Refresher-Maßnahme zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2 GenDG Kompetenzziele Kenntnisse essentieller Grundlagen… allgemeiner rechtlicher und ethischer Aspekte der genetischen Beratung anwenden können genetischer Beratung im eigenen Fachgebiet anwenden können Kenntnisse essentieller Grundlagen zu Erbgängen, Chromosomen, DNA, Methoden, Teratologie in der fachgebundenen genetischen Beratung anwenden können von Methoden der genetischen Diagnostik (zytogenetische, molekularzytogenetische, -genetische Methoden, Indikationen, Aussagefähigkeit und Grenzen) anwenden können neuer methodischer Entwicklungen der genetischen Diagnostik benennen können genetischer Befunde einschl. Nomenklaturen zur Beurteilung im eigenen Fach anwenden können gebietsbezogener diagnostischer + prädiktiver bzw. pränataler Beratungsanlässe anwenden können Wissen Refresher-Maßnahme zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2 GenDG Programm - allgemeine rechtliche Aspekte - humangenetische Beratung - mc-Fragen - Erbgänge, Chromosomen, DNA (-Methoden), Teratologie - mc-Fragen - genetische Diagnostik: Zytogenetik, Molekular-Zytogenetik, Molekulargenetik Indikationen, Aussagefähigkeit, Grenzen - mc-Fragen - method. Entwicklungen: array, Gesamtgenom-Sequenz, zell-freie fetale DNA im matern. Blut - mc-Fragen - genetische Befunde, u.a. Nomenklaturen - mc-Fragen - Dr. Steinhard: gebietsbezogene diagnostische und prädiktive bzw. pränatale Beratungsanlässe mc-Wissensprüfung Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen Gendiagnostikgesetz – GenDG § 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen … zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern, um insbesondere die staatliche Verpflichtung … zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Recht auf informationelle Selbstbestimmung? genetische Daten Interpretation, Deutung, Einordnung medizinische Bedeutung Relevanz im Lebenskontext genetische Beratung § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist genetische Untersuchung eine … a) genetische Analyse zur Feststellung genetischer Eigenschaften oder b) vorgeburtliche Risikoabklärung einschließlich der Beurteilung der jeweiligen Ergebnisse … 3. ist vorgeburtliche Risikoabklärung eine Untersuchung des Embryos oder Fötus, mit der die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen bestimmter genetischer Eigenschaften mit Bedeutung für eine Erkrankung oder gesundheitliche Störung des Embryos oder Fötus ermittelt werden soll 7. ist eine diagnostische genetische Untersuchung eine genetische Untersuchung mit dem Ziel … der Abklärung einer bereits bestehenden Erkrankung oder gesundheitlichen Störung … 8. ist prädiktive genetische Untersuchung eine genetische Untersuchung mit dem Ziel der Abklärung a) einer erst zukünftig auftretenden Erkrankung oder gesundheitlichen Störung oder b) einer Anlageträgerschaft für Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen bei Nachkommen § 7 Arztvorbehalt (1) Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen oder Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden. … (3) Eine genetische Beratung nach § 10 darf nur durch in Absatz 1 genannte Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden. (ab 1.2.2012!) § 8 Einwilligung (1) Eine genetische Untersuchung … darf nur vorgenommen und eine dafür erforderliche genetische Probe nur gewonnen werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe ausdrücklich und schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat. … (2) Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder mündlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person widerrufen. Dokumentationspflicht § 9 Aufklärung (1) Vor Einholung der Einwilligung hat die verantwortliche ärztliche Person die betroffene Person über Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung aufzuklären. Der betroffenen Person ist nach der Aufklärung eine angemessene Bedenkzeit bis zur Entscheidung über die Einwilligung einzuräumen. (2) Die Aufklärung umfasst insbesondere 1. Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der genetischen Untersuchung … (mögliche Bedeutung für Erkrankungen, Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten) 2. gesundheitliche Risiken, die mit der Kenntnis des Ergebnisses der genetischen Untersuchung und der Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe für die betroffene Person verbunden sind, bei Schwangeren auch gesundheitliche Risiken, die mit der vorgeburtlichen genetischen Untersuchung und der Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe für den Embryo oder Fötus verbunden sind, 3. die vorgesehene Verwendung der genetischen Probe / Untersuchungsergebnisse, 4. das Recht der betroffenen Person, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, 5. das Recht der betroffenen Person auf Nichtwissen einschließlich des Rechts, das Untersuchungsergebnis oder Teile davon nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern vernichten zu lassen, … (3) Die verantwortliche ärztliche Person hat den Inhalt der Aufklärung … zu dokumentieren. § 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen (1) Das Ergebnis einer genetischen Untersuchung darf … nur der betroffenen Person und nur durch die verantwortliche ärztliche Person oder die Ärztin oder den Arzt, die oder der die genetische Beratung durchgeführt hat, mitgeteilt werden. (2) Eine … mit der genetischen Analyse beauftragte Person … darf das Ergebnis der genetischen Analyse nur der ärztlichen Person mitteilen, die sie mit der genetischen Analyse beauftragt hat. (3) Die verantwortliche ärztliche Person darf das Ergebnis der genetischen Untersuchung … anderen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person mitteilen. § 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen (1) Eine genetische Untersuchung darf vorgeburtlich nur zu medizinischen Zwecken und nur vorgenommen werden, soweit die Untersuchung auf bestimmte genetische Eigenschaften des Embryos oder Fötus abzielt, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik seine Gesundheit während der Schwangerschaft oder nach der Geburt beeinträchtigen … und die Schwangere… aufgeklärt worden ist und … eingewilligt hat. Wird … anlässlich einer … vorgeburtlichen Untersuchung das Geschlecht eines Embryos oder Fötus festgestellt, kann dies der Schwangeren mit ihrer Einwilligung nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. (2) Eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, die darauf abzielt, genetische Eigenschaften des Embryos oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbricht, darf nicht vorgenommen werden. (3) Vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung und nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ist die Schwangere … genetisch zu beraten und ergänzend auf den Beratungsanspruch nach Schwangerschafts-konfliktgesetz hinzuweisen; der Inhalt der Beratung ist zu dokumentieren. (4) vorgeburtliche genetische Untersuchung bei nichteinwilligungsfähigen Schwangeren: besondere Beschränkungen, Aufklärung, Beratung, und Einwilligung des gesetzlichen Vertreters § 10 Genetische Beratung (1) Bei einer diagnostischen genetischen Untersuchung soll die verantwortliche ärztliche Person nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses der betroffenen Person eine genetische Beratung … anbieten. (2) Bei einer prädiktiven genetischen Untersuchung ist die betroffene Person vor der genetischen Untersuchung und nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses … genetisch zu beraten, soweit diese nicht im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Information über die Beratungsinhalte auf die genetische Beratung schriftlich verzichtet. Der betroffenen Person ist nach der Beratung eine angemessene Bedenkzeit bis zur Untersuchung einzuräumen. (3) Die genetische Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst insbesondere die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit einer Vornahme oder Nichtvornahme der genetischen Untersuchung … sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen … Mit Zustimmung der betroffenen Person kann eine weitere sachverständige Person mitberatend hinzugezogen werden. Ist anzunehmen, dass genetisch Verwandte der betroffenen Person Träger der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften mit Bedeutung für eine vermeidbare oder behandelbare Erkrankung … sind, umfasst die genetische Beratung auch die Empfehlung, diesen Verwandten eine genetische Beratung zu empfehlen. (4) Die verantwortliche ärztliche Person … hat den Inhalt der Beratung zu dokumentieren. Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zur genetischen Beratung genetische Diagnostik: erhebliche individuelle / familiäre / psychosoziale Auswirkungen Bedeutung für reproduktive Entscheidungen Aussagekraft z.T. begrenzt hoher Stellenwert der Beratung zur Unterstützung einer bewussten Ausübung des Selbstbestimmungsrechts Genetische Beratung ... ist ein ärztliches Angebot an alle, die Risiken für sich oder andere im Zusammenhang mit genetischen Erkrankungen befürchten (DGfH) … will Ratsuchende / Familien unterstützen, in individueller Situation für sie selbst sinnvolle, tragfähige Lösung zu finden Ziele Hilfestellung bei Entscheidungsfindung für/gegen Diagnostik medizinisch-genetische Fakten verstehen Relevanz für weiteres Leben einordnen können Entscheidungsalternativen bedenken (Wissen/Nichtwissen) Recht auf Nicht-Wissen wahren selbstbestimmte, -verantwortete Entscheidungen treffen angemessene Einstellung zu Erkrankung(srisiko) finden geht deutlich über Aufklärung hinaus! Prinzipien nicht-direktiv freiwillig allgemein verständlich ergebnisoffen Personen- / Familien-zentriert Inhalte medizinische / psychosoziale / ethische Fragen - genetische Fakten, Wiederholungsrisiko etc. - Anamnese, Vorbefunde - Stammbaum über mindestens 3 Generationen Anliegen / Bedürfnisse der Ratsuchenden zentral - Gelegenheit für Fragen - Respekt für individ. Werthaltungen / religiöse Einstellungen - Bewältigungsstrategien, Schuldgefühle Unterstützungsmöglichkeiten bei psychischen und physischen Belastungen (psychosoziale, -therapeutische Beratung…) bei Bedarf Kontaktvermittlung zu Selbsthilfeorganisationen bei Familienplanung Beratung beider Partner zu empfehlen ggf. Empfehlung zu Beratung von Verwandten vorher: Vereinbarung über Ziele, Umfang, Motivation, Erwartungen (ggf. schriftlich) nachher: Der Inhalt der genetischen Beratung muss durch die beratende ärztliche Person dokumentiert werden. Inhalt und Ergebnisse von genetischen Beratungen sollen der ratsuchenden Person sowie auf deren Wunsch den von ihr gegebenenfalls benannten Ärztinnen und Ärzten zeitnah in verständlicher Form schriftlich zusammengefasst zur Verfügung gestellt werden. (humangenetisches Gutachten) Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik medizinische und psychosoziale Aspekte Anspruch auf vertiefende psychosoziale Beratung nach SchKG, ggf. Kontaktvermittlung zu Beratungsstellen / Selbsthilfegruppen Aussagekraft / Grenzen aktueller Untersuchungsmöglichkeiten: Sensitivität, Spezifität, positiver/negative prädiktiven Wert, falsch positive / negative Resultate, Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsaussagen Vorbereitung auf „auffälligen Befund“ Basisrisiko mögliche Konsequenzen der Untersuchung (einschließlich Probenentnahme-Risiken), Alternativen Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik bei auffälligem Befund: klinisches Bild, Entwicklungsperspektiven, Therapie- und Präventionsmöglichkeiten, Komplikationen (Schwangerschaft, Geburtsleitung), ggf. Hinzuziehung von Kinderärzten § 2a SChKG (auffälliger Befund, Abbruch) (1)bei Hinweis auf kindliche Gesundheitsschädigung umfassende Beratung über medizinische und psychosoziale Aspekte, Unterstützungsmöglichkeiten, Anspruch vertiefende psychosoziale Beratung, Kontakte zu Beratungsstellen / Selbsthilfegruppen (2)vor Feststellung der Indikation Beratung über medizinische und psychische Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs und Anspruch auf vertiefende psychosoziale Beratung, Feststellung nicht vor Ablauf von drei Tagen nach Diagnose-Mitteilung (3)schriftliche Bestätigung der Schwangeren über Beratung und Vermittlung bzw. Verzicht, nach Bedenkzeit Erbgänge, Chromosomen, DNA (-Methoden), Teratologie Humangenetik Wissenschaft von der genetisch bedingten Variabilität des Menschen Mechanismen / Gesetzmäßigkeiten der Vererbung Genotyp Phänotyp allgemeine Theorie der Entstehung von Erkrankungen Patientenbetreuung Prinzipien: Respekt vor der Würde des einzelnen Menschen Informed consent, Schweigepflicht, Freiwilligkeit Erbgänge, Stammbaumanalyse gesunder / betroffener gesunde / betroffene Indexperson / Ratsuchende(r) Conduktorin Zwillinge Autosomal dominanter Erbgang X-chromosomal rezessiv ? betroff. Bruder der Ratsuchenden 50% Risiko für Söhne Zystische Fibrose/Mukoviszidose ? autosomal rezessiver Erbgang: 25% Wiederholungswahrscheinlichkeit Y-Chromosom Mitochondrium Y chromosomale + mitochondriale Vererbung Mitochondr. Genom: 13 AKP-Gene 22 tRNAs, 2 rRNAs CO: COX-UE Gene Cyt b: Cytochrom b ND: Komplex I-UE Gene OH: Replikationsbeginn schwerer Strang OL: Replikationsbeginn leichter Strang D-loop: nicht-kod. displacement loop / Kontrollregion Chromosomen in situ-Hybridisierung (Molekulare-) Zytogenetik Chromosomenanalysen ‚inhärente Limitierungen‘ • Chromosomen nur bei Zellteilung darstellbar • submikroskopische Mutationen nicht erkennbar • schwierige Interpretation komplexer Veränderungen (mehrere Chromosomen) Numerische Chromosomenaberrationen • autosomale Aneuploidien – Trisomie 13: Pätau-Syndrom (47,XX+13) – Trisomie 18: Edwards-Syndrom (47,XY+18) – Trisomie 21: Down-Syndrom (47,XX+21) • gonosomale Aneuploidien - Turner-Syndrom (45,X0) - Klinefelter-Syndrom (47,XXY) lichtmikroskopische Auflösung optim. 