Transparenz bezüglich Parteien- und

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Transparenz bezüglich Parteien- und
Wahlkampffinanzierung in der Schweiz
- Vergleich zur USA
Bachelor Thesis in Business Administration
Samuel Wiedemann
Zürich, 27. Mai 2011
Autor
Betreuer ZHAW
Samuel Wiedemann
Dr. des. Christoph Ebnöther
Gemeindestrasse 26
8032 Zürich
School of Management
and Law
Stadthausstrasse 14
8400 Winterthur
058 934 68 70
christoph.ebnö[email protected]
079 794 29 58
[email protected]
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufwände der Parteien im Verhältnis der Totalaufwände der drei Parteien ......42
Abbildung 2: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der SVP in Prozentzahlen.................43
Abbildung 3: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der SP in Prozentzahlen ...................43
Abbildung 4: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der Grünen in Prozentzahlen ............43
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Auszug der SVP Erfolgsrechnung ........................................................................36
Tabelle 2: Auszug der SP Erfolgsrechnung ..........................................................................39
Tabelle 3: Auszug Erfolgsrechnung der Grünen Partei .........................................................41
Tabelle 4: Aufwände 2008 und 2009 in CHF ........................................................................42
Tabelle 5: Total Aus- & Einnahmen des DNC für den Wahlkampf 2010. ..............................50
Tabelle 6: Total Aus- & Einnahmen des RNC für den Wahlkampf 2010. ..............................50
Tabelle 7: Total Aus- & Einnahmen der Demokratischen Partei für den Wahlkampf 2010 ....51
Tabelle 8: Total Aus- & Einnahmen der Republikanischen Partei für den Wahlkampf 2010 . 51
Tabelle 9: Ausgaben einer durchschnittlichen Partei pro Jahr und Einwohner. .....................52
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
II
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................... II
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................ II
0.
Management Summary ................................................................................................ 1
1.
Einleitung ...................................................................................................................... 3
2.
1.1.
Ausgangslage ......................................................................................................... 3
1.2.
Problemstellung und Zielsetzung............................................................................. 3
1.3.
Methode .................................................................................................................. 4
1.4.
Aufbau .................................................................................................................... 4
1.5.
Abgrenzung ............................................................................................................. 5
1.6.
Motivation ................................................................................................................ 5
Rechtliche Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz 6
2.1.
Heutige Situation ..................................................................................................... 6
2.2.
Historische Entwicklung .......................................................................................... 7
2.2.1.
Postulat – Subventionen für Fraktionssekretariate (1965) .............................................. 8
2.2.2.
Motion – Partei und Verbandswesen (1968) ................................................................... 8
2.2.3.
Parlamentarische Initiative – Fraktionsbeiträge (1970) ................................................... 9
2.2.4.
Zwischenfazit der ersten drei Vorstösse ......................................................................... 9
2.2.5.
Richtlinien der Regierungspolitik – 1971-1975 (1972) .................................................. 10
2.2.6.
Verfassungsentwurf der Expertenkommission (1977)................................................... 10
2.2.7.
Schlussbericht Eidgenössische Räte “Zukunft des Parlamentes 1978“ ........................ 10
2.2.8.
Zwischenfazit 1971-1978 ............................................................................................... 11
2.2.9.
Parlamentarische Initiative – Schutz der Demokratie (1981/1983) ............................... 11
2.2.10.
Einfache Anfrage – Parteienunterstützung vertagt? (1988) .......................................... 11
2.2.11.
Bericht des Bundesrates zum Postulat von 1984 (1988) .............................................. 12
2.2.12.
Parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Kommission .........................................
Höhere Fraktionsbeiträge (1988) ................................................................................... 13
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
III
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
3.
2.2.13.
Zwischenfazit 1980-1990 ............................................................................................... 13
2.2.14.
Parlamentarische Initiative der Büros des National – und Ständerates ........................ 13
2.3.
Problematik der rechtlichen Grundlagen in der Schweiz .........................................13
2.4.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelungen in der Schweiz ...........................15
Rechtliche Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in den USA im
Überblick .............................................................................................................................16
3.1.
4.
Historische Entwicklung und heutige Situation .......................................................16
3.1.1.
“Civil Service Act“ (1883) ............................................................................................... 16
3.1.2.
“Tillman-Act“ (1907) ....................................................................................................... 16
3.1.3.
“Political Action Committees“......................................................................................... 17
3.1.4.
Förderung der Transparenz – ohne Sanktionen (1910) ................................................ 17
3.1.5.
Der “Federal Corrupt Practices Act“ (1925) ................................................................... 17
3.1.6.
Der “Hatch-Act“ .............................................................................................................. 17
3.1.7.
“Smith-Connally-Act” (1944) und ”Taft-Harley-Act” (1947) ............................................ 18
3.1.8.
“Federal Election Campaign Act – FECA” (1971) ......................................................... 18
3.1.9.
“Watergate Affäre“ (1972) .............................................................................................. 18
3.1.10.
“Ferderal-Election-Campaign-Act-Amendment“ (1974)................................................. 18
3.1.11.
Bipartisan Campaign Reform Act BCRA – McCain-Feingold - 2002 ............................ 19
3.1.12.
Gerichtsbeschluss des “Supreme Court“ - 2010 ........................................................... 20
3.2.
Problematik der rechtlichen Grundlagen in den USA ..............................................20
3.3.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelungen in den USA ................................21
3.4.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Länder ........................................21
Formen der Parteien und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz ..........................23
4.1.
Einleitung ...............................................................................................................23
4.2.
Mitgliederbeiträge...................................................................................................23
4.3.
Spenden.................................................................................................................23
4.4.
Staatliche Parteienfinanzierung ..............................................................................24
4.4.1.
Finanzierung im Bereich der Wahlkampf- und Abstimmungsvorbereitung ................... 26
4.4.2.
Entlastung der Parteien durch die Verordnung zum Postverkehrsgesetz .................... 27
4.4.3.
Steuerabzüge für Parteispenden ................................................................................... 27
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
IV
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
4.5.
Fraktionsbeiträge ...................................................................................................27
4.6.
Andere Finanzierungsformen .................................................................................29
4.6.1.
Parteisteuern ................................................................................................................. 29
4.6.2.
Mandatsbeiträge ............................................................................................................ 29
4.7.
5.
6.
7.
Fazit .......................................................................................................................30
Formen der Parteien- & Wahlkampffinanzierung in den USA ..................................31
5.1.
Einleitung ...............................................................................................................31
5.2.
Parteienfinanzierung ..............................................................................................31
5.3.
Die Finanzierung der Präsidentschaftswahlen ........................................................32
5.3.1.
Vorwahlen ...................................................................................................................... 32
5.3.2.
Hauptwahlkampf ............................................................................................................ 33
Vergleich der Partei- und Wahlkampffinanzierung zw. der Schweiz & den USA ....34
6.1.
Mitgliederbeiträge...................................................................................................34
6.2.
Staatliche Finanzierung ..........................................................................................34
6.3.
Spenden.................................................................................................................34
Aktuelle Finanzierung der schweizerischen Parteien ...............................................35
7.1.
Einleitung ...............................................................................................................35
7.1.1.
7.2.
Wahlkampf 2007 ............................................................................................................ 35
SVP – Schweizerische Volkspartei .........................................................................35
7.2.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse ........................................................... 36
7.2.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der SVP ....................................................................... 37
7.2.3.
SVP im Wahljahr 2011 .................................................................................................. 37
7.3.
SP – Sozialdemokratische Partei Schweiz .............................................................38
7.3.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse ........................................................... 38
7.3.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der SP.......................................................................... 39
7.4.
FDP – Die Liberalen Schweiz .................................................................................40
7.5.
Grüne – Grüne Partei der Schweiz .........................................................................40
7.5.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse ........................................................... 40
7.5.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der Grünen .................................................................. 41
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
V
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
7.6.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Parteien .................................................42
7.7.
Besteht zwischen dem Erfolg einer Partei und den verfügbaren finanziellen Mitteln
ein Zusammenhang?..............................................................................................44
7.8.
Finanzierungsform der Parteien und deren politische Einstellung zur Transparenz in
der Parteienfinanzierung ........................................................................................45
7.8.1.
Einleitung ....................................................................................................................... 45
7.8.2.
SVP – weit weg von der Unterstützung zu mehr Transparenz ..................................... 45
7.8.3.
FDP – Die Offenlegung der Parteifinanzen als Tabuthema .......................................... 46
7.8.4.
SP – Kämpft seit Jahren für mehr Transparenz ............................................................ 47
7.8.5.
Die Grünen – Vorbild in der Transparenz ...................................................................... 47
7.9.
8.
Fazit .......................................................................................................................48
Aktuelle Finanzierung der US-Parteien und die Höhe der Budgets .........................49
8.1.
Einleitung ...............................................................................................................49
8.2.
Finanzierungsvergleich der Demokraten und Republikaner....................................49
8.2.1.
National Committees DNC und RNC – Election Cycle 2010 ....................................... 50
8.2.2.
Kumulierte Rechnungen der Demokratischen und Republikanischen Partei für den
“Election Cycle 2010“ .................................................................................................... 51
8.2.3.
8.3.
9.
Wahlerfolge im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln................................................. 51
Vergleich zwischen den Finanzierungsformen der Schweiz und der USA ..............52
Transparenz und zukünftige Trends in der Schweizer Parteienfinanzierung .........53
9.1.
Einleitung ...............................................................................................................53
9.2.
Vergangene Bestrebungen zu mehr Transparenz der Politikfinanzierung ..............53
9.2.1.
Motion Theodor Kloter – Kontrolle der Wahlausgaben (1975) ...................................... 53
9.2.2.
Motion Jaeger – Offenlegungspflicht für Parteifinanzen (1986) .................................... 54
9.2.3.
Motion von René Longet – Kontrolle der Werbeausgaben bei Abstimmungs- und ..........
Wahlkampfkampagnen (1990) ...................................................................................... 54
9.2.4.
Parlamentarische Initiative Zisyadis (1993) ................................................................... 54
9.2.5.
Postulat Gross – Inwiefern ist die direkte Demokratie käuflich? (1994) ........................ 55
9.2.6.
Parlamentarische Initiative Gross – Offenlegung v. Spenden f. Abstimmungen (1999) 55
9.2.7.
Motion der grünen Fraktion zur Offenlegung der Parteifinanzen (2000) ....................... 55
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
VI
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.2.8.
Interpellation Maillard (2001) und Motion Maillard (2002) ............................................. 56
9.2.9.
Parlamentarische Initiative Gross – Faire Abstimmungskampagnen ............................ 56
9.2.10.
Motion Bühlmann – Transparentes Parlament – (2005) ............................................... 57
9.2.11.
Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen – Schelbert (2006) ........................ 57
9.2.12.
Finanzielle Auswirkungen von Interessenbindungen – Freysinger (2007) ................... 57
9.2.13.
Noch keine Lösung betreffend Offenlegung von Parteifinanzen in Sicht ...................... 58
9.2.14.
Transparenz in der Parteienfinanzierung – Holgers (2009) .......................................... 59
9.2.15.
Endlich Transparenz in der Schweizer Politik – SP-Fraktion (2009) ............................. 60
9.2.16.
Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011 – Gross ................... 61
9.2.17.
Beurteilung der drei Initiativen 2009 .............................................................................. 62
9.2.18.
Vertrauen durch Transparenz – Postulat Hans Widmer – 19. März 2010 .................... 63
9.2.19.
Zwischenfazit ................................................................................................................. 63
9.3.
Aktuelle Bestrebungen für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung .................63
9.3.1.
Für mehr Transparenz bei Einkünften, Entschädigungen und anderen Vorteilen von
Mitgliedern der eidgenössischen Räte – J.-Charles Rielle ............................................ 64
9.3.1.1.
Initiativtext .............................................................................................................. 64
9.3.1.2.
Begründung ........................................................................................................... 65
9.3.1.3.
Antrag der Staatspolitischen Kommission ............................................................. 65
9.3.1.4.
Resultat der Abstimmung im Nationalrat und entsprechende Gründe .................. 65
9.3.1.5.
Verlinkung der Transparenz-Initiative mit der Initiative von Rielle ........................ 65
9.3.2.
Unbestechlichkeit für das Volk – die “Transparenz-Initiative“ ....................................... 66
9.3.2.1.
Initiativtext .............................................................................................................. 66
9.3.2.2.
Begründung ........................................................................................................... 66
9.3.2.3.
Hintergrundinformationen zur Initiative .................................................................. 67
9.3.2.4.
Einstellung Reimanns zur Offenlegung von Parteispenden & staatlichen
Finanzierungsformen ............................................................................................. 68
9.3.2.5.
Zukünftige Entwicklung der Parteienfinanzierung aus Sicht von Reimann ........... 69
9.3.2.6.
Aktueller Stand der Initiative .................................................................................. 69
9.3.2.7.
Bewertung der Initiative ......................................................................................... 70
9.3.3.
Volksinitiative – Wer steuert die Politik? ........................................................................ 71
9.3.3.1.
Initiativtext .............................................................................................................. 72
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
VII
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.3.3.2.
Begründung ........................................................................................................... 72
9.3.3.3.
Wortmeldungen der einzelnen Parteien zur Volksinitiative ................................... 72
9.3.3.4.
Bewertung der Initiative ......................................................................................... 74
9.3.4.
Neue Initiative von Andreas Gross & Andy Tschümperlin – voraussichtlich Ende ...........
Sommer 2011 ................................................................................................................ 75
9.3.4.1.
Verschiedene Varianten und Initiativen ................................................................. 75
9.3.4.2.
Taktische Überlegungen zu den Initiativen bzw. Varianten .................................. 76
9.3.4.3.
Bewertung der Initiative ......................................................................................... 76
9.3.5.
Parteien sollen Abstimmungsgelder offenlegen – Motion der Staatspolitischen
Kommission des Ständerrates....................................................................................... 77
9.4.
Erfolgschancen für bzw. gegen mehr Transparenz in der Zukunft ..........................77
9.5.
Die Zukunft der Parteienfinanzierung in der Schweiz. ............................................79
9.6.
Die Zukunft der Transparenz und Parteienfinanzierung in den USA .......................80
10.
Konklusion ...............................................................................................................81
10.1.
Aktuelle Finanzierungsformen politischer Parteien in der Schweiz ......................81
10.1.1.
Historische Entwicklung und aktuelle Situation Schweiz .............................................. 81
10.1.2.
Vergleich der historischen Situation der Schweiz mit derjenigen der USA ................... 82
10.1.3.
Die Finanzierungsformen der Parteien und deren Einstellungen zum Thema
Transparenz hängen zusammen. .................................................................................. 82
10.1.3.1.
Situation in der Schweiz ........................................................................................ 82
10.1.3.2.
Situation in den USA.............................................................................................. 85
10.2.
Bestrebungen zu mehr Transparenz und deren Erfolgschancen in der Zukunft .85
10.2.1.
Bescheidene Erfolge in der Vergangenheit ................................................................... 85
10.2.2.
Aktuelle Bestrebungen könnten Teilerfolge bewirken ................................................... 85
10.2.2.1.
Lukas Reimann kämpft mit seiner Volksinitiative gegen die eigene Partei ........... 86
10.2.2.2.
Endlich eine Volksinitiative für Transparenz in der Parteienfinanzierung ............. 86
10.2.2.3.
Welche Variante schafft es in eine Volksinitiative? ............................................... 87
10.2.3.
Erfolgschancen für mehr Transparenz .......................................................................... 87
10.2.4.
Zukünftige Parteienfinanzierung in der Schweiz ........................................................... 87
10.3.
Abschliessende Bemerkungen............................................................................88
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
VIII
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
11.
Quellenverzeichnis ..................................................................................................89
Anhang ..............................................................................................................................102
Erfolgsrechnung und Bilanz der SVP Schweiz ................................................................102
Erfolgsrechnung und Bilanz der SP Schweiz ..................................................................102
Erfolgsrechnung und Bilanz der SP Schweiz ..................................................................103
Erfolgsrechnung der Grünen Partei Schweiz ..................................................................105
Eigenes Interview mit Lukas Reimann vom 14. März 2011 .............................................107
Eigenes Interview mit Transparency International vom 20. März 2011 ............................110
Wahrheitserklärung .........................................................................................................116
Herausgabeerklärung des Dozenten...............................................................................117
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
IX
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
0. Management Summary
Diese Bachelor Arbeit untersucht die aktuelle Finanzierung der politischen Parteien in der
Schweiz. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Transparenz der Parteienfinanzierung gelegt.
Um die Analyse zu vervollständigen, werden auch die Wahlkampffinanzen und die Nebeneinkünfte der Politiker und die aktuellen Bestrebungen für mehr Transparenz ausführlich betrachtet. Als Vergleich werden die USA mit einbezogen.
Seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden viele Vorstösse eingereicht, um die Parteien in der Verfassung zu verankern und die finanzielle Unterstützung zu
verbessern. Trotzdem gibt es bis heute keinen echten Parteienartikel in der Bundesverfassung. Eine finanzielle Unterstützung konnte nur durch die Fraktionsbeiträge eingeführt werden. Bisher gibt es keine staatliche Parteienunterstützung.
Die wichtigsten Finanzierungsformen der Parteien stellen heute die Spenden, Mitgliederbeiträge und Fraktionsbeiträge dar, wobei die Spenden besonders unter die Problematik der
Offenlegung fallen. Die Finanzierung der Grünen Partei Schweiz kann als vorbildlich bezeichnet werden, da die Einnahmen aus vielen verschiedenen Geldquellen stammen. Dadurch kann eine Abhängigkeit von den Geldgebern praktisch ausgeschlossen werden. Die
FDP konnte als einzige Partei nicht analysiert werden, da keine Jahresrechnung verfügbar
war. Die zwei weiteren Parteien, die SP und SVP, finanzieren sich vor allem durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge beziehungsweise durch Spendengelder und Fraktionsbeiträge.
Historisch gesehen waren es vor allem die linken Parteien, die verschiedene Vorschläge für
mehr Transparenz einreichten, welche jedoch nie umgesetzt wurden. Aktuell sind drei Volksinitiativen von den Herren Reimann, Harder, Gross und Tschümperlin geplant. Die Initiative
von Reimann fordert die Offenlegung der Nebeneinkünfte aller Parlamentarier. Harder hat
als Ziel die Offenlegung der Parteifinanzen und Gross und Tschümperlin sehen verschiedene Varianten vor.
Die aktuellen Finanzierungsprobleme der Parteien und die hohe Medienpräsenz zum Thema
Transparenz in der Politik könnten zukünftig dazu führen, dass eine staatliche Parteienfinanzierung und Regelungen für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung eingeführt werden.
Die bürgerlichen Parteien sind gegen Transparenz, da sie mit Spendenausfällen rechnen.
Spendenausfälle könnten aber durch eine staatliche Parteienfinanzierung wieder ausgeglichen werden. Die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung scheint jedoch aufgrund
des starken Widerstandes der bürgerlichen Parteien schwer durchsetzbar. Die Bestrebungen
zu mehr Transparenz könnten hingegen eine bessere Chance haben, da der öffentliche
Druck und die Unterstützung aus allen politischen Lagern zunehmen.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
1
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
In den USA gibt es bereits seit langem verschiedenste Regelungen bezüglich Transparenz in
der Politfinanzierung. Allerdings konnten diese meistens relativ leicht umgangen werden
oder wurden wieder aufgehoben. Die staatliche Parteienfinanzierung war dagegen erfolgreicher und wurde intensiv in Anspruch genommen.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
2
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
In der Schweiz herrscht seit Jahrzehnten eine Diskussion über mehr Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung sowie über die Finanzierungsformen der Parteien. Die
diesbezüglichen Meinungen gehen weit auseinander.
Aktuell sind fast jede Woche neue Meldungen zu diesem Thema in den Medien zu finden.
Eigentlich auch nicht erstaunlich, ist doch die Schweiz eine der wenigen westlichen Demokratien, die weder Offenlegungspflichten noch staatliche Parteienfinanzierung kennt.
Auch Transparency International kritisiert die Schweiz in ihrem Global Corruption Report von
2004, dessen Fokus auf der Korruption in der Politik lag. Die Schweiz wurde insbesondere in
der Transparenz bezüglich Parteienfinanzierung äusserst schlecht eingestuft und mit Staaten
wie Albanien, den Bahamas, El Salvador, Madagaskar, Sri Lanka, Tuvalu oder Uruguay
gleichgesetzt, die ebenfalls keine Offenlegungspflichten kennen. Durchaus bedenklich für ein
Land, das sich als eine der ersten Demokratien rühmt (Transparency International, 2008:
2f.).
Weiter ist in der Schweiz nicht bekannt, wie viele finanzielle Mittel für die einzelnen Wahlund Abstimmungskämpfe eingesetzt werden oder wie sich die erhaltenen finanziellen Mittel
der Parteien zusammensetzen. Auch werden die Gehälter der Parlamentarier für ihre verschiedenen nebenamtlichen Mandate nicht bekanntgegeben, was aber zum Beispiel in
Deutschland der Fall ist.
In der nachfolgenden Arbeit werden die angesprochenen Themen nach gründlichen Recherchen ausführlich analysiert, um so ein wenig Licht in die Blackbox der Finanzierung der
schweizerischen Parteien und Politiker zu bringen.
1.2. Problemstellung und Zielsetzung
Die folgende Arbeit hat das Ziel aufzuzeigen, wie sich die politischen Parteien in der Schweiz
zurzeit finanzieren, die aktuelle Finanzierung kritisch zu hinterfragen sowie politische Auswirkungen und mögliche Verbesserungen darzulegen. Insbesondere werden die Wahlkampffinanzierung der Parteien und die Nebenerwerbe der Politiker analysiert. Ebenfalls soll gezeigt
werden, weshalb welche Partei für Transparenz in der Parteifinanzierung einsteht oder weshalb nicht.
Um die Fragestellungen bewertbar zu machen, werden sie auch für die USA beantwortet und
in einen Vergleich zu der Schweiz gesetzt. Der Fokus wird jedoch klar auf die Schweiz gelegt.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
3
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
1.3. Methode
Die Arbeit wird durch Anwendung einer historisch-kritischen Methode beziehungsweise einer
Quelleninterpretation erstellt. Teilweise werden auch empirische Daten, wie selbst geführte
Interviews, verwendet.
1.4. Aufbau
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die rechtlichen Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung und deren historische Entwicklung in der Schweiz und den USA aufgezeigt, miteinander verglichen und Problematiken der Grundlagen hervorgehoben. Insbesondere werden Vor- und Nachteile sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gesetzlichen
Regelungen beider Länder aufgezeigt.
Danach werden in einem zweiten Kapitel die aktuellen Formen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz dargelegt. Schwerpunkte sind die Mitgliederbeiträge,
Spenden, Fraktionsbeiträge und die staatliche Parteienfinanzierung. Andere Finanzierungsformen werden nur am Rande betrachtet. Es wird ein Zwischenfazit gezogen und auf Probleme der Finanzierungsformen hingewiesen. Erst dann wird dieser Teil mit dem zusammengefassten Teil über die USA verglichen.
Der dritte Teil der Arbeit befasst sich mit der Analyse der aktuellen Finanzierung der schweizerischen Parteien SVP, SP, FDP und den Grünen. Es wird aufgezeigt, welche Partei welche
Form der Finanzierung bevorzugt und weshalb sie dies tut. Die Rechnungen der einzelnen
Parteien werden im Detail analysiert und ausgewertet. In diesem Zusammenhang wird auch
der politische Erfolg mit den verfügbaren Mitteln ins Verhältnis gesetzt und dargelegt, ob und
in welchem Umfang die Parteien von ihrer Finanzlage profitieren. Auch werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Parteien aufgezeigt. Im letzten Teil des Kapitels sieben
werden die Finanzierungsformen der Parteien mit ihrer politischen Einstellung zum Thema
Transparenz in der Parteienfinanzierung verknüpft und es wird ein weiteres Zwischenfazit
gezogen. Ausserdem wird die aktuelle Finanzierung der US-Parteien kurz erläutert und die
Höhe des Budgets und die Finanzierungsformen mit denen der Schweizer Parteien verglichen.
Des Weiteren wird im vierten Kapitel darüber berichtet, welche Bestrebungen in der Schweiz
in der nahen Vergangenheit liefen beziehungsweise aktuell im Gange sind, um mehr Transparenz in die Parteien- und Politikerfinanzierung zu bringen und die Offenlegung zu fördern.
Zudem werden die Erfolgschancen für die Ziele der einzelnen Parteien und politischen Lager
bezüglich Transparenz eingeschätzt. Auch wird ein genereller Ausblick in die Zukunft der
Parteienfinanzierung und der damit einhergehenden Veränderungen gewagt und, wo möglich, die USA miteinbezogen.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
4
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Im Schlussteil des Papers werden die Problemstellungen und Zielsetzungen wieder aufgegriffen und beantwortet. Ziel ist es hier, die einzelnen Kapitel zusammenfassend zu rekapitulieren und deren Zusammenhänge zu verknüpfen.
1.5. Abgrenzung
Ziel der Arbeit ist es nicht, politisch Stellung zu beziehen oder eine bestimmte politische Ausrichtung zu favorisieren.
Ebenfalls hat die Arbeit nicht den Anspruch, alle Daten bezüglich Parteienfinanzierung zu
analysieren und aufgrund deren Beurteilung Schlussfolgerungen zu ziehen, denn die entsprechenden Daten sind oftmals nicht oder nur sehr schwer verfügbar und ihre Richtigkeit
muss mehr als in Frage gestellt werden. Deshalb beschäftigt sich die Arbeit mehr mit dem
Zusammenhängen und bezieht nur öffentlich zugängliche Daten zur Finanzierung der Parteien ein.
Es werden nicht alle schweizerischen Parteien beleuchtet sondern nur die SVP, SP, FDP
sowie die Grünen. Mit der SVP ist der rechte Flügel, mit der SP der linke Flügel und mit der
FDP sind die Mitteparteien im Bundesrat abgedeckt. Die Grüne Partei vertritt die Oppositionsparteien.
Die rechtlichen Grundlagen der Parteien werden nur für die Schweiz detailliert behandelt.
In den USA gibt es unzählige Gesetze und Vorschriften bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung, die je nach Bundesstaat stark abweichen können oder sogar nur in dem entsprechenden Staat Gültigkeit besitzen. Deshalb wird darauf verzichtet, alle Gesetze und Regelungen zusammenzutragen, sondern vielmehr versucht, die wichtigsten Gesetze auf nationaler Ebene darzulegen.
1.6. Motivation
Meine Motivation für meine Bachelorarbeit zu diesem Thema ist folgende: Zum einen interessiere ich mich ausserordentlich für politische Geschehnisse und zum anderen bin ich fast
am Ende meines Wirtschaftsstudiums. In dieser Arbeit kann ich die politische Perspektive mit
der wirtschaftlichen verbinden. Zudem finde ich die aktuelle Diskussion in der Schweiz
betreffend mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung sehr spannend.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
5
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
2. Rechtliche Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz
2.1. Heutige Situation
Im Gegensatz zu den meisten westlichen Demokratien, die seit den 60er bzw. 70er Jahren
eine direkte staatliche Parteienfinanzierung kennen und somit über eine gesetzliche Grundlage verfügen, gibt es in der Schweiz bis heute noch keine ausdrückliche verfassungsrechtliche Verankerung der politischen Parteien auf nationaler Ebene, auch wenn die Parteien in
der Schweiz im Sinne des materiellen Verfassungsrecht de facto anerkannt sind (Ladner,
1997; Weigelt, 1988: 2).
Die Parteien werden erstmals in der neuen Bundesverfassung von 1999 im Artikel 137 erwähnt, der lautet: „Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des
Volkes mit“. In den Begleitprotokollen heisst es ergänzend, dass aus diesem Artikel keine
Ansprüche abgeleitet werden können (Gernet, 2011:176ff.). Weitere spezifische Gesetze, die
die Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz regeln, gibt es nicht. Die Rolle der
Parteien wird auf nationaler Ebene aus dem Parlamentsrecht, dem Wahlrecht und dem Vorverfahren der Gesetzgebung ersichtlich. Sie wird jedoch nicht institutionalisiert sondern vielmehr vorausgesetzt (Drysch, 1998: 63ff.; Weigelt, 1988: 2f.).
Damit die Bürgerinnen und Bürger „ihren politischen Willen frei und unverfälscht bilden können“, wie dies in Artikel 137 der Bundesverfassung erwartet wird, weist Martina Caroni, die
als Ordinaria für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität in Bern und als Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen arbeitet, in ihrer 2009 erschienenen Habilitationsschrift “Geld und Politik“ darauf hin, dass im Prozess der Willensbildung
und auch im Akt der Willenskundgabe qualitative Vorgaben zu erfüllen sind, um so die Legitimität für politische Entscheide zu erreichen. Caroni sieht die Parteien gegenwärtig gar nicht
in der Lage, den Auftrag, welcher aus der Verfassung und den gesellschaftlichen Erwartungen hervorgeht, zu erfüllen (Universität Luzern, o.J.; Caroni, 2009: 6, 20).
Gruner, der an der Universität Bern Professor für Sozialgeschichte und Soziologie der
schweizerischen Politik war und dort das Forschungszentrum für schweizerische Politik
gründete, verweist auf der Suche nach einer gesetzlichen Definition der politischen Parteien
auf die erste offizielle Stellungnahme des Bundesrates von 1854, welche im Bundesblatt zu
lesen war: „Parteien, Vereine und Presse sind unter sich eng verbunden. Vereine und Presse sind die Mittel, deren sich die Parteien bedienen, um auf die öffentliche Meinung zu wirken und bei den Wahlen und Abstimmungen des Volkes zu siegen“ (Historisches Lexikon
der Schweiz, 2007; Gruner, 1977: 11). Schweizer Parteien werden rechtlich als Organisationen betrachtet, „die sich wie andere Vereine um einen Zweck bemühen. Zwischen einer poli-
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6
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
tischen Partei und einem Kegelklub bestünde somit kein grundlegender Unterschied“
(Schürmann, 1969: 97). Für Schürmann stellen Parteien deshalb eine gesellschaftliche und
keine staatliche Einrichtung dar. Dennoch sei nicht auszuschliessen, dass eine Institutionalisierung auf gesetzlicher Grundlage stattfinden könne (Schürmann, 1969: 102).
Trotz Erwähnung in der Bundesverfassung sind politische Parteien dem schweizerischen
Privatrecht unterstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen werden im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 60 bis 79 festgehalten. Der Verein ist eine Personenverbindung, welcher keine wirtschaftlichen, sondern ideale Zwecke verfolgt (Gernet,
2011: 47). Ein Verein ist gegründet „sobald der Wille, als Körperschaft mit bestimmtem
Zweck zu bestehen, aus schriftlichen Statuten ersichtlich ist“ (Meier-Hayoz, Forstermoser,
1998: 497f.; Weigelt, 1988: 6f.).
Relevante Artikel im Hinblick auf die Parteienfinanzierung sind die Artikel 69a und 69b, in
denen es heisst, dass der Vorstand über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage des Vereins Buch führt. Nur wenn der Verein zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet ist, finden die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung Anwendung. Verpflichtet ist ein Verein zur Eintragung gemäss ZGB Art. 61 Abs. 1
u.2, wenn er für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder
revisionspflichtig ist. Revisionspflichtig ist ein Verein, wenn er zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet

Bilanzsummer von 10 Millionen Franken

Umsatzerlös von 20 Millionen Franken

50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
oder wenn ein Vereinsmitglied, das der persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht
unterliegt, dies verlangt (ZGB, Art 69b).
Durch die Organisation als Verein, der aufgrund der Nichterfüllung der obenerwähnten Kriterien keinen besonderen Auflagen unterliegt, sind die Parteien nicht verpflichtet, ihre Finanzierung offen zu legen (NLZ, 2000). Ob die Organisationsform für Parteien noch zeitgemäss ist,
bleibt zu hinterfragen (Gernet, 2011: 48).
Somit fehlen bis heute jegliche bindende Transparenzregelungen in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung.
2.2. Historische Entwicklung
Trotz mehrfacher Versuche, die Parteien stärker in die Verfassung einzugliedern, ist dies
noch nicht gelungen. Zwischen den 1960er Jahren bis heute gab es zur Parteienfinanzierung
im weiteren Sinne sehr viele parlamentarische Vorstösse und zusätzliche Eingaben der Frak-
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
tionschefs oder parlamentarischen Kommissionen. Die Vorstösse betrafen folgende drei
Themenbereiche1:

Rechtliche Grundlagen: In diesem Bereich wurden die Aufnahme eines Parteienartikels in die Bundesverfassung, die Klärung von institutionellen Fragen sowie die Art
der Parteienfinanzierung und die Einführung von Fraktionsbeiträgen diskutiert.

Transparenz: Sie wurde vor allem im Bereich der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung gefordert. Ungleiche finanzielle Mittel der einzelnen Parteien und die Kontrolle und Beschränkung der Wahlausgaben waren ebenfalls ein Thema.

