Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien

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Handel der von der Südtiroler Sparkasse
AG ausgegebenen Aktien, Bezugsrechte
und Obligationen
Version vom 27/10/2015
Eigene Aktien
Für den Handel mit eigenen Aktien bedient man sich eines telematischen Systems (Wertpapierprozedur).
Über dieses werden die eingegebenen Aufträge gesammelt, in Kauf- und Verkaufsaufträge unterteilt und in
Abhängigkeit von Preis und zeitlicher Eingabe neu geordnet.
Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter
Die Kauf- und Verkaufsaufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern gesammelt und an jedem
Arbeitstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr (Handelsphase) im telematischem System eingegeben. .Die
Eingabezeit zwischen 9.00-17.00 Uhr ist einheitlich einzuhalten. Außerhalb dieses Zeitintervalls
eingegebene Aufträge werden nicht angenommen.
Die Südtiroler Sparkasse räumt sich die Möglichkeit ein, zeitweise den Handel der eigenen Aktien im Falle
von Kapitalmaßnahmen, außerordentlichen Ereignissen der Bank und Änderungen, welche den
Handelsmodus betreffen, auszusetzen.
Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu
benutzen.
Die Bank beschränkt sich beim Handel mit eigenen Aktien normalerweise darauf die Kundenaufträge
zusammenzuführen, sie tritt gegenüber dem Kunden nicht direkt als Gegenpartei auf. Die Bank hat jedoch
die Möglichkeit, in einigen spezifischen Fällen und nach Einholung der Autorisierung von Seiten der
Aufsichtsbehörde, sich direkt als Gegenpartei zum Kunden zu stellen, indem sie zum Zweck des Rückkaufs
von eigenen Aktien Geschäfte für eigene Rechnung tätigt.
Arbeitsweise und Preisbildung
Was die Preisbildung betrifft, bestimmt der Verwaltungsrat der Südtiroler Sparkasse AG wenigstens einmal
im Jahr den Preis (nachstehend Marktpreis), welcher den Markt stabilisieren soll.
Um die Marktstabilisierung zu gewährleisten hat der Verwaltungsrat außerdem eine maximale
Preisschwankung von ± 15 % gegenüber dem Marktpreis festgesetzt. Im Falle dass sich aus der
Berechnung der maximal zulässigen Preisschwankungen Limits mit Dezimalstellen ergeben, wird die
Preisobergrenze auf die zweite Nachkommastelle abgerundet und die Preisuntergrenze auf die zweite
Nachkommastelle aufgerundet..*
Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge
Während der vom System vorgesehenen Zeiten können die berechtigten Mitarbeiter nicht nur Aufträge
eingeben, sondern auch zuvor selbst eingegebene Aufträge abändern bzw. stornieren. Die Abänderung
eines Auftrages erfolgt durch Stornierung des alten Auftrages und Eingabe eines neuen Auftrages, wobei
die ursprüngliche zeitliche Reihung verloren geht. Sofern nicht anders angeführt, sind alle Aufträge
tagesgültig. Es ist auch möglich, Aufträge mit zeitlich begrenzter Gültigkeit einzugeben, aber diese kann
nicht mehr als 2 Jahre ab Eingabedatum betragen.
Für jeden einzelnen Kunden kann nur eine Verkaufsorder für maximal 500 Aktien in die
Wertpapierprozedur eingegeben werden. Die Eingabe eines jeden weiteren Auftrages kann erst nach
Ausführung des vorhergehenden erfolgen.
Alle Aufträge müssen mit einem Preislimit eingegeben werden. Aufträge ohne Preislimit sind nicht zulässig.
Die Preisabweichung zwischen den einzelnen Aufträgen muss mindestens 0,010 Euro oder ein Vielfaches
davon betragen.
Die Aufträge sind nach dem Preis geordnet – abnehmend im Falle eines Kaufauftrages und zunehmend im
Falle eines Verkaufsauftrages; bei gleichem Preis ist der Eingabezeitpunkt ausschlaggebend.
Beispiel: ergibt sich infolge der Festsetzung eines bestimmten Marktpreises eine Preisobergrenze von 15,525 Euro, so wird diese
auf die zweite Nachkommastelle abgerundet (= Preisobergrenze 15,52 Euro); beträgt die Preisuntergrenze 11,475 Euro, so wird auf
die zweite Nachkommastelle aufgerundet (= Preisuntergrenze 11,48 Euro).
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Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG.
Mindeststückelung
Die Mindeststückelung beträgt 1 Aktie.
Vertragsausführung
Die Handelsphase weist die typischen Merkmale eines fortlaufenden Handels auf, demzufolge werden mit
Rücksichtnahme der zeitlichen Eingabe Order sofort ausgeführt, sobald eine entsprechende Gegenorder
vorliegt.
Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 2 Tagen nach Vertragsausführung.
Darlehen und Sicherheiten für den Erwerb von eigenen Aktien (Art. 2358 ZGB)
Gemäß Artikel 2358 ZGB kann die Gesellschaft für den Erwerb oder die Zeichnung von eigenen Aktien
weder Darlehen gewähren noch Sicherheiten leisten.
Die Bank kann nicht einmal über eine Treuhandgesellschaft oder eine vorgeschobene Person eigene
Aktien als Sicherheit annehmen.
Fonds zum Erwerb eigener Aktien
Die Aktionärsversammlung der Südtiroler Sparkasse AG bevollmächtigt die Bank zum Ankauf und Verkauf
der eigenen Aktien, indem sie jeweils Folgendes definiert:

die maximale Laufzeit der Vollmacht;

eine Preisuntergrenze und eine Preisobergrenze je Aktie;

die höchste Anzahl der Aktien, welche die Bank im Eigenportefeuille halten kann;

den Gesamtwert der eigenen Aktien, welche di Bank im Eigenportefeuille halten kann.
Über die Vollmacht zur Inanspruchnahme des Fonds zum Erwerb eigener Aktien verfügt der
Generaldirektor.
Die Inanspruchnahme des Fonds zum Erwerb eigener Aktien kann in folgenden Fällen erfolgen:

Eingabe von Aufträgen in das telematische Handelssystem, um den Handel der Aktie zu erleichtern;

Notleidende Forderungen, von gerichtlichen Maßnahmen betroffene Kundenpositionen oder Kunden in
finanziellen Schwierigkeiten;

Behebung operativer Fehler;

Errichtung eines sog. „Aktienmagazins“.
Bezugsrechte
Für den Handel mit Bezugsrechten bedient sich die Bank eines telematischen Systems
(Wertpapierprozedur).
Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter
Die berechtigten Mitarbeiter der Bank sammeln die Aufträge zum Handel der aus einer entgeltlichen
Kapitalerhöhung resultierenden Bezugsrechte in den Tagen und Uhrzeiten, wie in den spezifischen
„Erläuterungen zur Auftragsausführung“, vorgesehen.
Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu
benutzen.
Die Bezugsrechte können, gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen abgetreten werden. Da diese
Rechte auf keinem Markt gehandelt werden, führt die Südtiroler Sparkasse AG die Verkaufsaufträge mit
den erhaltenen Kaufaufträgen zusammen, um lediglich den Abschluss von Verträgen, die Bezugsrechte
zum Gegenstand haben zu ermöglichen. Die Bank tritt gegenüber dem Kunden nicht direkt als Gegenpartei
auf.
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Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG.
Arbeitsweise und Preisbildung
Mechanismus der Versteigerung
Die Durchführung der Aufträge erfolgt über ein Mechanismus der Versteigerung zum Einheitspreis,
“Bezugspreis” genannt”.
Die Versteigerung erfolgt an den in den „Erläuterungen zur Auftragsausführung“ vorgesehenen Tagen und
Uhrzeiten.
Die Aufträge werden vom Kunden mit “Preislimit” oder “zum Bestpreis” erteilt.
Bei der ersten Versteigerung ist der Höchstpreis gleich dem theoretischen Preis des Bezugsrechtes,
erhöht um einen bestimmten Prozentsatz (derselbe der für die Festsetzung des Höchstpreises für den Anund Verkauf der eigenen Aktien gilt, vom Verwaltungsrat der Bank genehmigt und derzeit 15% beträgt),
der Mindestpreis gleich dem theoretischen Preis des Bezugsrechtes, herabgesetzt um denselben
Prozentsatz.
Bei den darauffolgenden Versteigerungen ist der Höchstpreis gleich dem Preis des Bezugswertes der
vorhergehenden Versteigerung, erhöht um den obgenannten Prozentsatz, der Mindestpreis gleich dem
Preis des Bezugswertes der vorhergehenden Versteigerung, verringert um obgenannten Prozentsatz.
Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge
Die Bank sammelt die Aufträge zum Handel der Bezugsrechte in den Tagen und Uhrzeiten, wie in den
„Erläuterungen zur Auftragsausführung“, vorgesehen.
Falls nicht anders vorgesehen, sind Aufträge nur für den Tag der Eingabe gültig. Es ist jedoch möglich,
Aufträge mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit einzugeben, wobei diese höchstens mit der letzten
Versteigerung der Bezugsrechte zusammenfällt. Die Aufträge können nicht abgeändert werden. Aufgrund
eines Antrages auf Widerruf von Seiten des Kunden, kann die Bank innerhalb der vorgesehenen Frist die
nicht durchgeführten Aufträge annullieren.
Mindeststückelung
Die gehandelte Mindestmenge ist 1 Bezugsrecht.
Kriterien zur Festsetzung des “Bezugspreises”
Die An- und Verkaufsaufträge, die an den Tagen vor und am Tag der Versteigerung (Tag der Durchführung
der Aufträge) innerhalb der festgelegten Uhrzeit eingegangen sind, mit Preislimit innerhalb der
Schwankungsbandbreite oder zum Bestpreis, werden zum “Bezugspreis” (wie in der Folge definiert)
durchgeführt und beglichen.
Der «Bezugspreis» wird unter Einhaltung der nachfolgenden, nach Priorität geordneten Regeln ermittelt:

