Überblick über die Vielfalt der Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Wertpapiere, bei denen die Zinsen für die gesamte Laufzeit (meist 6-15 Jahre) auf einen bestimmten Satz festgelegt sind. Ausgabe erfolgt zum Zwecke der Kapitalbeschaffung z.B. für neue Investitionen. bonds - (engl.) festverzinsliche Wertpapiere. Anleihen - Festverzinsliche Schuldverschreibung, deren Tilgung vertraglich festgelegt ist. Sie werden nach öffentlichen Anleihen, Industrieanleihen und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe) unterschieden. Währungsanleihe - Anleihe, die auf eine bestimmte andere Währung als die Landeswährung des Verkäufers ausgestellt ist. €-Auslandsanleihen - sind in € notierte Anleihen von Staaten, Banken oder internationalen Organisationen. Öffentliche Anleihen - werden u.a. von Bundesländern, Städten oder staatlichen Organisationen (Post, Bahn) herausgegeben. Wandelanleihen - können während der Laufzeit in Aktien umgetauscht werden. Geschieht das nicht, bleiben Sie eine Anleihe mit festvereinbartem Zinssatz. Nullkuponanleihen - (Zerobonds) werfen zwar auf den ersten Blick keine Zinsen ab, zählen aber zu den festverzinslichen Wertpapieren. Bundesanleihen - Schuldverschreibungen des Staates, die ab einem bestimmten Punkt auch an der Börse gehandelt werden Bundesobligationen - werden in regelmäßigen Abständen in nummerieten Serien herausgegeben und können an der Börse gehandelt werden. Obligation - Festverzinsliches Wertpapier (auch Schuldverschreibung oder Anleihe). Aussteller verpflichtet sich einen bestimmten Betrag zuzüglich einer vereinbarten Vergütung (Zinsen) an den Urkunden-Inhaber zu zahlen. Floaters sind Anleihen mit variablem Zins, werden aber noch zu den Rentenwerten gerechnet. Rentenpapiere - Andere Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, Handel am Rentenmarkt (Teilbereich des gesamten Kapitalmarktes). Rentenmarkt ist der Teil des Kapitalmarktes, an dem die festverzinslichen Wertpapiere (Rentenwerte) gehandelt werden. Tafelgeschäft - Dem Anleger werden die Wertpapiere ausgehändigt und dieser kümmert sich persönlich um die Verwaltung und Einlösung der Zins- bzw. Dividendenscheine. Bonus-Sparvertrag - Sparvertrag, bei dem zusätzlich zu den jährlich üblichen Zinsen, je nach Laufzeit, noch ein entsprechender Bonus ausgezahlt wird. Genußschein - Wertpapier (ohne Stimmrecht) zwischen Aktie und festverzinslichem Wertpapier, welches verschiedene Rechte bescheinigt (z.B. Teihaberschaft am Reingewinn bzw. Liquiditätserlös einer Gesellschaft). Festgeld - Einlage bei einem Kreditinstitut, die zu einem vorher genau bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muß. Nicht festverzinsliche Wertpapiere Hier sind Zinsen und Erträge Kursschwankungen unterworfen. Aktie - Wertpapier, bescheinigt Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft. Je nach den Rechten des Aktionärs unterscheidet man nach Stammaktien ( immer stimmberechtigt) und Vorzugsaktien (meist ohne Stimmrecht). Bei der Handelbarkeit der Aktien unterscheidet man nach Inhaberaktien, Namensaktien und Vinkulierte Namensaktien. Wertpapier - Urkunde (u.a. Aktie), die dem Inhaber genau bezeichnete Rechte (z.B. finanzielle Teilhaberschaft) an einem Unternehmen bescheinigt. Effekten - Wertpapiere, nur noch selten gebrauchte, ältere Bezeichung. shares - (engl.) auch stocks genannte Bezeichnung für Aktien und Anteile.. Inhaberaktie - Der Inhaber dieser Aktie kann, ohne den Nachweis erbringen zu müssen, der rechtmäßige Inhaber zu sein, alle in der Aktie verbrieften Rechte geltend machen. Namensaktie - Sie ist auf den Namen des Aktieninhabers im Aktienbuch eingetragen. Diese Eintragung muß bei Verkauf der Aktie geändert werden. Vinkulierte Namensaktie - Bei dieser besonderen Form der Namensaktie ist die Eigentumsübertragung, entsprechend der Satzung, abhängig von der Zustimmung der Aktiengesellschaft. Diese Maßnahme soll eine Mehrheitsübernahme durch Konkurrenten bzw. Überfremdung verhindert. Stammaktie - Aktie mit vollen Stimmrecht (Hauptversammlung). Vorzugsaktie - Aktie ohne jedes Stimmrecht, bietet dafür aber Vorzüge bei der Dividendenausschüttung. Gratisaktie - Wird dann an die Aktionäre ausgegeben, wenn das Aktienkapital einer AG aus eigenen finanziellen Rücklagen