DE COTER-VI/001 113. PLENARTAGUNG 8./9. Juli 2015 ÄNDERUNGSANTRÄGE DES BERICHTERSTATTERS ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Europäischen Ausschusses der Regionen Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme _____________ Berichterstatter: Ivan Žagar (SI/EVP) Bürgermeister von Slovenska Bistrica _____________ COR-2014-06248-00-00-AMRP-TRA (FR/EN) 1/6 DE ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO BERICHTERSTATTER ÄNDERUNGSANTRAG 16 R Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme ŽAGAR COTER-VI/001 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 16 und 17. Ziffer 21 Stellungnahmeentwurf fordert die Europäische Kommission auf, in den Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme mit einer Stimme zu sprechen, und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mehrere LRG bemängeln, dass die verschiedenen Kommissionsdienststellen in den Verhandlungen unterschiedliche und zuweilen widersprüchliche Anforderungen gestellt hätten, die nicht durch reale und konkrete Erfordernisse und/oder bestehende Rechtsvorschriften gerechtfertigt waren; Änderung fordert die Europäische Kommission auf, in den Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme mit einer Stimme zu sprechen, und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mehrere LRG bemängeln, dass die verschiedenen Kommissionsdienststellen in den Verhandlungen unterschiedliche und zuweilen widersprüchliche Anforderungen gestellt hätten, die nicht durch reale und konkrete Erfordernisse und/oder bestehende Rechtsvorschriften gerechtfertigt waren; fordert die Kommission auf, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die einen wesentlichen Teil der Programme entwickeln und umsetzen, früher in die Verhandlungen einzubeziehen und sofort ab dem Beginn der Konzipierung der operationellen Programme eine eindeutige und einheitliche Auslegung der grundlegenden Bestimmungen der Verordnung zu liefern. Die spät vorgebrachten Bemerkungen der Kommission zu den eingegangenen Programmvorschlägen sowie die kurze vorgegebene Frist für die Aktualisierung der Programme haben die politische Verankerung auf lokaler und regionaler Ebene erschwert; Am. 16 R COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 2/6 DE Begründung Die für die Umsetzung eines erheblichen Teils der Programme zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten rechtzeitig in die Konzipierung eingebunden werden, um Verzögerungen und unnötige Ressourcenverschwendung aufgrund von Änderungen zu vermeiden. Ebenso soll dadurch sichergestellt werden, dass eventuelle Änderungen der Programmprioritäten auf lokaler und regionaler Ebene politisch mitgetragen werden. Bei der Ausarbeitung der operationellen Programme fehlte es insbesondere an einer eindeutigen Auslegung des Inhalts der einzelnen thematischen Ziele und der zugehörigen Investitionsprioritäten. Das Fehlen einer einheitlichen Auslegung bei der Ausarbeitung der Programme hat die bereits langwierigen Verfahren noch weiter verlängert. _____________ (SL) BT/ss COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 3/6 ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO BERICHTERSTATTER ÄNDERUNGSANTRAG 25 R Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme ŽAGAR COTER-VI/001 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 25, 26 und 27. Ziffer 47 Stellungnahmeentwurf meint allerdings, dass auch bei den EUVorschriften selbst (Verordnungen, Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte) erheblicher Spielraum für Vereinfachungen besteht; fordert deshalb weitere Vereinfachungen bei der Verwaltung der von der EU geförderten Projekte, etwa die Verkürzung der Frist für die Erstattung der Ausgaben an die Begünstigten, die Schaffung gemeinsamer Regeln für die Rechnungsprüfung bei Projekten, einfachere Regeln für Projekte, mit denen Einnahmen erzielt werden, kohärente Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben, die breitere Anwendung vereinfachter Kostenoptionen, eine engere Verknüpfung von Zahlungen und Ergebnissen, E-Kohäsion, den Grundsatz einer einheitlichen Anlaufstelle für die Begünstigten sowie ein angemessenes und einheitliches Konzept für die Kontrolle; COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 4/6 Änderung meint allerdings, dass auch bei den EUVorschriften selbst (Verordnungen, Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte) erheblicher Spielraum für Vereinfachungen besteht; fordert deshalb weitere Vereinfachungen bei der Verwaltung der von der EU geförderten Projekte, etwa die Verkürzung der Frist für die Erstattung der Ausgaben an die Begünstigten, die Schaffung gemeinsamer Regeln für die Rechnungsprüfung bei Projekten, einfachere Regeln für Projekte, mit denen Einnahmen erzielt werden, kohärente Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben, die breitere Anwendung vereinfachter Kostenoptionen, eine engere Verknüpfung von Zahlungen und Ergebnissen, E-Kohäsion, den Grundsatz einer einheitlichen Anlaufstelle für die Begünstigten, ein angemessenes und einheitliches Konzept für die Kontrolle, die Angleichung von Verfahren im Rahmen der Primärkontrollen für Programme der territorialen Zusammenarbeit und die Vereinfachung der Kontrolle des öffentlichen Auftragswesens; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Unternehmen in Bezug auf Anfragen und Beratung zu Rechtsvorschriften (insbesondere im Bereich der öffentlichen Aufträge) und deren korrekte Anwendung mit entsprechendem Sachverstand unterstützt werden müssen; DE fordert die Europäische Kommission auf, Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die hochrangige Expertengruppe für die Überwachung der Vereinfachung zugunsten der Begünstigten aufzunehmen und so ihre praktische Erfahrung mit der Umsetzung von Projekten zu nutzen, um die Verwaltungslasten zu verringern, die Mittelausschöpfung zu steigern und die Wirkung der Programme zu verbessern; Begründung Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verzögert die Durchführung der Projekte, was auch Auswirkungen auf die Ausschöpfung der Mittel aus den Programmen hat und zu Problemen bei der Einhaltung der n+3-Regel auf Programmebene führt. Mit Blick auf eine effizientere Ausschöpfung der EU-Mittel müssten die Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen über das öffentliche Auftragswesen überarbeiten. Der AdR sollte Zugang zu der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des früheren Vizepräsidenten der EU-Kommission, Siim Kallas, erhalten, die die Vereinfachung überwacht. _____________ (SL) BT/ss Am. 25 R COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 5/6 ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO BERICHTERSTATTER ÄNDERUNGSANTRAG 28 R Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme ŽAGAR COTER-VI/001 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 28 und 29. Neue Ziffer nach Ziffer 47 Stellungnahmeentwurf Änderung weist auf die übermäßige Belastung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch eine große Zahl unkoordinierter Kontrollen hin, die zu einem verminderten Interesse an der Umsetzung europäischer Projekte führen könnte; schlägt vor, dass gegebenenfalls gemeinsame Kontrollen durchgeführt werden bzw. eine gegenseitige Anerkennung der Kontrollen durch die zuständigen Behörden erfolgt; schlägt vor, die Ergebnisse der Prüfungen im Bereich der Prävention zu nutzen, um die Erfolgsquote der realisierten Projekte zu erhöhen; Begründung Die Belastung der Begünstigten im Rahmen durch die Kontrollverfahren sollte abgebaut werden. _____________ (SL) BT/ss Am. 28 R COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 6/6 DE