Tartsch, Thomas: Da’wa und Jihad. Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus. Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Eine vertiefende Analyse unter Einbeziehung aktueller und empirischer Daten / Thomas Tartsch ; Bochum : Europäischer Universitätsverlag 2008 ( Politik ; 6 ) Zugl.: Bochum, Univ. Diss., 2008 ISBN 978-3-89966-290-0 ISBN 978-3-89966-290-0 EAN *9783899662900* © 2008 Europäischer Universitätsverlag Berlin, Bochum, Dülmen, London, Paris © 2008 Bochumer Universitätsverlag Da’wa und Jihad Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Eine vertiefende Analyse unter Einbeziehung aktueller und empirischer Daten Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Sozialwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum -Fakultät für Sozialwissenschaft - vorgelegt von Thomas Tartsch aus Datteln Bochum 2008 7 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ....................................................................................................................................2 Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 4 Inhaltsverzeichnis................................................................................................................................ 7 Einleitung...........................................................................................................................................11 Erster Teil ..........................................................................................................................................16 1. Untersuchungsgegenstand ...........................................................................................................16 1.1 Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus im wissenschaftlichen Kontext ...............16 1.2 Einführung von Definitionen ...................................................................................................20 1.2.1 Dichotomie von „Islamischen Fundamentalismus“ und „Jihadismus“........................... 20 1.2.2 Jihad des „Herzens, der Zunge und der Hand“ ............................................................ 27 1.3 Ausgangsthese und Gegenthese........................................................................................... 34 1.4 Ursachen beider Phänomene ................................................................................................ 36 1.4.1 Der Islam als historische Voraussetzung.....................................................................36 1.4.1.1 Die heiligen Quellen des Islam .......................................................................38 1.4.1.2 Tauhid .............................................................................................................44 1.4.1.3 al-Islam Din wa Daula ..................................................................................... 46 1.4.2 Die Entwicklung des modernen islamischen Fundamentalismus................................ 58 1.4.2.1 Salafiyya .........................................................................................................61 1.4.2.2 Wahhâbismus/ al-Muwahiddun.......................................................................64 1.4.2.3 Muslimbruderschaft/ Jam’at al-Ikhwân al-Muslimin fi Misr ............................. 70 1.5 Jihadismus ............................................................................................................................. 86 1.5.1 Definition von „Terrorismus“ und „Jihadismus“ ............................................................. 86 1.5.2 al Qaida......................................................................................................................... 93 2. Die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.......................................................109 2.1 Integration und Assimilation .................................................................................................112 2.1.1 Integration nach Niklas Luhmann ..............................................................................113 8 2.1.2 Integration nach Talcott Parsons ...............................................................................116 2.2 Assimilation in der deutschen Migrationsforschung............................................................. 118 2.3 Erklärungsansätze für Migrationsbewegungen....................................................................121 2.3.1 „Push“ und „Pull“ Faktoren Ansatz.............................................................................122 2.3.2 Hartmut Essers Handlungstheoretisches Modell...................................................... 