0. Einleitung Gegenstand der vorliegenden Arbeit bilden komplexe deutsche Nominalphrasen und ihre polnischen Übersetzungen, die konfrontativem deutsch-polnischem Vergleich unterzogen werden. Die zentrale Problemstellung der Arbeit bildet dabei die Frage, woraus sich möglicherweise Differenzen hinsichtlich der jeweiligen Struktur der komplexen Phrasen im Deutschen und im Polnischen ergeben. Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Klassifikation der Attribute in komplexen Nominalphrasen und den in ihnen als adnominale Attribute fungierenden Adjektiv-, Partizip- und Adverbphrasen des Deutschen und des Polnischen unter morphosyntaktischem und topologischem Aspekt. Im Rahmen der durchzuführenden Untersuchung gehe ich zum einen auf die mögliche morphologische Repräsentation der Attribute in den jeweiligen komplexen Phrasen ein, zum anderen auf die prä- bzw. postnukleale Anordnung der Attribute innerhalb solcher Phrasen, um so deutsch-polnische Differenzen aufzeigen zu können. Die Darlegung der Arbeit ist in fünf Kapitel gegliedert, deren ersten drei den Forschungsstand referieren und anhand desselben die Voraussetzung für die in den weiteren Kapiteln vorgenommene Analyse bestimmen. Das erste Kapitel verfolgt das Ziel, den Gegenstandsbereich des Satzgliedes zu konstituieren. Dazu werden Definitionen des Terminus Satzglied deutscher und polnischer Autoren referiert. Dieses Kapitel soll zugleich einen Überblick über die Definitionen des Terminus Phrase durch verschiedene Autoren geben. Darüber hinaus werden in diesem Kapitel verschiedene Ansichten zur Definition des Terminus Attribut referiert, um die Definitionen des Terminus Satzglied zu präzisieren und somit eine Wertung der dargestellten Definitionen zu ermöglichen. Gestützt auf das im ersten Kapitel hinsichtlich der Konstitution des Satzgliedbegriffs Geklärte ermittle ich im z w e i t e n Kapitel Kriterien zur Bestimmung komplexer Satzglieder und stütze mich dabei auf in der Literatur zum Gegenstand relevante Grammatiken des Deutschen und des Polnischen. Das dritte Kapitel ist der Klassifikation adnominaler Attribute des Deutschen und des Polnischen gewidmet und geht der Frage nach, welche morphologische Repräsentationen der Attribute in komplexen Nominal-, Adjektiv-, Partizip- und 15 Adverbphrasen möglich sind. Außerdem gehe ich in ihm der Frage der Anordnung der Attribute in den jeweiligen komplexen deutschen und polnischen Phrasen nach. Das v i e r t e Kapitel enthält die von mir durchgeführte konfrontative Analyse komplexer deutscher Phrasen mit nominalem, adjektivischem, partizipialem und adverbialem Kern und ihrer polnischen Wiedergaben. Ziel dieser Analyse ist, systembedingte Differenzen in der morphosyntaktischen Struktur komplexer deutscher und polnischer Nominal-, Adjektiv-, Partizip- und Adverbphrasen aufzuzeigen. Das Untersuchungsmaterial der Analyse bilden deutsche Gerichtsurteile und ihre polnischen Übersetzungen, die vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht sind. Das Kapitel schließt eine Zusammenstellung der aus der Analyse gewonnenen Einsichten ab. Das f ü n f t e Kapitel fasst sowohl die der Arbeit zugrunde liegenden theoretischen Ansätze als auch die aus der durchgeführten Analyse gewonnenen Ergebnisse zusammen und deutet deren mögliche Nutzung an. 16 1. Der Satzgliedbegriff in ausgewählten Grammatiken und Monographien zur Syntax des Deutschen und des Polnischen In diesem Kapitel wird der Versuch unternommen, den Gegenstandsbereich dessen zu konstituieren, was unter den Begriff des Satzgliedes fällt. Dazu werden Auffassungen betreffs der Definition des Terminus Satzglied verschiedener deutscher und polnischer Autoren dargestellt, um sich mit dem Problem des Satzgliedbegriffs auseinanderzusetzen. Die Satzgliedfrage ist für die vorliegende Arbeit insofern relevant, als es sich um die Abgrenzung zwischen den Satzgliedern und Attributen handelt. Dieses Kapitel umfasst überdies auch die Definitionen des Terminus Phrase durch führende Autoren. Dieses Kapitel ist darüber hinaus der Darstellung verschiedener Anschauungen hinsichtlich der Definition des Terminus Attribut gewidmet, um die Definitionen des Terminus Satzglied zu vervollständigen. Vorauszuschicken ist dazu, dass Attribute generell als Satzgliedteile gelten müssen. Die Übersicht der Attributdefinitionen in ausgewählten Grammatiken und Monographien des Deutschen und des Polnischen sowie die Auswertung der Definitionskriterien stützen die Erstellung einer eigenen Definition dieses Terminus, die der Konstitution des Untersuchungsgegenstands der vorliegenden Arbeit zugrunde liegen soll. 1.1 Definitionen in der Literatur zum Gegenstand Im Folgenden werden in chronologischer Reihenfolge Definitionen des Terminus Satzglied in Anlehnung an verschiedene deutsche und polnische Grammatiken geschildert. Es wird jeweils das Jahr der ersten bzw. der letzten völlig neu bearbeiteten Auflage angegeben, um die chronologische Reihenfolge der zitirten Definitionen bewusst zu machen. Da kaum Einigkeit darin besteht, wie der Terminus Satzglied zu definieren ist, setzen sich deutsche (und polnische) Grammatikographen seit langem darüber auseinander, welchen Kriterien zu ihrer Bestimmung zu folgen ist. Ich werde den Versuch unternehmen, die gängigen Betrachtungsweisen des Problems und die aus ihnen folgenden Definitionen möglichst genau und widerspruchsfrei darzustellen. 17 1.1.1 Doroszewski / Wieczorkiewicz (1961) Doroszewski / Wieczorkiewicz (vgl. 1961:181) bezeichnen Satzglieder als „części składowe“ [Bausteine – (Übers. M. U.-E.)] eines Satzes, die auf ein bestimmtes Designat, d.h. auf Gegenstände, Handlungen, Eigenschaften, Umstände verweisen. Die Satzglieder stehen in syntaktischen Relationen zueinander. 1.1.2 Klemensiewicz (1968) Klemensiewicz (vgl. 1968:19) definiert Satzglied als „składnik“ [Bestandteil – (Übers. M. U.-E.)] eines Satzes, das durch ein selbständiges Wort repräsentiert ist, das mit einem anderen selbständigen Wort verbunden ist und mit ihm in einer unmittelbaren, gegenseitigen syntaktischen Relation in einem Satz steht. Überdies weist Klemensiewicz darauf hin, dass das Satzglied die kleinste Einheit des Satzes ist. 1.1.3 Glinz (1971) Glinz definiert (1971:40) Satzglieder als „selbständig und (mit wenigen Ausnahmen) nur geschlossen verschiebbare nichtverbale Einheiten, die oft in sich strukturiert sind und sich teils auf die verbalen Teile insgesamt, teils auf einzelne verbale Teile in einem Satz beziehen.“ Überdies lenkt er sein Augenmerk darauf, dass diese Einheiten „einen (oft von der Zugehörigkeit zu einem Verb bedingten) dominierenden Fallwert oder Gesamtfallwert haben“ und „für sich allein den ersten Platz bei F-Zweitstellung einnehmen“ können (1971:38f.). Als Ausgangspunkt zur Bestimmung solcher Einheiten dient nach Glinz (vgl. 1971:38) die Verschiebeprobe und die erst auf ihre Resultate anzuwendende Ersatzprobe. Grundsätzlich erachtet Glinz also nur eine Kombination mindestens zweier Operationen als beweiskräftig. 1.1.4 Helbig / Buscha (1971) Die Autoren weisen darauf hin, dass es neben den Wortklassen noch eine weitere Ebene der Grammatik zwischen Wort und Satz geben muss. Diese ist die Ebene der Satzglieder, die nach Helbig / Buscha (2005:444) mit Umstell- und Ersatzprobe zu ermitteln sind. Ein Satzglied kann demgemäß „entweder aus einem 18 oder aus mehreren Wörtern bestehen“. Weiterhin kann dasselbe Satzglied „durch verschiedene Wortklassen repräsentiert werden“ (Helbig / Buscha 2005:444). Darüber hinaus verweisen die Autoren ebenda darauf, dass „die Satzglieder sich im Hauptsatz (Aussagesatz) um das finite Verb (2. Position) herum bewegen [lassen]“. Demnach sind alle Wörter, die sich nicht allein um das Finitum an der 2. Stelle bewegen lassen, keine Satzglieder. Zusammenfassend definieren Helbig und Buscha (2005:446) das Satzglied wie folgt: Die Satzglieder sind keine bloßen Stellungsglieder, sondern sind Funktionsglieder. Sie sind Relationen, d.h. Funktionen von Kategorien (Wörtern und Wortgruppen) in der Konstituentenstruktur des Satzes. Sie sind syntaktische Einheiten, vor allem durch ihre Abhängigkeitsstruktur, ihre Substitutionsmöglichkeiten (d.h. die morphosyntaktischen Stellungsglieder, durch die sie repräsentiert werden können), ihre Transformationsmöglichkeiten und ihre Valenzeigenschaften (d.h. ihr obligatorisches, fakultatives oder freies Auftreten) charakterisiert werden. Das Gesagte lässt schlussfolgern, dass die Autoren zwar die Verschiebbarkeit und Ersetzbarkeit als geeignetes Kriterium zur Ermittlung der Satzglieder betrachten, aber zugleich den Funktions- und Relationscharakter der Satzglieder hervorheben. Darüber hinaus unterscheiden die Autoren zwischen primären und sekundären Satzgliedern. Unter primären Satzgliedern werden solche verstanden, die vom Prädikat des Satzes (von dessen Valenz) determiniert sind […] und nicht von einer Grundstruktur abgeleitet werden können, weil sie selbst Bestandteile dieser Grundstruktur sind. Sekundäre Satzglieder sind dagegen solche, die nicht direkt vom Prädikat des Satzes (von dessen Valenz) determiniert, vielmehr von einer anderen Grundstruktur ableitbar und deshalb nur lose mit dem finiten Verb verbunden sind. (Helbig / Buscha 2005:462) Das von den Autoren eingeführte Unterscheidungskriterium ist also die Valenzgebundenheit der Satzglieder. 1.1.5 Erben (1972) Erben (1972:314) geht davon aus, dass „die Sprachzeichenkette des Satzes eine hierarchische Struktur [aufweist]; und Grundglied der Hierarchie des deutschen Satzes in der Regel das finite Verb [ist]. […] von seiner syntaktischen Wertigkeit […] hängt es wesentlich ab, wie viele und welche Ergänzungsbestimmungen im ‚Ensemble‘ des Satzes notwendig oder möglich, d.h. vereinbar (kompatibel) sind.“ Darüber hinaus betont Erben (1972:314f.) bei der Erläuterung des Problems der 19 Satzglieder, dass „die Satzgliederbegriffe eher einen „relationalen“ als „kategorialen“ Charakter haben, also „Relationsbegriffe“ sind. Die Satzglieder seien ‚auf Relationen […] ausgerichtet‘, und deshalb ‚auch nicht unabhängig vom syntaktischen Zusammenhang aufzählbar‘“. Ein Satzglied kann nach Erben (vgl. 1998:84) durch Ersatz- oder Verschiebeproben nachgewiesen werden. 1.1.6 Teubert (1979) Teubert (1979:24) definiert Satzglieder in Anlehnung an Engel (1977) als „die unmittelbaren Satelliten des Vollverbs, soweit sie ein Paradigma bilden“. Als empirisches Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern dient dem Autor die Permutationsprobe. Teubert (1979:25) weist auf die Fähigkeit der Satzglieder hin, „im Aussagesatz das Vorfeld besetzen zu können. Das Vorfeld wird also stets von einem Satzglied oder einem Teil eines Satzgliedes besetzt, nie jedoch von mehreren Satzgliedern.“ Ein Satzglied kann demnach ins Vorfeld treten, unter dem Vorbehalt, dass die Satzbedeutung davon nicht tangiert wird. 1.1.7 Heidolph / Flämig / Motsch (1981) Eingangs richten Heidolph / Flämig / Motsch (1981:181) ihren Augenmerk auf eine der Aufgaben des Satzgliedes, die darin besteht, „die syntaktische Funktion der mehrfunktionalen Wortgruppen eindeutig bestimmbar zu machen“. Dies dient der Autoren als Ausgangspunkt zur Erstellung der auf der Konstituentenstruktur basierenden Definition des Satzgliedes: Satzgliedfunktion haben diejenigen Wortgruppen in der Konstituentenstruktur eines Satzes, die unmittelbare Konstituenten von verbhaltigen Wortgruppen sind, selbst aber nicht verbhaltig sind. (Heidolph / Flämig / Motsch 1981:181) Im Weiteren weisen die Autoren (Heidolph / Flämig / Motsch 1981:181) darauf hin, dass die Satzglieder „als Ganzes und allein an der Satzspitze, also vor dem finiten Verb im Aussagesatz stehen [können]“. 