Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. § Wir planen mit unserer Geschäftsstruktur gemäß Eckwert-/ Mehrjahresplanung. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben unserem Eigen-/PrognoseSzenario folgende Standard- und Stress-Szenarien: § Szenario 1 „Steigend (Standard)“ Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +56 BP nach einem Handelstag und +122 BP nach einem Jahr. § Szenario 2 „Fallend (Standard)“ Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um -56 BP nach einem Handelstag und -200 BP nach einem Jahr. § Szenario 3 „Drehung kurzes Zinsende steigend, langes Zinsende fallend (Standard)“ Drehung der Zinsstrukturkurve mit steigenden Tagesgeldzinssatz um +37 BP und fallenden 10Jahreszinssatz um -13 BP nach einem Handelstag sowie mit steigenden Tagesgeldzinssatz um +70 BP und fallenden 10-Jahreszinssatz um -115 BP nach einem Jahr. § Szenario 4 „Drehung kurzes Zinsende fallend, langes Zinsende steigend (Standard)“ Drehung der Zinsstrukturkurve mit fallenden Tagesgeldzinssatz um -43 BP und steigenden 10Jahreszinssatz um +14 BP nach einem Handelstag sowie mit fallenden Tagesgeldzinssatz um -188 BP und steigenden 10-Jahreszinssatz um +56 BP nach einem Jahr. § Szenario 5 „Steigend (Stress)“ Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +73 BP nach einem Handelstag und +304 BP nach einem Jahr. § Szenario 6 „Fallend (Stress)“ Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um -98 BP nach einem Handelstag und -425 BP nach einem Jahr. § Szenario 7 „Drehung kurzes Zinsende steigend, langes Zinsende fallend (Stress)“ Drehung der Zinsstrukturkurve mit steigenden Tagesgeldzinssatz um +116 BP und fallenden 10Jahreszinssatz um -18 BP nach einem Handelstag sowie mit steigenden Tagesgeldzinssatz um +259 BP und fallenden 10-Jahreszinssatz um -136 BP nach einem Jahr. § Szenario 8 „Drehung kurzes Zinsende fallend, langes Zinsende steigend (Stress)“ Drehung der Zinsstrukturkurve mit fallenden Tagesgeldzinssatz um -71 BP und steigenden 10Jahreszinssatz um +23 BP nach einem Handelstag sowie mit fallenden Tagesgeldzinssatz um -257 BP und steigenden 10-Jahreszinssatz um +191 BP nach einem Jahr. Im Rahmen der Risikobetrachtung wird für die Standard- und Stressbetrachtung das Szenario mit der größten negativen Auswirkung auf die Limite für das Marktpreisrisiko angerechnet. Zinsänderungsrisiko Entwicklung Erträge Standard-Szenario (max.) Stress-Szenario (max.) -14 -36 Werte in TEUR. Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird sowohl eine barwertige als auch eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Seite 11 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 8 Verbriefungen Verbriefungen bestehen nicht. 9 Kreditrisikominderungstechniken Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Geschäfts- und Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Von uns werden nur finanzielle Sicherheiten in Form von hausinternen Bareinlagen und Einlagenzertifikate für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklasse Finanzielle Sicherheiten Zentralregierungen 0 Regionalregierungen u. örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 0 von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft 0 92 351 durch Immobilien besicherte Positionen 0 Investmentanteile 0 Beteiligungen 0 Sonstige Positionen 0 Überfällige Positionen 0 Gesamt Gewährleistungen 443 Werte in TEUR. Seite 12 von 13 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) und nach § 7 InstitutsVergV 10 Instituts-Vergütungsverordnung Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 2013 77,4 Mio. Euro. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das Kredit- und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt ausschließlich mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Eigenanlagen konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nicht getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Dementsprechend werden grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland nur in überschaubarem Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland von uns gehalten. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter wir an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen und von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, weil wir zu einem hohen Anteil (95 %) fix vergüten. Daten zur Vergütungssystematik Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betragen 1,2 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung). Auf die Darstellung weiterer Daten zur Vergütungssystematik wird gemäß des Wesentlichkeits-, Schutzund Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 KWG verzichtet. Seite 13 von 13