122 2.3.3 Transmigration ..........................................................................................................125 2.3.4 Integration im Zeichen von Transmigration .............................................................. 127 2.3.5 Integrationserfolge in Deutschland anhand empirischer Daten................................ 130 3. Integration und das Bestehen von abgeschotteten Parallelgesellschaften ................................ 143 3.1 Integration und Desintegration............................................................................................. 149 3.2 Multikulturelle Gesellschaft ..................................................................................................150 3.3 Parallelgesellschaft oder Parallelgemeinschaft? .................................................................157 4. Zusammenfassung des ersten Teils ........................................................................................... 165 Zweiter Teil......................................................................................................................................184 5. Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland.......................................................................184 5.1 Die Bundesrepublik Deutschland als „wehrhafte“ und „streitbare“ Demokratie.................... 184 5.2 Architektur der inneren Sicherheit......................................................................................... 191 5.2.1 Trennungsgebote der inneren Sicherheit ....................................................................194 6. Islamischer Fundamentalismus in der Bundesrepublik Deutschland .........................................201 6.1 Organisierter islamischer Fundamentalismus.....................................................................204 6.1.1 Verband Islamischer Kulturzentren in Deutschland e.V. (VIKZ)............................... 211 6.1.2 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) ...................................................213 6.1.3 Diyanet/Ditib..............................................................................................................223 6.1.4 Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (Islamrat). ..................................225 6.1.5 Zentralrat der Muslime (ZMD)...................................................................................228 6.2. Strategien islamischer Fundamentalisten ..........................................................................240 6.2.1 Kopftuchstreit ............................................................................................................240 9 6.2.2 Bau von Kulturzentren und Moscheen......................................................................248 6.2.3 Islamischer Religionsunterricht .................................................................................251 7. Der Jihadismus in der Bundesrepublik Deutschland ..................................................................253 8. Bekämpfungsprobleme ...............................................................................................................262 8.1 Neuer Tätertypus und neues Täterumfeld .........................................................................263 8.2 Fehlende HUMINT bei den Sicherheitsbehörden .............................................................. 265 8.3 Fehlende präventive und mangelhafte repressive Strafverfolgung ...................................266 9. Die Politik der inneren Sicherheit nach dem 11.09.2001............................................................ 268 9.1 Sicherheitspaket I................................................................................................................270 9.2 Sicherheitspaket II in Form des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“ ............................... 271 9.3 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz......................................................................273 9.4 Rasterfahndung...................................................................................................................273 9.5 Biometrie ............................................................................................................................. 