Methohexital Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 27. Juni 2017 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 17. Juni 2017 | Seite 1 Antrag und Hintergrund • Unterstellung von Methohexital unter die Verschreibungspflicht • Nur ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methohexital ist derzeit verkehrsfähig in Deutschland zugelassen (Brevimytal® Hikma). − Entsprechend der Fachinformation ist das Arzneimittel verschreibungspflichtig, ein entsprechender Eintrag in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) fehlt gegenwärtig. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 17. Juni 2017 | Seite 2 Wirkstoff und Anwendungsbereiche • Methohexital ist ein Anästhetikum aus der Gruppe der Barbiturate. Der Stoff hat eine schnell eintretende und kurzdauernde narkotische Wirkung. • Das Arzneimittel Brevimytal® Hikma ist ein Kurznarkotikum zur intravenösen Injektion sowie bei Kindern auch zur rektalen Anwendung. • Folgende Indikationen sind zugelassen: − zur Mono- oder Kombinationsnarkose (mit oder ohne Intubation); − zur Einleitung einer Inhalationsnarkose; − zur Einleitung einer Neuroleptanalgesie; − zur präklinischen Narkose bzw. zur Narkoseeinleitung bei schweren Traumen im Rettungsdienst. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 17. Juni 2017 | Seite 3 Nebenwirkungen • Nebenwirkungen betreffen verschiedene Organsysteme – u. a. können auftreten: Laryngospasmus, unerwünschte Aktivitäten der Skelettmuskulatur, Krampfanfälle, Ruhelosigkeit, Kopfschmerzen, Tachykardie, Hypotonie, Atemdepression, Übelkeit, Erbrechen, allergische Reaktionen, Erhöhung von Leberenzymen • Berichte in der nationalen Datenbank des BfArM: • 61 Meldungen • am häufigsten berichtete Symptome: Überempfindlichkeitsreaktionen, Erhöhung von Leberenzymen sowie kardiovaskuläre Reaktionen (Tachykardie, Hypotonie) Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 17. Juni 2017 | Seite 4 Diskussion und Fazit • Methohexital ist ein Anästhetikum. Der Einsatz dieses Wirkstoffes erfordert aufgrund des Indikationsgebietes (Allgemeinanästhesie/Narkose) in jedem Fall eine ärztliche Intervention. Laut Fachinformation ist das derzeit einzige zugelassene Arzneimittel mit diesem Wirkstoff (Brevimytal® Hikma) verschreibungspflichtig, was sich gegenwärtig aber nicht in Anlage 1 der AMVV widerspiegelt. • Es wird empfohlen, Methohexital in die Anlage 1 der AMVV aufzunehmen und somit den Zulassungsstatus im Hinblick auf die Verschreibungspflicht korrekt in der AMVV abzubilden. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 17. Juni 2017 | Seite 5