aufgestockt werden soll. Emission - Neuausgabe von Wertpapieren zum Zwecke der Kapitalbeschaffung. Man unterscheidet zwischen privatrechtlichen (z.B. Aktien) und öffentlichen Emissionen (z.B.Bundesanleihen). Neuemission - Wert von neu an die Börse gekommenen, bisher noch nicht zugänglichen Papieren (1.Börsengang). Edelmetalle - Heute kaum noch gebräuchliche Art der Geldanlage, da nur noch selten starke Kursanstiege zu erwarten sind. Index-Zertifikate - Schuldverschreibung, die sich auf einen bestimmten Index (DAX, Rex, Nikkei) bezieht. Kursgewinne sind außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Fonds - Investmentfonds bestehen aus mehreren, verschiedenen, sorgfältig ausgewählten Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Immobilien u.a.) und werden nicht, wie Aktien, an der Börse gehandelt. Fondsgebundene Lebensversicherung - Auch Fonds-Police genannt. Bei einer VersicherungsGesellschaft abgeschlossener, langfristiger Sparvertrag, der im Todesfall die Absicherung Dritter beinhaltet. Devisen - Anspruch auf Zahlung ausländische Währungen; Wertpapiere (Schecks,Wechsel). Devisen-Termingeschäfte - Spekulation mit der Entwicklung einer oder mehrerer verschiedener Währungen. FIBOR-Future - Termingeschäft, bei dem mit dem Zinssatz spekuliert wird, zu dem sich Banken untereinander Geld bei dreimonatiger Laufzeit ausleihen. Nebenwert - Wertpapiere kleinerer oder nur regional bedeutender Firmen, die weniger gehandelt werden. Termingeschäfte Sammelbegriff für meist spekulative Geschäfte, die bis zu einem festgelegten Termin und zu bestimmten Bedingungen getätigt werden sollen. Termingeschäfte werden auf Waren (Rohstoffe), Währungen oder Marktentwicklungen (Zins-Niveau) abgeschlossen. Sie waren in der Bundesrepublik von 1931 bis 1970 für Wertpapiere verboten, sind aber seit 1970 in Form von Optionsgeschäften wieder erlaubt. Option - Bescheinigt das Recht, innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, ein vertraglich festgelegtes Angebot anzunehmen bzw. abzulehen (Kauf/Verkauf). Optionsschein - Kann an der Börse gehandelt werden und berechtigt innerhalb einer festgelegten Frist zum Bezug von Aktien, Devisen oder anderen Werten zu einem vorher festgelegten Preis. Optionsscheine werden meist mit einer entsprechenden Anleihe herausgegeben, man nennt sie auch Warrant. Optionsanleihe - Schuldverschreibung einer AG, dieser wird eine bestimmte Menge von Optionsscheinen beigelegt. Wandelanleihe- -Anleihe, die unter bestimmten Voraussetzungen, innerhalb eines festgelegten Zeitraum in eine Aktie des Unternehmens getauscht werden kann. Warrant - (engl.) Optionsschein Termingeld - Oberbegriff für, bei Kreditinstituten gemachte Einlagen mit festvereinbarter Laufzeit. BOBL-Future - Termingeschäft, daß auf Zinsveränderungen spekuliert, aufgrund einer fiktiven Bundesanleihe mit Restlaufzeit von 3,5 - 5 Jahren. BUND-Future - Termingeschäft auf Grundlage einer fiktiven Bundes-Anleihe mit Restlaufzeit von 8,5 - 10 Jahren, bei dem auf Zinsveränderungen spekuliert wird. BUXL-Future - Termingeschäft aufgrund einer fiktiven Bundesnaleihe mit Restlaufzeit von 15 - 30 Jhren, bei dem auf Zinsveränderungen spekuliert wird. Capped Warrants - Besondere Art der Optionsscheine Dax-Future - Termingeschäft, bei dem auf die Entwicklung des Deutschen Aktien Index (DAX) spekuliert wird. Differenz-Geschäfte - Termingeschäfte, mit meist börsengehandelten Wertpapieren auf der Grundlage von Wertschwankungen Weitere Bezeichnungen: Abzinsungspapiere Wertpapiere werden zu einem niedrigeren Preis als dem eigentlichen Wert herausgegeben. Derivate Anlagen, die sich aus anderen Formen der Geldanlage ableiten lassen. Vorbörse telefonischer und fernschriftlicher Handel mit Wertpapieren unter den Banken, bevor diese offiziell an die Börse gehen. Läßt mitunter schon die Weiterentwicklung erahnen. Effektiv-Verzinsung (Rendite) berücksichtigt bei der Berechnung die Kosten, die den Gewinn schmälern; außerdem ist der Unterschied zwischen vor und nach der Versteuerung zu beachten. Fibor Zu diesem Zinssatz leihen sich Banken untereinander Geld, mit einer Laufzeit von 3 Monaten. Fibor-Konto Geldanlage, die nur von wenigen Banken angeboten wird und deren Zinssatz dem Fibor, in bestimmten Abständen angepaßt wird.