Unabhängigkeit: Als Beispiel kann hier der Druck durch Lobbyisten und Wirtschaftsvertreter auf Parlamentarier und Personen in andern politischen Ämtern genannt
werden (Gernet, 2011: 103).
In den nachfolgenden Abschnitten werden die wichtigsten Vorstösse abgehandelt.
2.2.1.
Postulat – Subventionen für Fraktionssekretariate (1965)
Nationalrat Fritz Blatti (FDP) und 24 Mitunterzeichner reichten im Herbst 1965 das Postulat
für Subventionen der Fraktionssekretariate ein. Der Hauptgrund für die Einreichung bildete
die Diskussion zum Ausbau der parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Es wurde befürchtet, der Bundesstaat könne sich zu einem Exekutivstaat entwickeln und somit die Einflussnahme des Parlaments weiter beschränken. Zudem wies Blatti explizit auf die Wichtigkeit der
Parteien und Parlamentsfraktionen hin, denen die Aufgabe gestellt sei „die Probleme des
Landes vom Gesichtspunkt des Gesamtinteresses zu würdigen“. Die Art der Subventionierung definierte Blatti nicht im Detail und zeigte sich für verschiedene Lösungen offen. Eine
Möglichkeit, die er darlegte, war die Unterstützung der Fraktionen durch einen Grundbeitrag
und einen Zusatzbeitrag nach Grösse der Fraktion. Eingesetzt werden sollten die Gelder für
Dokumentationsdienstleistungen, Hilfspersonen und wissenschaftliche Mitarbeiter.
Bundesrat Ludwig von Moos signalisierte seine Unterstützung für das Postulat, wies aber
auch darauf hin, dass noch einige Fragen geklärt werden müssten, wie die fehlenden
Rechtsgrundlagen der Parteien oder die Aufteilung der Zuweisungen (Gernet, 2011: 107f.).
2.2.2.
Motion – Partei und Verbandswesen (1968)
Der Abgeordnete Schürmann reichte im Jahr 1968 eine Motion ein, in welcher er forderte,
dass die Parteien im Vorverfahren der Gesetzgebung den Verbänden rechtlich gleichzustellen seien und die Aufgaben und Leistungen der Parteien verfassungs- und gesetzmässig
geregelt werden sollten. Sein Antrag wurde an den Bundesrat überwiesen, der das Eidge1
Diese Arbeit handelt nicht alle Vorstösse ab, sondern beschränkt sich auf die Wichtigsten. Zudem werden in diesem Unterkapitel nur die Vorstösse zur Änderung von
rechtlichen Grundlagen abgehandelt. Die Bemühungen zu mehr Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung werden im letzten Kapitel dieser Arbeit
detailliert beleuchtet.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
nössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragte, einen Verfassungsartikel zu
entwerfen. Im Entwurf lautete der dritte Punkt des Artikels: Der Bund kann den Parteien zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge ausrichten. Der Parteienartikel, der die Finanzierung zumindest im Ansatz geregelt hätte, wurde nie eingeführt, weil etwa ein Drittel der Kantonsregierungen der Einführung negativ gegenüber stand. Immerhin führte der Vorstoss dazu, dass
1972 die Fraktionsentschädigung eingeführt wurde (Drysch: 1998: 64f.; Lander, 1997). Letztlich war, beziehungsweise ist nach der Ansicht von Erich Gruner die Verankerung eines Parteienartikels mit der Frage verbunden, ob eine Einführung der staatlichen Parteienfinanzierung befürwortet wird oder nicht (Gruner 1977: 320ff.).
2.2.3.
Parlamentarische Initiative – Fraktionsbeiträge (1970)
Nach dem Postulat von Fritz Blatti vergingen fünf Jahre ehe die Faktionspräsidenten am
23. Juni 1970 die Initiative bezüglich Finanzierung der Fraktionssekretariate einreichten.
Während der fünf Jahre hatten die Fraktionspräsidenten ein Gutachten eingeholt, das ergab,
dass für eine Unterstützung der Fraktionen eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe geschaffen werden müsste. In der Begründung der Initiative wurde die Notwendigkeit der Fraktionen für die politische Meinungsbildung im Parlament an erster Stelle erwähnt. Es wurde
zudem betont, dass sich der notwendige Ausbau aufgrund der Mehrbelastung der Milizparlamentarier ergebe. Um die Angst vor einer staatlichen Parteienfinanzierung vorwegzunehmen, wurde betont, dass es sich nicht um eine solche handle und auch keinen ersten Schritt
in diese Richtung darstelle.
Vorgeschlagen wurden ein Grundbeitrag von CHF 5000.- für jede Fraktion und ein Zuschlag
von CHF 1000.- pro Fraktionsmitglied (Bundesblatt, 1970:1498ff.).
In der Stellungnahme von 1971 begrüsste der Bundesrat die Initiative, da sie eine weitere
Stärkung des Parlaments darstelle. Er erwähnte aber auch, dass eine verfassungsrechtliche
Regelung zu bevorzugen sei (Bundesblatt, 1971: 413ff.).
Am 08. März 1971 wurde in der Abstimmung das Geschäft einstimmig genehmigt und an
den Ständerat weitergeleitet (Amtliches Bulletin – Nationalrat [AB-NR], 1971: 204ff.). Auch
der Ständerat nahm am 23. Juni 1971 die Initiative mit 19 gegen 6 Stimmen an (Amtliches
Bulletin – Ständerat [AB-SR], 1971: 290).
2.2.4.
Zwischenfazit der ersten drei Vorstösse
Zu Beginn der Diskussion der Vorstösse war das Hauptproblem sicherlich die fehlende
Rechtsgrundlage für Parteien, woran zum Beispiel die Subventionen der Fraktionen 1965
scheiterten. Aber auch die Angst, mit Einführung einer Rechtsgrundlage für politische Parteien werde gleichzeitig eine staatliche Parteienfinanzierung lanciert, spielte eine Rolle, bei der
Ablehnung von Schürmanns Motion 1968. Mit der Initiative 1970 wurde letztlich auch keine
verfassungsrechtliche Regelung eingeführt, aber immerhin eine auf Gesetzesebene. ErfolgBachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
reich war die Initiative der Fraktionspräsidenten sicherlich auch deshalb, weil darin explizit
erwähnt wurde, dass mit der Unterstützung der Fraktion kein Schritt in die Richtung einer
staatlichen Parteienfinanzierung gegangen werden wolle.
2.2.5.
Richtlinien der Regierungspolitik – 1971-1975 (1972)
Am 13. März 1972 teilte der Bundesrat mit, dass das Jahr 1974 vorgesehen sei, eine Diskussionsgrundlage für eine gesetzliche Regelung des Parteiwesens zu schaffen. Eine Befragung der Regierung hatte ergeben, dass die Verankerung eines Parteienartikels in der Bundesverfassung grosse Zustimmung finden würde. Weiter liess der Bundesrat die Frage der
staatlichen Parteienfinanzierung offen und mahnte, dass die Möglichkeit einer staatlichen
Parteienfinanzierung nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürfe (Gernet, 2011:
116).
2.2.6.
Verfassungsentwurf der Expertenkommission (1977)
Der Verfassungsentwurf von 1977 sah wieder einen Parteienartikel vor, der unter Punkt zwei
wie folgt lautete: „Den politischen Parteien können nach Bundesgesetz staatliche Beiträge
und andere Leistungen ausgerichtet werden“. Viele unterstützten den Artikel. Doch der Gewerbeverband, die Liberalen und vier Kantone lehnten ihn ab. Trotz mehrheitlicher Unterstützung konnte der Artikel nicht in die Bundesverfassung aufgenommen werden, da sich die
Parteien nicht mit dem nötigen Engagement dafür einsetzten. Ein Hauptgrund war sicherlich
auch der, dass die damals grösste Partei der Schweiz, die FDP, sich vehement gegen die im
Entwurf vorgesehene Offenlegungspflicht der Parteien über die Herkunft ihrer finanziellen
Mittel, insbesondere der Spenden, wehrte (Weigelt, 1977: 39f.).
2.2.7.
Schlussbericht Eidgenössische Räte “Zukunft des Parlamentes 1978“
Der Bericht befasste sich unter anderem mit der Entschädigung der Parlamentarier und der
Fraktionen. Die Studienkommission der eidgenössischen Räte bedauerte es, dass 1972 bei
der Einführung der Fraktionsentschädigung versäumt wurde, einen grösseren Schritt zu machen, was damals sicherlich möglich gewesen wäre. Zudem plädierte die Kommission dafür,
den jährlichen Fraktionsbeitrag von CHF 10„000 für alle Fraktionen gleichermassen zu erhöhen, „während der Zusatz von CHF 2„000 für alle unverändert zu belassen ist“ (Bundesblatt,
1978: 1108).
Weiter wurde die Entschädigung der Parlamentarier von CHF 26„670 als zu tief bezeichnet,
da nach Abzug der Spesen nur noch ein Nettobeitrag von CHF 20„650 blieb und zudem noch
Beiträge an Parteien sowie andere politische Gesellschaften abzuliefern waren. Deshalb
wurde eine angemessene Nettoentschädigung von zirka der Hälfte eines Bundesbeamten
der obersten Lohnstufe gefordert, konkret rund CHF 50„000 (Bundesblatt, 1978: 1167ff.).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
2.2.8.
Zwischenfazit 1971-1978
Schon in den Richtlinien der Regierungspolitik wurde erwähnt, dass die Möglichkeit einer
staatlichen Parteienfinanzierung diskutiert werden sollte und nicht von Beginn weg auszuschliessen sei. Im Verfassungsentwurf von 1977 war vermutlich genau dieser Punkt im Parteienartikel der Grund, weshalb die Parteien sich trotz mehrheitlicher Unterstützung nicht
genügend für den Artikel einsetzten, beziehungsweise der Gewerbeverband, die Liberalen
und vier Kantone sich dagegen stemmten. Die FDP wehrte sich zudem gegen die Einführung
des Parteienartikels, weil dieser bereits damals Transparenzforderungen beinhaltete. Und
dennoch wurde im Schlussbericht “Zukunft des Parlaments“ von 1978 darauf hingewiesen,
dass die jährlichen Fraktionsbeiträge und die Entschädigungen der Parlamentarier zu tief
seien.
2.2.9.
Parlamentarische Initiative – Schutz der Demokratie (1981/1983)
Einen weiteren Vorstoss zur Frage der Parteienfinanzierung ergriff SP-Nationalrat und Parteipräsident Helmut Hubacher 1980 mit seiner Einzelinitiative. Er forderte, dass der Bund die
in den eidgenössischen Räten vertretenen Parteien unterstütze und dies mit 0.2 bis 0.4 Prozent des gesamten Bundesbudgets. Doch auch seine Initiative wurde abgelehnt beziehungsweise in eine Motion umgewandelt und bewirkte eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge
sowie die Ausarbeitung eines Berichtes betreffend Parteienfinanzierung, den der Bundesrat
in Auftrag gab. Die nationalrätliche Kommission forderte zudem, dass die Arbeit der Parteien
in Zukunft finanziell besser unterstützt werde. Insbesondere Beiträge an die Wahlkampfkosten, der kostenlose Versand von Wahlkampfprospekten durch die Kantone oder niedrigere
Posttaxen waren einige Möglichkeiten, die von der Kommission aufgeführt wurden (Lander,
1997; Gernet, 2011:128ff.; AB-NR, 1983: 1296f.).
2.2.10.
Einfache Anfrage – Parteienunterstützung vertagt? (1988)
1988 fragte Hubacher den Bundesrat an, wieso das Parlament weiterhin auf den Bericht zur
Parteienunterstützung warten müsste, der bereits vor vier Jahren durch ein Postulat an den
Bundesrat überwiesen wurde. Die Antwort lautete, der Bericht werde noch dieses Jahr verabschiedet und dem Parlament weitergeleitet (AB-NR, 1988: 1533). Die lange Bearbeitungszeit lässt darauf schliessen, dass der Bundesrat dem Thema nicht allzu grosse Bedeutung
schenkte und es sich zudem um ein heikles Thema in der Politlandschaft handelte beziehungsweise immer noch handelt.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
11
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
2.2.11.
Bericht des Bundesrates zum Postulat von 1984 (1988)
1988 legte dann der Bundesrat den Bericht endlich vor. Er empfahl „nicht eine pfannenfertige
Vorlage, sondern einen Fächer möglicher Lösungen“ (AB-SR, 1990: 338). Die Kommission
erachtete die Stärkung der Infrastruktur der Parteien und der Parlamentsfraktionen als nötig
und beschloss dem Bericht Folge zu leisten (AB-NR, Frühlingssession, 1990: 269). Zudem
entschied sich die Kommission einstimmig dafür, die Initiative zur Erhöhung der Fraktionsbeiträge zu lancieren und reichte diese am 06. November 1989 ein. Es wurde ausserdem beschlossen, weitere fünf Postulate und eine Kommissionsmotion zu realisieren (Gernet,
2011:138).
Die Kommissionsmotion hatte den Zweck, dass der Bundesrat Rechtsgrundlagen schaffen
sollte, um Beiträge an die Kosten der Parteien für Nationalratswahlen leisten zu können. Ziel
war es, dass jeder errungene Sitz mit etwa CHF 10„000 entschädigt werden sollte (Amtliches
Bulletin – Nationalrat - Frühlingssession, 1990: 269). Die Motion wurde trotz Bedenken des
Bundesrates mit 65 gegen 19 Stimmen überwiesen (AB-NR, Frühlingssession, 1990: 275).
Untenstehend die fünf Postulate im Überblick.
1. Die Unterstützung bei Volksabstimmungen
Die Informationsarbeit vor Volksabstimmungen sollte neu abgegolten werden. Das
Postulat wurde überführt. (AB-NR, Frühlingssession, 1990: 269 u. 276).
2. Die kostenlose Zustellung der Wahlprospekte
Alle an den Nationalratswahlen teilnehmenden Listen sollten kostenlos zugestellt
werden. Auch dieses Postulat wurde überwiesen (AB-NR, Frühlingssession, 1990:
269).
3. Die Abgabe amtlicher Wahlzettel
Der Bundesrat sollte prüfen, ob die Kantone verpflichtet werden könnten, einen amtlichen Wahlzettel pro Wahlberechtigten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das
Postulat wurde überwiesen (AB-NR, Frühlingssession, 1990: 272 u. 277).
4. Administrative Erleichterung
Ziel war es den Parteien und Fraktionen den Zugang zu administrativen Dienstleistungen des Bundes zu erleichtern. Unbestritten wurde dieses Postulat gutgeheissen
(AB-NR, Frühlingssession, 1990: 269f.).
5. Posttarife
Die Schlechterstellung der Parteidrucksachen gegenüber den Zeitungen sollte aufgehoben bzw. angepasst werden. Auch dieses Postulat wurde angenommen (AB-NR,
Frühlingssession, 1990: 270).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Als nicht durchsetzbar betrachtete die Kommission einen Parteienartikel in der Bundesverfassung. Ebenfalls verwarf sie viele andere Vorschläge, insbesondere diejenigen im Bereich
von PTT und SBB, da sie einen zu hohen Aufwand bei kleinem finanziellen Nutzen für die
Parteien bringen würden. (AB-NR, Frühlingssession, 1990: 270).
2.2.12.
Parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Kommission
Höhere Fraktionsbeiträge (1988)
1988 wurde zu der oben erwähnten Motion und den Postulaten eine parlamentarische Initiative über die Fraktionsbeiträge lanciert. 1990 konnte sich der National- und Ständerat nach
langen Diskussionen und Uneinigkeiten der beiden Räte dazu durchringen, die Erhöhung der
Fraktionsmitgliedsbeiträge auf CHF 9000.- sowie den Grundbetrag auf CHF 80„000 zu erhöhen (AB-NR, Sommersession, 1990: 543 u. 1317).
2.2.13.
Zwischenfazit 1980-1990
Im Verlauf der 80er Jahre entwickelte sich die Diskussion um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Erhöhung der Fraktionsbeiträge zu einem immer noch komplizierteren
Unterfangen. Einerseits waren die Fraktionen und auch die Parteien immer mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen und andrerseits gab es weiterhin genügend Stimmen, die
eine staatliche Finanzierung verneinten. So wurde dann die Initiative von Hubacher 1988
abgelehnt, aber immerhin in eine Motion umgewandelt, die dann letztlich auch die Erhöhung
der Fraktionsbeiträge 1990 und die detaillierte Ausarbeitung eines Bundesratsbericht zum
Thema der Parteienfinanzierung bewirkte, was für diese Zeit durchaus als Erfolg gewertet
werden konnte.
2.2.14.
Parlamentarische Initiative der Büros des National – und Ständerates
Zwölf Jahre später reichten am 14. August 2000 die Generalsekretäre der Bundesratsparteien die Initiative zur Erhöhung der Fraktionsbeiträge ein. Untermauert wurde das Gesuch
durch eine Studie, welche sie beim Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern in Auftrag gegeben hatten. Der Antrag forderte die Erhöhung der Grundbeiträge auf 90„000 CHF
sowie den Betrag je Fraktionsmitglied von CHF 11„000 auf CHF 16„500 (Amtliches Bulletin –
Nationalrat, 2000:987ff.). Der Antrag wurde im Nationalrat mit 143 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Auch im Ständerat wurde die Initiative klar mit nur einer Gegenstimme angenommen
(AB-NR, 2000:1211; AB-SR, 2000: 724).
2.3. Problematik der rechtlichen Grundlagen in der Schweiz
Da bis heute die verfassungsrechtliche Grundlage für die politischen Parteien und deren Finanzierung fehlt, ist es schwierig die Unterstützung der Parteienfinanzierung zu erhöhen
oder zu verändern, die es benötigen würde, um eine qualitativ hochstehende politische DisBachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
kussion zu betreiben (Ladner, 2009). Auch die Diskrepanz zwischen der rechtlichen Verfassung und der politischen Wirklichkeit stellt ein Problem dar. Die politischen Parteien sind in
einer modernen Demokratie notwendig geworden, damit die Mitsprachemöglichkeit der Bürger gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang übernehmen die Parteien wichtige Aufgaben, die beträchtliche finanzielle Mittel verlangen. Alleine die Vorstellung politischer Kandidaten oder die Bekanntmachung von politischen Ideen verschlingt immense Summen. An
Bedeutung haben aber auch die Sekretariate sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter der
einzelnen Parteien gewonnen. Nur mit Hilfe der entsprechenden Kräfte könnten die Parteien
die immer komplizierter werdenden politischen Probleme sachkompetent verwirklichen (Hug,
1970: 49f.). Hug untersuchte 1970 die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Parteienfinanzierung. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass es für “staatliche Massnahmen im Gebiet der Parteienfinanzierung“ eine verfassungsrechtliche Anerkennung der Funktion der Parteien in der politischen Willensbildung des Volkes“ benötige, welche erst noch
geschaffen werden müsste. Somit könnten die entsprechenden „Bundesgesetze auch auf
eine Kompetenzbestimmung der Verfassung zurückgeführt“ werden. (Hug, 1970: 118)
Oftmals scheiterten in der Vergangenheit die Verfassungsentwürfe an den kritisch eingestellten Kantonsregierungen, beispielsweise 1973 bei der Frage des Verfassungsartikels, in welchem die Parteien geregelt werden sollten. Weigelt beschrieb das Scheitern wie folgt: „Diese
diffuse Opposition gegen den neuen Artikel sowie das Fehlen einer wirklichen Unterstützung
durch die Parteien verhinderten die weitere Bearbeitung der Vorlage“ (Weigelt, 1988: 5).
Natürlich verursachen auch die fehlenden oder sehr freien gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Organisation eines Vereins grosse Probleme in der Transparenz der Parteienfinanzierung, das heisst keine Partei ist zur Offenlegung ihrer Spenden verpflichtet (Weigelt,
1988: 7f.).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Hauptproblematik in der Schweiz die ist,
dass sie keine rechtlichen Regelungen des Parteiwesens, insbesondere der Parteienfinanzierung, kennt, weder in einem Verfassungsartikel noch in einem Parteiengesetz (Drysch,
1994: 79).
Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass keine direkte staatliche Parteienfinanzierung
oder eine Offenlegungspflicht bezüglich Herkunft der Parteifinanzen eingeführt werden konnte und weiterhin ein Konsens bezüglich dieser Thematik angestrebt werden muss. Umso
erstaunlicher ist es auch, dass nicht alle Parteien für die Einführung eines Verfassungsartikels sind, der ihre Rechte klarer regeln und auch die Möglichkeit einer staatlichen Parteienfinanzierung mit sich bringen würde, was auch die Problematik des höheren Kapitalbedarfs
aller Parteien zumindest abschwächen könnte. Die Angst, eine staatliche Parteienfinanzierung könnte die Abhängigkeit der Parteien unabhängig von ihrer eigentlichen Wählerschaft
vermindern, ist aufgrund der Erfahrungen im Ausland unbegründet. Und zudem muss in die-
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
sem Zusammenhang die Frage erlaubt sein, von wem man lieber abhängig ist, vom Staat,
welcher durch die Wähler und Bürger finanziert wird oder von Wirtschaftsunternehmen, die
ihre eigenen Ziele in den Vordergrund stellen und die Interessen des Volkes nur beschränkt
berücksichtigen.
2.4. Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelungen in der Schweiz
Einer der grössten Vorteile für die Parteien, wie ihn die bürgerlichen Parteien auch oftmals
anführen, ist die Finanzierungsfreiheit und die Intransparenz der Parteienfinanzierung, die
durch die Behandlung als Verein mit den Gesetzesbestimmungen im ZGB einhergehen. So
ist es den politischen Parteien und Komitees möglich, Spenden in unbegrenzter Höhe zu
sammeln und anzunehmen, ohne diese offenlegen zu müssen.
Dies ist ein Vorteil, weil gemäss Gabi Huber, Vizepräsidentin der FDP, viele Spender unbekannt bleiben möchten und bei einer Transparenzpflicht mit einem Einnahmenverlust gerechnet werden müsste (Huber, 2011).
Erstaunlich ist aber dennoch, dass es zu keiner Einigung im Parlament kommt, um einen
Parteienartikel in der Bundesverfassung zu verankern, der zum Beispiel eine staatliche Finanzierung der Parteien ermöglichen würde und so die zusätzlichen Mittel, welche die Parteien so dringend benötigen würden, um die von ihnen verlangte Arbeit qualitativ besser umzusetzen. Ausserdem bin ich der Meinung, dass die finanzielle Lage der Parteien sich durch
eine staatliche Finanzierung, trotz eines allfälligen Verlusts von Spenden, verbessern würde.
Ebenfalls als Nachteil aufzuführen ist die fehlende Transparenz der Finanzierung, welche es
dem Wähler verunmöglicht, die Machtverhältnisse in einer Partei beziehungsweise in der
Politik zu durchschauen. Wer eine Initiative mit wie viel Mitteln mitfinanziert, welches Ziel er
damit verfolgt und wer aufgrund von Löhnen aus Mandaten in gewissen Abstimmungen sich
wie verhält, kann nicht nachvollzogen werden. Kritikern kann leicht entgegnet werden, dass,
wenn die obenerwähnten Punkte nicht zutreffen, es auch kein Problem darstellt, die entsprechenden Zahlen darzulegen.
Wie bereits zu Beginn der Arbeit erläutert, wird die rechtliche Grundlage auch von Organisationen wie Transparency International bemängelt, da es so möglich ist, Korruption zu betreiben und Gelder aus dubiosen Geschäften in den Wahlkampf sowie die Parteifinanzierung
einfliessen zu lassen, was dem heutigen System sicher angelastet werden kann und als klarer Nachteil gesehen werden muss (Transparency International, 2008: 2f.).
Abschliessend kann sicherlich gesagt werden, dass die rechtlichen Grundlagen insbesondere auf Ebene der Bundesverfassung noch einen grossen Spielraum für die Einführung eines
„echten“ Parteienartikels offen lassen, in welche Richtung dieser auch gehen möge.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
3. Rechtliche Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in den USA im Überblick
3.1. Historische Entwicklung und heutige Situation
„Die Gründer der Vereinigten Staaten wollten keinen Parteienstaat. Washington sah in den
Parteien den schlimmsten Feind der Volksherrschaft. Jefferson beurteilte sie als “the last
degradation of a free and moral agent“ (Gruner, 1977: 25; Weigelt, 1988: 9). Deshalb ist es
auch nachvollziehbar, dass die politischen Parteien bei der Formulierung der Unionsverfassung keine Beachtung fanden und die politischen Parteien auf Stufe der Gliederstaaten immer noch nicht verfassungsrechtlich verankert sind. Immerhin ein Teil der Staaten erwähnt
die Parteien in ihren Staatsverfassungen bezüglich der Aufstellung von Kandidaten für politische Ämter (Gruner, 1977: 25). Ein wichtiger Bestandteil der Parteienfreiheit war die Autonomie in der inneren Organisation. Doch bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die
Parteientätigkeit auf bundesstaatlicher und kurz danach auf nationaler Ebene reguliert (Conrad, 1970: 131f.). In den verschiedenen Staaten der USA gibt es heutzutage eine Flut von
unterschiedlichen Bestimmungen, sodass eine zusammenfassende Darstellung praktisch
unmöglich ist. Einige Staaten regeln das Parteiengesetz in wenigen Sätzen, andere definieren es bis ins letzte Detail. National finden vor allem die Vorschriften betreffend Parteienfinanzierung ihre Anwendung (Hug, 1970: 21).
Verbände, Komitees und Organisationen werden als politische Parteien angesehen, wenn
sie einen Kandidaten für ein nationales Amt aufstellen (Gruner, 1977: 59). Das Zweiparteiensystem kennt eine lange Tradition. Dies ist auch der Grund, weshalb sich die amerikanischen
Gesetze gegen neue und kleine Parteien richten (Schmid, 1981: 94ff.).
Eine besonders starke staatliche Kontrolle ist in der Nominierung von Kandidaten von öffentlichen Ämtern und in der Parteienfinanzierung zu finden (Gruner, 1977: 315ff.).
3.1.1.
“Civil Service Act“ (1883)
Die erste gesetzliche Regelung betreffend Wahlkampffinanzierung stammt aus dem Jahre
1883, in welchem Spenden von Beamten der Bundesregierung an Parteien und Kandidaten
im “Civil Service Act“ verboten wurden (Alexander: 1966:4; Weigelt, 1988: 45). Die Spendenproblematik wurde dadurch aber nicht gelöst, sondern nur verschoben.
3.1.2.
“Tillman-Act“ (1907)
Durch den “Civil Service Act“ nahm der Einfluss von Geschäftsleuten und Unternehmen im
Laufe der Zeit massiv zu, wurde allerdings 1907 durch den “Tillmann-Act“ und das damit
verbundene Spendenverbot von Unternehmen an Kandidaten für die nationalen Wahlkampagnen abgeschwächt (Alexander: 1966:4; Kulitz, 1983: 110f.).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
3.1.3.
“Political Action Committees“
Das Verbot blieb aber praktisch bedeutungslos, da die Unternehmen neu Fördergesellschaften gründeten, die sogenannten “Political Action Committees“ und politische Bildungsinstitutionen wie das “Committee on Political Education“, über die nun die finanziellen Unterstützungen abgewickelt wurden (Wasser, 1980:180).
3.1.4.
Förderung der Transparenz – ohne Sanktionen (1910)
1910 wurde für die Kandidaten, die sich für einen Sitz im Senat oder Repräsentantenhaus
aufstellen liessen, ein Gesetz verabschiedet, in welchem sie verpflichtet wurden, Spenden
ab $ 100 offenzulegen. 1911 wurde diese Regelung auch auf die Vorwahlen der Parteikonvente ausgedehnt. Die Einträge der Spenden in einem Register sollte in der Verwaltung der
beiden Kammern erfolgen. Leider blieben auch diese Massnahmen zur Förderung der
Transparenz relativ erfolglos, da Sanktionen fehlten. Nach einem Entscheid der “Supreme
Court“ 1921 wurden die “Primaries“ wieder aus dieser Regelung ausgenommen. 20 Jahre
später wurde der Entscheid jedoch rückgängig gemacht. (Weigelt, 1988: 45; Kulitz, 1983:
111).
3.1.5.
Der “Federal Corrupt Practices Act“ (1925)
Eine grundlegende Neuerung wurde 1925 durch den “Federal Corrupt Practices Act“ verabschiedet (Drysch, 1994:108; Kulitz, 1983: 111). Die Fördergesellschaften und Komitees, die
Einfluss auf die Wahl von Kandidaten nahmen und in mindestens zwei Staaten tätig waren,
mussten nun mehrmals im Jahr ihre Einnahmen- und Ausgabenaufstellung den zuständigen
Ämtern zur Verfügung stellen (Weigelt, 1988:45). Ebenfalls waren sie verpflichtet, bei Spenden ab $ 10 und Beiträgen ab $ 100 die Namen und Adressen der Personen offenzulegen.
Rechenschaftspflichtig waren auch Bürger, welche mehr als $ 50 an einen Kandidaten spendeten. Der “Federal Corrupt Practices Act“ regelte erstmals auch die Ausgabenbegrenzungen im Wahlkampf. Kandidaten für das Repräsentantenhaus durften höchstens $ 5„000 und
Kandidaten für einen Senatssitz höchstens $ 25„000 ausgeben (Weigelt, 1988: 45).
3.1.6.
Der “Hatch-Act“
Ziel des 1939 erlassenen “Hatch-Act“ war es, eine Höchstgrenze für Spenden einzuführen
(Alexander: 1966:4). Die Grenze wurde auf $ 5„000 festgelegt. Zudem durften die Wahlkampfausgaben der nationalen Parteikomitees die Höhe von drei Millionen Dollar nicht überschreiten (Kulitz, 1983: 111). Doch wie andere Regelungen in der Vergangenheit konnten
auch die Regelungen des “Hatch-Act“ schnell umgangen werden, da nun die Gründung von
unabhängigen Komitees vervielfacht wurde. Somit konnten die Grossspender nicht wirksam
eingedämmt werden (Kulitz, 1983:113; Wasser,1980:180).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
17
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
3.1.7.
“Smith-Connally-Act” (1944) und ”Taft-Harley-Act” (1947)
Der “Tillmann-Act” wurde durch diese beiden Regelungen ergänzt (Alexander, 1966: 5). Mit
den zwei Gesetzen wurde versucht, den Einfluss von Gewerkschaften und Unternehmen auf
Parteien und Kandidaten zu verringern. Deshalb war es verboten, die Wahlkämpfe mit Mitteln aus dem allgemeinen Gesellschaftsvermögen zu unterstützen (Weigelt, 1988:46). Doch
auch diese Regelung versagte grösstenteils. So gründeten die Gewerkschaften “Political
Action Committees“, welche durch zweckgebundene Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder
finanziert wurden. Dieses Vorgehen wurde vom “Supreme Court“ gebilligt (Drysch, 1994:
110).
3.1.8.
“Federal Election Campaign Act – FECA” (1971)
Dieser Act ersetzte den “Federal Corrupt Pratices Act“ von 1925 und führte strengere Regelungen zur Offenlegung der Finanzen der “Political Action Committees“ ein. Ebenfalls wurden
umfangreiche Bestimmungen betreffend Offenlegung von Spenden und Ausgaben im Wahlkampf verabschiedet. Neu war es auch erlaubt, die Spenden an Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde ein “Presidential Election Campaign Fund“ ins Leben gerufen, aus dem später
die staatliche Finanzierung der Präsidentschaftswahlen erfolgen sollte. Ziel war es, die Abhängigkeit von den “fat cats“, die aus einer kleinen Gruppe reicher Spender bestand abzubauen. Leider stellte sich 1972 nach dem Präsidentschaftswahlkampf heraus, dass die bisher getroffenen Gesetze wieder versagt hatten und die “fat cats“ und die “Political Action
Committees“ den Wahlkampf dominiert hatten (Kulitz, 1983: 114f.). Über die genaue Finanzierung des “Presidential Election Campaign Fund“ und der staatlichen Subventionierung
wird im nächsten Kapitel ausführlich berichtet.
3.1.9.
“Watergate Affäre“ (1972)
Durch die “Watergate-Affäre“ wurde das massive Problem der verbotenen, um nicht zu sagen illegalen Wahlkampfspenden erneut an die Öffentlichkeit gebracht. Präsident Richard
Nixons Komitee zur Wiederwahl richtete Sonderfonds ein, in welche die damals noch verbotenen Spenden von Unternehmen flossen. Im Präsidentschaftswahlkampf von 1972 wurden
von 21 Unternehmen insgesamt $ 968„000 illegal gespendet, wovon Nixon $ 842„500 erhalten haben soll (Landfried, 1990:203; Alexander, 1992: 113).
3.1.10.
“Ferderal-Election-Campaign-Act-Amendment“ (1974)
Das 1974 eingeführte Reformgesetz ist die Folge des “Watergate-Skandals“, der die Politiker
zwang, Massnahmen zu ergreifen. Eine staatliche Wahlkampffinanzierung für die Präsidentschaftswahlkämpfe wurde eingeführt. Gleichzeitig wurden auch Begrenzungen und Höchstgrenzen für Spenden für die einzelnen Kandidaten festgelegt. Ziel war es, durch die öffentliche Finanzierung, die Begrenzung der Spenden und Wahlkampfausgaben sowie durch die
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18
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
strengere Rechenschaftspflicht den Einfluss einzelner Grossspender und Interessensgruppen zu reduzieren (Alexander, 1989: 95f.; Landfried, 1990: 76f.).
Leider wurden die in eine positive Richtung gehenden Bestimmungen durch den “Supreme
Court“ in der Entscheidung über den “Federal Campaign Act“ 1976 verwässert. Die Kläger
vertraten die Position, dass die Begrenzung von Spenden und Ausgaben in Wahlkämpfen
die in der Verfassung geregelte Redefreiheit verletze. Begründet wurde das Urteil damit,
dass für die Ausübung der Rede- und Meinungsfreiheit in damaligen Wahlkämpfen hohe
finanzielle Mittel benötigt wurden und somit die Ausgaben mit der Redefreiheit gleichzusetzen seien (Alexander, 1989: 150). Akzeptiert wurden die Ausgabenbeschränkungen nur
noch für den Fall, dass die Kandidaten aus öffentlichen Geldern mitfinanziert werden. Die
allgemeine Begrenzung der Ausgaben für Kandidaten zur Wahl in das Repräsentantenhaus
und des Senates waren deshalb verfassungswidrig. Zudem akzeptierte der “Supreme Court“
auch die Begrenzung der “independent expenditures“ nicht, die eine finanzielle Unterstützung der Kandidaten bedeuteten, ohne dass diese davon wussten. In der Praxis handelt es
sich dabei um eine Umgehung der Spendenlimits und um eine wichtige Einnahmequelle der
Kandidaten (Landfried, 1990: 88).
3.1.11.
Bipartisan Campaign Reform Act BCRA – McCain-Feingold - 2002
2002 konnte endlich ein neues Gesetz geschaffen werden, nachdem in den Achtzigern und
Neunzigern vergeblich versucht wurde, das Regelwerk der siebziger Jahre zu verschärfen.
Das verabschiedete Gesetz hatte kaum eine Ähnlichkeit mit seinen Vorgängern. Während
die früheren Gesetze darauf abzielten, das bestehende Bundesregulierungssystem zu
verbessern, war das Ziel des neuen Gesetzes (BCRA) der Erhalt des Systems (Cantor,
2004; FEC, 2002).
Das McCain-Feingold Gesetz ist nach den beiden Senatoren benannt, die sich gemeinsam
für das neue Gesetz einsetzten. Die Grundidee war die Abschaffung der sogenannten “soft
money“. Im geltenden Gesetz war es vor der BCRA Privatpersonen nur erlaubt, höchstens
1„000 Dollar für einen Kandidaten zu spenden. Spenden an Parteien und Aktionskomitees
waren in unbeschränktem Umfang möglich. Dadurch stiegen die in den Wahlkämpfen zur
Verfügung stehenden Mittel ungemein und finanzschwache Kandidaten hatten kaum mehr
eine Chance. So sollen im Wahlkampf 2000 die Republikaner 243 und die Demokraten 244
Millionen Dollar aus nicht deklarierten Spenden zur Verfügung gehabt haben.
Nach dem BCRA müssen alle Wahlkampfspenden deklariert werden. Dafür wird der individuelle Beitrag an einen Kandidaten auf 2„000 Dollar erhöht und jener an Parteien und Aktionskomitees neu beschränkt, und zwar auf 25„000 bzw. 5„000 Dollar. Die Beiträge sollen mit
dem Lebenskostenindex steigen. Zudem dürfen Unternehmen, Gewerkschaften und Interessensgruppen zwei Monate vor den Wahlen keine Fernsehspots mehr bezahlen, in welchen
ein Name eines Kandidaten erwähnt wird.
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19
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Die Vorlage will eine höhere Chancengleichheit für alle Kandidaten schaffen, insbesondere
in den Vorwahlen. Der Hauptgegner Mitch McConnell führt auf, dass den beiden Parteien in
Zukunft das benötigte Geld fehlen werde, um das bewährte Zweiparteiensystem in den USA
aufrechtzuerhalten. Interessant war auch, dass sich viele grosse Zeitungen für das Anliegen
von McCain engagierten, vor allem die New York Times.
Auch versuchten die Verfasser des Gesetzes die Gefahr, dass der oberste Gerichtshof das
Gesetz als verfassungswidrig erklären könnte, wie dies 1976 passierte, in den Gesetzesartikel miteinzubeziehen, sodass nicht der ganze Artikel als verfassungswidrig erklärt werden
könnte (NZZ, 2001).
3.1.12.
Gerichtsbeschluss des “Supreme Court“ - 2010
Doch trotz den Überlegungen der beiden Gesetzesväter stellte sich nach dem Bundesgerichtsurteil von 1976 auch diesesmal wieder die Frage nach der Verfassungsmässigkeit des
