2 Sachanlagen, Investment Property

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02_Sachanlagen, Investment Property, etc. - Lösung der Übungsaufgaben
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2 Sachanlagen, Investment
Property,
Fremdkapitalkosten und
öffentliche Zuwendungen
Lösung der Übungsaufgaben
IFRS I
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2.1 Component Approach und Generalüberholungen
1.
In
einem
ersten
Schritt
ist
zu
fragen,
wie
die
Loks
und
die
Generalüberholungen bilanziert werden; in einem zweiten Schritt
wird der Ausweis und die Bewertung der Ersatzteile betrachtet.
2.1.1 Behandlung nach IAS 16
2.
Für den Ansatz und die Bewertung der Loks, bei dem es sich
unzweifelhaft um Sachanlagevermögen iSd. IAS 16 handelt, sind im
Wesentlichen zwei Vorschriften von Bedeutung:
1) Component Approach nach IAS 16.43: Die Anschaffungskosten eines
Vermögenswertes
sind
zwingend
auf
einzelne
Bestandteile
aufzuteilen, wenn die Kosten des Bestandteils in Relation zu den
Gesamtkosten signifikant sind (Component Approach). Bestandteile
gleicher
Nutzungsdauer
und
Abschreibungsart
dürfen
jedoch
zusammengefasst werden (IAS 16.45). Als Beispiel nennt IAS 16.44
ein Flugzeug und seine Triebwerke.
2) Ein weiterer Anwendungsfall des Component approach stellen die
Kosten für Großinspektionen und Generalüberholungen (IAS 16.13 f.)
dar. Diese sind zusammen mit dem Vermögenswert zu aktivieren und
über den Zeitraum bis zur nächsten Großinspektion abzuschreiben.
Voraussetzung
hierfür
ist
die
Erfüllung
der
allgemeinen
Ansatzkriterien:

Wahrscheinlicher künftiger Nutzenzufluss

Verlässliche Ermittlung der Kosten
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Gemäß dem Sachverhalt sind die Revisionskosten der E-Loks iSv. IAS
16.13 f. aus den Anschaffungskosten der Loks herauszurechnen und
gesondert über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren abzuschreiben.
Sinn und Zweck der Revision ist es gerade, die Komponenten der
Loks derart zu überarbeiten, um den weiteren Betrieb der Lok zu
gewährleisten. Die durch die Revision entstandenen Kosten sind
dann erneut gesondert zu aktivieren und abzuschreiben.
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3.
Folglich sind eine E-Lok in der IFRS-Eröffnungsbilanz der Power-Lok
AG wie folgt zu bilanzieren:
a) Ausweis je E-Lok:
RBW
AK
ND
AfA
zum
(Mio
(in
p.a.
1.1.04
€)
Jahre)
(Mio
€)
Kaufpreis der E-Lok gesamt
3,5
Gesondert zu erfassender
0,8
12
0,06
Transformator
0,63
7
Revisionskosten
0,8
6
0,13
0,47
3
E-Lok
1,9
20
0,09
1,66
5
0,29
2,76
5
In
der
IFRS-Sachanlagenbuchhaltung
Transformator
mit
einem
Restbuchwert
zum
von
1.1.04
ist
der
€ 0,63 Mio,
die
Revisionskosten mit einem Restbuchwert von € 0,47 Mio und die ELok mit einem Restbuchwert von € 1,66 Mio ausgewiesen.
4.
Betreffend die Bilanzierung von Ersatzteilen ist IAS 16.8 zu beachten:
Demnach
werden
die
meisten
Ersatzteile
und
Wartungsgeräte
gewöhnlich als Vorräte behandelt, die bei Verbrauch als Aufwand
erfasst werden. Zu den Sachanlagen zählen jedoch
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
bedeutende
Ersatzteile
Bereitschaftsausrüstungen,
(major
wenn
spare
das
parts)
und
Unternehmen
sie
erwartungsgemäß länger als eine Periode nutzt, sowie

