Inputpapier - Umweltbundesamt

Werbung
Workshops zur Biodiversitätsstrategie Österreich
Erhöhung des Beitrages der Landwirtschaft/Fischerei zur
Biodiversitätserhaltung (25. April 2013)
Inputpapier – Entwurf der Strategie zu diesem Thema
Elisabeth Schwaiger und Wolfgang Rabitsch, Umweltbundesamt
1. Einleitung
Die Landwirtschaft leistet neben der Nahrungs- und Futtermittelproduktion einen wichtigen Beitrag
zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Viele heute als naturschutzfachlich wertvoll angesehene
Biotoptypen in Europa werden durch extensive Landwirtschaft erhalten und zahlreiche Tier- und
Pflanzenarten können durch diese Nutzung überleben. Der landwirtschaftliche Strukturwandel hat
innerhalb der letzten Jahre einerseits zu einer verstärkten Tendenz der Nutzungsintensivierung und
andererseits zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in Europa geführt (EEA 2010). Eine
ungeeignete landwirtschaftliche Nutzung hat negative Auswirkungen auf natürliche Ressourcen und
bewirkt beispielsweise die Zersplitterung von Lebensräumen und den Verlust der Artenvielfalt.
Die EU Biodiversitätsstrategie (EK 2011) soll zur stärkeren Berücksichtigung der Biodiversität in allen
wichtigen Sektoren führen. Die Einzelziele 3 und 4 sollen eine nachhaltige Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Fischerei sicherstellen (Forstwirtschaft wird in dem gegenständlichen
Inputpapier nicht behandelt).
Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, welcher auf den Leitinitiativen von Europa 2020
aufbaut, weist auf die neuen Herausforderungen im Umgang mit Ressourcen hin, um in Zukunft
Wachstum und Wohlstand zu gewährleisten. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist ein
integraler Bestanteil der Europa 2020 Strategie. Durch die Maßnahmen der GAP sollen
landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden, die die Umwelt schützen und die traditionelle
Landschaft erhalten, gefördert werden.
Die GAP wird in nationalen Programmen umgesetzt und besteht aus zwei Säulen (1. Säule:
Marktordnung, Direktzahlungen; 2. Säule: Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die
Europäische Kommission hat im Herbst 2011 ihre Vorschläge zur Agrarpolitik bis 2020 vorgelegt, die
gegenwärtig diskutiert werden. Die Europäische Kommission forderte im Legislativvorschlag für die
Direktzahlungen (EK 2011a) eine obligatorische „Ökologisierungskomponente“ die über die Cross
Compliance Auflagen hinausgehen (z. B. ökologische Vorrangflächen, Diversifizierung der Fruchtfolge,
Grünlanderhaltung). In den Vorschlägen zur ländlichen Entwicklung (EK 2011b) sind als Eckpunkte
neben der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Entwicklung der ländlichen Gebiete, die
nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik genannt. Eine der
sechs EU Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist die Wiederherstellung und
Erhaltung der biologischen Vielfalt, in Natura 2000-Gebieten sowie landwirtschaftlichen Systemen
von hohem Naturschutzwert und des Zustandes der europäischen Landschaften (Priorität 4 a).
1
Die europäische Fischerei wird durch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) geregelt. Bei steigender
Nachfrage und sinkenden Erträgen aus Wildfängen – die Importrate für Fisch liegt in der EU bei rund
60 %, für Aquakulturfische in Österreich bei 95 % – und einer Vielzahl gefährdeter Fischarten in
marinen und limnischen Gewässersystemen stehen aktuell Bemühungen um eine nachhaltige
Entwicklung der Fischerei im Vordergrund der politischen Maßnahmen. Der wachsende
Wirtschaftszweig der Aquakultur steht dabei im Mittelpunkt des Interesses.
In der beim Rat Fischerei am 26.02.2013 verhandelten Reform der GFP, die ab 1.1.2014 wirksam
werden soll, wurden mehrere Einigungen erreicht, die die zukünftige EU-Fischereipolitik nachhaltiger
gestalten sollen. Das Ziel der GFP ist die Sicherung der Fischerei und der Aquakultur unter Einhaltung
von Kriterien für eine nachhaltige, umweltgerechte, ökonomische und sozial verträgliche
Bewirtschaftung. Dazu zählt (unter anderem) eine schrittweise Reduktion der Rückwürfe
(Anlandeverpflichtung) bis 2019 und die Einhaltung des höchstzulässigen Dauerertrags als
Bezugsgröße für das Fischereimanagement. Noch im Sommer 2013 wird sich das Europäische
Parlament mit der GFP auseinandersetzen, um das Inkrafttreten mit Jänner 2014 zu ermöglichen.