5-10 Megabasen Mikrodeletions-Syndrome Prader-WilliSyndrom Muskuläre Hypotonie/Trinkschwäche als Säugling, Eßlust, Adipositas, Kleinwuchs, Hypogenitalismus, ment. Retardierung, diskrete akrofaziale Dysmorphie WilliamsBeuren-S. Elfen- / Faungesicht - betonte Stirn, Hypertelorismus; volle, hängende Wangen, kurze Nase, langes Philtrum, wulstige Lippen, oft Strabismus, Irisdysplasie AngelmanSyndrom Ataxie, Lachanfälle, Anfallsleiden, fehlende Sprachentwicklung, ausgeprägte mentale Retardierung DiGeorgeSyndrom Hypoparathyreoidismus, Thymusaplasie, Herzfehler, Aortenbogenanomalien, faziale Dysmorphie, Gaumenspalte, Lernschwierigkeiten Nachweis del(22)(q11.2) FISH (Fluoreszenz in situ-Hybridisierung) G C G A T A T A T T T C T A T T A T A A A T A C G C A G C G T T T A T G C A FISH (Fluoreszenz in situ-Hybridisierung) A C G C A T T A T T A A T A T C G G C T A C Chromosomen nicht-teilungsaktiver Zellen Diagnostik in unkultiv. Zellen ( Zellteilung): sog. Interphase-FISH limitiert auf Sondenkomplementäre DNA, kein komplettes Karyogramm DNA Doppelhelix DNA-Diagnostik postnatal (UK `09/`10) SubTel 3% Ydel Mitoch ASPWS 2% 2% FH2% 2% CMT 3% CF 18% MTHFR 3% 3% Misc 3% CF-NBS 4% FRAX 18% HNPCC 5% F2 5% FVL 5% BRCA 10% HFE 12% DNA-Diagnostik pränatal (UK `09/`10) TS DM1 DMD HD 1% 1% FRAX 1% 2% Ach 2% 4% SMA1 4% HbS 28% UPD 4% ß-globin 7% Identity 11% Nipdsex 21% CF 14% Genetische Diagnostik Fallbeispiele (CAG)-Expansion im Huntingtin-Gen NNNNN CAG CAG ... CAG CAG CAG NNNNNNNN tel Exon1 ATG Exon2 Exon67 Huntingtin-Gen Translation (CAG)n (Gln)n „normal“ „pathogen“ (CAG)36 direkter DNATest: (CAG)nLängenbestimmung Pränatale Diagnostik bei HD ? ? ? ? ? ? PD: o.B. Psych. PD Suizid? M. Huntington Mutation TrinukleotidblockExpansionserkrankungen Fragiles X-Syndrom M. Huntington Spinocerebelläre Ataxien (SCAs) Spinobulbäre Muskelatrophie (M. Kennedy) Friedreich-Ataxie … … genetische Marker: Mikrosatelliten ...gctcgtatatatatatatatatatatatatatatatatatagtttcgtc... ...gctcgtatatatatatatatatatatatatatatatagtttcgtc... ...gctcgtatatatatatatatatatatatatatagtttcgtc... DNA-Profile Mehrere vielgestaltige (polymorphe) Markersysteme gleichzeitig dargestellt; viele Menschen unterscheidbar Teratologie chemische, physikalische oder infektiöse Noxen Toxizität Embryonale / fetale Dosis einzelne / chronische Exposition, -Dauer maternale Dosis, Expositionsroute, Absorption, Metabolismus plazentaler Transfer Schwangerschaftsalter genetische Suszeptibilität der Mutter / des Feten gleichzeitige andere Expositionen maternale Erkrankungen Testverfügbarkeit, um Expositionsgröße zu quantifizieren Teratogene Effekte allgemeine Effekte gestörte Morphogenese gestörte ZNS-Funktion andere funktionelle Störungen Fruchttod pränatales Wachstum Carcinogenese spezifische Effekte diagnostizierbares Syndrom andere distinkte Zeichen Ausmaß des Risikos, absolut / relativ pränatale Diagnostik detaillierter Ultraschall Amniocentese, andere invasive Methoden Verfügbarkeit Reliabilität Nutzen „methodischer Ausblick“ arrays DNA chips DNA chip: Methode Kopiezahlvariationen ? Datenbanken ? Eltern Humangenom: ~3 000 000 000 Bausteine methodischer Ausblick: next generation sequencing fetale DNA im maternalen Blut 99,5% Identität zw. homol. Chromos. 74% var. Nukleotide durch in/dels 2011: 1 Humangenom 6 000 € cave 10 000 Fehler Kosten pro Genom 1000-Genom-Projekt 1000-Genom-Projekt - 2008 - 2012: 2500 Genome (27 verschiedene Bevölkerungsgruppen) Pilot-Phase: - 250-300 Variationen - 50-100 Variationen Funktionsverlust des Proteins Bezug zu bekannten Erbkrankheiten ? - pro Generation rund 30 neue Mutationen (haploid) GesamtgenomAnalyse 1 Gendefekt 9500 Genvarianten 1.6 Mio SNPs 4600 Aminos.Austausche 80 seltene Varianten 3 Kandidaten Gene Exomsequenzierung • Mendelsche Erkrankungen • Protein-kodierende Sequenzen - höhere Wahrscheinlichkeit, pathogene Mutationen zu identifizieren • effizientere Auswertung • weniger Variationen • kostengünstig Identifizierte Erkrankungen und Gene via Exom-Sequenzierung ad Beratung Aufklärung des Ratsuchenden