Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien, Bezugsrechte und Obligationen Version vom 27/10/2015 Eigene Aktien Für den Handel mit eigenen Aktien bedient man sich eines telematischen Systems (Wertpapierprozedur). Über dieses werden die eingegebenen Aufträge gesammelt, in Kauf- und Verkaufsaufträge unterteilt und in Abhängigkeit von Preis und zeitlicher Eingabe neu geordnet. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter Die Kauf- und Verkaufsaufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern gesammelt und an jedem Arbeitstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr (Handelsphase) im telematischem System eingegeben. .Die Eingabezeit zwischen 9.00-17.00 Uhr ist einheitlich einzuhalten. Außerhalb dieses Zeitintervalls eingegebene Aufträge werden nicht angenommen. Die Südtiroler Sparkasse räumt sich die Möglichkeit ein, zeitweise den Handel der eigenen Aktien im Falle von Kapitalmaßnahmen, außerordentlichen Ereignissen der Bank und Änderungen, welche den Handelsmodus betreffen, auszusetzen. Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu benutzen. Die Bank beschränkt sich beim Handel mit eigenen Aktien normalerweise darauf die Kundenaufträge zusammenzuführen, sie tritt gegenüber dem Kunden nicht direkt als Gegenpartei auf. Die Bank hat jedoch die Möglichkeit, in einigen spezifischen Fällen und nach Einholung der Autorisierung von Seiten der Aufsichtsbehörde, sich direkt als Gegenpartei zum Kunden zu stellen, indem sie zum Zweck des Rückkaufs von eigenen Aktien Geschäfte für eigene Rechnung tätigt. Arbeitsweise und Preisbildung Was die Preisbildung betrifft, bestimmt der Verwaltungsrat der Südtiroler Sparkasse AG wenigstens einmal im Jahr den Preis (nachstehend Marktpreis), welcher den Markt stabilisieren soll. Um die Marktstabilisierung zu gewährleisten hat der Verwaltungsrat außerdem eine maximale Preisschwankung von ± 15 % gegenüber dem Marktpreis festgesetzt. Im Falle dass sich aus der Berechnung der maximal zulässigen Preisschwankungen Limits mit Dezimalstellen ergeben, wird die Preisobergrenze auf die zweite Nachkommastelle abgerundet und die Preisuntergrenze auf die zweite Nachkommastelle aufgerundet..* Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge Während der vom System vorgesehenen Zeiten können die berechtigten Mitarbeiter nicht nur Aufträge eingeben, sondern auch zuvor selbst eingegebene Aufträge abändern bzw. stornieren. Die Abänderung eines Auftrages erfolgt durch Stornierung des alten Auftrages und Eingabe eines neuen Auftrages, wobei die ursprüngliche zeitliche Reihung verloren geht. Sofern nicht anders angeführt, sind alle Aufträge tagesgültig. Es ist auch möglich, Aufträge mit zeitlich begrenzter Gültigkeit einzugeben, aber diese kann nicht mehr als 2 Jahre ab Eingabedatum betragen. Für jeden einzelnen Kunden kann nur eine Verkaufsorder für maximal 500 Aktien in die Wertpapierprozedur eingegeben werden. Die Eingabe eines jeden weiteren Auftrages kann erst nach Ausführung des vorhergehenden erfolgen. Alle Aufträge müssen mit einem Preislimit eingegeben werden. Aufträge ohne Preislimit sind nicht zulässig. Die Preisabweichung zwischen den einzelnen Aufträgen muss mindestens 0,010 Euro oder ein Vielfaches davon betragen. Die Aufträge sind nach dem Preis geordnet – abnehmend im Falle eines Kaufauftrages und zunehmend im Falle eines Verkaufsauftrages; bei gleichem Preis ist der Eingabezeitpunkt ausschlaggebend. Beispiel: ergibt sich infolge der Festsetzung eines bestimmten Marktpreises eine Preisobergrenze von 15,525 Euro, so wird diese auf die zweite Nachkommastelle abgerundet (= Preisobergrenze 15,52 Euro); beträgt die Preisuntergrenze 11,475 Euro, so wird auf die zweite Nachkommastelle aufgerundet (= Preisuntergrenze 11,48 Euro). 1 von 5 Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG. Mindeststückelung Die Mindeststückelung beträgt 1 Aktie. Vertragsausführung Die Handelsphase weist die typischen Merkmale eines fortlaufenden Handels auf, demzufolge werden mit Rücksichtnahme der zeitlichen Eingabe Order sofort ausgeführt, sobald eine entsprechende Gegenorder vorliegt. Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 2 Tagen nach Vertragsausführung. Darlehen und Sicherheiten für den Erwerb von eigenen Aktien (Art. 2358 ZGB) Gemäß Artikel 2358 ZGB kann die Gesellschaft für den Erwerb oder die Zeichnung von eigenen Aktien weder Darlehen gewähren noch Sicherheiten leisten. Die Bank kann nicht einmal über eine Treuhandgesellschaft oder eine vorgeschobene Person eigene Aktien als Sicherheit annehmen. Fonds zum Erwerb eigener Aktien Die Aktionärsversammlung der Südtiroler Sparkasse AG bevollmächtigt die Bank zum Ankauf und Verkauf der eigenen Aktien, indem sie jeweils Folgendes definiert: die maximale Laufzeit der Vollmacht; eine Preisuntergrenze und eine Preisobergrenze je Aktie; die höchste Anzahl der Aktien, welche die Bank im Eigenportefeuille halten kann; den Gesamtwert der eigenen Aktien, welche di Bank im Eigenportefeuille halten kann. Über die Vollmacht zur Inanspruchnahme des Fonds zum Erwerb eigener Aktien verfügt der Generaldirektor. Die Inanspruchnahme des Fonds zum Erwerb eigener Aktien kann in folgenden Fällen erfolgen: Eingabe von Aufträgen in das telematische Handelssystem, um den Handel der Aktie zu erleichtern; Notleidende Forderungen, von gerichtlichen Maßnahmen betroffene Kundenpositionen oder Kunden in finanziellen Schwierigkeiten; Behebung operativer Fehler; Errichtung eines sog. „Aktienmagazins“. Bezugsrechte Für den Handel mit Bezugsrechten bedient sich die Bank eines telematischen Systems (Wertpapierprozedur). Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter Die berechtigten Mitarbeiter der Bank sammeln die Aufträge zum Handel der aus einer entgeltlichen Kapitalerhöhung resultierenden Bezugsrechte in den Tagen und Uhrzeiten, wie in den spezifischen „Erläuterungen zur Auftragsausführung“, vorgesehen. Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu benutzen. Die Bezugsrechte können, gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen abgetreten werden. Da diese Rechte auf keinem Markt gehandelt werden, führt die Südtiroler Sparkasse AG die Verkaufsaufträge mit den erhaltenen Kaufaufträgen zusammen, um lediglich den Abschluss von Verträgen, die Bezugsrechte zum Gegenstand haben zu ermöglichen. Die Bank tritt gegenüber dem Kunden nicht direkt als Gegenpartei auf. 2 von 5 Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG. Arbeitsweise und Preisbildung Mechanismus der Versteigerung Die Durchführung der Aufträge erfolgt über ein Mechanismus der Versteigerung zum Einheitspreis, “Bezugspreis” genannt”. Die Versteigerung erfolgt an den in den „Erläuterungen zur Auftragsausführung“ vorgesehenen Tagen und Uhrzeiten. Die Aufträge werden vom Kunden mit “Preislimit” oder “zum Bestpreis” erteilt. Bei der ersten Versteigerung ist der Höchstpreis gleich dem theoretischen Preis des Bezugsrechtes, erhöht um einen bestimmten Prozentsatz (derselbe der für die Festsetzung des Höchstpreises für den Anund Verkauf der eigenen Aktien gilt, vom Verwaltungsrat der Bank genehmigt und derzeit 15% beträgt), der Mindestpreis gleich dem theoretischen Preis des Bezugsrechtes, herabgesetzt um denselben Prozentsatz. Bei den darauffolgenden Versteigerungen ist der Höchstpreis gleich dem Preis des Bezugswertes der vorhergehenden Versteigerung, erhöht um den obgenannten Prozentsatz, der Mindestpreis gleich dem Preis des Bezugswertes der vorhergehenden Versteigerung, verringert um obgenannten Prozentsatz. Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge Die Bank sammelt die Aufträge zum Handel der Bezugsrechte in den Tagen und Uhrzeiten, wie in den „Erläuterungen zur Auftragsausführung“, vorgesehen. Falls nicht anders vorgesehen, sind Aufträge nur für den Tag der Eingabe gültig. Es ist jedoch möglich, Aufträge mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit einzugeben, wobei diese höchstens mit der letzten Versteigerung der Bezugsrechte zusammenfällt. Die Aufträge können nicht abgeändert werden. Aufgrund eines Antrages auf Widerruf von Seiten des Kunden, kann die Bank innerhalb der vorgesehenen Frist die nicht durchgeführten Aufträge annullieren. Mindeststückelung Die gehandelte Mindestmenge ist 1 Bezugsrecht. Kriterien zur Festsetzung des “Bezugspreises” Die An- und Verkaufsaufträge, die an den Tagen vor und am Tag der Versteigerung (Tag der Durchführung der Aufträge) innerhalb der festgelegten Uhrzeit eingegangen