Die Details des zukünftigen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF, Förderperiode 20142020) werden derzeit verhandelt. Er soll dazu beitragen, die Reform der GFP voranzutreiben, die
Anliegen Österreichs (z. B. Stärkung der europäischen Aquakultur, Investitionen in traditionelle
Anlagen) wurden im Zuge einer Gemeinsamen Feststellung mit anderen Mitgliedsstaaten erarbeitet
und eingebracht. Im diesem Rahmen unterstützt Österreich auch Reformen, die zu einer
nachhaltigeren und umweltgerechteren Meeresfischerei führen sollen. Dies ist auch als Beitrag
Österreichs zu Ziel 6 der EU-Biodiversitätsstrategie zu sehen.
Auf europäischer Ebene sind in diesem Zusammenhang auch die Vorgaben durch die WasserrahmenRichtlinie (2000/60/EG) und die Aquakulturrichtlinie (2006/88/EG) zu berücksichtigen.
2. Das „Ziel 3A“ der EU Biodiversitätsstrategie – Erhöhung des Beitrages der
Landwirtschaft zur Biodiversitätserhaltung
Mit dem Ziel 3A der EU Biodiversitätsstrategie möchte die Europäische Union bis 2020 eine
Maximierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Grünland, Anbauflächen und Dauerkulturen),
die von biodiversitätsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der GAP betroffen sind, erreichen.
Dadurch soll der Schutz der Biodiversität gewährleistet und auf diese Weise eine nachhaltigere
Bewirtschaftung gefördert werden. Gemessen am EU-Referenzszenario von 2010 soll eine messbare
Verbesserung1 des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Landwirtschaft
abhängen oder von ihr beeinflusst werden sowie der bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen
herbeigeführt werden.
1
Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten
und Lebensräume und Erreichen einer signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis
2020 gemessen an den aktuellen Bewertungen i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr
Artenbewertungen (Habitat- Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand und ii) 50 % mehr
Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder verbesserten Zustand zeigen (Einzelziel 1) und
bis 2020 Erhaltung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen und deren Verbesserung durch grüne
Infrastrukturen sowie Wiederherstellung von mindestens 15 % der verschlechterten Ökosysteme (Einzelziel 2).
2
Um dieses Ziel zu erreichen werden in der EU Biodiversitätsstrategie drei Maßnahmen (Maßnahmen
8, 9, 10) vorgeschlagen:
Von Seiten der EU Kommission wird eine Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche
Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen.
Des Weiteren wird eine bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der
Biodiversität angestrebt. Es sollen quantifizierbare Biodiversitätsziele in die Strategien und
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums einbezogen werden und Maßnahmen auf
regionale Bedürfnisse ausgerichtet sein. Um Landschaftsmerkmale zu erhalten und genetische
Ressourcen zu schützen, sollen Mechanismen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Landund ForstwirtInnen eingeführt sowie andere Kooperationsmechanismen zum Schutz der Biodiversität
errichtet werden.
Zudem soll die Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft durch
Agrarumweltmaßnahmen gefördert sowie Möglichkeiten zur Entwicklung einer Strategie für die
Erhaltung der genetischen Vielfalt erforscht werden.
Ziel 4 der EU Biodiversitätsstrategie – Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von
Fischereiressourcen – möchte bis 2015 einen höchstmöglichen Dauerertrag erreichen, unter
Berücksichtigung gesunder Bestände mit entsprechender Größen- und Altersverteilung, ohne
nachteilige Folgen für andere Arten und Ökosysteme. Bis 2020 soll auf Grundlage der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ein guter Umweltzustand erreicht werden. Dazu werden zwei
Maßnahmen vorgeschlagen (Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände, Eliminierung
negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme), die in der EU
Strategie weiter ausgeführt werden.
Ziel 4 der EU Biodiversitätsstrategie bezieht sich im Kern auf Meereslebensräume. Selbstverständlich
leistet aber die nationale Fischerei wichtige Beiträge zum Schutz der biologischen Vielfalt, weshalb
dieser Sektor in der österreichischen Biodiversitätsstrategie gesondert behandelt wird (vgl.
vorläufiges Inhaltsverzeichnis der Strategie). Aus organisatorischen Gründen werden die
vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Workshop zur Diskussion gestellt.