der «Bezugspreis» ist der Preis, zu dem die größte Anzahl der Bezugsrechte handelbar ist;

der «Bezugspreis» ist der Preis zu dem die Menge handelbar ist, welche die geringste Differenz
zwischen Volumen der Ankäufe und jenen der Verkäufe erzeugt;

im Falle von gleichen Mengen an zu verschiedenen Preisen handelsfähigen Mengen und von
gleichen Volumenunterschieden bei den An- und Verkaufen, ist der «Bezugspreis » jener Preis, der
dem “Bezugspreis” der letzten Versteigerung am nächsten kommt,;

bei gleichen Mengen an zu verschiedenen Preisen handelsfähigen Mengen, gleichen
Volumenunterschieden bei den An- und Verkäufen und gleichem Abstand zum «Bezugspreis» der
letzten Versteigerung, ist der «Bezugspreis» der höhere Preis zwischen den zwei Preisen mit
demselben Abstand.
Im Falle einer Unausgeglichenheit der Aufträge für An- und Verkäufe, die potentiell zum «Bezugspreis»
durchgeführt werden könnten, werden anfänglich jene zum “Bestpreis” ausgeführt. Bleiben nicht
durchgeführte Aufträge zurück, wird die Priorität auf Grund des Preises eingeräumt, wobei diese in
absteigender Reihenfolge bei Käufen und in aufsteigender Reihenfolge bei Verkäufen geordnet und
ausgeführt werden.
Bei Preisgleichheit werden sie auf Grund der zeitlichen Priorität laut Datum und Uhrzeit des Eingangs des
Auftrages bearbeitet.
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Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG.
Die Begleichung der An- und Verkäufe erfolgt am Tag der Durchführung zum Bezugspreis, mit derselben
Wertstellung ohne Berechnung von Provisionen und Spesen.
Eigene Obligationen
Die Aufträge werden in einer eigenen Handelsliste (paniere di compravendita) gesammelt, wobei
verschiedene Unterlisten vorgesehen sind. Die Aufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern
über die Wertpapierprozedur eingegeben. Jedes Geschäft wird elektronisch erfasst; gleichzeitig erfolgt
automatisch die Aktualisierung der in den Unterlisten vorhandenen Bestände.
Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter
Zur oben genannten Handelsliste haben alle berechtigten Mitarbeiter in den Geschäftsstellen Zugang. In
der Regel kann auf die Handelsliste von 9.00 bis 17.00 Uhr zugegriffen werden, außer am Montag oder,
falls dieser ein Feiertag ist, am darauffolgenden Arbeitstag, wo die Handelsliste ab 16.00 Uhr nicht mehr
zur Verfügung steht.. Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die
Wertpapierprozedur zu benutzen. Die Kunden der Bank und die Bank selber (für den Handel auf eigene
Rechnung) sind zum Handel zugelassen.
Arbeitsweise und Preisbildung
Die Südtiroler Sparkasse AG überprüft täglich die Verfügbarkeit jedes einzelnen Wertpapiers sowie die
Übereinstimmung der Preise mit der aktuellen Marktsituation.
Die Bank verpflichtet sich die von ihr begebenen Anleihen ohne Höchstbetragslimit zurückzukaufen,
vorbehaltlich eventueller anders lautender gesetzlich bzw. aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, wie es im
Falle von nachrangigen Anleihen der Fall ist.
Die Bank bestimmt wöchentlich den Preis der von ihr begebenen Anleihen auf Grundlage eines
Preismodells, welches die Kurve der Marktzinsen, den spezifischen Spread zur Messung des
Kreditausfallrisikos, sowie, für die strukturierten und nachrangigen Anleihen, auch die derivative
Komponente berücksichtigt. Hierzu macht sie von einer entsprechenden Prozedur Gebrauch (ObjFin),
oder, falls die derivative Komponente anhand dieser Prozedur (ObjFin) nicht definierbar wäre, kann
alternativ eine spezifische Funktion des Info – Provider Bloomberg hergenommen werden.
Der Preis einiger besonders komplexer strukturierter Anleihen wird auf Grundlage der monatlichen
Bewertungen der für die Abdeckung eingegangenen Swap-Geschäfte festgelegt. Die Bewertung dieser
Geschäfte wird von der Gegenpartei, mit denen diese Geschäfte eingegangen wurden, mitgeteilt.
Die Bank verpflichtet sich einen effizienten Sekundärmarkt zu betreiben.
Sie verpflichtet sich außerdem den Geld-/Briefkurs in den auf das Zeichnungsende folgenden 15 Tagen
gleich dem Emissionspreis zu belassen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die nachrangigen Anleihen.
