Kapitalanlage Anlage in Wertpapieren Wertpapiere sind Urkunden, die Vermögensrechte verbriefen. Die meisten Wertpapiere sind Inhaberpapiere und können daher formlos – d.h. durch bloße Übergabe – übertragen werden. Merkmale von Wertpapieren aus Anlagersicht Risiko und Rendite (Wertpapiere mit einem geringen Risiko erbringen nur eine geringe Rendite bzw. umgekehrt) Emittent (wer hat das Wertpapier ausgegeben – z.B öffentliche Hand, Banken..) Form der Rückzahlung (begrenzte und unbegrenzte Laufzeit= Mitspracherecht und Währung Die Aktie Die Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Aktien und Aktiengesellschaft Das Grund- oder Aktienkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt. Die Summe der Nennwerte der Aktien ist gleich dem Grundkapital. Bei Neugründung sieht das Aktiengesetz einen Mindestnennbetrage des Grundkapitals von € 70.000 ,- vor. Der Mindestnennbetrag pro Aktie beträgt 1 ,Möglich sind auch nennwertlose Aktien, die nur auf einen Anteil am Grundkapital des Unternehmens lauten Die Ausgabe erfolgt immer über den Nennwert („über pari“). Den über den Nennwert hinausgehenden Betrag bezeichnet man als Agio. Arten von Aktien Man unterscheidet nach der Art der Übertragbarkeit o Inhaberaktien: können formlos übertragen werden o Namensaktien: lauten auf den Namen des Aktionärs. Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, in dem die Eigentümer der Namensaktien verzeichnet sind. nach dem Umfang der verbrieften Rechte o Stammaktien („Stämme“): bieten allen Aktionären die gleichen Rechte: ein Stimmrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Recht auf Dividende Bezugsrecht bei der Ausgabe von weiteren Aktien Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Sonderform sind Belegschaften können von den Mitarbeitern häufig zu einem günstigeren Preis („Vorzugspreis“) in einer bestimmten Stückzahl gekauft werden. Ähnliche Wertpapiere sind der P