3. Status quo der Umsetzung in Österreich, Vorschläge aus dem Kick-off Workshop
Die Landwirtschaft (2,8 Mio ha) ist neben der Forstwirtschaft der größte Flächennutzer in Österreich.
Entsprechend groß ist der Einfluss der Landwirtschaft auf die Erhaltung der Biodiversität. Viele
seltene Arten und Lebensräume hängen von einer (zumeist extensiven) landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung ab. So sind wertvolle heimische Grünlandflächen wie beispielsweise Trockenrasen
und Magergrünland in ihrer Existenz gefährdet (Umweltbundesamt 2004), da deren Beweidung oder
Mahd wirtschaftlich keine Rolle mehr spielt.
Auch wenn die österreichische Landwirtschaft im Vergleich zu anderen mitteleuropäischen Staaten
nach wie vor als kleinstrukturiert bezeichnet werden kann, setzt sich der Trend zu größeren
Betrieben fort. Hatte ein Betrieb im Jahr des EU-Beitritts noch im Schnitt 31,5 ha land- und
forstwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, waren es 2010 bereits 42,4 ha. Betrachtet man die
landwirtschaftlich genutzte Fläche pro Betrieb so kommt man auf eine Durchschnittsgröße von 18,8
3
ha. Die Tendenz einer zunehmenden landwirtschaftlichen Intensivierung einerseits und der
Abwanderung aus der Landwirtschaft andererseits zeigt sich auch im Rückgang der heimischen landund forstwirtschaftlichen Betriebe; laut Agrarstrukturerhebung gab es im Jahr 2010 in Österreich um
20,3 % weniger land- und forstwirtschaftliche Betriebe als 1999 (Zeitpunkt der letzten
Agrarstrukturvollerhebung). Die Anzahl der kleinen Betriebe sinkt dabei stärker als die Anzahl der
größeren (Statistik Austria 2012).
Österreich hat seit dem EU Beitritt sehr stark auf die Entwicklung des ländlichen Raums - vor allem
auf Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen - gesetzt.
Österreich hat ein sehr umfangreiches Agrarumweltprogramm (ÖPUL), an dem ein Großteil der
Landwirte und Landwirtinnen teilnimmt (2011 nahmen ca. 77 % LandwirtInnen mit 90 % der
landwirtschaftlich genutzten Fläche daran teil; BMLFUW 2012a). Ein Ziel dieser Maßnahmen ist eine
Verbesserung der Umwelt und Landschaft in Österreich, damit wird auch ein Beitrag zur Erhaltung
der Ökosysteme und ihrer Leistungen erreicht. Die Zahl der biologisch wirtschaftenden Betriebe
verzeichnete von 2008 auf 2011 einen leichten Zuwachs. Damit liegt Österreich weiterhin im
Europäischen Spitzenfeld.
Aus der Halbzeitbewertung des Programms LE 2007-2013 (BMLFUW 2010) geht hervor, dass der
Beitrag einzelner ÖPUL Maßnahmen zur Sicherung/Erhaltung der Biodiversität sowohl hinsichtlich
der Wirksamkeit als auch durch die spezifische Zielausrichtung unterschiedlich stark ausgeprägt ist
und in vielen Bereichen noch Verbesserungspotenzial aufweist. Neben den beiden BaselineIndikatoren Farmland Bird Index (FBI) und High Nature Value (HNV) Farmland wurde auch die
Situation im Hinblick auf die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinie auf Flächen dargestellt. Ungefähr
32 % der Natura 2000 Flächen werden landwirtschaftlich genutzt (insgesamt 387.499 ha - INVEKOS
2009). Die HNV Farmland Flächen zeigten von 2007 bis 2010 eine geringe Dynamik. Bei detaillierter
Betrachtung nehmen vor allem die extensiven, aber auch mittelintensiven Grünlandflächen ab
(Umweltbundesamt 2012). Der Farmland Bird Index geht im Zeitverlauf zurück. Es konnte in ihrer
Gesamtheit betrachtet, kein positiver Einfluss der Agrarumweltmaßnahmen auf den zeitlichen
Verlauf nachgewiesen werden. Das Potenzial der ÖPUL Maßnahmen, konkrete Erhaltungs- und
Verbesserungsziele in Bezug auf den Biodiversitätsindikator zu erreichen, ist jedoch gegeben.