über • Zufallsbefunde • Varianten unklarer Signifikanz (VUS) • Kopplung: Ursache liegt in nicht untersuchten Abschnitten • multifaktorielles Geschehen • Daten aufbewahren oder vernichten • Probe anonymisieren/weitere Verwendung? Humangenom: nur 4 Basen ? • 5-Methylcytosin = “fünfte Base“ • bestimmte Cytosine im Genom • ~70 % CpG-Nukleotide methyliert • „CpG-Inseln“ Genregulation - dauerhafte X-Chromosom-Inaktivierung - genomic imprinting, gezielte Stilllegung bestimmter maternaler oder paternaler Gene - pathophysiologische Veränderungen • Epigenetik epigenetische Effekte Gehirn-Erkrankungen Krebs Genexpressionskontrolle durch epigenetische Verän-derungen rufen Tumoren hervor bzw. erklären, wie Umweltursachen einwirken Epigenetische Veränderun-gen betreffen das Gehirn im Alterungsprozess, bei Alzheimer, Schizophrenie, Depression, Autismus etc. chronische Erkrankungen pränatale Veränderungen Vorgeburtliche Modifikationen fetaler und maternaler DNA können Diabetes Typ II bzw. kardiovaskuläre Leiden bahnen Komplexe Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Fettlei-bigkeit haben Umweltmit-ursachen; letztere könnten epigenetische Veränderun-gen hervorrufen, die Krank-heitsverläufe beeinflussen “mütterliche” Quellen fetalen Materials fetale Zellen im maternalen Blut Erythroblasten Trophoblast-Zellen Leukozyten Isolierung schwierig, persistieren noch Jahre nach Geburt zellfreie fetale DNA im maternalen Blut - nachweisbar >6. SSW - ½ Stunde postpartal abgebaut - 3 – 6% der zirkul. zellfreien DNA - aus Trophoblast zellfreie DNA-Konzentr. matern. Blut Genomäquivalente / ml Plasma 300 250 fetale DNA Konz. % Gesamt-DNA 200 150 100 50 6.2% 3.4% 11.-17. SSW 37.-42. SSW Lo et al. 1998 Am J Hum Genet Indikationen für fetale Geschlechtsbestimmung • Risiko für X-chromosomale Erkrankungen • Risiko für kongenitale adrenale Hyperplasie • unklares Geschlecht im Ultraschall • pränatale Diagnose bei Nierenfehlbildungen / genetischen Syndromen Diagnostik Therapie Gentherapie M.C.: Gentransfer mit rekombinanter DNA; Ø Erlaubnis; bestraft CF: Adenovirustransfer 1. klinische Studie JG: Ornitintranscarbamylase-Defizienz, Gentransfer, Adenoviren X-SCID Therapie: Lymphproliferat. Arthritis-Phase1/2 klin. Gentherapievers. ? Leber‘ Amaurosis Wiskott-Aldrich Syndrom 1980 1988 1992 1997 1999 2000 2002 2003 2007 2008 2009 2010 2011 Gentransfer in Tumor + ADA-SCID Behandlung Ooplasma-Transfer 1. erfolgreiche Gentherapie: X-SCID China: Gendicine head + neck cancer Adrenoleukodystrophie CF: multi-dose clinical trial ß-Thalasämie 1714 klinische Studien in >30 Ländern cursed or inching towards credibility? Hämophilie Gentherapie – wofür ? invas. Pränatal-Diagnostik 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Ersttrimester screening Pränataldiagnostik im Interesse... des Kindes ? der Mutter bzw. Familie ? des nächsten Kindes Wert des Lebens ? der Gesellschaft ? Güterabwägung Geburten D 950000 900000 850000 800000 750000 700000 650000 600000 550000 500000 `90 `01 `02 `03 `04 `05 `06 `07 `08 `09 `10 Schwangerschaftsabbrüche 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 10 ethische Aspekte der Pränataldiagnostik (PD) initiale Begründung - verbesserte genetische Beratung - Prävention [- ökonomische Aspekte; nicht in D] contra pro Menschenwürde (moral. Status des Embryos) ‚Verwerfen‘ des Embryos / Fetus ‚was machbar ist wird gefordert‘ (Haftungsabwehr) unübersehbare Entwicklungsmöglichkeiten höchstrichterl. Rechtsprechung: PD kann keiner Frau vorenthalten werden, bei noch so geringem Risiko Veränderung der Wertentscheidungen; slippery slope kein 100%iger Krankheitsausschluß Kosten Linderung individuellen Leids (psych. Entlastung > 98%) im Ausland verfügbar Diagnostik-Chips... Selbstbestimmungsrecht der Frau viele schwerwiegende Leiden verhinderbar Kosten Befunde und Interpretation Befunde und Interpretation Qualitätsmanagement Nomenklaturen ISCN ISCN Nomenklatur 69,XXX und 69,XXY 47,XX + 21 45,X oder 45,X0 46,XX/45,-13 del de novo der dic dup fra idic ins inv i / iso mar mat mos p pat q r rcp rec rob t tel ter upd + ? Deletion Duplikation Inversion Ringchromosom Marker-Chromosom Translokation Dreifacher Chromosomensatz (Triploidie) Weiblicher Karyotyp mit einem überzähligen Chromosom 21 - typischer Befund beim Down-Syndrom 45 Chromosomen, ein Geschlechtschromosom (X oder Y) fehlt - typischer Befund beim Turner-Syndrom Mädchen mit einem Mosaik aus zwei verschiedenen Zelllinien, wobei in einem Teil der Zellen