274 9.6 Zuwanderungsgesetz..........................................................................................................275 9.7 Errichtung eines gemeinsamen GTAZ und GIZ..................................................................276 9.8 Anti-Terror-Datei .................................................................................................................277 10. Evaluierung und Erfolge des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“ ..........................................278 11. Zusammenfassung des zweiten Teils....................................................................................... 279 Dritter Teil........................................................................................................................................290 12. Endzusammenfassung..............................................................................................................290 13. Fazit und Thesen ...................................................................................................................... 303 14. Ausblick .....................................................................................................................................313 Quellenverzeichnis .......................................................................................................................... 317 10 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ............................................................................................. 368 Anhang ............................................................................................................................................369 1. Methodik......................................................................................................................................369 2. Standardisierter Interviewleitfaden.............................................................................................. 374 3. Interviewzusammenfassungen ...................................................................................................378 3.1 Interview mit Frau Serap Cileli ............................................................................................ 378 3.2 Interview mit Herrn Hartmut Halberstadt.............................................................................380 3.3 Interview mit Herrn Stefan Hein .......................................................................................... 382 3.4 Telefoninterview mit Herrn Willi Schwend...........................................................................384 3.5 Interview mit Mitarbeitern einer Landesbehörde für Verfassungsschutz............................ 386 3.6 anonymisiertes Interview ....................................................................................................389 3.7 Interview mit Frau Ratsfrau Jutta Becker............................................................................391 3.8 Interview mit Frau Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann ...................................................... 393 3.9 Telefoninterview mit Herrn Prof. Dr. Tilman Nagel .............................................................. 395 3.10 Interview mit Frau Dipl.-Soz.Wiss. Daniele Vahrenholt ...................................................... 397 4. Auswertung von Internetforen .....................................................................................................399 4.1 “Muslim-Markt“ ...................................................................................................................... 402 4.2 „www.islamiat.de“..................................................................................................................414 4.3 Auswertung .......................................................................................................................... 420 5. Auflistung der Interviewpartner ...................................................................................................425 6. Auflistung der wichtigsten arabischen und türkischen Begrifflichkeiten .....................................426 Danksagung ....................................................................................................................................430 Lebenslauf.......................................................................................................................................431 Erklärung .........................................................................................................................................432 165 sche Weg. Denn was als Toleranz bezeichnet wurde, war letztlich nichts anderes als Ignoranz. 