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COTER-VI/001
113. PLENARTAGUNG
8./9. Juli 2015
ÄNDERUNGSANTRÄGE
DES BERICHTERSTATTERS
ENTWURF EINER STELLUNGNAHME
des Europäischen Ausschusses der Regionen
Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme
_____________
Berichterstatter: Ivan Žagar (SI/EVP)
Bürgermeister von Slovenska Bistrica
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COR-2014-06248-00-00-AMRP-TRA (FR/EN) 1/6
DE
ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO
BERICHTERSTATTER
ÄNDERUNGSANTRAG 16 R
Ergebnisse der Verhandlungen über die
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme
ŽAGAR
COTER-VI/001
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 16 und 17.
Ziffer 21
Stellungnahmeentwurf
fordert die Europäische Kommission auf, in den
Verhandlungen
über
die
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme mit einer Stimme zu sprechen, und
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
mehrere LRG bemängeln, dass die verschiedenen
Kommissionsdienststellen in den Verhandlungen
unterschiedliche und zuweilen widersprüchliche
Anforderungen gestellt hätten, die nicht durch
reale und konkrete Erfordernisse und/oder
bestehende Rechtsvorschriften gerechtfertigt
waren;
Änderung
fordert die Europäische Kommission auf, in den
Verhandlungen
über
die
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme mit einer Stimme zu sprechen, und
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
mehrere LRG bemängeln, dass die verschiedenen
Kommissionsdienststellen in den Verhandlungen
unterschiedliche und zuweilen widersprüchliche
Anforderungen gestellt hätten, die nicht durch
reale und konkrete Erfordernisse und/oder
bestehende Rechtsvorschriften gerechtfertigt
waren; fordert die Kommission auf, die
regionalen und lokalen Gebietskörperschaften,
die einen wesentlichen Teil der Programme
entwickeln und umsetzen, früher in die
Verhandlungen einzubeziehen und sofort ab
dem
Beginn
der
Konzipierung
der
operationellen Programme eine eindeutige und
einheitliche Auslegung der grundlegenden
Bestimmungen der Verordnung zu liefern. Die
spät
vorgebrachten
Bemerkungen
der
Kommission
zu
den
eingegangenen
Programmvorschlägen
sowie
die
kurze
vorgegebene Frist für die Aktualisierung der
Programme haben die politische Verankerung
auf lokaler und regionaler Ebene erschwert;
Am. 16 R
COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 2/6
DE
Begründung
Die für die Umsetzung eines erheblichen Teils der Programme zuständigen lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften sollten rechtzeitig in die Konzipierung eingebunden werden, um
Verzögerungen und unnötige Ressourcenverschwendung aufgrund von Änderungen zu vermeiden.
Ebenso soll dadurch sichergestellt werden, dass eventuelle Änderungen der Programmprioritäten auf
lokaler und regionaler Ebene politisch mitgetragen werden. Bei der Ausarbeitung der operationellen
Programme fehlte es insbesondere an einer eindeutigen Auslegung des Inhalts der einzelnen
thematischen Ziele und der zugehörigen Investitionsprioritäten. Das Fehlen einer einheitlichen
Auslegung bei der Ausarbeitung der Programme hat die bereits langwierigen Verfahren noch weiter
verlängert.
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(SL) BT/ss
COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 3/6
ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO
BERICHTERSTATTER
ÄNDERUNGSANTRAG 25 R
Ergebnisse der Verhandlungen über die
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme
ŽAGAR
COTER-VI/001
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 25, 26 und 27.