ein Chromosom 13 fehlt Deletion De-novo-Mutation, Neumutation Derivat (Chromosomenveränderung, Translokation nicht balanciert Dizentrisches Chromosom (2 Zentromere) Duplikation (Verdopplung) fragile (brüchige) Stelle iso-dizentrisches Chromosom (Isochromosom mit 2 Zentromeren) Insertion Inversion Isochromosom Marker-Chromosom maternale (mütterliche) Herkunft Mosaik kurzer Arm eines Chromosoms paternale (väterliche) Herkunft langer Arm des Chromosoms Ringchromosom reziprok (gegenseitige Vertauschung) Rekombination Robertson-Translokation (Verschmelzung im Zentromerbereich) Translokation Telomer (Ende des Chromosomenarms) Ende des Chromosoms betreffend Uniparentale Disomie zusätzlich vorhanden Verlust unsicher 46,XY,del(5)p15.1-15.3 Cri-du-chat-Syndrom: del(5)p im kurzen p-Arm von Chromosom 5 fehlt ein Stück, Ziffern bezeichnen fehlenden Bandenbereich 46,XX,dup(3)q22-q25 Bereich zwischen Banden 22 bis 25 des langen Arms von Chromosom 3 verdoppelt 46,XY,inv(11)p11-p15 p-Arm Chromosom 11: Bereich der Banden 12-15 um 180° gedreht 47,XY,+r(21) Down-Syndrom infolge eines zusätzlichen Ring-Chromosoms 21 47,XX, +mar Mädchen mit zusätzlichem (nicht identifiziertem) Marker-Chromosom 46,XX, der(14;21) (q10;q10),+21 Down-S.; 1 normales Chromosom 14, 2 norm. Chromosomen 21, + 1 Robertson-Translokationschromos. 14q-21q; der = Derivat) ISCN Nomenklatur ish nuc Beispiele: nuc ish(D18Z1x2,DXZ1x1,DYZ3x1),(13q14,21q22)x2 nuc ish(D18Z1,DXZ1)x2,(13q14,21q22)x2 nuc ish(D18Z1x2,DXZ1x1,DYZ3x1),(13q14x3,21q22x2) nuc ish(D18Z1,DXZ1)x2,(13q14x2,21q22x3) nuc ish(D18Z1x3,DXZ1x2),(13q14,21q22)x2 56,XX[1]/46,XX[29].nuc ish (5’IGHx2,3’IGHx1) (5’IGH con 3’IGHx1)[95/400],(IGH,FGFR3)x2, (IGHx2, MYEOVx3~4)(IGH sep MYEOV)x2[80/100], D13S319x2),(P53x2),(D3Z1x3)[34/70],(D7Z1x3)[38/103],(D15Z4x3)[22/70] 45,X,-7[40]/45,idem,del(5)(q31)[2]/45,idem,del(3)(p?21)[5]/idem,45,-16,+mar[3].nuc ish (5q31,5q33)x1[69/100],(7q22,7q35)x1[110/150],(AML,ETO)x2,(PML,RARA)x2,(MLLx2),(CBFBx2),(ABL1,BCR)x2.ish(12p 13)x2 DNA Nomenklatur Variation Substitution Deletion Duplikation Insertion Inversion Insertion/Deletion Beschreibung g.12T>A c.12T>A m.12T>A [6T>C + 13_14del] [13_14del] + [?] 12T>A 15+1G>C 93-2A>G 13_14delTT IVS1_IVS5 10_11dupTG 14_15insT 4_15inv 112_117delAGGTCAinsTG Alternative Bemerkungen Austausch in genomischer Sequenz Austausch in cDNA Austausch in mitochondrialer Sequenz 1 Allel mit 2 Veränderungen: Austausch + Deletion Mutationen in den 2 Allelen bei rezessiver Erkrankung, 1 unbekannt (=?) IVS1+1G>C IVS1-2A>G 13_14del 15+?_645+?del oder EX2_EX5del 10_11dup veränderte intronische Sequenz (splice donor site) veränderte intronische Sequenz (splice acceptor site) 112_117delinsTG oder 112_117>TG auch bekannt als ‘‘indel’’ genomische Deletion Exons 2 - 5 Komplex abhängig von Veränderung Beispiele http://www.dmd.nl/mutnomen.html _____________________________________________________________________________________________________________________________ r.15c>u Veränderung in RNA-Sequenz _____________________________________________________________________________________________________________________________ p.R5S Proteinveränderung Substitution R5S W4X Stopcodon Deletion L3_W4del Duplikation L3_W4dup Insertion W4_R5insK Leserasterverschieb. W4fsX8 W4fs Leserasterverschiebung mit Translationsstop Komplex abhängig von Veränderung Beispiele http://www.dmd.nl/mutnomen.html Brustkrebs monogen: BRCA1, -2, -3… multifaktor. FA+ sporadisch …P53, ATM, PTEN, STK11, Chek2 BK: Kriterien für genet. Test • 1 Familienangehörige (Mutter, Schwester, Tochter...) – vor 36. LJ an BK erkrankt – 1 Frau an beidseitigem BK erkrankt, Ersterkrankung vor 51. LJ – 1 Frau an BK- und EK erkrankt • • • • ≥2 Angehörige mit BK, wobei ≥ 1 Erkrankung vor 51. LJ 1 Mann mit BK und 1 FA mit BK/EK ≥3 Angehörige mit BK ≥2 Angehörige mit EK BK: genetischer Test • Untersuchung Indexpatientin (-patient) – an BK/EK erkrankt, eher jünger/mehrere Erkrankungen • Mutation nachgewiesen – prädiktiver Test weiterer Angehörigen möglich – Früherkennung für Anlageträgerinnen • Risikoermittlung – für BK 50-80% – für EK 10-40% (BRCA2 / BRCA1) – kontralateraler BK (bis 10 Jahre nach ED) • ED vor 50. LJ: 40% • ED nach 50. LJ: 12% - Männer: BK 6-7% (BRCA2 > BRCA1) - BRCA1: Leukämien, Magen-, Nieren-, Pankreas-, Uteruskrebs - BRCA2: Melanom, Darm-, Magen-, Pankreas-, Prostatakrebs BK: Risikoberechnung Programme • Cyrillic 2.1 • Claus-Modell • BRCAPRO • Gail-Modell • Myriad • weitere genetische Diagnostik • BRCA 1-Gen >1600 verschiedene Mutationen • BRCA 2-Gen >1800 verschiedene Mutationen genetische Diagnostik • Nachweis einer pathogenen Mutation bei 25% aller Familien – 10% unklare Varianten • Punktmutationen, Deletionen etc. ( 90%) • Deletionen ≥1 Exon ( 10%) • hot spot Analyse (Ashkenazi) Epigenetik DNA-Methylierung Epigenetik: siRNA mRNA mRNA Histon Histon HistonModifikation Chromosom Mechanismen humane imprinting - Erkrankungen Transienter neonataler Diabetes mellitus 1:400 000 transienter Diabetes m. Makroglossie Omphalozele Beckwith-Wiedemann Syndr. 