Ersatzteile und Wartungsgeräte, wenn sie nur in Zusammenhang
mit einer Sachanlage genutzt werden können.
In diesen Fällen sind Ersatzteile und Wartungsgeräte als Sachanlagen
anzusetzen. Andernfalls sind die (unwesentlichen) Ersatzteile im
Vorratsvermögen
unter
den
Roh-,
Hilfs-
und
Betriebsstoffen
auszuweisen.
Gemäß IAS 16.8 sind sowohl die mit dem Kauf der E-Loks erworbene
Erstbevorratung als auch die in 04 erworbenen Drehgestelle mit
Radsätzen in den Sachanlagen auszuweisen.
Für die Folgebewertung gelten die allgemeinen Vorschriften. [In IAS
16.11 a.F. war noch die Aussage enthalten, dass Ersatzteile und
Wartungsgeräte, die nur in Zusammenhang mit einer Sachanlage
genutzt werden können und deren Einsatz bzw. Nutzung
erwartungsgemäß unregelmäßig erfolgt, über eine Periode
abzuschreiben sind, die nicht länger als die Nutzungsdauer des in
Zusammenhang stehenden Vermögenswertes ist.]
5.
Nicht unter den Anwendungsbereich von IAS 16.8 fallende Ersatzteile
sind im Vorratsvermögen auszuweisen. Dies betrifft im Sachverhalt
grundsätzlich unterjährig erworbene Ersatzteile.
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2.2 Planmäßige Abschreibungen
2.2.1 Nutzungsdauer
6.
Berechnung der Differenzbeträge
Vermögens Buchwert Buchwe
wert
Differe
Abschre
Abschre Differen
01.01.10
rt
nz
ibung
ibung
z
(HGB)
01.01.1
Buchw
in 10
in 10
Abschre
[Tsd. €]
0 (IAS
erte
(HGB)
16)
[Tsd. €]
(IAS 16) ibungen
[Tsd. €]
[Tsd. €]
[Tsd. €] [Tsd. €]
Kühlhalle
7.
1.300
1.440
140
100
80
-20
Der Buchwert der Kühlhalle ist entsprechend zu erhöhen. Außerdem
ist der Abschreibungsaufwand des Geschäftsjahres zu korrigieren.
8.
Anpassungsbuchungen (nicht in der Aufgabenstellung gefordert)
Bezeichnung
Kühlhalle
Soll
Haben
Tsd. €
Tsd. €
160
Gewinnrücklagen
140
Abschreibungen (Sachanlagen)
Summe
20
160
160
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2.2.2 Investitionszuschuss Schiffskran
9.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte sind in der
Bilanz
entweder
als
passivische
Abgrenzung
darzustellen
oder
bei
der
Feststellung des Buchwertes des Vermögenswertes abzusetzen (IAS 20.24).
Letztere Alternative minimiert den gezeigten Periodenaufwand.
10.
Der
Zuschuss
für
die
Krananlagen
ist
im
handelsrechtlichen
Abschluss
sofort
erfolgswirksam als Ertrag im Geschäftsjahr 08 erfasst worden. Diese
Behandlung ist nach IAS 20 nicht zulässig, da die Zuwendung
grundsätzlich
über
planmäßig
Ertrag
als
die
zu
Nutzungs-dauer
erfassen
ist
(IAS
des
Vermögenswertes
20.12),
so
dass
die
Anschaffungskosten der Krananlagen im Geschäftsjahr 08 um den
Zuwendungsbetrag
zu
kürzen
sind.
Aufgrund
des
geringeren
Abschreibungs-volumens verringert sich die jährliche Abschreibung
von 170 Tsd. € auf 150 Tsd. €.
11.
Berechnung der Differenzbeträge
Vermögens Buchwert Buchwe
wert
Differe
Abschre
Abschre Differen
01.01.10
rt
nz
ibung
ibung
z
(HGB)
01.01.1
Buchw
in 10
in 10
Abschre
[Tsd. €]
0 (IFRS)
erte
(HGB)
(IFRS)
ibungen
[Tsd. €]
[Tsd. €]
[Tsd. €]
170
150
-20
[Tsd. €]
[Tsd. €]
Schiffskra
1.460
1.300
-160
n
12.
Anpassungsbuchungen (nicht in der Aufgabenstellung gefordert)
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Bezeichnung
Gewinnrücklagen
Soll
Haben
Tsd. €
Tsd. €
160
Schiffskran
Schiffskran
160
20
Abschreibungen (Sachanlagen)
Summe
20
180
180
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2.3 Bauzeitzinsen
13.

Aktivierung der Fremdkapitalkosten
Wenn ein Unternehmen die alternativ zulässige Methode gem. IAS
23.11
anwendet,
ist
diese
Methode
stetig
auf
alle
Fremdkapitalkosten anzuwenden, die direkt dem Erwerb, dem Bau
oder
der
Herstellung
aller
qualifizierten
Vermögenswerte
des
Unternehmens zugerechnet werden können. (SIC 2.3).

IAS
23
unterscheidet
Anschaffungsvorgängen,
nicht
zwischen
entscheidend
Herstellungs-
ist
allein,
und
ob
die
Voraussetzungen für einen qualifizierten Vermögenswert gegeben
sind.

Die
Voraussetzungen
eines
qualifizierten
Vermögenswertes
sind
erfüllt, da ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um das
Bürogebäude in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu
versetzen.

Fazit: Die
Fremdkapitalkosten
sind
(zwecks
Minimierung
des
Finanzierungskostensatzes
der
Periodenaufwands) zu aktivieren.
14.
Ermittlung
des
durchschnittlichen
sonstigen Fremdmittel:
In €
Betrag
Dauer in
Zins
03
Zinsau
Gewichteter
fwand
Darlehensbet
Darlehen B
8.000.00
12
5,00%
400.00
rag
8.000.000
Darlenen C
0
5.000.00
9 Monate
8,00%
0
300.00
3.750.000
5,96%*
0
700.00
11.750.000
Darlehen
0
B+C
*
5,96% = 700.000/11.750.000
0
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15.
Berechnung der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
Ausgaben 01.07.03
3.000.000
€
Direkt zurechenbares
2.000.000
Darlehen A
* 6,00%
€
Verbleibender Betrag
1.000.000
6.000.000
* 5,96%
1.000.000
€
*
29.800 €
6/12
* 5,96%
€
Ausgaben 31.12.03
60.000 €
6/12
€
Ausgaben 01.10.03
*
*
89.400 €
3/12
* 5,96%
*
0 €
0/12
aktivierungsfähige Fremdkapitalkosten
179.200
€
16.
Niederstwerttest

Der
Betrag
der
während
des
Geschäftsjahres
aktivierten
Fremdkapitalkosten
übersteigt
nicht
die
insgesamt
im
Geschäftsjahr
angefallenen
Fremdkapitalkosten (IAS 23.17).

Die Anschaffungskosten des Vermögenswertes übersteigen selbst nach
Aktivierung
der
Fremdkapitalkosten
(€ 10.179.200)
nicht
den
erzielbaren Betrag (€ 10,3 Mio) (IAS 23.19 + IAS 16.30, IAS 16.63,
IAS 36.59).
17.
Anpassungsbuchungen, wenn Zinsen nach HGB aufwandswirksam
erfasst wurden:
Kto.Nr.
Kto.Nr.
Bezeichnung
Soll
Haben
Tsd. €
Tsd. €
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Bürogebäude
179,2
3
31351 Zinsen und ähnliche
179,2
0 Aufwendungen
Summe
179,2
179,2
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