KONZERNLAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN Anhang (Notes) • Amendments zu IAS 32 – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verpflichtungen Im Dezember 2011 hat das IASB mit der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 32 – Finanzinstrumente: Darstellung seine Anforderungen für die bilanzielle Saldierung von Finanzinstrumenten klargestellt. Die Änderungen konkretisieren im Wesentlichen die Anwendungsleitlinien und sollen die bestehenden Inkonsistenzen bei der Anwendung der Saldierungskriterien beseitigen. Es werden insbesondere die Bedeutung des „gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung“ und die Bedingungen für Systeme mit Bruttoausgleich als äquivalent zum Nettoausgleich erläutert. Die Amendments sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Für den NORD/LB Konzernabschluss werden keine Auswirkungen aus den Änderungen an IAS 32 erwartet. • Amendments zu IAS 39 – Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Das IASB hat im Juni 2013 ein Amendment des IAS 39 veröffentlicht. Die Ergänzung führt eine Ausnahme von der Beendigung von Sicherungsbeziehungen ein. Diese gilt, wenn aufgrund regulatorischer Anforderungen eine Novation im Kontext einer Abwicklung des Sicherungsinstruments über einen zentralen Kontrahenten vorgenommen wird. Die Amendments sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Für den NORD/LB Konzern werden auch bei verpflichtender Anwendung der durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) eingeführte Clearingpflicht keine Auswirkungen auf das Bestandsgeschäft im Hedge Accounting erwartet. Eine finale Aussage kann erst nach der verpflichtenden Anwendung von EMIR getroffen werden. Des Weiteren wurde von einer vorzeitigen Anwendung der nachfolgenden Standardänderungen bzw. Standardneufassungen abgesehen: • IAS 27 (geändert 2011) – Einzelabschlüsse • IAS 28 (geändert 2011) – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen • Amendments zu IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten – Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten Diese Änderungen sind im Konzern verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder ab dem 1. Januar 2014 beginnen. Aus den Änderungen der IAS 27, IAS 28 und IAS 36 werden keine wesentlichen Einflüsse auf den NORD/LB Konzernabschluss erwartet. Für die folgenden Standards, Standardänderungen und Interpretationen steht die Übernahme in europäisches Recht durch die EU-Kommission noch aus: • IFRS 9 – Finanzinstrumente Im Rahmen des Projekts zur Ablösung von IAS 39 wurde im Oktober 2010 eine überarbeitete Version des im November 2009 herausgegebenen IFRS 9 veröffentlicht. Die erste der drei Phasen beinhaltet Regelungen zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie finanziellen Verpflichtungen. Für die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 waren zunächst nur zwei Möglichkeiten vorgesehen: die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder die erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value. Im November 2012 ist ein Entwurf zur Änderung der Kategorisierungs- und Bewertungsregelungen des IFRS 9 veröffentlicht worden, der insbesondere den Vorschlag enthält, für finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuldinstrumenten ein drittes Bewertungsmodell einzuführen. Dieses sieht eine Bewertung von Instrumenten zum Fair Value mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis (OCI) vor. NORD / LB Geschäftsbericht 2013 157