28. November 2016 Einschränkte Indikation und Sicherheitsinformationen zu Aprotinin (Trasylol®) Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor, mit diesem Schreiben informieren wir Sie in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Marktwiedereinführung von Trasylol® und die Voraussetzungen für die Wiedereinführung. Zusammenfassung - Aprotinin ist nur indiziert zur prophylaktischen Verringerung von Blutverlust und Bluttransfusionen bei erwachsenen Patienten mit hohem Blutungsrisiko im Verlauf einer isolierten Bypass-Operation mit extrakorporaler Zirkulation (d. h. einer aortokoronaren Bypass-Operation die nicht mit weiteren kardiovaskulären Eingriffen kombiniert ist). - Aprotinin sollte nur nach sorgfältiger Abwägung des Nutzens und der Risiken angewendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen (siehe Abschnitt 4.4 und 5.1 der Fachinformation). - Während der Gabe von Aprotinin (Trasylol®) muss eine adäquate Antikoagulation mit Heparin aufrechterhalten werden. Die Heparinisierung muss überwacht werden. Die Messung der partiellen Thromboplastinzeit (PTT) sollte nicht verwendet werden. Patienten mit einem positiven Aprotinin-spezifischen IgG Antikörpertest haben bei Behandlung mit Aprotinin ein erhöhtes Risiko für anaphylaktische Reaktionen. Daher ist die Gabe von Aprotinin bei diesen Patienten kontraindiziert. Falls vor der Behandlung kein Aprotinin-spezifischer IgG Antikörpertest durchgeführt werden kann, ist die Gabe von Aprotinin bei Patienten mit Verdacht auf eine vorherige Exposition, einschließlich einer Exposition mit Fibrinklebern, während der letzten 12 Monate kontraindiziert. - Aprotinin kann nur von Kliniken angewendet werden, die herzchirurgische Eingriffe unter kardiopulmonalem Bypass durchführen und sich zudem verpflichtet haben an einem Register teilzunehmen, mit dem für alle behandelten Patienten Daten zur Anwendung erhoben werden sollen. Neue Sicherheitsinformationen Studiendaten weisen darauf hin, dass das Risiko von thromboembolischen Ereignissen, bei unzureichender Überwachung der Heparinisierung während des aortokoronaren Bypass-Graftings möglicherweise erhöht ist. Es ist wichtig, unter der Aprotinin-Therapie eine ausreichende Heparinisierung aufrechtzuerhalten und adäquat zu überwachen. Bei Patienten unter Aprotinin ist perioperativ und einige Stunden postoperativ mit Verlängerungen der partiellen Thromboplastinzeit (PTT) und der Celit-aktivierten Gerinnungszeit (Celit-ACT) zu rechnen. Für Patienten unter kardiopulmonalem Bypass und Aprotinin-Therapie wird zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Gerinnungshemmung eine der drei folgenden Methoden empfohlen: o o o Testung der aktivierten Gerinnungszeit (ACT) feste Heparindosis Heparintitration Die partielle Thromboplastinzeit (PTT) sollte bei der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Heparinisierung nicht herangezogen werden. ACT-Tests sind keine standardisierten Gerinnungstests, und unterschiedliche Formulierungen der Assays werden durch Aprotinin unterschiedlich beeinflusst. Die Tests werden ferner durch variable Dilutionseffekte und die Temperatur unter dem kardiopulmonalen Bypass beeinflusst. Es wurde beschrieben, dass die Kaolin-ACT unter der Anwendung von Aprotinin nicht im selben Maße ansteigt wie die Celit-ACT. Zwar variieren die Protokolle, dennoch wird unabhängig von den Effekten der Hämodilution und der Hypothermie für die Anwendung von Aprotinin eine Celit-ACT von mindestens 750 s bzw. eine Kaolin-ACT von mindestens 480 s empfohlen. In Hinblick auf die Interpretation der Ergebnisse, die die Assays bei Anwendung von Aprotinin ergeben, ist Rücksprache mit dem Hersteller des jeweiligen ACT-Tests zu nehmen. Register Zur Überwachung der Anwendung von Aprotinin ist in Europa ein Register (Unbedenklichkeitsstudie nach der Zulassung) beauflagt worden (zugänglich unter http://host-dendrite.com/nordic-aprotinin). Für alle Patienten, die in den teilnehmenden Herzchirurgiezentren mit Aprotinin behandelt werden, sollen in diesem Register Daten erhoben werden. Das Register wird Informationen zu Folgendem liefern: V4.0 – 28 Nov. 2016 o Zahl der Patienten, die Aprotinin erhalten o Indikation für die Anwendung von Aprotinin o Merkmale und Risikofaktoren der Aprotinin-Patienten o Bedingungen, unter denen Aprotinin angewendet wird, u. a. Daten zur Heparinisierung der Patienten unter Aprotinin Eingeschränktes Inverkehrbringen Das Inverkehrbringen von Aprotinin unterliegt Einschränkungen. So steht Aprotinin nur Kliniken zur Verfügung, die sich zur Teilnahme am Register verpflichten und herzchirurgische Eingriffe unter kardiopulmonalem Bypass durchführen. Weitere Informationen Im Februar 2008 setzte die Europäische Kommission in Einklang mit der Bewertung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) in der EU die Marktzulassung für alle aprotininhaltigen Arzneimittel aus. Im März 2010 begann der CHMP, sämtliche Daten der BART-Studie (Blood conservation using antifibrinolytics: A randomised trial in a high-risk cardiac surgery population, Fergusson et al., 2008) und anderer klinischer Studien zu evaluieren und eine erneute Nutzen-Risiko-Bewertung zu Aprotinin durchzuführen. Auf der Grundlage der Bewertung empfiehlt der CHMP mehrere neue wichtige Änderungen der Fachinformation und ein Ende der Aussetzung der Marktzulassung von Aprotinin. Die Änderungen der Fachinformation umfassen Klarstellungen zum Anwendungsgebiet und heben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Überwachung einer ausreichenden Gerinnungshemmung bei Patienten unter Aprotinin hervor. Am 18. September 2013 hat die Europäische Kommission die Aussetzung der Marktzulassung von Trasylol® aufgehoben. Die aktualisierte Fachinformation zu Trasylol® ist als Anlage beigefügt. Aufruf zur Anzeige von Nebenwirkungen der Anwendung von Aprotinin Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen. Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen zur Anwendung von Aprotinin (Trasylol®) benötigen, wenden Sie sich bitte an: NORDIC GROUP Global Surveillance Patient Safety, GSPS Director, EU QPPV Affiliate PV Officer Name: Sylvie BOUDEAU, M.D. Tel.: +33 (0)1 70 37 28 01 Mobil: +33 (0)6 85 69 40 09 Fax: +33(0)1 70 37 28 29 E-Mail: [email protected] Name: Dr. Reinhard NIBLER Tel.: +49-89-56823726 Mobil: +49-171-3860445 Fax: +49-89-57967495 E-Mail: [email protected] Datum: xx November 2016 Datum: xx November 2016 Unterschrift: Unterschrift: V4.0 – 28 Nov. 2016