1.1.8 Nikula (1982) Nikula (1982:304) versucht den Satzgliedbegriff im Rahmen der Valenztheorie zu präzisieren und definiert Satzglieder als „Funktionen sprachlicher Elemente“, die entweder als Ergänzungen oder als Angaben zum Prädikatsverb des Satzes treten. 20 Satzglieder sind primär oberflächenstrukturelle Funktionen, d.h. sind primär durch gewisse oberflächenstrukturelle Merkmale wie Kasusform und Präposition charakterisiert, aber sie können ohne Berücksichtigung tieferer syntaktischer und semantischer Beziehungen nicht erschöpfend beschrieben werden. (Nikula 1982:304) Im Weiteren beantwortet Nikula (1982:305) die Frage, warum die Satzglieddefinition auf dem Valenzbegriff basieren muss: Eine Antwort ist die, dass durch die Valenz des Prädikatsverbs die Grundstruktur des jeweiligen Satzes bestimmt wird, wobei die Struktur des Satzes durch die verschiedenen En (Ergänzungen – M.U-E.) aufgebaut wird; diese „Aufbaufunktion“ ist ungefähr dasselbe, was man ganz allgemein traditionell unter Satzgliedfunktion versteht. Der Satz wird ja aber häufig durch weitere Komplemente zum Prädikatsverb ausgebaut, d.h. durch An (Angaben – M.U-E.), wobei man vielleicht von „sekundärer Satzgliedfunktion“ und „sekundären Satzgliedern“ sprechen könnte. Außerdem führt Nikula (1982:305) die Einschränkung ein, dass die Satzgliedfunktion nur syntaktischen Elementen zugesprochen werden kann, die „(freie oder gebundene) Komplemente des Verbs sind“. Darüber hinaus stellt Nikula (vgl. 1982:297) bezüglich der möglichen Verfahrensweisen zur Ermittlung der Satzglieder fest, dass weder durch paradigmatische Tests wie Substitution oder Anaphorisierung noch durch syntagmatische Proben wie Permutation Satzglieder eindeutig zu ermitteln sind. Es kann auf diese Weise zwar die Konstituentenstruktur des jeweiligen Satzes ermittelt werden, nicht aber die dependentiellen Relationen. Laut Nikula (vgl. 1982:297f.) sind Konstituenten und Satzglieder nicht dasselbe. Satzglieder sind eher als Funktionen bestimmter Einheiten oder Konstituenten zu betrachten. 1.1.9 Engelen (1986) Engelen (1986:33) versteht unter Satzgliedern „die Untereinheiten von gegebenen Sätzen auf der Ebene unmittelbar unterhalb der Ebene des Satzes, und nur auf dieser Ebene. Satzglieder sind also die größtmöglichen Untereinheiten von Sätzen“, die sich gesamthaft „ohne Veränderung des Denotats“ verschieben lassen. Engelen weist außerdem darauf hin, das neben der Verschiebeprobe auch andere Verfahrensweisen zur Ermittlung von Satzgliedern anwendbar sind. Demzufolge gibt Engelen (1986:38) folgenden Umstand zu bedenken: Im Deutschen […] gibt es bei der Satzgliedstellung die Besonderheit, dass in den Sätzen mit dem finiten Verb in Zweitstellung […] vor diesem Verb prinzipiell nur ein 21 Satzglied stehen kann. Das ist als Kriterium für die Frage, welche Elemente zu einem bestimmten Satzglied gehören, von großem Interesse. Engelen (1986:38) bezeichnet dieses Verfahren als „Erststellenprobe“ und ergänzt diesbezüglich seine Satzglieddefinition durch folgende Feststellung: Alle Elemente, die zusammen vor dem finiten Verb – also in der Erststelle – stehen können, bilden ein Satzglied. Diese Definition verlangt jedoch die Einschränkung, dass es einige Elemente gibt, die als Satzglieder zu betrachten sind, aber nicht erststellenfähig sind (vgl. Engelen 1986:39). Weiterhin hierarchisiert Engelen (1986:41) die beiden Verfahrensweisen und ordnet „das Kriterium, welche Elemente zusammen vor dem finiten Verb stehen können, dem Kriterium der Verschiebbarkeit“ über. Als ein weiteres Kriterium zur Ermittlung von Satzgliedern betrachtet Engelen (1986:39) das Prinzip der Paradigmenbildung, wobei er davon ausgeht, dass „die größtmögliche Wortfolge, die durch eine Anapher ersetzt werden kann, ein Satzglied [ist].