Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen - EIGENE AKTIEN Inhaltsverzeichnis 1. Eigene Aktien 1.1. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter 4 4 1.2. 4 4 4 4 Arbeitsweise und Preisbildung 1.2.1 Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge 1.2.2 Mindeststückelung 1.2.3 Vertragsausführung 1.3. Darlehen und Sicherheiten für den Erwerb von eigenen Aktien (Art. 2358 ZGB) 5 2. 3. Eigene Anleihen 2.1. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter 6 6 2.2. 6 Arbeitsweise und Preisbildung Verfügbare Informationen 7 3 di 7 Il contenuto del presente documento è strettamente riservato e di proprietà intellettuale della Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen - EIGENE AKTIEN 1. Eigene Aktien Für den Handel mit eigenen Aktien bedient man sich eines telematischen Systems (Wertpapierprozedur). Über dieses werden die eingegebenen Aufträge gesammelt, in Kauf- und Verkaufsaufträge unterteilt und in Abhängigkeit von Preis und zeitlicher Eingabe neu geordnet. 1.1. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter Die Kauf- und Verkaufsaufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern gesammelt und an jedem Arbeitstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr (Handelsphase) im telematischem System eingegeben. Die Eingabezeit zwischen 9.00-17.00 Uhr ist einheitlich einzuhalten. Außerhalb dieses Zeitintervalls eingegebene Aufträge werden nicht angenommen. Zu den berechtigten Mitarbeitern Wertpapierprozedur zu benutzen. zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Die Bank beschränkt sich beim Handel mit eigenen Aktien darauf die Kundenaufträge zusammenzuführen, sie tritt gegenüber dem Kunden nicht direkt als Gegenpartei auf. Die Bank hat jedoch die Möglichkeit, sich direkt als Gegenpartei zum Kunden zu stellen, indem sie zum Zweck des Rückkaufs von eigenen Aktien Geschäfte für eigene Rechnung tätigt. 1.2. Arbeitsweise und Preisbildung Was die Preisbildung betrifft, gibt die Sparkasse wöchentlich einen Preis (nachstehend Marktpreis) bekannt, welcher den Markt stabilisieren soll. Um die Marktstabilisierung zu gewährleisten wird außerdem eine maximale Preisschwankung von ± 15 % gegenüber dem Marktpreis festgesetzt. 1.2.1 Eingabe, Abänderung und Annullierung der einzelnen Aufträge Während der vom System vorgesehenen Zeiten können die berechtigten Mitarbeiter nicht nur Aufträge eingeben, sondern auch zuvor selbst eingegebene Aufträge abändern bzw. stornieren. Die Abänderung eines Auftrages erfolgt durch Stornierung des alten Auftrages und Eingabe eines neuen Auftrages, wobei die ursprüngliche zeitliche Reihung verloren geht. Sofern nicht anders angeführt, sind alle Aufträge tagesgültig. Es ist auch möglich, Aufträge mit zeitlich begrenzter Gültigkeit einzugeben, aber diese kann nicht über das Monatsende des auf das Eingabedatum folgende Monat hinausgehen und maximal mit dem für die nächste Aussetzung des Handels bevorstehenden Datum übereinstimmen. Im Vorfeld der Aktionärsversammlung wird der Handel der Sparkasseaktien ausgesetzt, und die bis zu jenem Zeitpunkt eingegebenen aber noch nicht ausgeführten Aufträge werden gelöscht. Alle Aufträge müssen mit einem Preislimit eingegeben werden. Aufträge ohne Preislimit sind nicht zulässig. Die minimale Preisveränderung beträgt ein Euro, Preise mit Dezimalstellen sind ausgeschlossen. Die Aufträge sind nach dem Preis geordnet – abnehmend im Falle eines Kaufauftrages und zunehmend im Falle eines Verkaufsauftrages; bei gleichem Preis ist der Eingabezeitpunkt ausschlaggebend. 1.2.2 Mindeststückelung Die Mindeststückelung beträgt 5 Aktien und ein Vielfaches davon. 1.2.3 Vertragsausführung Die Handelsphase weist die typischen Merkmale eines fortlaufenden Handels auf, demzufolge werden mit Rücksichtnahme der zeitlichen Eingabe Order sofort ausgeführt, sobald eine entsprechende Gegenorder vorliegt. Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 3 Tagen nach Vertragsausführung. 4 di 7 Il contenuto del presente documento è strettamente riservato e di proprietà intellettuale della Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen - EIGENE AKTIEN 1.3. Darlehen und Sicherheiten für den Erwerb von eigenen Aktien (Art. 2358 ZGB) Gemäß Artikel 2358 ZGB kann die Gesellschaft für den Erwerb oder die Zeichnung von eigenen Aktien weder Darlehen gewähren noch Sicherheiten leisten. Die Bank kann nicht einmal über eine Treuhandgesellschaft oder eine vorgeschobene Person eigene Aktien als Sicherheit annehmen. 5 di 7 Il contenuto del presente documento è strettamente riservato e di proprietà intellettuale della Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen - EIGENE ANLEIHEN 2. Eigene Anleihen Die Aufträge werden in einer eigenen Handelsliste (paniere di compravendita) gesammelt, wobei verschiedene Unterlisten vorgesehen sind. Die Aufträge werden von den dazu berechtigten Mitarbeitern über die Wertpapierprozedur eingegeben. In begründeten Fällen können die Aufträge dem zuständigen Büro telefonisch mitgeteilt werden. Jedes Geschäft wird elektronisch erfasst; gleichzeitig erfolgt automatisch die Aktualisierung der in den Unterlisten vorhandenen Bestände. 