• Amendments zu IAS 32 – Saldierung finanzieller Vermögenswerte

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KONZERNLAGEBERICHT
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Anhang (Notes)
• Amendments zu IAS 32 – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verpflichtungen
Im Dezember 2011 hat das IASB mit der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 32 – Finanzinstrumente: Darstellung seine Anforderungen für die bilanzielle Saldierung von Finanzinstrumenten klargestellt. Die Änderungen
konkretisieren im Wesentlichen die Anwendungsleitlinien und sollen die bestehenden Inkonsistenzen bei der
Anwendung der Saldierungskriterien beseitigen. Es werden insbesondere die Bedeutung des „gegenwärtigen
Rechtsanspruchs zur Aufrechnung“ und die Bedingungen für Systeme mit Bruttoausgleich als äquivalent zum
Nettoausgleich erläutert. Die Amendments sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar
2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden.
Für den NORD/LB Konzernabschluss werden keine Auswirkungen aus den Änderungen an IAS 32 erwartet.
• Amendments zu IAS 39 – Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften
Das IASB hat im Juni 2013 ein Amendment des IAS 39 veröffentlicht. Die Ergänzung führt eine Ausnahme von der
Beendigung von Sicherungsbeziehungen ein. Diese gilt, wenn aufgrund regulatorischer Anforderungen eine
Novation im Kontext einer Abwicklung des Sicherungsinstruments über einen zentralen Kontrahenten vorgenommen wird. Die Amendments sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen,
retrospektiv anzuwenden.
Für den NORD/LB Konzern werden auch bei verpflichtender Anwendung der durch die European Market Infrastructure
Regulation (EMIR) eingeführte Clearingpflicht keine Auswirkungen auf das Bestandsgeschäft im Hedge Accounting
erwartet. Eine finale Aussage kann erst nach der verpflichtenden Anwendung von EMIR getroffen werden.
Des Weiteren wurde von einer vorzeitigen Anwendung der nachfolgenden Standardänderungen bzw. Standardneufassungen abgesehen:
• IAS 27 (geändert 2011) – Einzelabschlüsse
• IAS 28 (geändert 2011) – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
• Amendments zu IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten – Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten
Diese Änderungen sind im Konzern verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder ab dem 1. Januar 2014
beginnen.
Aus den Änderungen der IAS 27, IAS 28 und IAS 36 werden keine wesentlichen Einflüsse auf den NORD/LB Konzernabschluss erwartet.
Für die folgenden Standards, Standardänderungen und Interpretationen steht die Übernahme in europäisches Recht
durch die EU-Kommission noch aus:
• IFRS 9 – Finanzinstrumente
Im Rahmen des Projekts zur Ablösung von IAS 39 wurde im Oktober 2010 eine überarbeitete Version des im
November 2009 herausgegebenen IFRS 9 veröffentlicht. Die erste der drei Phasen beinhaltet Regelungen zur
Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie finanziellen Verpflichtungen. Für die
Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 waren zunächst nur zwei Möglichkeiten
vorgesehen: die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder die erfolgswirksame Bewertung zum Fair
Value. Im November 2012 ist ein Entwurf zur Änderung der Kategorisierungs- und Bewertungsregelungen des
IFRS 9 veröffentlicht worden, der insbesondere den Vorschlag enthält, für finanzielle Vermögenswerte in Form von
Schuldinstrumenten ein drittes Bewertungsmodell einzuführen. Dieses sieht eine Bewertung von Instrumenten
zum Fair Value mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis (OCI) vor.
NORD / LB Geschäftsbericht 2013
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