Bei den kurzfristigen Finanzinstrumenten entsprechen aufgrund der

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Bei den kurzfristigen Finanzinstrumenten entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeiten beziehungsweise der
Bilanzierung zum Marktwert die Buchwerte den Marktwerten zum Abschlussstichtag. Die langfristigen Wertpapiere
werden in der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sodass sich auch hier Buchwert und beizulegender Zeitwert entsprechen.
Soweit der beizulegende Zeitwert für Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und übrigen Beteiligungen verlässlich ermittelbar ist, wird dieser angesetzt. Wenn ein verlässlicher Zeitwert nicht vorliegt, erfolgt die
Bewertung innerhalb der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zu Anschaffungskosten.
Bei den Angaben zur Fair Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten ist
dieser Wert der Preis, zu dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bemessungsstichtag ein geordneter Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern stattfinden kann, im Zuge dessen der Vermögenswert verkauft oder die
Schuld übertragen werden würde (Exit-Preis). Bei nicht finanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung durch Marktteilnehmer bestimmt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist, basierend auf den gegebenen Eingangsparametern, die in die angewandten Bewertungsverfahren einfließen, in Abhängigkeit von der Marktnähe folgende dreistufige Fair Value-Hierarchie
zu unterscheiden:
Stufe 1: Vorliegen von notierten Preisen in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (ohne
die Vornahme von Anpassungen) als Eingangsparameter; zum Beispiel börsennotierte Wertpapiere.
Stufe 2: Verwendung von anderen Eingangsparametern als die notierten Preise der Stufe 1, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt, das heißt als Preis, oder indirekt, das heißt aus Preisen abgeleitet oder
beobachtet werden können; zum Beispiel Zinsswaps oder Devisentermingeschäfte.
Stufe 3: Keine relevant beobachtbaren Eingangsparameter sind verfügbar, sodass als Eingangsparameter ein Abgangspreis aus Sicht eines Marktteilnehmers zu ermitteln ist, der den Vermögenswert hält oder die Schuld begleichen muss; zum Beispiel Beteiligungen, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind und deren Zeitwert
durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln ist.
Angaben zur Fair Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten
(In Tsd. EUR)
Aktiva
Übrige Finanzanlagen
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte
langfristig
kurzfristig
Wertpapiere
Konzernabschluss
Passiva
Sonstige Verbindlichkeiten
langfristig
kurzfristig
Stufe 1
31.12.2013
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
31.12.2012
Stufe 2
Stufe 3
311
962
59.098
1.510
314
75.073
–
–
1.048.332
15.506
11.981
74.926
–
–
–
–
–
549.941
10.189
5.173
78.859
–
–
–
–
–
8.107
13.250
–
5.945
–
–
24.533
23.331
–
–
Im laufenden Geschäftsjahr erfolgte zwischen den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten
der Stufen 1 und 2 keine Umgliederung. Auch die Stufe 3 blieb gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert.
Der Fair Value von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie nicht aktiv gehandelter Schuldtitel erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methoden und Investment-Value basierend auf dem Core & Top Slice Model.
Eventuell erforderliche Diskontierungen werden mit aktuellen marktüblichen Zinsen vorgenommen. Als durchschnittliche Mietvertragslaufzeit werden sieben Jahre und ein Multiplikator von 19 Prozent angenommen.
204 Geschäftsbericht 2013
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