“ Demnach ergänzt Engelen (1986:39f.) seine Definition des Satzgliedes um folgende Feststellung: Als Satzglieder werden prinzipiell nur solche Einheiten betrachtet, zu denen es ein Paradigma gibt, das aus wenigstens zwei Elementen besteht, die nicht als Varianten voneinander betrachtet werden können. Dieses Verfahren nennt Engelen (1986:39) „Anaphorisierungsprobe“. Es wird in anderen Grammatiken (vgl. Glinz 1971, Erben 1972) auch als Austausch- oder Ersatzprobe bezeichnet. 1.1.10 Griesbach (1986) Griesbach (1986:110) bezeichnet Satzglieder als „die umstellfähigen oder verschiebbaren Sinngruppen in einem Satz […]. Satzglieder sind Funktionsteile eines Satzes“. Überdies ergänzt der Autor seine Definition, indem er im Nachhinein präzisiert, dass sinnleere Wörter keine Satzglieder im eigentlichen Sinne sind, weil sie zwar die Stelle eines Satzgliedes ausfüllen können, aber keine Inhalte zum Ausdruck bringen. 1.1.11 Grewendorf (1988) Grewendorf (1988:14) stellt zunächst fest, dass „Sätze nicht nur Listen von Wörtern sind, sondern dass diese Wörter komplexe syntaktische Einheiten bilden, die 22 wiederum zu weiteren Einheiten kombiniert werden, bis auf der obersten Ebene der gesamte Satz gebildet ist“. Die Sätze sind demzufolge als „hierarchisch strukturierte Gebilde“ (Grewendorf 1988:15) anzusehen. Die Einheiten, in die Sätze aufzugliedern sind, nennt Grewendorf (1988:14) Konstituenten. Ob ein Wort oder eine Wortgruppe überhaupt eine Konstituente im Satz darstellt, dienen nach Grewendorf (1988:14ff.) spezifische Konstituententests, wie Substitutions-, Permutations-, Topikalisierungs-, Pronominalisierungs-, Koordinations-, Tilgungs- und Fragetest. Da nicht jede Konstituente Satzglied ist und nicht jeder Konstituententest mit dem Satzgliedtest gleichzusetzen ist, werden hier nur Verfahrensweisen berücksichtigt, die zur Ermittlung der Satzglieder dienen. Anhand vom Substitutions-, Permutations-, Topikalisierungs-, Pronominalisierungs- und Fragetest erstellt der Autor folgende Definitionen der Konstituenten: In einem Satz vorkommende Elemente einer syntaktischen Kategorie sind Konstituenten. (Grewendorf 1988:15) Diese Definition verlangt jedoch die Vervollständigung, dass als syntaktische Kategorie „eine Menge von Wörtern oder Folgen von Wörtern einer Sprache, die dieselbe Distribution haben, d.h. die in beliebigen Sätzen dieser Sprache ohne Änderung der Grammatikalität durch einander ersetzbar sind“ (Grewendorf 1988:14) zu verstehen ist. Wortfolgen, die man ohne Beeinträchtigung der Grammatikalität verschieben bzw. umstellen kann, bilden eine Konstituente. (Grewendorf 1988:15) Worauf man sich mit einer Pro-form beziehen kann, was also als Antezedens einer Pro-form fungieren kann, ist eine Konstituente. (Grewendorf 1988:16) Was erfragt werden kann, ist eine Konstituente. (Grewendorf 1988:18) Es ist jedoch im Auge zu behalten, dass das dargestellte Instrumentarium zur Ermittlung der Konstituenten nicht ganz zuverlässig ist. Zum Teil können die Tests widersprüchliche Ergebnisse liefern. Darüber hinaus dienen sie lediglich zur Bestimmung, ob eine Zeichenfolge eine Konstituente ist oder nicht und bringen keine Informationen, welche Kategorie die jeweilige ermittelte Konstituente repräsentiert (vgl. Grewendorf 1988:18). 1.1.12 Götze / Hess-Lüttich (1989) Vorab bemerken die Autoren (Götze / Hess-Lüttich 1989:329), dass „Satzglieder auf einer Ebene zwischen Wort und Satz [liegen]“. Weiterhin gehen 23