588 Die Politik hat die bestehenden Konfliktherde erkannt und am 14.07.2006 in Berlin den ersten Integrations-Gipfel mit 86 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft initiiert, der sich nach einem mehrstündigen Gespräch darauf einigte, Arbeitsgruppen einzurichten und einen „Nationalen Integrationsplan“ für die gut fünfzehn Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund vorzulegen. Es wird sich zeigen müssen, ob dieser Integrationsplan Fortschritte beinhaltet. Auch bezüglich der Frage der inneren Sicherheit stellen die bestehenden Parallelgemeinschaften ein Problem dar. Schon im Frühjahr 2002 rieten israelische Experten dazu, die Entwicklungen innerhalb der Parallelgesellschaften westlicher Staaten genauer zu analysieren, da „der nächste Bin Laden“ aus den Vorstädten von London, Paris oder Köln stammen wird“. 589 Die Selbstmordattentä- ter von London bestärken diese Warnung. Denn sie waren britische Staatsbürger pakistanischer und jamaikanischer Herkunft, die als unauffällig und integriert galten. Das gleiche Muster fand sich auch bei den britischen Muslimen und Konvertiten, die im Sommer 2006 multiple Anschläge auf Verkehrsflugzeuge planten. Alle hatten sich in ihre eigenen Parallelgemeinschaften zurückgezogen und dort ihre Jihadisierung erfahren. 4. Zusammenfassung des ersten Teils Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus können nicht holistisch als „Islamismus“ im Sinne einer Politisierung bzw. Ideologisierung der Religion bezeichnet werden. Dazu sind beide Phänomene in ihrer historischen Entstehungsgeschichte zu komplex und in ihren Ausprägungen zu heterogen. Aus diesem Grund werden am Anfang der Zusammenfassung des ersten Teils der Analyse sechs Thesen vorangestellt, die im Weiteren einer Überprüfung unterzogen werden: 1. Der Islam in seiner ersten historisch-expansiven Phase und den ihm innewohnenden politischen, kulturell-religiösen und sozialen Grundlagen als Ausfluss des von Allah dem Menschen übergebene und auferlegte Gesetz in Form des al Qur’an, der Sunna des Propheten und der nicht kodifizierten Schari’a stellt das dar, was heute unreflektiert als Islamismus im Sinne einer politisierten Religion bezeichnet wird. 2. Die Wurzeln des zu hinterfragenden islamischen Fundamentalismus und Jihadismus liegen nicht in der „Moderne“ im Sinne der Entstehung als Reaktion auf den Kolonialismus des 19. Jahrhunderts, sondern in den religiösen Quellen und den Schriften islamischer Theologen und Theoretiker seit dem 7. Jahrhundert, die ihre Ideologisierung im 20. Jahr- 588 Lachmann (2006), S.276 589 Thamm (2004b): „Der Djihad kommt jetzt aus Europas Vorstädten.“ 166 hundert erfahren haben. 3. Es muss getrennt werden zwischen dem Islam als privatisierter Religion und Ausprägungen von islamischen Fundamentalismus und Jihadismus, die die Religion als Legitimierung ihrer religiös legitimierten Totalitätsideologie benutzen. Seit den Theorien von Hasan alBannâ und Sayyid Qutb kann von einem Ideologem gesprochen werden. 4. Der hier interessierende islamische Fundamentalismus stellt sich als legalistische Variante dar, der sich in Deutschland vor dem Hintergrund der primär sunnitisch-türkisch geprägten Migrationsgeschichte entfaltet hat. Dieser Fundamentalismus breitet sich gegenwärtig in abschottenden Parallelgemeinschaften aus, die wiederum an ethnischen, religiösen und politischen Grenzlinien verlaufen. 5. Der Jihadismus stellt sich als primär sunnitisch-arabisch geprägte und terroristische Variante dar, dessen erste Generation importiert wurde, dessen neue Generation dagegen hier aufgewachsen ist. Neben den klassischen „tellurischen Partisanen“ hat der Jihadismus den Typus des „urbanen Jihadisten“ hervorgebracht, der sich im indigenen „homegrown terrorism“ manifestiert. 6. Strömungen des islamischen Fundamentalismus und der Jihadismus bedrohen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zu untersuchen, wie dieser Gefährdungslage begegnet wurde und wird. Damit muss als erstes der Begriff des „Islamismus“ entflochten werden. Wenn man die Politisierung der Religion als Definitionsmerkmal für Islamismus heranzieht, so wird ein falscher Ansatzpunkt gewählt. 