Komplexe deutsche Nominalphrasen und ihre - Beck-Shop

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0. Einleitung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit bilden komplexe deutsche Nominalphrasen
und ihre polnischen Übersetzungen, die konfrontativem deutsch-polnischem
Vergleich unterzogen werden. Die zentrale Problemstellung der Arbeit bildet
dabei die Frage, woraus sich möglicherweise Differenzen hinsichtlich der
jeweiligen Struktur der komplexen Phrasen im Deutschen und im Polnischen
ergeben.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Klassifikation der Attribute in komplexen Nominalphrasen und den in ihnen als adnominale Attribute fungierenden
Adjektiv-, Partizip- und Adverbphrasen des Deutschen und des Polnischen unter
morphosyntaktischem und topologischem Aspekt. Im Rahmen der durchzuführenden Untersuchung gehe ich zum einen auf die mögliche morphologische Repräsentation der Attribute in den jeweiligen komplexen Phrasen ein, zum anderen auf
die prä- bzw. postnukleale Anordnung der Attribute innerhalb solcher Phrasen, um
so deutsch-polnische Differenzen aufzeigen zu können.
Die Darlegung der Arbeit ist in fünf Kapitel gegliedert, deren ersten drei den
Forschungsstand referieren und anhand desselben die Voraussetzung für die in den
weiteren Kapiteln vorgenommene Analyse bestimmen.
Das erste Kapitel verfolgt das Ziel, den Gegenstandsbereich des Satzgliedes
zu konstituieren. Dazu werden Definitionen des Terminus Satzglied deutscher
und polnischer Autoren referiert. Dieses Kapitel soll zugleich einen Überblick
über die Definitionen des Terminus Phrase durch verschiedene Autoren geben.
Darüber hinaus werden in diesem Kapitel verschiedene Ansichten zur Definition des Terminus Attribut referiert, um die Definitionen des Terminus Satzglied zu präzisieren und somit eine Wertung der dargestellten Definitionen zu
ermöglichen.
Gestützt auf das im ersten Kapitel hinsichtlich der Konstitution des Satzgliedbegriffs Geklärte ermittle ich im z w e i t e n Kapitel Kriterien zur Bestimmung
komplexer Satzglieder und stütze mich dabei auf in der Literatur zum Gegenstand
relevante Grammatiken des Deutschen und des Polnischen.
Das dritte Kapitel ist der Klassifikation adnominaler Attribute des Deutschen
und des Polnischen gewidmet und geht der Frage nach, welche morphologische
Repräsentationen der Attribute in komplexen Nominal-, Adjektiv-, Partizip- und
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Adverbphrasen möglich sind. Außerdem gehe ich in ihm der Frage der Anordnung
der Attribute in den jeweiligen komplexen deutschen und polnischen Phrasen
nach.
Das v i e r t e Kapitel enthält die von mir durchgeführte konfrontative Analyse
komplexer deutscher Phrasen mit nominalem, adjektivischem, partizipialem und
adverbialem Kern und ihrer polnischen Wiedergaben. Ziel dieser Analyse ist,
systembedingte Differenzen in der morphosyntaktischen Struktur komplexer
deutscher und polnischer Nominal-, Adjektiv-, Partizip- und Adverbphrasen aufzuzeigen. Das Untersuchungsmaterial der Analyse bilden deutsche Gerichtsurteile
und ihre polnischen Übersetzungen, die vom Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht sind. Das Kapitel
schließt eine Zusammenstellung der aus der Analyse gewonnenen Einsichten ab.
Das f ü n f t e Kapitel fasst sowohl die der Arbeit zugrunde liegenden theoretischen Ansätze als auch die aus der durchgeführten Analyse gewonnenen
Ergebnisse zusammen und deutet deren mögliche Nutzung an.
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1. Der Satzgliedbegriff in ausgewählten
Grammatiken und Monographien zur
Syntax des Deutschen und des Polnischen
In diesem Kapitel wird der Versuch unternommen, den Gegenstandsbereich dessen zu konstituieren, was unter den Begriff des Satzgliedes fällt. Dazu werden
Auffassungen betreffs der Definition des Terminus Satzglied verschiedener deutscher und polnischer Autoren dargestellt, um sich mit dem Problem des Satzgliedbegriffs auseinanderzusetzen. Die Satzgliedfrage ist für die vorliegende Arbeit
insofern relevant, als es sich um die Abgrenzung zwischen den Satzgliedern und
Attributen handelt. Dieses Kapitel umfasst überdies auch die Definitionen des Terminus Phrase durch führende Autoren. Dieses Kapitel ist darüber hinaus der Darstellung verschiedener Anschauungen hinsichtlich der Definition des Terminus
Attribut gewidmet, um die Definitionen des Terminus Satzglied zu vervollständigen. Vorauszuschicken ist dazu, dass Attribute generell als Satzgliedteile gelten
müssen. Die Übersicht der Attributdefinitionen in ausgewählten Grammatiken und
Monographien des Deutschen und des Polnischen sowie die Auswertung der Definitionskriterien stützen die Erstellung einer eigenen Definition dieses Terminus,
die der Konstitution des Untersuchungsgegenstands der vorliegenden Arbeit zugrunde liegen soll.
