Kommission genehmigt Übernahme von Meda durch

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Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Meda durch Mylan
unter Bedingungen
Brüssel, 20. Juli 2016
Die Europäische Kommission hat die Übernahme des schwedischen Unternehmens Meda AB
durch Mylan N.V. (Niederlande) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen
freigegeben. Beide Unternehmen sind in der Pharmabranche tätig.
Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass Mylan und Meda eine Reihe von Geschäftsbereichen
in Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Luxemburg, Irland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien
und im Vereinigten Königreich veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss
in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische
Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Mylan angebotenen Verpflichtungen werden diese
Bedenken jedoch ausgeräumt.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf
den Märkten für einige Therapiebereiche: Herz/Kreislauf, Verdauungstrakt und Stoffwechsel, Haut,
Urogenitaltrakt und Sexualhormone, Antiinfektiva, Antineoplastika und Immunmodulatoren,
Bewegungsapparat, Nervensystem und Atemwege.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass bei den meisten Arzneimitteln aus diesen Bereichen
kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht. Gleichwohl ermittelte die Kommission
15 Märkte, bei denen sie aufgrund der starken Marktposition der beiden Unternehmen und der
mangelnden Alternativen durch andere Anbieter Wettbewerbsbedenken hatte. Diese Märkte waren:
Erzeugnisse
Märkte
Antiarrythmika der Klasse IC nach der
Belgien, Estland, Irland, Italien,
Einteilung von Vaughan Williams
Luxemburg, Spanien, Portugal und das
(Propafenon/Flecainid)
Vereinigte Königreich
Amoxicillin
Norwegen
Diltiazem
Portugal
Megestrol
Spanien
Multivitaminpräparate ohne Mineralstoffe
Portugal
für Kinder
Nabumeton
Vereinigtes Königreich
Povidoniod
Frankreich
Gestagene
Österreich
Die Verpflichtungen
Um diese Bedenken auszuräumen, bot Mylan an, seine auf den räumlich relevanten Märkten tätige
Sparte oder dort tätige Sparten von Meda, ggf. samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken, zu
veräußern.
Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig werden, hat sie den Zusammenschluss
freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die
Verpflichtungen vollständig erfüllt werden.
Die Übernahme war am 1. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet worden.
Unternehmen und Produkte
Mylan ist ein niederländisches Unternehmen, das in den US börsennotiert ist und Generika,
Markengenerika und Spezialarzneimittel entwickelt, lizenziert, herstellt, vermarktet und vertreibt.
Das börsennotierte schwedische Unternehmen Meda entwickelt, vermarktet und vertreibt
verschreibungsfreie und verschreibungspflichtige Generika und Spezialarzneimittel.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf
35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen
anbieten.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7975 veröffentlicht.
IP/16/2596
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