MVZ Ärztliche Laboratorien München-Land Telefon: 08121-9912-0 Gruber Straße 46a-b · 85586 Poing Telefax: 08121-71546 Internet: www.labor-muenchenland.de Patienten-Information AIDS-Test – muß das sein? Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, die AIDS-Erkrankung wurde Anfang der 80er Jahre entdeckt. Schnell wurde klar, daß AIDS hauptsächlich durch homosexuelle und heterosexuelle Geschlechtskontakte sowie durch unsaubere Spritzen bei Drogenabhängigen übertragen wird. Als Ursache wurde das sogenannte HI-Virus (HIV = Humanes Immunschwäche Virus) nachgewiesen. Anfangs wurde die Befürchtung laut, daß AIDS sich rasch weltweit ausbreiten würde. In der Tat ist diese dramatische Prophezeiung in vielen Regionen Afrikas und Asiens Wirklichkeit geworden. In Deutschland und anderen Industrienationen zeigte sich dagegen, daß die Zahl der Neuerkrankungen in den letzten Jahren nicht wie erwartet ansteigt. Die Infektionsgefahr durch heterosexuellen Kontakt ist in Deutschland nach wie vor gering. Das Risiko steigt jedoch erheblich bei sexuellen Kontakten mit Angehörigen von Risikogruppen (bisexuelle Männer, Drogenabhängige) sowie beim Geschlechtsverkehr mit Personen aus Gebieten mit sehr viel HIVInfizierten (z. B. Afrika, Asien). Die HIV-Infektion Wer mit dem Virus angesteckt ist, zeigt zunächst monate- oder jahrelang keine Symptome. Es vergehen also meistens einige Jahre, bis die AIDS-Erkrankung ausbricht. In diesem Zeitraum fühlt sich der Infizierte völlig gesund; er kann aber das Virus an andere Personen weitergeben. Das Immunsystem wird allmählich geschwächt, und schließlich ist der Organismus nicht mehr in der Lage, sich gegen Tumoren und zahlreiche Infektionen zu wehren. Inzwischen gibt es zwar zahlreiche therapeutische Möglichkeiten, jedoch sind diese mit zum Teile erheblichen Nebenwirkungen verbunden. Alle diese Therapien können derzeit das Fortschreiten der Infektion lediglich verlangsamen aber die HI-Viren nicht dauerhaft eliminieren. Zudem zeigen die HI-Viren eine rasche Resistenzentwicklung, so daß eine Therapie auch scheitern kann, was dann unweigerlich den Tod des Patienten nach sich zieht. Entgegen vielfältiger Behauptungen sowie dem Wunschdenken und Halbwissen in Laienkreisen ist AIDS zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinesfalls heilbar!!! Mit den derzeitigen Möglichkeiten kann der Verlauf der AIDS-Erkrankung verlangsamt werden. Langfristig sterben viele Patienten aber an der Infektion und/oder den Nebenwirkungen der Therapie! Der HIV-Test Mit dem HIV-Test wird das Vorliegen von Antikörpern gegen HIV im Blut nachgewiesen. Nach einer Ansteckung werden diese Antikörper nur langsam gebildet, so daß sich eine HIV-Infektion oft erst nach 3 bis 6 Monaten durch den Bluttest sicher feststellen läßt. Wann besteht keine Ansteckungsgefahr ? Durch Händeschütteln, Umarmen, Husten und flüchtige Küsse wird HIV nicht übertragen. Eine Ansteckung durch Handtücher, Arbeitsinstrumente, Türklinken, Toiletten, Scheren beim Friseur ist ebenfalls nicht möglich. Seite 1 von 2 Dokument gültig bis: 31.12.2015 oder ggf. vorzeitiger Aktualisierung Wann sollte der HIV-Test durchgeführt werden ? Beispiele sind der Beginn einer neuen Partnerschaft, ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Unbekannten, nach ärztlichen oder zahnärztlichen Eingriffen in Dritte Welt-Ländern, Bluttransfusion, Drogenkonsum. Schließlich gilt, daß man keinem Menschen ansehen kann, ob er/sie mit dem HIV-Virus infiziert ist. Verfahren HIV 1+2 – ELISA falls positiv: HIV-Westernblot erforderlich* (* Dann ist diese Untersuchung aber bereits eine „Kassen„-Leistung!) Material Serum 2 ml Die Blutuntersuchung auf HIV gilt meistens als Wunschleistung des Patienten und ist somit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten der Untersuchung, wenn der Arzt den Verdacht auf eine HIV-Infektion hat und ebenfalls auf Wunsch der Patientin während der Schwangerschaft. IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören, aber vom Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund eines Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind (z.B. Präventionsleistungen). Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patienten als privatärztliche bzw. IGeL-Leistung erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten dieser Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen. Die Berechnung erfolgt nach der gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wann Kassenleistung? Bei nachgewiesener Erkrankung oder begründetem ärztlichem Verdacht auf bestehende oder beginnende Erkrankung. Wann IGeL? Bei unklaren Befindensstörungen (z. B. Phobie, psychovegetative Syndrome) und Patientenwunsch. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Untersuchungen, raten Ihnen aber gegebenenfalls auch von ungeeigneten oder unnötigen Tests ab. Seite 2 von 2 Dokument gültig bis: 31.12.2015 oder ggf. vorzeitiger Aktualisierung