Virushepatitis B

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 Virushepatitis B –
eine Information des Gesundheitsamtes
Die Virushepatitis B, für die früher auch die Bezeichnungen »Serumhepatitis«,
»Inokulations« – oder »Transfusionshepatitis« verwendet worden sind, ist eine
übertragbare Krankheit. Akut Erkrankte und chronisch Infizierte, die z. B. Blut
spenden, können andere Menschen anstecken.
Erreger
Hepatitis B Virus oder – abgekürzt – HBV. Das Virus ist so klein, dass es nur
unter dem Elektronenmikroskop erkennbar ist.
Übertragungsweg
Die Übertragung erfolgt parenteral, d. h. es findet eine Einbringung von Hepatitis B virushaltigem Material in einen anderen Menschen nicht über den
Magen-Darm-Trakt, sondern über direkten Blutkontakt statt.
Hepatitis B virushaltig können sein
Bluttransfusionen, medizinische, mit Blut verunreinigte Instrumente, insbesondere Spritzennadeln (bei Drogenabhängigen, die Rauschgift spritzen und Nadeln gemeinsam benutzen!), aus Blut hergestellte und nicht sicher sterilisierte Arzneimittel, z. B. Blutgerinnungsstoffe, mit Blut verunreinigtes zahnärztliches Instrumentarium sowie Akupunktur-,
Ohrlochstecher-, Tätowier-, Fußpfleger-, Labor- und Friseurinstrumentarium, weiterhin andere Körpersekrete wie
Sperma. Kontakt der Schleimhäute und verletzter Haut mit Hepatitis B Virushaltigem Material sowie Sexualkontakt
sind (bei über 50 % der Erkrankten) Übertragungswege, ferner kann der Erreger unter der Geburt von der infizierten
Mutter auf das Kind übertragen werden.
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Inkubationszeit
Die Inkubationszeit ist die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit. Sie beträgt bei der Virushepatitis
B zwei bis sechs Monate. Die Infektiosität ist sehr variabel. Blutuntersuchungen erlauben eine konkrete Aussage,
ob noch eine Infektiosität vorliegt.
Krankheitsbild/-verlauf
Die Krankheit verläuft oftmals ohne charakteristische Krankheitszeichen, grippeartig mit Fieber und Kopfschmerzen,
Gelenk- und Muskelschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Völlegefühl, Appetitlosigkeit und Fettunverträglichkeit. Die
Gelbsucht als Zeichen für eine stärkere Leberschädigung tritt nicht in jedem Fall auf, weiterhin können sich der Stuhl
entfärben und der Urin dunkel verfärben. Bei ausgeprägtem Krankheitsverlauf kann akut auch ein Leberversagen
eintreten, das in 1 bis 2 % der Fälle zum Tode führt. Etwa 90 % der Erkrankungsfälle heilen aus mit der Folge, dass
eine erneute Erkrankung nicht mehr möglich ist und die Betroffenen immun sind; ca. 10 % werden chronisch und sind
dann auch Träger des Krankheitserregers. Beim chronischen Krankheitsverlauf kann es zur Leberzirrhose und/oder
Leberzellkrebs kommen. Besonders hoch ist das chronische Hepatitis B Virus-Trägertum, wenn ein Kind die Infektion
unter der Geburt erleidet.
Behandlung
Eine ursächliche Behandlung, die auf die Beseitigung des Krankheitserregers gerichtet ist, existiert nicht.
Schutzmaßnahmen
Direkten und indirekten Kontakt mit Blut oder anderen Körpersekreten von Erkrankten vermeiden. Weil es bei der
chronischen Virushepatitis B gesund erscheinende Virusträger gibt, ist beim Umgang mit Körperausscheidungen
jedweder Art immer Vorsicht geboten! Einschlägige Schutzvorschriften, z. B. für medizinisches Personal, sind zu
beachten. Auch im Rahmen der Ersten Hilfe sollten bei der Versorgung von blutenden Wunden u. a. immer Handschuhe getragen werden. Hepatitis B Virus-Träger sind als Blut- oder Organspender ungeeignet. Sexualkontakt mit
Hepatitis B Virusträgern kann zu einer Ansteckung führen. Bei Sexualkontakt mit
unbekannten Partnern besteht immer ein Ansteckungsrisiko. Deshalb sollte der
Austausch von Körpersekreten, z. B. durch die Benutzung eines Kondoms, vermieden werden.
Beim zuständigen Gesundheitsamt sind der Verdacht, die Erkrankung und der
Tod an akuter Virushepatitis nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes
vom behandelnden Arzt/Ärztin zu melden. Zudem besteht für alle Nachweise von
Hepatitis-B-Viren eine Meldepflicht, wenn nicht bekannt ist, dass es sich um eine
chronische Infektion handelt.
Die Möglichkeit einer aktiven Schutzimpfung gegen Virushepatitis B ist vorhanden.
Nach der Grundimmunisierung, die in einem hohen Prozentsatz zu einer Schutzwirkung führt, sind Auffrischungsimpfungen – abhängig von der Höhe der Schutzstoffe im Körper des Geimpften
– erforderlich. Bei dieser Impfform baut der Körper selbst – daher die Bezeichnung »aktive Schutzimpfung« – einen
Schutz gegen die Virushepatitis B auf.
Eine passive Immunisierung gegen die Virushepatitis B nach einer möglichen Infektion ist ebenfalls möglich. Mit dem
»Impfstoff«, der aus dem Blut von Menschen gewonnen wird, die die Virushepatitis B als Erkrankung durchgemacht
haben, werden Abwehrstoffe gegen den Krankheitserreger verabreicht. Diese Abwehrstoffe vermitteln für einige Zeit
einen begrenzten Schutz gegen eine Virushepatitis B-Erkrankung.
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