Maßnahmen mit hohem Verbesserungspotenzial für die Biodiversität werden jedoch vielfach auf
kleinen Flächen und mit unzureichendem Vernetzungsgrad umgesetzt (BMLFUW 2010).
Fischerei besitzt in Österreich eine lange Tradition, bereits seit dem Mittelalter werden in
Teichwirtschaften Fischbestände genutzt. Die Rahmenbedingungen werden dabei vor allem von
ökonomischen Gegebenheiten und den gestzlichen Vorgaben der EU bestimmt. Der jährliche pro
Kopf-Verbrauch von Fisch in Österreich ist in den letzten Jahren stark angestiegen und liegt bei
steigender Tendenz derzeit bei 7-8 kg. Die Importe haben sich zwischen 1988 und 2010 verdoppelt.
Das Ziel der österreichischen Fischerei ist eine nachhaltige Binnenfischerei und der Ausbau einer
nachhaltigen Produktionsweise in der Aquakultur. Auch der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und
der genetischen Variabilität der Fischfauna gelten als Leitlinien der österreichischen Fischereipolitik.
Berufsfischerei wird aktuell in Österreich nur in geringem Maße betrieben, z. B. im Bodensee, den
Salzkammergut-Seen und im Neusiedler See. Die Freizeitfischerei stellt hingegen einen bedeutenden
Faktor dar: Nach Schätzungen sind in Österreich rund 250.000 Fischer in über 500 Fischereivereinen
aktiv. Der jährliche Ausfang an Fischen aus heimischen Gewässern durch die Freizeitfischerei liegt bei
rund 1.000 Tonnen, durch die Berufsfischerei bei rund 480 Tonnen. Demgegenüber steht ein
4
Fischbesatz von rund 1.200 Tonnen aus heimischen Zuchtanlagen, zuzüglich einer nicht genau
bekannten Menge an Importfischen (Spindler 1997). Die Speisefischproduktion in 490 Unternehmen
mit Aquakulturanlagen betrug in Österreich im Jahr 2011 rund 2.900 Tonnen, davon rund 1.300
Tonnen Regenbogen- und Lachsforellen, 600 Tonnen Karpfen und 400 Tonnen Bachsaiblinge
(Statistik Austria 2013).
Die nationale Umsetzung des kofinanzierten Gemeinschaftsprogramms Europäischer Fischereifonds
für die Periode 2007-2013 erfolgte durch die Sonderrichtlinie des BMLFUW. Aus dem Fördertopf (ca.
10 Mio €) finanziert wurden unter anderem Investitionen in der Aquakulturproduktion, Investitionen
in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen, Investitionen in die
Binnenfischerei sowie Ausgleichszahlungen bei der Umstellung von konventioneller auf biologische
Karpfenproduktion.
Das Strategiepapier „Aquakultur 2020 – Österreichische Strategie zur Förderung der nationalen
Fischproduktion“ (BMLFUW 2012b) wurde von BMLFUW, Fischereiverbänden und dem Bundesamt
für Wasserwirtschaft erarbeitet und legt als gemeinsames Ziel bis 2020 fest:

Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei Süßwasserfischen von derzeit 34 % auf 60 %
(=Erhöhung der Produktionsmenge von derzeit 3.100t auf 5.500t jährlich; Forelle von 2.200t
auf 4.000t, Karpfen von 750t auf 1.000t, Kreislaufanlagen von 150t auf 500t).
Zur Zielerreichung werden fünf Maßnahmen vorgeschlagen, z. B. die Etablierung des Bundesamtes
für Wasserwirtschaft als Kompetenzzentrum für Ausbildung und Beratung, nachhaltige
Produktionsausweitungen (z. B. durch Kreislaufanlagen oder die Anlage neuer Teichflächen),
Einführung eines AMA-Gütesiegels für Süßwasserfische. Die Strategie „Aquakultur 2020“ wird mit
dem österreichischen Förderprogramm 2014-2020 (EMFF) unterstützt.
Aus dem Kick Off Workshop wurden folgende Vorschläge zur Berücksichtigung
vorgeschlagen bzw. zur Diskussion gestellt:

ÖPUL bietet nur freiwillige Maßnahmen an

Wechselwirkung von Maßnahmen auf andere Ökosysteme im Förderprogramm der
gemeinsamen Agrarpolitik sind zu berücksichtigen

Biotopverbund zwischen Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Infrastruktur ist zu
berücksichtigen

nicht genutzte Flächen sind für die Biodiversität wichtig (z. B. Uferstreifen)

quantitative Ziele sowie Monitoring der Ökosystemleistungen sind im Sektor Landwirtschaft
vorzusehen
4. Österreichische Maßnahmen zur Erhöhung des Beitrag der Landwirtschaft zur
Biodiversitätserhaltung
In der Folge werden ausgehend von der EU Biodiversitätsstrategie spezifische Maßnahmen,
deren Erfolgsindikatoren und Umsetzungsverantwortungen vorgeschlagen.
