Auszug Tarifbestimmungen

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5.9. Job-Ticket (bei Sammelbestellung)
5.9.1. Typ „Job-Ticket-Menge“
Firmen und Behörden, die grundsätzlich mindestens ein Jahr lang für mindestens 10 ihrer Beschäftigten Jahres-Abos (siehe Nr. 5.8) beziehen möchten, können mit naldo eine Vereinbarung über den Bezug von JobTickets des Typs „Job-Ticket-Menge“ abschließen. (Analog hierzu sind Sondervereinbarungen mit naldo bei
Verbänden u. dgl. möglich.)
Die Konditionen werden zwischen naldo und der Firma bzw. Behörde individuell vereinbart. Bei diesen JobTicket-Vereinbarungen zum Typ „Job-Ticket-Menge“ bestehen jedoch folgende Gemeinsamkeiten:
Die Firmen und Behörden müssen die vertriebliche Endabwicklung der Job-Tickets selbst vornehmen
(insbesondere die durch die Sammelbestellung erhaltenen Job-Tickets den einzelnen Beschäftigten zukommen lassen).
Es wird in Abhängigkeit von der Bezugsmenge ein Rabatt gewährt. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweiligen Preis des Jahres-Abos und beträgt grundsätzlich bei Abnahme von:
10 – 49 Stück:
5,0%
50 – 99 Stück:
6,0%
100 – 249 Stück:
7,5%
250 – 499 Stück:
8,5%
500 – 749 Stück:
9,0%
750 – 999 Stück:
9,5%
1.000 – 1.999 Stück: 10,5%
ab 2.000 Stück:
12,0%
Bei den Job-Tickets besteht grundsätzlich für jeden Beschäftigten individuell ein Wahlrecht zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Job-Ticket. Dementsprechend bezieht sich der Job-TicketRabatt auf den jeweiligen Preis des persönlichen bzw. des übertragbaren Jahres-Abos (siehe Anlage 3).
Es gelten die in Nr. 3.3, 5.8.1 und Anlage 5B Nr. 1.4 dargestellten Mitnahmeregelungen analog.
Im Übrigen gelten - sofern individuell nichts anderes vereinbart wird - die Regelungen von Nr. 5.8 analog.
5.9.2. Typ „Job-Ticket-Zuschuss“
Firmen und Behörden, die grundsätzlich mindestens ein Jahr lang für mindestens 50 ihrer Beschäftigten Jahres-Abos (siehe Nr. 5.8) beziehen möchten, können mit naldo eine Vereinbarung über den Bezug von JobTickets des Typs „Job-Ticket-Zuschuss“ abschließen. (Analog hierzu sind Sondervereinbarungen mit naldo
bei Verbänden u. dgl. möglich.)
Die Konditionen werden zwischen naldo und der Firma bzw. Behörde individuell vereinbart. Bei diesen JobTicket-Vereinbarungen zum Typ „Job-Ticket-Zuschuss“ bestehen jedoch folgende Gemeinsamkeiten:
Die vertriebliche Endabwicklung der Job-Tickets wird von einer oder mehreren Ausgabestellen des naldo
übernommen. Somit gelten für den einzelnen Beschäftigten, der ein solches Job-Ticket bezieht, grundsätzlich unmittelbar dieselben Rechte und Pflichten wie für einen Abonnenten eines Jahres-Abos nach
Nr. 5.8.
Es wird in Abhängigkeit eines Zuschusses der Firma bzw. Behörde, der unmittelbar an jeden Beschäftigten mit Job-Ticket-Bezug in Höhe von mindestens 10,00 € pro Monat mindestens ein Jahr lang erfolgt,
ein Rabatt gewährt. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweiligen Preis des Jahres-Abos mit monatlicher
Zahlweise und beträgt grundsätzlich:
Ohne Zuschuss der Firma bzw. Behörde:
5,0%
Mit Zuschuss der Firma bzw. Behörde:
10,0%
Bei den Job-Tickets besteht grundsätzlich für jeden Beschäftigten individuell ein Wahlrecht zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Job-Ticket mit monatlicher Zahlweise. Dementsprechend
bezieht sich der Job-Ticket-Rabatt auf den jeweiligen Preis des persönlichen bzw. des übertragbaren Jahres-Abos mit monatlicher Zahlweise (siehe Anlage 3). Es gelten die in Nr. 3.3, 5.8.1 und Anlage
5B Nr. 1.4 dargestellten Mitnahmeregelungen analog.
Im Übrigen gelten - sofern individuell nichts anderes vereinbart wird - die Regelungen von Nr. 5.8 analog.
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