1:14 000 Gigantismus, Organomegalie Asymmetrie, Makroglossie Omphalozele, Hypoglykämie Tumorrisiko Silver-Russell Syndrom 1:20 000? intrauterine Wachstumsretard. Asymmetrie, Makrocephalie Dreiecksgesicht, Hypoglykämie Hypotonie, Klinodaktylie V Pseudohypoparathyroidismus 1:? Parathormon-Resistenz Hormon-Resistenz Skelettentwicklung Wang Syndrom [UPD(14)pat] 1:400 000 mentale Retardierung Polyhydramnion „Glocken“-Thorax Omphalozele überlappende klin. Zeichen Wachstumsstör., Asymmetrie, Bauchwanddefekte, neonat. Hypotonie, ment. Retardierung Hypo-/Hyperglykämie, Fütterungsprobleme molekulare Befunde aberrante Methylierung, uniparent. Disomie, Mutationen Chromosomenstörungen allgemein nicht-mendelnde Vererbung diskordante eineiige Zw. Umwelteinflüsse Angelman Syndrom 1:16 000 mentale Retardier., Ø Sprache Mikrocephalie unmotiviertes Lachen Ataxie, Krämpfe Prader-Willi Syndrom 1:17 000 mentale Retardierung Hypotonie Hypogenitalismus Fettsucht, Hyperphagie Temple Syndrom [UPD(14)mat] 1:? intrauterine Wachstumsretard. mentale Retardierung Skoliose, Fettsucht frühe Pubertät, häufig Infekte geprägte Gene (imprinting) somat. Zellen primordiale Keimzellen Keimzellen Zygote Embryo normales imprinting Ø Entfernen d. imprinting: PWS Ø Etablieren d. imprinting: BWS, AS Ø Erhalten d. imprinting: AS Mutter Fet (kinship theory) Effekte geprägter Gene auf Resourcen-Bereitstellung Placenta + - Dr. Steinhard Update Pränataldiagnostik & Genetik 2012 J. Steinhard Zentrum für Angeborene Herzfehler Department für Fetale Kardiologie Herz- und Diabetes Zentrum NRW Bad Oeynhausen Zentrum für Pränatalmedizin und Humangenetik Münster Department für Fetale Kardiologie Zentrum für Angeborene Herzfehler Herz-und Diabeteszentrum NRW Bad Oeynhausen Ruhr-Universität Bochum Zu den vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen zählen alle invasiven vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden ... Fruchtwasserentnahme (Amniozentese) Chorionzottenbiopsie Herz- bzw. Nabelschnurpunktion ... deren Ziel die Abklärung genetischer Eigenschaften des Fetus aus Amnionzellen, Chorionzotten oder Blut ist Zudem zählt auch die vorgeburtliche Risikoabklärung, die eine Risikoberechnung für das Vorliegen von gesundheitlichen Störungen des Fetus ermöglicht (insbesondere Serum- und gezielte Ultraschalluntersuchungen), zu den vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen. Es muss, wie bei der prädiktiven genetischen Untersuchung, eine genetische Beratung (§ 10 Abs. 2 GenDG) vor und nach vorgeburtlicher genetischer Untersuchung erfolgen. Die Regelung der Beratung nach § 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sind dabei zu beachten. In diesem Zusammenhang ist die Schwangere auf ihren Anspruch auf psychosoziale Beratung nach § 2 des SchKG (1) hinzuweisen. Gegebenenfalls ist der Kontakt zu einer Beratungsstelle nach § 3 des SchKG zu vermitteln. Die Qualifikation zur genetischen Beratung im Rahmen des jeweiligen Fachgebiets unterscheidet sich von der im Rahmen der Weiterbildungsordnung erworbenen Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt für Humangenetik und Ärztin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik und wird als „fachgebundene Qualifikation zur genetischen Beratung“ bezeichnet. Fachgebunden bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die genetische Beratung nicht über die bei der beratenden Ärztin/ beim beratenden Arzt vorhandene Fachexpertise (Facharzt-, Schwerpunktoder Zusatzbezeichnung) hinausgeht. Ergeben sich bei der fachgebundenen genetischen Beratung, die nach Erwerb der Qualifikation für genetische Beratungen gemäß dieser Richtlinie durchgeführt werden darf, genetische Aspekte, die die eigenen Fachgebietsgrenzen überschreiten – insbesondere bei Krankheitsbildern mit syndromalem Charakter – soll eine genetische Beratung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Humangenetik