5
Maßnahme 1: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Im sogenannten „Greening“ fordert die EU Agrarpolitik nach 2013 (EK 2011b) Maßnahmen, die über
die Cross Compliance hinausgehen. Insbesondere die „ökologischen Ausgleichsflächen“ (ecological
focus areas; EK Vorschlag 7 %) können bei geeignetem Management und in optimaler Vernetzung
angelegt, eine wichtige ökologische Aufwertung, vor allem in landwirtschaftlich intensiv genutzten
Gebieten bewirken (ENCA 2012). Die optimale Umsetzung dieser Flächen (Vernetzung und
Trittsteinfunktion) kann durch Maßnahmen aus dem Agrarumweltprogramm ergänzt werden.
Gegenwärtig werden auf europäischer Ebene das Ausmaß (abgestuft: bis 2016 5 %, u.U. bis 2017 7 %)
und die Nutzung dieser Flächen diskutiert (sie sind nicht „stillgelegt“, sondern landwirtschaftlich
nutzbar - z. B. Leguminosenanbau). Die Nutzung sollte so erfolgen, dass sie zum Erhalt der Arten- und
Landschaftsvielfalt beiträgt.
Zielgröße: Im Rahmen der 1. Säule der Agrarpolitik soll die Bereitstellung öffentlicher Umweltgüter
forciert werden. Das starke Potenzial, das ökologische Ausgleichsflächen (Nützlings- und Blühflächen)
für den Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität bieten, sollte bei deren Anlage (Umsetzung auf
regionaler Ebene), Größe (7 %) und Bewirtschaftung, unter Berücksichtigung der praktischen
Durchführbarkeit, optimiert werden.
Zuständigkeiten: BMLFUW
Erfolgsindikatoren: Anteil ökologischer Ausgleichsflächen
Akteure (Auswahl):LandwirtInnen, Landwirtschaftskammer, Naturschutzabteilungen der Länder,
NGOs
Maßnahme 2: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der
Biodiversität
Die in der Verordnung zur neuen Programmperiode LE 2014-2020 vorgeschlagenen Artikel 29
(Agrarumwelt und Klimamaßnahmen) und Artikel 30 (Biolandbau) haben einen wichtigen Einfluss auf
die Förderung und den Erhalt der Biodiversität. Die Aufrechterhaltung des Agrarumweltprogramms
ÖPUL ist ein wichtiges Ziel. Es soll ein starker Fokus auf zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung und
zum Erhalt der Biodiversität gelegt werden. Die Maßnahmen sollen auf regionale und lokale
Bedürfnisse abstimmt werden. Ebenso leisten extensiv genutzte kleine Betriebe, welche häufig unter
benachteiligten Standortvoraussetzungen wirtschaften, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der
Biodiversität und einer vielfältigen Kulturlandschaft.
