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INVESTOR RELATIONS
KONTAKT UND SERVICE — BÖRSEN-LEXIKON
A
Ad hoc Publizität
Verpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, Insiderinformationen, die ihn unmittelbar
betreffen, unverzüglich zu melden und zu publizieren. Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach erstreckt
sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm
begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den
Regulierten Markt oder den Freiverkehr einbezogen sind. Die Pflicht zur Ad hoc Publizität soll
dem Missbrauch von Insiderkenntnissen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen.
Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Aktie
Wertpapier, das einen nach der Gesamtzahl der Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals repräsentiert. Nach dem deutschen Aktienrecht gibt es Nennwertaktien und sogenannte.
Stückaktien. Die in der Aktie verkörperte Mitgliedschaft gewährt dem Aktionär unter anderem
das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen, das Stimmrecht auf Hauptversammlungen, das Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende), das Bezugsrecht auf neue „junge“ Aktien bei
Kapitalerhöhungen. Einige dieser Rechte können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Aufsichtsrat
Nach dem Aktiengesetz vorgeschriebenes Organ, dem die Kontrolle des Vorstands obliegt. Die
Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat
zu entsenden oder von der Arbeitnehmerschaft nach Mitbestimmungsgesetzen zu wählen
sind. Die Aufsichtsratsmitglieder können höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Zu den wichtigsten Funktionen des Aufsichtsrates zählen die
Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie die Überwachung der Geschäftsführung des
Vorstandes.
B
Bilanz
In einer Bilanz ist das gesamte Vermögen (= Aktiva) sowie Eigen- und Fremdkapital (= Passiva)
einer Gesellschaft zum Bilanzstichtag aufgelistet. Die Aktiengesellschaft veröffentlicht die Bilanz nach Ende eines Geschäftsjahres und gibt damit einen Überblick über ihre Vermögens- und
Schuldverhältnisse.
1
Bookbuilding-Verfahren
Verfahren zur Bestimmung des Ausgabepreises einer Aktie. Durch Wahl dieses Verfahrens wird
ein Platzierungspreis sichergestellt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert. Das Bookbuilding verläuft in mehreren Stufen. Zunächst wird eine Preisspanne festgelegt und veröffentlicht. Institutionelle wie private Anleger können dann ihre Orderwünsche bei ihrer Bank
abgeben. Auf Grundlage dieser Order wird letztendlich der Ausgabepreis ermittelt, zu dem die
Aktie schließlich zugeteilt wird.
C
Cash Flow
Ist ein Indikator für die Liquidität im Unternehmen. Die gesamte Veränderung der Liquidität
setzt sich zusammen aus der Summe von dem Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
(operativer Cash Flow), dem Cash Flow aus Investitionstätigkeit und dem Cash Flow aus Finanzierung. Als Kenngröße für die Fähigkeit eines Unternehmens zu investieren, Schulden zu tilgen
und Dividenden auszuschütten ist der operative Cash Flow besonders aussagekräftig.
D
Dividende
Die Dividende ist der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Gewinnanteil, der pro Aktie ausgeschüttet (gezahlt) werden soll.
E
Emission
Ausgabe von Wertpapieren durch öffentliches Angebot; geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium).
Emissionskonsortium (Global Coordinators)
Speziell zur Durchführung der Emission von Wertpapieren schließen sich mehrere Banken zu
einem Konsortium zusammen. Dabei handelt es sich im Regelfall um eine Gesellschaft, die nur
auf Zeit besteht und sich nach Durchführung der Aufgabe wieder auflöst.
Emittent
Bezeichnung für Unternehmen oder die öffentliche Hand, die Wertpapiere ausgeben.
F
Freefloat (auch Streubesitz)
Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären gehalten werden, also vom
breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Je höher der Streubesitzanteil ist,
desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie. Seit Juni 2002 werden die Werte in
den Aktienindizes der Deutschen Börse nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis
des Streubesitzes gewichtet.
2
G
Greenshoe
Im Zusammenhang mit der Greenshoe-Option hat das Emissionskonsortium die Möglichkeit,
bei hoher Nachfrage zusätzliche Aktien oder Anleihen in den Markt zu geben: Kommt es bei stark
nachgefragten Neuemissionen zu einer Überzeichnung, lässt sich durch eine Mehrzuteilung die
zusätzliche Nachfrage befriedigen bzw. der Kurs stabilisieren. Die emittierende Gesellschaft
räumt der Konsortialbank eine Option auf weitere Papiere zu Originalkonditionen ein. Dadurch
kann die Bank mehr Stückzahlen zuteilen als ursprünglich geplant. Emittent und Bank legen den
Umfang der Zuteilungsreserve vor der Emission fest. Die zusätzlichen Aktien stammen in der
Regel aus dem Besitz der Alteigentümer.
Die Bezeichnung Greenshoe geht auf die US-amerikanische Firma Greenshoe Manufacturing
Company zurück, die dieses Vorgehen erstmals angewandt hat.
H
Hauptversammlung
Organ der Aktiengesellschaft, durch das die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Eine Hauptversammlung findet regelmäßig und mindestens einmal jährlich statt. Die Hauptversammlung ist
u.a. zuständig für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates (nicht der
Arbeitnehmervertreter), die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und für Entscheidungen über Maßnahmen, durch
die wesentliche Veränderungen in der Organisationsstruktur der Gesellschaft eingeführt werden sollen.