1.1 Definitionen in der Literatur zum Gegenstand
Im Folgenden werden in chronologischer Reihenfolge Definitionen des Terminus
Satzglied in Anlehnung an verschiedene deutsche und polnische Grammatiken
geschildert. Es wird jeweils das Jahr der ersten bzw. der letzten völlig neu bearbeiteten Auflage angegeben, um die chronologische Reihenfolge der zitirten Definitionen bewusst zu machen. Da kaum Einigkeit darin besteht, wie der Terminus
Satzglied zu definieren ist, setzen sich deutsche (und polnische) Grammatikographen seit langem darüber auseinander, welchen Kriterien zu ihrer Bestimmung zu
folgen ist. Ich werde den Versuch unternehmen, die gängigen Betrachtungsweisen des Problems und die aus ihnen folgenden Definitionen möglichst genau und
widerspruchsfrei darzustellen.
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1.1.1 Doroszewski / Wieczorkiewicz (1961)
Doroszewski / Wieczorkiewicz (vgl. 1961:181) bezeichnen Satzglieder als „części
składowe“ [Bausteine – (Übers. M. U.-E.)] eines Satzes, die auf ein bestimmtes
Designat, d.h. auf Gegenstände, Handlungen, Eigenschaften, Umstände verweisen. Die Satzglieder stehen in syntaktischen Relationen zueinander.
1.1.2 Klemensiewicz (1968)
Klemensiewicz (vgl. 1968:19) definiert Satzglied als „składnik“ [Bestandteil –
(Übers. M. U.-E.)] eines Satzes, das durch ein selbständiges Wort repräsentiert
ist, das mit einem anderen selbständigen Wort verbunden ist und mit ihm in einer
unmittelbaren, gegenseitigen syntaktischen Relation in einem Satz steht. Überdies weist Klemensiewicz darauf hin, dass das Satzglied die kleinste Einheit des
Satzes ist.
1.1.3 Glinz (1971)
Glinz definiert (1971:40) Satzglieder als „selbständig und (mit wenigen Ausnahmen) nur geschlossen verschiebbare nichtverbale Einheiten, die oft in sich strukturiert sind und sich teils auf die verbalen Teile insgesamt, teils auf einzelne verbale
Teile in einem Satz beziehen.“ Überdies lenkt er sein Augenmerk darauf, dass
diese Einheiten „einen (oft von der Zugehörigkeit zu einem Verb bedingten) dominierenden Fallwert oder Gesamtfallwert haben“ und „für sich allein den ersten
Platz bei F-Zweitstellung einnehmen“ können (1971:38f.). Als Ausgangspunkt zur
Bestimmung solcher Einheiten dient nach Glinz (vgl. 1971:38) die Verschiebeprobe und die erst auf ihre Resultate anzuwendende Ersatzprobe. Grundsätzlich
erachtet Glinz also nur eine Kombination mindestens zweier Operationen als
beweiskräftig.
1.1.4 Helbig / Buscha (1971)
Die Autoren weisen darauf hin, dass es neben den Wortklassen noch eine weitere Ebene der Grammatik zwischen Wort und Satz geben muss. Diese ist die
Ebene der Satzglieder, die nach Helbig / Buscha (2005:444) mit Umstell- und
Ersatzprobe zu ermitteln sind. Ein Satzglied kann demgemäß „entweder aus einem
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oder aus mehreren Wörtern bestehen“. Weiterhin kann dasselbe Satzglied „durch
verschiedene Wortklassen repräsentiert werden“ (Helbig / Buscha 2005:444). Darüber hinaus verweisen die Autoren ebenda darauf, dass „die Satzglieder sich im
Hauptsatz (Aussagesatz) um das finite Verb (2. Position) herum bewegen [lassen]“. Demnach sind alle Wörter, die sich nicht allein um das Finitum an der 2.
Stelle bewegen lassen, keine Satzglieder.
