Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Meda durch Mylan unter Bedingungen Brüssel, 20. Juli 2016 Die Europäische Kommission hat die Übernahme des schwedischen Unternehmens Meda AB durch Mylan N.V. (Niederlande) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen sind in der Pharmabranche tätig. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass Mylan und Meda eine Reihe von Geschäftsbereichen in Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Luxemburg, Irland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien und im Vereinigten Königreich veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Mylan angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken jedoch ausgeräumt. Die Untersuchung der Kommission Die Kommission prüfte die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf den Märkten für einige Therapiebereiche: Herz/Kreislauf, Verdauungstrakt und Stoffwechsel, Haut, Urogenitaltrakt und Sexualhormone, Antiinfektiva, Antineoplastika und Immunmodulatoren, Bewegungsapparat, Nervensystem und Atemwege. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass bei den meisten Arzneimitteln aus diesen Bereichen kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht. Gleichwohl ermittelte die Kommission 15 Märkte, bei denen sie aufgrund der starken Marktposition der beiden Unternehmen und der mangelnden Alternativen durch andere Anbieter Wettbewerbsbedenken hatte. Diese Märkte waren: Erzeugnisse Märkte Antiarrythmika der Klasse IC nach der Belgien, Estland, Irland, Italien, Einteilung von Vaughan Williams Luxemburg, Spanien, Portugal und das (Propafenon/Flecainid) Vereinigte Königreich Amoxicillin Norwegen Diltiazem Portugal Megestrol Spanien Multivitaminpräparate ohne Mineralstoffe Portugal für Kinder Nabumeton Vereinigtes Königreich Povidoniod Frankreich Gestagene Österreich Die Verpflichtungen Um diese Bedenken auszuräumen, bot Mylan an, seine auf den räumlich relevanten Märkten tätige Sparte oder dort tätige Sparten von Meda, ggf. samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken, zu veräußern. Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig werden, hat sie den Zusammenschluss freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig erfüllt werden. Die Übernahme war am 1. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet worden. Unternehmen und Produkte Mylan ist ein niederländisches Unternehmen, das in den US börsennotiert ist und Generika, Markengenerika und Spezialarzneimittel entwickelt, lizenziert, herstellt, vermarktet und vertreibt. Das börsennotierte schwedische Unternehmen Meda entwickelt, vermarktet und vertreibt verschreibungsfreie und verschreibungspflichtige Generika und Spezialarzneimittel. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen anbieten. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7975 veröffentlicht. IP/16/2596 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Giulia KOMEL (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail