DE NAT-VI/002 114. PLENARTAGUNG 12.-14. Oktober 2015 ÄNDERUNGSANTRÄGE DES BERICHTERSTATTERS ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Europäischen Ausschusses der Regionen Die Zukunft der europäischen Aquakultur _________________ Berichterstatter: Jesús Gamallo Aller (ES/EVP) Generaldirektor für auswärtige Beziehungen und Beziehungen zur EU, Regierung der Autonomen Gemeinschaft Galicien _________________ COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA DE ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO ÄNDERUNGSANTRAG 4 R BERICHTERSTATTER Die Zukunft der europäischen Aquakultur GAMALLO ALLER, Jesús NAT-VI/002 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf den Änderungsantrag 4. Ziffer 17 Stellungnahmeentwurf schlägt ein vereinfachtes System bzw. beschleunigtes Verfahren für den Erhalt von Lizenzen vor, durch das die Verwaltung eine vorläufige Zertifizierung erteilt, mit der jene Unternehmen, die bestimmte vorab festgelegte Kriterien erfüllen, ihre Tätigkeit aufnehmen können. Diese Kriterien könnten auf der bisherigen Bilanz und Erfahrung des Antragstellers oder der Einreichung eines wahrhaft innovativen und nachhaltigen Aquakulturprojekts oder der Schaffung von Gebieten mit einem Nutzungsrecht für die Aquakultur basieren, wobei vorab die mit dieser Tätigkeit nicht zu vereinbarenden Nutzungsformen festzulegen sind; Änderung schlägt ein vereinfachtes System bzw. beschleunigtes Verfahren für den Erhalt von Lizenzen vor, durch das die zuständige Verwaltung eine vorläufige Zertifizierung erteilt, mit der jene Unternehmen, die bestimmte vorab festgelegte Kriterien erfüllen, ihre Tätigkeit aufnehmen können. Diese Kriterien könnten auf der bisherigen Bilanz und Erfahrung des Antragstellers oder der Einreichung eines wahrhaft innovativen und nachhaltigen Aquakulturprojekts oder der Schaffung von Gebieten mit einem Nutzungsrecht für die Aquakultur basieren, wobei vorab die mit dieser Tätigkeit nicht zu vereinbarenden Nutzungsformen festzulegen sind; Begründung Es wird klargestellt, dass das vorgeschlagene System nicht auf europäischer Ebene umgesetzt werden soll, sondern durch die zuständige Verwaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat. _____________ (ES) AK/HB/hj Am. 4 R COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA DE ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO BERICHTERSTATTER ÄNDERUNGSANTRAG 6 R Die Zukunft der europäischen Aquakultur GAMALLO ALLER, Jesús NAT-VI/002 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf den Änderungsantrag 6. Ziffer 31 Neue Ziffer einfügen: Stellungnahmeentwurf Änderung nimmt die negativen Folgen zur Kenntnis, die die rasche Erholung geschützter Arten auf die nachhaltige Erzeugung in der Aquakultur hat, und empfiehlt daher, bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne für die Populationen dieser Arten nicht nur wissenschaftliche Kriterien, sondern auch mögliche Konflikte mit Aquakulturerzeugern zu berücksichtigen; fordert daher die Europäische Kommission auf, bei künftigen Aktualisierungen der Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz- und HabitatRichtlinie) den bestehenden Nutzungskonflikten von Meeres- und Flussräumen und Landflächen Rechnung zu tragen. Begründung Hier soll die Aufmerksamkeit auf den bestehenden Konflikt zwischen dem Schutz bestimmter Arten von Raubfischen und der Aquakultur gelenkt werden. Die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie enthalten bereits die Forderung, Bewirtschaftungspläne für diese Gruppe geschützter Arten aufzustellen, wobei die Mitgliedstaaten oder die Gebietskörperschaften zuständig sind. Im Jahr 2007 veröffentlichte die Kommission Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Pläne, in denen bestimmte Lösungen für potenzielle Konflikte mit den Tätigkeiten der Aquakultur aufgelistet wurden. Da aber diese Richtlinien derzeit überprüft werden und der AdR derzeit eine einschlägige Stellungnahme erarbeitet, die in der Fachkommission ENVE Ende September bereits angenommen wurde, ist es nunmehr sinnvoll, diesen Verweis in die vorliegende Stellungnahme über die Nachhaltigkeit der Aquakultur aufzunehmen. _____________ (ES) AK/HB/hj Am. 6 R COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA DE