28. November 2016 Einschränkte Indikation und

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28. November 2016
Einschränkte Indikation und Sicherheitsinformationen zu Aprotinin (Trasylol®)
Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte über die Marktwiedereinführung von Trasylol® und die Voraussetzungen für die
Wiedereinführung.
Zusammenfassung
- Aprotinin ist nur indiziert zur prophylaktischen Verringerung von Blutverlust und Bluttransfusionen bei
erwachsenen Patienten mit hohem Blutungsrisiko im Verlauf einer isolierten Bypass-Operation mit
extrakorporaler Zirkulation (d. h. einer aortokoronaren Bypass-Operation die nicht mit weiteren
kardiovaskulären Eingriffen kombiniert ist).
- Aprotinin sollte nur nach sorgfältiger Abwägung des Nutzens und der Risiken angewendet werden. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen (siehe Abschnitt 4.4 und 5.1 der
Fachinformation).
- Während der Gabe von Aprotinin (Trasylol®) muss eine adäquate Antikoagulation mit Heparin
aufrechterhalten werden. Die
Heparinisierung muss überwacht werden. Die Messung der partiellen
Thromboplastinzeit (PTT) sollte nicht verwendet werden.
Patienten mit einem positiven Aprotinin-spezifischen IgG Antikörpertest haben bei Behandlung mit Aprotinin
ein erhöhtes Risiko für anaphylaktische Reaktionen. Daher ist die Gabe von Aprotinin bei diesen Patienten
kontraindiziert. Falls vor der Behandlung kein Aprotinin-spezifischer IgG Antikörpertest durchgeführt werden
kann, ist die Gabe von Aprotinin bei Patienten mit Verdacht auf eine vorherige Exposition, einschließlich einer
Exposition mit Fibrinklebern, während der letzten 12 Monate kontraindiziert.
- Aprotinin kann nur von Kliniken angewendet werden, die herzchirurgische Eingriffe unter kardiopulmonalem
Bypass durchführen und sich zudem verpflichtet haben an einem Register teilzunehmen, mit dem für alle
behandelten Patienten Daten zur Anwendung erhoben werden sollen.
Neue Sicherheitsinformationen
Studiendaten weisen darauf hin, dass das Risiko von thromboembolischen Ereignissen, bei unzureichender
Überwachung der Heparinisierung während des aortokoronaren Bypass-Graftings möglicherweise erhöht ist.
Es ist wichtig, unter der Aprotinin-Therapie eine ausreichende Heparinisierung aufrechtzuerhalten und adäquat
zu überwachen. Bei Patienten unter Aprotinin ist perioperativ und einige Stunden postoperativ mit
Verlängerungen der partiellen Thromboplastinzeit (PTT) und der Celit-aktivierten Gerinnungszeit (Celit-ACT) zu
rechnen. Für Patienten unter kardiopulmonalem Bypass und Aprotinin-Therapie wird zur Aufrechterhaltung
einer ausreichenden Gerinnungshemmung eine der drei folgenden Methoden empfohlen:
o
o
o
Testung der aktivierten Gerinnungszeit (ACT)
feste Heparindosis
Heparintitration
Die partielle Thromboplastinzeit (PTT) sollte bei der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Heparinisierung
nicht herangezogen werden.
ACT-Tests sind keine standardisierten Gerinnungstests, und unterschiedliche Formulierungen der Assays
werden durch Aprotinin unterschiedlich beeinflusst. Die Tests werden ferner durch variable Dilutionseffekte und
die Temperatur unter dem kardiopulmonalen Bypass beeinflusst. Es wurde beschrieben, dass die Kaolin-ACT
unter der Anwendung von Aprotinin nicht im selben Maße ansteigt wie die Celit-ACT.
Zwar variieren die Protokolle, dennoch wird unabhängig von den Effekten der Hämodilution und der
Hypothermie für die Anwendung von Aprotinin eine Celit-ACT von mindestens 750 s bzw. eine Kaolin-ACT von
mindestens 480 s empfohlen. In Hinblick auf die Interpretation der Ergebnisse, die die Assays bei Anwendung
von Aprotinin ergeben, ist Rücksprache mit dem Hersteller des jeweiligen ACT-Tests zu nehmen.
Register
Zur Überwachung der Anwendung von Aprotinin ist in Europa ein Register (Unbedenklichkeitsstudie nach der
Zulassung) beauflagt worden (zugänglich unter http://host-dendrite.com/nordic-aprotinin). Für alle Patienten,
die in den teilnehmenden Herzchirurgiezentren mit Aprotinin behandelt werden, sollen in diesem Register Daten
erhoben werden. Das Register wird Informationen zu Folgendem liefern:
V4.0 – 28 Nov. 2016
o
Zahl der Patienten, die Aprotinin erhalten
o
Indikation für die Anwendung von Aprotinin
o
Merkmale und Risikofaktoren der Aprotinin-Patienten
o
Bedingungen, unter denen Aprotinin angewendet wird, u. a. Daten zur Heparinisierung der Patienten
unter Aprotinin
Eingeschränktes Inverkehrbringen
Das Inverkehrbringen von Aprotinin unterliegt Einschränkungen. So steht Aprotinin nur Kliniken zur Verfügung,
die sich zur Teilnahme am Register verpflichten und herzchirurgische Eingriffe unter kardiopulmonalem Bypass
durchführen.
Weitere Informationen
Im Februar 2008 setzte die Europäische Kommission in Einklang mit der Bewertung des Ausschusses für
Humanarzneimittel (CHMP) in der EU die Marktzulassung für alle aprotininhaltigen Arzneimittel aus.
Im März 2010 begann der CHMP, sämtliche Daten der BART-Studie (Blood conservation using antifibrinolytics:
A randomised trial in a high-risk cardiac surgery population, Fergusson et al., 2008) und anderer klinischer
Studien zu evaluieren und eine erneute Nutzen-Risiko-Bewertung zu Aprotinin durchzuführen.
Auf der Grundlage der Bewertung empfiehlt der CHMP mehrere neue wichtige Änderungen der Fachinformation
und ein Ende der Aussetzung der Marktzulassung von Aprotinin. Die Änderungen der Fachinformation umfassen
Klarstellungen zum Anwendungsgebiet und heben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Überwachung
einer ausreichenden Gerinnungshemmung bei Patienten unter Aprotinin hervor.
Am 18. September 2013 hat die Europäische Kommission die Aussetzung der Marktzulassung von Trasylol®
aufgehoben.
Die aktualisierte Fachinformation zu Trasylol® ist als Anlage beigefügt.
Aufruf zur Anzeige von Nebenwirkungen der Anwendung von Aprotinin
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht
eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von
Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn,
Website: www.bfarm.de anzuzeigen.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen zur Anwendung von Aprotinin (Trasylol®) benötigen, wenden
Sie sich bitte an:
NORDIC GROUP
Global Surveillance Patient Safety, GSPS Director, EU QPPV
Affiliate PV Officer
Name: Sylvie BOUDEAU, M.D.
Tel.: +33 (0)1 70 37 28 01
Mobil: +33 (0)6 85 69 40 09
Fax: +33(0)1 70 37 28 29
E-Mail: [email protected]
Name: Dr. Reinhard NIBLER
Tel.: +49-89-56823726
Mobil: +49-171-3860445
Fax: +49-89-57967495
E-Mail: [email protected]
Datum: xx November 2016
Datum: xx November 2016
Unterschrift:
Unterschrift:
V4.0 – 28 Nov. 2016
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