Gesetzes. Kritiker hatten moniert, dass die Meinungsfreiheit durch das Gesetz eingeschränkt
werde und damit nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Auslöser des Gerichtsentscheids
war ein kritischer Film der konservativen Gruppe Citizens United zur Präsidentschaftsbewerbung von Hillary Clinton im Jahre 2008. Citizens United wollte damals den Film als Video-ondemand bewerben, was ihr aber aufgrund des BCRA untersagt wurde, da der Film Wahlkampfwerbung gleichkomme. Der oberste Gerichtshof beschloss, die seit Jahrzehnten beschränkten Möglichkeiten von Gewerkschaften und Unternehmen, Kandidaten zu unterstützen, aufzuheben. Obama kritisierte den knappen Entscheid des obersten Gerichtshofs aufs
Schärfste. Man dürfe den mächtigen Interessensgruppen, die bereits die Stimmen der einfachen Bürger übertönen, nicht noch mehr Macht zugestehen (Süddeutsche.de, 2010). Das
Urteil ermöglicht es Gewerkschaften und Unternehmen unbegrenzt Werbung für Kandidaten
zu machen. Einzige Bedingung ist, dass ersichtlich sein muss, wer die Werbung finanziert.
Bisher war die Unterstützung nur indirekt möglich über die “Politischen Aktionskomitees“.
Experten befürchten, dass durch das Urteil die finanziellen Aufwendungen für Wahlkämpfe
massiv ansteigen werden und so wirtschaftsnahe Kandidaten im Vorteil seien, da Unternehmen mehr Geld zur Verfügung stellen könnten als Gewerkschaften (Spiegel Online, 2010a).
3.2. Problematik der rechtlichen Grundlagen in den USA
Abschliessend kann gesagt werden, dass der Gesetzgeber bereits frühzeitig die Gefahr des
Einflusses finanzieller Mittel auf Parteien und Kandidaten erkannte und durch Gesetze einzudämmen versuchte, wenn auch meist vergeblich, da die Betroffenen oftmals Möglichkeiten
fanden diese Regelungen zu umgehen (Drysch, 1994: 110).
Weiter konnten sich Interessensgruppen und Parteien, wie es zum Beispiel die Republikaner
taten, darauf beziehen, dass gewisse Gesetze gegen die Verfassung der Vereinigten Staa-
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20
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
ten von Amerika verstossen und so die Aufhebung oder zumindest die Abschwächung von
Gesetzen erreichen.
Als ebenfalls problematisch kann das rückgängig Machen von Gesetzen bezeichnet werden.
So wurden die Gesetze nicht weiterentwickelt, sondern viel mehr je nach Regierung abgeändert oder aufgehoben und manchmal später wieder eingeführt. Bestes Beispiel bietet die
BCRA, welche bereits 2010 mehr oder weniger wieder aufgehoben wurde, obwohl sie gut zu
einer faireren Finanzierung im “Politzirkus“ beigetragen hätte.
3.3. Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelungen in den USA
Ein klarer Vorteil für die Kandidaten und teilweise auch für die Parteien ist die direkte staatliche Finanzierung, die den Wahlkampf oftmals erleichtern kann beziehungsweise dadurch
zusätzliche Mittel generiert werden können. Weiter stellen die vielen verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten für die politisch Aktiven eine gute Möglichkeit dar,
um für die einzelnen Vorschriften die passenden Umgehungsmöglichkeiten zu finden und
somit die Regelungen aufzuheben, was eine höhere und einfachere Finanzierung ermöglicht.
Gleichzeitig stellen die Umgehungsmöglichkeiten und die vielen verschiedenen Bestimmungen für die Wähler einen Nachteil dar, da es für sie immer schwieriger wird, die unübersichtliche Situation zu durchblicken. Weiter ist es eine Herausforderung zu wissen, wie man in
welcher Form seinen Kandidaten unterstützen kann und auch darf.
Natürlich ist auch die fehlende Verankerung der Parteien in der Verfassung ein Nachteil, da
die Macht und Wichtigkeit der Parteien nicht zunehmen kann und die vielen einzelnen Kandidaten wichtiger sind, was die einzelnen Finanzierungen komplizierter und undurchsichtiger
macht. Auch der administrative Aufwand darf nicht unterschätzt werden.
Abschliessend kann gesagt werden, dass im Verlauf der Jahrzehnte versucht wurde die passenden Gesetze zu erlassen, um die Ausgaben der Kandidaten und Parteien transparenter
zu gestalten und um sie zu beschränken. Leider schlug eine Vielzahl dieser Regelungen fehl,
musste angepasst oder wegen Verstosses gegen die Verfassung aufgehoben oder konnte
zu einfach umgangen werden. Somit können die rechtlichen Grundlagen in den USA sicherlich weiter verbessert und noch massiv vereinfacht werden. Doch immerhin gab es 2002 das
erste Mal seit fast zwei Jahrzehnten eine Gesetzesvorlage, die zumindest über ein paar Jahre Bestand hatte und einen Schritt in die richtige Richtung darstellte.
3.4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Länder
Kurz zusammengefasst verfügen beide Länder über keine ausreichende Verankerung der
Parteien in der Verfassung. Das heisst, dass ihre Rechte, Pflichten, Aufgaben und staatlichen Beiträge nur ungenügend oder unvollständig erwähnt werden, insbesondere deshalb,
weil vor allem in der Schweiz die Parteien eine sehr wichtige Rolle im Prozess der Willens-
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21
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
bildung spielen und dafür nur sehr bescheiden in der Bundesverfassung erwähnt werden.
Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Finanzierung der Wahlkämpfe und der Parteien
sollten deswegen weiter verbessert werden.
Vorbildlich kann die Situation der USA betreffend der staatlichen Finanzierungsformen beurteilt werden, in welchen die USA der Schweiz klar überlegen ist. So kennt die Schweiz nur
eine indirekte staatliche Unterstützung durch die Fraktionsbeiträge, wohingegen die USA in
den Primaries und auch im Hauptwahlkampf eine direkte staatliche Parteienfinanzierung
kennt.
Die USA hat auch versucht die Spenden transparenter zu machen, verschiedene Regelungen zur Ausgabenbeschränkung und damit verbunden eine staatliche Finanzierung einzuführen, was nur teilweise von Erfolg gekrönt war. In der Schweiz hingegen wurden Vorstösse
oder Initiativen zur Einführung eines Parteienartikels oftmals gleich zu Beginn abgeschmettert oder nach anfänglicher Unterstützung in der Endabstimmung abgelehnt.
Ist es nun besser Transparenzregelungen zu haben, die so undurchsichtig sind, dass der
Wähler sie kaum mehr durchschauen kann und die Regelungen meist leicht umgangen werden können oder schlicht keine Transparenzregelungen in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung zu kennen, wie dies in der Schweiz der Fall ist? Letztlich sollten beide Varianten
nicht akzeptiert werden. Es sollte an einer Lösung gearbeitet werden, die eine nachvollziehbare, transparente und faire Politik gewährleistet. Immerhin versuchte dies die USA in der
Vergangenheit und die Schweiz bemüht sich aktuell.
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22
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
4. Formen der Parteien und Wahlkampffinanzierung in der
Schweiz
4.1. Einleitung
Die schweizerischen politischen Parteien finanzieren sich fast ausschliesslich aus privaten
Quellen. Dies, da eine direkte staatliche Parteienfinanzierung fehlt. Wie bereits im ersten
Kapitel ausführlich beschrieben, gibt es in der Schweiz keine Regelung des Parteiwesens,
weshalb die Parteien nicht verpflichtet sind, über ihre privaten Einnahmen Auskunft zu geben. Deshalb gibt es nur wenige Angaben darüber, wie sich die schweizerischen Parteien
wirklich finanzieren. Ausserdem sind die Parteien in der Schweiz äusserst arm und verfügen
über wenig finanzielle Mittel und werden grösstenteils über Mitgliederbeiträge, Spenden und
Parteisteuern finanziert (Drysch, 1994: 221f.).
4.2. Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge stellen die einzige völlig unproblematische Form der Parteienfinanzierung dar und werden als die demokratischste bezeichnet, da sie auch die Identifikation der
Mitglieder mit der Partei darstellen (Wicha, 1975: 46). Die Bedeutung der Mitgliederbeiträge
ist je nach politischem Lager unterschiedlich. Je kleiner und linker eine Partei ist, umso grösser sind die Eigenleistungen der Mitglieder auf Bundesebene (Blum, 1984: 53). Die Mitgliederbeiträge sind oftmals sehr gering, sodass möglichst hohe Mitgliederzahlen erreicht werden können (Tschäni, 1979: 153). Eine möglichst grosse Zahl von Bürgern, die im Idealfall
auch Mitglieder der entsprechenden Partei sind, wünscht sich Hug. Dadurch sei bereits
durch die Art der Finanzierung ein möglichst grosser Teil des Volkes in die direkte politische
Willensbildung integriert (Hug, 1970: 50).
4.3. Spenden
Leider entspricht die Wirklichkeit wohl nirgends dem Ideal der Mitgliederbeitragsfinanzierung
und so finanzieren sich die meisten Parteien primär durch grosse Spendenbeiträge weniger
Leute, von Wirtschaftsunternehmungen oder Verbänden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass
die Willensbildung in den Parteien nicht durch idealistische Gedanken, sondern durch undemokratische und finanzielle Einflüsse hervorgerufen wird (Hug; 1970: 51). Vor allem trifft dies
auf Parteien zu, die wenige Mitglieder haben und somit in noch grösserem Umfang darauf
angewiesen sind, Spenden zu erhalten. Somit seien, gemäss Leonhard Neidhart, die bürgerlichen Parteien hinsichtlich des Spendenaufkommens im Vorteil. Er findet den Umstand,
dass sich Parteien für Abstimmungskampagnen von „interessierten Geldgebern alimentieren
lassen müssen“, sehr fragwürdig, da dadurch zwar die Parteien in die Gesellschaft
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23
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
eingebunden werden, aber vermehrt wirtschaftlichen Interessen ausgesetzt sind (Gernet,
2011: 66; Neidhart, 2002: 303). Auch Lösche kann mit der Aussage, dass Partei- und Wahlkampffinanzierung nicht regelbar sind, überhaupt nichts anfangen. Für ihn ist es entscheidend, “wie das scheinbar Unregelbare geregelt wird“ (Lösche, 1984: 90).
Die Spenden an Parteien konnten bis zum 01.01.2011 nicht abgesetzt werden und unterliegen in der Schweiz auch weiterhin nicht der Offenlegungspflicht (Drysch, 1994: 84f.; Gernet,
2011: 27f.). In der Schweiz gibt es auch Organisationen, über die vor allem Unternehmungen
die Parteien finanzieren. So gibt es einen Förderverein der CVP Schweiz, der sich „Verein
zur Unterstützung des wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wirkens“ nennt,
während derjenige der FDP „Freunde der FDP“ heisst. Am 06. Januar 2003 wurde dann
auch die „Stiftung für bürgerliche Politik“ ins Handelsregister eingetragen. Als Stiftungsziel
wurde die „finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Volkspartei“ angegeben. Aber
auch die Sozialdemokratische Partei der Schweiz errichtete für die Geldbeschaffung ein
„professionelles Fundraising“, das über circa eine Million Franken pro Jahr verfügt, um
zweckgebundene Kampagnenarbeit zu leisten (Gernet, 2011: 55f.).
Transparency International Schweiz sieht das Hauptproblem der Spenden darin, dass die
Quellen der finanziellen Mittel nicht offengelegt werden müssen und deshalb von fragwürdigen Personen oder Institutionen Spenden angenommen werden können. Weiter wird kritisiert, dass die finanzielle Abhängigkeit der politischen Parteien von kapitalkräftigen Interessensgruppen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks weiter steigt und es dem Wähler
nicht ermöglicht wird, sich ein Bild der Abhängigkeit zu machen (Transparency International,
o. J.). Transparency International fordert deswegen für eine korrekte Parteienfinanzierung
Transparenz bei der Finanzierung von Parteien, politischen Gruppierungen und Politikern
(Interview Transparency International, 2011: Frage 5 [F5]).
Wie in der Sendung 10vor10 des Schweizer Fernsehens vom 08. Februar 2011 aus den Interviews mit verschiedenen bürgerlichen Politikern ersichtlich wurde, sind diese gegen eine
Offenlegung, da sie befürchten Spendengelder zu verlieren. Sie argumentieren unter anderem damit, dass Spenden an Greenpeace oder den WWF auch nicht bekannt gegeben werden müssen. Die ausführliche Betrachtung der Problematik findet im letzten Kapitel statt.
(SF, 2011a).
4.4. Staatliche Parteienfinanzierung
Hug bezeichnet als unmittelbare staatliche Finanzierung die direkte Zahlung von staatlichen
Beiträgen an Parteien. Zu unterscheiden gilt es dabei zwischen allgemeinen Staatszuschüssen, über die frei verfügt werden kann und Zuschüssen, welche nur zweckgebunden gewährt
werden (Hug, 1970: 119).
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24
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts kannten alle westeuropäischen Länder eine direkte öffentliche Parteienfinanzierung, mit Ausnahme von Grossbritannien und der Schweiz (Gernet,
2011:38; Brändle, 2002: 11ff.). Praktisch alle Reformversuche der Parteienförderung sind in
den letzten Jahrzehnten in der Schweiz abgelehnt worden, mit Ausnahme der Einführung der
Fraktionsbeiträge Anfangs der 70er Jahre (Brändle, 2002: 197). Die Notwendigkeit für eine
staatliche Parteienförderung wird in den veränderten Rahmenbedingungen gesehen. Die
sinkenden Mitgliederzahlen sowie die Professionalisierung der Parteienarbeit stellen nur
zwei Beispiele dar (Gernet, 2011: 38; Brändle, 2002:21ff.). Trotz der finanziellen schlechten
Lage wird es wohl in Zukunft kaum dazu kommen, dass die Parteien von der unregulierten
Finanzierungsform abkommen werden (Brändle, 2002: 197).
Nach Wiesendahl haben sich drei Prinzipien hervorgehoben, um das Verhältnis von Geld
und Macht bei Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung zu finden: Erstens das
Transparenzgebot, welches die Rechenschaftspflicht der Parteien fordert; dann das Staatsfreiheitsgebot, welches vorsieht, dass der Staat die Parteien bis maximal zur Hälfte aus öffentlichen Geldern finanzieren darf und als drittes Gebot die Chancengleichheit, die das Ziel
verfolgt, durch die öffentliche Finanzierung keine Partei, kein Mitglied und keinen Spender zu
benachteiligen (Wiesendahl, 2006: 42).
Bei der Einführung von Subventionen für Parteien bleibt aber auch zu beachten, ob sie nicht
gewisse Risiken beinhaltet. Die grösste Gefahr geht sicher davon aus, dass die Parteien
nicht mehr von den Mitgliederbeiträgen abhängig sind und sich von der Parteibasis lösen,
was nicht mehr der Aufgabe einer Partei in der Demokratie entsprechen würde (Wiesendahl,
2006: 51; Gernet, 2011: 39).
Merten sieht es als Pflicht des Staates die Parteien finanziell zu unterstützen, da sich diese
„aus der staatlichen Gewährleistung eines funktionierenden Parteiwesens heraus interpretieren“ lasse (Merten, 2007: 89). Auch Steinmann interpretiert aus der Bundesverfassung Art.
34, welcher sich auf die Formen der politischen Partizipation bezieht, einen Spielraum für
eine staatliche Finanzierung der Parteien (Steinmann, 2002: 471).
Das Hauptproblem ist sicherlich, dass, wie bereits unter Punkt 2.1 erläutert, die Schweiz kein
Gesetz kennt, welches die politischen Parteien verbindlich definiert (Gernet, 2011: 41).
Bestrebungen auf kantonaler Ebene waren einiges erfolgreicher als diejenigen auf nationaler. Der Kanton Genf zum Beispiel stellt den politischen Parteien, welche bei Proporzwahlen
die 5% und bei Majorzwahlen die 20% Hürde erreichen, einen Beitrag des Kantons zur Verfügung als Entschädigung für die Wahlkosten. Auch der Kanton Jura konnte eine umfangreiche Unterstützung einführen. So wird im Art. 81 der kantonalen Verfassung ausdrücklich
erwähnt, dass die Bedeutung der Parteien für die politische Willensbildung nicht zu unterschätzen sei und das Gemeinwesen die Aktivitäten der Parteien unterstützen könne (Weigelt, 1988: 40ff.).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Doch zurück zur staatlichen Finanzierung auf nationaler Ebene. Gemäss Weigelt muss jede
Parteienförderung „die Offenheit des Parteisystems gegenüber neuen Ideen und den Meinungen von Minderheiten und die unverfälschte Kundgabe des politischen Willens der Bürger“ zum Ziel haben (Weigelt, 1988: 108).
Weigelt stimmt aber dennoch Hug zu, dass eine allgemeine und direkte Subventionierung
der Parteien durch kleine Beiträge nicht als verfassungswidrig betrachtet werden muss. Dies,
da bescheidene Summen kaum zur Verselbständigung der Parteiführung beitragen würden.
Er erwähnt aber ausdrücklich, dass dies nur bei kleinen Beträgen unproblematisch sei und
daher keine Lösung der finanziellen Probleme nationaler Parteien biete (Weigelt, 1988: 109).
Weiter bleibt zu erwähnen, dass die Parteien gesellschaftliche Organisationen bleiben sollten, deren Programm allein durch den Willen der Bürger bestimmt werden und dementsprechend auch in erster Linie durch diesen finanziert werden sollte. Hug findet: „Eine allgemeine
staatliche Finanzierung muss in der Demokratie immer eine Ausnahme bleiben, da durch sie
die Parteien aus ihrer notwendigen gesellschaftlichen Verankerung herausgehoben werden
und mit ihrer finanziellen Unabhängigkeit bald auch zu eigentlichen politischen Grössen, zum
Selbstzweck werden und nicht mehr nur Mittel des Volkes in der demokratischen Willensbildung bleiben“ (Hug, 1970: 122).
Abschliessend kann auch eine von der Sonntags-Zeitung und der Tagesschau des Schweizer Fernsehens zu Beginn 2000 durchgeführten Umfrage herangezogen werden. Die Ergebnisse waren eindeutig: Das Schweizer Volk will keine staatliche Unterstützung der politischen
Parteien. 66.3 Prozent waren dagegen und nur 12.9 Prozent dafür. Immerhin 15.7 Prozent
sprachen sich für eine finanzielle Unterstützung aus der Bundessteuer aus, mit der Bedingung, dass jeder Steuerzahler selber bestimmen kann, wie hoch der Anteil ist. Für die Offenlegung der Parteispenden sprachen sich 77.7 Prozent aus bei nur 15.7 Prozent, welche dagegen waren. Aus der Umfrage kann auch die zukünftige Entwicklung abgeleitet werden,
welche in einem späteren Kapitel noch detailliert betrachtet wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine staatliche direkte Finanzierung schwer einzuführen sein wird
(Schweizer Fernsehen, 2000).
In den nächsten Abschnitten werden verschiedene staatliche Unterstützungsformen, welche
in der Schweiz aktuell sind, aufgeführt.
4.4.1.
Finanzierung im Bereich der Wahlkampf- und Abstimmungsvorbereitung
Kurz zu erwähnen gilt es die Unterstützung der politischen Parteien im Bereich der Wahlkampf- und Abstimmungsadministration durch den Staat. Was in der Schweiz mehr oder
weniger als selbstverständliche Aufgabe des Staates angesehen wird, stellt international
weiterhin einen Diskussionspunkt zur direkten staatlichen Hilfeleistung an Parteien dar. Gemäss dem Bundesgesetz Art. 33 sind die Kantone dafür verantwortlich, bei Nationalratswahlen für sämtliche Listen Wahlzettel zu erstellen und diese bis 10 Tage vor der Wahl allen
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Stimmbürgern zukommen zu lassen (Weigelt, 1988: 34; Schweizerische Eidgenossenschaft,
2010: Art. 33). Weiter können politische Parteien bei den Stimmregisterführern die Adressen
der Wähler gegen Bezahlung der Selbstkosten beziehen, um sie für Wahlkampf- oder Abstimmungswerbung zu verwenden (Schweizerische Eidgenossenschaft, 2010: Art. 21; Weigelt, 1988: 35).
4.4.2.
Entlastung der Parteien durch die Verordnung zum Postverkehrsgesetz
Die einzige direkte Unterstützung der politischen Parteien auf nationaler Ebene stellt der
Vorzugstarif von sieben Rappen für Drucksachen ohne Adresse dar, die „innerhalb eines
Zustellgebietes zur Vertragung kommen“. Dadurch sollen die Parteikassen entlastet werden
und es soll sichergestellt werden, dass die Parteien zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben
mehr Geld zur Verfügung haben (Weigelt: 1988: 35).
4.4.3.
Steuerabzüge für Parteispenden
Seit dem 1. Januar 2011 können Privatpersonen Spenden an Parteien bis zu CHF 10„000.abziehen, ohne diese offenlegen zu müssen. Die Einführung der Spenden ist auf die parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP, Aargau) im Jahr 2006 zurückzuführen. Er forderte, dass „nachgewiesene Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen an politische Parteien“ bis zu einem noch zu bestimmenden Höchstbetrag
von steuerbaren Einkommen beziehungsweise vom Reingewinn abgezogen werden können.
Drei Jahre wurde im Parlament diskutiert, bis die Räte schliesslich einen Kompromiss fanden
und die obenerwähnte Bestimmung einführten. Der Bundesrat hatte sich noch für eine
Höchstgrenze von CHF 2000.- eingesetzt, während Andreas Gross von der SP Zürich eine
Limit von CHF 20„000.- forderte, mit der Auflage, dass die Zuwendungen offengelegt werden
(Gernet, 2011: 27f.).
Bei den Steuerabzügen kann sicherlich auch nicht von einer direkten staatlichen Parteienfinanzierung gesprochen werden, aber dennoch von einer mittelbaren. Immerhin würde, wenn
jeder der 400„000 Parteimitglieder CHF 100 spenden würde, auf 40 Millionen Schweizer
Franken der Steuereinkünfte verzichtet (Weigelt, 1988: 168 u.185).
4.5. Fraktionsbeiträge
Weiter können die Fraktionsbeiträge als eine mehr oder weniger direkte Finanzierung durch
den Staat bezeichnet werden. Diese erhalten einen jährlichen Grundbeitrag sowie pro Mitglied einen Zuschuss. Bei den meisten Parteien fliesst ein Grossteil dieser Gelder in die nationalen Parteikassen. Dies, da die Parteisekretariate verschiedenste Dienstleistungen für
die Fraktionen übernehmen. Für die Finanzierung der Parteien ist dieser Betrag nicht unwesentlich (Weigelt, 1988: 34; Blum, 1984:53f.). Die Fraktionsbeiträge werden im Bundesge-
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
setz vom 18. März 1988 über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte bzw. das
Entschädigungsgesetz geregelt (Drysch, 1998: 153).
Hug bezeichnete die Fraktionsbeiträge als indirekte staatliche Parteienfinanzierung von
Gruppen, die nicht direkt in der eigentlichen Parteienorganisation eingegliedert sind und sieht
sie als unbedenklich an, weil sie nicht der direkten Willensbildung des Volkes dienen, vorausgesetzt allerdings, dass die Zuschüsse nicht an die Parteien abgeliefert werden, was wie
oben erwähnt jedoch der Regelfall ist (Hug, 1970: 175ff.).
Dies bestätigt auch eine Aussage von SVP-Fraktionschef Caspar Baader im Nationalrat, in
welcher er sich dazu bekannte, dass seine Partei die zusätzlichen Fraktionsbeiträge einstecken und nicht in die Fraktionen zurückschicken werde. Gleichzeitig liess er jedoch verlauten, dass eine Volksinitiative geprüft werde, die ein Verbot für Unterstützung der Parteien
aus staatlichen Mittel vorsieht (Gernet, 2011: 28).
Auch Brändle hebt in seiner Dissertation hervor, dass die Fraktionsentschädigungen der
70er Jahre den Ansatzpunkt für alle realisierten Förderungsvorhaben der folgenden Jahrzehnte bildeten. So wurden die Fraktionsbeiträge als einzige staatliche Gelder dann auch
mehrmals beachtlich erhöht mit der Begründung, dass die Parteien die Fraktionen quersubventionieren müssen, da diese nicht kostendeckend arbeiten könnten. Doch auch Brändle
kritisiert, dass, obwohl die Fraktionen und Parteien formell bis heute unabhängig sind, Quersubventionen längst zur Praxis geworden sind (Brändle, 2002: 128ff.), was auch der SPParteipräsident des Kantons Zürich im Interview vom 18. März 2011 bestätigte (Interview
Feldmann, 2011). Die weitreichendste Erhöhung der Beiträge fand mit der Reform 2000
statt, die bereits unter Punkt 2.2.14 detailliert beschrieben wurde (Brändle, 2002: 128ff.). Als
Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen würden ein Teil der Fraktionsbeiträge direkt an
die nationalen Parteien fliessen. Unter Dienstleistungen wird zum Beispiel das Vermieten
von Sitzungsräumen, Recherchearbeiten der Parteien für die Fraktionen etc. verstanden
(Interview Feldmann, 2011). Nun stellt sich die Frage, ob dies problematisch ist oder nicht.
Letztlich müssten die Fraktionen ihre Informationen und Sitzungszimmer sowie andere
Dienstleistungen extern auch bezahlen, weshalb der Einkauf bei den eigenen Parteien zu
Marktpreisen kein Problem darstellen sollte.
Da die Meinungen betreffend Verwendung der Fraktionsbeiträge auseinandergehen, ist es
umso erstaunlicher, dass die Fraktionen, welche staatliche Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, nicht rechenschaftspflichtig sind und somit über die Einnahmen und Ausgaben frei
verfügen können (Drysch, 1998: 186).
Abschliessend kann nicht geklärt werden, ob die staatliche Unterstützung der Fraktionen
eine direkte oder indirekte staatliche Parteienfinanzierung darstellt. Christine Landfried sieht
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
28
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
die Fraktionsfinanzierung als indirekte Finanzierungsform an, während Gudrun Klee-Kruse
die Fraktionsfinanzierung als direkte staatliche Parteienfinanzierung deklariert. Dies, da die
Parteien heute derart eng mit ihren Fraktionen verbunden sind, die Arbeiten der Fraktionen
den Parteien angerechnet werden können und eine Fraktion somit als Bestandteil der politischen Parteien gesehen werden kann. Dennoch ist die Praxis, die staatlichen Gelder ohne
sinnvolle Gegenleistung an die Parteien weiterzuleiten, zu verurteilen (Landfried, 1990: 96,
100; Klee-Kruse, 1993: 109). Insbesondere deshalb, da 1973 bei der Einführung der staatlichen Fraktionsfinanzierung besonders darauf geachtet wurde, dass die staatliche Unterstützung nicht als Parteienfinanzierung durch den Staat zu werten war und auch keinen Schritt in
diese Richtung darstellen sollte (Drysch, 1998: 153).
4.6. Andere Finanzierungsformen
4.6.1.
Parteisteuern
Der Begriff Parteisteuern wird in der Literatur unterschiedlich verwendet. Drysch versteht
unter Parteisteuern die Beiträge von Mandatsträgern an die Parteien, während Weigelt die
Parteisteuern als zusätzliche Abgaben der Mitglieder zu den Mitgliederbeiträgen sieht. In der
Arbeit wird die Definition von Weigelt verwendet und für die Definition von Drysch auf die
Mandatsbeiträge im nächsten Unterkapitel verwiesen.
Verschiedene Linksgruppierungen und die SP erheben zusätzlich zu den Mitgliederbeiträgen, die relativ bescheiden ausfallen, ebenfalls eine Parteisteuer. Die SP Schweiz erhebt je
nach Kanton unterschiedlich hohe Beiträge, welche sich nach Progressionsskalen richten
(Weigelt, 1988: 31; Drysch, 1998: 91). Im Kanton Zürich beispielsweise gehen die Beträge
von 30 Franken bis zu mehreren tausend Franken auseinander. Die eingenommenen Steuern werden teilweise an die Mutterpartei weitergegeben und dort in der Bilanz als Mitgliederbeiträge aufgeführt (Interview Feldmann, 2011).
4.6.2.
Mandatsbeiträge
Mitglieder einer Partei, die in ein öffentliches Amt gewählt wurden, werden in den meisten
Parteien dazu verpflichtet, einen Teil ihres steuerbaren Einkommens in Form von Mandatsbeiträgen der Partei zukommen zu lassen. Dies, da Bundesräte, Parlamentarier, Richter,
höhere Verwaltungsbeamte etc. es oftmals der Partei zu verdanken haben, dass sie ihren
politischen Aufstieg geschafft haben. Die Höhe der Abgaben variiert je nach Partei, Amt und
Kanton stark. Die SP verlangt sicherlich die höchsten Abgaben, während die FDP die Beiträge in gewissen Kantonen bereits vollkommen abgeschafft hat (Drysch, 1998: 91;Gruner,
1977: 222; Weigelt, 1988: 32).
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29
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
4.7. Fazit
Allgemein anerkannt ist, dass die Mitgliederbeiträge die unproblematischste Form der Parteienfinanzierung darstellt. Die Meinungen gehen vor allem bei den Spenden und bei der
staatlichen Parteienfinanzierung auseinander. Bei beiden liegt das Problem darin, dass die
Machtverteilung sehr kritisch zu betrachten ist. Die Spenden werden oftmals von wenigen
privaten oder juristischen Personen beigesteuert, weshalb es berechtigterweise zu hinterfragen gilt, inwiefern diese Spender Einfluss auf die politische Ausrichtung bzw. Arbeit der Parteien nehmen und ob nicht der eigentliche Wille der Mitglieder und Wähler der Parteien dadurch in den Hintergrund rückt.
Die Unterstützung durch staatliche Gelder ist insofern kritisch, als die Parteien die Abhängigkeit der Mitgliederbeiträge verlieren und sich die Parteiführungen verselbständigen können.
Auch hier würde der Wille der Wähler und Mitglieder in den Hintergrund rücken und der eigentliche demokratische Sinn der Parteien nicht mehr erfüllt werden. Eine weitere These ist,
dass die Opposition und Parlamentsparteien bei der öffentlichen Parteienfinanzierung zusammenspannen. In Westeuropa lässt sich aber keine Bestätigung für diese These finden,
da oftmals auch neue Parteien in die Parlamente einziehen konnten, welche noch nicht etabliert waren (Gernet, 2011: 39; Nassmacher, 2006: 509).
Welche Finanzierungsform für welche Partei am wichtigsten ist, wird im Kapitel 7 ausführlich
betrachtet.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
30
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
5. Formen der Parteien und Wahlkampffinanzierung in den
USA –Zusammenfassung
5.1. Einleitung
In den USA steht die Finanzierung von Wahlkämpfen seit Jahrzenten im Zentrum der politischen Diskussion. Die Finanzierungen der Parteien sind kein grosses Thema, da die Budgets der Parteien im Vergleich zu den westeuropäischen sehr gering ausfallen und auch bei
den Präsidentschaftswahlkämpfen eine geringe Rolle spielen (Drysch, 1994: 148; Weigelt,
1988: 43).
5.2. Parteienfinanzierung
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Parteien sehr locker organisiert. Formelle
Parteimitgliedschaften mit Parteibucheinträgen und Mitgliedsbeiträgen sind nicht weit verbreitet. Dies führt dazu, dass die meisten Einnahmen aus Spendengeldern von Bürgern oder
Political Action Committees stammen, welche sich meistens aus Kleinspenden zusammensetzen. Zu beachten gilt, dass die einzelnen Kandidaten über viel höhere finanzielle Mittel
verfügen als die Parteien (Drysch, 1994: 148f.; von Beyme, 1984: 207 u. 210). Der Bedeutungsverlust der Parteien in den Wahlkämpfen hat viel mit der Einführung der Political Action
Committees zu tun (Drysch, 1994: 150).
Staatliche Unterstützungen erhalten die Parteien praktisch keine. Einzig erwähnenswert sind
die Beiträge, welche vom Staat für die Durchführung der Parteitage, an welchen die Präsidentschaftskandidaten gewählt werden, zur Verfügung gestellt werden. Weiter gibt es Portovergünstigungen ähnlich wie in der Schweiz sowie geringe Steuerabzugsmöglichkeiten für
Spenden. (Drysch, 1994: 152).
Fraktionen kennen die Amerikaner nicht in diesem Umfang wie in westlichen Demokratien.
Die Parlamentarier sind meistens Einzelkämpfer, die sich nur den Wählern verbunden fühlen
und oftmals nicht nach der Empfehlung der Parteien stimmen. Eine Fraktionsentschädigung
gibt es nicht. Dennoch braucht ein Abgeordneter beträchtliche Unterstützung von zahlreichen
Mitarbeitern. Dementsprechend hoch sind auch die Entschädigungen, welche die Abgeordneten für die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter erhalten. So erhält ein Abgeordneter des Repräsentantenhauses mindestens 500„000 Dollar und diejenigen im Senat mindestens eine
Million Dollar (Drysch, 1994: 153f.; Shell, 1992: 306 u. 309ff.).
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31
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
5.3. Die Finanzierung der Präsidentschaftswahlen
Hier erfolgt die einzige entscheidende direkte staatliche Finanzierung. Es gilt jedoch zwischen den Vorwahlen und dem Hauptwahlkampf zu unterscheiden.
5.3.1.
Vorwahlen
Die Vorwahlen werden sowohl aus privaten als auch aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das
“Matching Payment Program“ wurde geschaffen, um die staatlichen Mittel gerecht zu verteilen beziehungsweise Bedingungen daran zu knüpfen. Damit ein Kandidat die Unterstützung
aus dem Programm erhält, muss er zunächst zwei Nachweise erbringen. Zum einen muss er
Spenden in der Höhe von 100„000 US-Dollar sammeln, welche aus zwanzig verschiedenen
Staaten stammen und mindestens 5„000 US-Dollar pro Staat betragen. Gezählt werden zudem nur Spenden mit einer maximalen Höhe von 250 US-Dollar. Das bedeutet, wenn jemand 2„500 Dollar spendet, werden nur die ersten 250 zu den 100„000 Dollar dazugezählt
(Federal Election Commission [FEC], 2011a).
Die zweite Bedingung ist der Erfolg bei den Vorwahlen. Wenn ein Kandidat zweimal hintereinander in den Vorwahlen weniger als 10 Prozent der Stimmen errungen hat, verfällt die
Unterstützung (Drysch, 1994: 115; Weigelt, 1988: 111).
Weiter müssen die Kandidaten einverstanden sein, ihre Ausgaben für alle Vorwahlen zusammen auf $ 10 Million zu beschränken, plus Lebenskosten. Weiter gibt es Bestimmungen
für die einzelnen Vorwahlen. Zudem dürfen die staatlichen Beiträge nicht mehr als 50% der
gesamten Aufwendungen betragen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält der Kandidat für jede Spende bis $ 250 oder die ersten
$ 250 für Spenden die darüber liegen, den gleichen Betrag vom Staat dazu (FEC, 2011a).
Durch das “Matching Payment Program“ beginnt der Präsidentschaftswahlkampf sehr früh.
Dies, da die Kandidaten bereits frühzeitig Kleinspenden sammeln müssen. Deshalb ist es
auch sehr wichtig, Verbindungen zu Organisationen zu besitzen, die in der Lage sind, eine
Vielzahl von Spendern zu mobilisieren (Alexander, 1989: 95f.). Die “Political Action Committees“ spielen auch hier eine bedeutende Rolle, da sie einfacher bestimmte Wählergruppen
mobilisieren können (Drysch, 1994: 118f.).
Wichtig: Der Kandidat muss nicht von den öffentlichen Geldern Gebrauch machen, wodurch
die Limits für die Ausgaben wegfallen.
Unterstützen dürfen die Wähler ihren Kandidaten mit bis zu $ 2„500, egal ob dieser den
“Public Election Fund“ in Anspruch nimmt oder nicht (FEC, 2011b).
Spenden können in kleinem Masse von den Steuern abgezogen werden (Drysch, 1994:
119).
Zu den Spenden und Einnahmen aus dem “Matching Payment Program“ dürfen Kandidaten
in den Vorwahlen auch eigene Mittel einsetzen. Kandidaten, welche staatliche Zuschüsse
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32
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
erhalten, dürfen jedoch höchstens $ 50„000 Dollar aus persönlichem oder familiärem Vermögen einschiessen (FEC, 2011a).
5.3.2.
Hauptwahlkampf
Die öffentlichen Zuschüsse für den Hauptwahlkampf sind einfacher geregelt als in den Vorwahlen. Grundsätzlich werden die Präsidentschaftswahlkämpfe mit staatlichen Mitteln finanziert. Somit erhalten beide Kandidaten je $20 Millionen plus den Inflationszuschlag. Unabhängige Bewerber oder solche von kleinen Parteien erhalten einen staatlichen Zuschuss,
nachdem das Wahlergebnis vorliegt und sie zwischen 5 und 25% der Stimmen erreicht haben (Drysch, 1994: 121; FEC, 2011c). Weiter dürfen die nationalen Parteien ihre Kandidaten
finanziell unterstützen. Pro Wahlberechtigten dürfen max. 2 Cents plus der Inflationsausgleichsbetrag eingeschossen werden. Spenden und private Vermögen dürfen nicht verwendet werden. Dadurch ist es möglich, die Höchstgrenze der Ausgaben im Hauptwahlkampf
zumindest teilweise zu beschränken (Drysch, 1994: 122f.; Alexander, 1989: 110f.).
Umgehungsmöglichkeiten gibt es wie bisher bei den meisten Regelungen zu Spenden oder
Ausgabenbegrenzungen auch hier. Als erstes sind die “independent expenditures“ zu nennen. Durch diese dürfen Privatpersonen und “Political Action Committees“ unbegrenzte Mittel
in die Wahlwerbung für oder gegen einen Kandidaten investieren. Zwischenzeitlich gelang
es, diese Mittel auf einen bestimmten Höchstbetrag zu beschränken, was vom “Supreme
Court“ aber als verfassungswidrig angesehen wurde und deshalb die Beschränkung wieder
aufgehoben wurde. Bereits 1984 konnte Reagan dadurch weitere $ 8.6 Millionen, wenn auch
„unabhängige“ Werbemittel auf seiner Seite wissen (Alexander, 1989: 103; Landfried, 1990:
159).
Ebenfalls ist es möglich, den Kandidaten in Form von immateriellen Mitteln zu unterstützen,
mit den sogenannten “in-kind services“, wie zum Beispiel Werbe- und Rechtsberatungen
oder die Durchführung von Meinungsumfragen. Eigentlich zählen diese Dienstleistungen als
Spenden, werden aber häufig nicht zum Marktwert erfasst (Drysch, 1994: 124).
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33
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
6. Vergleich der Partei- und Wahlkampffinanzierung
zwischen der Schweiz und den USA
6.1. Mitgliederbeiträge
Anders als in den USA spielen die Mitgliederbeiträge in der Schweiz für einen Teil der Parteien eine wichtige Rolle in der Finanzierung. Die Parteien in den USA kennen keine klassische Form der Mitgliedsfinanzierung, da die politischen Parteien über beschränkten Einfluss
in den wichtigen Wahlkämpfen verfügen. Dies folgt unter anderem daraus, dass in der USA
die einzelnen Personen beziehungsweise Politiker mehr im Zentrum stehen als die Parteien,
welche bereits in der Unionsverfassung nur beschränkt vorgesehen waren.
6.2. Staatliche Finanzierung
In der direkten staatlichen Finanzierung sind die USA der Schweiz weit voraus. Sie kennen
eine direkte staatliche Unterstützung in den Vorwahlen und der Hauptwahl zum USPräsidenten und in der Finanzierung der Parteitage, an welchen der jeweilige Präsidentschaftskandidat der Demokraten und Republikaner gewählt wird. Weiter sind, wie bereits im
vorherigen Abschnitt erwähnt, damit auch gewisse Bedingungen der Offenlegung, der Beschränkung von Ausgaben sowie das Ziel, möglichst viele Bürger in den Demokratisierungsprozess einzuschliessen, verbunden.
Die Schweiz hingegen kennt im Grossen und Ganzen nur eine indirekte staatliche Finanzierung über die Fraktionsbeiträge, die im Laufe der Jahrzehnte mehrmals erhöht wurden und
einen wichtigen Teil zum Budget der Parteien beitragen. Die Amerikaner kennen dagegen
keine Fraktionen und die einzelnen Senatoren und Repräsentanten spielen darum als Einzelfiguren eine wichtigere Rolle. Deshalb erhalten diese auch für die von ihnen benötigten Mitarbeiter einen staatlichen Beitrag, um die Löhne zu bezahlen. Letztlich kann deswegen die
Fraktionsfinanzierung der Schweiz mit der Mitarbeitervergütung der USA mehr oder weniger
gleich gesetzt werden.
6.3. Spenden
Die Spenden sind für beide Länder weiterhin ein zentraler Beitrag zur Finanzierung der Parteien und Wahlkämpfe. Auch wenn in den USA bereits viele verschiedene Regelungen und
Gesetzgebungen eingeführt, weitergeführt und dann teilweise wieder aufgehoben wurden,
gab beziehungsweise gibt es noch heute bei den meisten Vorschriften Umgehungsmöglichkeiten, mit denen es möglich ist, die Kandidaten in höherem Umfang zu unterstützen, als
dies eigentlich vorgesehen ist. Doch immerhin wird in den USA versucht, das Problem der zu
hohen Spenden von Einzelpersonen oder juristischen Personen zu beheben und es werden
nicht schon Vorschläge in ihrem Keim erstickt, wie dies in der Schweiz meistens der Fall war.
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34
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
7. Aktuelle Finanzierung der schweizerischen Parteien
7.1. Einleitung
Im folgenden Kapitel werden nicht alle Parteien berücksichtigt, sondern nur drei der Bundesratsparteien (SVP, FDP, SP) und eine der Oppositionsparteien (Grüne), damit alle politischen Richtungen berücksichtig werden. Unter der aktuellen Finanzierung sind die Zahlen
aus den Jahren 2008 und 2009 zu verstanden, da dies die aktuellsten verfügbaren Zahlen
sind. Zudem werden teilweise die Zahlen aus dem Jahr 2007 miteinbezogen, da damals die
letzten grossen nationalen Wahlen stattfanden. Ebenfalls wird, wo möglich, ein Ausblick auf
das Wahljahr 2011 gewagt.
7.1.1.
Wahlkampf 2007
Für den Wahlkampf 2007 hatten die Parteien so viele finanzielle Mittel zur Verfügung wie
noch nie. So gaben alle Parteien zusammen mehr als 50 Millionen Franken aus, die SVP
mehr als 40 Prozent des Gesamtbetrags. Die offiziellen veröffentlichten Wahlbudgets der
nationalen Parteien sahen wie folgt aus: SVP: 1 Mio., FDP: 1.5 Mio., CVP: 1.5 Mio., SP 1.2
Mio. und die Grünen 0.05 Mio., was einen Totalbetrag von 5.25 Mio. Franken ergibt. Wenn
die Kantonalparteien und grossen Stadtparteien hinzugezogen werden, ergibt es eine Gesamtsumme aller Parteien von 16.6 Mio. Franken (Gernet, 2011: 88). Vergleicht man die
Parteibudgets nun mit den geschätzten Zahlen aufgrund der effektiven Ausgaben für Inserate, Plakate, Mailings und anderen Werbeaufwendungen, resultiert im ersten Fall ein Unterschied von 45 Mio. und im zweiten einer von 33 Mio. Franken. Natürlich stellt sich nun die
Frage, woher diese Differenz stammt.
Die nicht in den Parteibudgets ausgewiesenen Gelder stammen von den Kandidaten selbst,
von Komitees und anderen Interessenten, welche die Parteien unterstützen. Doch von wem
genau bleibt offen. Gernet schreibt in seinem Buch “(Un-)heimliches Geld – Parteienfinanzierung in der Schweiz“, dass Geld definitiv zu einem entscheidenden Element in der Politik
geworden ist und darüber entscheidet, ob jemand überhaupt reelle Wahlchancen hat oder
nicht (Gernet: 2011: 88f.). Dies wird durch den Wahlerfolg der SVP 2007 und den obenerwähnten 40% des Gesamtbudgets zumindest nicht widerlegt.
7.2. SVP – Schweizerische Volkspartei
Zu Beginn gilt es zu erwähnen, dass es nicht unbedingt zu erwarten war, dass die SVP eine
Bilanz und Erfolgsrechnung zur Verfügung stellt. Doch erstaunlicherweise war die SVP die
erste aller Parteien, die die gewünschten Dokumente zukommen liess und diese auch öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage publiziert, wenn auch nicht einfach zu finden. Doch was
auf den ersten Blick erfreulich erscheint, gilt es sehr kritisch zu hinterfragen.
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35
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
7.2.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse
Im Jahr 2008 hatte die SVP Schweiz total Erträge von CHF 3„151„149 und im Jahr 2009 solche von CHF 2„550„249 (SVP, 2010). Siehe dazu Tabelle 1. Die Erträge und Aufwendungen
teilten sich wie folgt auf:
Auszug Erfolgsrechnung
2008
2009
Ertrag
Mitgliederbeiträge Kantonalparteien
Beiträge Mandatsinhaber
Allgemeine Spenden
Total Beiträge und Spenden
190'000
230'296
1'371'074
1'791'370
170'000
265'563
812'211
1'247'773
Fraktionsbeitrag
Verkauf Werbematerial und Diverses
Total weitere Erträge
1'280'960
78'819
1'359'778
1'232'000
70'476
1'302'476
Total Erträge
3'151'149
2'550'249
709'253
0
1'862'390
4'711'825
150'000
3'149'096
17'000
371'349
2'644
1'623'845
287'732
250'000
2'535'572
14'676
Aufwand
Diverser Werbeaufwand
Wahlaufwand
Personalaufwand und Dienstleistungen
Restlicher Aufwand/inkl. Abschreibungen
Rückstellungen
Total Aufwand
Gewinn/Verlust
Tabelle 1: Auszug der SVP Erfolgsrechnung
Interessant zu beobachten ist es, dass die wichtigsten Einnahmequellen die allgemeinen
Spenden sowie die Fraktionsbeiträge sind. Auf der Aufwandseite der Erfolgsrechnung sind
einzig die Rückstellungen interessant. So werden im Jahr 2008 CHF 150„000 und im Jahr
2009 CHF 250„000 für Wahljahre und ungeplante Ausgaben zurückgestellt (vgl. Tabelle 1).
Der Stand der Rückstellungen und dessen Entwicklung kann auch aus dem Anhang dieser
Arbeit detailliert entnommen werden, ebenso die gesamte Erfolgsrechnung sowie der Stand
des Eigenkapitals
Nach Betrachtung der Erfolgsrechnung und den oben erwähnten Fakten in der Einleitung
stellt sich nun die Frage, wo die restlichen finanziellen Mittel der SVP geblieben sind, welche
sie jeweils für Wahlen und Initiativen beziehungsweise Referenden benützt. Dies ist relativ
einfach beschrieben und könnte nicht besser umschrieben werden, als dies eine Mitarbeiterin des Generalsekretariates der SVP Schweiz in einem Email vom 21. März 2011 tat. Sie
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
36
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
teilte mit, dass die geringen Ausgaben damit zu tun hätten, dass die SVP Schweiz für ihre
Grösse sehr wenige Mitarbeiter beschäftige. Weiter schrieb sie, dass Kampagnen praktisch
immer von Komitees geführt werden, die so viel Geld ausgeben, wie sie aus Spenden zur
Verfügung haben. Natürlich hilft die SVP Zeitung bei der Mobilisierung von Spendern, was
zum Beispiel bei der Ausschaffungsinitiative der Fall war. Die Minarettinitiative wurde aber
vom Egerkinger-Komitee geführt und hatte nicht direkt mit der SVP Schweiz zu tun, auch
wenn einzelne Mitglieder der SVP im Komitee waren (Interview Bär, 2011). Diese Erkenntnis
lässt auf ein ganz neues Problem schliessen. Auch wenn alle Parteien ihre Rechnungen
nach den gleichen Rechnungslegungsnormen erstellen und offenlegen würden, wären weiterhin ein Grossteil der in der schweizerischen Politik eingesetzten Gelder nicht transparent,
weil sie gar nie in die Kassen der Parteien fliessen, sondern direkt in Komitees oder andere
Interessensgemeinschaften.
7.2.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der SVP
Welches die bevorzugte Finanzierungsform der SVP ist, kann nicht abschliessend beantwortet werden, da dies zum einen den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde und zum anderen
nicht alle benötigten Informationen zugänglich sind.
Dennoch ist aufgrund der Erfolgsrechnungen und der Aussagen von Frau Bär ein Trend erkennbar. Die SVP finanziert sich, lässt man die Fraktionsbeiträge ausser Acht, praktisch nur
über Spenden. Zudem fliessen viele Gelder, wie oben erwähnt, gar nicht erst in die Partei
und deren Rechnung, sondern direkt in Komitees. Da die SVP sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr zu einer Wirtschaftspartei gewandelt hat und somit viele Wirtschaftsvertreter
und Unternehmer in den eigenen Reihen hat, ist der Trend zu einer Finanzierung vornehmlich aus Spenden nicht überraschend.
7.2.3.
SVP im Wahljahr 2011
Die SVP weigerte sich, auf Anfrage der Rundschau, als einzige Partei die Höhe ihres Budgets für den Wahlkampf 2011 anzugeben. Experten gehen davon aus, dass die SVP zwischen 15 und 18 Mio. Franken zur Verfügung haben wird, was im Vergleich zu den anderen
Parteien, die ein Budget zwischen 1.5 und 3 Mio. angaben, massiv höher ist. Auch Mark Balsiger, der für verschiedene Kandidaten Kampagnen betreut, geht davon aus, dass die SVP
vier bis sechsmal mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben wird als die anderen Parteien.
Die Hochrechnung stellte er an, indem er die effektiven sichtbaren Werbemittel und deren
Kosten zusammenzählte. Er betont jedoch auch, dass es sich dabei um eine grobe Schätzung handle (Balsiger, 2011).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
7.3. SP – Sozialdemokratische Partei Schweiz
Die Rechnungen der SP Schweiz waren ohne weiteres erhältlich. Während des Interviews
mit Herrn Stefan Feldmann, SP-Präsident des Kantons Zürich, holte dieser spontan die Erfolgsrechnung und Bilanz. Im Interview wurden dann auch verschiedene Positionen gemeinsam besprochen. Auch ist die Rechnung öffentlich zugänglich.
7.3.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse
Bei der Analyse der Erfolgsrechnung (siehe Tabelle 2 auf der nächsten Seite) von der SP
muss zwischen den Jahren 2008 und 2009 unterschieden werden. 2008 war der Anteil der
freien Spenden mit über 3 Mio. Franken klar der höchste Beitrag zu den Erträgen, wohingegen im Jahr 2009 wieder die Mitgliederbeiträge den höchsten Betrag ausmachten, was bei
der SP Schweiz eigentlich erwartet wird. Die Spenden stammen aber mit einer Ausnahme
alle von Privatpersonen (Interview Feldmann, 2011). Wichtig zu beachten gilt hierbei, dass
unter Mitgliederbeiträgen nicht zwingend der jährliche Mitgliederbeitrag verstanden werden
muss, sondern vielmehr die Abgaben der Mitglieder progressiv zu ihrem steuerbaren Einkommen (Parteiausgleichsbeitrag), das sie an die kantonalen Parteien abtreten, welche wiederum einen kleinen Teil davon an die SP Schweiz weitergeben (Interview Feldmann, 2011).
Weiter interessant sind die Abgeltungen der Fraktionen, die mit rund 300„000 Franken eher
bescheiden daher kommen. Was man auf den ersten Blick aber nicht sieht ist, dass unter
den Aufwendungen ein negativer Betrag von je rund 1 Mio. Franken zu Buche steht, der die
Personalaufwendungen schmälert. Die SP weist hier sehr detailliert nach, welche Mittel sie
aus den Fraktionsbeiträgen für die Aufwendungen ihrer eigenen Mitarbeiter und deren erbrachten Dienstleistungen für die Fraktionen beansprucht.
Als vorbildlich kann die Erfolgsrechnung der Partei deshalb bezeichnet werden, da sie sehr
ausführlich und detailliert über zwei Seiten aufgeführt wird und auch Kleinstbeträge im Detail
aufzeigt. Die untenstehende Erfolgsrechnung ist nur ein Auszug aus der ursprünglich veröffentlichen Erfolgsrechnung der SP, die frei zugänglich ist. Die komplette Erfolgsrechnung ist
im Anhang zu finden (SP, 2010).
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Auszug Erfolgsrechnung SP in CHF
2008
2009
Ertrag
Mitgliederbeiträge Kantonalparteien
Solidaritätsbeiträge
Mitgliederspenden
Freie Spenden
übrige Spenden & Legate
Verkauf Inserate/Beilagen/Publikationen
Abgeltung Fraktion
übrige Erträge
1'786'000
283'947
408'495
3'063'498
19'479
224'110
346'250
54'601
1'744'633
270'234
403'136
1'443'852
49'604
139'388
358'500
55'282
Total Erträge
6'186'380
4'464'629
Aufwand
Diverser Werbeaufwand
Löhne inkl. Sozialversicherungen
Personalverrechnung (Fraktionen)
Rückstellungen
2'261'141
2'729'537
-999'974
220'000
464'922
2'713'511
-996'011
120'000
Total Aufwand
Gewinn/Verlust
6'177'171
9'209
4'448'641
15'987
Tabelle 2: Auszug der SP Erfolgsrechnung
7.3.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der SP
Die SP finanziert sich traditionell vor allem über Mitgliederbeiträge. Dementsprechend überraschend waren dann auch die Beträge der freien Spenden, welche aber mit Ausnahme der
Spende der Mobiliar alle von Privatpersonen stammen (siehe Tabelle 2) (Interview Feldmann, 2011). Es gilt jedoch zu erwähnen, dass die SP bereit wäre die Spenden offenzulegen.
Würde man die kantonalen Parteien ebenfalls beiziehen, würde sich das Spenden-, Mitgliederbeiträge-Verhältnis weiter abschwächen, da sich die kantonalen Parteien vor allem über
die Mitgliederbeiträge finanzieren (Interview Feldmann, 2011). Stefan Feldmann führt zudem
auf, dass ihm einzig eine Unternehmung bekannt ist, die der SP Schweiz eine Spende zukommen lässt und zwar die Mobiliar, welche allen Parteien jährlich den gleichen Betrag zukommen lässt (Interview Feldmann, 2011). Eine weitere Erklärung für die hohen freien
Spenden ist, dass viele SP Sympathisanten nicht bereit sind, als Mitglied der Partei beizutreten und damit verpflichtet wären, einen jährlichen Mitgliederbeitrag sowie relativ hohe “Parteisteuern“ zu bezahlen, weshalb sie die Partei lieber durch eine einmalige Spende unterstützen.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Allein diese Erkenntnis lässt darauf schliessen, dass die SP gar nicht anders kann als sich
über Mitgliederbeiträge zu finanzieren, da sie nicht genügend hohe Spendenbeiträge erhalten würde.
Doch auch hier kann die Frage der bevorzugten Finanzierungsform nicht abschliessend beantwortet werden, weil auch bei der SP nicht alle benötigten Zahlen vorhanden sind, welche
aus Abstimmungs- und Initiativkomitees stammen würden.
7.4. FDP – Die Liberalen Schweiz
Die Finanzierung der FDP Schweiz kann schnell zusammengefasst werden. Es sind keine
Zahlen erhältlich. Die FDP war die einzige Partei, die auf die Anfrage betreffend Jahresrechnung nicht reagierte. Nach weiterem telefonischem Nachhaken wurde mitgeteilt, dass das
Budget und der Gewinn der verschiedenen Jahre im jeweiligen Jahresbericht zu finden sei.
Leider ist auf der Homepage nur der Jahresbericht 2010 ersichtlich. Folgende Angaben waren dazu auf Seite 8 zu finden. „ Die FDP verfügte Ende 2010 über ein Wahlkampfbudget
von 2.6 Mio. Fr. Das ist besser als 2007, doch angesichts der höheren Werbekosten und
höheren Mittel der Konkurrenten weiterhin klar ungenügend“. Weiter steht geschrieben, dass
die Partei bei einem Budget von 2„807„873 mit einem Gewinn von 1071 Franken abschloss.
(Brupbacher Stefan, 2010). Weitere Informationen sind nicht verfügbar, was doch als bedenklich betrachtet werden kann.
7.5. Grüne – Grüne Partei der Schweiz
Die Grünen schreiben auf ihrer Homepage: „Wir Grünen gehen jedenfalls mit gutem Beispiel voran und legen unsere Finanzen offen, ohne dass wir dazu verpflichtet wären. Es ist
uns ein Anliegen, dass in der Politik mit offenen Karten gespielt wird. Zum Wohle der Demokratie, aber auch zum Wohle der politischen Debatte“ (Behrens, 2011).
7.5.1.
Analyse der Erfolgsrechnung und Erkenntnisse
Dementsprechend detailliert kommt dann auch die Rechnung der Grünen daher.
Aus ihrer Erfolgsrechnung (siehe Tabelle 3) geht klar hervor, dass die mit Abstand wichtigste
Finanzierungsform die Fraktionsbeiträge des Bundes sind, welche sich auf rund 500„000
Franken belaufen. Mitgliederbeiträge machen “nur“ rund 16% der gesamten Erträge aus. Es
kann aber auch klar gesagt werden, dass die Grünen nicht nur von einer Einnahmequelle
abhängig sind, sondern sich über viele verschiedene Quellen diversifizieren. So spielen auch
die Spenden mit rund 10% eine sehr geringe Rolle. Zu erwähnen gilt es auch, dass die Erfolgsrechnung unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften äusserst sauber
aufgestellt und gegliedert wurde.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Im Wahljahr 2011 wird die nationale Partei 180„000 Franken Rückstellungen auflösen, die
zuvor für den Wahlkampf gebildet wurden, um so den Wahlkampf genügend unterstützen zu
können. (Grüne, 2009a).
Auszug Erfolgsrechnung Grüne in CHF
2008 2009 nur Budget
Ertrag
Fraktionspauschale Bund
Beitrag Bund pro Fraktionsmitglied/Total
Beiträge Fraktionsmitglieder
Behördenabgaben
Mitgliederbeiträge
Gönner/Sponsorenclub VIF
Spenden allgemein
Spenden zweckgebunden
Greenfo Abobeiträge & Inserate
Produkteverkauf
übrige Erträge
Total Erträge
93'875
400'000
115'000
56'642
162'240
29'190
39'421
67'835
21'319
2'414
6'529
994'467
94'500
402'500
115'000
65'000
165'000
30'000
35'000
0
24'000
7'000
3'000
941'000
Aufwand
Löhne inkl. Sozialversicherungen
Rückstellungen Personal
Rückstellungen Wahlen 2011
397'643
30'000
80'000
480'000
20'000
20'000
976'644
17'823
1'005'000
-64'000
Total Aufwand
Gewinn/Verlust
Tabelle 3: Auszug Erfolgsrechnung der Grünen Partei
7.5.2.
Bevorzugte Finanzierungsform der Grünen
Bei den Grünen kann die bevorzugte Finanzierungsform durchaus erklärt werden. Es gibt
keine. Anhand der Erfolgsrechnung (siehe Tabelle 3) kann veranschaulicht werden, dass die
Erträge aus vielen verschiedenen Geldquellen stammen. Dadurch ist die Grüne Partei von
keinem Betrag und deswegen auch von keinem Geldgeber abhängig, was doch als sehr positiv zu werten ist. Dementsprechend glaubwürdig ist auch die Forderung der Grünen nach
mehr Transparenz und Offenlegung der Parteifinanzen, da sie mit gutem Beispiel vorangehen und gleich selber ihre Finanzen freiwillig offenlegen. Dies tun sie so detailliert, dass auch
zweckgebundene Spenden, welche bei anderen Parteien nicht in die Parteienrechnung fliessen, sondern direkt in die entsprechenden Komitees, dargelegt werden. Über Diversifikation
zum Erfolg heisst das Motto der Grünen!
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
41
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
7.6. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Parteien
Da über die FDP keine ausreichenden Fakten zur Verfügung stehen, wird im Vergleich der
Parteien auf die FDP verzichtet.
Interessant zu vergleichen ist es zu Beginn sicher, wie hoch die Aufwände in den Budgets
der einzelnen Parteien sind. Die untenstehende Grafik 1 zeigt die Aufwände der einzelnen
Parteien gemäss den veröffentlichten Erfolgsrechnungen. Somit müsste die SP fast doppelt
so viele und die Grünen gut einen Drittel der finanziellen Mittel der SVP zur Verfügung haben, was doch etwas überrascht, wenn auch erklärbar ist. Die Grünen verbuchen praktisch
alle ihre Aufwendungen und Erträge über die Partei, was z.B. durch die zweckgebundenen
Spenden ersichtlich ist (siehe Tabelle 3), die für Kampagnen, Initiativen etc. verwendet werden, aber dennoch in den Parteierträgen erscheinen. Wie oben erwähnt macht dies die SVP
genau umgekehrt. Sie finanziert ihre Kampagnen und Wahlkämpfe über verschiedene Komitees, deren Jahresrechnung nicht in derjenigen der SVP integriert ist. Allein dieser Vergleich
zeigt, dass die veröffentlichten Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind und somit sehr schwer
vergleichbar sind. In der Tabelle 4 unter den Grafiken sind die einzelnen Beträge, welche in
der Grafik 1 als Prozentzahlen verwendet wurden, zu finden.
Total Aufwände 2008
in %
9.63%
9.48%
30.50%
59.88%
SVP
Total Aufwände 2009
in %
30.57%
59.96%
SP
SVP
Grüne
SP
Grüne
Abbildung 1: Aufwände der Parteien im Verhältnis der Totalaufwände der drei Parteien
SVP
SP
Grüne
Total Aufwände
Total Aufwände 2008
Total Aufwände 2009
3'151'149
3'149'096
6'186'380
6'177'171
994'467
976'644
10'331'996
10'302'911
Tabelle 4: Aufwände 2008 und 2009 in CHF
Natürlich wäre es zu einfach aufgrund der obenstehenden Grafiken einen abschliessenden
Rückschluss zu ziehen, weshalb auf der nächsten Seite die Einnahmenstrukturen der drei
Parteien detailliert beleuchtet werden.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
42
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
2.50% 6.03%
Einnahmenstruktur
SVP 2008
7.31%
40.65%
43.51%
Mitgliederbeiträge Kantonalparteien
Allgemeine Spenden
Verkauf Werbematerial und Diverses
Beiträge Mandatsinhaber
Fraktionsbeitrag
Abbildung 2: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der SVP in Prozentzahlen
1.06%
Einnahmenstruktur
SP 2008
19.34%
25.65%
4.08%
44.00%
5.87%
Mitgliederbeiträge Kantonalparteien
Solidaritätsbeiträge
Mitgliederspenden
Freie Spenden
Abgeltung Fraktion
übrige Erträge
Abbildung 3: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der SP in Prozentzahlen
Einnahmenstruktur
Grüne 2008
11.67%
6.82%
3.96%
49.66%
16.31%
11.56%
Fraktionspauschale Bund
Mandatsbeiträge
Mitgliederbeiträge
Spenden allgemein
Spenden zweckgebunden
übrige Erträge
Abbildung 4: Aufschlüsselung der Einnahmenstruktur der Grünen in Prozentzahlen
Für alle drei Parteien stellen die Fraktionsbeiträge einen sehr wichtigen Beitrag dar und zwar
zwischen 20 – 50% der Einnahmen (siehe Abbildungen 2-4). Falls alle Erfolgsrechnungen
den effektiven Verhältnissen entsprechen, könnte die allgemeine Meinung, dass sich die
SVP fast ausschliesslich aus Spenden finanziert und die SP fast ausschliesslich aus Mitgliederbeiträgen, revidiert werden. Dies, da bei der von der SVP offengelegten Erfolgsrechnung
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
43
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
„nur“ gerade 43% der Einnahmen aus Spenden stammen und bei der SP „nur“ 26% aus Mitgliederbeiträgen und mehr als 49% aus Spenden. Auch aus dieser Analyse ist klar ersichtlich, dass die offengelegten Rechnungen nur zum Teil der “Wahrheit“ entsprechen, beziehungsweise noch andere Rechnungen von Kommissionen und anderen parteinahen Organisationen herangezogen werden müssten, welche leider nicht erhältlich sind. Aber nur dann
kann für transparente Verhältnisse in einer konsolidierten Erfolgsrechnung gesorgt werden.
Die Grünen weisen im Vergleich zu den anderen Parteien eine ganz andere Struktur der
Einnahmen auf. So finanzieren sie sich zu fast 50% aus Fraktionsbeiträgen und die anderen
50% werden auf viele kleinere Einnahmequellen verteilt (siehe Abbildung 4), was die finanzielle und politische Abhängigkeit von einzelnen Geldquellen und den entsprechenden Geldgebern verringert.
7.7. Besteht zwischen dem Erfolg einer Partei und den verfügbaren
finanziellen Mitteln ein Zusammenhang?
Passend zu den vorherigen Analysen und Abschnitten ist ein Zitat aus der Fernsehsendung
10vor10 vom 08. Februar 2011: „Private anonyme Financiers unterstützen die Parteien mit
Millionen, finanzieren ihren Wahlkampf, die Reden, die Veranstaltungen, die Plakate. Sie
ziehen die Fäden im Dunkeln. Die Schweizer Parteien eine Blackbox“. (SF, 2011a).
Natürlich ist es schwierig auszusagen wie entscheidend die finanziellen Mittel in den Wahlkämpfen und Abstimmungen sind, ohne die genauen Zahlen zu analysieren. Es gibt nur Anhaltspunkte. Doch die Tatsache, dass kaum eine Partei etwas an der Anonymität der Financiers ändern will, zeigt, wie wichtig diese Gelder für die politischen Parteien sind. So zeigte
Gernet zum Beispiel auf, dass die SP in ihrem Jahresbudget 2003 einen Sponsoring- und
Spendenanteil von 17% im Gesamtbudget aufwies, die SVP 35% und die FDP 65%, Tendenz steigend (Gernet, 2011: 88). Eine weitere interessante Tatsache, die Gernet aufführt,
ist die, dass die CVP im Jahr 2000 mit dem A-Club über 68.2% der Gesamtspenden einnahm, welche vor allem aus Grossspenden zwischen 400„000 und 20„000 Franken bestanden. Dies zeigt auch auf, dass der Erfolg zwangsläufig mit den Grossspendern der Parteien
zusammenhängen muss, weshalb vor allem die bürgerlichen Parteien nicht bereit sind, die
Offenlegung der Spenden weiter zu forcieren, aus Angst die Spender zu verlieren. (Gernet,
2011: 84f.). Wie oben gezeigt, finanzieren sich die drei bürgerlichen Parteien vor allem über
Spenden, während sich die SP ihre Einnahmen durch Beiträge von Mitgliedern sichert.
Gernet erwähnt zudem, dass die vielfältigen Aufgaben der Parteien mit den heutigen Finanzierungsmodellen kaum mehr adäquat erfüllt werden können, was als Link zur Einführung
einer staatlichen Parteienfinanzierung verstanden werden kann (Gernet, 2011: 89). Ladner
und Brändle schreiben in ihrer Grundlagenstudie: „Über kurz oder lang wird die Schweiz
nicht mehr darum herum kommen, ihre politischen Parteien mit staatlichen Mitteln zu fördern.
Nicht Wahlkämpfe und Abstimmungskampagnen müssen staatlich gefördert werden, sonBachelor Thesis Samuel Wiedemann
44
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
dern die fundierte politische Arbeit zur Lösung aktueller und zukünftiger Probleme“ (Ladner
u. Brändle, 2001: 322).
Schlussendlich kann der Zusammenhang zwischen den Erfolgen der Parteien und den Wahlresultaten nicht abschliessend beurteilt werden. Doch wenn es tatsächlich so sein sollte,
dass die SVP am meisten finanzielle Mittel haben sollte, wäre es mit eine Erklärung dafür,
wieso sie in den letzten Jahren die stärkste Partei in der Schweiz geworden ist.
7.8. Finanzierungsform der Parteien und deren politische Einstellung zur
Transparenz in der Parteienfinanzierung
Da die oben aufgezeigten Rechnungen der Parteien nicht als bereinigt und vollständig betrachtet werden können, wird in diesem Abschnitt vor allem anhand von Erfahrungsberichten,
Interviews und Recherchen argumentiert.
7.8.1.
Einleitung
Wie bereits im Kapitel der Finanzierungsformen von Parteien erwähnt und hier wiederholt,
stellen die Mitgliedsbeiträge die einzige völlig unproblematische Form der Parteienfinanzierung dar und werden als die demokratischste bezeichnet, da sie auch die Identifikation der
Mitglieder mit der Partei darstellen (Wicha, 1975:46). So erstaunt es auch nicht, dass die
linken Parteien, welche sich in erster Linie über Mitgliederbeiträge und Spenden von Mitgliedern finanzieren, für eine Offenlegung der Spenden und für mehr Transparenz in der Finanzierung von Parteien sind und die bürgerlichen Parteien mit den meisten Spendengeldern
dagegen ankämpfen.
7.8.2.
SVP – weit weg von der Unterstützung zu mehr Transparenz
Lukas Reimann, der eine Offenlegung aller Einkünfte aus Nebenämtern der Parlamentarier
fordert, stösst dabei bei den meisten seiner Parteikollegen nicht auf offene Ohren. Seine
Initiative wird im Kapitel 9 noch ausführlich behandelt. Doch auch er ist nicht für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung. Beide Themen seien rechtlich wie auch inhaltlich etwas
ganz anderes. Doch genau dort liegt die Problematik, denn das grosse Geld fliesst vor allem
in die Parteikassen und nicht in die Taschen der einzelnen Politiker.
Nationalrat Bruno Zuppiger musste in der Rundschau vom 02. März 2011 überraschenderweise vor laufender Kamera seine Nebenämter zuerst zählen, bevor er die genaue Antwort
geben konnte. Er ist gegen die Offenlegung, da sie unter den Schutz der Privatsphäre falle.
Auch Bundesraut Ueli Maurer findet, man wisse ja ungefähr, was ein Parlamentarier verdiene und was für Nebenämter er innehabe. Jetzt noch jeden Franken offenzulegen, erachtet
Maurer als nicht entscheidend. Christoph Blocher weicht der Frage, ob er für die Offenlegung
der Einkünfte sei, geschickt aus. Es sei zu prüfen, ob die Initiative Sinn mache. Er schickt
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
45
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
aber gleich hinterher, dass es bei den Rechtsanwälten zu Problemen führen dürfte, da diese
ja dann auch ihre Mandate offenlegen müssten, was nicht möglich sei (SF, 2011b).
Doch hierbei handelt es sich nur um die Problematik der Nebenämter und Einkünfte der Politiker, jedoch nicht um eine transparente Parteienfinanzierung. Gemäss 10vor10 vom 08.
Februar 2011 will die SVP aber auch in der Frage der Parteienfinanzierung und deren Offenlegung nicht von den heutigen Regelungen abweichen. So äusserte sich dann auch Martin
Baltisser, Generalsekretär SVP Schweiz: Parteien seien in der Schweiz privatwirtschaftliche
Vereine, welche von Privaten und von der Wirtschaft getragen würden. Gelder müssten irgendwoher beschaffen werden und den Spendern stehe es offen darzulegen, wem sie ihr
Geld spenden, sie seien aber auch nicht dazu verpflichtet, genau so wenig wie anzugeben
sei, für wen abgestimmt wurde oder ob man Gelder dem WWF oder Greenpace zur Verfügung stelle (Baltisser, 2011a). Klar bleibt, wie unter der aktuellen Finanzierung der schweizerischen Parteien dargelegt, dass sich die SVP zu einem grossen Teil aus Spenden finanziert,
wahrscheinlich sogar noch mehr als sie angibt.
Weiter demonstrierte die SVP bereits im Sommer 2010, dass sie über fast “unbegrenzte“
finanzielle Mittel verfügen. So führte die Partei eine Volksumfrage zur Ausländerthematik
durch, die laut Hochrechnungen mehr als 800„000 Franken kostete. Damit wurde klar, wer
sich mit der SVP im Wahljahr 2011 messen will, „muss tief in die eigene Tasche greifen“(Schaffner, 2010). Auch die zwei Multimillionäre Thomas Matter und Hans-Ulrich Lehmann, welche die SVP neu ins Rennen für den Nationalrat schickt, verfügen über ein derart
hohes Budget für die Wahlen, das kaum ein anderer Kandidat es finanziell mit ihnen aufnehmen kann (Baumann, 2011).
Aufgrund der hohen finanziellen Mittel ergibt sich für die SVP aus ihrer Sicht ein legitimer
Grund, weshalb sie gegen die Offenlegung ihrer Parteispenden ist, da sie diese sonst teilweise einbüssen und durch die Öffentlichkeit bezüglich Herkunft der Gelder unter Druck geraten könnten.
7.8.3.
FDP – Die Offenlegung der Parteifinanzen als Tabuthema
Gabi Huber, Vizepräsidentin der FDP nennt im Interview von 10vor10 drei Gründe, weshalb
ihre Partei gegen eine Offenlegung der Spenden ist. Ersten gäbe es viele Privatpersonen
und Unternehmen, die nicht als Spender in der Öffentlichkeit auftreten wollen. Zweitens würde man durch eine Offenlegung unter Generalverdacht gestellt, man hätte in Abstimmungen
wegen einer Spende so oder so entschieden und der letzte Grund, der wichtigste, es wisse
nur der Generalsekretär und der Parteipräsident, wer wie viele Gelder der Partei zukommen
lasse, was auch gut sei, damit sie selbst und alle Fraktionsmitglieder unabhängig bleiben
könnten. Die Mittepartei führt weiter ins Feld, dass wenn ein Unternehmer in einer Gemeinde
eine andere Partei als diejenige des Gemeindepräsidenten unterstütze, bekäme er keine
Gemeindeaufträge mehr und die Parteien auch keine Spenden mehr (Huber, 2011).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
46
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Abschliessend kann gesagt werden, dass die FDP mit null Transparenz, was die Veröffentlichung ihrer Jahresrechnung angeht, mit Finanzierung aus vielen Spendengeldern und der
Offenlegung von Parteifinanzen als Tabuthema, eine in sich stimmige Strategie fährt. Diese
Strategie braucht die FDP auch, möchte sie das Wahlkampfbudget 2011, welches mit 2.6
Millionen Franken klar zu niedrig sei, auf die benötigten 5 bis 7 Millionen Franken aufstocken
(SF, 2011c).
7.8.4.
SP – Kämpft seit Jahren für mehr Transparenz
Christian Levrat, Parteipräsident der SP Schweiz, widerspricht den bürgerlichen Parteien und
ist überzeugt, dass keine Spenden verloren gingen, falls man sich für eine Offenlegung entscheide. Weiter sei es in der Politik das Wichtigste zu wissen, wer von wem abhängt. Bürgerliche Parteien seien abhängig von einzelnen Milliardären, Banken und den Pharmaunternehmungen, was schlussendlich dazu führe, dass diese Parteien aufgrund der hohen Spenden diesen Unternehmungen verpflichtet seien und nicht den Bürgern.