590 Denn der Islam stellt in seinen historisch gewachsenen politisch, kulturell- religiösen und sozialen Lehren im Grundsatz nichts anderes als eine religiös-politische Erneuerungsbewegung und Rechtsgemeinschaft mit Universalitätsanspruch dar, mithin Islamismus in der heutigen Definition als politisierte Religion. Die Ideologisierung der Religion wird zunächst bewusst außen vor gelassen, da sie ein westliches Verständnis von Ideologie, als seinsgebundene Interessenartikulation in Form eines säkularen Religionsersatzes, impliziert. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass westliche Ideologien und Antijudaismus, als arabisches altes Ego des europäischen Antisemitismus seit der Zeit der Kolonialisierung, Eingang in bestehende theologische Grundlagen gefunden haben, die jahrtausende alte Stereotype verstärkten, welche auf politischen und religiösen Antagonismen des Frühislam beruhen. Das Ergebnis der islamischen Historie vom siebten bis zum 21. Jahrhundert ist eine Symbiose aus Religion, säkularer Politik und moderner westlich geprägter Ideologie, die das Fundament eines Ideengebäudes bilden, dessen Wurzeln bis in die Zeit des Propheten Muhammad reichen. Was auf 590 So Kandil (1993), S.107: „ […] Gewiss ist ´Politisierung des Islam` ein schillernder Begriff, denn politisch neutral war der Islam sicherlich nie.“ 167 den ersten Blick als „Islamophobie“ erscheint, um alle Muslime kategorisch als islamische Fundamentalisten oder Jihadisten bezeichnen zu können, ermöglicht erst eine klare Einordnung und Kategorisierung. Denn auch aus den Reihen der Muslime gibt es Kritik an der apodiktischen Sichtweise des Islam als bloßer Friedensreligion. Insbesondere nach dem 11.09.2001 haben Muslime sich vom Islam getrennt oder Aufrufe nach einer Neuausrichtung der Religion geschrieben, in der insbesondere die Suren des al Qur’an einer herben Kritik unterzogen wurden. 591 Andere weisen auf den Umstand hin, dass zwischen 1994 und 2004 mindestens 28 Terrorakte vereitelt worden sind, die von neuen Europäern mit arabisch-islamischer Herkunft geplant worden sind. Eine der Ursachen dafür stellt die „Kultur der Finsternis“ dar, die die meisten Moscheen und Prediger in Europa verbreiten. Europa ist zu spät erwacht und hat nicht erkannt, wie diese Extremisten die humanitäre Flüchtlingsgesetzgebung missbrauchten. 592 Das Gegenteil eines „Generalverdachts“ sollte durch den Oberbegriff „Islamismus“ als Trennlinie erreicht werden, die Vermeidung einer Stigmatisierung durch die Nutzung des Wortes „Islam“ als objektiv zugeschriebenes Merkmal einer Gruppe von Menschen desselben Glaubensbekenntnisses und der darin enthaltenen Einordnung und Kollektivierung zur Abgrenzung von strenggläubigen Gruppen, die als „Islamisten“ einer extrem fundamentalistischen oder jihadistischen Religionsauslegung folgen. Diese Trennung ermöglicht aber aufgrund der fehlenden Definitionskraft keine differenzierte Sichtweise, da sie der bestehenden Inhomogenität und dem historischen Kontext in der öffentlichen Diskussion nicht gerecht wird. So würde die konkrete Anwendung des Satzes „Islamismus ist politisierter Islam“ eine Tautologie beinhalten, da jeder Muslim, der etwa an die Lehre von Tauhid und al-Islam Din wa Daula glaubt, ein Islamist ist. Da „Islamist“ heute ebenso das Synonym für Jihadismus in der öffentlichen Diskussion darstellt, wäre ein großer Prozentsatz der hier lebenden Muslime als die innere Sicherheit gefährdende islamische Fundamentalisten und Jihadisten einzustufen, obwohl sie mit deren Mitteln und Zielen nicht übereinstimmen. Damit erfolgt in der öffentlichen Diskussion gerade der gegenteilige Effekt. Aus der Vermeidung von Stigmatisierung entwickelt sich eine darüber hinausgehende reproduzierte Stigmatisierung durch eindimensionale Etikettierung und eine ungerechtfertigte Vermischung inhomogener Ausprägungen. Aus diesem Grund muss des Weiteren die Frühgeschichte des Islam analysiert werden. Denn dieser stellt sich zunächst in der mekkanischen Schwächephase als missionarische monotheistische Reformbewegung gegen den damals auf der arabischen Halbinsel herrschenden Polytheismus dar und ab der medinensischen Stärkephase als ordnungspolitisch expansive Handreichung für eine Ausbreitung der Religion, die spirituelle Offenbarung, Gesetzeswerk und normative Vorgaben vereinte. Kristallisationspunkt ist hierbei der Prophet Muhammad, dessen Sunna auch heute noch als 591 Farsi (2006): „Wie ich den Islam als ehemaliger Moslem sehe.“ und Sina (2006): „Aufruf an alle Moslems der Welt.“ 592 Abu-Matar (2005): „Liberale Webseite: Europäische Muslime müssen ihren Umgang mit Extremisten ändern.