oder Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik erfolgen. Die genetische Beratung soll allgemein verständlich und ergebnisoffen erfolgen und insbesondere die Erörterung möglicher medizinischer, psychosozialen und ethischer Fragen berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Indikation zu der genetischen Untersuchung sowie den vorhandenen Vorbefunden stehen. Die genetische Beratung erfolgt in einem persönlichen Gespräch, das sich an den Anliegen der betroffenen Person orientiert und in dem sie Gelegenheit für Fragen erhält. Der Inhalt der genetischen Beratung muss durch die beratende ärztliche Person dokumentiert werden. Inhalt und Ergebnisse von genetischen Beratungen sollen der ratsuchenden Person sowie auf deren Wunsch den von ihr gegebenenfalls benannten Ärztinnen und Ärzten zeitnah in verständlicher Form schriftlich zusammengefasst zur Verfügung gestellt werden Maternales Alter ≥ 35 Jahre Maternales Alter und Nackentransparenz + Detektion der Mehrheit fetaler Herzfehler + Detektion der Mehrheit fetaler Fehlbildungen FMF London –www.fetalmedicine.com FMF London –www.fetalmedicine.com FMF London –www.fetalmedicine.com Nicolaides KH et al., Lancet 1992; 340 FMF London –www.fetalmedicine.com im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge 1. US 8+0 – 11+6 SSW 2. US 18+0 – 21+6 SSW a) Sonografie mit Biometrie b) Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie 3. US 28+0 – 31+6 SSW weiterführende Fehlbildungsdiagnostik gemäß der Anlage 1c und 1d der MuRL jederzeit bei Auffälligkeiten oder Unklarheiten bei Untersuchungen im Rahmen der SSV Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschallscreening mittels B-Mode-Verfahren angeboten werden. Die Untersuchungen erfolgen in den Schwangerschaftswochen (SSW): 8 + 0 bis 11 + 6 SSW (I. Screening) 18 + 0 bis 21 + 6 SSW (II. Screening) 28 + 0 bis 31 + 6 SSW (III. Screening) Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft, insbesondere mit den Zielen: der genauen Bestimmung des Gestationsalters, der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten, der Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen sowie dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften MuRL Abschnitt A 5 < 5% Infektionen (CMV, Röteln, Toxoplasmose, Malaria) < 10% Strukturelle Fehlbildungen < 20% Chromosomale Anomalien > 60% Uteroplazentare Dysfunktion oft verbunden mit: Präeklampsie Antiphospholipid-Syndrom Nierenerkrankungen Diabetes mellitus Kollagenosen Nikotinabusus Trisomie 18/ Edwards Syndrom 14% Trisomie 13 / Pätau Syndrom 14% Ultraschall-Fortbildung 2012! Ultraschall in Geburtshilfe & Gynäkologie! Grundkurs 06. – 08. Juli 2012 St. Franziskus Hospital Münster Aufbaukurs 30. Nov – 02. Dez 2012 Städt. Kliniken Osnabrück Abschlußkurs ca. April 2013 Vaginal- & Abdomensonografie für gynäkologen! 23. Jul 2012 St. Franziskus Hospital MS Update First-Trimester! 24. Nov 2012 " St. Franziskus Hospital MS " "! Pränatal-Diagnostik zukünftig Bluttest Mutter (kindliche Zellen/DNA → mütterliche Blutbahn) Präimplantationsdiagnostik (selten indiziert, besonders aufwändig) Zielgruppe PID (kinderlose) Paare mit hohem genetischen Risiko Duchenne Muskeldystrophie M. Huntington CF bekannte Translokation PID in D - im Forschungsstadium „PID-Tourismus“ zulässig: B, DK, GB, F, GR, NL, N, S, E A, CH invasive Diagnostik + genetische Beratung human genetische Beratung wird vor jeder invasiven Diagnostik empfohlen Ziele: - Information über Aussagekraft der Untersuchung, schwer interpretierbare Ergebnisse möglich - Besprechen der Konsequenzen eines pathologischen Befundes - Familienanamnese, Hinweise auf Erbleiden ? pränatale Diagnostik – Konsequenzen I • meist Beruhigung der Schwangeren durch Normal-Befund • Beispiel Röteln-Infektion durch Ausschluß der fetalen Infektion (PCR aus Chorionzotten oder Fruchtwasser) Schwangerschaftsabbruch heute seltener pränatale Diagnostik – Konsequenzen II • intrauterine Therapie Blutgruppenunverträglichkeit • Wahl des Entbindungsortes Herzfehler, Spina bifida • Vorbereitung Eltern LKG-Spalte Genetische Beratung „Kommunikationsprozess, der sich mit den menschlichen Problemen beschäftigt, die in Verbindung mit dem Wiederholungsrisiko einer genetischen Erkrankung auftreten“ (WHO) - medizinische Fakten, Diagnose, Therapie - genetische Beteiligung, Wiederholungsrisiko - Verständnis der Wahlmöglichkeiten - Entscheidungsfindung - angemessene Einstellung zur Krankheit /Behinderung bzw. Wiederholungsrisiko