Zusammenfassend definieren Helbig und Buscha (2005:446) das Satzglied wie
folgt:
Die Satzglieder sind keine bloßen Stellungsglieder, sondern sind Funktionsglieder.
Sie sind Relationen, d.h. Funktionen von Kategorien (Wörtern und Wortgruppen)
in der Konstituentenstruktur des Satzes. Sie sind syntaktische Einheiten, vor allem
durch ihre Abhängigkeitsstruktur, ihre Substitutionsmöglichkeiten (d.h. die morphosyntaktischen Stellungsglieder, durch die sie repräsentiert werden können), ihre
Transformationsmöglichkeiten und ihre Valenzeigenschaften (d.h. ihr obligatorisches, fakultatives oder freies Auftreten) charakterisiert werden.
Das Gesagte lässt schlussfolgern, dass die Autoren zwar die Verschiebbarkeit und
Ersetzbarkeit als geeignetes Kriterium zur Ermittlung der Satzglieder betrachten,
aber zugleich den Funktions- und Relationscharakter der Satzglieder hervorheben.
Darüber hinaus unterscheiden die Autoren zwischen primären und sekundären
Satzgliedern.
Unter primären Satzgliedern werden solche verstanden, die vom Prädikat des Satzes
(von dessen Valenz) determiniert sind […] und nicht von einer Grundstruktur abgeleitet werden können, weil sie selbst Bestandteile dieser Grundstruktur sind. Sekundäre Satzglieder sind dagegen solche, die nicht direkt vom Prädikat des Satzes (von
dessen Valenz) determiniert, vielmehr von einer anderen Grundstruktur ableitbar und
deshalb nur lose mit dem finiten Verb verbunden sind. (Helbig / Buscha 2005:462)
Das von den Autoren eingeführte Unterscheidungskriterium ist also die Valenzgebundenheit der Satzglieder.
1.1.5 Erben (1972)
Erben (1972:314) geht davon aus, dass „die Sprachzeichenkette des Satzes eine
hierarchische Struktur [aufweist]; und Grundglied der Hierarchie des deutschen
Satzes in der Regel das finite Verb [ist]. […] von seiner syntaktischen Wertigkeit
[…] hängt es wesentlich ab, wie viele und welche Ergänzungsbestimmungen im
‚Ensemble‘ des Satzes notwendig oder möglich, d.h. vereinbar (kompatibel) sind.“
Darüber hinaus betont Erben (1972:314f.) bei der Erläuterung des Problems der
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Satzglieder, dass „die Satzgliederbegriffe eher einen „relationalen“ als „kategorialen“ Charakter haben, also „Relationsbegriffe“ sind. Die Satzglieder seien ‚auf
Relationen […] ausgerichtet‘, und deshalb ‚auch nicht unabhängig vom syntaktischen Zusammenhang aufzählbar‘“. Ein Satzglied kann nach Erben (vgl. 1998:84)
durch Ersatz- oder Verschiebeproben nachgewiesen werden.
1.1.6 Teubert (1979)
Teubert (1979:24) definiert Satzglieder in Anlehnung an Engel (1977) als „die
unmittelbaren Satelliten des Vollverbs, soweit sie ein Paradigma bilden“. Als
empirisches Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern dient dem Autor die Permutationsprobe. Teubert (1979:25) weist auf die Fähigkeit der Satzglieder hin,
„im Aussagesatz das Vorfeld besetzen zu können. Das Vorfeld wird also stets von
einem Satzglied oder einem Teil eines Satzgliedes besetzt, nie jedoch von mehreren Satzgliedern.“ Ein Satzglied kann demnach ins Vorfeld treten, unter dem
Vorbehalt, dass die Satzbedeutung davon nicht tangiert wird.
1.1.7 Heidolph / Flämig / Motsch (1981)
Eingangs richten Heidolph / Flämig / Motsch (1981:181) ihren Augenmerk auf
eine der Aufgaben des Satzgliedes, die darin besteht, „die syntaktische Funktion
der mehrfunktionalen Wortgruppen eindeutig bestimmbar zu machen“. Dies dient
der Autoren als Ausgangspunkt zur Erstellung der auf der Konstituentenstruktur
basierenden Definition des Satzgliedes:
Satzgliedfunktion haben diejenigen Wortgruppen in der Konstituentenstruktur eines
Satzes, die unmittelbare Konstituenten von verbhaltigen Wortgruppen sind, selbst
aber nicht verbhaltig sind. (Heidolph / Flämig / Motsch 1981:181)
Im Weiteren weisen die Autoren (Heidolph / Flämig / Motsch 1981:181) darauf
hin, dass die Satzglieder „als Ganzes und allein an der Satzspitze, also vor dem
finiten Verb im Aussagesatz stehen [können]“.