sind, mit Preislimit innerhalb der Schwankungsbandbreite oder zum Bestpreis, werden zum “Bezugspreis” (wie in der Folge definiert) durchgeführt und beglichen. Der «Bezugspreis» wird unter Einhaltung der nachfolgenden, nach Priorität geordneten Regeln ermittelt: der «Bezugspreis» ist der Preis, zu dem die größte Anzahl der Bezugsrechte handelbar ist; der «Bezugspreis» ist der Preis zu dem die Menge handelbar ist, welche die geringste Differenz zwischen Volumen der Ankäufe und jenen der Verkäufe erzeugt; im Falle von gleichen Mengen an zu verschiedenen Preisen handelsfähigen Mengen und von gleichen Volumenunterschieden bei den An- und Verkaufen, ist der «Bezugspreis » jener Preis, der dem “Bezugspreis” der letzten Versteigerung am nächsten kommt,; bei gleichen Mengen an zu verschiedenen Preisen handelsfähigen Mengen, gleichen Volumenunterschieden bei den An- und Verkäufen und gleichem Abstand zum «Bezugspreis» der letzten Versteigerung, ist der «Bezugspreis» der höhere Preis zwischen den zwei Preisen mit demselben Abstand. Im Falle einer Unausgeglichenheit der Aufträge für An- und Verkäufe, die potentiell zum «Bezugspreis» durchgeführt werden könnten, werden anfänglich jene zum “Bestpreis” ausgeführt. Bleiben nicht durchgeführte Aufträge zurück, wird die Priorität auf Grund des Preises eingeräumt, wobei diese in absteigender Reihenfolge bei Käufen und in aufsteigender Reihenfolge bei Verkäufen geordnet und ausgeführt werden. Bei Preisgleichheit werden sie auf Grund der zeitlichen Priorität laut Datum und Uhrzeit des Eingangs des Auftrages bearbeitet. 3 von 5 Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG. Die Begleichung der An- und Verkäufe erfolgt am Tag der Durchführung zum Bezugspreis, mit derselben Wertstellung ohne Berechnung von Provisionen und Spesen. Eigene Obligationen Die Aufträge werden in einer eigenen Handelsliste (paniere di compravendita) gesammelt, wobei verschiedene Unterlisten vorgesehen sind. Die Aufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern über die Wertpapierprozedur eingegeben. Jedes Geschäft wird elektronisch erfasst; gleichzeitig erfolgt automatisch die Aktualisierung der in den Unterlisten vorhandenen Bestände. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter Zur oben genannten Handelsliste haben alle berechtigten Mitarbeiter in den Geschäftsstellen Zugang. In der Regel kann auf die Handelsliste von 9.00 bis 17.00 Uhr zugegriffen werden, außer am Montag oder, falls dieser ein Feiertag ist, am darauffolgenden Arbeitstag, wo die Handelsliste ab 16.00 Uhr nicht mehr zur Verfügung steht.. Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu benutzen. Die Kunden der Bank und die Bank selber (für den Handel auf eigene Rechnung) sind zum Handel zugelassen. Arbeitsweise und Preisbildung Die Südtiroler Sparkasse AG überprüft täglich die Verfügbarkeit jedes einzelnen Wertpapiers sowie die Übereinstimmung der Preise mit der aktuellen Marktsituation. Die Bank verpflichtet sich die von ihr begebenen Anleihen ohne Höchstbetragslimit zurückzukaufen, vorbehaltlich eventueller anders lautender gesetzlich bzw. aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, wie es im Falle von nachrangigen Anleihen der Fall ist. Die Bank bestimmt wöchentlich den Preis der von ihr begebenen Anleihen auf Grundlage eines Preismodells, welches die Kurve der Marktzinsen, den spezifischen Spread zur Messung des Kreditausfallrisikos, sowie, für die strukturierten und nachrangigen Anleihen, auch die derivative Komponente berücksichtigt. Hierzu macht sie von einer entsprechenden Prozedur Gebrauch (ObjFin), oder, falls die derivative Komponente anhand dieser Prozedur (ObjFin) nicht definierbar wäre, kann alternativ eine spezifische Funktion des Info – Provider Bloomberg hergenommen werden. Der Preis einiger besonders komplexer strukturierter Anleihen wird auf Grundlage der monatlichen Bewertungen der für die Abdeckung eingegangenen Swap-Geschäfte festgelegt. Die Bewertung dieser Geschäfte wird von der Gegenpartei, mit denen diese Geschäfte eingegangen wurden, mitgeteilt. Die Bank verpflichtet sich einen effizienten Sekundärmarkt zu betreiben. Sie verpflichtet sich außerdem den Geld-/Briefkurs in den auf das Zeichnungsende folgenden 15 Tagen gleich