Zielgröße: Zurverfügungstellung von ausreichend finanziellen Ressourcen für die Periode LE 20142020 für eine gleichbleibende bzw. erhöhte Akzeptanz der ÖPUL Teilnahme, deutliche Erhöhung
(Verdoppelung) der Maßnahmen mit zielgerichteten Auflagen zur Aufrechterhaltung der
Biodiversität (z. B. Naturschutzmaßnahmen), Erhöhung der Teilnahme am Biolandbau (strategisches
Ziel 40 %), Beibehaltung der Unterstützung von lw. Betrieben in benachteiligten Gebieten
Zuständigkeiten: BMLFUW als Verwaltungsbehörde des Programms
6
Indikatoren: Farmland Bird Index (FBI), High Nature Value Farmland Index (HNV), Anteil des
Biolandbaus, Anteil zielgerichteter Agrarumweltmaßnahmen
Akteure (Auswahl): LandwirtInnen, BMLFUW, Landwirtschaftskammer, Naturschutzabteilungen der
Länder, NGOs, VertreterInnen des Biolandbaus, Bergbauernorganisationen
Maßnahme 3: Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von
der Landwirtschaft abhängen oder von ihr beeinflusst werden
Zur verpflichtenden Erhaltung des günstigen Zustands der Schutzgüter der FFH- und
Vogelschutzrichtlinie sind in Österreich neben hoheitlichen v.a. auch privatrechtliche Maßnahmen
auf freiwilliger Basis vorgesehen. In der Praxis heißt das, dass in der gegenwärtigen Periode die
Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem
durch die Naturschutzmaßnahmen des ÖPUL (Artikel 39 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates)
erfolgt. Die Zahlungen für Natura 2000 (Artikel 38) spielen, aufgrund der vorgegebenen
Rahmenbedingungen, eine untergeordnete Rolle2. Neben den Flächenzahlungen der Agrarumwelt
hat sich insbesondere die Maßnahme M323a – Naturschutz (Art. 57) als zielgerichtetes und
umfassendes Förderinstrument für Projektförderungen erwiesen. Die Maßnahme fördert die
Partizipation mit Stakeholdern in Natura 2000 Gebieten auf Ebene des Projektnaturschutzes. Neben
Artenschutzprojekten und größeren Investitionen zur Wiederherstellung von Lebensräumen von
gemeinschaftlichen Interesse sowie Schutzgebietsinfrastrukturen konnten auch zahlreiche kleinere
lokale Initiativen in Natura 2000 Gebieten realisiert werden. Damit wird der Mehrwert von EUFörderungen auch für den einzelnen Bürger greifbarer.
Für die kommende Programmperiode (LE 2014-2020) werden weiterhin die erwähnten
Flächenzahlungen (gem. Art 29, 31) sowie proaktive Maßnahmen (Projektförderung gem. Art. 18, 21,
36) eine Rolle spielen. Des Weiteren ist die Ausweitung von Naturschutzmaßnahmen in Gebieten mit
hoher Bedeutung für die Biodiversität (z. B. Natura 2000) sowie die Aufnahme von zielgerichteten
Auflagen in der Naturschutzdatenbank ein wichtiger Schritt. Die Umsetzung der Zahlungen für Natura
2000 soll ergänzend unter denselben administrativen Voraussetzungen erfolgen.
Zielgröße: Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hoher Bedeutung für die Biodiversität (z. B.
Natura 2000) sollen verstärkt ins Programm LE 2014-2020 aufgenommen werden, um durch
spezifische Maßnahmenauflagen einen positiven Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand leisten zu
können.
Erfolgsindikatoren: Es ist bis 2020 eine signifikante und quantifizierbare Verbesserung des Zustands
von land- und forstwirtschaftlich geprägten Arten und Lebensräumen zu erreichen (siehe dazu auch
Einzelziel 1 der Biodiversitätsstrategie[1]). Zur Bewertung können die Ergebnisse aus dem Artikel 17
2
Umsetzungsmaßnahmen im Wald wurden in der laufenden Periode lediglich von einigen Bundesländern aktiv
angeboten. Mit den Instrumenten der Flächenzahlungen konnten die in Managementplänen erarbeiteten
Erhaltungsziele vielfach erfolgreich umgesetzt werden.
[1]
Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und
Lebensräume und Erreichen einer signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen an
den aktuellen Bewertungen i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen (Habitat-Richtlinie)
7
Reporting der FFH-Richtlinie bzw. dem PAF (prioritärer Aktionsrahmenplan; laut Art. 8 der FFH
Richtlinie) der Länder als Grundlage herangezogen werden.
Umsetzungsverantwortungen: Naturschutzabteilungen der Länder und BMLFUW als
Verwaltungsbehörde des Programms
Akteure (Auswahl): LandwirtInnen, Naturschutzabteilungen der Länder, Landwirtschaftskammer,
Umweltbundesamt
Maßnahme 4: Erhaltung der genetischen Vielfalt der österreichischen Landwirtschaft
Derzeit werden in Österreich zwei Agrarumweltmaßnahmen zur Erhaltung seltener Nutztierrassen
und seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen angeboten. Insgesamt werden dadurch 113 Sorten
seltener Landwirtschaftliche Kulturpflanzen und 31 seltene Haustierrassen gefördert, dadurch wird
ein Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft geleistet (BMLFUW 2010).
Zielgröße: Zurverfügungstellung von ausreichend finanziellen Ressourcen für die Periode LE 20142020
Erfolgsindikatoren: Erhöhung der Teilnahme an der Maßnahme bis 2020, Aktionsplan zur Erhaltung
der genetischen Vielfalt liegt 2016 vor.