“ 168 modellhaftes, normsetzendes, nachzueiferndes und nicht zu kritisierendes Vorbild für die überwiegende Mehrheit der Muslime gilt. Muhammads Wirken fiel in eine Situation des gesellschaftlichen Umbruches, in dem der vorzivilisatorische Stamm die zentrale Konzeption einer sozialen und politischen Gemeinschaft verkörperte, die soziale Sicherheit, gesellschaftlichen Status und politische Handlungsweise determinierte. Die bestimmende Form der Kommunikation zwischen den unverbundenen Stämmen stellte fragile Bündnisse dar, die für bestimmte Ziele, wie den Kampf gegen andere Stämme, geschlossen wurden. Die Muhammad von Allah direkt zuteil gewordenen Offenbarungen und seine Aussagen und Handlungen dienten im Laufe seiner missionarischen Tätigkeit dazu, ein in Stämme fragmentiertes und vom Polytheismus beherrschtes Land in ein staatliches Gesellschaftsgebilde zu transformieren, dessen Ausgestaltung eine Theokratie mit Muhammad als erstem religiösen, juristischen und politischen Oberhaupt, in Form des Stellvertreters Allahs, beinhaltete. Erst die, in der medinensischen Zeit von ihm auf Vertragskonstruktionen, geschaffene Umma als Gemeinschaft aller Muslime, die sich der monotheistischen Religion unterwarfen, war in der Lage, eine auch heute noch beeindruckende Expansionsphase einzuleiten. Dort zählte nicht mehr die tribale Zugehörigkeit, sondern die Zugehörigkeit zur Religion, welche die Rechte und Pflichten zwischen den Gläubigen und das Verhältnis zwischen Muslimen und Angehörigen anderer Religionen bestimmte. Durch die Grenzziehung von „Wir“ und die „Anderen“ in der Konnotation von „Gläubige/Muslime“ und „Ungläubige/Kafir“ konnte eine für die damalige Zeit moderne Gesellschaftsordnung Realität werden, die im Innenverhältnis gesellschaftliche Solidarität und im Außenverhältnis, seit der Hijra, defensiven und offensiven Jihad erlaubte. Diese integrierende Solidarität konnte aber nur gewährleistet werden, wenn sich der einzelne Gläubige dem strengen Monotheismus in Form von Tauhid unterwarf und Shirk (Götzenanbetung) abschwor. Dieser Glaube, als konsequente Unterwerfung unter den Willen Allahs, konstruierte die Verbindung einer Gemeinschaft von subjektivierten Individuen zu einer objektivistisch kollektivistischen Umma, die in einem alles umfassenden religiösen Deutungszusammenhang des Seins eingebettet war. Die dabei entstehenden Rechte für Angehörige des Islam korrespondierten mit den Pflichten der universellen Verbreitung des Glaubens, um die Souveränität Allahs zu etablieren. Denn der einzelne Gläubige als Teil des Ganzen sollte außerhalb des Dar al-Islam für den Islam werben, und die Gemeinschaft sollte nicht nur in der Defensive die Umma verteidigen, sondern sie auch in der Offensive kriegerisch ausweiten, um den Ritenvollzug zu gewährleisten und die islamische Gemeinschaft durch die Kriegsbeute abzusichern. Dabei negierte der apodiktische Glaube an Tauhid die Trennung in Din und Daula, in religiösgesetzgeberische und politische Sphäre. Erst die Einheit von Din und Daula, die Muhammad als religiös-politischer Anführer in seiner charismatischen Gestalt verkörperte, ermöglichte die Expansion der Religion. 169 So vermischte sich während der Regierungszeit von Muhammad und der ersten vier rechtsgeleiteten Kalifen metaphysische spirituelle Religion mit realer Machtpolitik. Das zeigte auch die Handlungsweise gegen Angehörige anderer Religionen. Während Muhammad die jüdischen Stämme auf der arabischen Halbinsel wegen seines ungefestigten Machterhaltes vertreiben oder vernichten ließ, da sie die Umma in ihrer Etablierungsphase bedrohten, konnte er, gegenüber dem, aufgrund der bestehenden Fragmentierung, schwächeren Christentum, den religiösen Antagonismus von Tauhid und Trinität als Abgrenzungskriterium nutzen, um kriegerische Auseinandersetzungen zu legitimieren. Durch die Unterwerfung der Dhimmî und die Konversion oder Tötung von Polytheisten bekräftigte er den religiösen Überlegenheitsanspruch aus Sure 110, Vers 3 und zementierte diese Auffassung mit der vertraglichen Tributpflicht, als Gegenleistung für einen Schutzstatus als mindere Teil- und Nebengesellschaft mit Handlungsautonomie in niedrigeren Bereichen, wie der Religionsausübung innerhalb der Umma. Diese Handlungen stellten reale Machtpolitik dar und dürfen in der Frage der jüdischen Stämme nicht mit dem „modernen“ westlichen Antisemitismus verwechselt werden, der erst seit der Kolonialisierung der islamischen Welt Eingang in das islamische Denken gefunden hat. So erging es den jüdischen Gemeinden, unter der Herrschaft der späteren islamischen Dynastien, teilweise besser als unter christlicher Herrschaft. Aber schon der immer gepriesene tolerante „Cordoba-Islam“ entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Chimäre. So fand 891 in Sevilla und Umgebung ein Massaker an tausenden von Spaniern – Christen und Konvertiten – statt. In Grenada wurde 1066, unter der Herrschaft der Almoraviden, gelöscht. 