dem Emissionspreis zu belassen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die nachrangigen Anleihen. Anhand der getätigten Bewertungen werden die Preise im Kauf und Verkauf definiert. In der Regel wird die Bewertung am ersten Arbeitstag der Woche (Montag) vorgenommen. Die Preise werden am Morgen des darauffolgenden Tages in die Handelsliste eingegeben und bleiben sowohl für die Dauer des Handelstages als auch für die ganze Woche unverändert, sofern nicht außerordentliche Marktereignisse eine Anpassung der Preise erforderlich machen. Nach Abschluss der Routine - Überprüfung wird die Handelsliste ab 9.00 Uhr und bis mindestens 16.00 Uhr freigeschaltet. Die operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen werden dem Kunden in jedem Moment während der „Betriebszeit“ des Systems über den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 2 Arbeitstagen. Davon abweichende Wertstellungen müssen im Vorhinein vom Customer Desk der Abteilung Treasury autorisiert werden. Alle Anleihen, die nahe der Zinskuponfälligkeit sind, können in der Wertpapierprozedur mit einer Wertstellung eingegeben werden, die nicht über dem zweiten Arbeitstag vor Zinskuponfälligkeit hinausgeht. D.h., dass diese Obligationen ab dem fünften Tag vor Zinskuponfälligkeit nicht mehr über die Handelslisten gehandelt werden können. Am ersten Arbeitstag, welcher der Ausschüttung des Zinskupons folgt, wird der Handel dieser Anleihen wieder freigeschaltet. 4 von 5 Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG. Verfügbare Informationen Während der „Betriebszeit“ dieses Systems sind die operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen betreffend den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Anleihen verfügbar und können über den Mitarbeiter eingesehen werden. Die über das System abgeschlossenen Geschäfte werden elektronisch gespeichert. In sie kann über die Wertpapierprozedur („Paniere compravendita“ – „Informazioni sugli scambi“) eingesehen werden. Für jedes Wertpapier, welches durch eine interne Wertpapierkennnummer und Beschreibung gekennzeichnet ist, kann der letzte Vertragsabschluss mit den Angaben zu Preis, Menge, Datum und Uhrzeit der Geschäftsdurchführung aufgerufen werden. Was den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Aktien betrifft kann über die Wertpapierprozedur täglich während der Handelsphase Einsicht in das Handelsbuch (book) genommen werden. Auch hier ist der letzte Vertragsabschluss mit den Angaben zu Preis, Menge, Datum und Uhrzeit der Geschäftsdurchführung ersichtlich Was den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG im Zuge einer Kapitalerhöhung ausgegebenen Bezugsrechte betrifft, kann über die Wertpapierprozedur täglich Einsicht in das Handelsbuch (book) genommen werden. Hier ist der theoretische Versteigerungspreis und die entsprechend ausgeführte Menge ersichtlich. Während des Angebotszeitraumes werden auf der Internetseite der Bank folgende Informationen zugänglich gemacht: gehandelte Mengen und jeweiliger Gegenwert sowie der bei der Versteigerung registrierte Bezugspreis. Jeden Tag werden zudem Listen erstellt, welche Angaben zu den abgeschlossenen Geschäften sowohl auf Tages- als auch auf Monatsbasis enthalten. Diese Listen werden allen Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt. Jeden Tag wird eine Liste erstellt und jeder Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt, welche die abgeschlossenen Geschäfte des Vortages auflistet und folgende Angaben enthalten: Anzahl der abgeschlossenen Verträge; Gesamtstückzahl und entsprechender Gegenwert; Mindest- und Höchstpreis; Preis des letzten abgeschlossenen Geschäfts. Am Monatsende werden alle über dieses System abgeschlossenen Geschäfte in einer weiteren Liste dargestellt, welche folgende Informationen enthält: Anzahl der über dieses System abgeschlossenen Verträge, die Gesamtstückzahl und das entsprechende Handelsvolumen; Mindest- und Höchstpreis im Bezugsmonat; Gewichteter Durchschnittspreis der über dieses System abgeschlossenen Verträge; Preis, Menge und Datum des letzten über dieses System abgeschlossenen Geschäfts. 5 von 5 Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist intellektuelles Eigentum der Südtiroler Sparkasse AG.