Hepatitis-A-Virus (HAV - akute Virushepatitis A)

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Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts, Ausgabe 2007
Hepatitis-A-Virus (HAV - akute Virushepatitis A)
ICD10: B15.- Akute Virushepatitis A, B15.0 Virushepatitis A mit Coma hepaticum, B15.9 Virushepatitis A ohne Coma hepaticum
(Hepatitis A (akut) (durch Viren) o.n.A.)
Klinisches Bild
Klinisches Bild einer akuten Hepatitis, definiert als mindestens eines der vier
folgenden Kriterien:
- ►Fieber,
- Ikterus (Gelbsucht),
- deutlich erhöhte Serumtransaminasen,
- Oberbauchbeschwerden.
Zusatzinformation
Bei impfpräventablen Krankheiten sollten stets Angaben zur Impfanamnese (Anzahl
der vorangegan-genen Impfungen, Art und Datum der letzten Impfung) erhoben (z.B.
Impfbuchkontrolle) und über-mittelt werden.
Labordiagnostischer Nachweis
Positiver Befund mit mindestens einer der vier folgenden Methoden:
[direkter Erregernachweis:]
- ►Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) nur in Serum/Plasma oder Stuhl,
- Antigennachweis (z.B. ELISA) nur im Stuhl,
[indirekter (serologischer) Nachweis:]
- IgM-Antikörpernachweis (z.B. ELISA),
- ►deutliche Änderung zwischen zwei Proben beim IgG-Antikörpernachweis (z.B.
ELISA).
Zusatzinformation
Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen
zeitlichen Zusammen-hangs mit einer Hepatitis-A-Impfung voraus.
Epidemiologische Bestätigung
Epidemiologische Bestätigung, definiert als mindestens einer der beiden folgenden
Nachweise unter Berücksichtigung der Inkubationszeit:
• Epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen
Infektion beim Menschen durch
- Mensch-zu-Mensch-Übertragung ODER
- gemeinsame Expositionsquelle (z.B. ►Lebensmittel).
• Verzehr eines Lebensmittels (inkl. Trinkwasser), in dessen Resten HAV
labordiagnostisch nachgewiesen wurde.
Inkubationszeit ca. 15-50 Tage.
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Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung
Entfällt.
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild einer akuten Hepatitis, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit
epidemiologischer Bestätigung.
C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild einer akuten Hepatitis und labordiagnostischer Nachweis.
D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen
Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für
eine akute Hepatitis nicht erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.
E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen
Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht
ermittelbar oder nicht erhoben).
Referenzdefinition
In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach
Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche „Aktuelle Statistik
meldepflichtiger Infektionskrankheiten“ im Epidemiologischen Bulletin), werden nur
Erkrankungen der Kategorien B und C gezählt.
Gesetzliche Grundlage
Meldepflicht
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e IfSG der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis, sowie
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 19 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis-AVirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Darüber
hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen
an.
Übermittlung
Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige
Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der
Falldefinition gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a IfSG entsprechen.
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