Doch auch die lancierten Initiativen der Linken zu diesem Thema, welche sich auf zirka zehn
in den letzten drei Jahren belaufen, zeigen, wie wichtig es der SP und ihren Partnern ist,
Licht ins Dunkel der Parteienfinanzierung zu bringen (Levrat, 2011a).
Ebenfalls zeigt die säuberlich aufgestellte und aus einem guten Mix bestehende Ertragsrechnung, dass die SP nichts zu verbergen hat. Gemäss Stefan Feldmann erhält die SP
Schweiz nur eine einzige Unternehmensspende und zwar diejenige der Mobiliar Versicherung, welche allen Bundesratsparteien jedes Jahr einen gleich hohen Betrag zur Verfügung
stellt. Bei allen anderen Spenden handle es sich um mühsam gesammelte Kleinspenden von
Privatpersonen (Interview Feldmann, 2011). Selbst wenn nicht, die SP ist bereit alle Spenden offenzulegen.
7.8.5.
Die Grünen – Vorbild in der Transparenz
Auf der Homepage der Grünen wird in einem Beitrag vom 11. Juni 2009 ausführlich über die
Parteifinanzierung der Grünen berichtet. Im Artikel heisst es, dass die Grünen stets ihre Finanzen der Delegiertenversammlung und den Medien zugänglich machten. Zudem erhalte
man im Gegensatz zu andern Parteien weder Unterstützungen von Banken und andern Unternehmungen, noch von Umweltverbänden, wie dies oft Parteien, welche Gelder von Banken erhalten, behaupten würden. Ein direkter Link zu der Jahresrechnung und dem Budget
wird auf der Homepage zur Verfügung gestellt.
Auch zu den Spenden wird klar Stellung genommen. Die Summe der allgemeinen und
zweckgebundenen Spenden sowie der Gönnerbeiträge betrug im Jahr 2008 CHF
136„447.10. Die meisten Spenden blieben unter der Grenze von CHF 500.- und nur ein kleiner Gönnerverein verpflichtete sich, einen Beitrag zwischen CHF 500.- und CHF 1000.- pro
Jahr zu leisten. Ausserdem erhielt die Partei eine Spende von CHF 10„000, welche von eiBachelor Thesis Samuel Wiedemann
47
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
nem Buchverleger stammte, dem es wichtig ist, den nachfolgenden Generationen eine gesunde Umwelt zu hinterlassen. Wie bereits in der Analyse der Finanzen festgestellt wurde,
stammt der grösste Teil der Einnahmen aus den Fraktions- und Mandatsbeiträgen, was die
Grüne Partei auch auf ihrer Homepage deklariert (Grüne, 2009b).
Somit kann klar gesagt werden, dass die Grünen Transparenz leben, sich über viele verschiedene Finanzierungsformen diversifizieren, eine sehr sauber gegliederte Jahresrechnung erstellen, in welcher alle nötigen Details zu einer Beurteilung der Parteifinanzen aufgeführt werden und zudem mit sehr bescheidenen Mitteln es immer wieder schaffen, Wahlerfolge zu erzielen. So habe sich das nationale Budget der Grünen bei den Wahlen 2007 auf
nur 45„000 Franken belaufen, sagte Leuenberger. Er ist überzeugt, dass dies mit den wichtigen Themen der Parteipolitik und dem unermüdlichen Einsatz der Mitglieder zum Beispiel an
Parteiständen zu tun habe (Schaffner, 2010).
7.9. Fazit
Nach Analyse der Parteienrechnungen, soweit diese zugänglich waren, kann festgestellt
werden, dass diese nur teilweise vergleichbar waren und nicht alle in geeigneter Form aufgestellt wurden. Ausserdem müssten die Rechnungen der Komitees und anderer parteinahen Organisationen konsolidiert werden, um wirklich ein transparentes Bild betreffend Höhe
der finanziellen Mittel und deren Auswirkungen auf Wahl- und Abstimmungsergebnisse erhalten zu können.
Wie gerechtfertigt die Forderung nach mehr Transparenz ist, zeigte im Herbst 2008 der
Spendenskandal um die Grossbanken, die die SVP, FDP und CVP mit beachtlichen Beiträgen unterstützten, die zusammengezählt in die Millionen gingen. Das Ausmass der Zahlungen richtet sich nach dem Stimmverhalten im Parlament, was die Grossbanken selbst zugaben (Kasermann, 2009).
Aber auch der Bericht von Transparacy International, in welchem die Schweiz nur noch im
Mittelfeld auf Platz 29 der besten Demokratien landete, wobei vor allem die undurchsichtige
Parteienfinanzierung das Ergebnis verschlechterte, bewegt die meisten Parteien nicht zu
einem Umdenken. So sind SVP, FDP und weitere bürgerliche Parteien klar gegen eine Offenlegung beziehungsweise gegen eine Verbesserung der Transparenz, wohingegen nur die
Grünen und die SP klar für diese Anliegen kämpfen (SF, 2011a).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
48
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
8. Aktuelle Finanzierung der US-Parteien und die Höhe der
Budgets
8.1. Einleitung
Da es in den USA nur zwei relevante Parteien gibt, könnte man meinen, ein Finanzierungsvergleich der Parteien sei relativ einfach erstellt. Doch leider sind in den USA die Parteien in
den einzelnen Staaten viel autonomer organisiert als die Kantonalparteien in der Schweiz,
was nicht weiter verwunderlich ist, da die verschiedenen Bundesländer teilweise bereits
mehr Einwohner aufweisen als die Schweiz. Deshalb war es extrem schwierig, an Daten der
“National Committees“ der beiden Parteien zu gelangen.
Eine Analyse, wie sie im vorherigen Kapitel für die Schweiz durchgeführt wurde, ist aufgrund
der begrenzt vorhandenen Daten nicht möglich. So fehlen jegliche Angaben dazu, wie sich
die Einnahmen der “Committees“ zusammensetzten, auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei den meisten Geldern um Spenden handelt, welche auch offengelegt werden müssen. Es ist aber unmöglich, diese im Zusammenhang dieser Arbeit aufzusummieren.
Die Ausgaben der Komitees werden teilweise aufgeführt, jedoch nur mit Betrag und Einzelangabe für den Verwendungszweck, was eine Liste mit unzähligen Positionen ergibt. Eine
zusammenfassende Darstellung ist nicht vorhanden.
Aufgrund dieser Fakten wird untenstehend nur die Höhe der Budgets beider Parteien verglichen.
8.2. Finanzierungsvergleich der Demokraten und Republikaner
Bevor ein Vergleich der Parteibudgets gemacht werden kann, gilt es, die Demokratische und
Republikanische Partei zu definieren. Einerseits bestehen bei beiden Parteien die “National
Committees“. Sie heissen “Democratic National Committee (DNC)“ und “Republikanisches
National Committee (RNC) und sind die jeweils wichtigste Fundraising Gesellschaft der entsprechenden Partei, die über eine eigene Jahresrechnung verfügt.
Andererseits gibt es die kumulierten Parteienrechnungen, welche sich aus allen bundesstaatlichen Parteien und der angeschlossenen Komitees zusammensetzen, inklusive der
“National Committees“ beider Parteien.
Im Vergleich werden beide Rechnungen miteinbezogen.
Die Gegenüberstellung der beiden Parteien wird aufgrund des “Election cycle“ 2010 durchgeführt, welcher die Jahre 2009 und 2010 beinhaltet. Die verwendeten Zahlen stammen alle
von der Internetseite opensecrets.org, welche durch das “Center for Responsive Politics“,
das sich für eine unabhängige Berichterstattung über Geldflüsse in der Politik der USA einsetzt, unterhalten wird und können nicht abschliessend als richtig oder falsch verifiziert werden.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
49
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
8.2.1.
National Committees DNC und RNC – Election Cycle 2010
Tabelle 5: Total Aus- und Einnahmen des DNC für den Wahlkampf 2010 (opensecrets.org, 2010).
Tabelle 6: Total Aus- und Einnahmen des RNC für den Wahlkampf 2010 (opensecrets.org, 2010).
Anhand der Tabelle 5, kann aufgezeigt werden, dass das DNC für die Wahlen 2010 mehr als
223 Millionen US-Dollar ausgegeben beziehungsweise gesammelt hat, was pro Jahr mehr
als 110 Millionen Dollar ausmacht. Gemäss Hochrechnungen werden in den USA im Juli
2011 rund 313 Millionen Menschen leben (CIA.gov, 2011a; opensecrets.org, 2010). Somit
wurde durch das DNC für den Senat- und Kongresswahlkampf 2010 0,71 $ pro Einwohner
ausgegeben, was doch eine beachtliche Summe ist. Vergleicht man diese Zahlen mit denjenigen des RNC aus Tabelle 6, stellt man schnell fest, dass das RNC rund 13 Millionen Dollar
weniger ausgab, was deshalb erstaunlich ist, da die Republikaner im Allgemeinen als etwas
finanzstärker angesehen werden als die Demokraten. Auch die Kennzahl Ausgaben pro
Einwohner und Jahr ist mit 0.67 $ um vier Cents tiefer.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
50
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
8.2.2.
Kumulierte Rechnungen der Demokratischen und Republikanischen
Partei für den “Election Cycle 2010“
Tabelle 7: Total Aus- und Einnahmen der Demokratischen Partei für den Wahlkampf 2010 (opensecrets.org, 2010).
Tabelle 8: Total Aus- und Einnahmen der Republikanischen Partei für den Wahlkampf 2010 (opensecrets.org, 2010).
Vergleicht man die Tabelle 7 mit derjenigen des DNC, stellt man fest, dass sich die gesammelten Gelder auf 814 und die Ausgaben auf 759 Millionen US-Dollar erhöht haben (opensecrets.org, 2010). Wird nochmals die Kennzahl Ausgaben pro Einwohner pro Jahr aufgrund
der gesamten Demokratischen Partei berechnet, erhält man neu 2.42 Dollar.
Auch in der kumulierten Wahlkampfrechnung liegen die Republikaner zirka 120 Millionen
Dollar hinter den Demokraten, was pro Einwohner 38 Cents weniger ausmacht.
8.2.3.
Wahlerfolge im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
Anhand der eingesetzten Mittel könnte man meinen, dass die Demokraten die Wahlen 2010
klar für sich entscheiden konnten. Dem ist jedoch nicht so. Sie verloren im Senat fünf Sitze
und im Repräsentantenhaus 61 an die Republikaner. Im Repräsentantenhaus büssten sie
somit sogar die Mehrheit ein (Spiegel Online, 2010b). Zu beachten gilt jedoch auch, dass
“independent expenditures“ in den oben dargelegten Zahlen nicht enthalten sind und aufgrund der sehr unterschiedlichen bundesstaatlichen Regelungen bezüglich der Offenlegung
von Spenden und Ausgaben die aufsummierten Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind. Denn
um die Tabellen genau bewerten zu können, müssten die dahinterstehenden Statistiken genauestens betrachtet werden können.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
51
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
8.3. Vergleich zwischen den Finanzierungsformen der Schweiz und der USA
Aufgrund der teilweise unvollständigen Jahresrechnungen der Schweizer Parteien und der in
den USA nicht vorhandenen klassischen Jahresrechnungen wie eine detaillierte Erfolgsrechnung und eine Bilanz, können die aktuellen Finanzierungsformen nicht verglichen werden.
Einzig die Höhe der Ausgaben pro Partei pro Jahr und Einwohner können verglichen werden. In den USA werden die Zahlen der “National Committees“ verwendet, da in der Schweiz
nicht die Zahlen aller Kantonalparteien und der Nationalpartei zusammengezählt, sondern
nur die Rechnungen der Bundesparteien analysiert wurden.
Schweiz
Durchschnittliche Jahresausgaben einer Partei, Basisjahr 2009
Durchschnittliche Jahresausgaben einer Partei pro Einwohner
CHF 3'434'304
CHF 0.45
USA
CHF 96‘292‘673
CHF 0.31
Tabelle 9: Ausgaben einer durchschnittlichen Partei pro Jahr und Einwohner des jeweiligen Landes.
In der linken Spalte wurden die Totalaufwendungen der Schweizer Parteien aus dem Kapitel
7.6 genommen und durch drei (für die Anzahl Parteien) geteilt. Danach wurde die erhaltene
Zahl durch die erwarteten Einwohner im Juli 2011 geteilt (7„639„961), was die durchschnittliche Ausgabe für einen Einwohner pro Jahr und Partei von 45 Rappen ergab (CIA.gov,
2011b). Für die USA wurden die Gesamtausgaben DNC und RNS aus Tabelle 5 und 6 zusammengezählt und durch 2 geteilt (2 Jahre) und nochmals durch 2 (für die beiden Parteien)
und letztlich durch die Anzahl Einwohner in den USA. Anschliessend wurde der erhaltene
Betrag mit dem Umrechnungskurs der ZKB vom 17. Mai 2011 von 1 USD = 0.8861 CHF umgerechnet (zkb.ch, 2011).
Zugegebenermassen ist die obenstehende Tabelle nicht sehr aussagekräftig. Der einzige
Schluss, der daraus gezogen werden kann ist, dass in der Schweiz eine Partei im Durchschnitt 45 und in den USA 31 Rappen pro Einwohner und Jahr ausgibt. Natürlich muss bei
dieser Feststellung berücksichtigt werden, dass in den beiden Ländern die offengelegten
Ausgaben aufgrund anderer Ausgangslagen und unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen veröffentlicht wurden und nicht abschliessend als gültig erklärt werden können, geschweige denn vergleichbar sind.
Letztlich konnte die Tabelle 9 aufzeigen, dass ein sinnvoller Vergleich der beiden Länder und
ihrer Parteienfinanzierung aufgrund der öffentlich zugänglichen Zahlen praktisch unmöglich
ist, weshalb hier nicht weiter darauf eingegangen wird.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
52
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9. Transparenz und zukünftige Trends in der Schweizer
Parteienfinanzierung
9.1. Einleitung
In den letzten Jahrzehnten wurden sehr viele Motionen, Postulate, Anfragen und Initiativen
betreffend mehr Transparenz in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung lanciert. Doch die
meisten blieben erfolglos oder wurden nicht einmal überwiesen. Die Transparenz bezüglich
Parteifinanzen stellt in der Schweiz ein sehr sensibles Thema dar, teilweise sogar ein Tabuthema. Zudem herrscht weiterhin die Meinung vor, dass, wenn Sponsoren bekannt gegeben
werden müssten, keine mehr vorhanden seien, wie es Johannes Matyassy formulierte. Gemäss seinen Aussagen lebt die FDP zu 70 Prozent von Spendengeldern (Gernet, 2011: 80).
Drysch fordert einzig eine Rechenschaftspflicht, die die Abhängigkeit von Grossspenden auf
die Politik erfolgreich vermindern würde (Drysch, 1998: 276f.).
Doch für die verschiedenen Initianten und Kämpfer für mehr Transparenz gibt es auch Unterstützung aus der Politprominenz. So hiess es am 02. Februar 2011 im Tagesanzeiger:
„Sommaruga möchte transparentere Parteienfinanzierung“. Sommaruga hat das Bundesamt
für Justiz beauftragt, ein „rechtsvergleichendes Gutachten zur Regelung der Finanzierung
von Parteien und Wahlkampagnen zu verfassen“ und ausländische Systeme hinzu zu ziehen
und zu analysieren. Ziel ist es aufzuzeigen, wie andere Länder mit dem Bedürfnis der Transparenz umgehen. Das Paper soll Mitte Jahr, rechtzeitig zur Evaluation der Schweiz durch die
Europaratskommission Greco, erscheinen.
Transparency International vertritt zudem die Meinung, dass die Schweiz das einzige demokratische Land ist, dass keine Regelungen zur Parteienfinanzierung kennt. Der Schweizer
Politologe und Experte für Politkampagnen Louis Perron geht sogar noch einen Schritt weiter: „In Sachen Parteienfinanzierung ist die Schweiz eine Bananenrepublik“. Umso erstaunlicher, aber dennoch entscheidend, bleibt trotz solcher Aussagen, dass die vielen Initiativen
und Vorstösse für mehr Transparenz und staatliche Parteienfinanzierung die Unterstützung
im Parlament nicht finden (Foppa, Kaufmann u. Meiler, 2011).
9.2. Vergangene Bestrebungen zu mehr Transparenz der Politikfinanzierung
9.2.1.
Motion Theodor Kloter – Kontrolle der Wahlausgaben (1975)
Am 16. Dezember 1975 reichte Kloter die Motion ein, mit welcher er die Schaffung beziehungsweise die Erhöhung von Transparenz und Chancengleichheit bei Wahlen erreichen
wollte. Ziel war es, dass jede Bundes- und Kantonspartei und jeder Kandidat seine Gesamtaufwendungen für die Nationalratswahlen offenlegen müsste. Ausserdem sollte die Herkunft
der Gelder deklariert werden. Auch forderte er Limits für die Wahlkampfausgaben der Parteien und Kandidaten, welche durch eine neutrale Stelle überwacht werden sollten. Verständnis
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
53
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
für sein Anliegen zeigte Bundespräsident Rudolf Gnägi, der aber wiederum betonte, dass die
Forderung nur umsetzbar sei, wenn ein allgemeiner Parteienartikel in der Bundesverfassung
geschaffen würde. Deshalb bat er Kloter, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, womit
dieser einverstanden war. Der Rat überwies den Vorstoss am 18. März 1976 diskussionslos
(Gernet, 2011:119f.).
9.2.2.
Motion Jaeger – Offenlegungspflicht für Parteifinanzen (1986)
Franz Jaeger (LDU) forderte 1986 die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen für die obligatorische Veröffentlichung der Ausgaben und der Finanzierung von Parteien und andern politischen Organisationen. Ausserdem verlangte er die Publikation und Revision der Parteienrechnungen sowie die Offenlegung aller Spenden inklusive Namensnennung ab einem Betrag von CHF 5000.-. Andere Organisationen, die den National- oder Ständeratswahlkampf
unterstützten, sollten, sobald die Zuwendungen CHF 10„000.- überstiegen, ebenfalls verpflichtet werden, die Herkunft öffentlich zu machen. Der Vorstoss wurde als Postulat überwiesen (AB-NR, 1987: 983).
9.2.3.
Motion von René Longet – Kontrolle der Werbeausgaben bei
Abstimmungs- und Wahlkampfkampagnen (1990)
Longet forderte 1990 den Bundesrat auf, Regelungen zur Kontrolle der Werbeausgaben bei
Wahlen und Abstimmungen einzuführen. Der Bundesrat war einverstanden, die Motion als
Postulats zu übernehmen (AB-NR, Herbstsession, 1990: 1908). „Das Postulat ist im Nirwana
des Eidgenössischen Parlamentsbetriebs verschwunden“ (Gernet, 2011:158).
9.2.4.
Parlamentarische Initiative Zisyadis (1993)
Die Initiative hatte das Ziel, einen Verfassungsartikel zu schaffen, der alle Geldgeber der
Parteien dazu verpflichtet, die Höhe der Beträge und deren Herkunft offenzulegen. Auch
sollen Organisationen, die zu einer Initiative oder einem Referendum Stellung beziehen, verpflichtet werden, deren Verbindung zu Interessengruppen darzulegen. Zisyadis distanzierte
sich jedoch klar davon, mit seiner Initiative eine staatliche Parteienfinanzierung lancieren zu
wollen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass eine Offenlegung nur Sinn machen würde, wenn man finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten würde. Auch für die wenigen Befürworter zeigte die Initiative zwar
die richtige Stossrichtung aber die falsche Formulierung. Die Initiative wurde mit 62 gegen 26
Stimmen klar abgelehnt (AB-NR - Frühjahrssession, 1995: 472ff.).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
54
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.2.5.
Postulat Gross – Inwiefern ist die direkte Demokratie käuflich? (1994)
In seinem Postulat fordert Andreas Gross (SP, Zürich) den Bundesrat auf, eine Studie in
Auftrag zu geben, die prüft, wie stark der Einsatz von finanziellen Mitteln Wahlen und Abstimmungen beeinflusst. Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Ablehnung mit der Begründung, dass es sich hierbei um eine sicherlich sehr interessante Frage handle, der Umfang und die Kosten, welche der Studienauftrag verursachen würde, nicht vom Bund getragen werden könnten. Die Bundesversammlung liess das Argument des Geldes nicht gelten
und nahm das Postulat an. Der Bericht erschien 1999 (AB-NR - Herbstsession, 1995: 2125f.;
Gernet, 2011:161).
9.2.6.
Parlamentarische Initiative Gross – Offenlegung von Spenden für
Abstimmungen (1999)
Mit seiner Initiative verlangte Andreas Gross, dass alle Personen mit Namen und Adresse
bekannt gegeben werden müssen, die für eine Abstimmungskampagne mehr als CHF 500.zur Verfügung stellen. Gross bezeichnete seine Initiative selber als „Vorstoss zur Qualitätssteigerung“ in der direkten Demokratie. Die Initiative wurde mit 70 zu 63 Stimmen an die
Staatspolitische Kommission überwiesen. Die Subkommission Medien und Demokratie erarbeitete einen Bericht, in welchem fünf Offenlegungsmodelle erläutert wurden: Das Modell der
Deklarationspflicht, der Steuererleichterung, der Radio- und Fernsehsendezeit, das Bundesbüchlein und das Modell, welches Zugang zu Werbeflächen subventionieren sollte. Vier der
fünf Modelle scheiterten bereits in der Diskussion. Nur das Modell für den Zugang zu Werbeflächen wurde gesetzestechnisch umgesetzt und als Entwurf in Artikel 11a Bundesgesetz
über die politischen Rechte vorgesehen. Die Idee war, diejenigen zu belohnen, welche
Spenden offenlegen und zwar in Form einer Teilbeteiligung an den Kosten für die Abstimmungskampagne (Gernet, 2011:164ff.). Doch auch diese Initiative wurde gekippt, wenn auch
nicht so deutlich. Der Nationalrat folgte der Kommission und lehnte die Initiative mit 98 gegen
86 Stimmen ab (AB-NR, 2004: 482f.).
9.2.7.
Motion der grünen Fraktion zur Offenlegung der Parteifinanzen (2000)
In der Motion wurde der Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zu entwerfen, die alle
politischen Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskomitees dazu zwingt, ihre Finanzen beziehungsweise Geldgeber offen zu legen. Ziel des Antrages war mehr Transparenz. Zudem
würde die direkte Demokratie in Frage gestellt, wenn die Finanzierung der Abstimmungen
geheim von statten gehe (Amtliches Bulletin – Nationalrat – Herbstsession, 2000: 1081f.).
Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da ohne Sanktionsmöglichkeiten in dieser
Thematik eine Gefahr des Vertrauensverlustes in die Bundesgesetzgebung bestehe. Die
Motion wurde dann auch deutlich mit 105 zu 59 Stimmen abgelehnt (AB-NR, 2000: 1082f.).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
55
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.2.8.
Interpellation Maillard (2001) und Motion Maillard (2002)
Pierre-Yves Maillard (SP) und 19 Mitunterzeichnende reichten die Interpellation unter dem
Titel “Geld und Demokratie-Gefährliche Verstrickung“ ein. Maillard sah die Unabhängigkeit
von finanziell unterstützten Politikern in Gefahr. Deshalb wollte er vom Bundesrat wissen, ob
dieser Kenntnisse über die Herkunft und das Ausmass der Unterstützung von Unternehmen
an Parteien habe. Weiter interessierte er sich dafür, ob die Regierung einen Gesetzesartikel
vorbereite, der Transparenz in die Parteien- und Wahlkampffinanzierung bringe. Der Bundesrat verwies lediglich auf den von ihm 1998 veröffentlichten Bericht “Moneypulation…?“,
der sich mit der Rolle der Finanzierung und des Geldes in der Politik befasste. In der damit
verbundenen Umfrage hätten die politischen Parteien beider Lager vehement geschwiegen
(Maillard, 2001).
Kurz nach der Antwort des Bundesrates reichte Maillard eine Motion ein, die ein Verbot der
Finanzierung von politischen Parteien, Wahlkämpfen von Parteien oder Parlamentskandidaten durch Unternehmen forderte. Auch verlangte er gesetzliche Regelungen, durch die es
möglich sein sollte, die Art der Parteienfinanzierung, deren Rechnung sowie die Rechnungen
der Wahlkämpfe von Parteien und deren Kandidaten zu kontrollieren (Maillard, 2002). Der
Bundesrat teilte Maillard in einer Stellungnahme mit, dass in den letzten 20 Jahren schon
rund zehnmal Diskussionen zu ähnlichen Vorstössen stattgefunden hätten und diese letztlich
immer wieder abgelehnt wurden. Deswegen und da der Bundesrat der festen Überzeugung
ist, „dass sich die Schweizer Stimmberechtigten nicht kaufen lassen“, empfahl er die Motion
zur Ablehnung. Der Nationalrat lehnte die Motion dann auch mit 101 zu 61 Stimmen ab (Huber-Hotz, 2004).
9.2.9.
Parlamentarische Initiative Gross – Faire Abstimmungskampagnen
Nur vier Jahre nach der Ablehnung seiner Initiative zur Offenlegung grosser Spenden, lancierte Gross am 20. Juni 2003 erneut eine parlamentarische Initiative. Er verlangte in Form
einer allgemeinen Anregung die Modifizierung des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte, sodass gesetzliche Möglichkeiten entstehen würden, um eine Verbesserung von
fairen Abstimmungskämpfen zu ermöglichen. Die öffentliche Meinungs- und Willensbildung
sollte künftig wieder primär durch Parteien gestaltet werden und nicht durch wirtschaftsstarke
Verbände und Organisationen. Bei Annahme der Initiative sollten unter anderem Vorschläge
wie kostenlose Radio- und Fernsehzeiten diskutiert werden, welche bereits mit den fünf Modellen im Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 2003 erläutert wurden.
Der grösste Unterschied zu der Initiative von Gross 1999 bestand darin, dass damals nicht
die Parteien, sondern die Transparenz im Vordergrund stand und die Initiative somit nicht
mehrheitsfähig war. Das Parlament stimmte dann auch mit 106 zu 66 Stimmen für die Überweisung der parlamentarischen Initiative (Gross, 2003). Die Kommission beantragte später,
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
56
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
die Frist bis zur Sommersession 2009 zu verlängern (AB-NR, 2007). Die ausgearbeitete Vorlage wurde allerdings wieder deutlich mit 119 zu 58 Stimmen abgelehnt (AB-NR, 2009).
9.2.10.
Motion Bühlmann – Transparentes Parlament – (2005)
Die Motion von Bühlmann, welche von der Staatspolitischen Kommission in eine parlamentarische Initiative umgewandelt wurde und in etwa der Forderung von Louis Schelbert (2006)
und Oskar Freysinger (2007) entsprach, wurde wegen Ausscheidens von Frau Bühlmann
abgeschrieben. Aufgrund der Ähnlichkeit wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Analyse
verzichtet und auf den nächsten Abschnitt verwiesen.
9.2.11.
Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen – Schelbert (2006)
Auch Schelbert, Mitglied der Grünen Partei, forderte die Änderung des Artikels 11 des Parlamentsartikels. Zusammengefasst wollte er, dass die Tätigkeiten der Parlamentarier mit der
Angabe des Einkommens versehen wurden, sofern dieses 10„000 Franken im Jahr überstieg. Begründet wurde der Vorstoss damit, dass in den Medien oftmals von käuflichen Politikern oder zumindest von Abhängigkeiten der Politiker die Rede sei, was dem Ruf der
schweizerischen Politik extrem schade. Zudem erwähnt Schelbert, dass die Initiative von
Bühlmann immerhin von 82 Ratsmitgliedern unterschrieben wurde. Er habe in der Höhe des
Betrags auch die Vorbehalte, welche in der Motion von Bühlmann aufkamen miteinbezogen,
sodass nur noch die Tätigkeiten aus Führungsgremien offenlegungspflichtig sein sollten
(Schelbert, 2006).
9.2.12.
Finanzielle Auswirkungen von Interessenbindungen – Freysinger (2007)
Überraschend war sicherlich, dass ein SVP-Nationalrat im Jahr 2007 eine parlamentarische
Initiative zu mehr Transparenz bezüglich der Einkünfte von Parlamentariern forderte, da solche normalerweise aus dem linken Lager eingereicht wurden. Weniger überraschend war,
dass er die Initiative am 26. September 2007 und damit rund einen Monat vor den Nationalund Ständeratswahlen platzierte. Ein ähnliches Vorgehen wählt derzeit auch Lukas Reimann, doch dazu wird später noch ausführlich berichtet.
Initiativtext
Der Initiativtext verlangte die Ergänzung des Parlamentsgesetzes Artikel 11, Absatz 1 Buchstabe f, der lautete: „jährliche Einkünfte aus jeder seiner Interessensbindungen“. Siehe auch
Parlamentarische Initiative Rielle, Punkt 9.3.1 (Freysinger, 2007).
Begründung
Freysinger begründete die Initiative damit, dass damals die „ehrenamtlichen Bindungen oder
Bindungen mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht von Bindungen mit hohen EinBachelor Thesis Samuel Wiedemann
57
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
künften unterschieden“ werden konnten. Es sei wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Nebenverdienste und deren Höhe informiert sei. Dadurch könne die Transparenz gesteigert und
eine verzerrte Wahrnehmung verhindert werden. Das Volk müsse als Erstes von den Abgeordneten vertreten werden (Freysinger, 2007).
Die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates waren sich nicht einig.
So empfahl diejenige des Nationalrates die Annahme, während der Ständerat die Ablehnung
mit 4 zu 3 Stimmen bevorzugte (Parlament.ch, 2009a; Parlament.ch, 2009b).
Entsprechend war das Ergebnis dann auch im National- und Ständerat. Der Nationalrat
nahm die Initiative an und der Ständerrat lehnte sie ab (Parlament.ch, 2009c).
Somit wurde wieder eine Initiative gekippt, allerdings diesmal erst, nachdem sie überwiesen
wurde und nur, weil eine Kammer sich dagegen aussprach. Auffallend ist sicherlich, dass
diese Initiative von einem Politiker stammte, welcher nicht in der linken Ecke angesiedelt
werden kann und prompt auch eine höhere Unterstützung erzielen konnte als Politiker der
Linksparteien, welche mit ähnlichen Vorlagen bereits klar scheiterten oder nach der Initiative
von Freysinger anstanden. (Siehe zum Beispiel die Initiative von Rielle 2010 unter Punkt
9.3.1.).
9.2.13.
Noch keine Lösung betreffend Offenlegung von Parteifinanzen in Sicht
Die Finanzierungsquellen politischer Akteure rückten 2009 wieder vermehrt in den Fokus der
Öffentlichkeit. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates fand es deshalb auch nicht
verwunderlich, dass zu diesem Thema gleich drei Initiativen auf ihrer Pendenzenliste landeten, welche von Holgers, Gross und der SP-Fraktion eingereicht wurden. Die Kommission
sah aber einige Stolpersteine, die es verunmöglichen würden, die entsprechenden Forderungen umzusetzen, weshalb sie die drei Initiativen, welche untenstehend noch im Detail
beschrieben werden, allesamt mit 13:9 bzw. 16:9 Gegenstimmen ablehnte.
Doch sie anerkannte das Problem und will nach alternativen Lösungsansätzen und umsetzbaren Optionen suchen und auch nach Möglichkeiten, die Unterstützung der Parteien in geeigneter Form auszudehnen.
Die Mehrheit der Kommission begründet die Ablehnung damit, dass die Ausgangslage in der
Schweiz anders sei als in anderen europäischen Ländern und um einiges komplizierter, da
nicht nur Parteien und Kandidaten als politische Akteure auftreten würden. Deshalb sei die
Initiative von Holgers zu eng gefasst, da sie nur Parteien ins Visier nehme. Andrerseits wäre
es nicht möglich, präzise den weiteren Rahmen festzulegen, um zu bestimmen, für wen die
Offenlegungsvorschriften gelten, wie dies die Initiative der Sozialdemokratischen Fraktion
forderte. Die SPK wolle keine Regeln schaffen, die nicht durchsetzbar seien und bei welchen
leicht Umgehungsmöglichkeiten gefunden werden könnten.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
58
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Die Kommissionsminderheit hatte bereits in den vorgeschlagenen Initiativen einen brauchbaren Lösungsansatz gesehen und beantragte daher, die Initiativen anzunehmen, da die Deklaration der Spenden das Vertrauen in die schweizerische Politik fördere. Eine andere
Kommissionsminderheit, die sich bei der Initiative von Holgers der Stimme enthielt, fand
dass der Einfluss des Geldes auf die Politik überschätzt wird und deshalb kein Handlungsbedarf bestehe. Dennoch sieht die Kommission einen Handlungsbedarf, weshalb sie eine
Subkommission einsetzen will, die den Auftrag hat nach Lösungen zu suchen (Medienmitteilung SPK-N, 2009).
Überraschend kamen die Ablehnungen aller Vorstösse sicherlich nicht. Zum einen stammten
sie alle von linksorientierten Komitees oder Initianten und zum andern hat die Staatspolitische Kommission die Gewohnheit, Initiativen, welche in ähnlicher Form schon einmal eingereicht wurden, abzulehnen, da diese ja nicht erfolgsversprechend seien. Dabei berücksichtigt
sie aber nicht, dass sich die Meinung im Volk unterdessen geändert haben könnte. Gleichzeitig widerspricht sich die Kommission. Sie findet die Initiative von Holgers zu eng gefasst
und kritisiert die Initiative der SP-Fraktion, die präzise den weiteren Rahmen, sprich die andern politischen Akteure, mit einbeziehen.
9.2.14.
Transparenz in der Parteienfinanzierung – Holgers (2009)
Initiativtext
Holgers Antonio (Grüne) reichte am 05. Juni 2009 eine Initiative ein, die verlangte, das Bundesgesetz über politische Rechte so zu ändern, dass die Offenlegungspflicht für die Parteifinanzen eingeführt wird. Im Detail lauteten seine Vorlagen folgendermassen:
Jede politische Partei und Gruppierung, die Kandidaten für den Nationalrat aufstellt, wird
verpflichtet, der Bundeskanzlei jährlich ihre Finanzen offenzulegen und allen Bürgern zugänglich zu machen. Auch sollen alle Spender offengelegt werden, die mehr als CHF 1000.zur Verfügung stellen. Die Beträge unter CHF 1000.- können als zusammengefasste Position
aufgeführt werden. Anonyme Spenden und Pseudonyme sind verboten und müssen von den
Parteien an eine anerkannte gemeinnützige Organisation überwiesen werden.
Holgers formulierte auch Sanktionen, die in vergangenen Initiativen oft fehlten. So verlangte
er, dass alle Parteien, die die obengenannten Bestimmungen verletzen, die Leistungen der
Kantone bei Wahlkampfkampagnen (Art. 33) selbst finanzieren müssen und zudem auf den
Wahlanleitungen der Stimmbürger vermerkt werden müsste, dass die entsprechende Partei
die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat.
Begründung
Begründet wurde die Initiative mit dem Beitritt in die Greco (Gruppe der Staaten gegen Korruption) und der damit verbundenen Verpflichtung, die Empfehlung aus dem Jahr 2003/04
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
59
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
des Europarates zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung zu befolgen. Die Empfehlung
verlangte vor allem die Offenlegung der Finanzierung, der Spenden und Parteiausgaben.
Weiter führte Holgers ins Feld, dass eine Offenlegungspflicht ein Kernelement in einer funktionierenden Demokratie sei. Es sei nützlich zu wissen, wer die Parteien finanziert und mit
wem sie in einem Interessensverhältnis stehen. Zudem weisst er darauf hin, dass dieses
System der Offenlegung in den Kantonen Genf und Tessin bereits seit zehn Jahren erfolgreich funktioniere. Der Nationalrat gab der Initiative keine Chance und lehnte sie ab (Holgers,
2009). Die Begründung zur Ablehnung wurde bereits oben erwähnt.
9.2.15.
Endlich Transparenz in der Schweizer Politik – SP-Fraktion (2009)
Initiativtext
Die Sozialdemokratische Fraktion lancierte am 20. März 2009 eine parlamentarische Initiative. Die Fraktion verfolgte mit dieser Initiative das Ziel, eine gesetzliche Grundlage, falls nötig
auch auf Verfassungsebene, zu schaffen, die alle politischen Organisationen wie politischen
Parteien, Unterstützungs- und Abstimmungskomitees sowie Kandidaten dazu verpflichtet,
ihre Finanzierungsquellen offenzulegen.
Alle juristischen und natürlichen Personen, die direkt auf einen Abstimmungs- oder Wahlkampf einwirken, sei dies durch Kampagnenführung, Inserateschaltung, Mailings etc. oder
durch Geld und bezahlte Arbeitskräfte, sollten dem Gesetz unterliegen. Die Transparenz auf
Ausgabenseite sollte ebenfalls diskutiert werden.
Die gesetzliche Grundlage sollte folgende Punkte beinhalten:

Die Veröffentlichung
o
der Vor- und Jahresrechnung inklusive der wichtigsten Finanzquellen.
o
der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben mit Angabe des gespendeten Betrags.
o
der natürlichen Personen, welche eine Partei unterstützen und einen noch
festzulegenden Betrag überschritten haben.

Spenden unter diesem Betrag können weiterhin anonym geführt werden.

Eine Plattform, auf welcher die Veröffentlichungen bis zu einem festgelegten Termin
realisiert werden müssen.

Wirkende Sanktionen, wie zum Beispiel eine Busse in der Höhe der nicht deklarierten
Spenden.
Begründung
In der Begründung berief sich das Initiativkomitee darauf, dass die Schweiz im internationalen Vergleich einen Sonderfall darstelle und die meisten Demokratien seit den 60er Jahren
Transparenzregelungen eingeführt haben. Auch werden die enormen finanziellen Unterschiede wie zum Beispiel im Wahljahr 2007 als Begründung aufgeführt und hinzugefügt,
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
60
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
dass die Tendenz des Ungleichgewichts weiter steigend sei. Auch habe die Finanzkraft direkten Einfluss auf den Erfolg. Die OSZE bemängelte diesbezüglich starke Defizite.
Rechtfertigen lasse sich die Forderung nach Transparenzregelungen auch deshalb, weil
2008 bekannt wurde, dass die Grossbanken verschiedene Parteien mit immensen Beträgen
unterstützen, ohne die die entsprechende Partei in ihrer Finanzierung bereits in Schwierigkeiten geraten würde. Die Banken machten kein Geheimnis daraus, dass die Höhe der Beträge abhängig davon sei, wie sich das Stimmverhalten im Parlament entwickle. Gemäss der
Sozialdemokratischen Fraktion war dies dann auch ersichtlich, als über das Massnahmenpaket zur Subventionierung der UBS Pflichtwandelanleihe im Umfang von 6 Milliarden Franken beraten wurde und es darum ging, griffige Bedingungen an die Subvention zu knüpfen.
Der Nationalrat leistete der Empfehlung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
Folge und lehnte die Initiative ab (Sozialdemokratische Fraktion, 2009). Doch auch hier stellt
sich die Frage, ob die Initiative wirklich schlecht ausgearbeitet wurde beziehungsweise nicht
umsetzbar wäre oder ob nicht einfach die bürgerlichen Parteien, welche auf die vielen Spendengelder angewiesen sind und keine alternativen Mittelbeschaffungen kennen, prinzipiell
gegen mehr Transparenz stimmen. Weiter muss die Frage erlaubt sein, wie eine Initiative
aussehen würde, die auch von den bürgerlichen Parteien unterstützt würde. Läge es nur an
der „Unfähigkeit der Initianten“, könnten die bisherigen Gegner selbst eine bessere Initiative
lancieren, was aber nicht getan wird. Untenstehend werden die drei Initiativen noch im Detail
beleuchtet.
9.2.16.
Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011 – Gross
Initiativtext
Gleichzeitig mit der SP-Fraktionsinitiative reichte Nationalrat Andreas Gross eine weitere
Initiative zum Thema Transparenz in der Parteienfinanzierung ein. Nach seinen beiden verknüpften Initiativen 2003 und 1999 war dies bereits sein dritter Anlauf zum Thema der Wahlkampf- und Parteienfinanzierung im weiteren Sinne.
Gross wollte rechtliche Voraussetzungen schaffen, um bei den Nationalratswahlen allen
Kandidaten gleiche Chancen zu ermöglichen. Dies sollte durch die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung geschehen, indem der Bund allen Parteien, welche sich ins Parteienregister eintragen liessen, die Spenden zwischen 50 und 1000 Franken verdoppeln
würde, sofern die Zuwendungen ab 50 Franken öffentlich gemacht würden. Um die kleinen
Spenden des “normalen Bürgers“ zu fördern, verlangte Gross zudem, dass die Spenden von
Organisationen und Unternehmen aus dieser Regelung auszuschliessen seien. Die Verdoppelung pro Wähler wird nur einmal pro Wahljahr gewährt. Wer grössere Beträge über 1„000
Franken zerstückelt, macht sich strafbar. Die Offenlegung sollte auf einer neuen Homepage
erfolgen, auf der die Parteien und Kandidaten ihre Spenden darlegen sollten, natürlich vorBachelor Thesis Samuel Wiedemann
61
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
ausgesetzt, dass die Kandidaten von der staatlichen Verdoppelung profitieren wollten und
mit den damit entstehenden Regelungen einverstanden wären.
Begründung
Auch Gross berief sich in seiner Begründung auf die OSZE, welche 2007 die Schweiz für
ihre demokratischen Defizite gerügt hatte. Weiter erwähnte er, dass die Schweiz noch eines
der letzten Länder in Europa sei, die keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von
Wahlkämpfen kennen. Ebenfalls führte Gross aus, dass nur wenige Unternehmen oder Personen bereit seien Geld zu spenden, ohne dass danach im Parlament entsprechend gearbeitet würde. Die finanziellen Mittel stellen neben Faktoren wie Attraktivität des Kandidaten,
seinen Werten und politischen Zielen einen der wichtigsten Punkte dar, die ein Wahlergebnis
positiv beeinflussen können. „Deshalb ist die faire Verteilung der Mittel so entscheidend für
einen fairen Wahlkampf und ein legitimes, von allen anerkanntes Ergebnis, nämlich der politischen Orientierung des Parlamentes“.
Es würden sehr einfache und unbürokratisch umzusetzende Transparenz- und Fairnessregeln vorgeschlagen. Es soll kein Zwang ausgeübt werden und die Transparenz mit einem
Belohnungssystem gefördert werden.
Durch das Verdoppelungsverbot von Spenden über 1000 Franken und durch die Ausnahme
von Unternehmungen könne sichergestellt werden, dass die unausgeglichen Budgets der
Parteien sich wieder angleichen.
Gross formuliert seine Initiative sogar als Pilotversuch und möchte somit Erkenntnisse aus
den Nationalratswahlen 2011 gewinnen, allenfalls Anpassungen für eine neue Regelung
vornehmen und dann eine langfristige Lösung verankern (Gross, 2009).
Diese Initiative scheiterte sicherlich bereits vor der Diskussion über Transparenz, weil immer
noch die Mehrheit der Bürgerlichen strikte gegen eine staatliche Parteienfinanzierung und
gemäss bürgerlichen Parteien auch die Bevölkerung keine staatliche Finanzierung möchte,
da man nicht vom Staat abhängig sein dürfe. Auch hier sei eine Frage erlaubt. Möchte man
lieber vom Staat abhängig sein, in welchem alle Parteien mitwirken oder lieber von wirtschaftlichen Interessensgruppierungen, welche ihre eigenen Ziele verfolgen? Die Antwort
bleibt jedem selber überlassen.
9.2.17.
Beurteilung der drei Initiativen 2009
Aufgrund der vielen Vorstösse, sei es in Form von Postulaten, Motionen oder Initiativen,
wurden bereits vor 2009 viele verschiedenen Ideen zusammengetragen. Und auch die drei
oben beschriebenen Ideen beinhalten sicherlich umsetzbare Ansätze. Deshalb ist es absolut
nicht nachvollziehbar, dass die Staatspolitische Kommission in National- und Ständerat
ständig parlamentarische Initiativen zur Ablehnung empfiehlt. Somit muss doch davon ausBachelor Thesis Samuel Wiedemann
62
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
gegangen werden, dass die Mehrheit der Kommissionen ein persönliches beziehungsweise
eine “parteiliches“ Interesse hat, dass mehr Transparenz und die Offenlegung von eigenen
Gehältern verhindert werden, denn inhaltliche Aspekte wurden bereits mehrfach angepasst.
Sogar Strategien, um endlich ein kleines Erfolgserlebnis in dieser Frage zu verbuchen, wurden ausgearbeitet, um so vielleicht gewisse bürgerliche Politiker auf seine Seite holen zu
können.
9.2.18.
Vertrauen durch Transparenz – Postulat Hans Widmer – 19. März 2010
Herr Widmer verlangte „einen Bericht über die zu erwartenden Vor- und Nachteile einer generellen Offenlegung aller Interessensbindungen und der damit verbundenen materiellen
Bezüge zu erstellen“ (Widmer, 2010).
Die Antwort der Staatspolitischen Kommission kann kurz und knapp zusammengefasst werden. Die Kommission antwortete, dass sie sich in den vergangen Jahren bereits genug mit
dem Thema beschäftigt und zu verschiedenen Initiativen Stellung bezogen habe, weshalb es
nicht nötig sei, einen zusätzlichen Bericht auszuarbeiten. Sie empfiehlt deshalb dem Parlament dem Postulat keine Folge zu leisten, was diese dann auch tat (Parlament.ch, 2010a).
9.2.19.
Zwischenfazit
Bis auf die Offenlegung der Tätigkeiten beziehungsweise der Interessensverbindungen der
Parlamentarier (ohne Einkünfte) konnte in der Vergangenheit wenig erreicht werden. Die
meisten Vorstösse wurden von der behandelnden Kommission sowie den eidgenössischen
Räten abgelehnt. Auffällig war, dass die Anliegen meistens von linken Politikern lanciert wurden und dementsprechend auch kaum Unterstützung erhielten. Eine Ausnahme bildete sicherlich die Initiative von Freysinger. Die obenerwähnten Eingaben der Parlamentarier stellt
keine abschliessende Liste dar, sondern zeigt die wichtigsten Initiativen, Postulate und Motionen auf, um dadurch die Entwicklung während der letzten drei Jahrzehnte zu veranschaulichen. Doch was vergangen ist, kann nicht mehr geändert werden, weshalb untenstehend der
Fokus auf aktuelle Bestrebungen für mehr Transparenz gelegt wird.
9.3. Aktuelle Bestrebungen für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung
Momentan finden sich in den verschiedensten Medien ständig Meldungen über neue Initiativen, abgeänderte Initiativen, Berichte und Umfragen zum Thema Transparenz in der Parteien-, Wahlkampf-, Abstimmungs- und Politikerfinanzierung. Kein Zufall, denn die Unterstützung wächst und erhält von den verschiedensten Seiten Zuwachs.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
63
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.3.1.
Für mehr Transparenz bei Einkünften, Entschädigungen und anderen
Vorteilen von Mitgliedern der eidgenössischen Räte – J.-Charles Rielle
Jean-Charles Rielle (SP, Genève) reichte am 18. März 2010 die Parlamentarische Initiative
zur Offenlegung der Einkünfte und Entschädigung der Mitglieder der eidgenössischen Räte
ein. Auch wenn die Initiative bereits abgeschlossen ist, wird sie unter aktuellen Bestrebungen
für mehr Transparenz aufgeführt, da sie aktuelle Initiativen in grossem Masse beeinflusst.
Rielles Initiativtext war sehr einfach formuliert. Er verlangte lediglich die Ergänzung des Artikels 11 des Parlamentsgesetztes (ParlG) durch den Buchstaben f. Neu sollte der Artikel wie
folgt aussehen:
9.3.1.1.
Initiativtext
Art.11 Offenlegungspflichten
1 Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro
schriftlich über seine:
a. beruflichen Tätigkeiten
b. Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des privaten und des öffentlichen Rechts;
c. Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen;
d. dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische
Interessensgruppen;
e. Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes.
Neu:
f. Einkünfte, Entschädigungen und andere Vorteile im Zusammenhang mit den
Tätigkeiten nach den Buchstaben a bis e.
(Rielle, 2010).
2 Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder.
3 Ratsmitglieder, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen
unmittelbar betroffen sind, weisen auf diese Interessensbindung hin, wenn sie sich im Rat
oder in einer Kommission äussern.
4 Das Berufsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches1 bleibt vorbehalten.
(Schweizerische Eidgenossenschaft, 2011).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
64
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.3.1.2.
Begründung
Wirklich begründet wird die Initiative nicht. Es wird nur erwähnt, dass die Parlamentarier bereits heute alle ihre Interessensverbindungen und Tätigkeiten in andern Gremien und Beiräten offenlegen müssen und die Initiative zusätzlich alle diesbezüglichen Einkünfte offenlegen
möchte. Eigentlich wird der Initiativtext in der Begründung nur ausformuliert. Mögliche Sanktionen werden ganz ausgeblendet (Rielle, 2010).
9.3.1.3.
Antrag der Staatspolitischen Kommission
Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen die Initiative abzulehnen. Dies deshalb,
weil bereits 2008 die parlamentarische Initiative von Oskar Freysinger, „welcher die Offenlegung der Parlamentsmitglieder aus ihren Interessensbindungen verlangte scheiterte, obwohl
der Nationalrat sich dafür aussprach. Das Begehren scheiterte jedoch schliesslich im Ständerat, welcher die Initiative am 28. Mai 2009 mit 21 zu 13 Stimmen abgelehnt hat“. Und auch
2005 hatte, wie bereits oben beschrieben, die Staatspolitische Kommission die Ausarbeitung
einer Parlamentsgesetzesänderung vorgenommen (nach Motion Bühlmann), „wonach die
Ratsmitglieder ihre jährlichen Einkünfte pro Mandat gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben
b bis e ParlG ab einer bestimmten Höhe im Register der Interessensbindungen offenlegen
müssen“. Bei der Ausarbeitung zeigte sich allerdings, dass die Gesetzesänderung schwierig
umzusetzen wäre und zudem wäre es sehr schwer, die offenzulegenden Einkünfte von den
nichtdeklarationspflichtigen abzugrenzen. Deshalb beschloss die Kommission die Abschreibung der Initiative und beantragte, die obenerwähnte parlamentarische Initiative von
Schelbert ebenfalls abzulehnen, was der Rat dann 2007 auch tat (Parlament.ch, 2010b).
9.3.1.4.
Resultat der Abstimmung im Nationalrat und entsprechende Gründe
Der Initiative wurde dann wie so oft schon bei früheren Anliegen keine Folge geleistet. Der
Nationalrat lehnte sie mit 100 zu 59 Stimmen ab. Gründe waren sicherlich, neben der generellen Ablehnung der bürgerlichen Parteien für mehr Transparenz, dass die Initiative sehr
einfach dargestellt wurde, die Begründung eigentlich keine war und wie bereits in der Vergangenheit oftmals kritisiert, mögliche Sanktionen fehlten (AB-NR, 2011).
9.3.1.5.
Verlinkung der Transparenz-Initiative mit der Initiative von Rielle
Entscheidend ist die Ablehnung der Initiative auch für Reimanns aktuelle Volksinitiative, weil
sein Anliegen kurz vor Beginn der Unterschriftensammlung steht, es mehr oder weniger der
Initiative von Rielle entspricht und diese erst am 12. April 2011 klar abgelehnt wurde. Einzige
Hoffnung Reimanns bleibt, dass es sich dabei um eine Volksinitiative handelt und das Volk
gemäss Umfragen mehr Transparenz möchte. Die detaillierte Beschreibung von Reimanns
Initiative wird im folgenden Abschnitt vorgenommen (Zeller, 2011).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
65
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.3.2.
Unbestechlichkeit für das Volk – die “Transparenz-Initiative“
Mit Lukas Reimann kämpft momentan ein SVP-Politiker für mehr Transparenz in der Politik
und stellt damit in den letzten Jahren eher eine Ausnahme auf Seiten der bürgerlichen Politiker dar. Auch wenn er sich lediglich mit den Einkünften und Nebeneinkünften sowie erhaltenen Geschenken der Parlamentarier beschäftigt und keine Offenlegung der Parteienfinanzierung fordert, zeigt die Initiative, dass die Unterstützung für mehr Transparenz je länger je
mehr in allen politischen Lagern zum Thema wird.
9.3.2.1.
Initiativtext
Die eidgenössische Volksinitiative „für Offenlegung der Politiker-Einkünfte (TransparenzInitiative)“, welche neben Reimann auch verschiedene Politiker aus dem linken Lager in ihrem Initiativkomitee weiss, möchte die Bundesverfassung wie folgt ergänzen:
„Art. 144a BV (neu) Offenlegungspflichten
1
Bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Mitglied des Nationalund des Ständerats über seine Einkünfte, Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke
nach Summe und Herkunft.
2
Die Parlamentsdienste überprüfen die Richtigkeit der Angaben der Ratsmitglieder und
erstellen ein öffentliches Register.
3
Ratsmitglieder, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen
betroffen sind, weisen auf diese Interessensbindung hin, wenn sie sich im Rat oder in
einer Kommission äussern.
4
Verletzt ein Ratsmitglied die Offenlegungspflicht, wird es bis zum Rest der Legislaturperiode aus seinen Kommissionen ersatzlos ausgeschlossen.
5
Das Gesetz kann weitere Offenlegungspflichten vorsehen und regelt die Einzelheiten.“
(Unbestechlich.ch, 2011a).
9.3.2.2.
Begründung
Das Komitee führt als Begründung auf, dass die Bevölkerung nicht weiss, wie viel wer mit
seinen Ämtern verdient. Die Problematik dabei sei, dass es immer häufiger dubiose Verstrickungen zwischen Lobbyismus und Politik gebe. Deshalb entstünden immer mehr Gesetze
aufgrund von Interventionen durch Lobbyisten. Somit werden Politiker zu Marionetten der
Geldgeber, anstatt für die Unbestechlichkeit und das Gemeinwohl einzutreten.
Weiter schreibt das Komitee unter Argumenten auf ihrer Homepage, dass Lobbyisten nicht
gerne in der Öffentlichkeit stehen, auch zu manipulativen Massnahmen greifen und dadurch
versuchen, die Bevölkerung, Politik und die Öffentlichkeit in die von ihnen gewünschte Richtung zu führen. Nur umfassende Neuerungen hin zu mehr Transparenz mit festgelegten und
umsetzbaren Sanktionen seien ein geeignetes Bekämpfungsmittel.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Ebenfalls wird argumentiert, „nur eine transparente Politik ist eine glaubwürdige Politik“. „Das
Volk hat ein Recht zu wissen, von wem sich Politiker bezahlen und somit beeinflussen lassen.“
Es ist nicht das Ziel der Initiative, das Lobbying zu verbieten, sondern nur darzulegen, wer es
betreibt, damit nachvollziehbar wird, wer wie abstimmt oder weshalb welche Beschlüsse zu
Stande kommen.
Das abschliessende Statement auf der Homepage lautet: „Wir fordern Transparenz, eine
demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit“ (Unbestechlich.ch, 2011b).
9.3.2.3.
Hintergrundinformationen zur Initiative
Auf der Startseite der Initiativhomepage steht geschrieben, dass nach einer repräsentativen
Umfrage mehr als 93% der Bevölkerung für mehr Transparenz und Offenlegung Einkünfte
der Parlamentarier sind. (Unbestechlich.ch, 2011c). Leider wird nicht erwähnt, von wem die
Umfrage durchgeführt wurde, wie viele Personen teilgenommen haben und was konkret die
Fragestellung war. Gemäss Tagesanzeiger sind es aber immerhin auch 88.8% der Befragten, die für mehr Transparenz und Offenlegung der Parlamentarier-Einkünfte sowie der Parteifinanzen sind (Tagesanzeiger.ch; 2011a). Auch eine Umfrage von UVIVOX kam 2002 auf
eine Zustimmungsrate von 78% und 2006 auf eine von 87% (gfs-zh, 2006). Somit kann die
Zahl von Reimann als mehr oder weniger realistisch gewertet werden.
Es wird aber auch erwähnt, dass die meisten Anliegen im Parlament chancenlos sind, was
anhand der historischen Recherchen ebenfalls aufgezeigt werden konnte. (Siehe Abschnitt
historische Entwicklung für mehr Transparenz.) Hervorgehoben wird auch, dass die Begründer der Initiative ein unabhängiges und überparteiliches Komitee bilden, das sich zum Wohle
des Volkes für die Offenlegung der Einkünfte einsetzt.
Interessant ist auch, dass Cédric Wermuth, ehemaliger Juso-Präsident, die Initiative von
Reimann unterstützt. Damit dürfte er wohl der erste Juso-Politiker sein, der eine Initiative der
SVP begrüsst, wenn auch nicht vorbehaltlos. Wermuth geht das Anliegen zu wenig weit. Er
wirft Reimann vor, die Offenlegung der Parteifinanzen bewusst auszuklammern, um so zu
verhindern, dass die Grossunternehmen und Milliardäre, welche insbesondere die SVP massiv unterstützen, von neuen Offenlegungsvorschriften betroffen wären (Wermuth, 2011).
Für Reimann hingegen stellt die Offenlegung von Politikerfinanzierung etwas ganz Anderes
dar, als die Parteienfinanzierung, sei es in rechtlichen oder inhaltlichen Belangen (Reimann,
2011).
Um weitere Details über die Initiative und die Einstellung von Initiant Lukas Reimann zu erhalten, wurde am 14. März 2011 mit ihm ein telefonisches Interview geführt, das in gekürzter
Version dem Anhang beiliegt.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Der Hauptgrund, die Initiative zu lancieren, war für Reimann, dass er während seiner dreieinhalb Jahre im Nationalrat viel erlebt hat und feststellen konnte, wie gross der Einfluss der
Geldgeber auf einzelne Parlamentarier ist. Ein kleines Beispiel, das er zur Veranschaulichung nannte, war folgendes: „Man setzt sich für die Legalisierung des Pokerns ein und Politikerkollegen finden die Idee generell gut, stimmen dann schlussendlich aber doch nicht dafür, weil sie sagen, dass sie noch im Verwaltungsrat des Casinos in ihrem Kanton sitzen oder
vom Casinoverband unterstützt werden. Dies ist ein sehr kleines fast lächerliches Beispiel,
aber wenn Sie die Gesundheitskommission betrachten, dort hat fast jeder Mandate oder im
Investmentbereich oder im Telekommunikationsbereich, in denen es um Milliardenbeträge
geht. Dort ist das ganze Lobbying viel verstrickter und grösser“ (Interview Reimann, 2011:
Frage 1 [F1]).
Wichtig ist es auch zu wissen, was sich bei der Annahme der Initiative verändern würde.
Gemäss Reimann einiges. Zum einen sei es heute nicht kontrollierbar, ob alle Politiker ihre
Nebenämter deklarieren oder nicht und zudem gäbe es keine Strafen. Ebenfalls sei es ein
grosser Unterschied, ob jemand für einen Beisitz nur zweihundert oder tausende Franken
erhält. Das Entscheidende ist das Geld (Interview Reimann, 2011: F2).
Doch auch wenn sich etwas verändert, muss vorderhand auch das Interesse der Bevölkerung bestehen, sich über die Offenlegung der Finanzen beziehungsweise Gehälter informieren zu wollen. Doch auch hier sieht Reimann kein Problem. Denn bei der Einführung in
Deutschland 2009 wurden am ersten Tag zwölf Millionen Besucher auf der entsprechenden
Webseite verzeichnet, sodass der Sever zusammenbrach (Interview Reimann, 2011: F3).
Reimann erwähnte einen sehr wichtigen Punkt, der sicherlich für diese und auch für zukünftige Initiativen von grosser Bedeutung sein dürfte: „Je breiter die Unterstützung der verschiedenen politischen Lager ist, desto eher kommt die Initiative auch zu Stande“ (Interview Reimann, 2011: F4).
9.3.2.4.
Einstellung Reimanns zur Offenlegung von Parteispenden & staatlichen
Finanzierungsformen
Wie bereits oben erwähnt sind für Reimann die Offenlegung von Parteifinanzen und die Offenlegung der Einkünfte von Parlamentarier zwei ganz unterschiedliche Sachen. Er unterstützt die Transparenz in der Parteienfinanzierung nicht, weil er überzeugt ist, dass die Parteien bei der Offenlegung von Spenden weniger Geld erhalten würden und weil Parlamentarier viel direkter Einfluss auf Abstimmungsergebnisse nehmen könnten als Parteien. Ausserdem wäre es möglich, überparteiliche Kommissionen zu gründen, die nicht als Parteien fungieren und somit keine Spenden offenlegen müssten. Bereits heute sei viel mehr Geld im
Bereich von Abstimmungskampagnen und den dazugehörigen Komitees als in den eigentlichen Parteien. Auch würden neue Probleme hinzukommen, wie das unleserliche Ausfüllen
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
von Einzahlungen, mit welchen Spenden überwiesen werden, was nur eine Verschiebung
der Probleme zur Folge hätte. (Interview Reimann, 2011: F5).
Klar komme es darauf an, wo man die Grenze für die Offenlegung setzen würde, ob bei
5„000 oder 50„000 Franken. Aus seiner Erfahrung könne er jedoch sagen, dass es für seinen
eigenen Wahlkampf (rund 30„000 Franken) nur Spenden in der Grössenordnung zwischen
10 und 200 Franken gab. Ausnahmen, bei welchen mal 1„000 Franken gespendet werden,
gebe es natürlich auch. Doch Beträge in dieser Grössenordnung seien unproblematisch (Interview Reimann, 2011: F6).
Reimann vergisst hierbei teilweise, dass die angesprochenen Probleme bereits von andern
Politikern erkannt wurden und in verschiedenen Initiativen berücksichtigt wurden. (Siehe zum
Beispiel die Initiative der SP-Fraktion von 2009.)
Reimann sieht auch den politischen Erfolg nicht in erster Linie von finanziellen Mitteln abhängig. So nennt er ein Beispiel, in welchem er rund ein zehnmal kleineres Budget hatte,
jedoch letztlich 10„000 Stimmen mehr erhielt als sein Parteikollege (Interview Reimann,
2011: F7).
Einer staatlichen Parteienfinanzierung, die oftmals im Zusammenhang mit mehr Transparenz
genannt wird, steht Reimann grundsätzlich ablehnend gegenüber, da die Parteien eine eigene Rechtsform besitzen und nicht in der Abhängigkeit des Staates stehen sollten. Zudem
hätten Beispiele aus anderen Länder gezeigt, dass oft Missbräuche betrieben werden, wie
es in Deutschland bei der Bierpartei der Fall war, als sie die nötige Hürde von einem oder
zwei Prozent erreichten und so rund 100„000 Euro abkassierten ohne sich jemals an der
politischen Willensbildung beteiligt zu haben (Interview Reimann, 2011: F8).
9.3.2.5.
Zukünftige Entwicklung der Parteienfinanzierung aus Sicht von Reimann
Lukas Reimann ist überzeugt, dass die staatliche Parteienfinanzierung nie kommen wird, da
die Bevölkerung in der Schweiz ganz genau hinschaue, was mit ihren Steuergeldern passiere und sie sei besonders kritisch, wenn es darum gehe, die Politiker oder Politik zu finanzieren.
Dass eine Offenlegung der Parteifinanzen kommt, hält Reimann für gut möglich. Es komme
nur darauf an, in welcher Form und wie die Umsetzung geregelt werde (Interview Reimann,
2011: F9).
9.3.2.6.
Aktueller Stand der Initiative
Ein Artikel der NZZ vom 28. April 2011 zeigt sehr schön auf, wie der aktuelle Erfolg der Initiative von Reimann gewertet werden kann. Der Artikel sieht im Thema der Transparenz in der
Politik sogar ein Wahlkampfthema für 2011, auch wenn bisher alle Versuche, die Geldflüsse
sichtbar zu machen, abgeblockt wurden (Zeller, 2011). Immerhin geniesst Reimann seit Beginn des Jahres breite Medienaufmerksamkeit.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Mitte April wurde im Nationalrat über die Parlamentarische Initiative Jean-Charles Rielle abgestimmt. (Die Details dieser Initiative sind im Punkt 9.3.1 ersichtlich.) Die Bürgerlichen versenkten den Vorschlag. Doch noch schlimmer für Reimann ist, dass in den Reihen der SVPFraktion kein einziger ausser ihm für die Initiative stimmte. Unerfreulich für Reimann war dieses Resultat nicht nur deshalb, weil die Unterstützung seiner Partei noch geringer ausfiel als
von ihm erwartet, sondern auch weil der Initiativtext Reimanns praktisch mit demjenigen von
Rielle übereinstimmt und somit die Unterstützung der SVP ausbleiben dürfte. Besonders
stösst die Hauptforderung seiner Initiative auf Gegenwehr innerhalb der SVP: „Bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Mitglied des National- und des Ständerats über seine Einkünfte, Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke nach Summe und
Herkunft.“ Diese Forderung ziele nicht nur auf „politische Mandate“, sondern auch auf alle
andern Erwerbe inklusive Haupterwerb abziele, was mit dem schweizerischen Milizsystem
nicht kompatibel sei, sagte SVP-Generalsekretär Martin Baltisser. Weiter erwähnt Baltisser,
dass das Projekt nie eines der SVP gewesen sei.
Der Initiativtext, der aktuell von der Bundeskanzlei vorgeprüft wird, wurde in der Zwischenzeit
abgeändert. Neu hat die Initiative nur noch das Ziel, die „in Zusammenhang mit dem Mandat
stehenden Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke“ von National- und Ständeräten aufzuzeigen und nicht mehr alle Einkünfte. Als Grund für diese Änderung führt Reimann aber
nicht den Druck der eigenen Partei an. Es gehe vielmehr darum, die Chancen des Volksbegehrens zu erhöhen, welches im Sinne aller im Initiativkomitee sei, egal ob für Jungfreisinnige, Grünliberale oder Personen der Piratenpartei (Zeller, 2011).
9.3.2.7.
Bewertung der Initiative
Generell kann gesagt werden, dass die Initiative einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, wenn auch zu bemängeln ist, dass die Parteienfinanzierung komplett ausgeblendet
wird. Ebenfalls positiv ist die Zusammensetzung des Initiativkomitees zu bewerten, das aus
Personen der Alternativen Liste, der Piratenpartei, der Grünliberalen und der SVP etc. besteht, was der Initiative eine viel breitere Unterstützung bringen dürfte. Doch auch von Politikern, die nicht im Initiativkomitee sitzen, wird die Initiative unterstützt. Andreas Gross, der
momentan selbst wieder an einer neuen Initiative bastelt, teilte Reimann, mit er würde dem
Initiativkomitee sofort beitreten. Demnach ist klar, ein Erfolg ist nur möglich durch breite Abstützung in allen politischen Lagern.
Negativ zu werten ist sicherlich, dass Reimann die Initiative nun abschwächte und den Initiativtext dahingehend ändern lassen will, dass die Haupteinkünfte der Parlamentarier von der
Regelung ausgeschlossen werden. Er beteuert zwar, dass dies nicht aufgrund von kritischen
Stimmen in der SVP geschehe, sondern nur damit die Initiative bessere Chancen habe (Zeller, 2011).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Es bleibt jedoch die Frage, ob die Initiative dann noch Sinn macht, weit genug geht und
überhaupt nützliche Änderungen mit sich bringt, weil bei seiner Initiative nicht das Parlament
über das Anliegen befindet, sondern die Initiative bei 100„000 Unterschriften zu Stande und
vors Volk kommt. Da gemäss Reimann der Tenor in der Bevölkerung mit über 93% positiv
gegenüber der Offenlegung von Politikereinkünften ist (Unbestechlich.ch, 2011c), müsste
Reimann eigentlich gar keine Änderung am Initiativtext vornehmen.
Somit bleibt die Motivation Reimanns durchaus kritisch zu hinterfragen. Wieso lanciert ein
Parlamentarier, dessen Partei gegen mehr Transparenz bei den Einkünften der Parlamentarier und bei der Parteienfinanzierung ist, eine derartige Initiative, ohne aber auch für die Offenlegung bei den Spenden einzustehen? Auch die Abschwächung des Initiativtextes muss
analysiert werden. War dies wirklich ein strategischer Entscheid oder nur ein Entscheid um
seine Politkarriere in der SVP zu retten?
Abschliessend überwiegt jedoch ganz klar das Positive, weil sich Reimann trotz mehrheitlicher Ablehnung in den eigenen Reihen für ein Sachthema einsetzt, unabhängig von politischen Grundansichten der einzelnen Parteien, selbst wenn er jetzt einen Rückschritt macht.
Und wer weiss, eventuell ist Reimann ja gar nicht gegen die Offenlegung von Parteispenden…!
Auch für Transparency International geht die Initiative in die richtige Stossrichtung und entspreche grösstenteils ihren Forderungen. Die Organisation erwähnt aber auch, dass vor allem die Nebenämter, welche aufgrund der Tätigkeit als Politiker aufgenommen wurden, als
problematisch zu klassifizieren seien und nicht der Beruf, der schon vor der Politkarriere
ausgeübt wurde (Interview Transparency International, 2011: F12 u. F17).
Über eine mögliche Zusammenarbeit mit Lukas Reimann denkt auch Lukas Harder, Präsident des Vereins zur Förderung von Bürgerinitiativen nach, der ebenfalls eine Initiative zum
Thema Transparenz lancieren will und zwar bereits in einigen Wochen. Doch es ist davon
auszugehen, dass die Kooperation scheitert. So schrieb Reimann auf Anfrage von Harder,
dass er nicht erfreut ist über die Volksinitiative von Harder, zum einen weil er dessen Anliegen nicht unterstütze und zum anderen weil die Bevölkerung bei der Unterschriftensammlung durch zwei verschiedene aber ähnliche Initiativen verwirrt werde (Harder u. Reimann,
2011).
9.3.3.
Volksinitiative – Wer steuert die Politik?
Lukas Harder ist Präsident des Vereins zur Förderung von Bürgerinitiativen. Der Verein hat
sich zum Ziel gesetzt, kleine und grössere Bürgerbewegungen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, egal wo und wie sie entstanden sind, zu unterstützen. Der Verein baut
Strukturen auf, die echten Bürgerbewegungen zum Erfolg verhelfen sollen. Wenn diese
Strukturen einmal stehen, haben Bürgerbewegungen mit guten Ideen aber mit wenig Geld
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
wieder eine Chance gegenüber den "Partei-Initiativen" mit viel Geld, aber mit meist strategisch ausgerichtetem und oft irrelevantem Inhalt (Parteispenden-initiative.ch, 2011a). Interessant an der Volksinitiative ist, dass vor Lancierung des Vorstosses bis zum 06. Mai 2011
alle im Nationalrat vertretenen Parteien die Möglichkeit hatten, „mit namhaften Vertretern im
Initiativkomitee Einsitz zu nehmen“. Die entsprechenden Antworten der Parteien werden unter Wortmeldungen zur Initiative später in dieser Arbeit behandelt (Parteispendeninitiative.ch, 2011b).
9.3.3.1.
Initiativtext
Die Bundesverfassung (SR 101) soll wie folgt geändert werden:
„Art. 137a (neu) Parteispenden“
„Politische Parteien müssen erhaltene Zuwendungen ab einer Höhe von Franken 1000.- offenlegen. Die Finanzierung von politischen Parteien durch den Bund bleibt ausgeschlossen“
(Parteispenden-initiative.ch, 2011b). Ob dies effektiv der ganze Initiativtext bleibt, gilt es abzuwarten.
9.3.3.2.
Begründung
Eine eigentliche Begründung kann auf der Homepage der Initianten nicht gefunden werden,
jedoch im Blick online vom 17. April 2011 im Interview mit Lukas Harder. Das Geld regiere in
der Politik wie auch sonst überall in der Schweiz. Die Politik handle zudem immer mehr im
Dienste der Wirtschaft. „Wer zahlt, befiehlt“. Für eine Demokratie sei es überlebenswichtig,
dass das Volk wisse, wo die mächtigen Geldgeber überall ihre Hände im Spiel hätten. Eigentlich wollte Harder ursprünglich die Einkünfte der Parlamentarier offenlegen, was nun
Reimann macht, wofür ihm Harder aber dankbar ist. Für Harder ist somit der nächste logische Schritt die Offenlegung der Parteispenden und ein letzter Schritt die Transparenz in den
Abstimmungs-Budgets (Odermatt, 2011).
9.3.3.3.
Wortmeldungen der einzelnen Parteien zur Volksinitiative
Am 18. April 2011 wurden alle Nationalratsparteien angefragt, ob sie die Initiative unterstützen oder nicht, bzw. ob sie dem Initiativkomitee beitreten möchten.
Wie bereits oben erwähnt, war Lukas Reimann (SVP) über die Initiative gar nicht erfreut und
möchte voraussichtlich auch nicht mit Harder zusammenarbeiten.
Bereits am 29. April 2011 zeigt die SP Interesse. Am 02. Mai 2011 wird es ein Treffen zwischen Harder und dem Generalsekretär der SP geben (Parteispenden-initiative.ch, 2011c).
Auch Christian Levrat, der als Parteipräsident separat angeschrieben wurde, antwortete
Harder positiv. So teilte er mit, dass das Anliegen bereits im SPS-Präsidium besprochen
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
wurde, die SP bereits eine ähnliche Vorlage prüfe und sich der Generalsekretär so schnell
als möglich mit Harder in Verbindung setzen werde (Levrat, 2011b).
Christophe Darbellays (CVP) Antwort war kurz aber eindeutig: „Besten Dank. Ich möchte
nicht mitmachen. Liebe Grüsse“ (Darbellay, 2011).
Auch Parteipräsident Fulvio Pelli (FDP) gab am 04. Mai 2011 ausführlich Antwort auf die
Anfrage Harders. So schrieb er: „Die FDP lehnt die Initiative ab – sowohl mit dem Betrag
1000 Fr. oder 10„000 Fr.“. Ebenfalls erwähnt Pelli, dass „kein Betrag so gross ist, als dass
die Partei nicht problemlos auf ihn verzichten könnte“. Begründet wird die Ablehnung damit,
dass unser Land auf einem Milizsystem basiere und deshalb finanzielle Unterstützung brauche. „Diese Unterstützung wollen wir nicht vom Staat, sondern von Privaten.“ Weiter verlange die private Unterstützung Diskretion, da dies zur Privatsphäre gehöre. „Transparenz würde dazu führen, dass Privatpersonen und Unternehmen dazu gedrängt würden, alle Parteien
gleich zu unterstützen und damit die Unterstützung insgesamt zurück gehen würde. Das ist
den Linken egal, denn diese wollen ja eh alles nur vom Staat finanzieren lassen“. Herr Pelli
führt zudem ein Beispiel an, das lautete: „Ein Privater, der raucht, will nicht beim Abendessen unter Freunden bei diesen sich für die Unterstützung z.B. der FDP rechtfertigen müssen,
welche für ein massvolles Rauchverbot in Restaurants eingetreten ist“ (Pelli, 2011).
Lukas Harder analysierte die Antwort Pellis mit folgenden Kommentaren. Zum letzen Beispiels Pellis schrieb Harder: „Ein Privater, der mehr als 10'000.- Franken pro Jahr spenden
kann, kann auch zu seiner Meinung stehen, sonst hat er den Einfluss, den er mit seinem
Geld besitzt, nicht verdient. Besitzen bringt auch Verantwortung!“. Weiter erwähnt er mehrmals, dass seine Initiative die staatliche Unterstützung, welche Pelli immer wieder als Kritikpunkt bringt, explizit ausnimmt. Auch findet Harder die Aussagen Pellis widersprüchlich. Zum
einen erwähne dieser, dass die Partei auf jeden Betrag problemlos verzichten könnte und
gleichzeitig moniert er, dass das Milizsystem auch auf finanzieller Unterstützung basiere,
welche von Privaten kommen müsse. Würde die Initiative mit einer Offenlegungspflicht ab
einem Betrag von 10„000 Franken eingereicht, müsste doch die FDP, welche auf alle Beträge im Einzelnen verzichten kann, keine Angst haben, Spendengelder zu verlieren (Harder,
2011).
Somit entsprechen die widersprüchlichen Aussagen Pellis durchaus der festgestellten Problematik bei der Offenlegung der Parteienrechnungen, die in keiner Form erhältlich waren.
(Vergleiche Punkt 7.4.).
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Heiner Studer (EVP) geht im Grundanliegen mit Harder einig. Er findet die Obergrenze von
CHF 1„000 aber deutlich zu tief und sieht es zudem als nötig an, die Abstimmungskampagnen miteinzubeziehen, da sich die Grossspenden nur an einen anderen Ort verlagern würden. Ausserdem hält er den Initiativtext noch für unausgegoren und kann seine Unterstützung noch nicht zusagen, da die Initiative zuerst in der Vorstandssitzung der EVP vom 28.
Mai 2011 besprochen werden müsse (Studer, 2011).
Baltisser Martin (SVP) versucht der Anfrage von Harder geschickt aus dem Weg zu gehen,
indem er seine Antwort folgendermassen formuliert: „Besten Dank für Ihre Anfrage zur Unterstützung Ihrer Parteispenden-Initiative. Die SVP hält es so, dass in der Phase der Unterschriftensammlung grundsätzlich nur eigene Initiativen und Referenden aktiv unterstützt
werden. Die Parteigremien befassen sich erst nach Zustandekommen einer Initiative, im
Rahmen der parlamentarischen Behandlung, mit einer nicht selbst lancierten Vorlage. Dies
wird auch in diesem Fall so gehandhabt. Wir verzichten deshalb darauf, jemanden für das
Initiativkomitee zu melden“ (Baltisser, 2011b). Das bedeutet die SVP ist gegen mehr Transparenz, wie ja auch deutlich bei der Abstimmung zur Initiative von Rielle gesehen werden
konnte.
9.3.3.4.
Bewertung der Initiative
Grundsätzlich kann der Aussage von Studer zugestimmt werden. Der Initiativtext ist sehr
dünn formuliert. Er sieht bis anhin weder Sanktionen vor, noch in welcher Form die Überprüfung und Veröffentlichung der Parteispenden stattfinde soll. Zwar wurde die Initiative noch
nicht lanciert und das Initiativkomitee steht noch nicht abschliessend fest, weshalb es durchaus möglich ist, dass der Text noch erweitert wird. Weiter muss aber die Frage erlaubt sein,
wieso Harder die Initiative explizit nur für Parteispenden einreichen möchte, wo doch die
Abstimmungskämpfe mindestens so wichtig wären und für Harder einen dritten Schritt für
mehr Transparenz darstellen. Es ist durchaus möglich, dass Harder taktiert und bewusst die
beiden ähnlichen Themen trennt, um die Erfolgschancen möglichst hoch zu halten. Zuzutrauen ist ihm das allemal, da er bereits 14 Jahre Erfahrung in Abstimmungs- und Wahlkämpfen aufweisen kann und seit zwei Jahren die Unterschriftensammlung zu seiner Haupttätigkeit geworden ist (Odermatt, 2011).
Generell positiv ist sicherlich der Auftritt im Internet zu werten. So spielt Harder mit verschiedenen Medien wie Facebook, Twitter und Feeds. Zudem provoziert Harder, indem er versucht, den Politikern aller Parteien klare Aussagen zu entlocken. Weiter kann der gewählte
Ansatz, in welchem Harder allen Parteien die Möglichkeit gibt, sich an der Initiative zu beteiligen, als richtiger Weg bezeichnet werden. Denn nur durch genügend Unterstützung aus
allen politischen Parteien wird die Initiative eine Chance haben. Es bleibt abzuwarten, was
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
für Kooperationen sich zum Beispiel mit der SP ergeben und wie weit die Unterstützung aus
der Bevölkerung zum Thema Transparenz tatsächlich geht.
9.3.4.
Neue Initiative von Andreas Gross & Andy Tschümperlin – voraussichtlich Ende Sommer 2011
Auch Andreas Gross und Andy Tschümperlin, beide SP Nationalräte und Mitglieder der
Staatspolitischen Kommission, haben den Kampf für mehr Transparenz noch nicht aufgegeben. Während Tschümperlins Interpellation zum Thema Finanzierung von Abstimmungskämpfen nach Antwort des Bundesrates noch auf die Diskussion im Nationalrat wartet
(Tschümperlin, 2010), bereiten die beiden Herren der SP bereits neue Volksinitiativen vor
und dies mit einer detaillierten Konzeption.
Auf der Homepage von Gross findet man im Detail ausgearbeitet ein Konzept, welches die
Ausgangslage, die Zielsetzung und das Vorgehen, die Finanzierung der Initiative, die Termine sowie die Formulierung möglicher Volksinitiativen beinhaltet. Ausserdem werden in einem
fünften Punkt die Überlegungen zur Meinungsbildung bezüglich Konzeption der Volksinitiativen dargelegt (Gross u. Tschümperlin, 2011).
In der Ausgangslage wird, wie bereits vorher in andern Vorstössen, das schwindende Vertrauen der Bürger in die demokratische Qualität der Meinungs- und Willensbildung vor Wahlen und Volksabstimmungen aufgeführt. Der Eindruck der Bürger demokratische Entscheide
seien käuflich sowie Niederlagen würden nur aufgrund fehlender Ressourcen geschehen
und nicht wegen schlechter Organisation, sollte vermieden werden. Zudem wird auch erwähnt, dass Chancengleichheit in den Abstimmungskämpfen gar nicht möglich sei, aber es
sei durchaus möglich, die Ungleichheiten zu verringern (Gross u. Tschümperlin, 2011). Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Ziel der Initiative(n) eine bessere Qualität der
Demokratie ist (Renz, 2011).
9.3.4.1.
Verschiedene Varianten und Initiativen
„Variante A – Transparenz pur“
Diese Minimalvariante sieht einzig eine Offenlegungspflicht aller Organisationen und Personen vor, welche sich an Abstimmungs- und Wahlkampfkampagnen beteiligen. Die Initianten
lassen es offen, ob allenfalls Spenden bis zu einem gewissen Betrag (Bsp. 10„000 Franken)
weiterhin anonym erfolgen können (Gross u. Tschümperlin, 2011; Renz, 2011).
„Variante B – Transparenz plus“
Diese Variante sieht zusätzlich zur Variante A ein generelles Verbot für juristische Personen
vor, sich an der Meinungs- und Willensbildung vor Volksabstimmungen finanziell zu beteiligen. Einzelpersonen soll es ausserdem nicht mehr erlaubt sein, pro Abstimmung oder Wahl
sich mit mehr als 10„000 Franken zu engagieren. Auch wird eine weitere Variante in Erwä-
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
gung gezogen, in welcher juristische Personen sich mit maximal 20„000 pro Wahl oder Abstimmungsvorlage beteiligen dürften (Gross u. Tschümperlin, 2011; Renz, 2011).
„Variante C – Transparenz und politische Fairness“
Die Variante C sieht vor, allen Parteien, Initiativ- und Referendums- sowie Abstimmungskomitees, welche den Umfang und ab 1„000 oder 10„000 Franken auch die Herkunft ihrer Gelder offenlegen, eine Verdoppelung aller Beträge zwischen 50 und 1„000 Franken zu gewähren
(Gross u. Tschümperlin, 2011; Renz, 2011). Dies würde eine Einführung der staatlichen Finanzierung der politischen Akteure bedeuten.
„Zusätzliche Variante C bis[!]:“
Dem Bund wird es offengelassen, eine Plafonierung der Gesamtsumme vorzusehen (Gross
u. Tschümperlin, 2011).
„Variante D: Anreiz zur Schaffung von Transparenz bei Initiativ- und ReferendumsKomitees“
Alle politischen Organisationen erhalten im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung, sofern
diese zustande kommt, fünf Franken pro Unterschrift als Beitrag zu ihren Kosten. Einzige
Bedingung: Alle finanziellen Mittel und deren Herkunft müssen offengelegt werden (Gross u.
Tschümperlin, 2011).
„Variante E: Staatliche Parteienfinanzierung“
Jede Partei, die bei den Wahlen mindestens einen Sitz im Nationalrat erringen kann und
gleichzeitig ihre Buchführung öffentlich zugänglich macht, erhält pro Wählerstimme einen
Franken (Gross u. Tschümperlin, 2011).
9.3.4.2.
Taktische Überlegungen zu den Initiativen bzw. Varianten
Gemäss Gross werden vermutlich verschiedene Initiativen gleichzeitig lanciert. Dies, da bei
früheren Initiativen, welche Transparenz und staatliche Zuschüsse gleichzeitig beinhalteten,