593 die gesamte jüdische Bevölkerung, etwa 3.000 Personen, aus- 594 Die Behandlung von Mitgliedern anderer Religionen entsprang primär Nützlichkeitserwägungen, auch wenn durch diese Pragmatik der Islam dem Abendland Jahrhunderte lang auf fast allen Gebieten überlegen war und das kulturelle Erbe des Hellenismus bewahrte. Diese Überlegenheit entsprang aber nicht „dem Islam“, da eine Religion selbst nicht handelndes Subjekt sein kann, sondern vielmehr der Politik weltlicher Dynastien, die die Errungenschaften früherer oder eroberter Kulturkreise absorbierte. Der Islam in der erst mündlich überlieferten und später redaktionellen Gestalt des al Qur’an, der Sunna des Propheten Muhammad und der nicht kodifizierten Schari’a, diente dabei als „Kitt“, der auch seit den Uhmayyaden die folgenden, auf profanen Dynastien beruhenden Staats- und Gesell- 593 Almoraviden: arab.: al-murabitun von ribat: „Grenzfestung“. Berberdynastie in Marokko, Algerien und Andalusien von 1046-1147. Missionsbewegung für einen orthodoxen sunnitischen Islam durch kriegerische Mönchsgemeinden. 594 Ye’or (2002), S.94. Dagegen: „Muslim-Markt interviewt Adnan Octar alias Harun Yahya (2005)“, indem der türkische Publizist Harun Yahya dem Islam ein Unterdrückungsverbot hinsichtlich Juden bescheinigt. Es ist aber zu beachten, dass Harun Yahya als aggressiver Antijudaist eingestuft werden kann, der unter anderem in seinem Buch „SOYKIRIM YALANI – Die Holocaust-Lüge“ den organisierten Massenmord an den Juden leugnet. Dantschke (2002), S.110 gelangt zu dem Schluss, dass Autoren wie Yahya mit ihren Schriften Hass gegen Juden, Anhänger säkularer und laizistischer Gesellschaftsordnungen, Nichtreligiöse und Atheisten schürt. (Dort auch weitere Quellen zu Schriften Yahyas). Bei genauem Studium des Interviews wird deutlich, dass Yahya sich für eine globale Ausweitung des Islam einsetzt: „Der Befehl Allahs an die Muslime lautet, die Menschen zur Befolgung der Moral des Qur’an aufzufordern und sich unermüdlich um die Ausbreitung der islamischen Moral auf der ganzen Welt zu bemühen.“ Diese Missionierung widerspricht dem vorher angeführten Gleichberechtigungsargument gegenüber anderen Buchreligionen. 170 schaftsordnungen zusammenhielt, die von Muhammad in Form der „Charta von Medina“ in eine erste politische Form gegossen worden war. Diese erste expansive Phase der islamischen Geschichte von 622 n.Chr. – 661 n.Chr. zeigt den Islam als expansive politische Machtreligion, die hier als „Ur-Islamismus“ im Sinne einer politisierten Religion bezeichnet werden kann. In dieser relativ kurzen historischen Zeitspanne existierte die Umma als Gemeinschaft der Muslime, in Form einer kollektivistisch-homogenisierten und dem Gemeinwohl verpflichteten Glaubensgemeinschaft und Staatsform, die innerislamische Konflikte überdecken konnte. Denn die Charta von Medina konstituierte sich auf einer Vertragskonstruktion, die die Monopolisierung der Macht in der charismatischen Gestalt von Muhammad konzentrierte und eine islamische Identitätsbildung gestattete. Mit dem Tod des Propheten trat aber keine gleichwertige charismatische Identitätsfigur an dessen Stelle, die langfristig das fragile Staatsgebilde zusammenhalten konnte. In der zweiten Phase, die durch die Schia und die Herrschaft weltlicher Dynastien gekennzeichnet war, bestand weiterhin eine hervorgehobene Stellung des Islam, in Form der Herrscherdynastien und ihrer kulturellen Politik gegenüber dem Abendland. Trotz der weiteren Expansionsphase, die durch das Osmanische Imperium bis 1683 andauerte, kann eine Änderung der religiösen und politischen Grundsätze konstatiert werden. Denn die Umma, als muslimische Einheit, existierte nicht mehr, und der Jihad wurde als Bürgerkrieg auch innerislamisch geführt. Mit der Schia zeigte sich die Erfolglosigkeit der Bemühungen der vier rechtsgeleiteten Kalifen, die Erfolge der medinensischen Zeit zu konservieren. Der Islam erlebte seit der Ermordung des dritten rechtsgeleiteten Kalifen durch Muslime eine Niederlage, von der er sich bis heute nicht erholt hat. Gleichwohl wurde die weiterhin geltende Abgrenzung zwischen Muslimen und anderen Glaubensrichtungen als konkrete „Freund-Feind“ Dichotomie aufrechterhalten, um weiterhin im Inneren die gesellschaftlichen Kräfte zu einem Staatsorganisations- und Gesellschaftsmodell zu bündeln und nach außen die Expansion durch Kriegs- und Raubzüge zu erlauben. Gleichzeitig konnten diese weltlich eingestellten Herrscher ihre Macht gegen Widerstände innerhalb der muslimischen Gemeinde durchsetzen. Nicht zuletzt durch die Mithilfe islamischer Theologen diente die Konservierung der Lehren von Muhammad als legitimatorische Funktionalisierung der Religion zur Rechtfertigung der jeweiligen Herrschaft. 