Bei den kurzfristigen Finanzinstrumenten entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeiten beziehungsweise der Bilanzierung zum Marktwert die Buchwerte den Marktwerten zum Abschlussstichtag. Die langfristigen Wertpapiere werden in der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sodass sich auch hier Buchwert und beizulegender Zeitwert entsprechen. Soweit der beizulegende Zeitwert für Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und übrigen Beteiligungen verlässlich ermittelbar ist, wird dieser angesetzt. Wenn ein verlässlicher Zeitwert nicht vorliegt, erfolgt die Bewertung innerhalb der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zu Anschaffungskosten. Bei den Angaben zur Fair Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten ist dieser Wert der Preis, zu dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bemessungsstichtag ein geordneter Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern stattfinden kann, im Zuge dessen der Vermögenswert verkauft oder die Schuld übertragen werden würde (Exit-Preis). Bei nicht finanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung durch Marktteilnehmer bestimmt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist, basierend auf den gegebenen Eingangsparametern, die in die angewandten Bewertungsverfahren einfließen, in Abhängigkeit von der Marktnähe folgende dreistufige Fair Value-Hierarchie zu unterscheiden: Stufe 1: Vorliegen von notierten Preisen in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (ohne die Vornahme von Anpassungen) als Eingangsparameter; zum Beispiel börsennotierte Wertpapiere. Stufe 2: Verwendung von anderen Eingangsparametern als die notierten Preise der Stufe 1, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt, das heißt als Preis, oder indirekt, das heißt aus Preisen abgeleitet oder beobachtet werden können; zum Beispiel Zinsswaps oder Devisentermingeschäfte. Stufe 3: Keine relevant beobachtbaren Eingangsparameter sind verfügbar, sodass als Eingangsparameter ein Abgangspreis aus Sicht eines Marktteilnehmers zu ermitteln ist, der den Vermögenswert hält oder die Schuld begleichen muss; zum Beispiel Beteiligungen, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind und deren Zeitwert durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln ist. Angaben zur Fair Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (In Tsd. EUR) Aktiva Übrige Finanzanlagen Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte langfristig kurzfristig Wertpapiere Konzernabschluss Passiva Sonstige Verbindlichkeiten langfristig kurzfristig Stufe 1 31.12.2013 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 31.12.2012 Stufe 2 Stufe 3 311 962 59.098 1.510 314 75.073 – – 1.048.332 15.506 11.981 74.926 – – – – – 549.941 10.189 5.173 78.859 – – – – – 8.107 13.250 – 5.945 – – 24.533 23.331 – – Im laufenden Geschäftsjahr erfolgte zwischen den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten der Stufen 1 und 2 keine Umgliederung. Auch die Stufe 3 blieb gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert. Der Fair Value von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie nicht aktiv gehandelter Schuldtitel erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methoden und Investment-Value basierend auf dem Core & Top Slice Model. Eventuell erforderliche Diskontierungen werden mit aktuellen marktüblichen Zinsen vorgenommen. Als durchschnittliche Mietvertragslaufzeit werden sieben Jahre und ein Multiplikator von 19 Prozent angenommen. 204 Geschäftsbericht 2013