1.1.8 Nikula (1982)
Nikula (1982:304) versucht den Satzgliedbegriff im Rahmen der Valenztheorie zu
präzisieren und definiert Satzglieder als „Funktionen sprachlicher Elemente“, die
entweder als Ergänzungen oder als Angaben zum Prädikatsverb des Satzes treten.
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Satzglieder sind primär oberflächenstrukturelle Funktionen, d.h. sind primär
durch gewisse oberflächenstrukturelle Merkmale wie Kasusform und Präposition charakterisiert, aber sie können ohne Berücksichtigung tieferer syntaktischer
und semantischer Beziehungen nicht erschöpfend beschrieben werden. (Nikula
1982:304)
Im Weiteren beantwortet Nikula (1982:305) die Frage, warum die Satzglieddefinition auf dem Valenzbegriff basieren muss:
Eine Antwort ist die, dass durch die Valenz des Prädikatsverbs die Grundstruktur
des jeweiligen Satzes bestimmt wird, wobei die Struktur des Satzes durch die verschiedenen En (Ergänzungen – M.U-E.) aufgebaut wird; diese „Aufbaufunktion“
ist ungefähr dasselbe, was man ganz allgemein traditionell unter Satzgliedfunktion versteht. Der Satz wird ja aber häufig durch weitere Komplemente zum Prädikatsverb ausgebaut, d.h. durch An (Angaben – M.U-E.), wobei man vielleicht von
„sekundärer Satzgliedfunktion“ und „sekundären Satzgliedern“ sprechen könnte.
Außerdem führt Nikula (1982:305) die Einschränkung ein, dass die Satzgliedfunktion nur syntaktischen Elementen zugesprochen werden kann, die „(freie oder
gebundene) Komplemente des Verbs sind“.
Darüber hinaus stellt Nikula (vgl. 1982:297) bezüglich der möglichen Verfahrensweisen zur Ermittlung der Satzglieder fest, dass weder durch paradigmatische
Tests wie Substitution oder Anaphorisierung noch durch syntagmatische Proben
wie Permutation Satzglieder eindeutig zu ermitteln sind. Es kann auf diese Weise
zwar die Konstituentenstruktur des jeweiligen Satzes ermittelt werden, nicht aber
die dependentiellen Relationen. Laut Nikula (vgl. 1982:297f.) sind Konstituenten
und Satzglieder nicht dasselbe. Satzglieder sind eher als Funktionen bestimmter
Einheiten oder Konstituenten zu betrachten.
1.1.9 Engelen (1986)
Engelen (1986:33) versteht unter Satzgliedern „die Untereinheiten von gegebenen
Sätzen auf der Ebene unmittelbar unterhalb der Ebene des Satzes, und nur auf
dieser Ebene. Satzglieder sind also die größtmöglichen Untereinheiten von Sätzen“, die sich gesamthaft „ohne Veränderung des Denotats“ verschieben lassen.
Engelen weist außerdem darauf hin, das neben der Verschiebeprobe auch andere
Verfahrensweisen zur Ermittlung von Satzgliedern anwendbar sind. Demzufolge
gibt Engelen (1986:38) folgenden Umstand zu bedenken:
Im Deutschen […] gibt es bei der Satzgliedstellung die Besonderheit, dass in den
Sätzen mit dem finiten Verb in Zweitstellung […] vor diesem Verb prinzipiell nur ein
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Satzglied stehen kann. Das ist als Kriterium für die Frage, welche Elemente zu einem
bestimmten Satzglied gehören, von großem Interesse.
Engelen (1986:38) bezeichnet dieses Verfahren als „Erststellenprobe“ und ergänzt
diesbezüglich seine Satzglieddefinition durch folgende Feststellung:
Alle Elemente, die zusammen vor dem finiten Verb – also in der Erststelle – stehen
können, bilden ein Satzglied.
Diese Definition verlangt jedoch die Einschränkung, dass es einige Elemente gibt,
die als Satzglieder zu betrachten sind, aber nicht erststellenfähig sind (vgl. Engelen 1986:39). Weiterhin hierarchisiert Engelen (1986:41) die beiden Verfahrensweisen und ordnet „das Kriterium, welche Elemente zusammen vor dem finiten
Verb stehen können, dem Kriterium der Verschiebbarkeit“ über.