Ziffer 47
Stellungnahmeentwurf
meint allerdings, dass auch bei den EUVorschriften
selbst
(Verordnungen,
Durchführungsrechtsakte
und
delegierte
Rechtsakte)
erheblicher
Spielraum
für
Vereinfachungen besteht; fordert deshalb weitere
Vereinfachungen bei der Verwaltung der von der
EU geförderten Projekte, etwa die Verkürzung
der Frist für die Erstattung der Ausgaben an die
Begünstigten, die Schaffung gemeinsamer Regeln
für die Rechnungsprüfung bei Projekten,
einfachere Regeln für Projekte, mit denen
Einnahmen erzielt werden, kohärente Regeln für
die Förderfähigkeit von Ausgaben, die breitere
Anwendung vereinfachter Kostenoptionen, eine
engere Verknüpfung von Zahlungen und
Ergebnissen, E-Kohäsion, den Grundsatz einer
einheitlichen Anlaufstelle für die Begünstigten
sowie ein angemessenes und einheitliches
Konzept für die Kontrolle;
COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 4/6
Änderung
meint allerdings, dass auch bei den EUVorschriften
selbst
(Verordnungen,
Durchführungsrechtsakte
und
delegierte
Rechtsakte)
erheblicher
Spielraum
für
Vereinfachungen besteht; fordert deshalb weitere
Vereinfachungen bei der Verwaltung der von der
EU geförderten Projekte, etwa die Verkürzung
der Frist für die Erstattung der Ausgaben an die
Begünstigten, die Schaffung gemeinsamer Regeln
für die Rechnungsprüfung bei Projekten,
einfachere Regeln für Projekte, mit denen
Einnahmen erzielt werden, kohärente Regeln für
die Förderfähigkeit von Ausgaben, die breitere
Anwendung vereinfachter Kostenoptionen, eine
engere Verknüpfung von Zahlungen und
Ergebnissen, E-Kohäsion, den Grundsatz einer
einheitlichen Anlaufstelle für die Begünstigten,
ein angemessenes und einheitliches Konzept für
die Kontrolle, die Angleichung von Verfahren
im Rahmen der Primärkontrollen für
Programme der territorialen Zusammenarbeit
und die Vereinfachung der Kontrolle des
öffentlichen Auftragswesens;
betont, dass die lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften sowie die Unternehmen
in Bezug auf Anfragen und Beratung zu
Rechtsvorschriften (insbesondere im Bereich der
öffentlichen Aufträge) und deren korrekte
Anwendung mit entsprechendem Sachverstand
unterstützt werden müssen;
DE
fordert die Europäische Kommission auf,
Vertreter der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften in die hochrangige
Expertengruppe für die Überwachung der
Vereinfachung zugunsten der Begünstigten
aufzunehmen und so ihre praktische Erfahrung
mit der Umsetzung von Projekten zu nutzen, um
die Verwaltungslasten zu verringern, die
Mittelausschöpfung zu steigern und die
Wirkung der Programme zu verbessern;
Begründung
Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verzögert die Durchführung der Projekte, was auch
Auswirkungen auf die Ausschöpfung der Mittel aus den Programmen hat und zu Problemen bei der
Einhaltung der n+3-Regel auf Programmebene führt. Mit Blick auf eine effizientere Ausschöpfung der
EU-Mittel müssten die Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen über das öffentliche Auftragswesen
überarbeiten. Der AdR sollte Zugang zu der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des
früheren Vizepräsidenten der EU-Kommission, Siim Kallas, erhalten, die die Vereinfachung
überwacht.
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(SL) BT/ss
Am. 25 R
COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 5/6
ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO
BERICHTERSTATTER
ÄNDERUNGSANTRAG 28 R
Ergebnisse der Verhandlungen über die
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen
Programme
ŽAGAR
COTER-VI/001
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Änderungsanträge 28 und 29.
Neue Ziffer nach Ziffer 47
Stellungnahmeentwurf
Änderung
weist auf die übermäßige Belastung für die
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
durch eine große Zahl unkoordinierter
Kontrollen hin, die zu einem verminderten
Interesse an der Umsetzung europäischer
Projekte führen könnte; schlägt vor, dass
gegebenenfalls
gemeinsame
Kontrollen
durchgeführt werden bzw. eine gegenseitige
Anerkennung der Kontrollen durch die
zuständigen Behörden erfolgt; schlägt vor, die
Ergebnisse der Prüfungen im Bereich der
Prävention zu nutzen, um die Erfolgsquote der
realisierten Projekte zu erhöhen;
Begründung
Die Belastung der Begünstigten im Rahmen durch die Kontrollverfahren sollte abgebaut werden.
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(SL) BT/ss
Am. 28 R
COR-2014-06248-00-00-AMP-TRA (FR/EN) 6/6
DE
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