2.1. Handelszeiten und berechtigte Mitarbeiter Zur oben genannten Handelsliste haben alle berechtigten Mitarbeiter in den Geschäftsstellen Zugang. In der Regel kann auf die Handelsliste von 9.00 bis 16.00 Uhr zugegriffen werden. Zu den berechtigten Mitarbeitern zählen alle Personen, die ermächtigt sind die Wertpapierprozedur zu benutzen. Die Kunden der Bank und die Bank selber (für den Handel auf eigene Rechnung) sind zum Handel zugelassen. 2.2. Arbeitsweise und Preisbildung Die Südtiroler Sparkasse AG überprüft täglich die Verfügbarkeit jedes einzelnen Wertpapiers sowie die Übereinstimmung der Preise mit der aktuellen Marktsituation. Die Bank verpflichtet sich die von ihr begebenen Anleihen ohne Höchstbetraglimit zurückzukaufen, außer es handelt sich um Obligationen, welche die Bank, aufgrund bestimmter gesetzlicher Richtlinien, nur maximal bis zu einer vorherbestimmten Menge zurückkaufen kann ( z.B. nachrangige Anleihen Lower Tier II ). Die Bank bestimmt den Preis der von ihr begebenen Anleihen auf Grundlage eines Preismodells, welches die Kurve der Marktzinsen, sowie für die strukturierten Anleihen auch die derivative Komponente berücksichtigt, wobei sie hierzu von der Prozedur ObjFin Gebrauch macht. Der Preis einiger besonders komplexer strukturierter Anleihen wird auf Grundlage der monatlichen Bewertungen der für die Abdeckung eingegangenen Swap-Geschäfte festgelegt. Die Bewertung dieser Geschäfte wird von der Gegenpartei, mit denen diese Geschäfte eingegangen wurden, mitgeteilt. Die Bank verpflichtet sich einen effizienten Sekundärmarkt zu betreiben. Sie verpflichtet sich außerdem den Geld-/Briefkurs in den auf den Zinslaufbeginn folgenden 15 Tagen bei 100 zu belassen. Nachdem die Preise für jedes einzelne Wertpapier überprüft wurden, bleiben diese für die Dauer des Handelstages unverändert, sofern nicht außerordentliche Marktereignisse eine Anpassung der Preise noch während des Arbeitstages erforderlich machen. Nach Abschluss der oben angeführten Überprüfung wird die Handelsliste ab 9.00 Uhr und bis mindestens 16.00 Uhr freigeschaltet. Die operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen werden dem Kunden in jedem Moment während der „Betriebszeit“ des Systems über den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Für alle Verträge gilt eine Wertstellung von 3 Arbeitstagen. Davon abweichende Wertstellungen müssen im Vorhinein vom Customer Desk der Abteilung Treasury & Trading autorisiert werden. Alle Anleihen, die nahe der Zinskuponfälligkeit sind, können in der Wertpapierprozedur mit einer Wertstellung eingegeben werden, die nicht über dem dritten Arbeitsag vor Zinskuponfälligkeit hinausgeht. D.h., dass diese Obligationen ab dem sechsten Tag vor Zinskuponfälligkeit nicht mehr über die Handelslisten gehandelt werden können. Am ersten Arbeitstag, welcher der Auschüttung des Zinskupons folgt, wird der Handel dieser Anleihen wieder freigeschaltet. Ausnahmen werden einzeln bewertet. 6 di 7 Il contenuto del presente documento è strettamente riservato e di proprietà intellettuale della Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. Handel der von der Südtiroler Sparkasse AG ausgegebenen Aktien und Obligationen - VERFÜGBARE INFORMATIONEN 3. Verfügbare Informationen Während der „Betriebszeit“ dieses Systems sind die operativen Preise sowie die verfügbaren Mengen betreffend den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Anleihen verfügbar und können über den Mitarbeiter eingesehen werden. Was den Handel mit von der Südtiroler Sparkasse AG begebenen Aktien betrifft kann über die Wertpapierprozedur täglich während der Handelsphase Einsicht in das Handelsbuch (book) genommen werden. Die über das System abgeschlossenen Geschäfte werden elektronisch gespeichert. In sie kann über die Wertpapierprozedur (Paniere compravendita – Informazioni sugli scambi) eingesehen werden. Für jedes Wertpapier, welches durch eine interne Wertpapierkennnummer und Beschreibung gekennzeichnet ist, kann der letzte Vertragsabschluss mit den Angaben zu Preis, Menge, Datum und Uhrzeit der Geschäftsdurchführung aufgerufen werden. Jeden Tag werden zudem Listen erstellt, welche Angaben zu den abgeschlossenen Geschäften sowohl auf Tages- als auch auf Monatsbasis enthalten. Diese Listen werden allen Geschäftstellen zur Verfügung gestellt. Jeden Tag wird eine Liste erstellt und jeder Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt, welche die abgeschlossenen Geschäfte des Vortages auflistet und folgende Angaben enthalten: • Anzahl der abgeschlossenen Verträge; • Gesamtstückzahl und entsprechender Gegenwert; • Mindest- und Höchstpreis; • Preis des letzten abgeschlossenen Geschäfts. Am Monatsende werden alle über dieses System abgeschlossenen Geschäfte in einer weiteren Liste dargestellt, welche folgende Informationen enthält: • Anzahl der über dieses System abgeschlossenen Verträge, die Gesamtstückzahl und das entsprechende Handelsvolumen; • Mindest- und Höchstpreis im Bezugsmonat; • Gewichteter Durchschnittspreis der über dieses System abgeschlossenen Verträge; • Preis, Menge und Datum des letzten über dieses System abgeschlossenen Geschäfts. 7 di 7 Il contenuto del presente documento è strettamente riservato e di proprietà intellettuale della Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A.