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IP/04/1385
Brüssel, den 19. November 2004
Rechnungslegungsstandards:
übernimmt IAS 39
Kommission
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung beschlossen, mit der der
Internationale Rechnungslegungsstandard IAS 39 “Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung” unter Ausklammerung bestimmter Vorschriften über
die Anwendung der uneingeschränkten “Fair Value”-Option und die
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (“Hedge Accounting”) übernommen
wird. Der Verordnungsentwurf wurde sowohl von einer qualifizierten
Mehrheit der Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss für Rechnungslegung
(ARC) am 1. Oktober als auch vom Europäischen Parlament unterstützt. Die
Kommission hat außerdem eine politische Erklärung abgegeben, wonach sie
davon ausgeht, dass der International Accounting Standards Board (IASB)
die nötigen Änderungen an der derzeitigen uneingeschränkten “Fair Value”Option bis Dezember 2004 und die Änderungen an den “Hedge Accounting”Vorschriften bis September 2005 vornehmen wird. Mit Ausnahme der
ausgeklammerten Vorschriften wird der IAS 39 ab 1. Januar 2005 für alle
börsennotierten Unternehmen in der EU verbindlich sein.
Dazu Kommissionsmitglied Frits Bolkestein: “Der IAS 39 war sehr kontrovers. Ich
freue mich, dass wir zu einer Lösung gekommen sind. Die Ausklammerung ist nur
ein Zwischenschritt, denn die Kommission geht davon aus, dass der IASB die noch
offenen Probleme rasch ausräumen wird. Die Kommission ist kein „Standardsetter“
und kann daher nicht selbst Abhilfe schaffen.”
Bevor die IAS am 1. Januar 2005 für börsennotierte Gesellschaften verbindlich
werden (siehe IP/02/827), müssen sie von der Kommission übernommen werden.
Diese konsultiert zuvor die Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss für
Rechnungslegung, das Europäische Parlament und die Europäische Beratergruppe
für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG, der
unabhängige Sachverständige aus dem Privatsektor angehören). Die Kommission
hat auf diese Weise bereits 33 Standards (siehe IP/03/1297) übernommen. Der
IAS 39 wurde jedoch mehrfach überarbeitet.
Die Kommission hat den aktuellen Wortlaut des IAS 39 zu etwa 95 % übernommen.
Sie hat bestimmte Vorschriften ausgeklammert, bei denen sie – übereinstimmend
mit den meisten Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament – nach wie vor
Änderungsbedarf sieht. Es handelt sich um folgende beiden Vorschriften:

Die uneingeschränkte “Fair Value”-Option wurde aufgrund von Einwänden
der Europäischen Zentralbank und der im Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht vertretenen Aufsichtsinstanzen ausgeklammert. Der IASB hat
diese Einwände bei seinem im April 2004 vorgelegten Exposure Draft
berücksichtigt und den Anwendungsbereich der uneingeschränkten “Fair
Value”-Option limitiert.

Allerdings hat der IASB in dieser wichtigen Frage noch keine endgültige
Position bezogen. Außerdem ist die uneingeschränkte Bewertung sämtlicher
Verbindlichkeiten mit dem Fair Value nach Artikel 42a der Vierten
Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Richtlinie 78/660/EWG) nicht zulässig; so dürfen
Unternehmen insbesondere eigene Schulden nicht mit dem Fair Value
abbilden. Die uneingeschränkte “Fair Value”-Option kann somit von
Gesellschaften nicht in Anspruch genommen werden. Die Mitgliedstaaten
dürfen die Verwendung der ausgeklammerten “Fair Value”-Vorschriften auch
nicht verbindlich vorschreiben.
Bestimmte “Hedge Accounting”-Vorschriften wurden aufgrund der Kritik
einer Mehrheit der europäischen Banken ausgeklammert. Danach hätte der
IAS 39 in seiner aktuellen Form die Banken zu unverhältnismäßigen und
aufwändigen Änderungen sowohl ihres Aktiv-/Passiv-Managements als auch
ihrer Rechnungslegungssysteme gezwungen und zu übermäßiger Volatilität
geführt. Da dieser Punkt in den heutigen EU-Rechtsvorschriften jedoch nicht
geregelt ist, dürfen die einzelnen Unternehmen die ausgeklammerten “Hedge
Accounting”-Vorschriften anwenden. Die Mitgliedstaaten können sie auf
einzelstaatlicher Ebene auch verbindlich vorschreiben.
Die politische Erklärung der Kommission ist beigefügt:
Erklärung der Kommission hinsichtlich der annahme von IAS 39 in der
sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung am 1.
Oktober 2004
Die Kommission unterstreicht die große Bedeutung, die sie der rechtzeitigen
Annahme der gemeinsamen internationalen Rechnungslegungsstandards
(IAS/IFRS) in der Europäischen Union beimisst, die für die Integration der
europäischen
Kapitalmärkte
und
die
globale
Konvergenz
der
Rechnungslegungsstandards unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang hat die
Kommission die feste Absicht, alle IAS/ IFRS-Standards rechtzeitig vor ihrer
Anwendung im Jahr 2005 zu verabschieden.
Der wichtigste noch ausstehende Fall ist IAS 39 “Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung”. In der Regel bevorzugt die Kommission stets die vollständige
Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards. Bei IAS 39 handelt es
sich jedoch um eine Ausnahme, da sowohl aufsichtlich als auch technisch
komplizierte Probleme bestehen, die bislang nicht gelöst wurden.
Die Haltung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung vom 1. Oktober
2004, der zufolge IAS 39 teilweise mit zwei Auslassungen angenommen wurde, hat
dazu beigetragen, den Weg für eine frühzeitige Annahme des gesamten Standards
in revidierter Form zu ebnen. In diesem Zusammenhang bekräftigt die Kommission,
dass sie keinerlei Absicht hat, die Rolle eines Standardsetzers für
Rechnungslegungsnormen zu übernehmen. Die Kommission hat sich insbesondere
darum bemüht, lediglich einige wenige Bestimmungen des Standards heraus zu
nehmen, die unterschiedlich und trennbar sind, und dies auch nur in dem unbedingt
erforderlichen Maße. Dem Standard wurde kein Text hinzugefügt. Innerhalb der
kurzen zur Verfügung stehenden Zeit hat die Kommission zudem alle praktisch
möglichen Schritte in die Wege geleitet, um die Wirksamkeit der beiden heraus
genommenen Passagen zu bewerten.
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Unter Zugrundelegung eines optimistischen Szenarios dürfte die erste Ausnahme
(vollständige "fair value"-Option) nach Auffassung der Kommission im April 2005
geklärt sein und die zweite Ausnahme (Bilanzierung von Sicherungsgeschäften)
gegen Ende 2005. Diese Haltung basiert auf der Annahme, dass der IASB für die
“fair value”-Option Anfang Dezember 2004 zu einer Lösung gelangt und dass die
zwischen dem IASB und dem Europäischen Bankenverband gebildete
Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ihre
technischen Arbeiten im April 2005 abschließen kann.
Die Kommission fordert alle beteiligten Parteien, d. h. den IASB, die EZB, die
Baseler Regulierungsbehörden und die europäischen Banken auf, intensiv
zusammen zu arbeiten, um so schnell wie möglich für die ausstehenden Probleme
zu IAS 39 zu angemessenen und ausgewogenen Lösungen zu gelangen. Die
Kommission wird ihrerseits mit allen diesen Parteien kooperieren, um zu diesem
Endergebnis zu gelangen.
Weitere Einzelheiten siehe MEMO/04/265 und:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/accounting/ias_de.htm
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