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MVZ Ärztliche Laboratorien München-Land
Telefon: 08121-9912-0
Gruber Straße 46a-b · 85586 Poing
Telefax: 08121-71546
Internet: www.labor-muenchenland.de
Patienten-Information
AIDS-Test – muß das sein?
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
die AIDS-Erkrankung wurde Anfang der 80er Jahre entdeckt. Schnell wurde klar, daß AIDS
hauptsächlich durch homosexuelle und heterosexuelle Geschlechtskontakte sowie durch
unsaubere Spritzen bei Drogenabhängigen übertragen wird.
Als Ursache wurde das sogenannte HI-Virus (HIV = Humanes Immunschwäche Virus) nachgewiesen.
Anfangs wurde die Befürchtung laut, daß AIDS sich rasch weltweit ausbreiten würde. In der Tat
ist diese dramatische Prophezeiung in vielen Regionen Afrikas und Asiens Wirklichkeit geworden.
In Deutschland und anderen Industrienationen zeigte sich dagegen, daß die Zahl der
Neuerkrankungen in den letzten Jahren nicht wie erwartet ansteigt. Die Infektionsgefahr durch
heterosexuellen Kontakt ist in Deutschland nach wie vor gering. Das Risiko steigt jedoch
erheblich bei sexuellen Kontakten mit Angehörigen von Risikogruppen (bisexuelle Männer,
Drogenabhängige) sowie beim Geschlechtsverkehr mit Personen aus Gebieten mit sehr viel HIVInfizierten (z. B. Afrika, Asien).
Die HIV-Infektion
Wer mit dem Virus angesteckt ist, zeigt zunächst monate- oder jahrelang keine Symptome. Es
vergehen also meistens einige Jahre, bis die AIDS-Erkrankung ausbricht. In diesem Zeitraum fühlt
sich der Infizierte völlig gesund; er kann aber das Virus an andere Personen weitergeben. Das
Immunsystem wird allmählich geschwächt, und schließlich ist der Organismus nicht mehr in der
Lage, sich gegen Tumoren und zahlreiche Infektionen zu wehren.
Inzwischen gibt es zwar zahlreiche therapeutische Möglichkeiten, jedoch sind diese mit zum
Teile erheblichen Nebenwirkungen verbunden. Alle diese Therapien können derzeit das
Fortschreiten der Infektion lediglich verlangsamen aber die HI-Viren nicht dauerhaft eliminieren.
Zudem zeigen die HI-Viren eine rasche Resistenzentwicklung, so daß eine Therapie auch
scheitern kann, was dann unweigerlich den Tod des Patienten nach sich zieht.
Entgegen vielfältiger Behauptungen sowie dem Wunschdenken und Halbwissen in Laienkreisen ist
AIDS zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinesfalls heilbar!!! Mit den derzeitigen Möglichkeiten kann
der Verlauf der AIDS-Erkrankung verlangsamt werden. Langfristig sterben viele Patienten aber an
der Infektion und/oder den Nebenwirkungen der Therapie!
Der HIV-Test
Mit dem HIV-Test wird das Vorliegen von Antikörpern gegen HIV im Blut nachgewiesen. Nach
einer Ansteckung werden diese Antikörper nur langsam gebildet, so daß sich eine HIV-Infektion
oft erst nach 3 bis 6 Monaten durch den Bluttest sicher feststellen läßt.
Wann besteht keine Ansteckungsgefahr ?
Durch Händeschütteln, Umarmen, Husten und flüchtige Küsse wird HIV nicht übertragen. Eine
Ansteckung durch Handtücher, Arbeitsinstrumente, Türklinken, Toiletten, Scheren beim Friseur
ist ebenfalls nicht möglich.
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Dokument gültig bis: 31.12.2015 oder ggf. vorzeitiger Aktualisierung
Wann sollte der HIV-Test durchgeführt werden ?
Beispiele sind der Beginn einer neuen Partnerschaft, ungeschützter Geschlechtsverkehr mit
Unbekannten, nach ärztlichen oder zahnärztlichen Eingriffen in Dritte Welt-Ländern,
Bluttransfusion, Drogenkonsum.
Schließlich gilt, daß man keinem Menschen ansehen kann, ob er/sie mit dem HIV-Virus infiziert
ist.
Verfahren
HIV 1+2 – ELISA
falls positiv: HIV-Westernblot erforderlich*
(* Dann ist diese Untersuchung aber bereits eine „Kassen„-Leistung!)
Material
Serum 2 ml
Die Blutuntersuchung auf HIV gilt meistens als Wunschleistung des Patienten und ist somit keine
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten der
Untersuchung, wenn der Arzt den Verdacht auf eine HIV-Infektion hat und ebenfalls auf Wunsch
der Patientin während der Schwangerschaft.
IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) gehören, aber vom Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund
eines Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind (z.B. Präventionsleistungen).
Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es
Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der
Patienten als privatärztliche bzw. IGeL-Leistung erbracht werden.
Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die
Kosten dieser Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen.
Die Berechnung erfolgt nach der gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wann Kassenleistung? Bei nachgewiesener Erkrankung oder begründetem ärztlichem Verdacht auf bestehende oder
beginnende Erkrankung.
Wann IGeL? Bei unklaren Befindensstörungen (z. B. Phobie, psychovegetative Syndrome) und Patientenwunsch.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Untersuchungen, raten Ihnen aber
gegebenenfalls auch von ungeeigneten oder unnötigen Tests ab.
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