I
Institutioneller Anleger
Als institutionelle Anleger werden Kapitalsammelstellen bezeichnet. Hierzu zählen Banken,
Versicherungen, Fondsgesellschaften etc., aber auch Unternehmen, die ihre Pensionskassen in
Wertpapieren anlegen.
Investor Relations
Unternehmensbereich, der zuständig ist für die Kommunikation mit den Finanzmärkten. Darunter sind alle Maßnahmen zu fassen, die der Pflege der Beziehungen mit bestehenden Aktionären
sowie der Akquisition neuer Aktionäre dienen. Das Ziel von Investor Relations ist es, die Aufnahme von Eigenkapital zu erleichtern, die Kapitalkosten des Unternehmens zu senken und einen
hohen Aktienkurs zu erreichen. Damit hat Investor Relations primär eine Finanzierungsfunktion.
IPO
Abkürzung für Initial Public Offering. Steht für das erstmalige Angebot von Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt
ISIN-Nummer
Die International Securities Identification Number (ISIN) dient der weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren und hat mittlerweile die nationalen Wertpapierkennnummern
(WKN) abgelöst.
3
N
Namensaktie
Aktie, die auf den Namen eines Aktionärs lautet, d.h. der Aktionär, der einer Eintragung ins Aktienregister nicht widersprochen hat, ist der Aktiengesellschaft namentlich bekannt und im Aktienregister eingetragen.
P
Prime Standard
Der Prime Standard zählt zu den EU-regulierten Segmenten und ist das Zulassungssegment für
Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen. Prime
Standard Unternehmen müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die gesetzlichen
Mindestanforderungen des Regulierten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Zu den wichtigsten Zulassungsfolgepflichten gehören:
• Quartalsweise Berichterstattung in Deutsch und Englisch
• Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders in deutscher und englischer Sprache
• Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
• Ad hoc Mitteilungen auch in englischer Sprache
• Zulassungsfolgepflichten des General Standard
Die Aufnahme in den Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX).
R
Regulierter Markt
Zulassungssegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und
Folgepflichten. Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende
Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt
aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des
Amtlichen Marktes. Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der Geregelte Markt bisher vom Amtlichen Markt unterschied: Das Unternehmen muss seit mindestens
drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder – falls eine
Schätzung nicht möglich ist – das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio. €,
der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen. Wobei die Börsenzulassungsverordnung
Ausnahmen erlaubt. Der Regulierte Markt ist ein „organisierter Markt“ im Sinne von § 2 Abs. 5
des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die
Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich geregelt
sind. Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels am Regulierten Markt
ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Zusammen mit mindestens einem
Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1
oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, muss es einen Antrag bei der
Geschäftsführung der Wertpapierbörse einreichen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind unter
anderem im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz
und in der Börsenordnung geregelt. Zusätzlich zum Zulassungssegment entscheiden sich die
Emittenten an der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Transparenzstandard. Emittenten im
Regulierten Markt können den Prime Standard oder den General Standard wählen, Emittenten
im Open Market den Entry Standard. Von dieser Wahl hängen die Zulassungsfolgepflichten ab.
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Road Show
Präsentation eines Unternehmens vor Aktionären und potentiellen Investoren an Finanzplätzen. Ziel dieser Investor Relations Maßnahme ist es, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die eigene Aktie zu lenken und diese aktiv zu vermarkten.
S
Stammaktie
Aktie, die mit den Standardrechten (s. Aktie), insbesondere dem Stimmrecht ausgestattet ist.
Stimmrecht
Der Aktionär hat grundsätzlich das Recht, auf der Hauptversammlung seiner Aktiengesellschaft
über die gefassten Beschlüsse abzustimmen. Das Stimmrecht wird nach Aktiennennbeträgen,
bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt.
Stückaktie
Stückaktien lauten nicht auf einen Nennbetrag. Sämtliche ausgegebenen Stückaktien müssen
einen gleich hohen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpern.
V
Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäftsführung und die Vertretung der AG. Er wird für
höchstens 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung
der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Vorzugsaktie
Aktie mit Recht auf eine höhere bzw. bevorzugte Gewinnausschüttung, die in der Regel jedoch
kein Stimmrecht gewährt.
X
Xetra
Der Begriff Xetra steht für das elektronische Börsenhandelssystem der Deutschen Börse AG
(Exchange Electronic Trading System).
Z
Zeichnung
Mit der sogenannten Zeichnung verpflichtet sich der Investor einen bestimmten Betrag an neu
emittierten Wertpapieren zu übernehmen.
Zeichnungsfrist
Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Anleger neue Aktien zeichnen. Dies geschieht in Form einer
Absichtserklärung, mit der sich Investoren zum Kauf einer festgelegten Anzahl von Aktien verpflichten.
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Zuteilung
Übersteigt bei einer Emission die Nachfrage nach den Wertpapieren das Angebot d.h. kann nicht
allen Zeichnungswünschen umfassend entsprochen werden, so werden die Zeichnungen gekürzt. Nach Ende der Zeichnungsfrist werden die Zeichner über ihre Zuteilung informiert.
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