Umsetzungsverantwortungen: BMLFUW, Ämter der Landesregierungen
Akteure (Auswahl): LandwirtInnen, Vereine zur Erhaltung seltener Haustierrassen und Kulturpflanzen
(Arche Austria, Arche Noah), Zuchtvereine
Maßnahme 5: Schaffung von Informationsgrundlagen (Monitoring), Bildung und Beratung
Um die Erfüllung der quantifizierten Biodiversitätsziele im Programm zur Entwicklung des ländlichen
Raums LE 2014-2020 zu dokumentieren und die Entwicklung der biologischen Vielfalt im Zeitverlauf
darzustellen, ist die Errichtung eines Biodiversitätsmonitoring voranzutreiben. Wobei bereits
vorhandene Biodiversitätsdaten, sofern möglich, in das Monitoringnetz aufgenommen werden
können.
Wichtig bei der Umsetzung von Maßnahmen, ist die Information und Einbeziehung aller Beteiligten
(LandwirtInnen, land- und naturschutzfachliche BeraterInnen). Projekte wie das
Biodiversitätsmonitoring3 von LandwirtInnen am eigenen Hof, sowie Informationen über Ziele und
Sinnhaftigkeit von Vorgaben zur Förderung der Biodiversität tragen zur Akzeptanz dieser
Maßnahmen und zur Bewusstseinsbildung bei.
einen verbesserten Erhaltungszustand und ii) 50 % mehr Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder
verbesserten Zustand zeigen.
3
2007 wurde das Bildungsprojekt „Landwirtinnen und Landwirte beobachten Pflanzen“ gestartet.
(http://www.biodiversitaetsmonitoring.at/). Ziel dieses Bildungsprojektes ist es, das Bewusstsein der Bäuerinnen und
Bauern für Zusammenhänge zwischen Bewirtschaftung und Pflanzenvielfalt auf Magerwiesen zu wecken und zu stärken.
8
Zielgröße: Etablierung eines Biodiversitätsmonitoring, stärkere Investition in Bildung und
Bewusstseinsstärkung (Periode 2014-2020) zur Steigerung der Akzeptanz der Maßnahmen die zur
Verbesserung der Biodiversität beitragen, Konzeption von Projekten und Programmen, welche
verschiedene Maßnahmen verknüpfen, die als Pilotprojekte für zukünftige Programme gesehen
werden können (z. B. betrieblicher Naturschutzplan, LandwirtInnen und Landwirte beobachten
Pflanzen und Tiere). Die Zusammenarbeit von VertreterInnen der Landwirtschaft und des
Naturschutz soll weiter vorangetrieben werden.
Erfolgsindikatoren: Erhöhung der Anzahl von Veranstaltungen zur Förderung von Bildung und
Beratung für LandwirtInnen, landwirtschaftl. BeraterInnen für den Bereich
Biodiversität/Landwirtschaft (Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Broschüren), Anzahl von
Bildungsprojekten
Zuständigkeiten: BMLFUW, Landwirtschaftskammer, Ämter der Landesregierungen (Naturschutz)
Akteure (Auswahl): LandwirtInnen, BeraterInnen, Universitäten, Weiterbildungs- und
Beratungseinrichtungen (LFI), Landwirtschaftsschulen
Maßnahme 6: Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und einer nachhaltigen
Produktionsweise in der Aquakultur
Zur nationalen Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF, Förderperiode
2014-2020) ist eine Sonderrichtlinie des BMLFUW zu genehmigen. Die Fördermittel sind in
Abstimmung mit der „Aquakultur 2020 – Österreichische Strategie zur Förderung der nationalen
Fischproduktion“ und dem „Österreichischen Gemeinschaftsprogramm EFF 2007-2013“ (bzw. dem
Nachfolgeprogramm) einzusetzen. Zur Überwachung der möglichen Umweltauswirkungen bzw.
Verbesserungen von Programmmaßnahmen liegen im Umweltbericht der SUP EFF 2007-2013
verschiedene Indikatoren vor. Die Dialogplattform „Informationstagung EU-Fischereiangelegenheiten
und Aquakultur“ (IFA) zum Wissensaustausch ist weiter fortzuführen. Regelmäßig aktualisierte
Bewirtschaftungspläne für Seen mit Wirtschaftsfischerei sind zur optimalen und nachhaltigen
Nutzung der Bestände inkl. Besatz- und Ausfangstatistiken zu erstellen.
