Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (ABS) Dr. Evanson Chege Kamau (FB Rechtwissenschaft) Seit Menschengedenken werden Pflanzen und Tiere von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent transportiert, um sie außerhalb ihrer Ursprungsregionen zu nutzen, z.B. als Kulturpflanzen, zur Verbesserung von Saatgut und Haustierrassen oder als Medizinalpflanzen. Mit den modernen Methoden der Biochemie, Molekularbiologie und insbesondere der Gentechnik wächst der Bedarf an genetischer Information für die verschiedenen Anwendungsbereiche rapide an. Lieferanten genetischer Informationen sind vielfach die Länder des Südens mit ihrem immensen Reichtum an biologischer Vielfalt. Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sind zum allergrößten Teil in ihren Nutzungsmöglichkeiten bisher kaum erforscht. Zugleich sind ihre Lebensräume in Gefahr und viele Arten vom Aussterben bedroht. Das traditionelle Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften über die Verwendungsmöglichkeiten der sie umgebenden biologischen Vielfalt ist eine wichtige Ressource insbesondere bei der Suche nach neuen Medikamenten denn es kann Hinweise auf pflanzliche Inhaltsstoffe und ihre Wirkung liefern. Doch nicht immer werden diejenigen, die ihr Ressourcen und Wissen weitergeben, auch am Gewinn beteiligt. Um den Ländern dieser Welt einen Anreiz zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung ihrer biologischen Vielfalt zu geben, sieht das Abkommen über die biologische Vielfalt eine internationale Zugangs- und Teilhabeordnung für genetische Ressourcen vor. Ziel ist die gerechte Gewinn- und Technologiebeteiligung der Ursprungsländer bei der Nutzung genetischer Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens als Ausgleich für die Erhaltung dieser Ressourcen - möglichst an ihren natürlichen Standorten. Dazu gehört auch der dringend von Entwicklungsländern benötigte Transfer von Technologie (inklusive Biotechnologie) und Know-how sowie die Beteiligung an der Forschung über genetische Ressourcen. Der Referent stellt die internationale Zugangs- und Teilhabeordnung für genetische Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens nach dem Muster des von 1993 UNO-Abkommens über biologische Vielfalt vor. Dr. Evanson Chege Kamau ist gebürtiger Kenianer. Er studierte Jura an der staatlichen Universität Baku, Aserbaidschan, in den ehem. UdSSR von 1987 bis 1992 (Abschluss Diplom LL.M. Int.). Nach einem kurzen Aufenthalt in seinem Heimatland absolvierte er ein Aufbaustudium in Europäisches u. Internationales Recht (1995-1997, Abschluss LL.M. Eur.) und promovierte dann in Deutschland (Abschluss 2003 als Dr. iur.). Dr. Kamau war 2004/2005 wiss. Mitarbeiter an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und zwischen 2000 und 2006 beteiligt in mehreren Projekten an der Universität Bremen. Seit Dezember 2006 koordiniert er eigene Projekte an der Universität Bremen zum Thema „Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich“ (ABS) zusammen mit Prof. Gerd Winter. Er führte Rechtsberatungen im Ausland wie auch in Deutschland zum Thema ABS durch und hat zahlreiche Beiträge zum Thema veröffentlicht.