Als ein weiteres Kriterium zur Ermittlung von Satzgliedern betrachtet Engelen
(1986:39) das Prinzip der Paradigmenbildung, wobei er davon ausgeht, dass „die
größtmögliche Wortfolge, die durch eine Anapher ersetzt werden kann, ein Satzglied [ist].“ Demnach ergänzt Engelen (1986:39f.) seine Definition des Satzgliedes um folgende Feststellung:
Als Satzglieder werden prinzipiell nur solche Einheiten betrachtet, zu denen es ein
Paradigma gibt, das aus wenigstens zwei Elementen besteht, die nicht als Varianten
voneinander betrachtet werden können.
Dieses Verfahren nennt Engelen (1986:39) „Anaphorisierungsprobe“. Es wird in
anderen Grammatiken (vgl. Glinz 1971, Erben 1972) auch als Austausch- oder
Ersatzprobe bezeichnet.
1.1.10 Griesbach (1986)
Griesbach (1986:110) bezeichnet Satzglieder als „die umstellfähigen oder verschiebbaren Sinngruppen in einem Satz […]. Satzglieder sind Funktionsteile eines Satzes“.
Überdies ergänzt der Autor seine Definition, indem er im Nachhinein präzisiert, dass
sinnleere Wörter keine Satzglieder im eigentlichen Sinne sind, weil sie zwar die
Stelle eines Satzgliedes ausfüllen können, aber keine Inhalte zum Ausdruck bringen.
1.1.11 Grewendorf (1988)
Grewendorf (1988:14) stellt zunächst fest, dass „Sätze nicht nur Listen von Wörtern sind, sondern dass diese Wörter komplexe syntaktische Einheiten bilden, die
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wiederum zu weiteren Einheiten kombiniert werden, bis auf der obersten Ebene
der gesamte Satz gebildet ist“. Die Sätze sind demzufolge als „hierarchisch strukturierte Gebilde“ (Grewendorf 1988:15) anzusehen. Die Einheiten, in die Sätze
aufzugliedern sind, nennt Grewendorf (1988:14) Konstituenten.
Ob ein Wort oder eine Wortgruppe überhaupt eine Konstituente im Satz darstellt,
dienen nach Grewendorf (1988:14ff.) spezifische Konstituententests, wie Substitutions-, Permutations-, Topikalisierungs-, Pronominalisierungs-, Koordinations-,
Tilgungs- und Fragetest. Da nicht jede Konstituente Satzglied ist und nicht jeder
Konstituententest mit dem Satzgliedtest gleichzusetzen ist, werden hier nur Verfahrensweisen berücksichtigt, die zur Ermittlung der Satzglieder dienen.
Anhand vom Substitutions-, Permutations-, Topikalisierungs-, Pronominalisierungs- und Fragetest erstellt der Autor folgende Definitionen der Konstituenten:
In einem Satz vorkommende Elemente einer syntaktischen Kategorie sind Konstituenten. (Grewendorf 1988:15)
Diese Definition verlangt jedoch die Vervollständigung, dass als syntaktische
Kategorie „eine Menge von Wörtern oder Folgen von Wörtern einer Sprache, die
dieselbe Distribution haben, d.h. die in beliebigen Sätzen dieser Sprache ohne Änderung der Grammatikalität durch einander ersetzbar sind“ (Grewendorf 1988:14)
zu verstehen ist.
Wortfolgen, die man ohne Beeinträchtigung der Grammatikalität verschieben bzw.
umstellen kann, bilden eine Konstituente. (Grewendorf 1988:15)
Worauf man sich mit einer Pro-form beziehen kann, was also als Antezedens einer
Pro-form fungieren kann, ist eine Konstituente. (Grewendorf 1988:16)
Was erfragt werden kann, ist eine Konstituente. (Grewendorf 1988:18)
Es ist jedoch im Auge zu behalten, dass das dargestellte Instrumentarium zur Ermittlung der Konstituenten nicht ganz zuverlässig ist. Zum Teil können die Tests
widersprüchliche Ergebnisse liefern. Darüber hinaus dienen sie lediglich zur
Bestimmung, ob eine Zeichenfolge eine Konstituente ist oder nicht und bringen
keine Informationen, welche Kategorie die jeweilige ermittelte Konstituente repräsentiert (vgl. Grewendorf 1988:18).
1.1.12 Götze / Hess-Lüttich (1989)
Vorab bemerken die Autoren (Götze / Hess-Lüttich 1989:329), dass „Satzglieder auf einer Ebene zwischen Wort und Satz [liegen]“. Weiterhin gehen
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