5.9. Job-Ticket (bei Sammelbestellung) 5.9.1. Typ „Job-Ticket-Menge“ Firmen und Behörden, die grundsätzlich mindestens ein Jahr lang für mindestens 10 ihrer Beschäftigten Jahres-Abos (siehe Nr. 5.8) beziehen möchten, können mit naldo eine Vereinbarung über den Bezug von JobTickets des Typs „Job-Ticket-Menge“ abschließen. (Analog hierzu sind Sondervereinbarungen mit naldo bei Verbänden u. dgl. möglich.) Die Konditionen werden zwischen naldo und der Firma bzw. Behörde individuell vereinbart. Bei diesen JobTicket-Vereinbarungen zum Typ „Job-Ticket-Menge“ bestehen jedoch folgende Gemeinsamkeiten: Die Firmen und Behörden müssen die vertriebliche Endabwicklung der Job-Tickets selbst vornehmen (insbesondere die durch die Sammelbestellung erhaltenen Job-Tickets den einzelnen Beschäftigten zukommen lassen). Es wird in Abhängigkeit von der Bezugsmenge ein Rabatt gewährt. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweiligen Preis des Jahres-Abos und beträgt grundsätzlich bei Abnahme von: 10 – 49 Stück: 5,0% 50 – 99 Stück: 6,0% 100 – 249 Stück: 7,5% 250 – 499 Stück: 8,5% 500 – 749 Stück: 9,0% 750 – 999 Stück: 9,5% 1.000 – 1.999 Stück: 10,5% ab 2.000 Stück: 12,0% Bei den Job-Tickets besteht grundsätzlich für jeden Beschäftigten individuell ein Wahlrecht zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Job-Ticket. Dementsprechend bezieht sich der Job-TicketRabatt auf den jeweiligen Preis des persönlichen bzw. des übertragbaren Jahres-Abos (siehe Anlage 3). Es gelten die in Nr. 3.3, 5.8.1 und Anlage 5B Nr. 1.4 dargestellten Mitnahmeregelungen analog. Im Übrigen gelten - sofern individuell nichts anderes vereinbart wird - die Regelungen von Nr. 5.8 analog. 5.9.2. Typ „Job-Ticket-Zuschuss“ Firmen und Behörden, die grundsätzlich mindestens ein Jahr lang für mindestens 50 ihrer Beschäftigten Jahres-Abos (siehe Nr. 5.8) beziehen möchten, können mit naldo eine Vereinbarung über den Bezug von JobTickets des Typs „Job-Ticket-Zuschuss“ abschließen. (Analog hierzu sind Sondervereinbarungen mit naldo bei Verbänden u. dgl. möglich.) Die Konditionen werden zwischen naldo und der Firma bzw. Behörde individuell vereinbart. Bei diesen JobTicket-Vereinbarungen zum Typ „Job-Ticket-Zuschuss“ bestehen jedoch folgende Gemeinsamkeiten: Die vertriebliche Endabwicklung der Job-Tickets wird von einer oder mehreren Ausgabestellen des naldo übernommen. Somit gelten für den einzelnen Beschäftigten, der ein solches Job-Ticket bezieht, grundsätzlich unmittelbar dieselben Rechte und Pflichten wie für einen Abonnenten eines Jahres-Abos nach Nr. 5.8. Es wird in Abhängigkeit eines Zuschusses der Firma bzw. Behörde, der unmittelbar an jeden Beschäftigten mit Job-Ticket-Bezug in Höhe von mindestens 10,00 € pro Monat mindestens ein Jahr lang erfolgt, ein Rabatt gewährt. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweiligen Preis des Jahres-Abos mit monatlicher Zahlweise und beträgt grundsätzlich: Ohne Zuschuss der Firma bzw. Behörde: 5,0% Mit Zuschuss der Firma bzw. Behörde: 10,0% Bei den Job-Tickets besteht grundsätzlich für jeden Beschäftigten individuell ein Wahlrecht zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Job-Ticket mit monatlicher Zahlweise. Dementsprechend bezieht sich der Job-Ticket-Rabatt auf den jeweiligen Preis des persönlichen bzw. des übertragbaren Jahres-Abos mit monatlicher Zahlweise (siehe Anlage 3). Es gelten die in Nr. 3.3, 5.8.1 und Anlage 5B Nr. 1.4 dargestellten Mitnahmeregelungen analog. Im Übrigen gelten - sofern individuell nichts anderes vereinbart wird - die Regelungen von Nr. 5.8 analog. 27