595 Diese offensive Eroberungspolitik hielt auch noch dann an, als profane Dynastien die religiöspolitische Macht des Kalifen zugunsten weltlicher Herrscher, wie den Sultan als Ausübenden von Daula, absorbierte. Gleichwohl bedienten sich diese säkularen Herrscherdynastien weiterhin der religiösen Symbolik und Ikonographie, um ihre Herrschaft zu legitimieren. Die Mehrzahl der sunnitischen ’Ulema als Hüter von Din war daran interessiert, ihre eigene Macht und ihren eigenen Reichtum zu erhalten, während die schiitischen ’Ulema als Stellvertreter des 595 Ayubi (2002), S.54 bezeichnet die Rolle der ’Ulema als „Herrschaftsideologen“. 171 einst auf die Welt zurückkehrenden Imam Mahdi eine andere Stellung im politischen System einnahmen. Diese Vorgehensweise verhinderte über Jahrhunderte eine Weiterentwicklung der Religion mittels einer Trennschärfe, die andere Religionen als gleichberechtigt ansah, eine Trennung von Religiösem und Weltlichem vorantrieb und das Individuum mit seinem Anspruch auf allgemeine Menschenrechte und gleiche Partizipationsrechte am politischen Prozess als Telos der sozialen und politischen Entwicklung ansah. Der Islam stellt somit mit seinen grundlegenden Prinzipien in der ersten Phase der islamischen Historie nicht die Voraussetzung, sondern die Ursache für die hier interessierenden modernen Formen des islamischen Fundamentalismus und Jihadismus dar. Denn die Sichtweise des Islam als „Religion des Friedens“ lässt bewusst die Historie und die immanenten Grundzüge der theologischen Lehren außen vor. Aber nur, wenn man den Islam als Symbiose aus Religion und Politik, als ahistorisch gültigen Regulator und Bezugsrahmen für ein ganzheitliches, religiöses, gesellschaftliches, politisches und soziales Gemeinwesen begreift, erschließt sich die theoretische Grundlage des hier analysierten islamischen Fundamentalismus und Jihadismus, der sich nicht nur religiös legitimiert, sondern auch seine politischen Ziele aus dem Islam ableitet. Damit ist eine Instrumentalisierung der Religion im Sinne eines politisierten „Islamismus“ nicht gegeben, da der Islam in seiner ersten Phase, in einem ersten Schritt aus sich selbst heraus, als Islamismus charakterisiert werden muss. Wer hingegen allgemein die Trennung von Islam und Islamismus vollzieht, um einer Stigmatisierung der Muslime allgemein zu entgehen, entkontextualisiert den Islam aus seinen historischen Zusammenhängen. Der Islam war und ist, nach Auslegung der in dieser Arbeit beschriebenen islamischen Fundamentalisten und Jihadisten, eine religiöse, politische und soziale Einheit und Missionsbewegung, die die Trennung von Din und Daula nicht vollziehen kann, da diese Evolution in Form der Trennung beider Sphären die immanente Gefahr in sich birgt, als schädlich angesehene westliche Einflüsse wie Demokratie, universelle Menschenrechte und kapitalistische Marktordnung zuzulassen. Damit gerät die Idee eines „wahren“ überlegenen Islam in die Defensive, da er seinen expliziten Überlegenheitsanspruch, als Surrogat des Fundaments einer „besseren Gesellschaft“, als Revitalisierung einer historisch idealisierten medinensischen Umma, aufgeben muss. Muhammad hat insgesamt gesehen, durch seine auf den Prophetenstatus und seiner charismatischen Gestalt aufbauenden Herrschaft, den Islam als offensiv expansive Machtreligion und integratives politisch-soziales Gesellschaftsmodell etabliert. Eine Gegenbewegung zu dieser islamischen Expansionsphase stellten ab Ende des 11. Jahrhunderts die Kreuzzüge dar. Schon die Kreuzritter des ersten Kreuzzuges von 1096-1099 n.Chr. zogen unter der Losung „Dieu le veut (Gott will es)“ ins Heilige Land und eroberten 1099 Jerusalem. Aber diese sowohl religiös, ökonomisch wie auch politisch inspirierten Kreuzzüge haben das islamische Herrschaftsgebiet nie wirklich in ihren Grundfesten bedrohen können, da die von den Kreuzfahrern eroberten Gebiete nur zweihundert Jahre gehalten werden konnten. Im Gegensatz dazu beendete die Eroberung von Konstantinopel 1453 das Oströmische Kaiserreich, und das Osmanische Imperium entwickelte sich durch seine