die Gegner jeweils die zwei Ideen gegeneinander ausspielten. Sie teilten beispielsweise mit,
dass sie nichts gegen mehr Transparenz hätten, aber die staatliche Finanzierung käme für
sie nicht in Frage. Würden mehrere Volksinitiativen gleichzeitig zur Abstimmung kommen,
könne dies nicht mehr passieren (Gross u. Tschümperlin, 2011). Auf jeden Fall sei es Zeit
etwas zu unternehmen, da viele Bürger das Vertrauen in die direkte Demokratie verlieren
würden und „angesichts der gewaltigen monetären Kraft bestimmter Politakteure das Gefühl“
bekämen, „die eigene Stimme zähle nichts mehr“ (Renz, 2011).
9.3.4.3.
Bewertung der Initiative
Die Initiative kann grundsätzlich sicherlich positiv bewertet werden. Sie enthält taktische
Überlegungen, mit welchen eine Volksinitiative mit verschiedenen Optionen lanciert werden
sollte und somit nicht mehr pauschal gegen die Initiative vorgegangen werden könnte. InteBachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
ressant und gleichzeitig kritisch zu beurteilen bleibt, wie der Prozess der Unterschriftensammlung bei mehreren Varianten vonstattengehen soll. Auch bleibt abzuwarten, wer
schlussendlich Einsitz ins Initiativkomitee nehmen wird und ob es sich dabei um Personen
aller politischen Richtungen handeln wird. Natürlich wurde der Schachzug, die staatliche
Parteienfinanzierung von der Transparenz zu trennen, sehr gut ausgearbeitet, da tatsächlich
die bisherigen Vorstösse oftmals an der Kombination der beiden Punkte scheiterten beziehungsweise dies die Begründung der Gegner war.
Andreas Gross und sein unermüdlicher Einsatz für die Sachvorlage seit bald einem Jahrzehnt ist sicherlich zum Schluss auch noch hervorzuheben, auch wenn weiterhin unklar
bleibt, ob seine möglichen Initiativen von Erfolg gekrönt sein werden.
9.3.5.
Parteien sollen Abstimmungsgelder offenlegen – Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerrates
Die aktuellste Meldung zum Thema der Transparenz findet sich im Tagesanzeiger vom 10.
Mai 2011 wieder. So hat die Staatspolitische Kommission entschieden, eine Motion zur Offenlegung von Abstimmungsgeldern der Parteien und politischen Gruppierungen zu lancieren, wenn auch mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung äusserst knapp. Die Befürworter
werfen ins Feld, dass in Abstimmungskämpfen oftmals sehr viel Geld fliesse und der Bürger
das Recht habe zu wissen, wer wie viel beisteuere. Die Gegner argumentieren, dass eine
Offenlegung nicht praktikabel sei. Es würde ein Vollzugs- und Kontrollapparat benötigt, der
nur wenig Wirkung zeigen würde, da sich der Stimmbürger seine Meinung nicht aufgrund der
Frage bilde, wer eine Kampagne finanziert habe.
Sollte die Motion in den beiden Kammern Zustimmung finden, müsste der Bundesrat eine
gesetzliche Grundlage zur Offenlegungspflicht für Abstimmungskomitees und Organisationen unterbreiten. Diese würden dann verpflichtet, die Herkunft der finanziellen Mittel für ihre
Kampagne der Bundeskanzlei zu melden, welche die Informationen dann der Öffentlichkeit
zur Verfügung stellen würde.
Weiter führt die Kommission klar an, dass sie die Parteifinanzen bewusst ausklammern würden, da diese nicht im gleichen Masse eine Rolle im System der direkten Demokratie spielen
würden wie die Abstimmungsgelder der parteinahmen Komitees und politischen Gruppierungen. Ausserdem wird befürchtet, dass bei Berücksichtigung der Parteifinanzen der Ruf nach
einer öffentlichen Parteienfinanzierung laut würde, was die Kommission nicht möchte (Tagesanzeiger.ch, 2011b).
9.4. Erfolgschancen für bzw. gegen mehr Transparenz in der Zukunft
Aus den vielen Vorstössen lässt sich klar ein Muster erkennen. So sind es vermehrt die linken Parteien, welche für mehr Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung
sowie in der Offenlegung der Gehälter der Parlamentarier einstehen. Die Ausnahmen bilden
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
sicherlich Reimann und Freysinger. Doch bis anhin war es ein Kampf ohne messbaren Erfolg. So scheiterten die Anliegen meistens an der bürgerlichen Mehrheit. Dennoch kann aufgrund der aktuellen Bestrebungen, die auf verschiedensten Ebenen gleichzeitig laufen, davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Jahren ein Schritt hin zu mehr Transparenz
möglich wird, weil sich der Druck je länger je mehr erhöht und auch vereinzelt bürgerliche
Politiker ihre Unterstützung zusichern.
Wahrscheinlich ist es so, dass die Volksinitiativen die besten Chancen haben werden, da
bereits in der Vergangenheit im Parlament praktisch alle Vorlagen chancenlos waren. Stefan
Feldmann sieht eine Volksinitiative aktuell als keine Option an, um das Ziel der Offenlegung
zu erreichen, da die bürgerliche Seite und Wirtschaftsvertreter eine entsprechende Volksinitiative stark bekämpfen würden. Auch sieht er in den nächsten fünf Jahren keine realistische
Möglichkeit einen Lösungsansatz durchzusetzen(Interview Feldmann, 2011). Ein Problem für
die Initianten könnte aber die Flut der Initiativen und anderer Vorstösse werden. Die Bevölkerung wird mit zu vielen Anliegen, welche gleichzeitig und parallel laufen überfordert. Diesbezüglich ist zu empfehlen, dass die verschiedenen Komitees eine Zusammenarbeit anstreben.
So kann eine durchsetzungsfähige Volksinitiative lanciert werden. Es können finanzielle
Ressourcen bei der Unterschriftensammlung gespart beziehungsweise gebündelt werden
und vor allem können die verschiedenen Komitees ein einziges überparteiliches Komitee
bilden, welches sich auf das eigentliche Sachanliegen konzentriert und so der Politisierung
ausweichen kann.
Die Gegner der Transparenz in der Parteienfinanzierung werden sicherlich versuchen so
lange wie möglich die aktuelle Situation aufrecht zu erhalten, was ihnen bei Vorlagen im Parlament auch gelingen dürfte. Problematischer wird es, wenn eine Volksinitiative lanciert wird.
Doch auch da haben die Gegner die Möglichkeit, einen gemässigten Gegenvorschlag mit
vielen finanziellen Mitteln zu puschen und somit nur ein „kleines Übel“ zu verursachen. Letztlich stehen die Chancen der bürgerlichen Parteien, den Status quo zu erhalten, nicht
schlecht. Sie haben auch in der Vergangenheit bewiesen, dass sie dazu fähig sind, trotz vieler verschiedener Vorstösse.
Letztendlich bleibt aber abzuwarten, wer die besseren Kampagnen und Strategien fährt und
wer das Volk besser zu erreichen vermag.
Unter den Experten gibt es ebenfalls unterschiedliche Meinungen. So plädiert Weigelt dafür,
dass die Parteien selber verantwortlich seien, „ sachwidrigen Druckversuchen“ von Grossspendern entgegen zu wirken, während Heimann und Mohn der Meinung sind, dass Unternehmen ganz auf Parteispenden verzichten sollten (Weigelt, 1988: 96f.; Heimann u. Mohn,
1999: 540). Hug hingegen vertrat bereits 1970 die Meinung, dass Spenden ab einem Betrag
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
von 3„000 Franken offengelegt werden müssten (Hug, 1970: 211). Dies sind nur drei von
unzähligen Meinungen. Gernet, der erst jetzt im Wahljahr 2011 sein Buch „(Un-) heimliches
Geld – Parteienfinanzierung in der Schweiz“ veröffentlichte, ist ebenfalls für mehr Transparenz. Er führt im seinem Buch auch Beispiele aus seiner Zeit als Generalsekretär der CVP
an und analysiert auch dort die Praktiken kritisch.
9.5. Die Zukunft der Parteienfinanzierung in der Schweiz.
Wie im Verlauf dieser Arbeit aufgezeigt wurde, sind die Parteien heutzutage immer noch in
grossem Masse von Spenden abhängig und es besteht eine sehr geringe staatliche Unterstützung der Parteien. Einzig die Einführung und Erhöhung der Fraktionsbeiträge waren erfolgreich. Eigentlich erstaunlich, denn immer mehr Fachleute und Politiker monieren, dass
die Parteien die ihnen zugedachten Aufgaben vor allem im Bereich der politischen Willensbildung nicht mehr mit gewünschter Qualität erfüllen können, da die benötigten finanziellen
Mittel und Ressourcen nicht vorhanden sind.
Die linken Parteien versuchten beziehungsweise versuchen, die Defizite durch die Verbindung der Offenlegung der Parteifinanzen mit gleichzeitiger staatlicher Unterstützung, zum
Beispiel durch Anreizsysteme, zu vermindern. So würden Parteien mehr Geld erhalten und
die bürgerlichen Parteien, wie diese selbst sagen, wahrscheinlich einen Teil der Spenden
verlieren und zudem durch die Transparenz gezwungenermassen auf gewisse Spender verzichten, was einen Ausgleich der finanziellen Mittel zur Folge hätte.
Die bürgerlichen und rechten Parteien verfolgen das Ziel, die Offenlegung und vor allem
auch die Einführung der staatlichen Parteienfinanzierung zu verhindern, damit sie weiterhin
mehr finanzielle Mittel als die Kollegen der linken Parteien zur Verfügung haben. Insbesondere die SVP hat hier ein grosses Interesse am Status quo.
Letztlich wird eine staatliche Parteienfinanzierung, wenn sie überhaupt einmal eingeführt
wird, noch lange auf sich warten lassen. Zu gross ist die Gegenwehr im Parlament und auch
in der Bevölkerung. Auch die Initiativen für mehr Transparenz verzichten heute oftmals auf
die Verknüpfung von staatlicher Parteienfinanzierung und Offenlegungspflicht. Damit erhoffen sie sich, zumindest die Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung zu
verbessern, was wahrscheinlich taktisch nicht der schlechteste Ansatz ist.
Damit werden weiter die Spenden und teilweise die Mitgliederbeiträge eine zentrale Rolle in
der Finanzierung der verschiedenen Parteien spielen und auf andere Formen, wie sie international bereits breit verankert sind, darf weiter gewartet werden (Behrens, 2011).
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
9.6. Die Zukunft der Transparenz und Parteienfinanzierung in den USA
Anders als in der Schweiz mangelt es den politischen Akteuren in den USA sicherlich nicht
an finanziellen Mitteln. Sie werden bereits in grossem Masse mit staatlichen Mitteln unterstützt und erhalten auch von Privaten genügend finanzielle Mittel, was aufgrund der Gesamtausgaben für den Wahlkampf 2010 klar bestätigt werden kann.
Doch die Bedeutung der privaten finanziellen Mittel nahm bereits im Präsidentschaftswahlkampf 2008 dramatisch zu. Denn damals konnte Obama mit der Mobilisierung von Kleinspendern alle Spendenrekorde brechen, weshalb er auch schnell beschloss auf eine staatliche Finanzierung zu verzichten, welche Ausgabenobergrenzen mit sich gebracht hätten
(Mayer-Kuckuk u. Ziener, 2009).
Ob die immensen Wahlkampfgelder irgendwann nicht mehr weiter steigen oder gar sinken,
ist kaum wahrscheinlich. Ein aktuelles innenpolitisches Problem könnte jedoch dazu beitragen. So haben die Vereinigten Staaten erst vor wenigen Tagen die Schuldenobergrenze
überschritten, weshalb sie aktuell keine weiteren Schulden machen dürfen, was sich bereits
auf die staatlichen Altersvorsorgen ausgewirkt hat. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die
staatlichen Unterstützungen für die verschiedenen Wahlen nicht auch plötzlich drastisch gekürzt werden.
In der Transparenz und Finanzierung der Wahlkämpfe war 2002 mit dem von McCain durchsetzten Gesetz das erste Mal seit 1971 eine grosse Verbesserung möglich, die aber 2010
durch das oberste Gericht mindestens wieder in gleichem Masse aufgehoben wurde. So
können die Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen die Kandidaten unbeschränkt
durch Werbung unterstützen, was seit Jahrzehnten nicht mehr möglich war. In den USA wird
also auch in Zukunft weiter darüber gestritten werden, wer Wahlkämpfe in welcher Form beeinflussen darf und für wen es welche Auswirkungen mit sich bringt.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
10. Konklusion
Ziel dieser Arbeit war es aufzuzeigen, wie sich die politischen Parteien in der Schweiz aktuell
finanzieren, die Finanzierungsformen kritisch zu analysieren und Auswirkungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auch war es Ziel, die Wahlkampffinanzierung der
Parteien und die Nebenerwerbe der Politiker zu hinterfragen. Ausserdem sollte aufgezeigt
werden, weshalb welche Partei sich für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung einsetzt und weshalb andere immer noch dagegen ankämpfen.
Um die Analysen der Schweiz besser fassen zu können, war es auch Ziel, wo überhaupt
möglich, einen Vergleich zur USA zu ziehen, auch wenn dieser nicht im Vordergrund stand.
10.1.
Aktuelle Finanzierungsformen politischer Parteien in der Schweiz
Um zu verstehen, wieso sich welche Parteien mit welchen Mitteln finanzieren, wurde im Kapitel 2 die historische Entwicklung der rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz und im Kapitel 4 die allgemein vorhandenen Finanzierungsformen der Schweizer Parteien aufgezeigt
und mit den entsprechenden Kapiteln 3 und 5 über die USA verglichen.
10.1.1.
Historische Entwicklung und aktuelle Situation Schweiz
Es konnte festgestellt werden, dass sich die Parteien in der Schweiz grundsätzlich durch
Mitgliederbeiträge im weiteren Sinne und durch Spenden finanzieren. Hinzu kamen im Laufe
der Zeit die Fraktionsbeiträge, welche sich nach ihrer Einführung mehrmals erhöhten und
sich für einige Parteien zu wichtigen Finanzierungsquellen entwickelten. Diese indirekte
Form der staatlichen Finanzierung stellt gleichzeitig auch die einzige erwähnenswerte dar.
So wurden seit den sechziger Jahren viele Vorstösse zur besseren Unterstützung der Parteien abgelehnt. Mit ein entscheidender Grund war sicherlich, dass oft versucht wurde, die
staatliche Parteienfinanzierung in Verbindung mit mehr Transparenz zu verbessern oder
umgekehrt. Ebenfalls eine Problematik stellt die fehlende Verankerung der Parteien in der
Bundesverfassung dar, da diese oftmals als Voraussetzung für mehr Transparenz und Regelungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Politiker genannt wurde. Doch die Vorstösse,
die eine Verankerung forderten, scheiterten meistens daran, dass sich die Parteien nicht
genügend dafür einsetzten und viele Politiker und Parteien Angst hatten, dass eine Verankerung in der Bundesverfassung oder auf Gesetzesebene automatisch auch zu einer staatlichen Parteienfinanzierung führen würde.
Daraus folgernd gibt es in der Schweiz immer noch keine bessere staatliche Unterstützung
der Parteien, keine Offenlegungspflicht der Parteifinanzen, der Wahlkampfausgaben, der
Spenden und auch nicht der Gehälter der Parlamentarier. Auch eine staatliche Parteienfinanzierung scheiterte bislang chancenlos. Eigentlich erstaunlich, bemängeln verschiedene
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Experten doch immer wieder, dass die Parteien mit ihren sehr beschränkten Mitteln nicht
mehr in der Lage seien, ihren politischen Auftrag, der insbesondere in der Willensbildung des
Volkes besteht, ausreichend zu erfüllen. Und dennoch kennt die Schweiz als fast einzige
Demokratie in Westeuropa keine echte staatliche Parteienfinanzierung. Klar ist, dass vor
allem die bürgerlichen und rechten Parteien gegen die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung waren beziehungsweise. sind, weil sie es für nicht vertretbar halten, vom Staat
abhängig zu sein. Gleichzeitig sind sie diejenigen, die am meisten von den Spenden der
“Reichen“ und der Wirtschaftsunternehmen profitieren und von ihnen abhängig sind.
10.1.2.
Vergleich der historischen Situation der Schweiz mit derjenigen der USA
Vergleicht man die historische Entwicklung und die aktuelle Situation in der Schweiz mit derjenigen in den USA können grosse Unterschiede festgestellt werden. Traditionell sind die
Parteien in den USA viel unwichtiger als die einzelnen Kandidaten, die als die zentralen Akteure in der Politik genannt werden können. Auch in der Finanzierung weisen die beiden
Länder Unterschiede auf. So finanzieren sich in den USA die Parteien, Kandidaten und verschiedenen anderen Organisationen wie zum Beispiel Komitees vor allem durch Spenden
und staatliche Mittel. Mitgliederbeiträge sind in den Parteien nicht weit verbreitet. Betrachtet
man zudem die Transparenzbestimmungen oder Ausgabehöchstgrenzen, welche oftmals mit
den staatlichen Unterstützungen einhergehen, kann die Angst der bürgerlichen Parteien
durchaus nachvollzogen werden.
Die Vereinigten Staaten von Amerika kannten bereits sehr früh (1883) Vorschriften bezüglich
Transparenz in Wahlkämpfen, bei Spenden und auch bei den Ausgaben von einzelnen Kandidaten. Die einzige Problematik war, dass die Regelungen meistens umgangen werden
konnten, sodass bis heute kein zufriedenstellender Konsens gefunden werden konnte und
die Wahlkampffinanzierung weiterhin ein sehr brisantes und hart umkämpftes politisches
Thema darstellt.
10.1.3.
Die Finanzierungsformen der Parteien und deren Einstellungen zum
Thema Transparenz hängen zusammen.
Die Analyse der Finanzierungsformen der Parteien in der Schweiz und den USA stellte sich
als schwieriger heraus als erwartet.
10.1.3.1.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz war nicht von allen Parteien eine Jahresrechnung erhältlich, weshalb die FDP
in der Analyse nicht berücksichtig werden konnte. Ausserdem wurden die Jahresrechnungen
sehr unterschiedlich geführt. So weisen die SVP und die SP praktisch eine gleich hohe Erfolgsrechnung mit fast identischem Spendenanteil auf, was gemäss verschiedener Experteneinschätzungen schlicht nicht möglich sein kann. Einerseits kann alleine anhand der MeBachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
dienpräsenz davon ausgegangen werden, dass die SVP über ein massiv höheres Budget
verfügen muss als die SP und andererseits ist es sehr erstaunlich, wie hoch der Anteil der
Spenden in der Erfolgsrechnung der SP und SVP ist. Die SP, welche sich traditionell vor
allem durch Mitgliederbeiträge finanziert, weist einen höheren Spendenanteil an den Gesamteinnahmen auf, als dies die SVP tut, welche sich bekanntlich vor allem durch Spenden
finanziert.
Erklärbar war dies relativ leicht, denn die SVP liess dann auch verlauten, dass Wahlkampfkampagnen und auch Initiativen wie die Ausschaffungsinitiative nicht über das nationale Parteienbudget finanziert werden, sondern über eigene. Dies stellte natürlich eine ganz neue
Herausforderung dar. So müssten alle Rechnungen der einzelnen Komitees mit denjenigen
der einzelnen Bundesparteien konsolidiert werden, um sie effektiv vergleichbar und bewertbar zu machen, was aber nicht möglich ist, da die meisten Bilanzen und Erfolgsrechnungen
der einzelnen Komitees nicht veröffentlich werden.
Nur die Grüne Partei wies in ihrer Jahresrechnung auch zweckgebundene Spenden, also
solche für Abstimmungs- und Initiativkomitees aus, was eine weitere Ungereimtheit in den
Vergleich der Finanzierungsformen der Parteien bringt.
Die Problematik liegt also nicht nur in der Transparenz der Parteifinanzen, sondern auch in
derjenigen der Komitees, welche aktuell auch nicht deklarierte Spenden in unbegrenzter Höhe annehmen können.
Ziel der Arbeit war es auch aufzuzeigen, welchen Erfolg die einzelnen Parteien im Verhältnis
zu den verfügbaren Mitteln erzielen beziehungsweise ob zwischen der Höhe der Gelder und
dem politischen Erfolg ein Zusammenhang besteht. Leider konnte dieses Thema nicht abschliessend behandelt werden, da wie oben erwähnt die einzelnen Erfolgsrechnungen als
nicht vollständig angesehen werden müssen und eine detaillierte Analyse der verfügbaren
finanziellen Mittel der Parteien nötig wäre. In einer Arbeit, die sich nur mit diesem Thema
befassen würde, könnte eine Konsolidierung aller der Partei zur Verfügung stehenden Mittel
durch eine Einschätzung und möglichst genaue Analyse der ausgegeben Gelder erfolgen,
unter anderem durch die Berechnung der Kosten von Medienkampagnen und anderen parteilichen Aktivitäten. Danach könnten die Wahlresultate ins Verhältnis zu den einzelnen aufsummierten Zahlen gesetzt werden, was den Rahmen dieser Arbeit aber sprengen würde.
Weiter ist ganz klar, dass sich viele Parteien in erster Linie über Spendengelder finanzieren,
die nicht offengelegt werden und viele der Spenden gar nicht erst in die Parteikassen fliessen, sondern in verschiedene Komitees. Deshalb müssten bei der Thematik für mehr Transparenz nicht nur die Parteifinanzen angegangen werden, sondern auch diejenigen von anderen politischen Organisationen. Auffallend ist auch, dass die Parteien, welche sich grössten-
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
teils über Spenden finanzieren, nicht für die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung sind, da diese die Gefahr mit sich bringe, dass die Unabhängigkeit der Parteien verloren gehe beziehungsweise in die Abhängigkeit vom Staat führe, was zu vermeiden sei. Eigentlich eine nicht nachvollziehbare Begründung, sind doch genau diese Parteien in hohem
Masse von Geldern und Einflüssen aus der Wirtschaft abhängig und hat doch die Wirtschaft
einen weitaus stärkeren Grund, die Parteien zu beeinflussen, als der Staat. Würde eine
staatliche Parteienfinanzierung eingeführt, wer sollte die Parteien dann beeinflussen? Wohl
kaum die einzelnen Parlamentarier, die bereits einer Partei angehören oder der Bundesrat.
Das Recht dazu hätte einzig der Steuerzahler beziehungsweise der Wähler, der die Finanzierung zu übernehmen hätte, was wiederrum nicht problematisch wäre.
Eine mögliche Verbesserung der Finanzierungsformen wäre sicherlich da, wenn der Wille
der Parteien nicht fehlen würde. Die Grüne Partei ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, finanziert sich die Partei doch nur zu gut 10% aus Spendengeldern und zu knapp 50%
aus Fraktionsbeiträgen. Der Rest der Finanzierung stammt aus vielen verschiedenen Einnahmequellen, weshalb eine negative Abhängigkeit der Partei von Geldgebern ausgeschlossen werden kann. Würden alle Parteien von sich aus eine Jahresrechnung ähnlich derjenigen der Grünen präsentieren, würde die Problematik der Parteienfinanzierung und ihrer
Transparenz von alleine abgeschwächt.
Die Einstellung der Parteien zu mehr Transparenz in der Finanzierung von politischen Akteuren musste nicht gross analysiert werden. So geben die bürgerlichen Parteien wie die FDP,
CVP und SVP ganz offen bekannt, dass sie gegen Transparenz in der Parteienfinanzierung
sind und die beiden linken Parteien, die SP und die Grünen, stehen klar für eine transparentere und fairere Finanzierung ein. Doch auch ohne diese Aussagen konnte bereits historisch
erkannt werden, dass Initiativen und andere Vorstösse praktisch immer von Politikern der
Linksparteien eingereicht wurden. Ausnahmen bilden die Initiativen von Lukas Reimann und
Oskar Freysinger, welche sich aber “nur“ für die Offenlegung der Einkünfte der Parlamentarier einsetzten beziehungsweise einsetzen. Und auch anhand der Finanzierungsstrukturen
der Parteien ist es nachvollziehbar, dass die bürgerlichen und rechten Parteien, welche sehr
wirtschaftsnah sind und viele Gelder aus diesem Bereich erhalten, gegen eine Offenlegung
der Spenden sind. Natürlich treten die bürgerlichen Parteien generell für die Freiheit des
Bürgers ein und versuchen, schon fast traditionell bedingt, möglichst wenige staatliche Interventionen zuzulassen.
Als Erfolg wäre sicherlich schon zu verbuchen, wenn Spenden ab einem gewissen Betrag in
allen politischen Parteien und Organisationen offengelegt werden müssten, damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Parteienfinanzierung steigt. Zudem sollte eine staatliche Par-
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
teienfinanzierung zumindest objektiv geprüft werden, da dadurch in Zukunft mehr finanzielle
Mittel zur Ausübung der Parteiarbeit vorhanden wären und somit die Qualität gesteigert werden könnte. Auch die Abhängigkeit von finanzstarken Spendern könnte sich dadurch verringern und eine Angleichung der Budgethöhe der Parteien stattfinden.
10.1.3.2.
Situation in den USA
Auch im Kapitel 8, in welchem die Finanzierungsformen der US-Parteien detailliert betrachtet
werden sollten, erwies sich dieses Unterfangen als äusserst schwierig und nur beschränkt
realisierbar. Nach detaillierter Recherche in diversen Fachzeitschriften, Tageszeitungen aber
auch auf Internetseiten, auf welchen zum Beispiel die Kandidaten ihre Spenden offenlegen,
konnte keine vollständige Erfolgsrechnung und Bilanz der Demokratischen und Republikanischen Partei auf nationaler Ebene gefunden werden. Einzig Zahlen der Gesamtausgaben
und Einnahmen der Parteien waren erhältlich. Deshalb wurden in Kapitel 8 nicht die Finanzierungsformen der US-Parteien analysiert, sondern nur die Höhe der Wahlkampffinanzierung. Auch der eingeplante Vergleich zwischen der Schweiz und den USA bezüglich Finanzierungsformen und Höhe der Budgets musste sich auf die Budgets beschränken, was aber
auch nicht zu abschliessenden Resultaten führen konnten, sind doch die Softgelder und unabhängigen Wahlkampfausgaben in den USA und die restlichen Ausgaben der Schweizer
Parteien aus den Komitees nicht im Vergleich berücksichtigt.
10.2.
Bestrebungen zu mehr Transparenz und deren Erfolgschancen in
der Zukunft
10.2.1.
Bescheidene Erfolge in der Vergangenheit
Es konnte einzig erreicht werden, dass die Nebenämter der Politiker offengelegt werden
müssen, ohne jedoch die Höhe der erhaltenen Gehälter zu deklarieren. Verschiedene Vorstösse für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung, Offenlegung der Gehälter von Nebenämtern der Parlamentarier und auch für mehr Transparenz in Abstimmungs- und Initiativkomitees wurden allesamt abgelehnt. Dies geschah so oft, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates bei neuen Initiativen und Vorstössen teilweise in der Begründung
der Ablehnung aufführt(e), dass ein ähnliches Anliegen bereits im Jahre X abgelehnt wurde.
10.2.2.
Aktuelle Bestrebungen könnten Teilerfolge bewirken
Aktuell wird mindestens wöchentlich in den Medien zum Thema mehr Transparenz in Wahlkämpfen, Abstimmungen, in der Parteienfinanzierung und in der Offenlegung der Gehälter
von Parlamentariern berichtet. Es stellt sich deshalb durchaus die Frage, ob sich das Thema
Transparenz nicht sogar zu einem Wahlkampfthema 2011 entwickelt. Top aktuell sind die
geplanten Volksinitiativen von Lukas Reimann, Lukas Harder und Andreas Gross zusammen
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
mit Andy Tschümperlin, welche mindestens zum Teil eine Chance haben, umgesetzt zu werden. Mit ein Grund zu dieser positiven Annahme, sind mitunter die repräsentativen Umfragen, die in der Vergangenheit in der schweizerischen Bevölkerung durchgeführt wurden.
10.2.2.1.
Lukas Reimann kämpft mit seiner Volksinitiative gegen die eigene Partei
Lukas Reimann beschäftigt sich mit der Offenlegung der Gehälter von Parlamentariern und
ist gleichzeitig gegen mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung, da dies ein ganz anderes Thema sei. Erstaunlich ist, dass diese Initiative von einem SVP-Politiker lanciert wurde,
was in der Vergangenheit erst durch Oskar Freysinger in einer ähnlichen Parlamentarischen
Initiative geschah. Die Konsequenz, dass praktisch die ganze SVP-Front gegen die Volksinitiative ist, zeigt einen möglichen Grund auf, wieso sich bislang nicht mehr SVP-Politiker der
Problematik der Transparenzfrage annahmen.
Es ist verständlich, dass im Wahljahr die Äusserungen kommen, wonach Reimann nur Aufmerksamkeit erzeugen möchte, um so ein besseres Ergebnis in den kommenden Wahlen
erzielen zu können. Doch dies sind alles Spekulationen. Reimann konnte seine Position im
Interview sehr glaubhaft darlegen und aus seiner Sicht auch begründen, wieso er gegen eine
Offenlegung der Parteifinanzen ist. Seine Begründung war, dass die Umsetzung sehr
schwierig wäre, es zu Missbräuchen kommen könnte und es viele Umgehungsmöglichkeiten
geben würde. Natürlich macht es sich Reimann mit dieser Argumentation, die auch von der
Staatspolitischen Kommission hätte stammen können, sehr leicht. Viele Initiativen haben
genau diese Probleme bereits berücksichtigt und in den Initiativtext mit eingebaut. Auch die
negativen Erfahrungen, die Reimann ins Feld führt, können genauso einen positiven Aspekt
darstellen, da man aus den gemachten Fehlern Lehren ziehen könnte und die Fehler nicht
mehr selber machen müsste.
10.2.2.2.
Endlich eine Volksinitiative für Transparenz in der Parteienfinanzierung
Lukas Harder lanciert in der nahen Zukunft ebenfalls eine Volksinitiative, die sich mit der
Transparenz in der Parteienfinanzierung beschäftigt. Er fordert die Offenlegung der Spenden
ab einem noch festzulegenden Betrag. Ein Vorteil für Harder ist sicherlich, dass er nicht einer
Partei zugewiesen werden kann und somit eventuell als “Kämpfer des Volkes“ wahrgenommen wird. Zudem gab er allen Parteien die Möglichkeit, Einsitz in das Initiativkomitee zu
nehmen, was als taktisch sehr durchdacht zu bezeichnen ist. Zum einen setzen sich dann
mehrere Parteien zusammen für die Initiative ein und zum anderen kann er die Gegenargumente der anderen Parteien zu seinen Gunsten ausnutzen, da sie wie in Kapitel 9.3 aufgezeigt, teilweise absolut unbegründet sind.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
10.2.2.3.
Welche Variante schafft es in eine Volksinitiative?
Die möglichen Volksinitiativen von Gross und Tschümperlin beinhalten verschiedene Varianten, wie weit die Transparenz und auch eine mögliche staatliche Parteienfinanzierung gehen sollen. Es bleibt abzuwarten, ob die Beiden die verschiedenen Varianten in einer für das
Volk verständlichen, übersichtlichen und mehrheitsfähigen Volksinitiative vereinen können.
10.2.3.
Erfolgschancen für mehr Transparenz
Allein durch die hohe Medienpräsenz und die vielen Vorstösse in der Vergangenheit und
aktuell bekommt das Anliegen bezüglich mehr Transparenz in der Parteifinanzierung mehr
Aufmerksamkeit von der Bevölkerung. Deswegen ist es durchaus denkbar, dass zumindest
eine der aktuellen Volksinitiativen durchkommt und somit die Vorreiterrolle für mehr Transparenz einnehmen würde. Weitere Vorstösse wären sicher die Folge. So will zum Beispiel Lukas Harder nach erfolgreicher Lancierung der Volksinitiative bezüglich Transparenz in der
Parteienfinanzierung eine weitere einreichen, die sich mit allen Abstimmungs- und Wahlkampfkomitees und deren Spendeneinnahmen beschäftigt.
10.2.4.
Zukünftige Parteienfinanzierung in der Schweiz
Wenn sich der Trend fortsetzen sollte, werden es die Parteien in der Zukunft weiterhin
schwierig haben, mit den wenigen Mitteln, welche die meisten in den Vereinskassen haben,
ihre Aufgaben gut erfüllen zu können. Deswegen dürfte die staatliche Parteienfinanzierung in
den kommenden Jahren immer wieder diskutiert werden. Aufgrund der vielen bürgerlichen
Gegner wird es aber ziemlich sicher bei einer Diskussion bleiben und eine Einführung staatlicher Unterstützung, falls sie überhaupt jemals eingeführt wird, dürfte noch lange auf sich
warten lassen.
Eine Offenlegungspflicht bei Spenden für Parteien wird früher oder später sicher eine Mehrheit finden, sei dies im Volk oder im Parlament. Dies würde dazu führen, dass die finanzielle
Situation der Parteien sich weiter verschlechtern würde, glaubt man zumindest den bürgerlichen Parteien, die mit Ausfällen von Spendengeldern rechnen. Eventuell würden diese Gegner der staatlichen Parteienfinanzierung, sollten die Spenden wirklich abnehmen, langfristig
ihre Meinung ändern und somit einer staatlichen Parteienfinanzierung, wie sie praktisch jede
westeuropäische Demokratie kennt, den Weg ebnen.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
10.3.
Abschliessende Bemerkungen
Meiner Meinung nach wäre es sicherlich zu begrüssen, wenn es in der Schweiz in der nahen
Zukunft zu mehr Transparenz bezüglich Parteienfinanzierung, Finanzierung anderer politischer Organisationen und zur Offenlegung der Nebengehälter der Politiker kommen würde.
Zudem erhoffe ich mir, dass eine staatliche Parteienfinanzierung zumindest sachlich diskutiert wird mit Beteiligung aller politischen Lager. Die Einführung einer freiwilligen staatlichen
Unterstützung, wie es sie auch in den USA gibt und welche an Bedingungen zur Offenlegung
geknüpft ist, wäre zu begrüssen, um so einen möglichst fairen und demokratischen Prozess
der Willensbildung der Schweizer Bürger zu gewährleisten.
In den USA würde es sicherlich einen Vorteil darstellen, wenn die Bundesstaatlichen Regelungen zunehmend vereinheitlicht würden, um so die Übersicht verbessern zu können. Ausserdem müssen zwingend die Umgehungsmöglichkeiten der einzelnen Vorschriften eingedämmt werden und es sollte in Zukunft sichergestellt werden, dass erlassene Regelungen
nicht durch den obersten Gerichtshof als verfassungswidrig erklärt werden können. Die Einführung und auch die Aufhebung solcher Gesetze und Regelungen führen nämlich immer zu
immensen Ausgaben und Anstrengungen, die letztlich nichts bringen.
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Weigelt Kurt. (1988). Staatliche Parteienfinanzierung. Grüsch: Rüegger.
Wicha Barbara. (1975). Parteienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln - ihre Voraussetzungen und ihre Probleme. Wien: Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
100
Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Widmer Hans. (2010). Vertrauen durch Transparenz. 19. März 2010. URL: http://www. parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103268 [10. Mai 2011].
Wiesendahl Elmar. (2006). Parteien. Frankfurt am Main: Fischer Kompakt.
Zeller René. (2011). Glaser am Werk - Forderung nach mehr Transparenz in der Politik
könnte sich zum Wahlkampfthema mausern. [In:] Neue Züricher Zeitung, 28. April 2011.
URL: http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/glaser_am_werk_1.10403034.html [07.
Mai 2011].
ZKB.ch. (2011). Kursabfrage. 17. Mai 2011. URL: http://www.zkb.ch/ [17.05.2011].
Eigene Interviews
Interview Reimann. (2011). Die Transparenz-Initiative – eigenes Interview. 14. März 2011.
Interview im Anhang.
Interview Bär. (2011). Parteienfinanzierung SVP – eigenes Interview. 21. März 2011. Interview per Email.
Interview Feldmann. (2011). Die aktuelle Parteienfinanzierung in der Schweiz.
18. März 2011. Interview als Audiodatei auf beiliegender CD.
Interview Transparency International. Die aktuelle Parteienfinanzierung in der Schweiz.
23. März 2011. Interview im Anhang.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Anhang
Erfolgsrechnung und Bilanz der SVP Schweiz
Erfolgsrechnung und Bilanz der SP Schweiz
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Erfolgsrechnung und Bilanz der SP Schweiz
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Erfolgsrechnung der Grünen Partei Schweiz
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Eigenes Interview mit Lukas Reimann vom 14. März 2011
Frage 1
Herr Reimann was, hat Sie motiviert die “Transparenz-Initiative“ zu lancieren?
Aufgrund meiner Erfahrung von dreieinhalb Jahren im Nationalrat habe ich viel erlebt. Deshalb konnte ich auch feststellen, wie gross der Einfluss von Geldgebern auf die einzelnen
Parlamentarier ist. Es gibt kleine Beispiele wie: Man setzt sich für die Legalisierung des Pokern ein und Politikerkollegen finden die Idee generell gut, stimmen dann schlussendlich
aber doch nicht dafür, weil sie sagen, dass sie noch im Verwaltungsrat des Casinos in ihrem
Kanton sind oder vom Casinoverband unterstützt werden. Dies ist ein sehr kleines fast lächerliches Beispiel, aber wenn Sie die Gesundheitskommission betrachten, dort hat fast jeder Mandate oder im Investmentbereich oder im Telekommunikationsbereich, in denen es
um Milliardenbeträge geht. Dort ist das ganze Lobbying viel verstrickter und grösser.
Frage 2
Was würde sich bei Annahme der Initiative verändern, man kennt ja bereits die Mandate der
verschiedenen Parlamentarier und kann sich in etwa vorstellen, was sie damit verdienen!?
Ja, aber es gibt natürlich zwei Probleme in der heutigen Regelung: A es wird überhaupt nicht
überprüft ob alle Mandate angegeben werden. Es gibt x Mandate, die nicht eingetragen sind,
zum Teil auch grössere Mandate und es werden keine Strafen verhängt und es passiert
nichts. Und das zweite Problem ist, die Finanzen spielen natürlich die entscheidende Rolle.
Also ob ich in einem Verwaltungsrat sitze und keinen Rappen verdiene oder ob jemand x
Tausend Franken kassiert, hat natürlich einen Einfluss auf den Grad von der Abhängigkeit,
den man danach von dem Mandat hat.
Frage 3
Denken Sie, dass sich der Durchschnittsbürger informieren würde, wie viel wer mit was verdient?
Natürlich! In Deutschland wurde 2009 die Regelung eingeführt, nachdem diese vom Verfassungsgericht noch zwei Jahre herausgezögert wurde. Die Website des deutschen Bundestags konnte an diesem Tag 12 Millionen Besucher verzeichnen, sodass die Seite sogar zusammenbrach. Das heisst, das Interesse der Bevölkerung an den Einkünften der Politiker ist
riesig und das merke ich jetzt auch an der Anzahl Emails und an den Reaktionen betreffend
meiner Initiative. Zudem würden die Medien dieses Thema aufgreifen und in der Schweiz
würde Ähnliches passieren wie in Deutschland. Ich würde mit 2-3 Millionen Klicks auf parlament.ch rechnen.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Frage 4
Sind Sie froh über die Unterstützung Ihrer linken Kollegen?
Das ist von Anfang an das Ziel gewesen. Wir haben im Initiativkomitee die Vizepräsidentin
von den Grünen, den Präsident der Piratenpartei und ein Mitglied von den Grünliberalen.
Auch jemand von der alternativen Liste hat die Unterstützung für die Initiative beschlossen,
leider zu spät um noch ins Initiativkomitee beitreten zu können. Je breiter die Unterstützung
ist, desto eher kommt die Initiative auch zu Stande.
Frage 5
Denken Sie, dass die Parteien bei einer Offenlegungspflicht, weniger Spenden erhalten würden?
Davon bin ich überzeugt. Klar, es kommt darauf an wo man ansetzt. Setzt man an bei 5000
CHF oder bei 50‘000 oder bei 500‘000. Gerade kleine Firmen und Handwerker würden nicht
mehr spenden, da sie sonst Aufträge verlieren würden, wenn z.B. rauskommt, dass sie für
die Ausschaffungsinitiative 5000.- spenden würden. Ich zum Beispiel kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich für meinen eigenen Wahlkampf (30‘000 CHF) nur Kleinspenden
gesammelt habe in der Grössenordnung zwischen 10 und 200 CHF. Klar kann es mal sein,
dass man 1000 CHF erhält, aber das ist die Ausnahme.
Frage 6
Was sind die Hauptgründe, weshalb Sie gegen eine Offenlegung von Parteifinanzen sind?
Weniger Einnahmen. Zudem könnten einfach noch mehr andere überparteiliche Kommissionen gegründet werden, die nicht als Parteien gelten und bei denen die Spenden nicht offengelegt werden müssen. Auch heute sind für Abstimmungskämpfe wie die Ausschaffungsinitiative viel mehr finanzielle Mittel vorhanden als für die Partei selber. Zudem würde auch das
Problem zunehmen, wie in den USA, wo zum Beispiel die Einzahlungsscheine schluderig
ausgefüllt werden und somit nicht erkannt werden kann, wer gespendet hat. Was macht man
dann mit solchen Problemen? So werden die Probleme ja nur verschoben.
Frage 7
Was halten Sie von einer staatlichen Parteienfinanzierung bzw. von einem Ausbau der finanziellen Unterstützung durch den Staat?
Da bin ich total dagegen, da die Parteien eine eigene Rechtsform besitzen und nicht in Abhängigkeit vom Staat stehen sollten. Zudem wurde in andern Länder z.B. Deutschland, wo
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
ab 1 oder 2% der Stimmen ein gewisser Betrag ausbezahlt wird, Spassparteien wie die Bierpartei für Deutschland oder ähnliches gegründet, die dann nur die 100‘000 Euro kassiert
haben und nie an einem politischen Prozess teilgenommen haben. Eine Verurteilung fand
nie statt.
Frage 8
Wie sieht für Sie die Zukunft in der Parteienfinanzierung aus? Sagen wir in 10 Jahren? Wird
es dann eine staatliche Parteienfinanzierung geben?
Die staatliche Parteienfinanzierung wird sicher nie kommen, da das Volk dem nicht zustimmen würde. Das Volk schaut ganz genau hin, wenn es darum geht mehr auszugeben. Insbesondere wenn es um Steuergelder geht, die die Politik oder Politiker finanzieren sollen.
Dass eine Offenlegungspflicht kommt, halte ich für gut möglich, es kommt einfach darauf an,
wie diese geregelt und umgesetzt wird. Wer überprüft, ab welchem Betrag etc..
Frage 9
Finden Sie es nicht unfair, dass die Parteien massiv unterschiedliche Budgets haben?
Es kommt ja nicht nur auf die Finanzierung an, sondern auch auf viele andere Aspekte. Ich
habe zum Beispiel bei einer Wahl nur 30‘000 CHF zur Verfügung gehabt, während ein SVP
Kollege 300‘000 CHF zur Verfügung hatte und dadurch seine Medienpräsenz etc. viel stärker
aufrechterhalten konnte. Schlussendlich hatte er 10000 Stimmen weniger als ich.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Eigenes Interview mit Transparency International vom 20. März 2011
Frage 1
Würde aus Ihrer Sicht eine Offenlegungspflicht von Parteispenden bzw. der Parteifinanzierung zu weniger Einnahmen der Parteien führen, was gemäss einigen bürgerlichen Politikern
der Fall wäre? Wenn ja, wieso?
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Es ist empirisch nicht erwiesen, dass die
Einführung einer transparenten Politikfinanzierung zu einem Rückgang von Spenden führt.
Auch Beispiele wie Grossbritannien zeigen, dass eine Offenlegungspflicht nicht eine staatliche Parteienfinanzierung zur Folge haben muss. Trotzdem rechnen auch unabhängige Politexperten wie Prof. Andreas Ladner mit einem Spendenrückgang der Unternehmen.
Frage 2
Haben Sie Hinweise, die darauf hindeuten, dass mit Parteifinanzierungen Geld gewaschen
wird bzw. unsauberes Geld verwendet wird?
Uns ist kein Fall bekannt. Tatsache ist, dass aufgrund mangelnder Transparenz ein tatsächliches Risiko besteht, dass Spenden von fragwürdigen Personen oder Institutionen angenommen und verwendet werden. Mit einer Offenlegungspflicht könnte diesem Risiko entgegengesteuert werden.
Frage 3
Laut Hochrechnungen ist klar, dass die SVP am meisten finanzielle Mittel zur Verfügung hat.
Aus meiner Sicht müsste dies eher die wirtschaftlich orientierte FDP oder CVP sein. Wieso
denken Sie, dass Einzelpersonen oder auch Organisationen und Verbände mehr in die SVP
investieren?
Die Parteienfinanzierung gestaltet sich für uns alle als eine Black Box. Über die tatsächlichen
Verhältnisse können Aussenstehende deshalb nur Mutmassungen anstellen, was die Gerüchteküche immer wieder rasch zum Brodeln bringt. Dementsprechend sind solche Aussagen rein spekulativer Natur. Mit einer Offenlegung der Parteifinanzen könnte all diesen Einschätzungen, Bedenken, Gerüchten aber auch reellen Gefahren wie des oben erwähnten
Geldwäschereirisikos entgegengesteuert werden.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Frage 4
Wo ein Investor da auch eine Rendite. Verfügen Sie über Quellen, die belegen, dass sich die
Parteienpolitik einzelner Parteien an den Interessen der Geldgeber/Spender orientieren?
Wenn ja, welche?
Hier muss man unterscheiden zwischen Parteien und Politiker. Ob sich die Parteien an den
Geldgebern orientieren ist schwer nachweisbar und wir kennen hierzu auch keine Quellen,
die dies belegen würden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Parteien grundsätzlich nicht
sehr vermögend sind. Man rechnet (Hilmar Gernet, Diss. Geld und Politik) bei den bürgerlichen Parteien mit etwa 17Grossspendern. Die einzelnen Zahlungen können dabei ein gewisses „Klumpenrisiko“ darstellen. Ein Beispiel: Verdächtig schien das Abstimmungsverhalten der FDP im Jahr 2007, welche entgegen ihrer grundsätzlich wirtschaftsliberale Haltung,
sich gegen die Einführung von Parallelimporte in der Pharmaindustrie stellte .In einem Milizsystem sind Interessenbindungen von Politikern Teil des Systems. Hier ist die Annahme,
dass Parlamentarier, die Interessen eines Unternehmens oder einer Branche vertreten, kein
grundsätzliches Problem an sich, sondern sogar erwünscht. Kritisch wird es dann, wenn ihr
Entscheidungsprozess nicht mehr auf einer freien Meinungsbildung basiert, sondern durch
käufliche Faktoren beeinflusst wird.
Frage 5
Was müsste aus Sicht von Transparency International geschehen, damit in der Schweiz eine
politisch korrekte Parteifinanzierung vorhanden wäre?