Anhand der getätigten Bewertungen werden die Preise im Kauf und Verkauf definiert. In der Regel wird die
Bewertung am ersten Arbeitstag der Woche (Montag) vorgenommen.
Die Preise werden am Morgen des darauffolgenden Tages in die Handelsliste eingegeben und bleiben
sowohl für die Dauer des Handelstages als auch für die ganze Woche unverändert, sofern nicht
außerordentliche Marktereignisse eine Anpassung der Preise erforderlich machen. Nach Abschluss der
Routine - Überprüfung wird die Handelsliste ab 9.00 Uhr und bis mindestens 16.00 Uhr freigeschaltet. Die
operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen werden dem Kunden in jedem Moment während der
„Betriebszeit“ des Systems über den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.
Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 2 Arbeitstagen.
Davon abweichende Wertstellungen müssen im Vorhinein vom Customer Desk der Abteilung Treasury
autorisiert werden.
Alle Anleihen, die nahe der Zinskuponfälligkeit sind, können in der Wertpapierprozedur mit einer
Wertstellung eingegeben werden, die nicht über dem zweiten Arbeitstag vor Zinskuponfälligkeit hinausgeht.
D.h., dass diese Obligationen ab dem fünften Tag vor Zinskuponfälligkeit nicht mehr über die Handelslisten
gehandelt werden können. Am ersten Arbeitstag, welcher der Ausschüttung des Zinskupons folgt, wird der
Handel dieser Anleihen wieder freigeschaltet.
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Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG.
Verfügbare Informationen
Während der „Betriebszeit“ dieses Systems sind die operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen
betreffend den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Anleihen verfügbar und können
über den Mitarbeiter eingesehen werden.
Die über das System abgeschlossenen Geschäfte werden elektronisch gespeichert. In sie kann über die
Wertpapierprozedur („Paniere compravendita“ – „Informazioni sugli scambi“) eingesehen werden. Für jedes
Wertpapier, welches durch eine interne Wertpapierkennnummer und Beschreibung gekennzeichnet ist,
kann der letzte Vertragsabschluss mit den Angaben zu Preis, Menge, Datum und Uhrzeit der
Geschäftsdurchführung aufgerufen werden.
Was den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Aktien betrifft kann über die
Wertpapierprozedur täglich während der Handelsphase Einsicht in das Handelsbuch (book) genommen
werden. Auch hier ist der letzte Vertragsabschluss mit den Angaben zu Preis, Menge, Datum und Uhrzeit
der Geschäftsdurchführung ersichtlich
Was den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG im Zuge einer Kapitalerhöhung ausgegebenen
Bezugsrechte betrifft, kann über die Wertpapierprozedur täglich Einsicht in das Handelsbuch (book)
genommen werden. Hier ist der theoretische Versteigerungspreis und die entsprechend ausgeführte
Menge ersichtlich.
Während des Angebotszeitraumes werden auf der Internetseite der Bank folgende Informationen
zugänglich gemacht: gehandelte Mengen und jeweiliger Gegenwert sowie der bei der Versteigerung
registrierte Bezugspreis.
Jeden Tag werden zudem Listen erstellt, welche Angaben zu den abgeschlossenen Geschäften sowohl auf
Tages- als auch auf Monatsbasis enthalten. Diese Listen werden allen Geschäftsstellen zur Verfügung
gestellt.
Jeden Tag wird eine Liste erstellt und jeder Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt, welche die
abgeschlossenen Geschäfte des Vortages auflistet und folgende Angaben enthalten:

Anzahl der abgeschlossenen Verträge;

Gesamtstückzahl und entsprechender Gegenwert;

Mindest- und Höchstpreis;

Preis des letzten abgeschlossenen Geschäfts.
Am Monatsende werden alle über dieses System abgeschlossenen Geschäfte in einer weiteren Liste
dargestellt, welche folgende Informationen enthält:

Anzahl der über dieses System abgeschlossenen Verträge, die Gesamtstückzahl und das
entsprechende Handelsvolumen;

Mindest- und Höchstpreis im Bezugsmonat;

Gewichteter Durchschnittspreis der über dieses System abgeschlossenen Verträge;

Preis, Menge und Datum des letzten über dieses System abgeschlossenen Geschäfts.
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