Seite 1 von 2 Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts, Ausgabe 2007 Hepatitis-A-Virus (HAV - akute Virushepatitis A) ICD10: B15.- Akute Virushepatitis A, B15.0 Virushepatitis A mit Coma hepaticum, B15.9 Virushepatitis A ohne Coma hepaticum (Hepatitis A (akut) (durch Viren) o.n.A.) Klinisches Bild Klinisches Bild einer akuten Hepatitis, definiert als mindestens eines der vier folgenden Kriterien: - ►Fieber, - Ikterus (Gelbsucht), - deutlich erhöhte Serumtransaminasen, - Oberbauchbeschwerden. Zusatzinformation Bei impfpräventablen Krankheiten sollten stets Angaben zur Impfanamnese (Anzahl der vorangegan-genen Impfungen, Art und Datum der letzten Impfung) erhoben (z.B. Impfbuchkontrolle) und über-mittelt werden. Labordiagnostischer Nachweis Positiver Befund mit mindestens einer der vier folgenden Methoden: [direkter Erregernachweis:] - ►Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) nur in Serum/Plasma oder Stuhl, - Antigennachweis (z.B. ELISA) nur im Stuhl, [indirekter (serologischer) Nachweis:] - IgM-Antikörpernachweis (z.B. ELISA), - ►deutliche Änderung zwischen zwei Proben beim IgG-Antikörpernachweis (z.B. ELISA). Zusatzinformation Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammen-hangs mit einer Hepatitis-A-Impfung voraus. Epidemiologische Bestätigung Epidemiologische Bestätigung, definiert als mindestens einer der beiden folgenden Nachweise unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: • Epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch - Mensch-zu-Mensch-Übertragung ODER - gemeinsame Expositionsquelle (z.B. ►Lebensmittel). • Verzehr eines Lebensmittels (inkl. Trinkwasser), in dessen Resten HAV labordiagnostisch nachgewiesen wurde. Inkubationszeit ca. 15-50 Tage. Seite 2 von 2 Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung Entfällt. B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild einer akuten Hepatitis, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung. C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild einer akuten Hepatitis und labordiagnostischer Nachweis. D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für eine akute Hepatitis nicht erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen. E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben). Referenzdefinition In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche „Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten“ im Epidemiologischen Bulletin), werden nur Erkrankungen der Kategorien B und C gezählt. Gesetzliche Grundlage Meldepflicht Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis, sowie gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 19 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis-AVirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an. Übermittlung Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a IfSG entsprechen.