Eine stärkere Kontrolle und Dokumentation der Besatzpraxis, ein Verbot der Freisetzung invasiver
gebietsfremder Flusskrebsarten und ein Verzicht der Freisetzung gebietsfremder Fischarten in
naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen ist anzustreben. Die Produktion von autochthonen
Besatzfischen zur Stützung geschwächter und Wiedereinbürgerung erloschener Bestände nach
situationsbezogener naturschutzfachlicher Prüfung ist voranzutreiben.
Zielgröße: Umsetzung des Österreichischen Fischereiprogramm in der geltenden Fassung und der
Maßnahmen der Strategie „Aquakultur 2020“; Stärkere Kontrolle der Besatzpraxis; Wissens- und
Informationsaustausch;
Erfolgsindikatoren: Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei Süßwasserfischen von derzeit 34 %
auf 60 % durch nachhaltige Aquakulturproduktion; Vorliegen von aktuellen Bewirtschaftungsplänen;
Dokumentation von Besatzmaßnahmen; Regelmäßige Abhaltung der IFA;
9
Zuständigkeiten: BMLFUW, Landesregierungen, Landwirtschaftskammern, Bundesamt für
Wasserwirtschaft (BAW), Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in
Scharfling (BAW-IGF)
Akteure (Auswahl): Informationstagung EU-Fischereiangelegenheiten und Aquakultur (IFA),
Österreichische Bundesforste (ÖBF), Österreichische Fischereigesellschaft (ÖFG), Österreichischer
Fischereiverband (ÖFV), Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF),
Österreichischen Sportfischereiverein (ÖSFV), Teichwirteverbände Österreichs, Verband der
Österreichischen Arbeiter-Fischereivereine (VÖAFV), Verband österreichischer Forellenzüchter (VÖF),
Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur, Zentralverband der Sportfischer Österreichs (ZVSÖ)
Literatur:
BMLFUW (2010): Halbzeitbewertung des Programms LE 2007-13. Wien
BMLFUW (2012a): Bericht über die Landwirtschaft 2011.
BMLFUW (2012b): Aquakultur 2020 – Strategie zur Förderung der nationalen Fischproduktion.
http://www.lebensministerium.at/wasser/nutzung-wasser/aquakultur2020.html
EEA– European Environment Agency (2010): Assessing biodiversity in Europe – the 2010 report. EEA Technical
Report No 5/2010. Copenhagen.
ENCA -European Network of Heads of Nature Conservation Agencies (2012): Position-Paper on „Ecological
Focus Areas (EFAs)“. Position Statement 01/2012, ENCA Document 30/2012.
http://encanet.eu/home/uploads/media/Statement_EFA2012.pdf
EK –Europäische Kommission (2011a):Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), KOM(2011627 endgültig/2, vom 19.10.2011;
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com627/627_de.pdf
EK –Europäische Kommission (2011b): Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen
von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik. KOM(2011) 625 endgültig/2, vom 19.10.2011(COD);
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com625/625_de.pdf
SPINDLER, T. 1997: Fischfauna in Österreich. Ökologie – Gefährdung – Bioindikation – Fischerei –
Gesetzgebung. Umweltbundesamt Monographien M87, 157 S.
STATISTIK
AUSTRIA
2012:
Agrarstrukturerhebung
2010,
Vollerhebung.
austria.at/web_de/static/agrarstrukturerhebung_2010_vollerhebung_065699.pdf
http://www.statistik-
STATISTIK AUSTRIA 2013: Aquakulturproduktion – Speisefischproduktion in Österreich 2011.
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/land_und_forstwirtschaft/viehbestand_tierische_erzeugung/aquak
ultur/index.html
UMWELTBUNDESAMT (2004): Essl, F.; Egger, G.; Karrer, G.; Theiss, M. & Aigner, S.: Rote Liste der gefährdeten
Biotoptypen Österreichs: Grünland, Grünlandbrachen und Trockenrasen; Hochstauden- und Hochgrasfluren,
Schlagfluren und Waldsäume; Gehölze des Offenlandes und Gebüsche. Monographien, Bd. M-167.
Umweltbundesamt, Wien
UMWELTBUNDESAMT (2012): Bartel, A. & Süßenbacher, E.: Auswertung und Analyse des AgrarUmweltindikators „High Nature Value Farmland“ in Österreich für die Jahre 2007 und 2009–2011. Unveröffentl.
Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
10
Herunterladen