Transparenz bei der Finanzierung der Parteien, politischen Gruppierungen (Initiativ- und
Referendumskomitees) und Politikern.

Die Einführung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums und strenge Sanktionen.

Die Einführung eines Lobbyregisters, welche eine Akkreditierungspflicht für Lobbyisten
verlangt (analog zum Akkreditierungssystem für Journalisten).
Für finanzielle Zuwendungen unter einer bestimmten Höhe, soll die Anonymität weiterhin
gewährleisten werden, da eine missbräuchliche Einflussnahme bei kleineren Beiträgen nicht
anzunehmen ist. Bei den Politikern soll die Unterscheidung nach Art. 11 ParlG gelten. Finanzielle Zuwendungen des Arbeitgebers oder die Einkommen von selbständigen Unternehmern
müssen nicht offengelegt werden. Für professionelle Berater und Anwälte muss von den
Politikern eine Lösung gefunden werden. Als Vorlage dienen grundsätzlich die Recommendations des Europarats (Rec(2003)4) zur Bekämpfung der Korruption in der Politikfinanzierung.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Frage 6
Wie ist dies umsetzbar bzw. was ist dazu nötig?
Als Vertreter der Zivilgesellschaft geht es uns in erster Linie darum die Öffentlichkeit auf
Probleme aufmerksam zu machen und diese anzusprechen. Die genaue Umsetzung und
Lösung ist dann eine politische Frage, die von Politikern und Experten gelöst werden müssen.
Frage 7
Wie erklären Sie es sich, dass die linken Parteien, insbesondere die SP, fast vollständig auf
Parteispenden verzichtet und dementsprechend auch nur die bürgerlichen Parteien gegen
eine Offenlegung der Parteifinanzierung sind? Wäre es aus Sicht der SP nicht auch sinnvoll
auf Parteispenden zu setzen?
Soweit wir informiert sind, wurde das Budget der SP auf nationaler Ebene im letzten Wahljahr zu 62% von Spenden finanziert. (siehe: Mathieu Gunzinger, Analyse comparative des
ressources financières des partis politiques suisses). Beratungen bezüglich der Struktur der
Parteienfinanzierung liegen nicht in unserem Kompetenzbereich.
Frage 8
Wie stehen Sie gegenüber einer staatlichen Parteienfinanzierung gegenüber, wie sie auch in
anderen
westlichen Ländern anzutreffen ist?
Die Frage der staatlichen Parteienfinanzierung ist eine rechtstaatliche, demokratietheoretische Frage. Aus der Sicht von TI Schweiz hat diese Frage nicht direkt mit Korruption zu tun
und liegt deshalb nicht in unserem Kompetenzbereich.
Frage 9
Welche Form von staatlicher Parteienfinanzierung würden Sie vorschlagen bzw. bevorzugen?
Siehe oben.
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Frage 10
Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, dass Sie unabhängig und politisch neutral sind. Zitat: “TI
Schweiz wurde 1995 als unabhängiger, politisch neutraler und nichtgewinnorientierter
Verein gegründet“. Aus meinen Überlegungen müsste Ihre Organisation politisch linksorientiert sein, da Sie ja Anliegen der Linken bzw. umgekehrt unterstützen. Wie schätzen Sie dies
ein? Werden Sie im bürgerlichen Lager als unabhängig akzeptiert, anerkannt und evtl. sogar
mitfinanziert?
Unsere Forderungen sind apolitisch. Die SVP (mit Reimann) und die SP (seit Jahren) fordern
mehr Transparenz in der Politik, einfach mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Transparenzforderungen werden in anderen Ländern auch von allen Parteien (auch von liberalen, Bsp. in
Deutschland: CDU/CSU, FDP und in Grossbritannien: die Torries ) gefordert. Im Whistleblowing-Fall Zopfi/Wyler hatte die SVP die gleiche Meinung vertreten wie TI Schweiz. Uns ist
auch nicht bekannt, dass die bürgerlichen Parteien die Korruption gutheissen und nur die
„Linke“ dies bekämpfen wollen.
Frage 11
In Ihrem Bericht setzen Sie die Schweiz betreffend Parteifinanzierung bzw. Offenlegung der
Parteifinanzierung gleich mit Staaten wie Uruguay und Albanien. Woher verfügen Sie über
die entsprechenden Quellen, die es Ihnen ermöglichen, diese Vergleiche anzustellen?


http://www.idea.int/parties/finance/db/index.cfm (Stand 2002)
Nuevo Informe Crinis Honduras 2009: Metodología revisada e implementación, realizado
con el apoyo del Ministerio de Relaciones Exteriores de Noruega y la GTZ alemana.
(http://www.transparency.org/regional_pages/americas/financiamiento_politico/crinis) (Stand
2009)
 Financing political parties and election campaigns- guidelines, Ingrid van Biezen (2004)
Frage 12
Wie bewerten Sie die Initiative von Lukas Reimann zur Offenlegung der Gehälter von Politikern?
Die Stossrichtung entspricht grösstenteils unseren Forderungen. Wir unterstützen diese soweit, als es aus Sicht der Korruptionsbekämpfung relevant ist. Transparenz muss immer Mittel zum Zweck und nicht Selbstzweck sein. Zur Frage der Offenlegung der Einkommen sehen Sie bitte die Antwort zur Frage Nr. 17.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Frage 13
Was denken Sie ist seine Motivation dafür?
Das müssen Sie ihn selber fragen.
Frage 14
Lukas Reimann ist klar gegen eine Offenlegung der Parteifinanzierung, wieso ist dies aus
Ihrer Sicht der Fall?
Dazu können wir keine Stellung beziehen. Das müssen Sie ihn selber fragen.
Frage 15
Wie sehen Sie die Zukunft in der Parteienfinanzierung? Was ist die beste durchsetzbare Lösung, bzw. was für eine Initiative bräuchte es, dass sie auch durchkommt?
Politische Machbarkeitsstudien liegen nicht in unserem Kompetenzbereich. Als Vertreter der
Zivilgesellschaft geht es uns in erster Linie darum die Öffentlichkeit auf Probleme aufmerksam zu machen und diese anzusprechen. Die Umsetzung ist dann eine politische Frage.
Frage 16
Einige Politiker im Nationalrat weisen bis zu 60 Nebenerwerbe bzw. Nebenämter auf. Bringt
denn die Offenlegung der Gehälter, wie Sie Reimann fordert noch etwas? Es ist doch bereits
jetzt möglich sich ein Bild zu machen, wieso ein Politiker gewisse Interessen vertritt!?
Die momentane Situation gestaltet sich zu wenig transparent: mit dem Interessenbindungskatalog ist nicht eruierbar, inwiefern Einfluss auf Parlamentarier genommen werden kann.
Wir gehen davon aus, dass das Risiko der Abhängigkeit eines Parlamentariers mit der Höhe
der finanziellen Zuwendungen seines Geldgebers zunimmt. Die Interessenbindung bei einem
Verwaltungsratsmandat mit einer Vergütung von jährlich CHF 100‘000 ist beispielsweise
einem unentgeltlichen Vorstandssitz nicht gleichzusetzen.
Frage 17
Sind Politiker mit so vielen Nebenämtern noch Politiker oder nur noch Lobbyisten? Könnte es
nicht sogar sein, dass Politiker sich indirekt verkaufen und gar nicht mehr für Ihre Ideale
einstehen?
In unserem Milizsystem wird von den Politikern verlangt, dass sie einer Arbeit nachgehen
resp. Mit der Arbeitswelt verbunden bleiben. Dies kann und darf auch durch Nebenämter
geschehen. Der Lobbyismus der Parlamentarier ist nicht per se negativ. Der Unterschied
zwischen den Nebenämtern und dem Hauptberuf liegt darin, dass die Politiker gewisse NeBachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
benämter erst aufgrund ihres Status als Politiker erhalten. Ihren Beruf haben sie jedoch bereits vor Eintritt ins Politikerleben ausgeübt. Aus diesem Grund soll bei den Nebenämtern
Transparenz herrschen. Der Stimmbürger kann schliesslich selber entscheiden, inwiefern
der Politiker seine Interessen noch vertritt.
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Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinanzierung in der Schweiz – Vergleich zur USA
Wahrheitserklärung
Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur
unter Benützung der angegebenen Quellen verfasst habe und dass ich ohne schriftliche Zustimmung der Studiengangleitung keine Kopien dieser Arbeit an Dritte aushändigen werde.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Arbeit von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) mittels einer Plagiatserkennungssoftware überprüft werden kann. Ich
bin damit einverstanden, dass zu diesem Zweck die Arbeit mit meinem Namen in eine geschützte und nur für die Hochschule zugängliche Datenbank ins Ausland übertragen wird
und dort verbleibt. Ich kann bei der ZHAW jederzeit die Löschung meines Namens und allfälliger weiterer persönlicher Angaben verlangen.
Weiter nehme ich zur Kenntnis, dass gemäss § 16 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 FaHG die ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse dieser Arbeit bei der ZHAW liegen. Das Recht auf
Nennung der Urheberschaft bleibt davon unberührt.
Samuel Wiedemann
Bachelor Thesis Samuel Wiedemann
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Herausgabeerklärung des Dozenten
Herausgabe
1)
der Bachelor-Arbeit "Transparenz bezüglich Parteien- und Wahlkampffinan-
zierung in der Schweiz – Vergleich zur USA“
Die vorliegende Bachelor-Arbeit wird
 nicht herausgegeben
 nicht herausgegeben werden bis ins Jahr ………
 für eine uneingeschränkte Herausgabe freigegeben.
______________________________________________________________________________
(Ort, Datum)
1)
(Unterschrift des Dozenten)
Unter ”Herausgabe” wird sowohl die Einsichtnahme im Hause wie auch die Ausleihe bzw.
die Abgabe zu Selbstkostenpreisen verstanden.
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